09.3097

Förderung des Viehexportes

Berset Alain · P-M · Ständerat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion

Antrag der Kommission

Ablehnung der Motion

Antrag Maissen

Annahme der Motion

Proposition de la commission

Rejeter la motion

Proposition Maissen

Adopter la motion

Le président (Berset Alain, président): Un rapport écrit de la commission vous a été distribué.

Sommaruga Simonetta · Mit-F · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

Die Motion verlangt die Wiedereinführung der Exportsubventionen für Vieh und die Finanzierung dieser Massnahme durch Beiträge aus dem Erlös der Fleischversteigerung. Diese Motion wurde der WAK zur Vorberatung zugewiesen, und es wurde mit einem Ordnungsantrag gewünscht, dass die Beratung in der WAK noch in dieser Session erfolgt; das ist in der Zwischenzeit erfolgt. Ich gebe Ihnen gerne noch kurz mündlich wieder, was sich Ihre Kommission dazu überlegt hat.

Das Parlament hat mit der Revision des Landwirtschaftsgesetzes im Rahmen der AP 2011 entschieden, alle Exportsubventionen aufzuheben. Man war sich damals doch weitgehend einig, dass die Exportsubventionen marktverzerrend wirken und auch ökonomisch ineffiziente Massnahmen sind. Die Motion verlangt nun eine Wiedereinführung der Exportsubventionen in einem ganz bestimmten Bereich.

Ihre WAK ist zum Schluss gekommen, dass die Wiedereinführung der Exportsubventionen viele Nachteile hätte. Der erste Punkt ist, dass für eine Weiterführung der Exportsubventionen die gesetzliche Grundlage fehlt. Das Landwirtschaftsgesetz müsste revidiert werden, und das wäre sicher nicht so schnell möglich, dass diese Exportsubventionen im Jahr 2010 nahtlos weitergeführt werden könnten. Es würde also in jedem Fall eine Lücke entstehen. Es wäre zweitens aus der Sicht Ihrer Kommission auch schwierig zu begründen, warum wir die Exportsubventionen für Vieh wieder einführen sollten, sie hingegen in anderen Bereichen, zum Beispiel beim Milchpulver, beim Obstsaftkonzentrat oder bei Kartoffelprodukten, wo wir die Exportsubventionen ja auch gestrichen haben, nicht wieder einführen. Schliesslich waren es ja die gleichen Argumente, die für deren Abschaffung gesprochen haben. Die Kommission befürchtet drittens auch, dass die Wiedereinführung der Exportsubventionen im Bereich Vieh ein Präjudiz mit unabsehbaren Folgen schaffen könnte, weil wir hier einen Teil aus einem beschlossenen Reformkonzept herausbrechen würden.

Es ist international anerkannt, dass Exportsubventionen eine ineffiziente Massnahme sind und auch den Wettbewerb verzerren. Deshalb möchte Ihre Kommission Ihnen auch zu bedenken geben, dass die EU innerhalb der 27 Mitgliedstaaten konsequenterweise keine Exportsubventionen auszahlt. Der grösste Teil der Schweizer Exporte in diesem Bereich geht aber in die EU. Bei den Märkten von Drittländern, also namentlich im Osten, ist der Schweizer Exportbeitrag mehr als viermal höher als jener Beitrag, den die EU-Länder bezahlen.

Ebenfalls zu bedenken ist, dass nur sehr, sehr wenige Akteure in diesem Geschäft aktiv sind. Mehr als 80 Prozent der Exporte werden von nur gerade fünf Viehhändlern getätigt, der grösste dieser Viehhändler exportiert rund die Hälfte aller Tiere. Von den 5 Millionen Franken, die ausbezahlt werden, gehen also ungefähr 2,5 Millionen Franken an einen einzigen Viehhändler. Wie viel von diesen Subventionen dann effektiv bei den Bauern ankommen oder den Bauern zugutekommen, ist ungewiss. Es gibt ja die Studien der ETH, die schätzen, dass nur rund ein Drittel dieser Gelder effektiv bei den Bauern ankommt.

Als weiteres Argument gegen diese Motion wurde in unserer Kommission erwähnt, dass wir mit diesen Subventionen Lebendvieh für den Tierhalter im Exportland verbilligen, also zum Beispiel in Italien, wo rund die Hälfte dieser Tiere hingehen. Die Produkte von diesen Tieren kommen dann aber zum Beispiel in Form von Mozzarella oder Parmigiano entsprechend günstiger in die Schweiz zurück und konkurrenzieren hier die Schweizer Produkte. Das ist eigentlich für die Landwirtschaft auch nicht ganz unproblematisch.

Noch ein letzter Punkt, der in der Kommission ebenfalls erwogen wurde: Das Parlament hat sich gegen den Tiertransit durch die Schweiz stark gemacht. Es wäre wohl schwierig zu begründen, vielleicht sogar widersprüchlich, wenn wir jetzt Lebendvieh mit Lieferungen bis nach Georgien oder Russland mit Exportbeiträgen subventionieren würden. Da hätten wir in unserer Argumentation gegen den Tiertransit in Zukunft wohl einige Kohärenzprobleme.

