09.004
Jahresbericht 2008 der GPK und der GPDel
Hess Hans · Mit-M · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion
Mit dem Jahresbericht gewähren Ihnen die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) und die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) einen vertieften Einblick in ihre Tätigkeiten. Gleichzeitig geben sie Ihnen Rechenschaft über das vergangene Jahr.
Das Berichtsjahr 2008 war vom Ende 2007 erfolgten Legislaturwechsel geprägt. Dieser Legislaturwechsel führte zu einer beachtlichen Erneuerung bei der Besetzung beider GPK. In der GPK-SR nahmen sechs und in der GPK-NR dreizehn neue Mitglieder Einsitz. In der GPDel waren es sogar vier neue von insgesamt sechs Mitgliedern. Solche substanziellen Erneuerungen stellen die GPK vor grosse Herausforderungen, weil die Oberaufsichtstätigkeit der GPK andere Charakteristiken aufweist als die Tätigkeiten der Legislativkommissionen.
Die GPK haben 2008 zwei Untersuchungen mit der Veröffentlichung eines Berichtes abgeschlossen. Es handelt sich um den Bericht der GPK-SR zur humanitären Hilfe der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit auf Sri Lanka nach dem Tsunami - Peter Briner wird hier im Detail orientieren - und um die Untersuchung der GPK-NR zu den Umständen der Ernennung von Roland Nef zum Chef der Armee. Ferner konnten die GPK im Berichtsjahr die Bewertung der Bilanz des Bundesrates zur Verwaltungsreform abschliessen. Sie gelangten zur Überzeugung, dass die Reform in der Bundesverwaltung zwar punktuelle Verbesserungen gebracht hat, jedoch keine umfassende und tiefgreifende Verwaltungsreform darstellt, wie sie vom Parlament erwartet und auch verlangt worden war.
Die GPK haben sich im Berichtsjahr auch mit grundsätzlichen Themen auseinandergesetzt, die nicht direkt in einem engen Zusammenhang mit einer konkreten Untersuchung standen. Im letzten Jahr hatte sich die erste Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichtes in zwei Aufsichtsentscheiden unter anderem zur Tragweite der Informationsrechte der GPK und der GPDel geäussert, obwohl das Parlamentsgesetz klar festhält, dass die GPK in strittigen Fällen abschliessend über die Tragweite ihrer Informationsrechte beschliessen. Nach der im November 2007 erfolgten Klarstellung durch die GPK-NR gab die Kommission zwei Rechtsgutachten in Auftrag, die abklären sollten, in welchem Verhältnis die Informationsrechte der GPK und der GPDel zum Untersuchungsgeheimnis im Strafrecht stehen und/oder ob bezüglich der Informationsrechte gesetzgeberischer Konkretisierungsbedarf besteht. Beide Gutachten bestätigten die Rechtsauffassung und Praxis der GPK und GPDel und erkannten diesbezüglich keinen Konkretisierungsbedarf. Insbesondere kann auch das Untersuchungsgeheimnis einem Informationsbegehren der GPK nicht entgegengehalten werden. Die beiden Experten kamen in den im Sommer 2008 veröffentlichten Gutachten aber auch zum Schluss, dass die GPK und die GPDel zu einem verantwortungsvollen Umgang mit ihren Rechten verpflichtet sind. Aus diesem Grund haben die GPK beschlossen, das Thema anlässlich ihres gemeinsamen Seminars, das im Januar 2009 bereits stattgefunden hat, weiter zu vertiefen.
Im Weiteren haben sich die GPK im Berichtsjahr auch mit dem Corporate-Governance-Bericht des Bundesrates auseinandergesetzt und beschlossen, gestützt auf eine Anfrage der WAK-SR, die Fragestellung der parlamentarischen Oberaufsicht im Umfeld der Corporate Governance zu vertiefen. Denn die Kompetenzaufteilung zwischen Parlament, Bundesrat und Verwaltung ist eine ausserordentlich sensible und mit Blick auf eine effiziente Oberaufsicht auch anspruchsvolle Angelegenheit.
Abschliessend noch einige Zahlen, die veranschaulichen, wie intensiv, auch in zeitlicher Hinsicht, der Einsitz in den GPK ist: Während des Berichtjahres 2008 traten die GPK zu 20 Plenarsitzungen zusammen; davon entfielen allein 9 auf Sitzungen der GPK-SR als Plenarkommission. Insgesamt haben die Subkommissionen beider GPK 67 Sitzungen abgehalten; 11 Termine waren den Dienstbesuchen gewidmet. Die GPDel führte ihrerseits 14 Sitzungen durch. Insgesamt fanden also 101 Sitzungen statt. Nebst der ordentlichen Geschäftstätigkeit haben die GPK in ihrer Eigenschaft als Aufsichtsbehörde 43 Aufsichtseingaben erhalten, wovon 23 erledigt werden konnten. Im gleichen Zeitraum haben die GPK 9 weitere Eingaben bearbeitet, die im Jahr 2007 eingegangen waren.
