08.010

Patentgesetz. Systementscheid bei der Erschöpfung im Patentrecht

Verfahrensbeitrag

Bundesgesetz über die Erfindungspatente

Loi fédérale sur les brevets d'invention

Art. 9a

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit

(Müller Philipp, Baader Caspar, Favre, Flückiger, Kaufmann, Rime, Schibli, Schneider, Spuhler, Wandfluh)

Abs. 1-3

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Abs. 4, 5

Festhalten

Eventualantrag Huber

(falls der Antrag der Minderheit abgelehnt wird)

Abs. 1-5

Festhalten

Eventualantrag Noser

(falls der Eventualantrag Huber abgelehnt wird)

Abs. 5

Festhalten

Art. 9a

Proposition de la majorité

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité

(Müller Philipp, Baader Caspar, Favre, Flückiger, Kaufmann, Rime, Schibli, Schneider, Spuhler, Wandfluh)

Al. 1-3

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Al. 4, 5

Maintenir

Proposition subsidiaire Huber

(au cas où la proposition de la minorité serait rejetée)

Al. 1-5

Maintenir

Proposition subsidiaire Noser

(au cas où la proposition subsidiaire Huber serait rejetée)

Al. 5

Maintenir

Leutenegger Oberholzer Susanne · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion

Sie wissen, die Frage der patentrechtlichen Erschöpfung und damit die Frage der Parallelimporte patentgeschützter Produkte beschäftigt uns seit Jahren. Wir hatten eine erste Botschaft des Bundesrates vom 23. November 2005. Der Bundesrat hat dann auf unseren Beschluss hin die Frage der Erschöpfung ausgeklammert und dazu im Dezember 2007 eine neue Botschaft vorgelegt. Mit dieser Botschaft hat der Bundesrat an der mit der Rechtsprechung festgeschriebenen nationalen Erschöpfung festgehalten, allerdings mit einer Ausnahme: Wenn der patentierte Teil funktionell nur eine untergeordnete Bedeutung hat, soll die internationale Erschöpfung gelten. Unser Rat ist am 5. Juni 2008, entgegen dem Antrag der WAK, dem Bundesrat gefolgt, und zwar mit 93 zu 88 Stimmen bei 14 Enthaltungen.

Anders der Ständerat: Er hat am 24. September 2008 mit 31 zu 12 Stimmen einer Systemänderung im Gesetz zugestimmt und dabei über drei Punkte entschieden: Für patentgeschützte Waren soll die regionaleuropäische Erschöpfung gelten; für patentgeschützte Produkte, die ausserhalb des Europäischen Wirtschaftsraums in Verkehr gebracht werden, bei denen aber das Patent nur eine untergeordnete Bedeutung hat, soll die internationale Erschöpfung gelten; für patentgeschützte Produkte, deren Preise staatlich festgelegt sind, soll weiterhin die nationale Erschöpfung gelten.

In der Differenzbereinigung vom 2. Oktober 2008 ist unser Rat dem Ständerat nicht gefolgt. Er hat auf einen Antrag Markwalder Bär hin - diese Forderung liegt uns in Form eines Antrages Huber wiederum vor - mit 94 zu 91 Stimmen bei 5 Enthaltungen entschieden, die nationale Erschöpfung nicht mehr im Gesetz festzuschreiben, sie gälte dann gemäss Rechtsprechung, und die Absätze 1 bis 3 wie auch die Sonderregelungen für die Produkte mit staatlich festgelegten Preisen zu streichen. Es würde nunmehr Absatz 4 bleiben; bei Produkten, die ausserhalb des Europäischen Wirtschaftsraums in Verkehr gebracht werden und bei denen der patentierte Teil funktionell nur eine untergeordnete Bedeutung hat, würde die internationale Erschöpfung gelten. Parallel dazu wurde auf die Motion 08.3603 verwiesen, die die Frage der regionaleuropäischen Erschöpfung durch Verhandlungen mit der EU im gegenseitigen Einvernehmen klären will.

Der Ständerat hat an seiner Sitzung vom 4. Dezember dieses Jahres diese Differenz beraten und die Lösung des Nationalrates, bei der die Frage der Erschöpfung auf dem Verhandlungsweg geregelt werden soll, abgelehnt. Ich werde nachher beim Eventualantrag Huber auf die Argumente zurückkommen. Der Ständerat hat an seiner Lösung festgehalten und präzisiert, dass der Vorbehalt für die Produkte mit staatlich festgelegten Preisen integral gilt, das heisst, dass bei diesen Produkten in keinem Fall Parallelimporte zugelassen sind, auch wenn der patentierte Teil nur eine untergeordnete Bedeutung hat. Der Ständerat hat sich grundsätzlich für mehr Wettbewerb im Handel mit patentgeschützten Produkten ausgesprochen und daran wie auch an der Ausklammerung der Sonderlösung für die Pharmaindustrie - um diese geht es bei den Produkten mit staatlich fixierten Preisen - festgehalten.

An der Sitzung vom 11. Dezember 2008 hat die WAK die bestehenden Differenzen beraten. Die von unserem Rat auf Antrag von Frau Markwalder Bär beschlossene Lösung des Verhandlungsweges mit der EU wurde von niemandem aufrechterhalten. Mit 12 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung folgt die WAK integral dem Beschluss des Ständerates, das heisst, unser Antrag ist, dass neu bei patentgeschützten Produkten die regionaleuropäische Erschöpfung gelten soll. Das heisst auch, dass patentgeschützte Produkte aus dem EWR/EU-Raum parallel importiert werden dürfen. Von dieser Regelung ausgeschlossen sind patentgeschützte Produkte mit staatlich festgesetzten Preisen. Es wurde auch in der Kommission nochmals erläutert, dass es sich hier um eine Sonderregelung für die Pharmaindustrie handelt. Hier gilt in jedem Fall der Grundsatz der nationalen Erschöpfung, auch wenn der patentierte Teil nur eine untergeordnete Bedeutung hat, das heisst, wenn er z. B. nur die Verpackung oder die galenische Form des Produkts betrifft.

Die Kommissionsmehrheit verspricht sich vom Wechsel zur regionaleuropäischen Erschöpfung mehr Wettbewerb und eine Senkung des Preisniveaus in der Schweiz. Es ist auch darauf hinzuweisen, dass diese Lösung breit unterstützt wird: vom Detailhandel, von den Konsumentinnen und Konsumenten, dem Gewerbe und der Hotellerie. Es ist klar, mit der Schutzbestimmung für die Pharmaindustrie bleibt ein Wermutstropfen.

Die Kommissionsminderheit hat nicht unseren seinerzeitigen Beschluss aufgenommen, sondern Philipp Müller hat den damaligen Entwurf des Bundesrates zum Antrag seiner Minderheit gemacht, das heisst, die nationale Erschöpfung soll im Gesetz festgeschrieben werden, mit einer Ausnahme in Absatz 4: Immer dann, wenn der Patentschutz nur eine untergeordnete Bedeutung hat, soll die internationale Erschöpfung gelten.

Ich möchte nochmals festhalten, warum der Antrag der Kommissionsmehrheit, einseitig zum System der regionalen Erschöpfung zu wechseln, für die Konsumentinnen und Konsumenten Vorteile bringt und warum er auch mit der Sonderregelung für die Pharma vertretbar ist. Die Kommissionsmehrheit verspricht sich davon mehr Wettbewerb und vermehrt parallelimportierte Produkte mit tieferen Preisen aus dem regionaleuropäischen Raum. Die Sonderregelung für die Pharmaindustrie lässt sich damit rechtfertigen, dass es sich dort um Produkte mit staatlich festgesetzten Preisen handelt. Das heisst, deren Preise werden nicht im Wettbewerb festgelegt, sondern vom Staat. Damit kommt den staatlichen Organen bei der Preisfestsetzung wie auch bei der Verhinderung überhöhter Preise eine ganz grosse Verantwortung zu. Ich wäre dankbar, wenn sich Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf dazu noch äussern könnte. Es handelt sich hier um Medikamente, das heisst, die Verantwortung liegt zum einen beim Bundesrat, beim Departement, beim zuständigen Bundesamt, zum anderen bei der Preisüberwachung. In diesem Zusammenhang möchte ich daran erinnern, dass der Bundesrat den Vorschlag gemacht hatte, die Medikamentenpreise periodisch, alle drei Jahre, zu überprüfen. Dieser Vorschlag ist im Juni dieses Jahres vom Parlament abgelehnt worden.