Die WAK hat den früheren Entscheid unseres Rates bei der AP 2011 bestätigt, wonach Exportsubventionen kein zukunftstaugliches Instrument seien. Falls das Parlament aber die Viehwirtschaft unterstützen möchte, und zwar nachhaltig unterstützen möchte, sollte es wenn schon die Absatzförderung für Rinder und deren Produkte unterstützen. Deshalb hat die Kommission entschieden, sich in einem Schreiben an die Finanzkommission zu wenden und sie zu bitten, die Absatzförderungsmittel für die Viehwirtschaft entsprechend aufzustocken - wir sprechen hier von einem Betrag von 5 Millionen Franken.

Aus all diesen Gründen empfiehlt Ihnen die Kommission mit 7 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Motion abzulehnen.

Maissen Theo · Mit-M · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp

Der Viehexport aus der Schweiz hat eine grosse Tradition, und während Hunderten von Jahren war das eine der wenigen Einnahmemöglichkeiten in Geld, die vor allem im schweizerischen Berggebiet vorhanden war. Die Tiere wurden im Herbst, wenn sie von der Alp kamen, als trächtige Rinder nach Oberitalien gebracht, damals noch zu Fuss bis nach Mailand, und wurden dort verkauft.

Die Gründe dafür, warum das so ist, haben sich gar nicht so gross geändert. Es ist immer noch so, dass Teile der Landwirtschaft darauf angewiesen sind, dass Tiere für den Nutzviehmarkt produziert werden, also nicht für den Schlachtviehmarkt; es geht hier um Zucht- und Nutztiere. Diese Tiere müssen im Vergleich zu jenen des Auslands einen höheren Preis haben, weil wir teurere Aufzuchtbedingungen aufweisen. Ich möchte Sie nur daran erinnern, dass in vielen Gebieten der Schweiz die Winterfütterung sechs Monate, vielleicht sogar etwas länger, dauert; im Ausland, wo günstigere Verhältnisse herrschen, sind es vielleicht wenige Wochen.

Nun ist es so, dass es immer wieder Probleme beim Viehabsatz gegeben hat. Das weiss man seit Langem. Es kann nun angenehm oder unangenehm sein, hier aussagen zu können, dass ich bereits bei der Beratung der Agrarpolitik 2011 auf diese Situation hingewiesen habe. Es wurde irgendeinmal gesagt, dieses Thema sei damals nicht besprochen worden. Das stimmt nicht; ich habe damals einen Antrag gestellt, und zwar einen separaten Antrag, nur bezogen auf den Viehexport. Ich habe vorgeschlagen, im Bereich der Tierhaltung im Landwirtschaftsgesetz einen Artikel 47bis einzufügen. Er hätte gelautet: "Für die Ausfuhr von Zucht- und Nutzvieh kann der Bund unter Beachtung internationaler Verpflichtungen Ausfuhrbeihilfen gewähren und sie nach den Marktverhältnissen in den einzelnen Ländern abstufen." Dieser Antrag wurde dann allerdings mit 18 zu 10 Stimmen abgelehnt. Ich verzichte nun auf die Ausführungen, die ich damals gemacht habe. Ich stelle aber fest, dass meine Argumente vom 20. Dezember 2006 eigentlich auch heute noch zutreffen würden.

Hier nur noch der Hinweis auf die Botschaft über die Agrarpolitik 2011. Damals sagte der Bundesrat klar, dass der Export von Zucht- und Nutztieren auch in Zukunft ein wichtiges Marktsegment für die inländische Viehwirtschaft sei. Die damals gehörten Begründungen, weshalb wir diese Ausfuhrbeihilfen auch beim Viehexport abschaffen sollten, waren die, dass die WTO solche Massnahmen auf 2013 ausschliessen würde; dann würden solche Beiträge nicht mehr möglich sein. Wir haben heute gehört: Ob die WTO bis 2013 diese Massnahme effektiv ergreifen wird, ist eine offene Frage. Man sagte damals auch, die EU werde ihre Beiträge abschaffen. Das stimmt nicht, denn die EU führt diese Beiträge weiter, und es sind in der EU Bestrebungen im Gang, dass sie auch weiterhin Exportbeiträge für den Viehexport aufrechterhalten will.

Die Situation ist nun in der Schweiz jeweilen so: Wenn wir eine angespannte Situation auf dem Milchmarkt haben, schlägt sich das auf den Viehabsatz durch. Wir haben dann sinkende Preise beim Nutzvieh, wenn wir nicht exportieren können; denn das ist immer ein Ventil. Im Gefolge haben wir dann einen Preiszerfall auf dem Schlachtviehmarkt.

Die Erwägung der Kommission, man habe keine Rechtsgrundlage, ist ja das Resultat daraus, dass wir hier den entsprechenden Vorschlag abgelehnt haben. Jeder muss also "mea culpa" sagen, denn wir haben damals diesen Vorschlag nicht unterstützt. Es fehlt also die Rechtsgrundlage, und das wird nun als Grund herangezogen. Ich denke, es ist ein einfacher Text - ich habe ihn vorgelesen. Es wäre ein Satz im Landwirtschaftsgesetz, und da stellt sich die Frage, ob unser Parlament wirklich nicht in der Lage ist, innert kürzester Zeit einen Satz zu beschliessen.

