09.032

Kalte Progression bei der direkten Bundessteuer. Ausgleich der Folgen

Bruderer Wyss Pascale · 1VP-F · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion

Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer

Loi fédérale sur l'impôt fédéral direct

Art. 39 Abs. 2; 215 Abs. 2

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 39 al. 2; 215 al. 2

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 205c

Antrag der Mehrheit

... falls diese Änderung spätestens in der Herbstsession 2009 verabschiedet wird und die Referendumsfrist unbenützt abläuft. Andernfalls ...

(siehe auch Ziff. II)

Antrag der Minderheit I

(Fässler, Fehr Hans-Jürg, Leutenegger Oberholzer, Rechsteiner Paul, Rennwald, Schelbert, Thorens Goumaz, Zisyadis)

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 205c

Proposition de la majorité

... pour autant que la présente modification ait été adoptée lors de la session d'automne 2009 au plus tard et que ...

(voir aussi ch. II)

Proposition de la minorité I

(Fässler, Fehr Hans-Jürg, Leutenegger Oberholzer, Rechsteiner Paul, Rennwald, Schelbert, Thorens Goumaz, Zisyadis)

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Ziff. II

Antrag der Mehrheit

Abs. 2

Es tritt, unter dem Vorbehalt, dass die Referendumsfrist im Januar 2010 unbenützt abläuft, rückwirkend am 1. Januar 2010 in Kraft. Andernfalls bestimmt der Bundesrat das Inkrafttreten.

(siehe auch Art. 205c)

Antrag der Minderheit I

(Fässler, Fehr Hans-Jürg, Leutenegger Oberholzer, Rechsteiner Paul, Rennwald, Schelbert, Thorens Goumaz, Zisyadis)

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit II

(Schelbert, Thorens Goumaz, Zisyadis)

Abs. 2

Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

Abs. 3

Der Bundesrat berücksichtigt dabei, dass die Einnahmenausfälle als Folge der Krise und als Folge von Parlamentsbeschlüssen wie insbesondere Familienbesteuerung, kalte Progression und Mehrwertsteuer bewältigt werden können.

Ch. II

Proposition de la majorité

Al. 2

En l'absence de référendum à l'échéance du délai référendaire, dans le courant du mois de janvier 2010, elle entre en vigueur avec effet rétroactif le 1er janvier 2010. Dans tous les autres cas, le Conseil fédéral fixe la date de l'entrée en vigueur.

(voir aussi art. 205c)

Proposition de la minorité I

(Fässler, Fehr Hans-Jürg, Leutenegger Oberholzer, Rechsteiner Paul, Rennwald, Schelbert, Thorens Goumaz, Zisyadis)

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité II

(Schelbert, Thorens Goumaz, Zisyadis)

Al. 2

Le Conseil fédéral fixe la date de l'entrée en vigueur.

Al. 3

Le Conseil fédéral veille à ce que les pertes de recettes induites par la crise financière et par les décisions prises par le Parlement en ce qui concerne notamment l'imposition des familles, la progression à froid et la TVA puissent être assumées.

Fässler-Osterwalder Hildegard · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion

Die einzige verbleibende Differenz betrifft die Frage des Inkrafttretens. Ich möchte Sie bitten, das Jahr 2011 zu wählen, insbesondere auch, weil dies ein dringender Wunsch der Kantone ist, und zwar nicht nur der Finanzdirektorenkonferenz, sondern der Kantonsvertreter überhaupt. Wir haben in diesem Geschäft die Meinung der Mehrheit der Kantone in verschiedenen Punkten nicht berücksichtigt. Sie sind auch einigermassen erbost darüber und haben dies am 4. September dieses Jahres zuhanden der WAK-NR nochmals ausdrücklich betont. Die Kantone waren mehrheitlich dafür, dass ein Ausgleich vorgenommen wird, wenn die Teuerung auf 3 Prozent gestiegen ist, und nicht jährlich. Wir haben dem nicht zugestimmt, wir sind jetzt beim jährlichen Ausgleich.

