07.3566
Hochwasserabfluss am Bielersee. Überschwemmungskatastrophe in aareabwärts gelegenen Regionen
Berset Alain · 1VP-M · Ständerat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion
Monsieur Reimann, pouvez-vous nous dire si vous êtes satisfait de la réponse du Conseil fédéral ou si vous demandez la discussion?
Reimann Maximilian · Mit-M · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die Antwort des Bundesrates ist recht kurz und knapp ausgefallen. Sie ist entsprechend lückenhaft, was mich als Interpellanten nur teilweise befriedigt. Deshalb möchte ich Sie bitten, mir Diskussion zu gewähren.
Berset Alain · 1VP-M · Ständerat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion
Monsieur Reimann demande la discussion. - Ainsi décidé.
Reimann Maximilian · Mit-M · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Damit Sie sich in die Lage der damals betroffenen Bevölkerung entlang dem unteren Aarelauf versetzen können, bitte ich Sie, sich an die ominösen Tage der zweiten Augustwoche letzten Jahres zurückzuerinnern. Da gab es sintflutartige Regenfälle im westlichen und südlichen Bernbiet. Zu heftigen Überschwemmungen kam es aber entlang der unteren Aare in den Kantonen Solothurn und Aargau, mindestens teilweise verursacht durch die unsachgerechte Regulierung des Wehrs am Bielersee; unsachgerecht deshalb, weil die Wassermenge wesentlich grösser war, als sie gemäss der interkantonalen sogenannten "Murgenthaler Bedingung" hätte sein dürfen. Im Aargau hat man stets Vertrauen in die Einhaltung dieser Durchflussbedingung gehabt. Wäre sie eingehalten worden, hätte es danach, bis zur Mündung in den Rhein bei Koblenz, niemals derart grosse Schäden gegeben. Mindestens das steht ohne Zweifel fest.
Nun ging es mir darum, dass solche Ereignisse künftig möglichst vermieden werden könnten. Da sich aber die Interessen des Kantons Bern einerseits und der Kantone Aargau und Solothurn andererseits aus verständlichen Gründen in die Quere kommen, glaube ich, dass wir es hier mit einem Fall von Bundeshilfe gemäss Artikel 44 unserer Verfassung zu tun haben, sodass der Bund unterstützend eingreifen sollte. Dem verschliesst sich der Bund denn auch nicht; er hilft via Bundesamt für Umwelt. Aber er ist im konkreten Fall noch nicht vom Fleck gekommen. Gemäss meinem Wissensstand liegt heute, also sieben Monate nach der Hochwasserkatastrophe, noch nicht einmal eine zuverlässige Ereignisanalyse vor.
Offenbar vertritt der Kanton Bern nach wie vor die Meinung, dass die Bedienung des Wehrs am Bielersee in der fraglichen Zeit strikte nach Reglement erfolgt sei. Im Aargau ist man - wie ich mich noch dieser Tage an zuständiger Stelle nochmals erkundigt habe - aber nach wie vor der Meinung, dem sei nicht so. Entsprechend setzt man im Aargau auch auf eine generelle Verbesserung des gültigen Regulierungsreglementes über die drei Jurarandseen, also den Bieler-, den Neuenburger- und den Murtensee, wenn möglich natürlich auch da unter Federführung Ihres Departementes, Herr Bundesrat.
Wir haben es hier nun einmal mit Ereignissen zu tun, die sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit jederzeit wiederholen können; beispielsweise bereits im Zuge der nächsten Schneeschmelze. Sie haben sicher Verständnis dafür, Herr Bundesrat, wenn ich als Standesvertreter des hier am meisten betroffenen Kantons, des Kantons Aargau, dahin wirken möchte, vom Bund möglichst die Zusicherung zu erhalten, dass er alles in seinen Kräften Stehende unternimmt, damit das Schadenpotenzial bei analogen künftigen Hochwasserkatastrophen minimiert wird.
Deshalb erlaube ich mir, abschliessend mit den drei folgenden Fragen nachzustossen:
1. Liegt die Ereignisanalyse inzwischen vor? Falls nicht, wo liegen die Schwierigkeiten?
2. Hat das Bundesamt für Umwelt zumindest Sofortmassnahmen zur Bedienung des Wehrs Nidau-Port erlassen, unter besonderer Berücksichtigung der Ereignisse vom 8. und 9. August letzten Jahres?
