07.3484

Verschlüsselung von Set-Top-Boxen im digitalen Kabelnetz

Verfahrensbeitrag

Antrag der Mehrheit

Ablehnung der Motion

Antrag der Minderheit

(Levrat, Berberat, Fehr Jacqueline, Hämmerle, Lachenmeier, Pedrina, Teuscher)

Annahme der Motion

Antrag Triponez

Die Motion zur Überprüfung und Überarbeitung an die vorberatende Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates zurückweisen.

Schriftliche Begründung

Die Motion nimmt ein Anliegen auf, das von breiten Bevölkerungskreisen und wichtigen Wirtschaftsbranchen unterstützt wird. In der Formulierung des Anliegens ist die Motion jedoch nicht klar, was nicht zuletzt in den Diskussionen und im Streit um Sachargumente zum Ausdruck kommt. Selbst Experten sind sich in der Sache nicht einig und äussern sich widersprüchlich.

Durch ihre einseitige Ausrichtung auf die Kabelnetzbetreiber droht die Motion unter den verschiedenen Verbreitungswegen für digitale TV-Signale erhebliche Wettbewerbsverzerrungen zu schaffen, was aus wettbewerbsrechtlicher und -politischer Sicht nicht akzeptiert werden kann. Der Bundesrat hält in der Beantwortung der Motion fest, dass auch Swisscom betroffen wäre, was Swisscom ihrerseits zu der Äusserung veranlasst, dass dies wohl den Marktaustritt von Bluewin-TV zur Folge hätte.

Die Motionärin geht ferner davon aus, dass ihr Anliegen im Rahmen einer Verordnungsänderung realisiert werden könne. Das ist nach Auskunft von Weko und Bakom sowie weiterer Rechtsexperten jedoch nicht möglich. Es bedürfte dazu einer Änderung des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG), was sich nicht kurzfristig bewerkstelligen lässt. Bis eine entsprechende Gesetzesänderung wirksam würde, wäre die technologische Entwicklung des digitalen Fernsehens jedoch schon längst weiter fortgeschritten.

Der Ständerat (Erstrat) hat die Motion ohne Vorberatung in seiner zuständigen Kommission und somit ohne gründliche Abklärung der Hintergründe und Zusammenhänge angenommen. Die vorberatende Kommission des Zweitrates, die KVF-NR, hat die Motion mit 18 zu 7 Stimmen abgelehnt. Indem die KVF-NR das Anliegen mit der Unterstützung des Bakom noch einmal vertieft aufgreift, besteht die Chance, die in der Diskussion geäusserten Lösungsansätze (z. B. unverschlüsselte öffentlich-rechtliche Programme, Geräteschnittstellen) mit den verschiedenen Interessengruppen zu prüfen und sodann in einer Kommissionsmotion eine sachlich fundierte Lösung auszuarbeiten, welche auch politisch tragfähig ist. Damit dürften sich auch weitere parlamentarische Einzelvorstösse zu diesem Anliegen erübrigen.

Proposition de la majorité

Rejeter la motion

Proposition de la minorité

(Levrat, Berberat, Fehr Jacqueline, Hämmerle, Lachenmeier, Pedrina, Teuscher)

Adopter la motion

Proposition Triponez

Renvoyer la motion à la Commission des transports et des télécommunications du Conseil national pour examen complémentaire et nouvelle proposition.

Rickli Natalie Simone · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Diese Motion des Ständerates will den Bundesrat damit beauftragen, die proprietäre Verschlüsselung von freien Fernsehkanälen im Grundangebot bei der digitalen Verbreitung in Kabelnetzen zu verbieten oder, wenn eine Verschlüsselung angewandt wird, einen offenen Standard des Betriebssystems für alle Hardwareanbieter einzuführen. Der Ständerat hat diese Motion Sommaruga Simonetta in der letztjährigen Herbstsession ohne Diskussion angenommen. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen unseres Rates hat die Motion an ihrer Sitzung vom 20. Mai 2008 detailliert beraten. Da diese Motion im Vorfeld grosse Aufregung erzeugt hat, wurden die wichtigsten Akteure zu einer Anhörung eingeladen, namentlich die Swisscable, die Cablecom, die Swisscom, die Stiftung für Konsumentenschutz, die Wettbewerbskommission, das Bakom, der Preisüberwacher sowie ein unabhängiger technischer Experte. Die Kommission hat die Motion mit 18 zu 7 Stimmen abgelehnt.

