06.303

Rückzug des Beitrittsgesuches der Schweiz zur Europäischen Union

Brändli Christoffel · 1VP-M · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Antrag der Mehrheit

Der Initiative keine Folge geben

Antrag der Minderheit

(Reimann, Germann)

Der Initiative Folge geben

Proposition de la majorité

Ne pas donner suite à l'initiative

Proposition de la minorité

(Reimann, Germann)

Donner suite à l'initiative

Präsident (Brändli Christoffel, erster Vizepräsident): Es liegt ein schriftlicher Bericht der Kommission vor.

Stähelin Philipp · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion

Die Standesinitiative Schwyz mit dem Inhalt, das sogenannte Beitrittsgesuch des Bundesrates vom 20. Mai 1992 - es ist also 15-jährig -, das Gesuch auf Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der EU, zurückzuziehen, greift ein Anliegen auf, das im Bundesparlament immer wieder zu sprechen gegeben hat und weiterhin zu sprechen gibt. Dafür sorgt nur schon der Umstand, dass im Nationalrat zurzeit auch drei Motionen mit gleicher Stossrichtung hängig sind.

Wir haben uns in der Kommission im Übrigen auch überlegt, die Behandlung der Standesinitiative auszusetzen bzw. zu sistieren, bis die Motionen behandelt worden sind, haben aber davon abgesehen. Wenn der Nationalrat nämlich nicht innert nötiger Frist tätig wird, haben wir trotzdem an den Rat zu gelangen, und über ein Jahr hinaus können wir das Geschäft nicht sistieren. Sie sehen, dass bereits bei diesem Entscheid über das Vorgehen formelle Aspekte bei der Behandlung dieser Standesinitiative eine Rolle spielen. Wir befinden uns dabei in der Phase der Vorprüfung und haben zu prüfen, ob erstens im Grundsatz ein Regelungsbedarf gegeben sei - es stellt sich mit anderen Worten die Frage der aussenpolitischen Opportunität der verlangten Massnahmen im Rahmen der Politik der Schweiz in ihrer Beziehung zur EU - und ob zweitens die Ausarbeitung eines Erlassentwurfes durch das Parlament zweckmässig sei.

Bei dieser zweiten Frage - ich behandle sie vorweg - ist festzustellen, dass die Standesinitiative keinen Erlass fordert, sondern klarerweise einen Verwaltungsakt der Regierung. Das sogenannte Beitrittsgesuch ist kein Erlass und dessen Rückzug ebenso wenig. Artikel 115 des Parlamentsgesetzes geht indessen dahin, dass jeder Kanton den Entwurf zu einem Erlass der Bundesversammlung einreichen oder die Ausarbeitung eines Entwurfs zu einem Erlass vorschlagen kann. Dies führt wohl noch nicht dazu, dass der Standesinitiative geradewegs keine Folge gegeben würde. Wir könnten schliesslich die geltende Kompetenzordnung ändern und die Zuständigkeit des Bundesrates zurückbinden, oder wir könnten einen Bundesbeschluss erlassen, der einen Grundsatz- und Planungsbeschluss nach Artikel 28 des Parlamentsgesetzes beinhaltet.

Ich habe hierzu nach unserer Kommissionssitzung noch weitere Abklärungen treffen lassen. Solche Wege wären wohl zulässig, wie es auch möglich wäre, den Weg einer Motion zu beschreiten, welche dann vom Rat anzunehmen wäre. Aber all das sind doch auch so etwas wie Umwege und Umgehungen der Formvorschriften.

Es kommt dazu, dass bereits der Regierungsrat des Standes Schwyz - der in seiner Stellungnahme auf die Motion dem Kantonsrat beantragt hat, diese nicht für erheblich zu erklären, wie Sie unserem schriftlichen Bericht zur Standesinitiative entnehmen können - darauf hingewiesen hat, dass die Standesinitiative keinen Bezug zum Kanton Schwyz habe. Tatsächlich ist Schwyz vom EU-Beitrittsgesuch nicht mehr betroffen als andere Kantone. Andererseits trifft allerdings auch zu, dass die neue Bundesverfassung den Kantonen Gestaltungsmöglichkeiten in der Aussenpolitik einräumt und weder ein Gesetz noch eine gefestigte Praxis unseres Rates bisher den spezifischen Bezug zum einreichenden Kanton verlangen. Wiederum verbleiben aber staatsrechtlich betrachtet einigermassen gemischte Gefühle.