Meier-Schatz Lucrezia · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp

Lors de la session d'été 2008, nous nous sommes penchés une nouvelle fois sur la question des importations parallèles. La majorité de la commission vous a alors proposé un changement de système consistant à passer du principe de l'épuisement national au principe de l'épuisement régional applicable aux brevets. Toutefois, notre conseil n'a pas suivi la majorité de sa commission et a opté à une courte majorité, soit par 93 voix contre 88, en faveur du statu quo, c'est-à-dire en faveur du maintien de l'épuisement national.

Par la suite, en septembre dernier, le Conseil des Etats s'est aussi penché sur l'article 9a de la loi sur les brevets et a proposé de compléter la version de la Commission de l'économie et des redevances de notre conseil par une clause d'exception pour les produits à prix administrés, soit plus particulièrement pour les médicaments. Il a opté à une très large majorité, soit par 31 voix contre 12, pour l'introduction du principe de l'épuisement régional unilatéral avec une exception formulée à l'article 9a alinéa 5.

Maintenant, c'est pour la deuxième fois que nous procédons à l'élimination des divergences, puisque nous nous sommes déjà prononcés sur les décisions du Conseil des Etats. En septembre dernier, lors de la session d'automne, nous avons rejeté à une très courte majorité le principe de l'épuisement régional unilatéral. Cette même majorité avait toutefois, et je tiens à le rappeler ici en vue des débats qui vont suivre, accepté le principe de l'épuisement régional, tout en exigeant que celui-ci soit négocié avec l'Union européenne dans le cadre de futurs accords bilatéraux. Une courte majorité a finalement refusé de prévoir la clause d'exception pour les prix administrés.

Durant la 47e législature, nous avions, permettez-moi de le rappeler, révisé la loi sur les brevets. La Commission des affaires juridiques, qui traitait à l'époque ce dossier, avait demandé que la question des importations parallèles soit abordée séparément. Le Parlement avait approuvé cette façon de faire, c'est la raison pour laquelle l'article 9a de la loi sur les brevets revient régulièrement à l'ordre du jour. L'avantage de cette procédure a été de clarifier un certain nombre de points controversés. Je ne reviendrai toutefois pas sur tous les points de ce débat.

Le Conseil des Etats a donc dû se pencher une nouvelle fois sur le projet que nous lui avons transmis en septembre dernier, projet qui prévoyait finalement le maintien du statu quo combiné avec l'obligation pour le Conseil fédéral de négocier l'introduction de l'épuisement régional, remplaçant ainsi le principe de l'épuisement national en vigueur. Le Conseil des Etats n'a pas suivi la décision de notre conseil et a maintenu sa position.

La commission vous invite aujourd'hui, par 12 voix contre 10 et 1 abstention, à maintenir la version qu'elle vous avait soumise en septembre déjà et à suivre ainsi le Conseil des Etats. Une minorité de la commission demande le maintien du statu quo et vous propose de suivre le Conseil fédéral. Face aux différents enjeux, je me permets une fois encore de vous rappeler l'impact de l'épuisement national sur les prix des biens à la consommation.

Le titulaire d'un produit breveté a, selon la juridiction suisse, un doit d'interdiction, c'est-à-dire qu'il peut interdire la mise en circulation du produit breveté, les droits de propriété justifiant à eux seuls l'interdiction. Selon la règle de l'épuisement national aujourd'hui en vigueur dans notre pays, l'acquéreur légitime du produit a un droit de vente et un droit de distribution exclusifs sur le territoire de l'Etat pour lequel la protection a été accordée. Cette interdiction vaut non seulement pour les entreprises suisses ou les entreprises établies en Suisse, mais aussi pour toutes les entreprises étrangères écoulant leurs produits brevetés en Suisse. Toute importation d'un produit breveté requiert donc l'accord du détenteur des droits de protection.

Cette règle a pour effet que le détenteur du brevet peut fixer un prix de vente et déterminer le canal de distribution du produit. Il peut, si l'entreprise est étrangère - ce qui est très fréquemment le cas -, profiter des prix plus élevés pratiqués en Suisse indépendamment du prix fixé dans le pays d'origine.

Pour la majorité de la commission et pour le Conseil des Etats, la défense du libéralisme économique impliquant la libre concurrence des biens a été déterminante pour l'élaboration de leur position. La majorité de la commission reste convaincue que, malgré la restriction apportée à l'alinéa 5, les avantages priment les inconvénients. Le changement de système passant de l'épuisement national à l'épuisement régional unilatéral évite le protectionnisme résultant d'une restriction volontaire de la concurrence. Le bilatéralisme exigé par certains, même s'il pouvait théoriquement être souhaitable, n'aurait guère d'effet, car, de toute évidence, il est peu probable que des réseaux de distribution parallèle permettant l'exportation de produits de Suisse vers l'étranger soient économiquement concurrentiels. Les produits à prix élevés tels que nous les connaissons en Suisse ne sont pas susceptibles d'être exportés, car toujours trop chers pour le destinataire d'un pays dans lequel le coût de la vie est moins élevé.

Nous attendons de cette ouverture du marché un impact positif pour les consommateurs et pour les PME dépendant aujourd'hui encore des importateurs généraux. Les importations parallèles contribueront elles aussi, avec d'autres mesures - principe du "Cassis de Dijon" et abrogation de certaines mesures techniques ou de normes techniques -, à faire baisser les prix et renforceront la concurrence.

La majorité de la commission vous propose par ailleurs, suite à l'amendement apporté par le Conseil des Etats, d'adhérer à la décision dudit conseil à l'alinéa 5 précisant les exceptions à la règle de l'épuisement régional. La majorité estime que tout produit dont le prix est administré doit profiter d'une exception puisque ce prix-là n'est pas déterminé selon les règles de l'offre et de la demande. Les prix administrés en vigueur dans les pays européens ainsi qu'en Suisse se justifient d'une part pour contenir les hausses des coûts de la santé, et servent d'autre part pour les producteurs suisses à la fixation d'un prix de référence pour les négociations avec les autres pays.

Comme vous le constatez dans le dépliant, nous avons une nouvelle fois une minorité. Celle-ci vous propose de maintenir le principe de l'épuisement national et rejette de plus l'exception introduite à l'alinéa 5. Elle justifie sa position en deux points:

1. Elle estime que l'exception formulée à l'alinéa 4 permet déjà les importations parallèles lorsqu'un produit contient des parties brevetées de moindre importance. En inversant le fardeau de la preuve, tout produit peut être importé pour autant que le propriétaire du brevet ne fasse pas valoir des intérêts majeurs. Comme il reviendra à l'avenir à l'importateur de démontrer que la partie brevetée du produit est essentielle et non de moindre importance pour le produit en tant que tel, la minorité estime que cette ouverture est suffisante.

2. Cette même minorité refuse l'exception faite à l'alinéa 5 pour les produits à prix administrés. Selon elle, une exception protégeant plus particulièrement l'industrie pharmaceutique ne saurait se justifier.

Pour la majorité, cette attitude et surtout l'argumentation choisie par la minorité sont pour le moins ambiguës. La majorité vous invite à maintenir l'exception à la règle de l'épuisement régional précisée à l'alinéa 5. Cette exception évite une distorsion de la concurrence avec des produits émanant de l'étranger et au bénéfice de subventions étatiques.

Finalement, je vous invite à voter avec la majorité de la commission pour les raisons suivantes:

1. Depuis l'arrêt Kodak de 1999 et la révision de la loi sur les cartels, nous avons souligné à maintes reprises la nécessité d'agir en vue de faciliter l'accès aux produits à des prix plus compétitifs. Le Conseil des Etats a accepté le principe de l'épuisement régional, par 31 voix contre 12. A la session d'automne 2008, notre conseil a également accepté le principe de l'épuisement régional. Aussi est-il judicieux de ne plus reporter aux calendes grecques cette décision.

2. Toutes et tous s'accordent à reconnaître qu'il est important de combattre l'îlot de cherté. Le Parti libéral-radical a même placé une de ses revendications fiscales sous ce titre. Or, précisément en cette période économique et financière difficile, il est important - et c'est l'avis de la majorité de la commission - de tout entreprendre pour renforcer le pouvoir d'achat de notre population. Les effets d'une introduction unilatérale des deux principes, soit du "Cassis de Dijon" d'une part, et de l'épuisement régional d'autre part, auront un effet positif, comme le constatent les experts mandatés par le Conseil fédéral.

