08.027

Militärgesetz und Bundesgesetz über die militärischen Informationssysteme. Änderung der Militärgesetzgebung

Berset Alain · P-M · Ständerat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion

1. Bundesgesetz über die Armee und die Militärverwaltung

1. Loi fédérale sur l'armée et l'administration militaire

Art. 41 Abs. 3; 66b Abs. 5; 70 Abs. 3, 4

Antrag der Kommission

Festhalten

Art. 41 al. 3; 66b al. 5; 70 al. 3, 4

Proposition de la commission

Maintenir

Frick Bruno · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp

In Zahlen ausgedrückt, sind in der letzten Runde des Nationalrates vier Differenzen verblieben; materiell sind es drei. Unser Rat ist dem Nationalrat in der zweiten Runde in mehreren wesentlichen Punkten entgegengekommen, doch der Nationalrat mochte diese Geste nicht beantworten und hat praktisch in allen restlichen Punkten auf seinen Entscheiden verharrt.

Folgende drei Differenzen sind verblieben:

1. Bei Artikel 41 Absatz 3 wünschen Bundesrat und Ständerat, dass Ausbildungsdienste im Truppenverband auch im Ausland durchgeführt werden können, unter der strikten Voraussetzung, dass die Ausbildungsziele im Inland nicht zu erreichen sind. Der Nationalrat lehnt diese Bestimmung ab, obwohl sie nur die heutige Praxis festschreiben würde. Wenn diese Bestimmung abgelehnt würde, wären künftig keine Ausbildungen im Truppenverband im Ausland mehr möglich.

2. Mit Artikel 66b Absatz 5 und Artikel 70 Absatz 3 möchten Bundesrat und Ständerat die Möglichkeit schaffen, bei subsidiären Einsätzen dem Bundesrat bereits im Genehmigungsbeschluss die Kompetenz zu erteilen, Einsätze zu verlängern. Der Nationalrat hat dies dreimal abgelehnt.

3. Mit Artikel 70 Absatz 4 möchte der Ständerat mit Zustimmung des Bundesrates Einsätze zur Überwachung von Schweizer Botschaften im Ausland in die Kompetenz des Bundesrates legen, allerdings mit vorgängiger Konsultation der Präsidenten und Präsidentinnen der Aussen- und Sicherheitspolitischen Kommissionen beider Räte. Auch dies lehnt der Nationalrat strikt ab.

Unsere Sicherheitspolitische Kommission ist einstimmig der Auffassung, es sei bei allen vier Punkten festzuhalten und eine Lösung in der Einigungskonferenz zu suchen.

Wir bedauern vorab, dass der Nationalrat in diesen entscheidenden Punkten nirgendwo ein Entgegenkommen zeigte. Nach unserer Auffassung sind sie für die vorliegende Revision zentral und teilweise Voraussetzung dafür, dass eine Gesetzesrevision überhaupt noch Sinn macht. Wir haben uns die Frage gestellt, ob wir bereits jetzt auf einen Teil dieser Differenzen verzichten, d. h. nachgeben sollten, um einen oder zwei Punkte in die Einigungskonferenz hinüberzuretten und dort vielleicht Erfolg zu haben. Die Kommission lehnt dies einstimmig ab, aus folgenden Überlegungen: Es wäre wenig überzeugend, wenn wir ständig wichtige Punkte hergeben und in der Einigungskonferenz bloss noch versuchen, etwas zu retten, ohne Vergleichsofferten unterbreiten zu können. Zudem wären wir für künftige Gesetzesvorlagen im sicherheitspolitischen Bereich in der schwachen Position, wenn wir zu verstehen geben, dass der Nationalrat sich unnachgiebig zeigen kann und uns Stück um Stück der Wurst abschneiden darf, bis uns nichts mehr auf dem Teller bleibt.

Wir sind deshalb gewillt, das Geschäft in die Einigungskonferenz zu tragen. Wir sind uns bewusst, dass es dort oder auch nachher im Nationalrat scheitern kann. Doch auf alle Differenzen, auf alle Punkte zu verzichten - was auch zur Diskussion stand - und in dieser Revision bloss das Bisherige zu retten, das wir bereits mit Zustimmung des Nationalrates erreicht haben, das ist für uns zu wenig attraktiv. Es sind wenige Bestimmungen über den Datenschutz, einzelne Bestimmungen über die Heimabgabe der Waffen, die aber untergeordneter Natur sind. Wir meinen, wenn der Nationalrat die zentralen Punkte ablehnt, dann lohnt es sich nicht, für diese Punkte überhaupt eine Revision durchzuführen. Wenn der Nationalrat die Revision schliesslich scheitern lassen will, ist das der Entscheid seiner massgeblichen Gruppierungen, und diese werden die Verantwortung dafür tragen.

Wir sind uns sehr bewusst, dass die Fronten im Nationalrat verhärtet sind. Die Situation ist auch für den Vorsteher des VBS, Herrn Bundesrat Maurer, eine schwierige: Sie, Herr Bundesrat, als derjenige, der früher als Parteipräsident dieses Geschäft in Angriff nahm und aufgleiste, wünschen nun im Auftrag des Bundesrates eine Revision. Doch es gilt auch in diesem Lebensbereich: "Die ich rief, die Geister, werd' ich nun nicht los."

Ich bitte Sie, der einstimmigen Kommission zu folgen und bei den Differenzen festzuhalten.

Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich

Die bisherige Revision hat in vielen Punkten Einigung gebracht; das ist abgeschlossen. Es bestehen noch vier Differenzen, drei davon betreffen Verfahrensfragen. Hier liegen Kompromisse auf dem Tisch, die der Bundesrat unterstützt; damit unterstützt er auch die Haltung des Ständerates.

Es gibt eine materielle Differenz beim Obligatorium für Ausland-WK. Hier scheinen die Differenzen zwischen den beiden Räten im Moment fast nicht überbrückbar. Der Bundesrat hat diese Ausland-WK im Sinne der Ausbildung vorgeschlagen. Wir sind nach wie vor überzeugt, dass das - wenn auch nicht morgen, aber doch mittelfristig - ein sinnvolles Instrument ist, um die Ausbildung unserer Soldaten und auch der Kader zu verbessern. Wir haben in unserem Land Ausbildungsplätze, die für gewisse Verbände - es sind insbesondere Panzer- und Artillerieverbände - nicht genügen. Es wäre nach wie vor erwünscht, diese Differenz im Sinne des Bundesrates und des Ständerates zu bereinigen, damit diese Ausland-WK möglich werden. Man kann aber gleichzeitig sagen, es wäre nicht vorgesehen, dass die ganze Armee im Ausland WK durchführt, um das noch einmal zu sagen. Denkbar ist vielmehr, dass Panzer- und Artillerieverbände, punktuell allenfalls auch andere Truppen, vielleicht in einem Sechsjahresrhythmus einen Dienst im Ausland leisten, sozusagen als Höhepunkt, um das Gelernte dann auch im scharfen Schuss umzusetzen.

So gesehen ist der Bundesrat nach wie vor der Meinung, diese Ausland-WK sollten möglich werden, mit dem Versprechen, das nicht extensiv zu machen, sondern dann, wenn es im Sinne der Ausbildung etwas bringt. Der Bundesrat unterstützt die Haltung des Ständerates.

Ich bitte Sie in diesem Sinne, Ihrer Kommission zuzustimmen. Sie folgen damit dem Antrag des Bundesrates.

Berset Alain · P-M · Ständerat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion

Angenommen - Adopté

Le président (Berset Alain, président): L'objet va ainsi à la Conférence de conciliation.