Ein weiterer formeller Aspekt weist in dieselbe Richtung: Das neue Parlamentsgesetz hat eine gewisse Parallelität der Behandlung von Standesinitiativen und parlamentarischen Initiativen gebracht. Parlamentarische Initiativen sind aber nicht zulässig, wenn in gleicher Sache bereits ein Vorstoss vorliegt. Diese Regelung haben wir bei den Standesinitiativen zwar nicht; diesen soll aber nur dann Folge gegeben werden, wenn die von angenommenen Motionen verlangte Ausarbeitung eines Erlassentwurfes nicht rechtzeitig erfolgt ist oder die Ausarbeitung eines Erlassentwurfes auf diesem Wege voraussichtlich zeitgerechter erreicht werden kann als auf dem Weg über die Motion. So steht es in Artikel 110 Absatz 2 Buchstaben b und c des Parlamentsgesetzes über den Gegenstand der Vorprüfung. Das zweckmässigere Instrument ist im vorliegenden Fall wohl die Motion. Entsprechende Motionen sind wie erwähnt im Nationalrat eingereicht worden, und der Zeitfaktor ist wohl zumindest offen.

Aus all diesen Gründen hat die Mehrheit der Kommission formelle Bedenken, der Standesinitiative Schwyz Folge zu geben, auch wenn sie nicht von formeller Ungültigkeit ausgeht.

In der Beurteilung der aussenpolitischen Opportunität eines Rückzugs steht heute für die Mehrheit der APK die Konsolidierung des bilateralen Weges in unserem Verhältnis zur EU im Vordergrund. Dabei ist mit zu berücksichtigen, dass der Ratifikationsprozess zu den Bilateralen II in der EU noch nicht vollends abgeschlossen ist. Ein Rückzug des sogenannten Beitrittsgesuches könnte in Brüssel gerade in dieser Situation nur unnötige Irritationen auslösen. In der Tiefkühltruhe, wo das Gesuch heute ja ruht, schadet es uns in keiner Weise, und mögliche Fragen rund um das Beitrittsgesuch werden weder in Bern noch in Brüssel aufgeworfen oder gestellt.

Auch wenn die Mehrheit der Kommission ein Unbehagen der Bevölkerung, möglicherweise gerade im Kanton Schwyz, über das jahrzehntelange Verbleiben des Gesuches in Brüssel teilweise versteht, ja verschiedene Mitglieder der Kommission dieses Unbehagen teilen - ich persönlich gehöre zu diesen -, möchte sie von ihrer bisherigen Linie, letztmals ausgedrückt letztes Jahr bei der Behandlung des Europaberichtes, nicht abweichen. Die Rahmenbedingungen haben sich inzwischen ja nicht wesentlich geändert.

Die Kommissionsminderheit mag demgegenüber nicht länger zuwarten und meint, dass ein Rückzug des Gesuches einer offen dargelegten Aussenpolitik besser entspreche. Nachdem der Bundesrat mit dem Europabericht den EU-Beitritt der Schweiz als strategisches Ziel aufgegeben habe und nur mehr als strategische Option aufführe, sei ein Rückzug kohärenter.

Die Kommission beantragt Ihnen also mit 10 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Standesinitiative Schwyz keine Folge zu geben. Entsprechen Sie diesem Antrag, so beantragt Ihnen die Kommission mit knappem Mehr - nämlich mit Stichentscheid des Präsidenten -, ein Postulat anzunehmen, welches den Bundesrat einlädt, den Aussenpolitischen Kommissionen beider Räte bis Ende 2008 über die möglichen Auswirkungen eines Rückzuges des EU-Beitrittsgesuches der Schweiz Bericht zu erstatten.

Eine Minderheit zu diesem Antrag besteht nicht. Hingegen beantragt der Bundesrat die Ablehnung des Postulates: er habe schon wiederholt zur Rückzugsfrage Stellung genommen, und die permanente Überprüfung der Instrumente der schweizerischen Europapolitik stelle ohnehin eine zentrale Herausforderung dar.