Es gibt ein zweites Argument von der Kommission, und das erstaunt mich schon sehr. Es ist die Aussage, dass das Ganze in erster Linie den Händlern zukomme, und das ist natürlich nicht so. Die Händler brauchen diese Exportbeiträge, damit sie den Schweizer Bauern die entsprechenden Preise bezahlen können. Herr David, Sie schütteln hier den Kopf; ich gebe Ihnen ein paar Zahlen, es ist so: Innerhalb der EU kann man ein Exporttier für 1650 Franken kaufen. Damit er die Kosten einigermassen gedeckt hat, muss der Schweizer Bauer ein Exporttier für 2600 Franken verkaufen. Wir haben so bereits eine Preisdifferenz von 950 Franken. Weil wir nicht in der EU sind, kommt dazu, dass uns an der Grenze bei jedem Tier Kosten von 300 Franken anfallen. Da haben wir bereits einen Kostennachteil von 1250 Franken gegenüber der EU. Dann hat die EU noch Exportförderungsbeiträge, abgestuft nach dem Gewicht. Am Schluss haben wir in der Schweiz bezüglich dieser Tiere gegenüber der EU einen Preisnachteil von gegen 1500 Franken. Diese Differenz wird heute teilweise durch die Exportbeiträge ausgeglichen und abgegolten. Der Viehhändler bekommt diese Exportbeiträge, braucht sie aber, um dem Bauern die entsprechenden Preise zu bezahlen.

Nun noch zum Punkt, dass es nur noch wenige Marktakteure betreffe: Man muss einfach sehen, wie die Geschichte gelaufen ist. Früher hatte man viele kleinere und mittelgrosse Viehhändler, die auf den Märkten Vieh kaufen und es auch exportieren konnten; sie haben zwanzig bis dreissig Tiere exportiert. In Graubünden war es so, dass der Bündner Bauernverband in Campocologno - das liegt zuunterst im Val Poschiavo, im Puschlav - einen Sammelstall hatte, wohin die Viehhändler das Vieh anlieferten, vielfach noch mit der Rhätischen Bahn, und von wo es dann organisiert über das Veltlin exportiert und meistens an grössere Händler in Italien verkauft wurde.

Das funktioniert heute nicht mehr, und zwar weil die Anforderungen an die Exporteure im Zusammenhang mit dem bilateralen Veterinärabkommen mit der EU massiv gestiegen sind. Den Viehexport können heute nur noch spezialisierte Viehhandelsunternehmungen ausführen, und zwar aus den folgenden Gründen: Die Exporteure brauchen eine Registrierung; die Stallungen müssen der elektronischen Plattform der EU angeschlossen sein; es sind wöchentliche Kontrollen durch die Veterinärbehörden und Finanzkontrollen seitens der Zielländer vorgeschrieben; es sind elektronische Zollformalitäten zu erledigen, und es gibt das Delkredererisiko. Wir haben also mit Bestimmungen einfach Hürden aufgebaut, die nur noch von wenigen überwunden werden können. Es ist nun etwas eigenartig, wenn zuerst solche Bestimmungen erlassen werden und nachher beklagt wird, dass es nur noch wenige Marktakteure gebe. Die einzelnen kleinen und mittleren Viehhändler können da eben nicht mehr mithalten. Sie können in Graubünden auch nicht mehr über das einfache System in Campocologno exportieren, sondern müssen die ganze Geschichte über Chiasso abwickeln. Es ist also alles sehr verkompliziert worden.

Ich möchte Ihnen bezüglich des Tierschutzes einfach noch in Erinnerung rufen: Bei den Tiertransporten besteht ein Tierschutzproblem vor allem bei den Schlachttieren, weil dort die Sorgfaltspflicht an und für sich keinen grossen Stellenwert hat. Darum muss man in Bezug auf den Tierschutz die Augen darauf richten. Beim Zucht- und Nutzvieh ist es aber so, dass sowohl der Verkäufer wie auch der Käufer grösstes Interesse daran haben, dass diese Tiere gesund ankommen. Es sind vielfach ja auch noch trächtige Tiere, die einer besonderen Sorgfalt bedürfen. Ich denke daher, dass das Argument betreffend die Transporte hinfällig ist. Es gibt auch Kontrollen dieser Transporte, und es gibt veterinäramtliche Bestätigungen, dass diese Transporte korrekt und nicht zum Nachteil der Tiere erfolgt sind.

Ein letztes Wort: Wir haben heute im Zusammenhang mit einem möglichen Freihandelsabkommen mit der EU von den Begleitmassnahmen gesprochen. Ich muss Ihnen einfach sagen: Gerade die Exportbeiträge für das Zuchtvieh stellen eine sehr effiziente Begleitmassnahme dar, indem sie den Schweizer Viehzüchtern einen nachhaltigen Marktaufbau im Ausland erlauben. Es wäre schade, wenn dieser Viehexport in der heutigen schwierigen Zeit zu einem grossen Teil aufgegeben werden müsste. Daher wäre es wichtig, dass wir diese Förderungsbeiträge für die nächste Zukunft noch haben.

Frau Kommissionspräsidentin, ich finde Ihre Idee, sich für Beiträge an Absatzförderungsmassnahmen einzusetzen, sehr sympathisch; das ist sehr sympathisch. Aber sehen Sie doch den Sachverhalt: Es nützt überhaupt nichts, Marketingbeiträge zu sprechen und auszugeben, wenn man nachher kein Produkt hat, das ein bestimmtes Preisniveau hat und deshalb Abnehmer findet; da kann man noch so viel in das Marketing hineinstecken. Wenn die Preise nicht stimmen, wenn es gegenüber den Tieren aus der EU ein Preisgefälle von gegen 1500 Franken gibt, kann man noch 10 Millionen Franken in die Marketingmassnahmen stecken und bringt doch nicht mehr Tiere weg.