Abschliessend erlaube ich mir, im Namen der GPK-SR dem Bundesrat, der Bundesverwaltung und den eidgenössischen Gerichten für die grosse Arbeit, die im vergangenen Jahr wiederum geleistet wurde, zu danken. Es ist mir aber auch ein Anliegen, den Subkommissionspräsidentinnen und -präsidenten, meinen Kolleginnen und Kollegen der GPK sowie allen mitarbeitenden Sekretariaten und der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle für ihren grossen Einsatz zu danken.
Im Namen der einstimmigen Kommission beantrage ich Ihnen, vom Bericht über die Tätigkeit der GPK und der Geschäftsprüfungsdelegation im Jahr 2008 Kenntnis zu nehmen.
Briner Peter · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion
Die bis auf eine Ausnahme völlig erneuerte Subkommission EDA/VBS befasste sich im Berichtsjahr schwergewichtig mit der Aufsichtseingabe, in welcher das Projektmanagement der Deza verschiedentlich bemängelt wurde. Die Subkommission führte damit eine Untersuchung weiter, die schon im Jahr 2007 durch die GPK aufgenommen worden war. In der Kritik standen zwei Programme, welche die Deza auf Sri Lanka nach dem Tsunami vom 26. Dezember 2004 lanciert hatte. In der Folge äusserten verschiedene weitere Personen gegenüber der Kommission ähnliche Kritik. Dabei handelt es sich um folgende zwei Programme: erstens das Wiederaufbauprogramm für Schulen im Distrikt Matara, realisiert durch die Deza; zweitens das Wiederaufbauprogramm für Einfamilienhäuser, es heisst "Cash for Repair and Reconstruction", realisiert durch ein Konsortium unter Beteiligung der Deza, des Schweizerischen Roten Kreuzes, des Hilfswerks der Evangelischen Kirchen der Schweiz und der Glückskette.
Gegenüber der Kommission wurden unter anderem folgende Vorwürfe geäussert: schlechtes Finanzmanagement, Führungsmängel bei den Deza-Verantwortlichen in Bern sowie beim Schulprogramm, Nichteinhalten der Verpflichtungen gegenüber der sri-lankischen Regierung. Da es sich um schwerwiegende Vorwürfe handelte und die Glaubwürdigkeit der humanitären Hilfe der Schweiz im Allgemeinen auf dem Spiel stand, beschloss die GPK an ihrer Sitzung vom 22. August 2007, das Projektmanagement dieser beiden Programme zu untersuchen.
Ich kann Ihnen versichern, dass sich die GPK ihre Aufgabe nicht leicht gemacht hat. Der Tsunami war eine in diesem Ausmass nie dagewesene und auch nicht vorhersehbare Katastrophe. So wird klar, dass vor diesem Hintergrund aus dem Stand heraus keine hundertprozentige funktionierende Organisation aus dem Boden gestampft werden konnte, weder vor Ort noch in der Zentrale in Bern. Man muss sich das einmal vorstellen: Lokale Behörden stehen unvermittelt vor einer unfassbaren Herausforderung, unzählige Hilfsorganisationen treffen ein, und alle wollen nur das Beste. Soforthilfe ist dringend. Sogleich kommen dann Fragen wie: Wo sollen Häuser, wo sollen Schulen wiederaufgebaut werden? An den bisherigen Standorten oder an neuen, sichereren und zweckmässigeren? Wer entscheidet? Wie lauten die lokalen Gesetze? Gelten diese überhaupt noch? Dann gab es ein längeres Hin und Her unter den lokalen Behörden, mit den externen Organisationen, zwischen den Hilfswerken und der Zentrale in Bern, aber auch unter den Hilfswerken selber.
Kompetenz- und andere Konflikte sind da fast vorprogrammiert und wohl auch ein Stück weit unvermeidbar. Damit stösst man an Grenzen; die Nerven liegen blank. Es kann zu Überforderungen kommen, vor Ort wie auch in den Zentralen. Das kann bei den bewährtesten Kräften Frustration und Bitterkeit auslösen - auf allen Ebenen. So muss man sich die Ausgangslage vorstellen, die zu den Eingaben führte, die wir zu beurteilen hatten. Die Kommission anerkennt die Leistungen, die unter extremen Umständen erbracht worden sind.