Die Kommission will demgegenüber vermeiden, dass durch den Entscheid, der Standesinitiative Schwyz keine Folge zu geben, das falsche Signal ausgesandt werden könnte, wir würden uns nicht, ja geradezu nie mehr mit dem Beitrittsgesuch beschäftigen. Wir meinen, dass es richtig sei aufzuzeigen, dass der Gesuchsrückzug ein Thema bleibt. Für einen Rückzug braucht es allerdings wohl einen geeigneten äusseren Anlass. Einen solchen könnte beispielsweise die Erteilung eines Verhandlungsmandates über einen Rahmenvertrag mit der EU abgeben - wir haben soeben davon gesprochen -, wie er auch im letzten Europabericht angesprochen wird. Eine solche Gelegenheit dürfte dann aber nicht verpasst werden. Das Postulat kann hiezu das Erinnerungsvermögen auch des Bundesrates etwas schärfen.

Ich bitte Sie namens der APK um Annahme des Postulates, sofern der Standesinitiative keine Folge gegeben wird.

Reimann Maximilian · Mit-M · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Kollege Germann und ich stellen Ihnen den Antrag, der Standesinitiative Schwyz Folge zu geben. Wir wissen, dass wir damit kaum eine Chance auf Erfolg haben, aber immerhin soll der Rat Gelegenheit erhalten, darüber abzustimmen.

Die Gründe, die für den Rückzug dieses unseligen Gesuches sprechen, das im Mai 1992 vom damaligen Bundesrat hinter dem Rücken des Parlamentes klammheimlich beschlossen und nach Brüssel abgeschickt worden war, hat uns der Schwyzer Kantonsrat detailliert und prägnant dargelegt. Deshalb kann ich mich kurz fassen. Für mich ist es in erster Linie eine Frage der Ehrlichkeit. Ich finde es nicht ehrlich, wenn man dieses Gesuch in Brüssel belässt und weiterhin so tut, als wolle man beitreten. Ich gehe davon aus, dass ein grosser Teil des Schweizervolkes das heute ebenso sieht. Nun gab es allerdings schon bessere Zeitpunkte, um das Gesuch zurückzuziehen; der beste wäre im Nachgang zur abgelehnten Volksinitiative "Ja zu Europa!" gewesen. Diese Initiative wollte ja die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen. Alle Kantone und 77 Prozent der Bevölkerung wollten das nicht. Es wäre die richtige Konsequenz, die logische Folge gewesen, wenn damals der Bundesrat von sich aus gesagt hätte: Das Gesuch macht keinen Sinn mehr, wir ziehen es zurück. Leider wurde das unterlassen. Dann kam die nächste Gelegenheit: der Europabericht des Bundesrates vom letzten Jahr. Darin hat er richtigerweise auf das strategische aussenpolitische Ziel des EU-Beitritts verzichtet - ich begrüsse diesen Kurswechsel sehr -, aber die konsequente Folge ist nicht eingetreten. Konsequent wäre es gewesen, das Beitrittsgesuch zurückzuziehen.

Nun haben wir eine neue Gelegenheit, die uns der Kanton Schwyz mit seiner Standesinitiative gegeben hat. Ich glaube, diese Gelegenheit sollten wir nutzen. Wir schlagen damit die Türe nach Brüssel nicht zu, in keiner Weise. Auch die EU weiss ja zur Genüge, dass das Beitrittsgesuch zum leeren Papierfetzen geworden ist. Beide Seiten beschreiten - wir haben soeben ausgiebig darüber gesprochen - an sich mit recht grossem Erfolg den bilateralen Weg, wirklich zum Wohl und zum Nutzen beider Seiten. Dies wird auch weiter der Fall sein, soweit wir heute in die Zukunft hinaussehen, auch wenn es Herr Kollege David lieber etwas anders sehen möchte.