3. Les PME dépendantes des achats de l'étranger profiteront, elles aussi, de prix plus intéressants, puisqu'elles ne seront plus dépendantes des importateurs généraux qui ont tout loisir de profiter du haut niveau de vie dans notre pays en fixant des prix supérieurs à ceux qu'ils sont en mesure de recevoir dans les pays avoisinants. Sachant que les PME sont elles aussi bénéficiaires, l'Union suisse des arts et métiers est elle aussi favorable à la version que vous propose la majorité de la commission et avec elle, et à une très large majorité, le Conseil des Etats.

Il s'agit donc aujourd'hui de régler un aspect particulier de la loi sur les brevets, soit le principe de l'épuisement. Je vous invite à suivre dans cette dernière navette la majorité de la commission, laquelle s'est prononcée par 12 voix contre 10 et 1 abstention en faveur du projet retenu par le Conseil des Etats.

Müller Philipp · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion

Ich spreche hier für die Kommissionsminderheit.

Wir stehen vor der Frage: "Populismus oder Arbeitsplätze?" Wollen wir für nicht belegbare, aber seit Jahren medienwirksam behauptete Preissenkungen einen volkswirtschaftlich viel stärker ins Gewicht fallenden Preis bezahlen und in einer epochalen Wirtschaftskrise Pfeiler der Schweizer Wirtschaft schwächen? Diese Frage müssen wir uns heute stellen. Wollen wir diesen Schildbürgerstreich heute beschliessen? Von einem viel höheren Preis spreche ich, da die Mehrheit Ihrer Kommission sich dem Ständerat anschliesst und eine der Stärken unseres Landes, nämlich die Innovationskraft unserer Volkswirtschaft, grobfahrlässig preisgeben will. Die Minderheit Ihrer WAK ist nicht bereit, eine derartige Torpedierung des Forschungs- und Wissensstandortes Schweiz zu unterstützen.

Der Bundesrat hat in verschiedenen Studien die volkswirtschaftliche Bedeutung dieser Vorlage abklären lassen. Aus diesen ergibt sich eine durchschnittliche Summe von jährlich rund 110 Millionen Franken, die gespart werden könnte - dies allerdings bei der Pharmaindustrie, wo der grösste Effekt entstehen würde. Aber genau diesen Sektor will die Kommissionsmehrheit ja nun ausschliessen. Im Ständerat wurde zudem erwähnt, dass es eine Einsparung von Fr. 1.30 pro Konsument und Monat ausmache. Damit ist auch gesagt, dass die volkswirtschaftliche Bedeutung der Aufgabe der nationalen Erschöpfung in keinem gesunden Verhältnis zum Schaden steht, den wir damit im Bereich des Innovationsschutzes anrichten. Die geringen Preisvorteile werden schon gar nicht den in den Medien angemeldeten Ansprüchen gerecht, genährt durch Versprechungen vom "Knacken der Hochpreisinsel Schweiz" durch diese Vorlage.

Was bleibt, ist das Staunen über derartige Versprechungen, die niemals eingehalten werden können, für deren Schaden niemand haftbar gemacht werden kann. Was weiter bleibt, ist das Staunen über eine inkonsequente CVP, die mit dem Slogan "Starker Export - sichere Arbeitsplätze" für den bilateralen Weg wirbt und im Rahmen dieser Vorlage genau das Gegenteil macht. Auf dem Plakat wirbt sie mit dem Export von Maschinen und Pillen, aber die vorliegende Lösung würde den Export schwächen und Arbeitsplätze gefährden.

Es dürfte allen klar sein, dass der Schutz von Schweizer Innovationen in den Auslandmärkten von zentraler Bedeutung ist, gerade in einer Zeit, in der die Protektionisten wieder Oberhand gewinnen. Bundesrätin Doris Leuthard kämpft für ein neues WTO-Abkommen, gleichzeitig will ihre Partei WTO-Recht brechen; das ist ein Spiel mit dem Feuer. Unsere exportierenden Unternehmen sind darauf angewiesen, dass die Schweiz von ihren Handelspartnern die strikte Einhaltung der Verpflichtungen aus dem Trips-Abkommen fordert. Würde die Schweiz nun ihre eigenen Trips-Verpflichtungen verletzen, würde dies die Glaubwürdigkeit solcher Forderungen zerstören. Das wäre klar gegen die Interessen der Schweizer Exportwirtschaft gerichtet.

Weiter wird in diesem Saal immer wieder erwähnt, welchen Stellenwert die KMU für die schweizerische Volkswirtschaft haben. Mit der einseitigen regionalen Erschöpfung verkommen derartige Äusserungen zu Makulatur. Mit dem Systemwechsel postuliert die Mehrheit einen Pharmaschutzartikel, schont also ausgerechnet jene Branche, in der es das grösste Potenzial für Preissenkungen gäbe, während die KMU auf dem Altar vager Vorstellungen von Preissenkungen geopfert werden sollen.

Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit zu unterstützen.

Huber Gabi · Mit-F · Nationalrat · Uri · Freisinnig-demokratische Fraktion

Ich habe meinen Eventualantrag für den Fall eingereicht, dass die soeben von Philipp Müller vertretene Minderheit unterliegen würde, was ich nicht hoffe.

Warum dieser Eventualantrag? Ich möchte - auch meine Fraktion möchte das - beim Systementscheid im Patentrecht der zweitbesten Lösung eine Chance geben. Die beste Lösung wäre wie gesagt der Minderheitsantrag bzw. die Fassung des Bundesrates bei Artikel 9a. Die Mehrheit dieses Rates hat sich übrigens bereits in der Herbstsession einmal dem Anliegen angeschlossen, das ich mit diesem Eventualantrag vertrete. Der Ständerat ist ihr nicht gefolgt.

Mit dem Eventualantrag bleibt es quasi beim geltenden Recht. Lassen Sie sich durch das Streichkonzert in den Absätzen nicht irritieren; das ist Gesetzestechnik. Gleichzeitig würde der Bundesrat mit einer Motion beauftragt - ich habe die Motion bereits eingereicht -, der EU Verhandlungen über den Abschluss eines Vertrags über die gegenseitig anerkannte regionale Erschöpfung im Patentrecht vorzuschlagen. Wenn schon die regionale Erschöpfung gefordert wird, sollte sie nicht einseitig, sondern auf der Grundlage der Gegenseitigkeit eingeführt werden. Aufgrund diverser Rechtsgutachten müssen wir zum Schluss kommen, dass eine einseitige Einführung der regionalen Erschöpfung im Patentrecht grundlegende WTO-Prinzipien verletzt und sich die Schweiz daher aussenwirtschaftlichen Risiken aussetzt. Damit wird wissentlich ein Klagerisiko in Kauf genommen und Drittstaaten ein indirektes Druckmittel zur Erreichung handelspolitischer Vorteile präsentiert. Internationales Handelsrecht auszureizen ist ein denkbar schlechtes Szenario für die Schweiz, die jeden zweiten Franken im Export verdient. Der angebliche Kompromiss, den der Ständerat zusammengeschustert und den die Kommissionsmehrheit übernommen hat, hat also rechtlich gesehen einen schlimmen Pferdefuss.

Weiter will die Kommissionsmehrheit mit einer inzwischen noch verschärften Ausnahme für die Pharmaindustrie bewusst jene Branche ausnehmen, die das grösste Potenzial für Preissenkungen bei der Zulassung von Parallelimporten aus der EU hat. Konsumenten in der Schweiz hätten also keinen spürbaren wirtschaftlichen Nutzen mit der ständerätlichen Lösung, aber die Position der Schweiz würde geschwächt, der Innovationsschutz zum Nulltarif aufgeweicht, eine Diskriminierung europäischer Patentinhaber in Kauf genommen und die Schweiz dem Risiko einer Klage vor der Welthandelsorganisation ausgesetzt.

Nachdem der Bundesrat die Motionen Markwalder Bär 08.3603 und Gutzwiller 08.3638 entgegen jeglicher Gepflogenheiten in diesem Parlament noch nicht beantwortet hat, sehen wir uns gezwungen, noch einmal einen Vorstoss einzureichen, der eine deutlichere Sprache spricht. Danach soll der Bundesrat der EU Verhandlungen über die regionale Erschöpfung vorschlagen und dem Parlament spätestens in der Sommersession 2010 über Fortschritte und Erfolge Bericht erstatten.

Wenn Sie etwas von Innovationsschutz und der Erhaltung von Arbeitsplätzen halten - denn unser Land lebt von Bildung, Wissen, Erkenntnissen und Erfindungen -, dann unterstützen Sie den Eventualantrag, falls Sie sich nicht zur Unterstützung des Minderheitsantrages durchringen können, welcher die allerbeste Lösung wäre.