Die Führung der beiden Projekte und das Finanzmanagement derselben durch das EDA wurden unter dem Gesichtspunkt der parlamentarischen Oberaufsicht geprüft. Die GPK-SR prüfte die einschlägigen Dokumente, führte Gespräche mit Vertretern der humanitären Hilfe der Deza sowie mit verwaltungsexternen Personen. Darüber hinaus forderten wir die Finanzdelegation auf, die Eidgenössische Finanzkontrolle überprüfen zu lassen, ob bei diesen beiden Programmen die Mittel zweckmässig verwaltet und verteilt worden waren. Bezüglich des Finanzmanagements nahm die GPK-SR die Schlussfolgerung des Berichtes der Eidgenössischen Finanzkontrolle zur Kenntnis, wonach die vorliegenden Dokumente keine Hinweise auf ein mangelhaftes Finanzgebaren bei den betroffenen Projekten liefern würden, aber letztlich nur eine Prüfung vor Ort darüber Aufschluss geben könnte, ob die eingesetzten Finanzmittel tatsächlich effizient verwendet worden seien. Da keine offensichtlichen Mängel vorlagen, eine solche Untersuchung mit grossen Schwierigkeiten verbunden gewesen wäre und erst noch nicht sicher war, ob sie wirklich zu neuen Erkenntnissen führen würde, erachtete die EFK eine zusätzliche Untersuchung vor Ort als unverhältnismässig. Nachdem wir weitere Dokumente geprüft hatten, beispielsweise die positiven Schlussfolgerungen des im Auftrag der Glückskette von KPMG SA durchgeführten Audits des Häuseraufbauprogramms, erschien der GPK-SR eine zusätzliche Untersuchung vor Ort ebenfalls als unverhältnismässig.
Die GPK hat bei ihrer Untersuchung keine Hinweise auf schwerwiegende und systematische Mängel bei der Führung dieser beiden Programme durch das EDA gefunden. Trotz dieser Beurteilung sieht die GPK-SR in mehreren Bereichen Verbesserungspotenzial, vor allem bei den Führungsstrukturen und in der Kommunikation. In einer Empfehlung verlangt die GPK-SR deshalb vom Bundesrat, dafür zu sorgen, dass die nötigen Massnahmen ergriffen werden, damit bei der Umsetzung solcher Projekte die Führungsstrukturen und die Kompetenzverteilung zwischen den verschiedenen Strukturebenen von Anfang an klar sind und allen Akteuren in angemessener Weise mitgeteilt werden.
Beim Schulprogramm stellt die GPK-SR fest, dass die Übertragung zweier Schulen von der Deza an die Unicef nicht optimal abgelaufen ist. Die Rückübertragung dieser beiden Schulen an die sri-lankische Regierung wurde nämlich vollzogen, bevor der Deza die formelle Zusage des Uno-Hilfswerks vorlag, wonach es sich um den Wiederaufbau dieser Schulen kümmern werde. Da sich die Kommission vergewissern konnte, dass sich der Deza-Delegierte für humanitäre Hilfe des Fehlers voll bewusst ist, und es überdies keinen Anhaltspunkt dafür gibt, dass dieser Einzelfall auf einen allgemeinen Missstand hinweist, verzichtet die GPK-SR auf eine Empfehlung.
Wir haben ausserdem mit Zufriedenheit festgestellt, dass die beiden Projekte Gegenstand mehrerer Evaluationen und Audits waren, die im Auftrag des EDA oder einer Partnerorganisation durchgeführt worden sind.
Die Kommission hat verlangt, dass ihr die externe Schlussevaluation des Häuseraufbauprogramms vorgelegt wird, sobald sie abgeschlossen ist. In diesem Zusammenhang haben wir auch davon Kenntnis genommen, dass die Organisationseinheiten Internes Audit und Evaluation im Rahmen der Reorganisation der Deza in das Generalsekretariat des EDA verlegt werden. Da dieses Thema für uns von grossem Interesse ist, haben wir beschlossen, uns mit der Vorsteherin des EDA und dem Deza-Direktor über die Reorganisation der Deza generell zu unterhalten.
Was sich hier relativ nüchtern und sachbezogen darstellt, war ursprünglich von grossen Emotionen geprägt und fand auch in Teilen der Presse einen entsprechenden Niederschlag. Immer wieder mussten wir uns der Möglichkeiten und Grenzen der parlamentarischen Oberaufsicht bewusst werden. Als Gremium der parlamentarischen Oberaufsicht haben wir nicht primär die Aufgabe, klar operative Tätigkeiten und punktuelle, individuelle personelle Leistungen oder auch Fehlleistungen auf führungsmässige Aspekte zu überprüfen. Ganz klar nicht überprüfen können wir zudem die Leistungen von Nichtregierungsorganisationen, da diese nicht in unsere Zuständigkeit fallen.
Unsere Aufgabe war es zu prüfen, ob bei der Bewältigung dieser Krisensituation und bei der Führung der Projekte schwerwiegende und systematische Mängel zu verzeichnen waren, konkret: ob und wie die Vertreter der Bundesverwaltung in dieser absoluten Ausnahmesituation ihre Aufgabe gemeistert haben, ob Steuergelder, eventuell Spendengelder, die ihnen anvertraut worden waren, zweckmässig und wirtschaftlich eingesetzt wurden. Die Audits der Revisionsgesellschaften bestätigen dies im Grossen und Ganzen, sodass auch die EFK zum Schluss gelangte, dass eine weiter gehende Prüfung, welche wohlverstanden wohl nur vor Ort hätte stattfinden können, nicht angezeigt sei.