3. Was hält man im Bundesrat bzw. in Ihrem Departement von einer generellen Überarbeitung des Regulierungsreglementes betreffend die drei Jurarandseen?
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir die drei Zusatzfragen heute beantworten könnten.
Büttiker Rolf · Mit-M · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion
Bevor der Kanton Aargau das Abflussmengenregime der Berner zu spüren bekommt, sind noch die Solothurner betroffen, deshalb erlaube ich mir, hierzu auch ein paar Bemerkungen anzubringen.
Das Aarehochwasser vom August 2007 hat im solothurnischen Niederamt, also in der Gegend zwischen Olten und Schönenwerd, viel Leid unter den Betroffenen und Schäden von insgesamt rund 50 Millionen Franken verursacht. Auch bei uns wurden Fragen nach den Ursachen laut, das ist ja klar. Sie bezogen sich aber nicht so explizit und ausschliesslich auf die Funktionstüchtigkeit der Regulierung des Bielersees. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass nach Überprüfung und Aussage der zuständigen Aufsichtsbehörde des Bundes die Regulierung des Wehrs Nidau-Port korrekt, das heisst nach den gültigen Regulierungsvorgaben, vorgenommen wurde. Herr Reimann hat es angesprochen. Mir hat man gesagt, dass die einzig beim Wehr Nidau-Port mögliche Regulierung der Aarewassermenge auch bei einem sogenannten Nullabfluss aus dem Bielersee die Überschreitung der sogenannten "Murgenthaler Bedingung" nicht hätte verhindern können.
Die "Murgenthaler Bedingung" beschreibt ja Folgendes: Droht der Abfluss der Aare bei Murgenthal den Wert von 850 Kubikmeter pro Sekunde zu übersteigen, so ist eine angemessene Drosselung des Abflusses aus dem Bielersee vorzunehmen. Beim besagten Ereignis hätte dies auch nichts gebracht. Denn durch das unglückliche Zusammenwirken der Hochwasserspitzen bei Emme, Wigger und Dünnern mit dem reduzierten, aber immer noch hohen Aareabfluss aus dem Bielersee sowie der grossen Wassermenge aus den übrigen Zwischeneinzugsgebieten war die Aare zwischen Solothurn und der Mündung in den Rhein kurzfristig überlastet. Ich habe auch zur Kenntnis nehmen müssen, dass das Hochwasser in der Aare unterhalb von Büren ohne die Juragewässerkorrektion noch viel gewaltiger, nämlich um 50 Prozent grösser, gewesen wäre. Gott sei Dank - und vor allem auch dank unserer Vorväter - gibt es die Juragewässerkorrektion, eine Verbundaufgabe vom Bund und von den Kantonen Waadt, Neuenburg, Freiburg, Bern und Solothurn.
Extremereignisse wie im vergangenen August haben viel Leid und Schaden herbeigeführt. Sie ermöglichen jedoch auch, daraus zu lernen. Ich glaube, das ist der entscheidende Punkt. Der Bundesrat hat in seiner Antwort auch kurz - sehr kurz - darauf hingewiesen. Die technischen Systeme, seien es Prognosesysteme oder das Regulierungssystem beim Wehr von Nidau-Port, können überprüft, neu geeicht und allenfalls neu justiert werden.
Wie wir in der bundesrätlichen Antwort auf die Interpellation Reimann Maximilian erfahren haben und wie es von den Fachleuten aus meinem Kanton bestätig wurde, hat das Bafu als Aufsichtsbehörde rasch und unkompliziert gehandelt. Ich bin also von der Antwort des Bundesrates befriedigt, auch wenn sie inhaltlich - das muss man zugeben - etwas gar mager ausgefallen ist. Ich hoffe, dass man in Bezug auf die Prognosesysteme - dort sehe ich Handlungsbedarf -, auf die Regulierungssysteme, vielleicht auf neue Eichungssysteme beim Wehr Nidau-Port und neue Justierungen die Lehren aus dem vergangenen August zugunsten der betroffenen Bevölkerung zieht.
Leuenberger Moritz · BR-M · Bundesrat · Zürich
Umso mehr als die Antwort als ein wenig mager angesehen wird, erlaube ich mir noch einige Ausführungen zu machen.