Noser Ruedi · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion

Ich kann es kurzmachen; ich beantrage, Artikel 9a Absatz 5 zu streichen. Einem solchen Antrag hat der Nationalrat schon einmal zugestimmt. Die Mehrheit war bei der letzten Beratung der Ansicht, dass man Artikel 9a streichen soll. Wenn man den Beschluss des Ständerates anschaut, muss man eigentlich noch einmal zum Schluss kommen, dass man Artikel 9a streichen muss. Der Ständerat hat nämlich die Lex Pharma noch verstärkt. Waren früher wirklich nur produktspezifische Patente geschützt, hat der Ständerat nun auch noch die sogenannten Pseudopatente - zum Beispiel Patente auf Verpackungen - mit eingeschlossen. Das kann die Mehrheit dieses Rates ja wohl nicht unterstützen.

Ich bitte Sie, meinen Eventualantrag zu unterstützen. Bedenken Sie: Die Mehrheit will eigentlich den Schutz der Patente für die KMU aufheben. Wenn Sie Parallelimporte zulassen und gleichzeitig die Beweisumkehr verlangen - davon spricht ja heute schon gar niemand mehr, aber die ist beim bundesrätlichen Entwurf eigentlich auch drin -, dann heisst das, dass ein Kleiner gegen einen Grossen seine Patente faktisch gar nicht mehr durchsetzen kann. Wenn Sie diesen hohen Preis bezahlen, dann bitte ich Sie schon, gefälligst ehrlich zu politisieren und auch einer Lex Pharma nicht zuzustimmen. Ich begreife nicht, warum die Grossen einen grösseren Schutz brauchen als die Kleinen.

Ich bitte Sie, meinen Eventualantrag zu unterstützen.

Fehr Hans-Jürg · Mit-M · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion

Ich wende mich jetzt vor allem an die Damen und Herren hier zu meiner Rechten. Es sind schwere Zeiten für freisinnige Ordnungspolitiker, schwere Zeiten für die Marktfundamentalisten der SVP. Am letzten Montag mussten sie der grössten Staatsintervention aller Zeiten zustimmen, um eine ihnen nahestehende Bank zu retten, und heute, nur eine Woche später, führen sie einen verbissenen Kampf gegen mehr Wettbewerb beim Warenimport. Ich stelle fest: Die Prediger des freien Marktes, die Apologeten der Konkurrenzwirtschaft sind kleinlaut geworden und verraten ihre heiligsten Dogmen. Ausgerechnet die FDP und die SVP setzen sich hier für Alleinimporteure und für Importmonopole ein, also für das Gegenteil von Wettbewerb, der ja, wie sie uns sonst immer beizubringen versuchen, die Preise senkt. Ich kann daraus nur schliessen, dass sie eine Politik gegen Preissenkung und zur Erhaltung der Hochpreisinsel Schweiz verfolgen. Darum geht es.

Es geht in dieser Debatte nicht um Patente, es geht um Preise. Wir reden von patentgeschützten Gütern. Es geht nicht darum, dass man die Patente aufhebt oder an ihrer Wirkung irgendetwas ändert. Es geht um die Preise patentgeschützter Güter. Es geht um Preissenkung, und damit geht es eben um die Verbesserung der Kaufkraft, sowohl jener der Betriebe, die importierte Güter kaufen, als auch jener der Konsumentinnen und Konsumenten.

Es stimmt, es ist kein Riesenschritt, den wir hier machen. Dafür ist das Marktvolumen, das hier betroffen ist, zu klein. Aber es ist ein Schritt in die richtige Richtung. Es ist der zweite Schritt, nachdem wir im Agrarbereich Parallelimporte ja bereits zugelassen haben. Meine Damen und Herren von der FDP- und der SVP-Fraktion: Es wäre ein grösserer Schritt, wenn die Medikamente als patentgeschützte Güter auch in diesem Paket drin wären. Das war immer die Linie der sozialdemokratischen Fraktion. Sie hätten uns unterstützen können, dann wäre der Schritt jetzt doppelt so gross, wie er vorgeschlagen wird. Aber Sie sind uns eben nicht gefolgt, weil Sie eine andere Politik verfolgen.

Das kommt jetzt in diesem trickreichen Antrag Noser zum Vorschein. Herr Noser, ich kann Ihnen sagen: Dieses taktische Manöver ist leicht zu durchschauen. Ihr Antrag ist ein Torpedo, mit dem Sie das ganze Schiff versenken wollen! Das ist ganz klar, sonst hätten Sie viel früher auf unsere Linie einschwenken müssen, dann gäbe es nämlich keine Ausnahmeregelung für die pharmazeutische Industrie, dann hätten wir eine andere Mehrheit bilden können. Sie feuern hier einen Torpedo ab. Wir werden versuchen, ihn am Schiff vorbeizulenken.

Auch der Antrag Huber ist in diese Richtung gedacht. Es ist erstaunlich, dass solche Anträge immer erst im Plenum kommen. Niemand, auch niemand aus Ihrer Fraktion, hat solche Anträge in der Kommission gestellt. Sie kommen erst im Nachhinein, wenn man nicht mehr so gut darüber reden kann und wenn sich der Bundesrat nicht mehr damit beschäftigen kann.

Sie, meine Damen und Herren von den rechtsbürgerlichen Fraktionen, Sie wollen in diesem Bereich Stillstand, Sie wollen nicht Bewegung. Darum muss man alles, was von Ihnen kommt - sei es der Antrag der Minderheit, vertreten durch Herrn Müller, sei es der Antrag Huber oder der Antrag Noser -, ablehnen.

Noch ein Wort zur Ausnahmeregelung für die Medikamente: Es ist unschön, es war nicht unsere Linie, aber es ist jetzt im Kompromiss drin, den wir weiterhin mittragen wollen, damit es überhaupt vorwärtsgeht. Frau Leutenegger Oberholzer hat zu Recht darauf hingewiesen: Wir reden hier von staatlich festgesetzten Preisen. Es gibt hier also noch eine andere preisbildende Instanz als den Markt. Und da muss man die zuständigen Behörden natürlich auffordern, ihre Kompetenzen in diesem Bereich besser zu nutzen. Das Preissenkungspotenzial ist uns allen bekannt. Es ist mehrfach festgehalten worden: Es gibt hier Spielraum. Ich rufe den Bundesrat und andere, die berechtigt sind einzugreifen, auf, dies zu tun!

Ich meine aber auch, dass die Konsumentenorganisationen, inklusive des organisierten Detailhandels, jetzt nicht aufhören sollten, Druck zu machen. Sie sollten die geplante Volksinitiative jetzt einreichen.

Ich bitte Sie: Stimmen Sie mit der Mehrheit. Damit machen wir einen Schritt hin zu tieferen Preisen.

Wasserfallen Christian · Mit-M · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion

Herr Kollega Fehr, auf Ihre unbegründeten Unterstellungen gegen unsere Partei will ich nicht weiter eingehen. Bei der Vorlage geht es ja um den Patentschutz und nicht um Preise. Wenn Sie aber schon von Preisen reden, möchte ich von Ihnen einmal handfeste Daten haben, die zeigen, was für Preissenkungen möglich wären. Ich bitte Sie, solche Daten zu präsentieren.

Fehr Hans-Jürg · Mit-M · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion

Herr Wasserfallen, der Patentschutz und die Innovationskraft stehen hier mit keinem einzigen Wort zur Diskussion. Hier geht es um die Zulassung von Parallelimporten patentgeschützter Güter. Das ist das Thema: die Zulassung von Parallelimporten. Es geht nicht um irgendeine Veränderung im Bereich des Patentschutzes, es geht um eine Veränderung im Bereich des Importierens: Darf nur einer zu einem festgesetzten Preis importieren, oder dürfen auch ein Zweiter und ein Dritter importieren? Stellen wir beim Importieren Wettbewerb her, oder stellen wir keinen Wettbewerb her? Es geht immer um die gleichen Güter, nämlich um die patentgeschützten; der Patentschutz aber ist in anderen Gesetzen geregelt, nicht in dem Gesetz, das wir hier behandeln.

von Graffenried Alec · Mit-M · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion

Wir führen jetzt die dritte Debatte über die Parallelimporte. Eigentlich hatte ich mir bei der Vorbereitung vorgenommen, dass ich sagen werde, der Nebel lichte sich langsam. Ich muss diese Aussage zurücknehmen: Wir haben mehr Nebel als je zuvor.