Insgesamt wurden durch das Schweizer Konsortium über 10 600 Häuser gebaut oder instand gestellt. Das sind ungefähr 9 Prozent des gesamten Wiederaufbauprogramms in Sri Lanka. Die vier unter der Ägide der Deza stehenden Schulen sind aufgebaut und in Betrieb, die vier abgetretenen Schulen in unterschiedlichen Phasen der Fertigstellung.
Was für Lehren können abschliessend gezogen werden? Es muss natürlich berücksichtigt werden, dass alle Katastrophen anders verlaufen. Organisationsstruktur und Konsortien sind vorausschauend festzulegen. Es sind klare Entscheidungs- und Kompetenzregelungen zu treffen, zwischen Zentrale und Front, zwischen sämtlichen involvierten Akteuren vor Ort. Es sind ausserdem klare Informationsflüsse und geeignete Informationsgefässe zu definieren. Schliesslich geht es ganz klar auch um die Kriterien für die Personalauswahl für diese schwierigen Aufgaben, und es geht um die Schaffung einer teamfähigen Kritikkultur auch bei der Deza.
Mit anderen Worten: Bei allen Unzulänglichkeiten, die in einer solchen Katastrophe bestehen mögen, hat die Schweizer Katastrophenhilfe gute Arbeit geleistet und ihre Ziele im Wesentlichen erreichen können. Ich beziehe mich dabei auf Sri Lanka nach dem Tsunami. Es war auf allen Ebenen eine herkulische Arbeit, die da und dort auf zwischenmenschlicher Ebene Strapazen ausgelöst hat. Am Beispiel Sri Lanka gibt es jedoch aus der Sicht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates keinen Anlass, der Schweizer Katastrophenhilfe und der Deza die Kompetenz und das Vertrauen abzusprechen. Andere Einsatzgebiete wie zum Beispiel Indonesien oder Thailand waren nicht Gegenstand unserer Untersuchungen.
Janiak Claude · Mit-M · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Wie Sie wissen, nimmt die GPDel die parlamentarische Oberaufsicht über den Staatsschutz und die Nachrichtendienste wahr. Sie legt den Schwerpunkt ihrer Prüfungstätigkeit auf die Kriterien der Rechtmässigkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit des von ihr beaufsichtigten staatlichen Handelns. Unser Präsident hat eingangs darauf hingewiesen, dass auch die Delegation in der neuen Legislatur eine starke personelle Erneuerung erfahren hat. Es sind vier neue Mitglieder dazugekommen, vier sind ausgeschieden. Inzwischen ist, wie Sie wissen, auch noch Herr Fasel, der Präsident der Delegation, aus dem Nationalrat ausgeschieden; wir haben jetzt also sogar ein fünftes neues Mitglied. Ich kann feststellen, dass sich die Delegation im ersten Jahr sehr gut zusammengefunden hat und dass alle Mitglieder sich sehr gut einbringen können. Ich möchte den Kolleginnen und Kollegen an dieser Stelle ganz herzlich dafür danken.
Wegen des breiten Zuständigkeitsbereichs und wegen ihres Milizcharakters kann die Delegation natürlich nur eine Auswahl treffen. Sie erstellt ein Arbeitsprogramm; sie legt Prüfungsschwerpunkte fest. Die GPDel hat ihre Berichterstattung, wie Sie dem Bericht entnehmen können, auf die drei Themen beschränkt, die sie neben dem Courant normal im letzten Jahr stark beschäftigt haben: Es sind dies die Zusammenlegung der zivilen Nachrichtendienste in einem Departement, der Fall Tinner und die Isis-Datei und in diesem Zusammenhang insbesondere auch die Aufsicht und Oberaufsicht im Bereich des kantonalen Staatsschutzes. All diese Themen stehen auch im laufenden Jahr zuoberst auf unserer Geschäftsliste. Sie bleiben Prüfungsschwerpunkte. Es geht um die begleitende Oberaufsicht im Falle der Umsetzung des am 3. Oktober 2008 von beiden Räten verabschiedeten Bundesgesetzes über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes (ZNDG). Im Falle Tinner erwartet die GPDel die Antworten des Bundesrates und des Bundesgerichtes auf ihre Empfehlungen, die sie in ihrem Bericht vom 19. Januar 2009 aufgestellt hat. Bei Isis läuft die Inspektion weiter, die, so hoffen wir, im Spätherbst dieses Jahres abgeschlossen sein sollte.
Die GPDel hat von ihrer Aufgabenstellung her am meisten mit dem VBS und weniger mit dem EJPD zu tun, nach der Zusammenlegung der Nachrichtendienste mehr als vorher; mit dem EJPD hat sie zwar immer noch zu tun, aber das VBS ist nun das Departement, mit dem wir am meisten zu tun haben. Wir haben mit Genugtuung festgestellt, dass sich die Prioritäten, die sich die GPDel gesetzt hat, mit denjenigen des neuen Chefs des VBS decken. Es sind dies - ich habe das bereits erwähnt -: die Umsetzung des ZNDG, bei Isis ist es auch die Inspektion über diese Datei. Die Fragen dazu: Wie funktioniert sie, und wird sie tatsächlich nach den Vorgaben des Gesetzgebers geführt? Und dann gibt es die ganzen aufsichtsrechtlichen Fragen.