Wie sieht der digitale TV-Markt in der Schweiz heute aus? Heute gibt es total 3,145 Millionen Haushalte mit TV-Anschluss. Davon empfängt knapp ein Drittel Digital-TV, zwei Drittel sind also Haushalte mit Potenzial für digitales Fernsehen. Kabel-TV ist in über 90 Prozent der Haushalte verfügbar. Die Kabelnetzunternehmen stellen die Grundversorgung mit 25 garantierten analogen TV-Programmen sicher. Dies ist auch als Must-carry-Regelung bekannt. Die analoge Verbreitung gibt es nur noch via Kabel-TV. Der Wettbewerb spielt heute ausschliesslich im digitalen Markt. Das digitale TV-Angebot der Kabelnetzbetreiber ist kein Ersatz für Analog-TV, sondern ein neues, eigenständiges Produkt, das im Wettbewerb mit den Elektrizitätswerken, Internet-TV, Satelliten-TV, Antennen-TV, Kabel-TV und Bluewin-TV steht.

Analoges Fernsehen ist einfach ausgestaltet und bedingt keine weitere Installation seitens des Kunden. Analog sehen wahrscheinlich auch viele oder die meisten von Ihnen noch fern. Die Zukunft gehört aber dem digitalen Fernsehen, also mit Interaktion und Video-on-Demand. Um digitales Fernsehen zu empfangen, wird heute ein Endgerät, eine sogenannte Set-Top-Box, benötigt. In einem Kabelnetz dient die Verschlüsselung dazu, die Set-Top-Box individuell anzusprechen und die Zusatzleistungen, wie beispielsweise Gebärdensprache oder Video-on-Demand, an den richtigen Empfänger übermitteln zu können. Ebenfalls wird die in der Set-Top-Box enthaltene betreiberspezifische Betriebssoftware heute direkt vom Anbieter aufdatiert.

Würde nun die Grundverschlüsselung, wie in dieser Motion gefordert, verboten, wäre es allen voran Cablecom nicht mehr möglich, die interaktiven Funktionen zu gewährleisten. Die Grundverschlüsselung für Bluewin-TV-Programme wäre technisch zwar nicht zwingend nötig, bei einem unverschlüsselten Grundangebot müsste der Kunde für Bluewin-TV im Moment aber dennoch eine Set-Top-Box erwerben, welche es ihm ermöglichen würde, Fernsehen über das heute noch schmalbandige Telefonkabel zu empfangen. Mit Glasfaser könnte zu einem späteren Zeitpunkt Bluewin-TV ohne Set-Top-Box empfangen werden. Für Pay-TV und Video-on-Demand ist eine Verschlüsselung aber aus urheberrechtlichen Gründen nötig. Die Zusatzdienste können nur bezogen und der Jugendschutz kann nur dann gewährleistet werden, wenn die Set-Top-Box über ein besonderes Betriebssystem verfügt. Weil das Betriebssystem von solchen Set-Top-Boxen nicht standardisiert ist, ist es notwendig, dass man Set-Top-Boxen hat, auf welchen das Betriebssystem des Anbieters läuft. Diese Konstellation wurde im neuen RTVG angedacht, in welchem von gekoppelten Diensten die Rede ist. Das Gesetz sieht gar vor, dass Kabelnetzbetreiber verpflichtet werden können, solche Zusatzdienste zu verbreiten. Dieser Pflicht können Kabelnetzbetreiber nur nachkommen, wenn sie sicherstellen können, dass die Set-Top-Boxen mit ihrem Betriebssystem ausgerüstet sind.

Die Motion sieht als zweite Möglichkeit vor, dass ein offener Standard des Betriebssystems für alle Hardwareanbieter einzuführen ist, wenn eine Verschlüsselung angewendet wird. Heute gibt es weder international noch in der Schweiz standardisierte Betriebssysteme, die eingesetzt werden könnten. Da kein Standard existiert, kann er auch nicht, wie in der Motion gefordert, geöffnet werden. Cablecom und Swisscom übermitteln heute die erforderlichen Software-Updates für ihre Angebote mit verschlüsselten Signalen an die jeweiligen Set-Top-Boxen. Für den Empfang des digitalen Fernsehens gibt es heute schon funktionstüchtige internationale Standards. Aber die Standardisierung des Betriebssystems ist, wie gesagt, erst in Entwicklung. Die technische Lösung, die es braucht, damit der Konsument künftig auch wirklich die Wahlfreiheit zwischen neuen Fernsehgeräten oder frei erhältlichen und funktionierenden Set-Top-Boxen hat, wird in drei bis fünf Jahren erwartet. Dann also wird diese Forderung dieser Motion erfüllt.

