07.418
Formelle Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden. Instrumente zur Vollzugskontrolle
Verfahrensbeitrag
Antrag der Mehrheit
Der Initiative keine Folge geben
Antrag der Minderheit
(Kiener Nellen, Fässler, Leutenegger Oberholzer, Rechsteiner Paul, Schelbert, Thorens Goumaz, Wyss Ursula, Zisyadis)
Der Initiative Folge geben
Proposition de la majorité
Ne pas donner suite à l'initiative
Proposition de la minorité
(Kiener Nellen, Fässler, Leutenegger Oberholzer, Rechsteiner Paul, Schelbert, Thorens Goumaz, Wyss Ursula, Zisyadis)
Donner suite à l'initiative
Kiener Nellen Margret · Mit-F · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Im Namen der Minderheit der WAK beantrage ich Ihnen, der parlamentarischen Initiative Rey in dieser ersten Phase Folge zu geben. Sie verlangt, dass Kontrollinstrumente geschaffen werden, welche sicherstellen, dass die kantonalen Steuergesetze dem Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) entsprechen und somit ein einheitlicher Vollzug der formellen Steuerharmonisierung in der Schweiz gewährleistet wird.
Seit unserer Behandlung der parlamentarischen Initiative in der Kommission hat sich etwas ganz Wesentliches ereignet: In ihrer Jahresversammlung vom Mai 2008 beschloss die Finanzdirektorenkonferenz (FDK) einstimmig und ohne Enthaltung, dem Bundesrat einen überarbeiteten Entwurf für eine gesetzlich verankerte Kontrollkommission zu unterbreiten. Ich zitiere aus der diesbezüglichen Medienmitteilung der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren vom 9. Mai 2008: "Intensiv diskutiert hat die FDK den Vorschlag einer Arbeitsgruppe, mit bundesgesetzlicher Rechtsgrundlage eine Kontrollkommission StHG einzusetzen. Die FDK fordert das EFD und den Bundesrat auf, dieses Anliegen wieder aufzunehmen und dem Parlament einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten." Mit Datum vom 20. Mai 2008 hat die FDK dem Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartementes den Entwurf für die Ergänzung des StHG mit der Bitte übermittelt, dem Bundesrat eine entsprechende Botschaft ans Parlament zu unterbreiten. Ich bitte Sie daher eindringlich, in dieser Sache jetzt mit den Kantonen zu arbeiten und hier im Nationalrat nicht mehr gegen die Kantone Front zu machen.
Das Anliegen ist nicht neu. Bereits anlässlich der Vernehmlassung zum Bericht der Expertenkommission unter Vorsitz des damaligen Staatsrates Wilhelm Schnyder aus dem Wallis hat sich nämlich die Mehrheit der Kantone dafür ausgesprochen. Ich zitiere aus einem Votum von Bundesrat Merz vom 8. März 2006 hier vor uns: "Es sind nämlich 22 Kantone dafür, und ich muss jetzt der Vollständigkeit halber sagen, der Kanton Obwalden hat sich auch dafür ausgesprochen. Es waren vier Kantone gegen dieses Vorgehen, und bei den 22 befürwortenden waren es 14 ohne Einschränkung, und die anderen haben gesagt: 'Ja, aber'. Aber man kann sagen, die Kantone sind mehrheitlich für die Schaffung eines Kontrollorganes."
Es ist auch eine Frage der Rechtsstaatlichkeit. Die Bundesverfassung gibt den Auftrag zur formellen Steuerharmonisierung. Ein Auftrag ohne Kontrolle, das geht nicht! Es ist ein Auftrag der Bundesverfassung; daher muss sich der Bund an der Kontrolle beteiligen. Daher soll auch der Bund eine Rechtsgrundlage für den Kontrollmechanismus schaffen, wie es die parlamentarische Initiative Rey Jean-Noël mit einem sehr offen formulierten Auftrag verlangt.
Der Bund kann nicht einfach untätig bleiben und es den Kantonen überlassen, ob sie das Bundesgesetz über die Steuerharmonisierung durchsetzen möchten oder nicht. Was würden wir für ein Präjudiz schaffen, wenn wir in einer Materie darauf verzichten wollten, den Vollzug eines Bundesgesetzes durch die Kantone zu überwachen?