Kurz zu diesen drei Themen: Was die Zusammenführung und Führung der Nachrichtendienste betrifft, so erinnern Sie sich zweifellos an die Debatte hier im Rat vom 11. Juli 2008, als er einstimmig den Entwurf Ihrer GPK angenommen hat. Das ZNDG definiert die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes. Im Ausland sind es die Aufgaben, bei deren Erfüllung sich der Strategische Nachrichtendienst (SND) bisher auf das Militärgesetz gestützt hat. Wegen der zunehmenden Ausrichtung auf die Bedürfnisse der zivilen Führung hat sich in den letzten Jahren jedoch die Tätigkeit des Auslandnachrichtendienstes über den inhaltlichen Rahmen des Militärgesetzes hinaus entwickelt. Deshalb regelt nun das ZNDG und nicht mehr das Militärgesetz die Aufgaben des zivilen Auslandnachrichtendienstes.
Die organisatorische Unterstellung der Dienste unter das gleiche Departement soll es erlauben, dass die Zusammenarbeit zwischen dem In- und Auslandnachrichtendienst besser geregelt wird; das war ja etwas, was wir über Jahre immer kritisiert haben. Das ZNDG gibt dem Bundesrat konkrete Aufträge. Damit die beiden Dienste für eine gemeinsame und umfassende Beurteilung der Bedrohungslage sorgen können, muss der Bundesrat die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen ihnen regeln. Er muss ebenfalls die Verwendung von Informationen ausländischer Dienste für beide Dienste harmonisieren, damit eine unterschiedliche Praxis nicht zur gegenseitigen Informationsverweigerung missbraucht werden kann. Weiter muss der Bundesrat den Quellenschutz für beide Zivildienste einheitlich regeln. Ferner müssen - das ist ein ganz wichtiger Punkt - die beiden zivilen Nachrichtendienste der gleichen Verwaltungskontrolle unterstehen. Sie erinnern sich sicher daran, dass der Bundesrat noch vor der Behandlung des ZNDG in unserem Rat entschieden hat, die nachrichtendienstlichen Teile des Dienstes für Analyse und Prävention (DAP) inklusive Bundeslagezentrum vom Bundesamt für Polizei ins VBS zu transferieren. Es liegt also jetzt am VBS, konform zu Artikel 8 ZNDG die Aufsicht über alle Nachrichtendienste sicherzustellen. Das VBS muss ein Aufsichtsorgan aufbauen, welches seine Aufsichtsverantwortung auch bezüglich des Staatsschutzes in den Kantonen wahrnehmen muss. Ich werde nicht müde, darauf hinzuweisen, dass wir Oberaufsichts- und nicht Aufsichtsorgan sind. Das wird insbesondere auch von den Medien sehr oft vergessen.
Zum Fall Tinner nur so viel: Wir werden in der nächsten Woche, am Donnerstag der zweiten Sessionswoche, die Interpellation David 08.3454 behandeln. Wir können uns dann dort über diesen Bericht unterhalten. Der Publikation dieses Berichtes ging ja eine intensive Debatte über die Publikation überhaupt voraus; Sie haben das sicher der Presse entnehmen können. Dabei ist ein bisschen untergegangen, welche Empfehlungen wir an den Bundesrat richten. Ich möchte sie doch hier noch einmal wiederholen.
Wir fordern den Bundesrat erstens auf, dafür zu sorgen, dass der eidgenössische Untersuchungsrichter für die Voruntersuchung im Fall Tinner die ihm gesetzlich zustehende gerichtspolizeiliche Unterstützung erhält. Das war ja eine Zeit lang nicht möglich. Ich kann mit Zufriedenheit feststellen, dass der Bundesrat dieser Empfehlung bereits nachgekommen ist.
Eine zweite Empfehlung fordert den Bundesrat auf, ein Konzept vorzulegen, wie die Delegation in Zukunft rechtzeitig über geheime Bundesratsbeschlüsse informiert werden soll. Bis auf Weiteres erwarten wir vom Bundesrat, dass er uns alle geheim klassifizierten Bundesratsbeschlüsse umgehend zukommen lässt.
Wir fordern den Bundesrat drittens auf, uns ein Konzept vorzulegen, wie er in Zukunft Geschäfte, die von grosser sicherheits- und aussenpolitischer Bedeutung sind und bei denen der Bundesrat der Geheimhaltung einen hohen Stellenwert einräumt, interdepartemental vorbereiten lassen will. Das ist ein Riesenthemenkreis - es geht ja letztlich um die sicherheitspolitische Führung des Bundesrates.