Beim Angebot von Bluewin-TV wird eine Systemplattform von Microsoft eingesetzt. Auch diese Software ist in der Weiterentwicklung. Würde nun die Motion angenommen, würde Microsoft dieses Produkt, das sich zurzeit in mehreren Ländern in der Einführungsphase befindet, kaum wegen der schweizerischen Gesetzgebung anpassen, was sehr wahrscheinlich zur Folge hätte, dass Bluewin-TV aus dem Markt genommen würde. Dann würde die Motion bewirken, dass beim digitalen Fernsehen praktisch kein Wettbewerb mehr herrschen und mit Cablecom eine neue Monopolsituation bestehen würde, was eben gerade nicht das Anliegen der Motionärin ist.

Es gibt aber auch einen rechtlichen Aspekt: Ein Verbot der Grundverschlüsselung ist im RTVG nicht vorgesehen. Dazu müsste gemäss dem Rechtsgutachten von Professor Urs Gasser von der Universität St. Gallen das RTVG revidiert werden. Er verweist darauf, dass der Einsatz von Set-Top-Boxen im Rahmen der letzten RTVG-Revision ausdrücklich adressiert und in zentralen Punkten reguliert wurde und dass vom Gesetzgeber mithin auch die Verschlüsselung von digitalen TV-Signalen zumindest implizit anerkannt wurde. Auch zeigt dieses Rechtsgutachten, dass neben dem Verbot der Grundverschlüsselung auch das Vorschreiben eines Standards nur auf dem Weg einer RTVG-Revision eingeführt werden könnte.

Neben dem Bundesrat lehnen auch die Wettbewerbskommission und das Bakom diese Motion ab.

Zusammengefasst: Set-Top-Boxen sind im Moment wohl ein notwendiges Übel, um digitales Fernsehen und die entsprechenden Zusatzleistungen wie Video-on-Demand zu empfangen und um den Jugendschutz zu gewährleisten. Eine Annahme der Motion würde den Konsumenten keinen Mehrwert bringen, sondern ihnen im Gegenteil neu auch die technische Verantwortung übertragen. Eine asymmetrische Regulierung zulasten der Kabelnetzbetreiber, also ohne Bluewin-TV, wäre diskriminierend und wettbewerbsverzerrend. Der Einbezug der Swisscom würde den Marktaustritt von Bluewin-TV bedeuten, was die Kommissionsmehrheit sehr bedauern würde, da nun endlich Wettbewerb herrscht. Und der letzte Punkt: Die Motion kann gemäss Rechtsgutachten nicht ohne Gesetzesänderung umgesetzt werden.

Ich möchte noch darauf hinweisen, dass Personen, die noch kein digitales Fernsehen abonnieren wollen, auch nicht dazu gezwungen werden. Sie können wie bis anhin das bestehende Grundangebot im analogen Fernsehen benutzen. Jetzt in einen funktionierenden Markt mit Zukunft regulierend einzugreifen wäre für das digitale Fernsehen, aber auch für den Standort Schweiz schädlich.

Aus all diesen Gründen beantragt Ihnen die Kommission mit 18 zu 7 Stimmen, diese Motion abzulehnen.

Brélaz Daniel · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion

Lors de la session d'automne 2007, le Conseil des Etats a adopté la motion Sommaruga Simonetta qui vise à l'interdiction du cryptage de décodeurs sur le réseau câblé numérique pour les programmes de télévision n'étant pas soumis à une taxe de type Pay TV.

Cette motion a été adoptée par le Conseil des Etats suite à des explications de Madame Sommaruga qui démontrent la très grande consommation d'électricité des décodeurs en question et qui laissent entendre très clairement que Swisscom et Bluewin TV ne seraient pas concernés par ladite motion.