Die Vorlage wird ja mit allen möglichen Argumenten bekämpft: Zuerst wurde uns das Ende der Innovationskraft der Pharmaindustrie vorausgesagt - die Pharma hat sich mit aller Kraft und offensichtlich erfolgreich gegen Parallelimporte wehren können. Deswegen hat der Ständerat dann vor allem die Produkte der Pharma aus dieser Vorlage herausgenommen. Jetzt wird uns erklärt, es gehe nicht an, diese wichtigste Branche von dieser Regelung auszunehmen, deswegen werde die Regelung abgelehnt - das hat Ihnen Herr Noser erzählt. Herr Noser, es steht Ihnen frei, einen Antrag zu formulieren, der verlangt, dass die Medikamente nicht ausgeschlossen werden. Aber Sie werden ja dem Prinzip am Schluss doch nicht zustimmen, weil Sie eben grundsätzlich gegen die Zulassung von Parallelimporten sind.

Frau Huber hat uns jetzt den bilateralen Weg vorgeschlagen. Dieser - der ehemalige Antrag Markwalder Bär - ist juristisch eigentlich die sauberste Lösung. Der Nachteil ist, dass diese Lösung fünf bis sechs Jahre beanspruchen wird, bis sie umgesetzt werden kann. Ich weiss jetzt einfach nicht, ob Frau Huber eher die bilaterale Lösung anstrebt oder den Verlust von fünf bis sechs Jahren. Ich vermute, es ist eher die lange Frist, während der Parallelimporte nicht eingeführt werden können.

Herr Spuhler wird dann vermutlich wieder die Aushöhlung des Eigentums beklagen und erklären, er sei gegen die Aufhebung des Patentschutzes. Das ist auch die Frage, die Herr Wasserfallen vorher hat durchblicken lassen. Ich kann nur wiederholen: Wir heben den Patentschutz hier nicht auf. Was unter dem Schutz des Patentes in der EU verkauft wird, was auch in der Schweiz patentgeschützt ist, soll importiert werden dürfen. Es sind die gleichen patentgeschützten Produkte des gleichen Herstellers. Verhindert wird lediglich, dass dieser Hersteller seine Produkte in der Schweiz patentgeschützt doppelt so teuer verkaufen kann wie patentgeschützt in der EU. Das hat nichts mit einer Abschaffung und auch nichts mit einer Aushöhlung des Patentschutzes zu tun.

Herr Wasserfallen hat dann gefragt, wie hoch das Preissenkungspotenzial sei, und durchblicken lassen, es sei mit dieser Vorlage sehr gering. Da hat er natürlich Recht. 200 Millionen Franken war die Schätzung, die gemacht worden ist, da war aber die Pharma noch drin. Die Pharma ist hier der grösste Posten, demzufolge ist es eine sehr viel kleinere Summe, über die wir jetzt noch verhandeln. Deswegen verstehen wir auch die Aufregung nicht, die diese Vorlage immer noch provoziert.

Wenn wir die Preise senken wollen, müssen wir jedes Mittel ergreifen. Jetzt sprechen wir über Parallelimporte. Es ist der erste kleine Schritt. Machen wir den ersten Schritt bei den Parallelimporten, ein andermal werden wir über das Cassis-de-Dijon-Prinzip und über die Agrarprodukte diskutieren. Dort müssen wir den entscheidenden Schritt tun. Es ist ein Strauss von Massnahmen, die wir konzertiert ergreifen müssen; erst dann werden wir die hohen Preise herunterbringen.

Ich bitte Sie im Namen der grünen Fraktion, im Sinne eines Schritts in die richtige Richtung der Lösung des Ständerates zu folgen, das heisst, der Mehrheit zu folgen und alle Minderheitsanträge abzulehnen.

Wandfluh Hansruedi · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Es gibt im Patentgesetz zwei Ansätze, die juristisch klar und einfach sind: entweder die nationale Erschöpfung, wie sie der Bundesrat vorgeschlagen hat und wie sie die Minderheit Müller Philipp aufnimmt, oder die internationale Erschöpfung, wie sie ursprünglich von der Linken gewünscht wurde. Wir sind hier aufgefordert, klar und einfach zu legiferieren. Alle Mischformen im Patentrecht ergeben Abgrenzungsprobleme und führen zu Ungerechtigkeiten.

Total unhaltbar ist der Beschluss des Ständerates mit der Lex Pharma, wie sie auch die Mehrheit unserer Kommission beschliessen lassen will. Ich bin enttäuscht, dass der Ständerat an seiner Position festhält. So viele Juristen, wie es dort gibt, hätten eigentlich eine vernünftigere Lösung finden müssen. Der ständerätliche Ansatz wäre ein Verstoss gegen das WTO-Diskriminierungsverbot. Die einseitige regionale Erschöpfung im Patentrecht würde europäische Patentinhaber diskriminieren. Sie könnten ihre Rechte in der Schweiz nicht mehr im gleichen Umfang durchsetzen wie Patentinhaber aus Drittstaaten. Wir haben das in früheren Debatten ausgiebig diskutiert.

Wenn das internationale Recht dann effektiv durchgesetzt wird, führt der ständerätliche Beschluss innert Kürze zur internationalen Erschöpfung. Die Schweiz müsste die Erschöpfung auf alle WTO-Staaten ausdehnen. Das ist im Interesse der SP, sie wünscht das. Ich weiss nicht, ob Sie, geschätzte Kolleginnen und Kollegen der CVP, dieses Spiel durchschaut haben. Wenn schon, so muss die regionale Erschöpfung auf Gegenseitigkeit beruhen, wie wir das letztes Mal diskutiert haben, entsprechend dem Antrag, der jetzt als Antrag Huber wieder zur Diskussion steht. Dies bedingt bilaterale Verhandlungen.

Der sauberste Ansatz, der den Bedürfnissen unseres Landes am weitesten entgegenkommt, ist nach wie vor der Ansatz des Bundesrates, die nationale Erschöpfung. Die nationale Erschöpfung entspricht erstens dem Standard der Industrienationen. Sie schützt zweitens das geistige Eigentum optimal und verhindert gleichzeitig mit Artikel 9a Absatz 4 den Missbrauch bei patentierten Teilen von untergeordneter Bedeutung. Drittens bleibt der Forschungsstandort attraktiv, und die Arbeitsplätze bleiben erhalten.

Seien wir uns bewusst: Der Übergang zur regionalen Erschöpfung bringt bezüglich Preisreduktion praktisch nichts. Kollege Müller hat die Zahlen genannt. Ich bin mit Kollege Fehr einverstanden in Bezug auf das Problem, das wir hier in der Schweiz haben: Wir haben ein Problem mit den Preisen, wir haben nicht ein Problem mit den Patenten. Die meisten Güter, die wegen überhöhter Preise immer wieder zur Diskussion stehen, sind aber nicht patentgeschützt; die überhöhten Preise resultieren daraus, dass die Absatzkanäle kontrolliert sind. Diese bekommen wir mit der Änderung des Patentgesetzes nicht in den Griff. Lassen wir also das Patentgesetz so, wie es der Bundesrat vorgeschlagen hat.

Ich bitte Sie im Namen der SVP-Fraktion, die Version des Bundesrates, also den Antrag der Minderheit Müller Philipp, und eventualiter den Antrag Huber oder den Antrag Noser zu unterstützen.

Zemp Markus · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP/EVP/glp

Namens der CVP/EVP/glp-Fraktion beantrage ich Ihnen hier, der Mehrheit zu folgen, das heisst, den Beschluss des Ständerates zu unterstützen und die beiden Eventualanträge abzulehnen.

In dieser Session haben wir ja viel darüber gesprochen - und wir werden es weiter tun -, dass wir in Krisenzeiten dafür schauen müssen, dass den Konsumentinnen und Konsumenten möglichst viel Geld für den Konsum zur Verfügung steht. Entsprechend liegen - ich denke richtigerweise - auch Vorstösse vor zu einem sofortigen Ausgleich der kalten Progression, zu Steuersenkungen usw. Von einer Partei liegt sogar ein Antrag vor, der verlangt, dass man allen Bürgerinnen und Bürgern dieses Staates ein Weihnachtsgeld über 500 Franken gibt - in der Meinung, es stehe dann mehr Geld zur Verfügung.