Wir erwarten viertens vom Bundesrat, das ist ein sehr aktuelles Thema, dass er in Zukunft von seinen Kompetenzen gemäss den Artikeln 184 Absatz 3 und 185 Absatz 3 der Bundesverfassung nur restriktiv und nach eingehender Prüfung der Voraussetzungen für deren Anwendung Gebrauch macht. Sie erinnern sich an die UBS-Geschichte, als das Parlament ausgehebelt wurde. Wir standen im letzten Jahr mindestens dreimal vor der Situation, dass der Bundesrat sich auf diese Bestimmungen gestützt und sozusagen mit Notrecht regiert hat. Wir sehen hier kein Konzept - das ist bei den Debatten ja auch von Kollegen kritisiert worden. Die Frage ist sicher berechtigt, ob das wirklich immer im Sinne der Autoren der Bundesverfassung war, ob man unter diesen Artikeln, als man sie geschaffen hat, genau das verstanden hat - man nennt sie ja auch Kriegsartikel. Wir sind gespannt, was wir dazu hören werden. Das geht über die Delegation hinaus; das ist etwas, was uns sicher alle interessieren muss.
Wir erwarten vom Bundesrat auch - das ist eine fünfte Empfehlung -, dass er die Schriftlichkeit seiner geheimen Beschlüsse lückenlos sicherstellt.
Noch ein paar Bemerkungen zur Aufsicht und Oberaufsicht im Bereich des kantonalen Staatsschutzes: Die Geschichte hat ja so angefangen, dass uns der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt kontaktiert hat, nachdem dort festgestellt worden war, dass einzelne Grossratsmitglieder in der Isis-Staatsschutzdatenbank erfasst worden waren. Die ganze Frage nach den Aufsichts- und Oberaufsichtskompetenzen im Bereiche des kantonalen Staatsschutzes hat die GPDel aber nicht erst seit dem Brief der basel-städtischen GPK beschäftigt. Wir haben uns schon früher mehrfach darüber unterhalten, und wir haben auch schon im Zusammenhang mit der Inspektion zur Affäre um einen Informanten im Genfer Islamzentrum, der Affäre Covassi, Empfehlungen an den Bundesrat gerichtet - Sie erinnern sich vielleicht.
Aufgrund der Anfrage der GPK Basel-Stadt und unserer früheren Feststellungen sind wir dann ans EJPD gelangt und haben dort um eine Klärung der Rechtslage durch ein Gutachten des Bundesamtes für Justiz gebeten. Da es sich beim Staatsschutz aus grundrechtlicher Sicht um einen sensiblen Bereich handelt und der Aufsicht und der Oberaufsicht deshalb eine zentrale Bedeutung zukommt, haben wir im Bericht dann die wichtigsten Feststellungen des Gutachtens in zusammengefasster Form wiedergegeben. Ich möchte sie hier nicht wiederholen, Sie können sie auf Seite 55 unseres Berichtes lesen. Ich empfehle Ihnen aber, Ihre Kolleginnen und Kollegen in den Kantonen, die in den Geschäftsprüfungskommissionen der kantonalen Parlamente mit den entsprechenden Aufgaben betraut sind, auf dieses Gutachten aufmerksam zu machen. Ich glaube, es ist auch an ihre Adresse gerichtet. Ich bitte Sie, es auch Ihren Kolleginnen und Kollegen dort zugänglich zu machen.
Wir wurden durch das Gutachten ebenfalls darin bestätigt, dass die Aufsichtsstruktur im Bereich des kantonalen Staatsschutzes nicht nur komplex, sondern auch ungenügend ist. Die Aufsichtsverantwortung ist auf mehrere Akteure sowohl beim Bund wie auch bei den Kantonen verteilt. Zum Teil existieren parallel ähnliche Aufsichtsverantwortungen, z. B. solche des Dienstes für Analyse und Prävention (DAP) sowie der kantonalen Stellen, welche die Dienstaufsicht ausüben. Der DAP ist einerseits Auftraggeber, und andererseits sollte er gleichzeitig beaufsichtigen. Wir haben bei unserem ersten Besuch, den wir beim kantonalen Staatsschutz in Basel-Stadt gemacht haben, gefragt: Empfinden Sie den DAP überhaupt als Aufsicht oder als Kontrollbehörde? Das wurde spontan verneint. Ich habe dann gefragt: Ja, wer übt denn die Aufsicht aus? Darauf haben sie ein bisschen mit den Schultern gezuckt und eigentlich keine Antwort gehabt. Sie haben gesagt - es war eine gute Antwort -: Wir machen unsere Aufgabe so gut, dass wir keine Aufsicht brauchen.