Ich bitte Sie also, diese Motion zu unterstützen und sie anzunehmen.

David Eugen · Mit-M · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp

Ich glaube, es geht um eine grundsätzliche Frage der Agrarpolitik. Man kann sagen: Es geht jetzt um einen quantitativ vielleicht kleinen Betrag - im Vergleich zu den gesamten Aufwendungen im Landwirtschaftsbereich -, aber vom Grundsatz her gesehen ist es doch ein wichtiger Fall.

Wir haben in der AP 2011 entschieden - im Übrigen auch schon in der AP 2007 -, dass wir das Geld für die Landwirtschaft möglichst effizient einsetzen und in diesem Sinne keine Verschwendung mit diesen doch knappen öffentlichen Mitteln machen wollen. Für welchen Weg haben wir uns entschieden? Dass wir nur die erste Stufe subventionieren und keine Subventionen mehr an die zweite Stufe und weiter entfernte Stufen leisten. Das war ein ganz grundsätzlicher Entscheid. Er ist nach meiner Überzeugung immer noch sehr im Interesse der Landwirtschaft. Was bringt es uns, wenn wir das Steuergeld, das wir haben, einsetzen, um die Händler zu subventionieren, die Verkäufer zu subventionieren, weitere Stufen zu subventionieren, die nachgelagert sind? Damit verschwenden wir Geld - ganz einfach Geld, das nicht der Landwirtschaft zugutekommt.

Der vorliegende Fall ist eigentlich ein klassischer Fall, bei dem es in diese Richtung geht. Das Geld geht nicht an die Landwirte, es geht an die Händler. Die Händler schöpfen von diesem Geld einen erheblichen Teil ab. Kollege Maissen ist jetzt hinausgegangen - man kann über den Betrag streiten. Ich schätze, dass der Betrag, den die Händler abschöpfen, in Richtung 50 Prozent geht. Herr Maissen hat auch Recht: Wenn der Bund den vier Händlern, die das machen, jedes Jahr 4 oder 4,5 Millionen Franken zahlt, dann ist das Manna vom Himmel, das man gerne entgegennimmt und auch entsprechend für seinen Betrieb benützt. Ich verstehe das; ich würde das übrigens auch so machen. Aber das Geld - es ist immerhin Steuergeld - kommt dann nicht dem verfassungsmässigen Zweck zugute, nämlich der Förderung der Landwirtschaft.

Es war unser Entscheid bei der AP 2007 und bei der AP 2011, dass wir durch die deutliche Verstärkung der Direktzahlungen, die den Betrieben direkt zugutekommen, die anderen Stufen umgehen und sie nicht mehr mitsubventionieren. Ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass das der richtige Weg ist. Wir haben die Direktzahlungen in verschiedenen Gebieten deutlich verstärkt.

Ich möchte Folgendes auch noch einmal untersteichen: Der Vorteil des Schweizer Systems gegenüber dem EU-System, das uns jetzt immer wieder als beispielhaft vorgeführt wird, ist doch der, dass der Bauer selber entscheiden kann, wie er seine Direktzahlungen einsetzt. Er kann sie im Betrieb einsetzen, wo er will; er kann sie bei den Futtermitteln einsetzen, er kann sie bei den Maschinen einsetzen, er kann sie beim Viehankauf einsetzen. Er kann quasi dort verbilligen, wo es ihm nachher für die Produktion am meisten bringt. In diesem Sinn lässt das Schweizer System mit den Direktzahlungen den einzelnen Betrieben die grösste Freiheit. Jetzt wird immer wieder gepredigt, man solle es doch auch so machen wie die EU; man solle Objektsubventionen gewähren, man solle dies und jenes subventionieren - die Ställe usw. Das ist der falsche Weg.

Die Betriebsinhaber sollen eigenverantwortlich entscheiden können, wie sie die Direktzahlungen einsetzen. Der schweizerische Steuerzahler, das müssen alle anerkennen, finanziert hohe Direktzahlungen. Er finanziert Direktzahlungen, die weit über das hinausgehen, was die EU ihren Bauernbetrieben bezahlt. Ich finde es richtig, dass die Direktzahlungen bei uns viel höher sind als in der EU, ich stehe dahinter, auch aus den Gründen, die Kollege Maissen jetzt genannt hat. Wir haben andere Verhältnisse, andere Traditionen, andere Umstände im Beschaffungsbereich und bei den Arbeitskräften. Das wird bei den Direktzahlungen vollumfänglich abgebildet. Deshalb macht es keinen Sinn, jetzt wieder auf die andere Schiene zu wechseln und wieder mit der Produktesubventionierung anzufangen, mit der wir Geld verschwenden und Subventionen an die zweite, dritte und vierte Stufe zahlen.