Les partisans de cette motion, qui sont en minorité, invoquent principalement comme arguments le coût mensuel de 15 à 20 francs par mois, facturé par l'unique opérateur Cablecom, le fait qu'il y a une consommation d'énergie trop forte, et enfin le fait qu'ils n'auraient pas d'objection à ce qu'il existe de tels décodeurs, mais uniquement pour les programmes qui sont eux-mêmes payants et qui ne sont pas captables librement.

La majorité de la commission a tout d'abord pris acte que selon toutes les analyses de la Commission de la concurrence et les avis juridiques, il n'était ni adéquat ni correct de penser que l'on pouvait interdire les cryptages liés à Cablecom et pas ceux liés à Bluewin TV et à Swisscom. Bluewin TV et Swisscom, c'est Microsoft, c'est évidemment un signal crypté. D'ailleurs Swisscom, elle-même, s'est solidarisée avec son adversaire de toujours sur le réseau, Cablecom, parce qu'elle est aussi arrivée à l'analyse juridique que si on faisait une application juridiquement équitable - au sens où notamment la Commission de la concurrence le fait -, il ne serait pas adéquat d'interdire les décodeurs numériques de Cablecom et de laisser continuer Swisscom de la même manière.

La majorité remarque également que des téléviseurs analogiques se vendent encore aujourd'hui, certes de moins en moins, et que les téléréseaux seront obligés de maintenir au moins une vingtaine de programmes en analogique pendant au moins une dizaine d'années. Cela signifie qu'en fait, la motion s'appliquerait aux programmes numériques gratuits - entre 20 et 50, entre 20 et 60, le surplus entre 20 programmes de base et 60 programmes -, ce qui est en général donné dans les programmes gratuits. Tout aussi clairement, les décodeurs numériques font de gros progrès. En commission, on nous a promis que, dès l'année prochaine, ceux-ci tendraient vers la fameuse consommation de 1 watt, qui a été exigée par une motion commune au Conseil des Etats et à notre conseil, non encore traitée par le Conseil fédéral dans son application concernant tous les problèmes de stand-by.

Dans cette optique, on doit encore considérer, avec la Commission de la concurrence, qu'il y a effectivement concurrence en Suisse, que très clairement, par Internet, d'ici deux à trois ans - peut-être moins, peut-être une année de plus -, on pourrait avoir 200 à 300 programmes de télévision directement, et que les services que Cablecom vend aujourd'hui se vendraient demain ou au pire après-demain directement par le réseau Internet, avec bien sûr perception de royalties. Dans cette optique, il paraît également probable qu'après les deux à trois ans nécessaires, après l'acceptation d'une motion de ce genre, à la transformation de celle-ci en modification pertinente de la loi, on soit dans une situation où, lorsque la modification est réalisée, elle n'a probablement plus aucun sens.

Pour ces diverses raisons, la commission, par 18 voix contre 7, recommande le rejet de la motion.

Une proposition Triponez a été déposée. Monsieur Triponez ne pourra pas la développer puisqu'il s'agit d'un débat en catégorie IV. Si j'ai bien compris après m'être entretenu avec lui, il pense que cette motion pose des problèmes juridiques, mais il souhaiterait que la commission trouve une autre solution conduisant au même résultat, mais sans les difficultés juridiques. Nous ne savons pas si une telle motion de la commission est ou non juridiquement possible, mais c'est le sens de la proposition Triponez.

Bruderer Pascale · 2VP-F · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion

Mir ist im Kommissionsrapport aufgefallen, dass folgender Punkt offenbar in der Kommission nicht diskutiert worden ist: Fernsehen ist für Menschen mit Hörbehinderung ein wichtiges Medium, dessen Informationen durch Untertitel zugänglich werden.

Ist Ihnen bekannt, dass die hier diskutierten Set-Top-Boxen diesbezüglich problematisch sind, weil sie oft das fehlerfreie Einblenden von Untertiteln nicht gewährleisten? Wären Sie im Falle der Rückweisung bereit, diesen Punkt in der Kommission vertieft zu behandeln?

Brélaz Daniel · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion

Je ne sais pas si, en cas de renvoi à la commission, celle-ci sera capable de trouver une solution conforme à l'esprit de l'auteure de la motion mais dénuée des difficultés juridiques. Notre commission n'a évidemment pas pu parler de telles possibilités. Apparemment, la différence de traitement entre Cablecom et Swisscom sera un obstacle difficile à surmonter.