Nun, wenn die Zeit einmal reif ist für einen Beitritt - wer weiss das heute schon -, bleibt diese Möglichkeit ja als Option bestehen. Wenn die Zeit einmal reif dafür wird, dann könnten wir immer noch ein neues Gesuch stellen. Es ist ja ohnehin nicht mehr dieselbe Europäische Union wie 1992. Damals hiess sie noch EG, Europäische Gemeinschaft, und sie bestand aus 12 Mitgliedstaaten. Heute sind es mehr als das Doppelte: 27 Mitgliedstaaten. Auch das ist ein Grund, das Gesuch zurückzuziehen.

Schliesslich noch ein Wort zum Postulat der Aussenpolitischen Kommission. Ich war schon in der Kommission gegen dieses Postulat, und ich bin nun froh, dass es der Bundesrat ebenso sieht und den Vorstoss ablehnt. Das ist doch nichts anderes als Verzögerungstaktik, was wir mit diesem Postulat anstreben. Was brächte uns denn ein solcher Bericht? Nichts ausser dem, was wir heute schon wissen, nämlich dass es diplomatische Gründe sind, die den Bundesrat davon abhalten, das Gesuch zurückzuziehen, und dass ein Rückzug primär psychologische Auswirkungen im diplomatischen Bereich haben dürfte.

Also, nehmen wir Abstand davon, den Bundesrat mit einer Aufgabe einzudecken, die ausser Zeitaufwand und entsprechenden Kosten nichts bringt. Mehr als das, was er in seinem Europabericht 2006 ausgeführt hat, kann uns der Bundesrat auch Ende des nächsten Jahres nicht sagen. Das ist eine klare Aussage des Bundesrates, die wir respektieren sollten.

Frick Bruno · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion

Dass in Brüssel noch immer ein Gesuch um Aufnahme von Beitrittsverhandlungen der Schweiz liegt, ist ein Widersinn; dies umso mehr, als erstens der Bundesrat den bilateralen Weg als den einzigen Weg für die nächste Zeit bezeichnet hat, und zweitens weil auch der Bundesrat in seinem europapolitischen Bericht klar vom Beitrittsziel Abstand genommen hat und dieses nur noch zu einer der möglichen Optionen erklärt hat. Dass das Gesuch noch immer in Brüssel liegt, lässt sich nur damit erklären, dass man aussenpolitische Irritationen vermeiden will, zu denen ein Rückzug in Europa führen würde. Solange das Gesuch in der untersten Schublade liegt, zusammen notabene mit früheren aus den Siebzigerjahren, die auch aus der Schweiz stammen und noch dort liegen, solange schadet es nicht. Da unterscheide ich mich in der Beurteilung von Herrn Reimann, der politische Ehrlichkeit als Argument für einen Rückzug bemüht. Ich sage vielmehr, es sei aussenpolitischer Pragmatismus, der für die heutige Situation spricht.

Demgegenüber vertritt die Initiative meines Kantons die innenpolitische Sicht, denn das Gesuch liegt ja in der Tat völlig quer. Die Bürger verstehen aus innenpolitischer Sicht nicht, weshalb es bestehen bleibt, nachdem 75 Prozent der Bürgerinnen und Bürger und alle Stände Nein gesagt haben zur Aufnahme sofortiger Beitrittsverhandlungen und nachdem der Bundesrat selber den bilateralen Weg als den realpolitisch einzig gangbaren bezeichnet. Viele Bürgerinnen und Bürger vermuten da ein Doppelspiel. Die Protagonisten verstehen es meisterhaft, diese innenpolitische Klaviatur zu spielen, wie Sie es auch in dieser Debatte wieder feststellen. Die Innensicht aber ist für die Bürgerinnen und Bürger genauso legitim wie die Aussensicht. Wir haben diese Anliegen unserer Bürgerinnen und Bürger, wie sie jetzt der Kanton Schwyz formuliert, ernst zu nehmen.

