09.5353
Flächendeckende Grundversorgung durch den öffentlichen Verkehr
Leuenberger Moritz · BR-M · Bundesrat · Zürich
Im Zuge der Anpassungen des ersten Teilschrittes der Bahnreform 2 ist vorgesehen, die Verordnung für die Bestellung des Regionalverkehrs durch Bund und Kantone anzupassen. Darin ist die Mindestnachfrage geregelt, die erreicht werden muss, damit sich der Bund an einer Bestellung von Regionalverkehr beteiligt. Gemäss heutiger Praxis ist das Teilstück mit der höchsten Nachfrage für die Bestellung von Regionalverkehr ausschlaggebend: Wenn auf einem Abschnitt einer Verkehrslinie 32 Personen das Verkehrsmittel nutzen, wird die ganze Linie abgegolten. Diese Praxis sollte im Rahmen der erwähnten Revision rechtlich festgehalten werden.
Nun wurde für die Anhörung aber eine missverständliche Formulierung gewählt, welche eine Verschärfung der Regelung bedeutet hätte: mindestens 32 Personen auf jedem Teilabschnitt. Das war ein Fehler, und im Rahmen der Anhörung ist dieser Passus denn auch von allen Seiten deutlich kritisiert worden. Wir werden das berücksichtigen und dem Bundesrat einen entsprechenden Antrag stellen. Dazu macht man ja Vernehmlassungen: damit man aus allfälligen Fehlern noch klüger werden kann. Es ist vorgesehen, die Verordnung auf den 1. Januar des nächsten Jahres in Kraft zu setzen.