Une voie complètement différente serait éventuellement possible, mais je ne sais pas si elle trouverait un agrément politique: c'est celle qu'on utilise sur les marchés de l'électricité, en essayant de voir si la technologie a été amortie ou non et en fixant, aussi bien pour Cablecom que pour Bluewin, des tarifs maximaux. C'est une voie assez différente de celle préconisée par la motion.

Levrat Christian · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion

Celui qui veut voir aujourd'hui la télévision en qualité numérique a besoin d'un téléviseur qui, justement, peut décoder un signal numérique. Il existe de nombreux appareils sur le marché. Les câblo-opérateurs offrent quant à eux un décodeur comme interface entre le réseau et la télévision. Chez la majorité des câblo-opérateurs, le client peut choisir librement son récepteur numérique. Quelques-uns - dont Cablecom, le leader du marché - obligent par contre le possesseur d'une télévision numérique à acquérir l'un de leurs décodeurs. D'un point de vue technique pourtant, c'est totalement superflu avec les nouvelles télévisions numériques. Il en résulte une consommation d'énergie plus importante, une manutention peu commode entre différentes télécommandes, de même qu'une qualité d'image parfois plus mauvaise.

Par sa motion, Madame Sommaruga Simonetta demande la suppression du décodeur imposé. Elle demande en fait le libre choix du téléspectateur, qui doit pouvoir décider s'il préfère acquérir un décodeur - de Cablecom en l'occurrence - ou s'il entend acheter une télévision plus moderne qui comprend, dès sa fabrication, les spécificités techniques nécessaires. Cette motion offre une alternative aux câblo-opérateurs. Ils peuvent atteindre l'objectif de la motion en renonçant à crypter leur offre de base; c'est déjà le cas de certains opérateurs régionaux en Suisse, notamment à Wil, Pratteln, Reinach, Dornach et j'en passe. Ou alors ils peuvent choisir de maintenir un cryptage de leurs programmes, mais ils ne peuvent plus imposer un appareil spécifique: ils doivent laisser le choix entre différents appareils.

Ce que, par contre, la motion ne demande pas, c'est l'arrêt de Bluewin TV. Le texte est absolument clair, celle-ci ne vise que le téléréseau. La transmission du signal télévisuel dans le cas de Bluewin TV se base sur une autre technologie de bandes passantes, soit la télévision par le biais d'un protocole internet IPTV, donc par la ligne téléphonique. Si la motion ne concerne pas Bluewin TV, c'est qu'il n'y a pas de standards internationaux pour l'instant pour l'IPTV. C'est pourquoi aucun décodeur et aucune télévision ne fonctionnant avec Bluewin TV ne sont disponibles sur le marché, mis à part le décodeur de Bluewin TV lui-même, un décodeur qui est élaboré par Microsoft.

Je vous invite donc à voter la motion Sommaruga Simonetta, motion qui a été adoptée par le Conseil des Etats.

Je me permettrai deux remarques sur la proposition de renvoi Triponez à la commission. La première pour faire part d'un certain scepticisme à voir cet objet renvoyé à la Commission des transports et des télécommunications. La commission a fait son travail avec une grande assiduité. Nous avons entendu une dizaine de spécialistes, une dizaine de représentants de tous les acteurs de la branche, et il est un peu particulier de vouloir, suite à cet examen approfondi, renvoyer sans instruction le projet à la commission.

La deuxième remarque est plus positive, je vois dans cette proposition de renvoi comme une séance de rattrapage, un deuxième essai pour les tenants de la majorité qui auraient réalisé, mais un peu tard, qu'ils se trouvent dans le mauvais camp. Donc dans ce sens-là nous pouvons soutenir cette proposition, dans l'espoir que les débats au sein de la commission n'entraînent pas simplement un renouvellement de la discussion que nous avons eue il y a maintenant deux mois. Nous avons examiné le tout à fond, mais si la majorité des membres de ce conseil souhaite une deuxième chance, eh bien nous l'en remercions.

