09.5374

Schweizer Vertretungen im Ausland. Keine Hilfe für Verfolgte mehr?

Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Bundesrat · Graubünden

Der Bundesrat kann sich erst dann inhaltlich zur geplanten Asylgesetzrevision äussern, wenn er vom Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens offiziell Kenntnis genommen und die Botschaft sowie den Entwurf zur Änderung des Asylgesetzes und des Ausländergesetzes gutgeheissen hat. Heute ist die Schweiz bekanntlich der einzige Staat in Europa, der bei der eigenen Botschaft im Herkunftsland der Betroffenen eingereichte Asylgesuche zulässt. Die übrigen europäischen Staaten interpretieren die Genfer Abkommen dahingehend, dass es nicht gegen internationales Recht verstösst, wenn die Einreichung eines Asylgesuches auf die Grenze oder das eigene Staatsgebiet eingeschränkt wird. Wie schon in der Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Sommaruga Carlo 09.3103 festgehalten wurde, kann gemäss dem Vernehmlassungsentwurf zur Änderung des Asylgesetzes die Einreise im Rahmen des ausländerrechtlichen Einreise- und Visumverfahrens weiterhin bewilligt werden, sofern eine unmittelbare und ernsthafte Gefährdung an Leib und Leben besteht. Damit wahrt die Schweiz ihre humanitäre Tradition und die Einhaltung des Verfassungs- und Völkerrechtes. Im Übrigen möchte ich auf die Ausführungen des Bundesrates zur Interpellation verweisen.