Aus diesen Gründen bitte ich Sie mit der Minderheit der WAK und mit den Kantonen, der parlamentarischen Initiative überzeugt Folge zu geben.
Müller Philipp · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich stütze mich bei diesem Kommissionsreferat auf die Unterlagen, Angaben und Aussagen des Bundesrates, die uns am 22. Januar dieses Jahres vorgelegen haben, und nicht auf Ergänzungen und Nachträge, die später noch in den Raum gestellt worden sind, wie Sie sie jetzt von der Sprecherin der Minderheit gehört haben.
Zur Ausgangslage: Die parlamentarische Initiative Rey verlangt, dass der Bund Kontrollinstrumente schafft, um die Anwendung des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden sicherzustellen. In diesem Zusammenhang wurde im September 2003 eine Kontrolllücke entdeckt. In Fällen, wo der kantonale Gesetzgeber eine mit dem Steuerharmonisierungsgesetz nicht kompatible gesetzliche Regelung zugunsten eines Steuerpflichtigen trifft, kann dies nicht mittels Verwaltungsgerichtsbeschwerde überprüft werden.
Darauf setzte die Finanzdirektorenkonferenz im Jahre 2004 eine Expertenkommission ein. Diese schlug eine Kontrollkommission vor, um die formelle Steuerharmonisierung zu kontrollieren. Im Anschluss daran führte der Bundesrat eine Vernehmlassung durch, mit dem Ergebnis, dass eine Kontrolle der formellen Harmonisierung mehrheitlich befürwortet wird, die Schaffung einer Kontrollkommission aber weniger Zustimmung erhielt. In der Vernehmlassung wurden verschiedene Gründe gegen eine solche Kontrollkommission genannt. Es handle sich um einen Eingriff in die kantonale Finanz- und Steuerautonomie. Man habe diese Steuerlücke bewusst in Kauf genommen. Es drohe ein Schritt in Richtung einer materiellen Steuerharmonisierung. Der Vollzug der materiellen Steuerharmonisierung sei Sache der Kantone - Sache der Kantone, das ist entscheidend; die vorhandenen Kontrollmittel seien ausreichend. Der Wettbewerb solle nicht durch eine Kommission behindert werden.
Der Bundesrat fasste in der Folge im Juni 2006 den Beschluss, auf weitere Schritte zur Einführung einer solchen Kontrollkommission zu verzichten. Die Finanzdirektorenkonferenz hat in der Zwischenzeit erneut eine Expertenkommission eingesetzt. Diese wird nun Varianten für eine andere Kontrollkommission ausarbeiten. Um Doppelspurigkeiten zu vermeiden, empfiehlt das Eidgenössische Finanzdepartement, der parlamentarischen Initiative Rey, wie sie hier vorliegt, keine Folge zu geben.
Die Kommissionsmehrheit, welche ebenfalls beantragt, dieser Initiative keine Folge zu geben, hat folgende wichtigen Gründen für ihren Entscheid geltend gemacht: Es wird befürchtet, dass eine eigentliche Bundessteuerpolizei ins Leben gerufen werden solle, mit dem Ziel, renitente Kantone willfährig zu machen. Es wird auf die kantonale Steuerhoheit verwiesen. Das Bundesgericht kann kantonale Regelungen, die dem Steuerharmonisierungsgesetz widersprechen, im Anwendungsfall überprüfen, weshalb es keine zusätzliche Kontrollinstanz braucht. Im Zentrum der Argumentation steht zudem die Befürchtung, dass sich eine neue Kontrollinstanz nicht auf formelle Aspekte beschränkt, sondern auch in den materiellen Bereich eingreifen könnte.
Eine Kommissionsminderheit stellt hingegen die Gefahr einer Vermischung zwischen formeller und materieller Harmonisierung durch eine neue Kontrollkommission in Abrede. Die Minderheit betont, dass es sich um einen Bundesverfassungsauftrag handle und sich daher auch der Bund an der Kontrolle zu beteiligen habe.
Die Kommissionsmehrheit hat beschlossen - der Entscheid fiel mit 17 zu 8 Stimmen -, der parlamentarischen Initiative Rey keine Folge zu geben, und bittet Sie, dies ebenfalls zu tun.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Folgegeben ... 56 Stimmen
Dagegen ... 92 Stimmen
Schluss der Sitzung um 19.00 Uhr
La séance est levée à 19 h 00