Beim Aussenverhältnis habe ich Verständnis dafür, dass wir die Aussensicht möglicher Irritationen in Europa höher gewichten und in diesem Spannungsfeld zwischen Innen- und Aussensicht der Aussensicht den Vorzug geben. Aber genau darum liegt auch das Postulat richtig, das Ihnen die Kommission vorschlägt. Es nimmt die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger auf und verlangt eine Überprüfung des möglichen Rückzuges in rund zwei Jahren; Kommissionspräsident Stähelin hat die Gründe dargelegt. Aber ich darf auch Botschafter Bucher, den Leiter des Integrationsbüros, zitieren. Er hat in der Kommission ausgeführt, dass der Bundesrat ohnehin - auch etwa auf Ende 2008 - eine neue europapolitische Beurteilung vorsehe und einen neuen europapolitischen Bericht vorlegen wolle. In diesem Zusammenhang braucht es eine neue Beurteilung. Wenn der Bundesrat seine Meinung dann gegenüber der Kommission zusammenfasst, kann sie in der Kommission besprochen werden, und wir werden sehen, ob nach aussen zusätzlich zu handeln ist.

In diesem Sinne bitte ich Sie um Annahme des Postulates. Wenn Sie das Postulat ablehnen, dann sagen Sie nicht nur gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern des Kantons Schwyz, sondern gegenüber breitesten Kreisen in der Schweiz, dass Sie die Frage eines Gesuchsrückzuges nicht weiter beurteilen wollen, obwohl der Bundesrat selber die Beurteilung in ein, zwei Jahren als wichtig erachtet. Wenn Sie das Postulat ablehnen, fühlen sich die Bürgerinnen und Bürger trickreich überspielt, und das dürfen wir in aussenpolitischen Fragen nicht zulassen.

Hofmann Hans · Mit-M · Ständerat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich werde dem Minderheitsantrag zustimmen, und dies, zusammengefasst, aus folgenden Gründen:

Wir haben es gehört: Unsere Landesregierung hat, was die EU-Politik angeht, schon einiges falsch gemacht. Ein geradezu verheerender Fehler war es, 1992, noch vor der Abstimmung über den EWR, das Beitrittsgesuch überhaupt einzureichen. Damit brachte der Bundesrat klar zum Ausdruck, dass sein eigentliches Ziel nicht der EWR, sondern der Beitritt zur EU war. Das machte sehr viele EWR-Befürworter von einem Tag auf den andern zu Gegnern, auch mich.

Nach der Abstimmung vom 6. Dezember 1992 sprach sich der Bundesrat dann mit 4 zu 3 Stimmen gegen den Rückzug des Beitrittsgesuches aus. Eine wichtige Gelegenheit, dem Schweizervolk zu zeigen, dass es von der Landesregierung ernst genommen wird, wurde damit verpasst.

Im Jahre 2001, Sie mögen sich erinnern, versuchte der Bundesrat, eine Volksabstimmung über die Volksinitiative "Ja zu Europa", welche sofortige Beitrittsverhandlungen mit der EU verlangte, mit allen Mitteln zu vermeiden. Der Ständerat verhinderte dies damals, Gott sei Dank. Mit einem Jastimmenanteil von lediglich 23 Prozent wurde diese Volksinitiative abgeschmettert. Anders als bei der EWR-Abstimmung sagten sämtliche Kantone Nein zu diesem Volksbegehren. Hier wäre die zweite grosse Gelegenheit gewesen, das in Brüssel seit 1992 sistierte Beitrittsgesuch zurückzuziehen. Daraufhin waren die Signale aus dem Bundesrat geradezu verwirrend. Während ein Mitglied von einem bundesrätlichen Moratorium von mindestens acht bis zehn Jahren sprach, äusserte sich ein anderer Bundesrat dahingehend, dass der EU-Beitritt ein Projekt in Bearbeitung bleibe.

In der Sommersession 2002 diskutierten wir hier einen hervorragenden Bericht unserer Aussenpolitischen Kommission zur EU-Politik. Dieser Bericht kam klar zum Schluss, dass der bilaterale Weg politisch der einzig gangbare und auch der einzig richtige sei. Dem Weg, den damals unsere APK aufzeigte, hat sich jetzt, fünf oder sechs Jahre später, auch der Bundesrat angeschlossen. Die sehr gründliche und objektiv erarbeitete Analyse unserer APK wäre für den Bundesrat eine weitere Gelegenheit gewesen, reinen Tisch zu machen und das Beitrittsgesuch zurückzuziehen.

