07.2014

Für die Abtretung des Eidgenössischen Zeughauses an die Gemeinde Biasca

Altherr Hans · Mit-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion

Ich bin von der Kommission beauftragt worden, einfach in Ergänzung und zur Bekräftigung des Berichtes Folgendes zu sagen: Das Anliegen der Gemeinde Biasca haben wir sehr gründlich geprüft. Wir haben festgestellt, dass die Armee taugliche, gute Richtlinien hat, wenn es um den Verkauf derartiger Grundstücke geht, dass sie diese Richtlinien aber offenbar manchmal etwas unflexibel handhabt. Wir wollten einfach hier noch darauf hinweisen, dass die Richtlinien schon in Ordnung sind, dass man aber wirklich den Einzelfall auch gebührend berücksichtigen muss.

In Biasca sind die Verhandlungen auf guten Wegen; für Biasca ist, glaube ich, das Problem gelöst.

Lombardi Filippo · Mit-M · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP/EVP/glp

Ich darf mich den Bemerkungen von Kollege Altherr anschliessen. Es stimmt, dass in Biasca ein gewisses Problem entstanden ist, weil die Gemeinde das Grundstück damals dem Bund zur Nutzung als Zeughaus schenkte und jetzt Schwierigkeiten hat, es zurückzubekommen, da es nicht mehr als Zeughaus benutzt werden soll. Die Gemeinde möchte dort ein Blaulichtzentrum für die ganz Region einrichten.

Ergänzend zur Bemerkung der Kommission würde ich in Erinnerung rufen, dass dieser Rat im Jahr 2005 ein Postulat Lombardi (05.3221) annahm - und der Bundesrat damals übrigens die Annahme des Postulates beantragte. In diesem Postulat ging es genau um diese Frage: Es ging um die Bedingungen bei der Veräusserung von Armeeliegenschaften, die von der Armee nicht mehr benutzt werden. In diesem Postulat war eine Reihe von Kriterien erwähnt, die zu einer gewissen Flexibilität führen sollen, weil es nicht nur um Marktpreise oder eben Richtlinien geht, die anzuwenden sind, sondern man auch zukünftige mögliche Nutzungen dieser Grundstücke berücksichtigen sollte. Wenn also eine gemeinnützige Sache geplant ist, sollte man dies irgendwie vereinfachen und nicht verhindern. Man sollte auch die historischen Bedingungen dieser Grundstücke berücksichtigen, also hier die Tatsache, dass das Grundstück geschenkt wurde. Ich habe nicht immer den Eindruck, dass diese guten Prinzipien angewendet werden, obwohl das Postulat angenommen wurde und obwohl der Bundesrat damals die Annahme beantragte. Wenn die Kommission von einer gewissen Unflexibilität von Armasuisse spricht, würde ich das nochmals betonen.

Aus diesem Grund und in Erinnerung an dieses Postulat würde ich das VBS und Armasuisse nochmals bitten, diese Bedingungen zu beachten. Denn eigentlich sind ja Postulate noch ein wenig gewichtiger als Petitionen - wenn man das bemerken darf, Kollege Maissen -, und wenn sie dann noch angenommen werden und auch der Bundesrat beantragt, sie anzunehmen, sollten sie irgendwie auch umgesetzt werden.

Brändli Christoffel · P-M · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Von der Petition wird Kenntnis genommen, ohne ihr Folge zu geben

Il est pris acte de la pétition sans y donner suite