Leuenberger Moritz · BR-M · Bundesrat · Zürich

Heute muss ein Abonnent seine Set-Top-Box zwingend bei der Cablecom beziehen, wenn er digitale Programme sehen will. Nur mit einer solchen Box kann er die verschlüsselten Programme entschlüsseln. Er bezahlt dafür 150 Franken, wenn er die Set-Top-Box kauft, oder im Monat 6 Franken Miete. Das sind Preise, die vom Preisüberwacher überprüft worden sind und praktisch den Selbstkosten der Cablecom entsprechen. Nun führt dieser Zwang gelegentlich zu Ärger, vor allem dann, wenn das neue Fernsehgerät bereits über eine integrierte Set-Top-Box verfügt; das ist auch verständlich. Vor diesem Hintergrund erscheint, wenn man nur das ansieht, ein Verbot naheliegend.

Aber wir müssen die ganze Sache etwas genauer betrachten. Digitales Fernsehen bedeutet nicht einfach, dass das bisherige konventionelle Fernsehen in einer neuen Technik ausgestrahlt wird, sondern es ist davon auszugehen, dass künftig konventionelle Programme mit neuen Diensten gekoppelt werden. Sie müssen sich das etwa vorstellen wie damals, als man von mobilen Telefonen gesprochen hat. Viele haben nur gedacht, das sei jetzt ein Telefon, das nicht mehr an einer Schnur hängt oder an der Wand, sondern ein Telefon, das wir die ganze Zeit mit uns tragen können. Aber mit dem Telefon ergaben sich ganz neue Dienstleistungen. Damals hat niemand über SMS gesprochen. Heute sind SMS und mittlerweile auch MMS usw. übertragbar. Das sind neue Dienstleistungen, die mit dieser neuen Technologie verbunden sind, die man aber im Detail noch gar nicht vorausgesehen hat. Das ist beim digitalen Fernsehen nicht anders. Da wird es zu internetähnlichen Diensten kommen, zu elektronischer Programmführung, Informationen, Programmierungsmöglichkeiten usw. Und, wie es Frau Bruderer gesagt hat, die Veranstalter müssen zudem von Gesetzes wegen zuschaltbare Dienste für Hörbehinderte anbieten. Diese neuartigen Dienste laufen nur, wenn die Empfangscomputer, das heisst eben diese Set-Top-Boxen, die eigentlich nichts anderes als Empfangscomputer sind, über ein geeignetes Betriebssystem verfügen. Diese Betriebssysteme bei Set-Top-Boxen sind bis heute nicht standardisiert. Wenn also jeder Haushalt eine andere Box zu Hause hat, dann wird kein TV-Veranstalter solche Zusatzdienste entwickeln und anbieten, da er ja das Publikum gar nicht erreichen kann.

Nun könnte man fordern, ein standardisiertes Betriebssystem vorzuschreiben, wie dies in der Motion mit dem Eventualbegehren getan wird. Das wäre technisch gesehen eine Lösung. Aber es gibt heute kein Betriebssystem, das sich international durchgesetzt hat und als Standard aufdrängen würde. Eine Sonderlösung für die Schweiz wäre sehr teuer und läge deshalb überhaupt nicht im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten. Ein voreiliges Verbot der Verschlüsselung würde also zu innovationshemmenden Hindernissen für solche neuartigen Dienste führen, bevor diese überhaupt eingeführt sind. Da geht es letztlich um ein Abwägen von Interessen, die sich gegenüberstehen: auf der einen Seite jene der Konsumentinnen und Konsumenten, frei irgendeine Set-Top-Box zu wählen, auf der anderen Seite die geschilderten medienpolitischen Interessen und natürlich auch jene der Kabelnetzbetreiber, auf die ich nicht im Einzelnen eingehen will.

Wir sind der Meinung, dass es heute eindeutig zu früh sei, ein Verbot zu beschliessen. Wir sollten den Veranstaltern die Möglichkeit geben, das digitale Fernsehen innovativ zu nutzen und neue Dienste zu entwickeln. Es bestehen heute gute Aussichten, dass die Standardisierung der Set-Top-Boxen voranschreitet und die Probleme technisch gelöst werden. Auch hier sollten wir der Entwicklung etwas Zeit geben.

Ein wichtiges Argument sind auch die möglichen Folgen einer Annahme oder Ablehnung der Motion. Wenn wir zu früh intervenieren, wird das dazu führen, dass in der Bevölkerung ganz unterschiedliche Set-Top-Boxen vorhanden sind, und wenn sich dann im Markt allmählich ein Standard durchsetzen wird, so wird ein grosser Teil dieser Boxen mit diesem Standard wieder nicht kompatibel sein. Wenn wir zuwarten und sich die Hoffnungen auf technische Lösungen nicht erfüllen, können wir in zwei oder drei Jahren immer noch intervenieren. Dann ist nichts verloren.