Auch Preissenkungen haben aber die Wirkung, dass mehr Geld zur Verfügung steht. Wenn wir von der nationalen auf die euroregionale Erschöpfung für patentgeschützte Produkte wechseln, verhindern wir, dass der Patentschutz überstrapaziert wird. Patentschutz ist ein Schutz vor Nachahmung und nicht, wie jetzt, ein zusätzlicher Schutz für das Vertriebssystem. Es ist nicht einzusehen, warum ein und dasselbe Produkt in der Schweiz aufgrund der Gesetzeslage viel teurer vertrieben werden kann als in den Nachbarländern. Davon profitieren übrigens zu drei Vierteln ausländische Firmen; die Preise dafür bezahlen aber wir hier in der Schweiz. Mit der euroregionalen Erschöpfung hat unsere Industrie gleich lange Spiesse wie die EU, mit der sie ja im offenen Wettbewerb steht. Unsere Fraktion steht aber zu den Ausnahmen für Produkte, bei denen der Staat die Preise festlegt. Dort handelt es sich ja auch nicht um Marktpreise. Wir bitten Sie deshalb, den Eventualantrag Noser abzulehnen.

Mit der einseitigen Einführung der euroregionalen Erschöpfung können wir schnell handeln. Schnell handeln ist heute gefragt. Mit dem Warten auf die gegenseitige Einführung, wie das die FDP via Einzelantrag Markwalder Bär bei der letzten Debatte hier versucht hat und wie sie es heute via Eventualantrag Huber noch einmal versuchen wird, verschieben wir in Gottes Namen diese Sache auf den Sankt-Nimmerleins-Tag. Auch die Forschung ist nicht gefährdet. Ob die Forschung ihren Standort hier hat, hängt von ganz anderen Kriterien ab, von Kriterien wie qualifiziertem Personal, forschungsfreundlicher Gesetzgebung oder Verträgen mit der EU. Ich bitte Sie deshalb: Beenden wir diese lange Übung. Wenn wir sie jetzt nicht beenden, indem wir dem Beschluss des Ständerates zustimmen, dann wird es die Volksinitiative tun. Wir könnten uns diesen Umweg sparen.

Ich bitte Sie also, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen und den Antrag der Kommissionsminderheit und die Eventualanträge abzulehnen.

Müller Philipp · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion

Ein Systemwechsel, wie von der Mehrheit vorgeschlagen, ginge direkt zulasten derjenigen Schweizer KMU, die daran sind, in ausländische Märkte zu expandieren. Bei ihnen ist der Heimmarktanteil am Gesamtumsatz relativ gross. Entsprechend haben sie ein stärkeres Interesse daran, dass ihre im Ausland zu einem tieferen Preis vertriebenen Produkte nicht in den Heimatmarkt zurückfliessen, solange der Patentschutz gültig ist. Ein Drittel der Forschungs- und Entwicklungsausgaben entfällt in der Schweiz auf KMU. Diese Ausgaben müssen finanziert werden. Der vorgeschlagene Systemwechsel stellt dies infrage.

Weiter besteht die Gefahr einer internationalen Klage gegen die Schweiz; denn die einseitige Erschöpfung widerspricht laut vielen Experten dem WTO-Recht sowie dem Trips-Abkommen. Ausgeblendet wird zudem, dass die bundesrätliche Lösung eine für den Wirtschaftsstandort Schweiz massgeschneiderte Lösung vorsieht. Es handelt sich um eine Mischung von nationaler und internationaler Erschöpfung: Innovationsschutz bei Gütern mit hoher Technologie, kein Innovationsschutz, wo Patente missbräuchlich oder von untergeordneter Bedeutung sind oder es sein könnten. Absolut unverständlich sind weiter die Bemühungen, der Pharmaindustrie einen Sonderstatus zu gewähren und Parallelimporte für diese zu verbieten. Es darf nicht sein, dass ein Industriesektor gegenüber anderen bevorzugt wird, indem er als einziger vor Parallelimporten aus dem Ausland geschützt wird. Die Pharmaausnahme wird von der FDP ausdrücklich abgelehnt.

Sollte die Kommissionsmehrheit obsiegen, werden wir Sie in ein paar Jahren an Ihre Versprechen von heute erinnern müssen. Dann muss sich die Mehrheit mit ihrer Lösung vor all jenen Arbeitnehmern verantworten, welche wegen dieser kurzsichtigen Politik ihre Stelle verlieren. Die Verantwortung wird zugeteilt, wenn die Pharmaindustrie, die heute 25 Prozent unserer Exporte sichert und auch in einer Wirtschaftskrise neue Stellen schafft, ihre Investitionen künftig ins Ausland verlegt. Andere Länder betreiben Standortpolitik, die Mehrheit praktiziert eine Vertreibungspolitik.

Der bundesrätliche Entwurf ist ausgewogen. Er lässt für alle Sektoren Parallelimporte zu, sofern das Patent für das Produkt nicht wesentlich ist. Mehr noch, neben der Missbrauchsklausel schlägt der Bundesrat eine faktische Beweislastumkehr vor. Der Patentinhaber ist es, der glaubhaft machen muss, dass der patentierte Bestandteil für die funktionelle Beschaffenheit der Ware nicht von untergeordneter Bedeutung ist. De facto handelt es sich hier um eine Erlaubnisklausel für Parallelimporte.

Der Bundesrat hat einen Vorschlag gemacht, wie verhindert werden kann, dass Patente missbräuchlich zur Durchsetzung höherer Preise verwendet werden, ohne dass der Schutz der Innovation tangiert wird. Fazit: Die vom Bundesrat vorgeschlagene Lösung ist eine für die Schweiz massgeschneiderte Lösung. Sie schafft Wettbewerb, wo möglich, sichert Arbeitsplätze, wo nötig.

Die Kommissionsminderheit und die FDP-Liberale Fraktion ersuchen Sie, der Minderheit bzw. der Version des Bundesrates zuzustimmen.

Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Bundesrat · Graubünden

Das Rückkommen auf den Entwurf des Bundesrates gibt mir die Möglichkeit, mich im Namen des Bundesrates für den Minderheitsantrag auszusprechen. Wir erachten den Entwurf nach wie vor für sachgerecht. Die Kombination von nationaler und internationaler Erschöpfung, die er beinhaltet, bringt einen vernünftigen Ausgleich im Zielkonflikt von statischer und dynamischer Effizienz.

Wir haben das Dafür und Dawider dieses Entwurfes verschiedentlich dargelegt; ich habe mich auch dazu geäussert. Ich möchte nur noch ganz kurz darauf eingehen. Nach Auffassung des Bundesrates ist die nationale Erschöpfung als Grundprinzip sachlich begründet. Die nationale Erschöpfung begünstigt den dynamischen Wettbewerb, also den Wettbewerb, der auf der sukzessiven Einführung von neuen und verbesserten Produkten beruht. Als Alleinvertriebsrecht schützt die nationale Erschöpfung die Früchte aus Forschung und Entwicklung vor Ausbeutung durch Trittbrettfahrer. Sie ist, zusätzlich zum Kopierschutz, als Anreiz für anhaltende Investitionen in Forschung und Entwicklung zentral.

Die internationale Erschöpfung gilt nach dem Entwurf des Bundesrates, wenn ein patentierter Bestandteil einer Ware von untergeordneter Bedeutung ist. Das ist dann der Fall, wenn die patentierte Technologie nicht das Wesen der Ware ausmacht. Die neue Beweisregelung, die im bundesrätlichen Entwurf enthalten ist, beseitigt Schwierigkeiten, die ein Importeur eines Produktes haben könnte, wenn er sich auf die internationale Erschöpfung berufen will. Zu dieser Umkehr der Beweislast: Es gilt die Vermutung, dass der patentierte Bestandteil für das Gesamtprodukt von untergeordneter Bedeutung ist, dies im Unterschied zur heutigen Regelung in Artikel 9a. Der Patentinhaber, der den Parallelimport durch das Gericht verbieten lassen will, kann die Vermutung nur umstossen, wenn er das Gegenteil glaubhaft macht. Wir haben also auch bei der Beweisregelung einen neuen Weg zugunsten des Handels gefunden.

Warum lehnt der Bundesrat die einseitige regionale Erschöpfung ab? Die Völkerrechtskonformität eines einseitigen Wechsels zur regionalen Erschöpfung wird unterschiedlich beurteilt; wir haben das gehört. Nach Auffassung des Bundesrates gibt es Argumente dafür, dass die regionale Erschöpfung mit Trips und Gatt rechtlich nicht vereinbar ist, wenn sie von der Schweiz einseitig eingeführt wird. Die Risiken eines WTO-Streitbeilegungsverfahrens werden entsprechend unterschiedlich beurteilt.