Diese Auffassung teilen wir allerdings nicht. Eine von den betroffenen Diensteinheiten mehr oder weniger unabhängige Kontrolle kann in den Kantonen bis zu einem gewissen Grad vom kantonalen Kontrollorgan im Datenschutzbereich ausgeübt werden. Im Bereich der Dienstaufsicht ist die unabhängige Kontrolle beispielsweise durch die kantonalen Geschäftsprüfungskommissionen sehr, sehr beschränkt. Dieses System würde aus unserer Sicht nur funktionieren, wenn eine umfassende und effektive Dienstaufsicht der Kantone erfolgte, die möglichst unabhängig wäre; das ist heute nicht der Fall. Wir werden diese Untersuchungen in diesem Jahr also weiterführen und hoffen, unseren Bericht im Herbst verabschieden und auch publizieren zu können. Ich denke, dass insbesondere die politisch Verantwortlichen in den Kantonen durchaus ein Interesse haben, einmal zu sehen, was für Kompetenzen sie haben. So, wie es heute ist, kann es sicher nicht bleiben. Es kann doch nicht sein, dass ein kantonaler Polizeidirektor letztlich zwar die Verantwortung übernehmen muss, aber selber keine Ahnung haben darf, was die kantonalen Beamten effektiv machen - es sind und bleiben ja kantonale Beamte, die den Staatsschutz in den Kantonen ausüben, auch wenn sie zum Teil vom Bund finanziert werden. Es ist also eine "affaire à suivre". Wir werden zu diesen Fragen in unserem Bericht zweifellos die entsprechenden Antworten geben.
Brändli Christoffel · Mit-M · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Nur ganz kurz: Ich möchte zwei, drei Bemerkungen zu den Seiten 52ff., zum Fall Tinner, anbringen. Es wird dort ausgeführt, das EJPD habe erst 2006 erfahren, dass die Schweiz im Besitz von Kernwaffenplänen sei. Am 14. November 2007 wurde dann die Vernichtung der Akten beschlossen. Die GPK hat diese Phase, so meine ich, gut aufgearbeitet. Das war auch ihr Auftrag; er war ja so eingegrenzt.
Es gibt nun aber in diesem Fall auch eine Geschichte, die wahrscheinlich zwanzig Jahre zurückgeht. Es wäre sicher auch sinnvoll, diese Geschichte aufzuarbeiten. Es stellen sich viele Fragen. Wieweit waren die Nachrichtendienste über die problematischen Nuklearexporte bereits vor zehn Jahren im Bilde? Welchen Druck haben die USA in diesen Fragen in all den Jahren auf die Schweiz ausgeübt? Wieweit hat die Schweiz bzw. der Bundesrat in dieser Zeit Konzessionen gemacht und dem Druck nachgegeben? Dann auch die Frage: Warum wurden die zuständigen parlamentarischen Gremien in dieser ganzen Zeit darüber nicht informiert? Ich meine, der Tatsache, dass diese ganze Vernichtung öffentlich geworden ist, liegt ein Zufall zugrunde. Herr Janiak hat vonseiten der GPK auch darauf hingewiesen, dass diese Frage transparent gemacht werden muss. Ich möchte einfach darauf hinweisen, dass mit dem vorliegenden Bericht wahrscheinlich nur die Spitze des Eisbergs sichtbar wird und dass es sich lohnen würde - auch wegen der Anwendung dieses Bundesverfassungsartikels -, die frühere Zeit ebenfalls zu analysieren und einer Prüfung zu unterziehen.
Ich erwarte hier keine Antworten; ich bin aber dankbar, wenn sich die GPK auch einmal über diese Fragen unterhält.
David Eugen · Mit-M · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp
Ich möchte der GPDel für diesen Bericht danken. Ich schliesse mich aber vollständig den Überlegungen an, die Kollege Brändli jetzt gerade dargelegt hat. Für mich bleibt bei der Berichterstattung der GPDel - die sich, wie Kollege Brändli gesagt hat, eigentlich nur auf die Zeit ab 2006 oder, wenn man es genau nimmt, ab 2004 bezieht - halt schon offen, ob man die Dinge wirklich aufgeklärt hat.
Warum wurden diese Akten vernichtet? Das ist ja die Frage, die sich stellt. Welche Gründe waren es wirklich, und welche Gründe waren vorgeschoben? Nach meiner Überzeugung sind die Gründe, die von der Regierung dargelegt wurden, vorgeschobene Gründe. Die echten Gründe kann man teilweise im Bericht entziffern, aber sie liegen eigentlich nicht richtig auf dem Tisch.
Es sind eigentlich drei Gründe, die dazu geführt haben, dass diese Akten vernichtet worden sind:
Der erste Grund ist der, und das ist sicher eine Schweizer Sache, dass aus der Schweiz während 20 bis 25 Jahren Nuklearproliferation stattgefunden hat, und zwar in einem groben Ausmass, an dieses Netz von Khan, das es Pakistan und Iran eigentlich ermöglicht hat, Atombomben zu bauen. Von mir aus gesehen ist es ein gravierendes sicherheitspolitisches Problem, dass das möglich war und nicht aufgedeckt wurde. Diese Akten hätten es natürlich erlaubt, die Hintergründe dieser ganzen Geschichte an den Tag zu bringen. Das wollte man offenbar nicht; über das, was hier geschehen ist, wollte man offenbar schweigen.