Ich bin froh, dass zumindest bei der Frage, was passiert, wenn wir einmal das Gegenteil einer Teuerung haben, eine gute Regelung getroffen wurde. Das haben wir dank des Ständerates gut gelöst.

Ich möchte Sie also bitten, hier jetzt den Kantonen zu folgen, die sagen, dass es bei dieser Geschichte aus administrativen Gründen mit dem Inkrafttreten nicht so schnell geht. Zudem geht es den Kantonen auch um ein finanzielles Argument. Uns möchte ich hier nicht zumuten, das Budget 2010 zu strapazieren, und was ich auch auf keinen Fall möchte, ist eine rückwirkende Regelung. Wir sollten uns nicht angewöhnen, Gesetze rückwirkend in Kraft zu setzen, insbesondere wenn es auch noch um ziemlich massive finanzielle Forderungen geht. Das Paket kann ja eigentlich auch nicht mehr als Konjunkturstütze Unterstützung finden, dafür sind wir viel zu spät dran. Das hat auch damit zu tun, dass die FDP lange davon gesprochen hat, sie möchte die kalte Progression ausgleichen, aber ein halbes Jahr gebraucht hat, um einen entsprechenden Antrag zu stellen, worauf wir dann ja Ende letzten Jahres leider nicht mehr in der Lage waren, das schnell zu behandeln. Ich persönlich habe die Revision unterstützt, denke aber, dass wir uns jetzt wirklich noch ein Jahr länger Zeit lassen können, um das Ganze in Kraft zu setzen. Gut wäre es, wenn wir parallel dazu dasselbe mit der Familienbesteuerung machen würden. Es wurde immer von allen Seiten gesagt, man solle diese beiden Dinge koppeln.

Ich möchte Sie also bitten, meinen Minderheitsantrag zu unterstützen - aus demokratiepolitischen Gründen, nämlich um hier ein Anliegen der Kantone zu berücksichtigen, aus finanzpolitischen Gründen, weil wir nicht ein Loch für das nächste Jahr produzieren sollten, und auch im Zusammenhang mit der Ankündigung betreffend die Familienbesteuerung.

Ich bitte Sie, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen.

Schelbert Louis · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion

Mit dem Minderheitsantrag II verlangen wir, dass der Bundesrat das Inkrafttreten bestimmt und dass er bei diesem Entscheid die Einnahmenausfälle berücksichtigt, die als Folge der Krise und als Folge von Parlamentsbeschlüssen - wie insbesondere zur Familienbesteuerung, zur kalten Progression und zur Mehrwertsteuer - resultieren. Aufgrund des vorzeitigen Ausgleichs der kalten Progression ist mit einem Einnahmenausfall von etwa 500 Millionen Franken zu rechnen. Dieser Einnahmenausfall steht nicht allein da; es kommen die Ausfälle von geschätzten 600 Millionen Franken aus der sogenannten Familienbesteuerungsvorlage und nach unserer Schätzung gegen 200 Millionen Franken aus dem revidierten Mehrwertsteuergesetz dazu. Im Weiteren stellen sich bei der direkten Bundessteuer, bei der Mehrwertsteuer, beim Zoll, bei der Mineralölsteuer usw. Ausfälle als Folge der Krise ein.