Der potenzielle wirtschaftliche Nutzen eines Wechsels zur einseitigen regionalen Erschöpfung ist nach Auffassung des Bundesrates gering. Das Preissenkungspotenzial wird generell zu hoch eingeschätzt. Der Systemwechsel, wie er nun vorgesehen ist - und das ist für uns auch zentral -, wirkt sich nachteilig für innovative KMU aus. Die in der Schweiz erzielten Umsätze machen oft einen grossen Teil des gesamten Umsatzes aus. Zudem sind die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung, gemessen am Umsatz, sehr hoch. Ein Systemwechsel würde damit die KMU in unserem Land benachteiligen.

Und schliesslich lehnen wir die Pharmaausnahme in Absatz 5 ab. Die Pharmaausnahme der einseitigen regionalen Erschöpfung, wie sie von der Mehrheit der Kommission und vom Ständerat vorgeschlagen wird, ist an sich im System nicht konsequent. Absatz 5 nimmt ja die Pharmabranche und damit eigentlich die Branche mit dem grössten Preissenkungspotenzial weitgehend von der regionalen Erschöpfung aus. Auf diese Branche entfallen 60 Prozent des Preissenkungspotenzials; insofern erweist sich der Entwurf des Bundesrates als liberaler, weil er diese absolute Arzneimittelausnahme nicht kennt. Diese Pharmazieklausel führt dazu, dass immer wieder auch nur relativ geringfügige Änderungen an einem Produkt patentiert werden können. Es gibt Arzneimittel mit hundert oder zweihundert Patenten, aber auch solche mit viel mehr. Wir haben heute sogar Arzneimittel mit bis zu tausend Patenten. Damit kann man natürlich auch den Wettbewerb ausschliessen, und man kann vor allem auch Generika fernhalten.

Sollte sich Ihr Rat der Mehrheit der Kommission und dem Ständerat anschliessen und in diesem Sinn Medikamente in massgeblichem Mass dem Wettbewerb entziehen, müssten die zuständigen staatlichen Behörden - und da stimme ich den Vertretern dieses Antrages zu - dem natürlich bei der Administrierung der Preise in hohem Masse Rechnung tragen. Die zuständigen staatlichen Behörden wären entsprechend gefordert, trotzdem Wettbewerb sowie die Herstellung und die Einfuhr von Generika zu ermöglichen. Das wäre ein hehres Ziel; es wäre nicht ganz einfach zu erreichen.

Zu den Eventualanträgen Huber und Noser: Der Eventualantrag Huber entspricht dem Antrag Markwalder Bär. Er liegt näher am Entwurf des Bundesrates als der Antrag Noser. Entsprechend würden wir, wenn der bundesrätliche Entwurf nicht durchkommen würde, den Eventualantrag Huber unterstützen.

Vielleicht noch zum Vorwurf, man habe die erwähnte Motion entgegen den Gepflogenheiten noch nicht behandelt: Wir wollten nicht etwas vorwegnehmen, worüber Sie hier noch abzustimmen haben. Ich kann Ihnen aber sagen, dass der Weg mit dem Antrag Huber bzw. Markwalder Bär, wenn wir von zweiseitiger regionaler Erschöpfung sprechen und auf den Verhandlungsweg gehen müssen, nicht einfach sein wird. Wir werden das in der Beantwortung der Motion noch zum Ausdruck bringen. Es würde natürlich heissen, dass wir den Acquis communautaire der EU auch für andere Gebiete des geistigen Eigentums zu übernehmen hätten, also beispielsweise auch für Marken- und Urheberrechte, für die Gerichtsbarkeit usw. Der Weg mit der Umsetzung des Eventualantrages Huber bzw. des Antrages Markwalder Bär wäre beschwerlich.

Schliesslich noch zum Eventualantrag Noser: Er sieht überhaupt keine Ausnahme für die Pharmaindustrie mehr vor. Das hätte den Vorteil, dass es keinen Unterschied zwischen den einzelnen Branchen gäbe, was zu unterstützen wäre. Der Nachteil läge natürlich darin, dass diese Lösung zu einer schwierigen Situation für die Pharmaindustrie führen könnte.

Leutenegger Oberholzer Susanne · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion

Vorweg eine Bemerkung: Die Akustik war bei den Voten von Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf derart schlecht, dass ich nicht einmal weiss, ob ich sie wirklich verstanden habe. Die Akustik muss überprüft werden, die Verständlichkeit ist ganz schlecht.

Gestatten Sie mir, nur ganz kurz Stellung zu nehmen zu dem, was gesagt wurde.

Einmal zum Innovationsschutz: Die Innovation wird mit dem Patent abgegolten. Es braucht, wie auch Herr Zemp festgehalten hat, doch nicht zusätzlich eine Monopolrente, die aus dem Schutz der Vertriebssysteme resultiert! Denken Sie daran: Zu drei Vierteln schützen Sie damit ausländische Produzenten und nicht die Hersteller in der Schweiz.

Zum Preissenkungspotenzial für die KMU: Wie gross genau es ist, kann in diesem Saal niemand sagen. Gemäss Studien wird es auf etwa 150 Millionen Franken beziffert, aber was genauso wichtig ist: Wir müssen alle Instrumente einsetzen, die zur Senkung des hohen Preisniveaus in der Schweiz führen. Ich darf Sie noch einmal daran erinnern: Der Detailhandel, die Konsumentinnen und Konsumenten, das Gewerbe, die Hotellerie in der Schweiz, sie sind alle dafür. Was versprechen sie sich davon? Eben niedrigere Produktionskosten und günstigere Produkte für die Endverbraucher.

Zum Eventualantrag Huber, der dem Antrag Markwalder Bär der letzten Beratung im Nationalrat entspricht. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass dieser Antrag in der Kommission nicht einmal von den FDP-Vertretern unterstützt worden ist. Es gab überhaupt keine Diskussion darüber. Ich bedaure das, man hätte nämlich noch einige Klärungen vornehmen können. Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf hat jetzt darauf hingewiesen, was für Probleme es uns bescheren würde. Die Tatsache, dass die FDP-Fraktion erst jetzt im Plenum wieder damit kommt, deutet für mich eher daraufhin, dass die FDP den Antrag als Verwirrungstaktik braucht, dass er als Instrument dienen soll, um die Regelung der Patentfrage wieder um Jahre hinauszuzögern. Zumindest hätte die FDP-Fraktion in der Kommission eine inhaltliche Diskussion dazu veranlassen müssen. Nein, der Antrag wurde fallengelassen und durch den Antrag Müller Philipp ersetzt.

Die WTO-Widrigkeit wurde jetzt wieder verschiedentlich angeführt. Sie wissen, es gibt verschiedene Gutachten zu der Frage. Das Gutachten Ziegler spricht sich klar dafür aus, dass die Völkerrechtskonformität gegeben ist. Ich darf Sie noch auf Folgendes hinweisen - das gilt, welcher Interpretation wir auch immer folgen -: Wer sollte denn der Kläger oder die Klägerin gegen die Schweiz sein?

Eine Schlussbemerkung zum Eventualantrag Noser: Interessanterweise ist in all diesen Debatten und auch in der Kommission bislang nie ein solcher Antrag gekommen. Warum wohl? Es ist wieder so ein Verwirrungsversuch in letzter Sekunde! Ich möchte Herrn Noser darauf hinweisen - sofern er das bislang selber nicht reflektiert hat -, dass es hier um eine Sonderregelung für die Produkte geht, deren Preise eben nicht im Wettbewerb gebildet werden, sondern staatlich festgesetzt sind. Folglich - das möchte ich hier in aller Deutlichkeit festhalten - liegt die Verantwortung für die Preispolitik bei der öffentlichen Hand, bei den staatlichen Behörden. Wenn die Lösung der Kommissionsmehrheit durchkommt, wird sich das Parlament damit vertieft auseinandersetzen müssen. Denn es ist klar, wenn der Staat die Preise festlegt, muss er auch die Verantwortung übernehmen, wenn die Preise überhöht sind. Es ist auch klar, dass der Staat, die zuständigen Departemente und die Preisüberwachung, sich von der Pharmaindustrie nicht unter Druck setzen lassen darf und dass wir im Parlament eine wesentliche Mitverantwortung dafür haben, dass die Medikamentenpreise endlich runterkommen.

Ich bitte Sie nochmals, tragen Sie mit einem klaren Entscheid die Lösung der Kommissionsmehrheit und des Ständerates mit!

Meier-Schatz Lucrezia · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp

Permettez-moi de commenter très rapidement l'un ou l'autre des arguments exposés. Divers arguments nous ont été soumis une nouvelle fois. Je reprends celui des petites et moyennes entreprises. Les avantages de la Suisse résident - et tous ceux qui défendent les PME le savent très bien - dans la qualité et non pas dans le prix. C'est d'ailleurs l'argument qu'avance en général le Conseil fédéral lorsqu'il s'agit de négocier des accords bilatéraux ou de libre-échange.