Noch aus einem anderen Grund wäre ein umfassendes Verschlüsselungsverbot heute voreilig: Heute können grosse Teile der Bevölkerung wählen, ob sie die Programme über das traditionelle Kabelnetz, über Satellit, über Bluewin-TV, über Zattoo, über Netstream oder andere neuartige Anbieter beziehen wollen. Mit dem Ausbau der Bandbreite, z. B. durch die Investition in den Bau eines Glasfasernetzes, aber auch mit der Entbündelung der letzten Meile wird diese Wahlmöglichkeit grösser. Wir können also heute von einem eigentlichen Systemwettbewerb sprechen. Die Einschränkung der Wahlfreiheit bei den Set-Top-Boxen wird also durch neue Wahlmöglichkeiten kompensiert. Nicht vergessen werden sollte schliesslich, dass die Cablecom nach wie vor ein ausgebautes analoges Angebot ausstrahlt. Der Umstieg auf digitales Fernsehen ist heute keineswegs zwingend.

Es kommen noch rechtliche Probleme dazu, die mit der Umsetzung der Motion verbunden wären. Das geforderte Verbot müsste über eine Gesetzesänderung umgesetzt werden. Das geltende Gesetz sieht zwar Regelungen für Set-Top-Boxen vor, aber nur, wenn dies zur Erhaltung der Meinungsvielfalt nötig ist. Hier geht es aber um etwas ganz anderes, es geht um die Wahlfreiheit beim Einsatz von Set-Top-Boxen.

Wie ein Verschlüsselungsverbot gegenüber Bluewin-TV von Swisscom umgesetzt werden soll, ist unklar. Nach heutigem Kenntnisstand ist dies auch aus technischen Gründen gar nicht möglich. Bluewin-TV und die Cablecom sind aber direkte Konkurrenten. Wenn sie unterschiedlich behandelt werden, führt das zu einer Verletzung der Rechtsgleichheit und zu einer krassen Wettbewerbsverzerrung.

Wir haben es heute mit einer neuen Entwicklung zu tun. Vieles ist unsicher, es wird noch viel experimentiert. Es gibt nicht einen idealen, einzig richtigen Weg, auch regulatorisch nicht. Ich möchte Sie daher ersuchen, diesen Entwicklungen noch eine Chance zu geben und zu beobachten, wie sich die neuen Wahlmöglichkeiten auswirken. Heute ein Verbot zu erlassen wäre voreilig. Sollten sich die Probleme in wenigen Jahren nicht von selbst lösen, ist eine Intervention immer noch früh genug.

Deshalb ersuche ich Sie, die Motion abzulehnen.

Triponez Pierre · Mit-M · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion

Herr Bundesrat, weil das Geschäft ja in Kategorie IV beraten wird, muss ich mich auf eine Frage in Zusammenhang mit meinem Rückweisungsantrag beschränken. Ich glaube, es ist unbestritten - auch die Diskussion hier hat es gezeigt -, dass diese Motion ein Anliegen aufnimmt, das in breiten Bevölkerungskreisen und auch in Wirtschaftsbranchen doch auf grosse Resonanz stösst. Auf der anderen Seite ist der Wortlaut - das entnehme ich Ihren Ausführungen - erstens offensichtlich unklar und teilweise rechtlich problematisch und zweitens auch einseitig auf die Kabelnetzbetreiber ausgerichtet.

Jetzt kommt meine Frage: Wäre es, Herr Bundesrat, nicht salomonisch, wenn man in dieser Situation dem Rückweisungsantrag zustimmen würde, der da vorsieht - auch Herr Levrat hat eigentlich die Bereitschaft dazu anklingen lassen -, dass das Geschäft an die Kommission zurückgewiesen wird, und der damit der Kommission die Möglichkeit gibt, in aller Ruhe eine neue Kommissionsmotion zu erarbeiten, damit für dieses Problem eine gute Lösung gefunden werden kann?