Von den Befürwortern der Motion ist mir noch gesagt worden - Kollege Maissen hat es auch angesprochen -, ein wichtiger Punkt sei, dass man wegen der Veterinärkontrolle nicht ohne Weiteres Vieh aus der Schweiz exportieren könne. Das hiesse, dass die Schweizer hier im Veterinärsektor Zusatzleistungen für den italienischen Markt zu erbringen hätten. Ich habe mich deshalb nochmals erkundigt: Wir haben ein Veterinärabkommen mit der EU, d. h., wir sind im Viehhandel veterinärmässig gleichgestellt wie Österreich und alle anderen EU-Länder. Bei unseren Bauern fallen im Veterinärbereich aufgrund des Veterinärabkommens die gleichen Kosten an wie bei jedem Bauer in der EU. Das Vieh unserer Bauern geht vom Veterinärsektor her also nicht teurer auf die italienischen Märkte als das Vieh der Konkurrenten in der EU.

Ich bitte Sie, dem Antrag der Kommission zu folgen. Wir wollen die 5 Millionen Franken ja nicht streichen, denn die Lage ist im Moment schwierig; wir wollen sie vielmehr richtig einsetzen, wir wollen sie in die richtigen Kanäle lenken, in die Kanäle, die wir mit der AP 2011 haben. Wenn vonseiten der Landwirtschaft noch bessere Vorschläge kommen, auf Basis der bestehenden gesetzlichen Grundlage, bin ich jederzeit bereit, im Budgetprozess das Geld in einen noch besseren Kanal im Rahmen der AP 2011 zu leiten, in einen Kanal, mit dem das System, das wir mit guten Gründen eingeführt haben, nicht verlassen wird.

In diese Sinne bitte ich Sie, die Motion in dieser Form nicht zu unterstützen.

Büttiker Rolf · Mit-M · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion

Ich muss hier keine Interessen offenlegen. Eigentlich können wir von der Fleischbranche her überhaupt nicht davon profitieren; wir müssten eher dagegen sein, aber wenn wir die Situation insgesamt anschauen, dann müssen wir diesbezüglich schon einige Überlegungen anstellen. Eine grosse Schweizer Tageszeitung, die der Landwirtschaft nicht nahesteht, hat vor nicht allzu langer Zeit im Titel geschrieben: "Die Bauern in der Schweiz lassen die Köpfe hängen." Wenn wir das ernst nehmen, dann müssen wir auch überlegen, was wir machen können und wie wir auch effizient handeln können.

1. Es ist richtig, Herr David, wir haben das damals beschlossen. Ich habe noch einmal im Amtlichen Bulletin nachgeschaut, wie das damals begründet worden war. Wir haben es genau am 22. Juni 2007 beschlossen. Sie wissen, dass am 22. Juni 2007 die Wirtschaftswelt im Allgemeinen und die Landwirtschaftswelt im Besonderen noch wesentlich anders aussahen. Genau die Argumente, die damals dazu geführt haben, mit dieser Exportleistung aufzuhören, würden aufgrund der Entwicklung seit diesem Zeitpunkt, die genau in die andere Richtung gezeigt hat, genau das Gegenteil bewirken. Wir sind in der Politik natürlich immer in dieser Problematik gefangen, aber Sie müssen mir doch zugestehen, dass seit Juni 2007 insbesondere auch im Agrarsektor, im Landwirtschaftssektor, etwas passiert ist; die Entwicklung ist sicher nicht zugunsten der Bauern verlaufen. Deshalb ist der Titel "Die Bauern in der Schweiz lassen die Köpfe hängen" sicher auch nicht ganz unangebracht. Wir müssten heute eigentlich noch einmal über die Bücher gehen; Konrad Adenauer hat gesagt: "Es ist nicht verboten, über Nacht gescheiter zu werden."

2. Es ist eine Tatsache - Herr Maissen und Herr David haben die Zahlen genannt -, dass die EU diese Exportbeiträge gegenüber Drittländern nach wie vor ausrichtet. Es sind auch keine Anzeichen vorhanden, dass diese Exportleistungen gestrichen werden; unsere Informationen - Herr Maissen hat es gesagt - zeigen das Gegenteil. In Deutschland, Österreich vor allem, Frankreich und Holland wird auf höchster Ebene für die Beibehaltung dieser Beiträge gekämpft. Ich bin für Markt, ich setze mich auch für Markt ein, auch wenn das manchmal unpopulär ist. Aber wenn wir Markt organisieren, dann müssen wir dafür sorgen, dass die Spiesse auf diesem Markt ungefähr gleich lang sind. Wenn es ein Faktum ist, dass die EU bis 2013 solche Exportbeiträge gegenüber Drittstaaten ausrichtet, dann müssen auch wir diesbezüglich Überlegungen anstellen und nicht einfach sagen: Ja, das wird dann irgendwann aufhören. Ich bin der Meinung, dass hier ein klassischer Fall von nicht gleich langen Spiessen gegeben ist. Wenn wir im Wettbewerb stehen, haben wir dafür zu sorgen, dass wir gleich lange Spiesse haben.

3. Für mich der wesentliche Punkt, warum ich der Motion zustimme, ist der Angebotsdruck. Herr David, wir haben jetzt noch keinen Unterbruch, wir haben es bis anhin tun können. 4000 bis 5000 Stück Vieh pro Jahr sind exportiert worden. Wenn wir das eben plötzlich nicht mehr machen können, entsteht bei den Zuchttieren - ich betone: bei den Zuchttieren, nicht bei den Schlachttieren - logischerweise Druck auf die Preise. Ich möchte nur einmal diese Zahl ins Feld führen: Gegenüber dem August 2008 waren bei der Tierverkehrsdatenbank Ende August 2009, also innerhalb eines Jahres, 13 560 Stück mehr Rindvieh registriert - über 13 000 mehr innerhalb eines Jahres! Dann kommen noch die entsprechenden Geburten dazu, über 3000, die ebenfalls registriert wurden.

