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Neuer Lohnausweis

Engelberger Edi · Mit-M · Nationalrat · Nidwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion

Seit der Lancierung des Projekts "neuer Lohnausweis" haben sich die Wirtschaftsdachverbände, insbesondere der Schweizerische Gewerbeverband, immer wieder für einen Lohnausweis eingesetzt, der auch die Bedürfnisse der KMU und der anderen Unternehmen berücksichtigt. Mit anderen Worten: Der neue Lohnausweis muss unserer Ansicht nach ökonomisch vernünftig, aber auch fiskalisch neutral, technisch umsetzbar und administrativ tragbar sein. Darum haben wir am 22. Juni 2007 dieses Postulat eingereicht, das vom Bundesrat einen Evaluationsbericht zur Einführung des neuen Lohnausweises verlangt. Darin sollen insbesondere die Kosten quantifiziert werden, welche für die KMU in technischer, administrativer, aber auch fiskalischer Hinsicht anfallen. Der Bundesrat hat Annahme dieses Postulates empfohlen.

In der Zwischenzeit, am 19. Februar 2009, hat das Seco zwei Studien veröffentlicht, erstens die Studie des Seco über die einmaligen Einführungskosten, zweitens die Studie von KPMG über die administrative Entlastung der KMU. Wir haben beide Studien zur Kenntnis genommen und anerkennen grundsätzlich die Resultate dieser Studien, obwohl wir sie noch nicht total aufgearbeitet haben. Ich möchte mich für diese beiden Studien, für diese beiden Antworten bedanken. Doch sie beschränken sich auf die technischen und administrativen Auswirkungen der Einführung des neuen Lohnausweises; es fehlt also eine sorgfältige Analyse bezüglich der fiskalischen Auswirkungen des neuen Lohnausweises. Mit anderen Worten: Die Antwort des Bundesrates auf das Postulat ist deshalb nur teilweise erfolgt, und wir bitten Sie, einen zusätzlichen Evaluationsbericht in der erwähnten Hinsicht zu erstellen. Ich denke, gerade in konjunkturell schwierigen Zeiten muss alles darangesetzt werden, um die KMU fiskalisch nicht noch mehr zu belasten.

Wie gesagt, wir wünschen einen zusätzlichen Evaluationsbericht. Dieser soll gemäss Postulat die fiskalischen Auswirkungen des neuen Lohnausweises auf die KMU messen. Deshalb bitten wir den Bundesrat, der Eidgenössischen Steuerverwaltung für diesen letzten Teil einen entsprechenden Auftrag zu erteilen.

Ich beantrage Ihnen deshalb Zustimmung zum bekämpften Postulat, wie das auch der Bundesrat empfohlen hat. Wir bitten Sie, nehmen Sie dieses Postulat im Interesse der 300 000 KMU in der Schweiz an.

Fässler-Osterwalder Hildegard · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion

Eigentlich hätte ich erwartet, dass Herr Engelberger sein Postulat zurückzieht, weil es erfüllt ist. Wenn man liest, was der Bundesrat allenfalls noch machen wird - er hat die Antwort allerdings im Jahr 2007 gegeben -, merkt man, dass die Wünsche, die Herr Engelberger vorhin noch geäussert hat, nicht zu erfüllen sind, jedenfalls nicht so, wie er sich das vorstellt.

Es ist ein Geschäft mit einer langen Geschichte, das Geschäft mit den Lohnausweisen. Seit sechs Jahren sind wir daran, und der Gewerbeverband unterlässt nichts, um doch noch einmal irgendwie ein bisschen Gegensteuer zu geben. Auch dieses Postulat ist sicher nur so zu verstehen, dass man noch einmal versuchen möchte, die Zeit zurückzudrehen. Aber das ist sicher nicht sinnvoll. Seit zwei Jahren ist der neue Lohnausweis jetzt in Kraft, und es wird wohl niemand mehr daran denken, ihn wieder abzuändern bzw. zum alten System zurückzukehren. Deshalb ist jetzt die Frage, was Herr Engelberger mit seinem Postulat eigentlich erreichen möchte.

Er hat vorhin gesagt, dass zwei Studien gemacht wurden. Was ihm noch fehlt, ist eine quantitative Aussage zur steuerlichen Belastung. Da lese ich am Schluss der Begründung des Postulates, dass sich gezeigt habe, "dass der neue Lohnausweis spürbare Einführungskosten verursacht und zudem zu einer Erhöhung des steuerbaren Nettolohns der Arbeitnehmer führt". Wir haben aber an der Steuergesetzgebung nichts geändert. Sollten bei den Arbeitnehmern tatsächlich höhere Steuern angefallen sein, dann nur deshalb, weil vorher nicht alles deklariert worden ist. Der neue Lohnausweis ist in diesem Sinne eben transparenter. Ich müsste sogar - ich habe das schon bei diversen Diskussionen zu diesem Thema gesagt - davon ausgehen, dass es bisher zu Steuerhinterziehungen gekommen ist. Anders ist es nicht möglich, dass man jetzt mehr Steuern bezahlen muss, da wir die Steuergesetzgebung nicht geändert haben.