Zu berücksichtigen ist weiter, dass der Bundesrat schon ohne die krisenbedingten Ausfälle längerfristig Defizite ausgemacht hat, die in seinen Augen eine sogenannte Aufgabenüberprüfung nötig machen würden. Nur: Diese Aufgabenüberprüfung liegt nicht vor; wir wissen nichts Konkretes. Nun stellen sich schon auf mittlere Frist grosse Probleme. Bis heute ist nicht bekannt, wie der Bundesrat die per 2011 und 2012 prognostizierten Defizite bewältigen will. Von 4 Milliarden Franken hat Bundespräsident Merz in der Kommission gesprochen; er hat das letzte Woche bei der Beratung der Familienbesteuerungsvorlage bestätigt. Davon wäre rund die Hälfte, also etwa 2 Milliarden Franken, sofort abzubauen. Die Frage ist: Wo oder was würde abgebaut? Auch das wissen wir nicht. Bundespräsident Merz hat lediglich ausgesagt, für ihn komme kein Entlastungsprogramm mehr infrage, wo einfach bei freien Ausgaben linear gekürzt werde. Das ist keine konkrete Aussage. Aber so viel ist klar: Wenn der Bundesrat 2011 und 2012 die Schuldenbremse einhalten will, muss entweder das Inkrafttreten der Einnahmenausfälle verursachenden Beschlüsse hinausgeschoben werden, oder es geht ans Eingemachte; dann würden substanzielle Bereiche staatlicher Tätigkeit abgebaut. Welche Bereiche das wären und wer betroffen wäre, ist aber nicht bekannt. So geht es nicht. Weder wissen die Kantone, noch weiss die Bevölkerung, was auf sie zukommt.

Auch wir Grünen wollen nicht die Katze im Sack kaufen, sondern verlangen vom Bundesrat, dass er zuerst aufzeigt, wie er sich politischen Handlungsspielraum schaffen will. Entscheide müssen in Kenntnis der wichtigen Punkte getroffen werden können. Ein fester Inkraftsetzungstermin per 2010 steht dem sicher und per 2011 höchstwahrscheinlich im Weg.

In diesem Sinne bitten wir Sie, unseren Minderheitsantrag zu unterstützen. Er hätte auch Auswirkungen auf vorhergehende Bestimmungen, das liesse sich aber im Differenzbereinigungsverfahren klären. Sollte unser Antrag abgelehnt werden, empfehlen wir die Unterstützung des Minderheitsantrages I (Fässler), der, wie der Ständerat, das Inkrafttreten auf 2011 festsetzen will. Damit gäbe es wenigstens ein zusätzliches Jahr Zeit.

Bruderer Wyss Pascale · 1VP-F · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion

Die CVP/EVP/glp-Fraktion und die FDP-Liberale Fraktion unterstützen den Antrag der Mehrheit.

Merz Hans-Rudolf · BPR-M · Bundesrat · Appenzell A.-Rh.

Angesichts der Erklärungen der Fraktionen, wie sie sich beim Abstimmen verhalten werden, mache ich mir keine grossen Illusionen über das Ergebnis. Trotzdem muss ich einfach noch einmal auf Folgendes hinweisen: Sie sind hier in einer Situation, in der Sie die Finanzplanung und die Budgetprozesse entscheidend beeinflussen; darauf muss ich Sie einfach aufmerksam machen.

Wir haben zwei Vorlagen, die gleichzeitig unterwegs sind und beide in dieser Session zu Ende geführt werden sollen. Es ist einerseits die Besteuerung von Familien mit Kindern, und es ist anderseits die Beseitigung der kalten Progression. Auf Bundesseite reden wir insgesamt von Mindereinnahmen von mindestens 800 Millionen Franken. Das ist ein beträchtlicher Betrag, es ist ein sehr relevanter Betrag für die Finanzplanung und für das Budget. Es geht aber nicht nur um die absolute Höhe des Betrages, sondern vor allem auch um den Zeitpunkt, zu dem er anfällt. Wenn nämlich, wie in den Kommissionen vorgesehen, diese beiden Steuerprojekte auf den 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt werden, dann fallen diese Mindereinnahmen auf das Jahr 2011. Das Jahr 2011 wird in nächster Zeit das mit Abstand am schwierigsten zu planende Fiskaljahr sein. Im schlimmstmöglichen Moment werden Sie damit zusätzliche Belastungen an den Bundeshaushalt weitergeben. Ich glaube, das sollte man verhindern. Man kann es verhindern, indem man die Inkraftsetzung beider Vorlagen auf den 1. Januar 2011 verschiebt.