Dazu kommen jetzt die Probleme auf dem Milchmarkt, das müssen wir kombinieren. Wenn wir dann noch die Milchmenge begrenzen bzw. kürzen, dann - das können Sie sich vorstellen - wird das einen Druck auf diese Preise geben. Die internen Berechnungen haben Folgendes gezeigt: Wenn die Preise infolge eines um 20 Prozent grösseren Angebotes sinken - was bei diesen Zahlen etwa realistisch ist -, wird auf der einen Seite die Schweizer Landwirtschaft weiter mit ungefähr 200 bis 250 Millionen Franken belastet. Auf der anderen Seite können wir mit einem Einsatz von 4 bis 5 Millionen Franken - um diesen Betrag geht es jetzt, und da möchte ich sagen, das ist ein sehr effizientes Mittel - einen Preiszusammenbruch verhindern. Wir haben Probleme bei der Milch, das steht jetzt nicht zur Diskussion, aber wir haben erhebliche Probleme bei der Milch. Nun sind wir auf der anderen Seite. Wenn wir dann beim Fleisch auch noch Probleme bekommen - das haben wir zum Glück bis anhin nicht gehabt -, wird es endgültig schwierig mit der ganzen Geschichte.

4. Zur Geschichte mit den Marktakteuren. Ich möchte Herrn David einfach sagen: Es ist eigentlich schade - ich habe das heute Morgen wieder so für mich gedacht -, dass unser Freund Carlo Schmid nicht mehr im Ständerat vertreten ist. Er würde Ihnen die entsprechende Antwort auf die Behauptung geben, dass die Kosten beim Import und beim Export gleichmässig verteilt sein müssen.

Das ist bei keinen Import-Export-Leistungen der Fall, die der schweizerischen Kontrolle unterliegen, Herr David. Das kann gar nicht sein. Wir haben die Registrierung des Exporteurs, die Stallungen mit elektronischen Plattformen, wöchentliche Kontrollen durch Veterinärbehörden, die Finanzkontrolle seitens der Zielländer, nur elektronische Zollformalitäten usw.; dann haben wir noch das Delkredererisiko. Die Berechnungen haben gezeigt, dass die Schweizer Exportleistungen mit all diesen Vorschriften und Kontrollen um etwa 500 bis 600 Franken pro Stück Vieh höher liegen als in der EU - nur deswegen. Es ist so, wie Herr Maissen gesagt hat: Wir machen Gesetzgebung, wir übernehmen EU-Gesetzgebung und setzen das in der Schweiz zu 100 Prozent durch; das führt natürlich genau zu diesen Konzentrationsprozessen, und dann beklagen wir uns, dass nur noch vier bis fünf Marktakteure in der Lage sind, diese Bedingungen zu erfüllen.

Herr Maissen hat mit Recht darauf hingewiesen: Die Kommission will einen Brief schreiben und darlegen, dass man die Frage der Marketingbeiträge in den Budgetprozess einfügen soll. Ich bin sehr skeptisch, ob das etwas bringt. Wenn Sie nur Marketing machen für ein Produkt, das Sie ohnehin nicht verkaufen können, ein Produkt, das angesichts dieser Ausganglage nicht konkurrenzfähig ist, dann wird es schwierig, mit Marketingmassnahmen allein etwas zu erreichen. Das kommt mir vor wie ein Segelboot ohne Wind. Auf der einen Seite buttern Sie Geld in die Marketingmassnahmen, und auf der anderen Seite haben Sie das Produkt, das Sie nicht verkaufen können.

Da es im Zusammenhang mit der WTO etwa 2013 ohnehin eine Begrenzung geben wird, müsste man überlegen, ob es nicht Mittel und Wege gäbe, die Leistungen, die wir bis anhin hatten, in Anbetracht der schwierigen Situation - die wir haben, das ist nicht abzustreiten - beizubehalten, eventuell dafür zu sorgen, dass wir diese Exporte bis 2013 weiterhin tätigen können. Ich glaube, es geht auch nicht um einen Allerweltsbetrag. Wenn dann die WTO-Bestimmungen oder andere Bestimmungen für einen Abschluss dieser Übung sorgen, dann haben wir das hinzunehmen.

Aus all diesen Gründen möchte ich Ihnen beliebt machen, die Motion anzunehmen.

Kuprecht Alex · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich bin weiss Gott kein Experte im Landwirtschaftsbereich. Ich erlaube mir aber aus etwas einfacherer Sicht, diese Motion zu betrachten. Aus meiner Sicht haben wir im Prinzip zwei Probleme.

1. Wir haben zu viele Tiere in unserem Land, vor allem auch zu viele Tiere, die Milch produzieren. Diese zu viel produzierte Milch wird nicht konsumiert. Das ist nicht ein auf unser Land beschränktes Phänomen, sondern das ist ein europäisches Problem. Mir graust immer noch vor den Bildern der letzten Woche, wo die Milch fassweise einfach auf dem Acker ausgebracht worden ist, währenddem die Leute auf anderen Kontinenten nicht einmal genügend Nahrungsmittel haben, um zu überleben. Kommt hinzu, dass die Überproduktion an Milch aufgrund des Wegfalls der Kontingentierung den Milchpreis drückt. Das ist jetzt einfach so. Das haben wir zur Kenntnis zu nehmen.