Der zweite Grund ist nach meiner Überzeugung der, dass die Akten ausgewiesen hätten, dass der amerikanische Geheimdienst lange vor dem Schweizer Geheimdienst in der Schweiz aktiv geworden ist und diese Leute, die Familie Tinner, herumgekriegt hat, nämlich von Khan weg und auf die amerikanische Seite. Das war für das zu erreichende Ziel, das Stoppen dieser Atomwaffenproliferation, von mir aus gesehen richtig. Vom Ziel her kann ich nichts dagegen haben, aber man müsste diesen Punkt vorbringen und sagen: Das war ein Grund dafür, warum Amerika nicht wollte, dass diese Akten auf den Tisch kommen.
Der dritte Grund hängt hiermit zusammen: Es wurde diesen Leuten natürlich auch etwas versprochen - nämlich dass sie nicht strafrechtlich verfolgt werden -, ohne dass die Schweiz bei der Abgabe dieses Versprechens dabei war. Die Schweiz muss am Schluss aber dieses Versprechen einlösen und die Strafverfolgung niederschlagen. Das hat der Justizminister, Herr Blocher, gemacht, nachdem er in Amerika war. Das steht auch im Bericht.
Ich finde dies den problematischsten Punkt, dass die Exekutive hier bei der Niederschlagung dieses Strafverfahrens so in den Bereich der Justiz eingegriffen hat. Mir fehlt am Bericht der GPDel eigentlich, dass man nicht etwas mehr hinter diese ganze Geschichte geschaut hat; man hat sich irgendwie, eben auch an der Oberfläche bleibend, einfach mit der Vernichtung dieser Akten beschäftigt.
Ich finde, dass die anderen drei Punkte - vor allem die langjährige Proliferation - noch aufgearbeitet werden müssten. Darum kann ich Kollege Brändli nur unterstützen, wonach die GPK diesen Punkt, nämlich wie die Proliferation in der Schweiz bekämpft wird und ob die Mittel dazu geeignet sind, untersuchen soll. Die Gesetze, die wir haben, sind sehr gut; wir haben super Gesetze. Wir haben aber keine Instrumente, um das wirklich umzusetzen. Das wäre auch mit Blick auf die Zukunft und die Glaubwürdigkeit der Nichtproliferationspolitik der Schweiz, von der wir ja heute bereits gesprochen haben, schon wichtig.
Marty Dick · Mit-M · Ständerat · Tessin · Freisinnig-demokratische Fraktion
J'aimerais tout d'abord remercier les membres de la Commission de gestion et en particulier ceux de la Délégation des Commissions de gestion pour le travail remarquable qu'ils ont fait dans des conditions certainement pas faciles.
Si ce que dit Monsieur David est vrai, je crois qu'il ne faudrait pas seulement que la délégation poursuive son travail, mais on devrait oser parler d'une véritable commission parlementaire d'enquête. L'affaire Tinner est un scandale majeur, un scandale à cause de la façon dont on a violé la séparation des pouvoirs, un scandale vu la façon dont on a cédé face aux pressions américaines - on s'est véritablement mis à plat ventre; on en a bien été remercié, soit dit entre parenthèses -, un scandale à cause de la façon dont la décision du Conseil fédéral de détruire les actes en rapport avec cette affaire n'a pas été communiquée à la délégation comme elle aurait dû l'être, un scandale vu la façon dont le président de la Confédération a informé l'opinion publique. Il a raconté des choses qui étaient vraies, mais il a surtout tu des choses qu'il aurait dû dire, et donc c'est un mensonge par omission ou une demi-vérité, qui est, comme cela a été dit une fois à la Cours de cassation italienne, souvent le pire des mensonges.
Je pense que l'on aura, grâce à Monsieur David, l'occasion de revenir sur cette affaire. Ce qui me choque, c'est la façon dont les partis politiques, une grande partie de la classe politique suisse, semblent accepter ce genre d'histoire. L'affaire Tinner est un véritable scandale, elle doit être traitée en tant que telle.
Hess Hans · Mit-M · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion
Wir sind den Wortmeldungen von Christoffel Brändli, Eugen David und Dick Marty mit Interesse gefolgt. Wir werden diese Wortmeldungen analysieren und werden sicher zu einem Entscheid kommen. Nur muss ich bereits jetzt darauf hinweisen: Was gewünscht wird, setzt Ressourcen voraus, die wir vermutlich in unserer PVK nicht haben. Und Expertisen und Experten einzusetzen wird bei diesem Thema schwierig sein. So viel für heute.
Berset Alain · P-M · Ständerat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion
Vom Bericht wird Kenntnis genommen
Il est pris acte du rapport
Schluss der Sitzung um 19.35 Uhr
La séance est levée à 19 h 35