Beide Vorlagen werden ja von Ihnen verabschiedet; beide sind inhaltlich bereinigt; beide sind berechtigt; beide sind kaum bestritten. Es geht jetzt wirklich nur noch um die Umsetzung. Dabei gibt es noch drei Punkte, die man berücksichtigen muss:

1. Weil sie auch für sie relevant sind, haben die Kantone eindringlich darum gebeten, dass diese Ausfälle auf den 1. Januar 2011 beschlossen werden. Die Kantone sind sehr enttäuscht, dass man in der Vorphase nicht auf ihre Stimme gehört hat. Ich glaube, nachdem die Kantone auch in anderen Bereichen kein Gehör gefunden haben, namentlich in Bezug auf den Rhythmus der Beseitigung der kalten Progression und in Bezug auf die Gestaltung des Abzugs für die Kinderbetreuung, wäre es richtig und fair, wenn man ihnen wenigstens in Bezug auf die Inkraftsetzung entgegenkommen würde. Sonst verspannt sich das Verhältnis.

2. Es ist so, dass wir ohnehin in einer Phase der Sanierung stehen. Wir müssen für das Jahr 2011 - das kann ich Ihnen jetzt schon sagen - mit Sanierungsmassnahmen im Bundeshaushalt kommen. Wir werden die Aufgabenüberprüfung forcieren, wir werden Moratorien für gewisse Ausgaben vorschlagen müssen, und wir werden diese Steuerreformen auf die zeitliche Schiene legen.

3. Schliesslich ist es so, dass ursprünglich beide Vorlagen als Beitrag an die Konjunkturpolitik gedacht waren. In beiden Fällen ist das nun nur bedingt so. Was machen Sie, wenn Sie infolge Minderausgaben für Steuern mehr Geld in der Tasche haben? Es gibt drei Möglichkeiten. Die erste Möglichkeit: Sie können Schulden abbezahlen, wenn Sie Schulden haben. Die zweite Möglichkeit: Sie können Vermögen bilden, wenn Sie das wollen. Die dritte Möglichkeit: Sie können konsumieren. Das bedeutet: Nur diejenigen, die konsumieren, leisten einen echten, aktiven, kurzfristigen Beitrag an die Konjunktur, die anderen nicht. Die Konjunkturwirkung dieser 800 Millionen Franken ist überhaupt nicht bewiesen.

Aus diesem Grund ersuche ich Sie, dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen. Die vorberatende Kommission des Ständerates hat heute Nachmittag in Bezug auf die Familienbesteuerung ganz klar an der Inkraftsetzung per 2011 festgehalten. Sie wird das morgen dem Plenum des Ständerates beantragen. Das ist jetzt noch die einzige Differenz zwischen den beiden Räten. Nachdem im materiellen Teil eigentlich alles nach Ihren Vorstellungen gelaufen ist, wäre es angebracht, wenn Sie hier jetzt den Kompromiss suchen und finden würden, indem Sie dem Beschluss des Ständerates, d. h. dem Antrag der Minderheit I (Fässler), zustimmen.

de Buman Dominique · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp

Les réserves que Monsieur le président de la Confédération vient d'émettre au niveau de la capacité financière de la Confédération ont été entendues par la Commission de l'économie et des redevances. Celle-ci a cependant estimé à une large majorité que les moyens informatiques qui sont aujourd'hui à disposition des cantons permettent une introduction rapide de cette correction des effets de la progression à froid, quelles que soient les réserves qui ont été exprimées par la Conférence des directrices et directeurs cantonaux des finances.

D'autre part, il y a une volonté de restituer du pouvoir d'achat aux différentes familles et aux différents contribuables suisses qui l'a emporté sur les peurs que l'on peut avoir sur l'état des finances de la Confédération, puisque cet argent qui revient aux contribuables est réinjecté dans d'autres circuits.