2. Wir haben auch einen Überhang an Zuchttieren. Da stellt sich mir die Frage: Was machen wir mit diesem zu grossen Tierbestand? Da gibt es aus meiner vielleicht etwas einfachen Sicht zwei Varianten: Entweder wir führen die Tiere, die zu viel sind, der Schlachtbank zu, mit der Konsequenz, dass dann die Kühlhäuser überquellen. Denn ich glaube nicht, dass das Fleisch dann im Metzgerladen billiger werden wird, es wird dann einfach eingelagert. Oder wir exportieren diesen zu grossen Zuchtbestand, solange wir das noch können - mindestens, sagen wir einmal, bis 2013.

Aber auch die Landwirtschaft ist gefordert. Sie hat primär selber dafür zu sorgen, dass dieser zu grosse Tierbestand reduziert wird. Man kann nicht immer den Bund zu Hilfe rufen und den Überhang im Milchbereich, im Käsebereich, im Butterbereich einfach immer subventionieren. Die Landwirtschaft muss selber dafür sorgen, dass der Tierbestand reduziert wird.

Ich werde diese Motion annehmen, aber den Bundesrat bitten, nachdem ja der Nationalrat mit 113 zu 30 Stimmen bereits zugestimmt hat, im Rahmen der Botschaft über eine Gesetzesänderung die Subventionierung zeitlich insofern zu befristen, als die Bauern die Gelegenheit zu nutzen haben, die entsprechend zu grossen Tierbestände zu reduzieren.

Graber Konrad · Mit-M · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp

Ich möchte mich nur noch kurz melden.

Man erhält in dieser Debatte den Eindruck - es geht um 4, 5 Millionen Franken -, dass die Landwirtschaft mit all ihren Problemen damit gerettet werden könnte. Wenn ich an die vorhergehende Diskussionen erinnere, bei der es um 3 bis 4 Milliarden Franken ging, und einen Blick in den Nationalrat werfe, sind es genau die gleichen Kreise, die jetzt 5 Millionen Franken fordern, aber im Nationalrat 3 bis 4 Milliarden Franken verhindern. Das sind die Dimensionen, in denen wir uns bewegen.

Was den Milchmarkt angeht: 4000 Rinder sind eine Dimension; wir müssten, wenn wir die Milchprobleme lösen möchten, auf 30 000 Tiere verzichten. Ich muss einfach sagen, dass auch im Ausland gemolken wird; wenn wir also diese Tiere im Ausland haben, dann werden die auch Milch liefern und dazu beitragen, dass der Milchpreis im Ausland zumindest nicht steigt, und der Milchpreis im Ausland hat eine Auswirkung auf den Milchpreis in der Schweiz. Wir können nicht von einem abgeschotteten Milchmarkt sprechen, das ist bereits heute nicht der Fall. Mit einem Export ist das Problem also nicht gelöst.

Was mir vor allem zu denken gibt: dass wir jetzt mit einer Einzelmassnahme die Agrarpolitik 2011 unterlaufen. Das finde ich problematisch. Wir haben klar gesagt, dass Exportbeiträge ineffizient sind. Herr David hat ausgeführt, welche Wirkungen erzeugt werden; es bleibt bei Zwischenhändlern eben etwas hängen, den Direktbetroffenen kommt nicht der ganze Betrag zugute; das finde ich sehr problematisch. Man hat sich für Direktzahlungen entschieden, und ich verstehe nicht, wieso man jetzt heute von diesem System abrücken möchte.

Aufgrund dieser Ausgangslage scheint mir der Antrag der Kommission eben zielführend zu sein, indem gesagt wird, dass das Problem im Rahmen des Budgets betrachtet wird, dass aber an den Grundsätzen der Agrarpolitik 2011 festgehalten wird und diese nicht korrigiert werden; das scheint mir ein sehr zentraler Punkt zu sein. Im Rahmen des Budgets kann ich nochmals wiederholen, was ich heute im Eintretensvotum im Zusammenhang mit der Budgetreserve gesagt habe: Wir haben im Landwirtschaftsbereich 3,7 Milliarden Franken, die zur Verfügung gestellt werden, also sollte es möglich sein, in diesem Rahmen auch diese Massnahme, soweit sie erforderlich ist, zu tragen. Ich bin auch der Auffassung, dass diese Mittel eigentlich gut eingesetzt wären; ich finde, es ist auch in Ordnung, dass wir sie einsetzen.

Wir gehören zu den drei OECD-Staaten, die im Landwirtschaftsbereich am meisten einsetzen, das ist korrekt. Man sollte aber verhindern, dass eine landwirtschaftliche Strategie, die in den letzten Jahren eigentlich erfolgreich war und auch in Zukunft erfolgreich sein wird, wenn man sie richtig weiterverfolgt, mit einer Einzelmassnahme korrigiert wird, die nicht zielführend ist.

Leuthard Doris · VPBR-F · Bundesrat · Aargau

Ich bitte Sie, diese Motion abzulehnen, und zwar aus diversen Gründen.