Derzeit stehen wir an verschiedenen Fronten in Verhandlungen mit der EU. Es werden weitere Verhandlungen folgen. Persönlich bin ich überzeugt: Solange unser Beitrittsgesuch in Brüssel deponiert bleibt, hat die EU doch kein Interesse daran, unserem Land entgegenzukommen, das heisst, ein gutes Verhandlungsergebnis zu gewähren, denn die EU hätte uns als guten Nettozahler ja nur allzu gerne und möglichst rasch voll in ihrem Boot drin.

Ein Rückzug des Beitrittsgesuches wäre für mich ein klares Zeichen an die EU, dass es wohl noch für längere Zeit für unser Land nur den bilateralen Weg gibt. Ein Rückzug des Beitrittsgesuches würde vor allem Klarheit schaffen. Weitere Auswirkungen, sollte es solche überhaupt geben, sind für mich sekundär.

Ein schlechtes Zeichen - diesmal für den Bundesrat - wäre es, wenn er letztlich vom Parlament gezwungen würde, das Gesuch zurückzuziehen. Darauf sollte er selber kommen. Das fällt auch klar in seine Kompetenz als Exekutive. Natürlich spielt es faktisch keine Rolle, ob das Gesuch sistiert oder zurückgezogen ist. Sollte irgendwann in ferner Zukunft der Bundesrat aber zum Schluss kommen, in Beitrittsverhandlungen mit der EU treten zu wollen, wird man ja nicht einfach nach Brüssel telefonieren und sagen können, sie könnten nun das Gesuch hervorholen und es behandeln. Man wird wohl mit Verweis auf das sistierte Gesuch ein neues Schreiben verfassen müssen. Denn wie ich hier bereits einmal ausführte, wird zwanzig oder dreissig Jahre nach der Einreichung am ursprünglichen Beitrittsgesuch mehr als nur das Datum nicht mehr stimmen. Bundesrat Deiss, der vormalige Aussenminister, wurde verschiedentlich, auch hier im Rat, aufgefordert, das EU-Beitrittsgesuch doch zurückzuziehen. Seine Antwort war stets dieselbe: Es spiele eigentlich keine Rolle - da hat er Recht -, aber es wäre ein schlechtes Signal, ein schlechtes Zeichen gegen aussen. Frau Bundespräsidentin: Ich bitte den Bundesrat sehr herzlich, doch auch einmal ein Zeichen nach innen zu setzen und das leidige Beitrittsgesuch von sich aus zurückzuziehen.

In diesem Sinne bitte ich Sie, dem Minderheitsantrag eben als Zeichen zuzustimmen.

Kuprecht Alex · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Mit Beschluss vom 22. März 2006 hat der Kantonsrat des Standes Schwyz eine Motion der kantonsrätlichen CVP-Fraktion erheblich erklärt und verlangt, dass der Kanton Schwyz bei der Bundesversammlung eine Standesinitiative für den Rückzug des Gesuches über die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Europäischen Union verlange. Dem war eine lebhafte Debatte vorausgegangen, bei der sich der Regierungsrat gegen das Begehren ausgesprochen hatte. Entscheidend für die Einreichung dieser Motion war die Tatsache, dass das schweizerische Stimmvolk schon mehrmals deutlich entschieden hat, nicht dieser Staatengemeinschaft beitreten zu wollen, und somit ein Mandat über die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen weder opportun noch angezeigt sei. Das 1992 kurz vor der Ablehnung des Beitrittes zum EWR in der Volksabstimmung gestellte Begehren ist somit gegenstandslos geworden und würde auch - mehr als 15 Jahre nach dessen Einreichung - in keiner Art und Weise mehr dem Stand der Zusammenarbeit mit der EU auf der Basis bilateraler Verträge, also der heutigen Aktualität, entsprechen. Ein Rückzug des Gesuches des Bundesrates über die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen wäre somit die logische Konsequenz eines mehrfach gefällten Volksentscheides. Er würde somit ein klares Signal für die souveräne und unabhängige Position des schweizerischen Staates bedeuten und somit die partnerschaftliche Zusammenarbeit auf der Basis der abgeschlossenen bilateralen Verträge manifestieren. Der Rückzug wäre meines Erachtens ein Schritt zur Schaffung klarer Verhältnisse, auch wenn das Gesuch in der untersten Schublade der EU liegt und nach der jüngst erfolgten Attacke auf die Souveränität der Schweiz im noch tiefer gekühlten Zustand noch weniger geniessbar ist. Abgelaufenes Tiefkühlgut ist ja auch dann nicht mehr verwendbar, wenn es visuell noch gut aussehen würde.