Jetzt möchte also Herr Engelberger auch die quantitative Seite genauer beleuchtet haben. Dazu braucht man eine Umfrage, doch ich weiss nicht, ob es in der heutigen Zeit wirklich im Sinne der Unternehmen ist, sie jetzt nochmals mit Umfragen zu belästigen, ausser man wolle allenfalls einigen Beratungsfirmen noch etwas Arbeit geben. Wenn ich in der Antwort des Bundesrates nachlese, dass er die Methode des Standard Cost Model anwenden, also nicht 2000 oder 3000 Unternehmen befragen möchte und dass diese Methode "durchaus auch eine quantitative Dimension" beinhalte, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass diese Methode das bringen würde, was Herr Engelberger wünscht. Er möchte nämlich ganz konkrete Aussagen über die fiskalische Belastung und interessanterweise nicht nur der Arbeitnehmenden, sondern auch der Unternehmen. Das ist mit dieser Methode nicht möglich. Ich bin sicher, dass der Bundesrat nicht mehr Annahme empfehlen würde, wenn er heute über das Postulat entscheiden müsste, weil er drei Viertel der Wünsche erfüllt hat und Herr Bundesrat Merz für den letzten Viertel eine Methode anwenden will, die nicht zum Ziel führen wird.

Ich möchte Sie also bitten, hier keinen Schildbürgerstreich zuzulassen und noch einmal eine Arbeit auf die Unternehmen loszulassen, sondern jetzt endlich zu akzeptieren, dass wir einen Lohnausweis haben, der zu 95 Prozent dem alten gleich ist und in den anderen 5 Prozent zu etwas mehr Transparenz geführt hat.

Wenn Herr Engelberger sein Postulat schon nicht zurückzieht, stimmen Sie ihm bitte wenigstens nicht zu, und lehnen Sie es ab.

Lustenberger Ruedi · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp

Frau Fässler, Sie haben in einem Punkt durchaus Recht: Der neue Lohnausweis hat sicher dazu geführt, dass die Leute, die übermässige Boni empfangen haben, durchaus zu Recht jetzt allenfalls etwas stärker zur Kasse des Fiskus gebeten werden. Das Postulat Engelberger geht aber nicht in diese Richtung. Vielmehr möchte das Postulat Engelberger mit einer Erhebung, welche das Gewerbe durchaus bereit ist mitzumachen, noch zusätzliche Informationen erhalten, um anschliessend den administrativen Aufwand, welcher mit dem neuen Lohnausweis verbunden ist, etwas zu reduzieren.

Ich frage Sie: Können Sie sich vorstellen, dass durch diese Erhebung, die Herr Engelberger fordert, der administrative Aufwand für die KMU etwas gesenkt werden könnte?

Fässler-Osterwalder Hildegard · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion

Das kann ich Ihnen ganz klar sagen: Nein. Die Berichte, die dazu Stellung nehmen, sind erstellt. Über die administrativen Kosten, darüber, wo sie angefallen sind, haben wir den Bericht. Herr Engelberger hat vorhin ausgeführt, dass er zusätzlich fiskalische Aussagen will. Das trägt aber nicht zur administrativen Entlastung bei, sondern man weiss dann allenfalls etwas genauer, wie viele Steuern bezahlt werden müssen und warum. Deshalb bin ich der Ansicht, dass das Postulat tatsächlich überholt ist und nichts Zusätzliches mehr bringt.

Merz Hans-Rudolf · BPR-M · Bundesrat · Appenzell A.-Rh.

Frau Nationalrätin Fässler hat eigentlich jetzt fast eine Standpauke gehalten, und ich muss sagen, dass sie zu einem bestimmten Teil nicht Unrecht hat. Sie hat nicht Unrecht, denn dieses Lohnausweiskapitel sollten wir jetzt dann allmählich wirklich einmal abschliessen.

Warum ist das so schwierig geworden? Ich glaube - und das muss ich jetzt als jemand sagen, der hier am Beginn der Geschichte stand -, dass der Einstieg in diese Lohnausweisgeschichte ein denkbar schlechter war, weil insbesondere die KMU und die Wirtschaft das Gefühl hatten, dass wir hier die fiskalische Schraube anziehen wollen und dass uns daran liegt, mit einem neuen Lohnausweis eben auch zusätzliche Steuereinnahmen zu generieren. Das hat dazu geführt, dass grosses Misstrauen aufgekommen ist. Diesem Misstrauen sind wir begegnet, indem wir den ganzen Prozess auf die Zeitachse gelegt und auch intensiv mit einem Steuerungsorgan begleitet haben. In diesem Steuerungsorgan waren die obersten Spitzen der Arbeitgeber- und Gewerbeverbände integriert; wir haben eigentlich Schritt für Schritt mit ihnen erarbeitet.

Es gab durchaus auch Kompromisse zu schliessen. Wir haben am einen oder anderen Ort auch Zugeständnisse machen müssen, weil die Bedenken, auch speziell jene seitens der KMU, nicht unberechtigt waren. Mittlerweile steht jetzt aber dieser Lohnausweis, und ich kann Ihnen einfach bestätigen, was wir immer wieder hören: Er ist gut herausgekommen. Wir haben wenige Reklamationen. Die meisten sind sehr einverstanden damit; der Aufwand ist relativ gering, auch der administrative Aufwand, und eigentlich könnte man jetzt sagen: Wir gehen zur Tagesordnung über, definitiv. Aber um hier jetzt noch das allerletzte Kapitel zu schreiben, haben wir gesagt, wenn denn im Zusammenhang mit der Evaluation noch eine Abrundung erforderlich sei, seien wir dazu bereit. Aber ich bin mit Frau Fässler einig, wenn sie sagt, nachher müssten Sie aber dann diesen Lohnausweis einmal akzeptieren und anwenden. Dann gehört er eben zum Standard in der Wirtschaft. Sie sollten an diesem Kapitel nicht ewig weiterschreiben.

In diesem Sinne beantragt der Bundesrat die Annahme des Postulates.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Annahme des Postulates ... 111 Stimmen

Dagegen ... 54 Stimmen