Les PME ont des produits chers et elles ont visiblement une marge suffisante pour pouvoir promouvoir leurs produits à l'étranger à des prix compétitifs, comme le rappelait d'ailleurs Monsieur Noser à la session d'automne 2008 déjà et comme l'a rappelé aujourd'hui Monsieur Wandfluh. L'absence de réseaux de distribution suffisants, que l'on fait valoir aujourd'hui, n'est pas un argument valable, car aucun pays n'a intérêt à importer des produits plus chers provenant de Suisse. C'est la raison pour laquelle les réseaux de distribution ne sont pas développés. Le bilatéralisme dans ce domaine n'est donc que théorique.

Nous avons entendu une fois encore les arguments comme quoi cet unilatéralisme serait incompatible avec les règles de l'OMC. Madame la conseillère fédérale Widmer-Schlumpf et la majorité des membres de la commission l'ont rappelé à plusieurs reprises. Le Conseil fédéral a mandaté différents experts et ceux-ci sont divisés sur la question quant à savoir si un unilatéralisme enfreindrait les accords de l'OMC. Le Conseil fédéral - et je le regrette - a refusé de trancher la question. Or aujourd'hui, les mêmes personnes qui refusent le principe de l'unilatéralisme acceptent d'approuver l'introduction du principe du "Cassis de Dijon" de façon unilatérale. Il y aurait donc là aussi une contradiction avec les accords de l'OMC, plus particulièrement avec les règles inscrites au chapitre XX de l'accord pertinent, aussi faudrait-il refuser l'unilatéralisme dans ce domaine.

L'épuisement eurorégional bilatéral, comme il avait été proposé par Madame Markwalder Bär à la session d'automne 2008 et par Madame Huber aujourd'hui, n'a pas été discuté en commission, Madame Leutenegger Oberholzer l'a rappelé, et je le regrette. Aucun représentant du groupe radical-libéral n'a repris cette proposition en commission. C'est la raison pour laquelle nous n'avons pas débattu de cette question. Mais force est d'admettre que, vous le savez aussi bien que nous, l'Union européenne doit avoir un intérêt majeur pour entrer en négociations bilatérales sur un point. Or il s'agit ici d'un point très spécifique, c'est-à-dire non seulement de régler la question dans la loi sur les brevets, mais aussi de choisir le principe relatif à l'épuisement en droit des brevets. Or nul ne vous dira si l'Union européenne est d'accord d'entrer en matière sur la question.

Donc, du point de vue économique, il s'agit aujourd'hui de trancher en faveur de prix moins élevés et des importations parallèles, c'est-à-dire de permettre aux entreprises, qu'elles soient petites ou moyennes, d'avoir accès à des produits moins chers lorsqu'il s'agit de développer leurs propres projets.

Je vous invite par conséquent à suivre la majorité de la commission et à vous rallier au Conseil des Etats.

Simoneschi-Cortesi Chiara · P-F · Nationalrat · Tessin · Fraktion CVP/EVP/glp

Avant de passer au vote, je dois faire une chose que j'ai oubliée: je souhaite un bon anniversaire à Madame Adèle Thorens Goumaz. (Applaudissements)

Je vous propose de voter de la manière suivante: dans un premier vote, j'oppose la proposition de la minorité Müller Philipp à la proposition subsidiaire Huber; dans un deuxième vote, le résultat du premier vote sera opposé à la proposition de la majorité; dans un troisième vote, le résultat du deuxième vote sera opposé à la proposition subsidiaire Noser. - Madame Huber n'est pas d'accord avec moi sur cette procédure; elle dépose une motion d'ordre. Elle peut s'exprimer à ce sujet.

Huber Gabi · Mit-F · Nationalrat · Uri · Freisinnig-demokratische Fraktion

Mein Antrag ist ein Eventualantrag, und zwar ausdrücklich für den Fall, dass die Minderheit unterliegt. Meines Erachtens müssen Sie zuerst die Minderheit gegen die Mehrheit zur Abstimmung bringen.

Simoneschi-Cortesi Chiara · P-F · Nationalrat · Tessin · Fraktion CVP/EVP/glp

Madame Huber, on a consulté les rapporteurs et le secrétaire. On applique ici l'article 79 alinéa 2 de la loi sur le Parlement. Il est vrai que vous avez qualifié votre amendement de "proposition subsidiaire", mais c'est une proposition qui est presque la même que celle de la minorité Müller Philipp. (Brouhaha)

C'est une motion d'ordre et on va voter sur cette question. J'ai décidé que le vote se déroulerait de cette façon: vous n'êtes pas d'accord, on va donc voter.

Huber Gabi · Mit-F · Nationalrat · Uri · Freisinnig-demokratische Fraktion

Ich habe den Antrag ausdrücklich als Eventualantrag formuliert. Lesen Sie bitte die Klammerbemerkung. Mit Ihrem Vorgehen wollen Sie einfach den Sinn des Eventualantrages aushebeln.

Ich beantrage, dass Sie über meinen Eventualantrag erst abstimmen, wenn klar ist, ob die Minderheit obsiegt hat oder nicht.

Simoneschi-Cortesi Chiara · P-F · Nationalrat · Tessin · Fraktion CVP/EVP/glp

On ne doit pas utiliser l'astuce de la proposition subsidiaire pour faire passer ses propositions. (Brouhaha)

On en a décidé ainsi, vous avez une autre proposition. Je donne la parole au rapporteur et après on vote.

Leutenegger Oberholzer Susanne · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion

Meine Damen und Herren, darf ich Sie um ein bisschen Anstand und Ruhe bitten in diesem Saal! Die Präsidentin schlägt etwas vor, was im Parlamentsgesetz durchaus eine Grundlage hat. In Artikel 79 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes steht: "Die Abstimmungsreihenfolge der Anträge ist dabei so auszugestalten, dass von den Anträgen mit der kleinsten inhaltlichen Differenz schrittweise bis zu denjenigen mit der grössten Differenz aufgestiegen werden kann." Welches sind nun die Anträge mit der kleinsten inhaltlichen Differenz, meine Damen und Herren? - Darf ich Sie um etwas Ruhe bitten! Wir sind doch nicht in einem Kleinkindergarten! Entschuldigung; ich möchte die Kleinkinder nicht beleidigen.

Nochmals: Wir haben den Minderheitsantrag Müller Philipp, der besagt, die nationale Erschöpfung solle gelten, so, wie das der Bundesrat vorgeschlagen hat. Dann haben wir den Eventualantrag Huber. Er will die Absätze 1 bis 3 und 5 streichen. Das heisst, Frau Huber will, wie sie selber festgehalten hat, die geltende Rechtsprechung beibehalten. Und was ist die geltende Rechtsprechung? Die nationale Erschöpfung. Wir haben mit dem Antrag Huber und dem Antrag der Minderheit also zwei Lösungen mit der nationalen Erschöpfung. Auf der anderen Seite haben wir die Mehrheit. Sie verlangt einen Wechsel zur einseitig eingeführten regionalen Erschöpfung. Das ist meines Erachtens völlig klar.

Simoneschi-Cortesi Chiara · P-F · Nationalrat · Tessin · Fraktion CVP/EVP/glp

Nous votons maintenant sur la motion d'ordre.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Ordnungsantrag Huber ... 97 Stimmen

Dagegen ... 82 Stimmen

Abstimmung

La présidente (Simoneschi-Cortesi Chiara, présidente): Nous allons donc procéder de la manière suivante: dans un premier vote, nous opposerons la proposition de la majorité à celle de la minorité Müller Philipp. Au cas où cette dernière serait rejetée, nous opposerons la proposition de la majorité à la proposition subsidiaire Huber. Dans un troisième vote, le cas échéant, nous opposerons la proposition de la majorité à la proposition subsidiaire Noser.

Erste Abstimmung - Premier vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 94 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 83 Stimmen

Abstimmung

Zweite Abstimmung - Deuxième vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 96 Stimmen

Für den Eventualantrag Huber ... 87 Stimmen

Abstimmung

Dritte Abstimmung - Troisième vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 98 Stimmen

Für den Eventualantrag Noser ... 82 Stimmen

La présidente (Simoneschi-Cortesi Chiara, présidente): Je vous rappelle que, tout de suite après notre séance, le Berner Musikkollegium donnera son concert de Noël dans le hall d'entrée du Palais du Parlement.

Schluss der Sitzung um 19.20 Uhr

La séance est levée à 19 h 20