Nach bestehendem Reglement ist der Kanton Bern verantwortlich für die Steuerung des Wehrs Nidau-Port, welches den Wasserpegel der Jurarandseen und den Aareabfluss reguliert. Das Reglement sieht vor, dass der Ausfluss aus dem Bielersee gedrosselt wird, falls sich abzeichnet, dass die Aare bei Murgenthal die Abflussmenge von 850 Kubikmetern pro Sekunde überschreitet. Wir sagen dem die "Murgenthaler Bedingung". Das System ist etwas träge, und die Wirkung ist beschränkt. Erstens dauert es rund vier Stunden, bis eine Drosselung des Abflusses des Bielersees in Murgenthal überhaupt spürbar wird, und zweitens hat es zwischen Port und Murgenthal verschiedene Zuflüsse, die die Wirkung der Regulierung bei Port dann wieder beeinflussen.
Ein Beispiel dafür ist die Emme. Sie stieg bei Emmenmatt im August 2007 innerhalb von drei Stunden von 50 auf 500 Kubikmeter pro Sekunde an. Ich erlaube mir bei dieser Gelegenheit noch Folgendes zusätzlich zu sagen, nachdem Sie, Herr Reimann, auf das Leid im Kanton Aargau verwiesen haben, das dort angerichtet worden ist, und Herr Büttiker auf das im Kanton Solothurn: Im Bereich der Emme im Kanton Bern ist es ja damals zu ganz tragischen tödlichen Unfällen gekommen, weil die Emme dermassen explosionsartig angestiegen ist. Also sind hiervon alle Kantone auf eine sehr tragische Weise berührt worden.
Nun haben wir unmittelbar nach dem Hochwasser vom August 2007 mit den betroffenen Kantonen beschlossen, das Krisenmanagement zu verbessern und in kritischen Situationen institutionalisierte Konferenzgespräche zu führen. Damit will ich nicht sagen, es seien damals Fehler begangen worden. Das wäre zu einfach. Aber natürlich sind wir immer noch daran zu untersuchen. Der Untersuchungsbericht erscheint im Jahre 2008, er wird also dieses Jahr fertiggestellt werden. Die Frage, die sich stellt und die eine Ermessensfrage ist, ist diese: Erfolgte die Benachrichtigung rechtzeitig oder nicht?
Aber es geht hier um die Grössenordnung von etwa drei Stunden, und ich möchte niemals jetzt einfach vorschnell irgendjemandem die Schuld geben; denn genau dort, wo die Ursache war, nämlich die Regenfälle bei der Emme, dort traten auch sehr schlimme Folgen ein. Und nun zu sagen: "Ja, da hätte man vielleicht schneller organisieren können ..." - bitte lassen Sie uns das zunächst genau abklären!
Was wir aber in Erwägung ziehen, ist ein Bundessystem, wonach also nicht wie jetzt einzelne Kantone zuständig sind, sondern dass es ein Bundessystem gibt; nicht um irgendeine Kompetenz an uns zu reissen, sondern damit die ganze Organisation besser koordiniert werden kann. Aber das prüfen wir jetzt einmal.
Erste Analysen des Ereignisses zeigen, dass die Jurarandseen die Hochwasserspitzen der Aare unterhalb des Bielersees bedeutend dämpfen. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Schadenreduktion. Sie haben richtigerweise gesagt: Das System der zweiten Juragewässerkorrektion von 1973 war gewaltig. Ohne diese Korrektion wären die Schäden viel grösser. Dennoch hat das System seine Grenzen. Einerseits können die Abflüsse der Aare nicht unter allen Bedingungen auf das gewünschte Mass verringert werden, andererseits muss an den Seen mit einem Überschreiten der Hochwassergrenzen gerechnet werden.
Nochmals: Abschluss des Berichtes 2008; die Sofortmassnahmen bestehen darin, dass die Kosten abgeklärt werden. Weitere Sofortmassnahmen gibt es nicht, weil Fehler nicht nachgewiesen wären, aber wir wollen das System so anpassen, damit die ganze Alarmierung effizienter klappt; in diesem Zusammenhang empfehlen wir auch, eine Bundeskompetenz in Erwägung zu ziehen.