Leuenberger Moritz · BR-M · Bundesrat · Zürich

Herr Triponez, ich fühle mich nicht in der Rolle des Königs Salomon. Ich weiss nur, dass König Salomon damals bei seinem Entscheid das Leben des Kindes garantiert hat. Wenn Sie diesen Vorstoss nun nicht gerade mit einer Ablehnung killen, sondern im Schosse Ihrer Kommission weiter pflegen wollen, soll das Ihnen unbenommen sein. Aber ich muss sagen: Diese Motion ist ein schwieriges Kind - das will ich Ihnen schon im Voraus sagen -, sie ist ein Problemkind. Aber wenn die Kommission tatsächlich willens ist, die Elternrolle zu übernehmen, dann würde ich, wäre ich König Salomon, sagen: Gut, nehmt es zurück, aber es wird keine leichte Aufgabe sein. Im Übrigen ist es natürlich eine Problematik des Parlamentes, in die ich mich eigentlich gar nicht einmischen sollte. (Heiterkeit)

Rickli Natalie Simone · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich möchte nochmals etwas zur Technologie sagen, die ja von der Minderheit angesprochen wurde. Nicht alle Konsumenten sind in der Lage, diese Software zu bedienen; es sind nicht alles IT-Experten, wie Ihnen verschiedene Experten weismachen wollen. Wenn Sie sagen, dass Bluewin-TV von dieser Motion nicht betroffen ist, so stimmt das schlicht und einfach nicht. Wie gesagt, einerseits kann diese Motion ohne Gesetzesänderung gar nicht umgesetzt werden, und andererseits ist es die Swisscom selber, die sagt, dass sie betroffen wäre und Bluewin-TV aus dem Markt nehmen würde. Aus diesen Gründen bitte ich Sie im Namen der Kommissionsmehrheit wirklich, die Motion abzulehnen.

Zum Rückweisungsantrag habe ich mich vorher nicht geäussert, weil er der Kommission seinerzeit nicht vorlag. Ich kann Ihnen aber etwas aus dem Rechtsgutachten von Professor Gasser anführen, damit Sie sich eine Meinung bilden können. Professor Gasser schlägt abschliessend die Idee einer Task-Force unter Leitung des Bundes vor, welche sich aus Konsumenten- und Industrievertretern sowie Experten zusammensetzt, um den in der Motion zum Ausdruck kommenden Konsumentenanliegen kurzfristig, pragmatisch und ohne unerwünschte Nebeneffekte und Risiken im Dialog Rechnung zu tragen. Wenn man daran denkt, wie nach dem Kommissionsentscheid sämtliche Kommissionsmitglieder von sämtlichen Vertretern im Markt angegangen wurden, könnte man sagen, es sei keine schlechte Idee, wenn die Kommission nochmals darüber befinden würde.

Brélaz Daniel · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion

Tout d'abord, comme je l'ai dit précédemment, Swisscom fait la même analyse juridique que la commission, et ce n'est pas celle qu'a faite Monsieur Levrat. Swisscom considère qu'elle est aussi touchée par la formulation de la motion, même si Madame Simonetta Sommaruga a clairement affirmé que ce n'était pas le cas. On se trouve donc devant un problème juridique assez trapu dès le moment où une institution qu'on dit vouloir exempter de l'application de la motion se sent directement concernée, où la Commission de la concurrence considère également que les deux doivent être traités de la même manière. Pour la commission, cet argument a été de poids dans sa décision de rejeter la motion.

En ce qui concerne la proposition Triponez, il est possible qu'il existe d'autres solutions, mais elles sont de nature fondamentalement différente de la motion elle-même. On pourrait avoir un système de contrôle des prix, où le décodeur de type Cablecom ne pourrait pas coûter plus que tant de francs de plus que le décodeur standard, mais le décodeur standard est dorénavant inclus dans la TV dans toute l'Europe; il sera donc difficile d'en définir le prix. On pourrait également avoir des solutions de type "contrôle des marges", "amortissement du matériel" et autres, ce qui serait nouveau dans notre pays.

Pour le reste, je ne vois pas immédiatement de solution juridique, mais si le conseil nous en charge, nous essayerons de faire preuve d'imagination sans pouvoir promettre d'en avoir suffisamment.

Bugnon André · P-M · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Nous votons d'abord sur la proposition de renvoi Triponez. Le groupe radical-libéral et le groupe PDC/PEV/PVL soutiennent cette proposition.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag Triponez ... 173 Stimmen

Dagegen ... 1 Stimme

Le président (Bugnon André, président): L'objet est donc renvoyé à la commission.