Ich teile die Meinung der Kommissionsmehrheit nicht, dass ein Rückzug des Beitrittsgesuches Irritationen bei den EU-Mitgliedstaaten und -Institutionen auslösen würde. Machen wir uns doch nichts vor: Man weiss dort genau, dass mit einem Beitritt der widerspenstigen Schweiz auf Jahre hinaus nicht zu rechnen ist.

Die APK hat nach ihrer Kommissionsberatung ein Postulat eingereicht mit dem Ziel, dass der Bundesrat den Aussenpolitischen Kommissionen beider Räte bis Ende 2008 einen Bericht darüber abzugeben hat, welche Auswirkungen ein möglicher Rückzug des in die Greisenjahre gekommenen Beitrittsgesuches haben könnte. Trotz mehrfachen negativen Volksentscheiden gegenüber einem EU-Beitritt und dem Bundesratsentscheid, den EU-Beitritt nicht mehr als strategischen Entscheid in der Europapolitik zu betrachten, war der Bundesrat nicht bereit, die Annahme des Postulates zu beantragen. Es wäre wohl ein kleiner Ausweg aus einer rechtlich nicht ganz klaren Situation gewesen und hätte gegenüber der ernstgemeinten Initiative unseres Kantons ein Zeichen gesetzt.

Die Kommissionsminderheit indessen teilt inhaltlich die Meinung der Initianten, dass ein Erlassentwurf zeitgerecht und zielführender wäre, und beantragt Ihnen, der Standesinitiative Folge zu geben.

Als Vertreter des eidgenössischen Standes Schwyz beantrage ich Ihnen deshalb, dem Minderheitsantrag zuzustimmen und der Initiative Folge zu geben. Mit Ihrer Unterstützung helfen Sie, in dieser sehr schwierigen und innenpolitisch zur Zerreissprobe werdenden Frage des aussenpolitischen Handelns einen klaren nationalen Standpunkt einzunehmen. Konsolidieren wir die abgeschlossenen bilateralen Verträge und zeigen wir eine klare Bereitschaft, im Sinne des Gebens und Nehmens weiterhin auf diesem Pfad der Partnerschaft mit der Europäischen Union zu gehen.

Calmy-Rey Micheline · BPR-F · Bundesrat · Genf

Le Conseil fédéral propose de rejeter le postulat 07.3001 "Demande d'adhésion de la Suisse à l'UE. Etat des lieux".

La problématique a fait l'objet de nombreuses prises de position du Conseil fédéral. Dans son rapport "Europe 2006", le Conseil fédéral a, à nouveau, confirmé que la demande d'adhésion ne devait pas être retirée. Nous estimons dès lors qu'il n'est pas nécessaire de faire un rapport séparé sur cette question, d'autant plus que la question sera de toute façon traitée dans le cadre des rapports consécutifs au rapport "Europe 2006".

Dans ce rapport, le Conseil fédéral avait en effet estimé que, vu les développements rapides ayant cours au sein de l'Union européenne et, par là même, l'évolution constante de nos relations, il serait nécessaire de procéder régulièrement à une analyse des instruments de politique européenne à disposition de la Suisse. La question de la demande d'adhésion pourra alors être traitée dans le cadre de ces futures analyses. Il n'est pas opportun de l'étudier de manière isolée. Il est préférable de le faire dans le cadre d'une analyse globale de la situation.

Le Conseil fédéral estime donc qu'il n'est pas nécessaire de rédiger un rapport séparé exclusivement sur cette question et propose de rejeter le postulat.

Bieri Peter · P-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion

Abstimmung - Vote

Für Folgegeben .... 7 Stimmen

Dagegen .... 26 Stimmen