Cependant, nous avons estimé nécessaire de procéder à une courte consultation de la Conférence des directrices et directeurs cantonaux des finances qui, par lettre datée du 4 septembre 2009, a confirmé sa prise de position déjà émise le 8 juillet 2009. Je vous rappelle que ladite conférence espère encore et toujours l'entrée en vigueur de ce projet de loi au 1er janvier 2011.

Notre commission, consciente qu'elle voulait faire entrer en vigueur à la fois le projet de loi consacré à la correction des effets de la progression à froid et le projet de loi consacré à la réforme de l'imposition du couple et de la famille, maintient sa prise de position initiale. Elle vous demande, par 16 voix contre 8, de maintenir notre premier vote et de fixer l'entrée en vigueur au 1er janvier 2010.

Je ne m'étends pas ici sur la proposition de la minorité II (Schelbert) qui demandait de donner cette compétence au Conseil fédéral. Dans un premier vote, cette proposition a été rejetée et, dans un deuxième vote, l'entrée en vigueur au 1er janvier 2010 l'a emporté sur l'entrée en vigueur au 1er janvier 2011, par 16 voix contre 8.

Leutenegger Oberholzer Susanne · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion

Wir haben jetzt in der Differenzbereinigung bei der Vorlage zum Ausgleich der Folgen der kalten Progression nur noch über den Termin der Inkraftsetzung zu befinden. Dabei haben wir über drei Fragen zu entscheiden: Halten wir am Termin der Inkraftsetzung am 1. Januar 2010 fest, wie Ihnen das die Mehrheit der WAK beantragt? Es handelt sich dabei um eine rückwirkende Inkraftsetzung, da die Referendumsfrist noch bis Januar 2010 läuft. Damit würde der Ausgleich der Folgen der kalten Progression, einmal von der Quellenbesteuerung abgesehen, 2011 voll wirksam. Oder folgen wir mit der Inkraftsetzung auf 2011 gemäss Antrag der Minderheit I (Fässler) dem Ständerat? Damit würde der Ausgleich auf 2012 voll wirksam. Oder soll die Kompetenz für die Inkraftsetzung dem Bundesrat übertragen werden, wie das die Minderheit II (Schelbert) will?

Die Haltung der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren ist Ihnen mitgeteilt worden. Die kantonalen Finanzdirektoren haben am 4. September 2009 bekräftigt, dass sie eine Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2011 klar bevorzugen würden und diesbezüglich an ihrer Haltung, die der WAK bekannt war, festhalten. In der Kommission, die also in Kenntnis der Meinung der kantonalen Finanzdirektoren war, hat sich mit 16 zu 8 Stimmen bei 0 Enthaltungen klar die Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2010 durchgesetzt. Den gleichen Beschluss haben wir ja in Bezug auf die Inkraftsetzung der Familienbesteuerung gefasst.

Im Namen der Mehrheit ersuche ich Sie also, an diesem Termin festzuhalten. Aber wir haben zur Kenntnis genommen, dass in dieser Sache wahrscheinlich das letzte Wort noch nicht gesprochen ist. Nachdem der Ständerat mit grösster Wahrscheinlichkeit an der Inkraftsetzung auf 2011 festhalten wird, werden wir in dieser Frage wohl in eine weitere Runde der Differenzbereinigung gehen.

Also nochmals: Die WAK Ihres Rates hat sich klar für Festhalten am Inkraftsetzen auf den 1. Januar 2010 und damit für eine rückwirkende Inkraftsetzung ausgesprochen.

Abstimmung

Erste Abstimmung - Premier vote

Für den Antrag der Minderheit I ... 110 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit II ... 20 Stimmen

Abstimmung

Zweite Abstimmung - Deuxième vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 115 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit I ... 61 Stimmen

Präsidentin (Bruderer Pascale, erste Vizepräsidentin): Das Geschäft geht somit zurück an den Ständerat.