Ich beginne auch bei der Geschichte: Im Jahre 2007 haben beide Kammern des Parlamentes demokratisch die Streichung dieser Ausfuhrbeihilfen beschlossen. Das war so bekannt; wir haben schon im Juni 2007 angekündigt, dass ab 2010 diese 5 Millionen Franken nicht mehr zur Verfügung stehen. Das ist somit altbekannt. Wenn Sie jetzt auf das zurückkommen, was Sie 2007 beschlossen haben, so stellt sich für mich einfach ein grundsätzliches Problem: Sie beschliessen etwas, wollen es vollziehen und dann - es ist noch nicht einmal vollzogen - kommen Sie wieder auf Ihre Entscheide von 2007 zurück. Damit habe ich generell immer wieder Mühe. Das kann es einmal geben, aber es muss eine Ausnahme bleiben. Wenn das Parlament alle zwei Jahre die Richtung ändert, ist das für den Vollzug, für die Bauern, für die Organisationen, die sich darauf einstellen müssen, enorm schwierig.

Entsprechend haben wir ab 2010 im Budget für diese Exportförderung keine Mittel, und auch im Finanzplan des Bundes ist dieser Betrag logischerweise, gemäss den Parlamentsbeschlüssen, nicht mehr eingestellt. Wenn Sie dies nun mit der Motion wieder einführen möchten, müssten Sie wieder eine gesetzliche Grundlage erarbeiten, d. h., es müsste eine Botschaft geben, beide Kammern müssten beschliessen. Natürlich wäre es dann nur ein Artikel, aber Sie streiten zum Teil auch zwei Jahre über einen Satz. Das braucht einfach wieder einen demokratischen Entscheid. Dass Sie diesen schon auf 2010 hätten, wage ich doch zu bezweifeln.

Wenn Sie das sonst im Budget einstellen wollen, trotz mangelnder Grundlage, so müssen Sie natürlich die Schuldenbremse berücksichtigen. Wenn Sie hier 5 Millionen zusätzlich ausgeben wollen, müssen Sie das bei den Direktzahlungen kompensieren; also Sie streichen dann entweder die Tierhaltungsbeiträge im Berggebiet oder die Tierwohlbeiträge. Irgendwoher müssen die 5 Millionen Franken ja herkommen. Dieses Problem hat niemand angesprochen, und zusätzliche Mittel sind wahrscheinlich nicht möglich.

Von was reden wir? Wir haben in der Schweiz 1,6 Millionen Stück Rindvieh. Davon sind 700 000 Kühe, und wir reden hier von 4500 Stück Vieh, die jetzt von Ausfuhrbeihilfen profitieren. Entschuldigung, aber gemessen am ganzen Kühebestand ist das marginal - marginal! -, das ist so. Diese 5 Millionen Franken setzt man gescheiter woanders ein, wo mehr Bauern davon profitieren können. Wie auch Herr Büttiker und Herr Kuprecht gesagt haben, besteht beim Milchmarkt ein Problem: Wir haben zu viele Kühe - da sind wir uns einig -, man muss punktuell etwas tun.

Das ist eine andere Geschichte, als wenn Sie mit einer Motion wieder eine permanente Ausfuhrbeihilfe wie mit diesen rund 5 Millionen Franken einführen. Wenn man punktuell etwas tun muss - und da bin ich sehr einverstanden -, dann muss man andere Mittel ergreifen. Für dieses Jahr waren lediglich 4 Millionen Franken eingestellt. Im Juli haben wir den Kredit um 1 Million auf 5 Millionen Franken aufgestockt. Diese Million, Herr Ständerat Büttiker, musste ich aber bei der Stützung des Fleischmarktes streichen - irgendwoher muss ich das Geld nehmen.

Wir haben Folgendes gesagt: Die Milchbauern haben jetzt ein Problem. Wir setzen 1 Million Franken mehr für die Ausfuhrbeihilfe ein, streichen aber bei Herrn Büttiker, bei der Stützung des Fleischmarktes, und dann auch noch bei Herrn Maissen, bei den Infrastrukturbeiträgen im Berggebiet. Wenn wir solches beschliessen, müssen wir umlagern, d. h. das Geld irgendwo beschaffen - andere werden gestraft. Wir haben gefunden, 1 Million Franken sei für dieses Jahr wertvoll. Per Ende August wurden deshalb mit dieser Ausfuhrbeihilfe 3174 Stück Vieh exportiert. Das ist sicher gut so. Das hat eine positive Entlastung für den Milch- und Schlachtviehmarkt zur Folge. Innerhalb der EU haben wir keine Verzerrung oder Wettbewerbsnachteile. Die EU leistet nur Ausfuhrbeihilfen - das hat Frau Sommaruga richtig gesagt - für Ausfuhren ausserhalb der EU. Wir exportieren 80 Prozent des Viehs in die EU. Bisher waren es 480 Stück Vieh, also nicht einmal 15 Prozent, die in Länder ausserhalb der EU exportiert werden. Die EU zahlt an Exportbeihilfen ausserhalb des EU-Raums 230 Franken pro Stück Vieh, wir 1200 Franken. Ich glaube, auch das ist mehr als gleich gelagert, wenn man die Höhe der Exportbeihilfen anschaut, wie sie jetzt bestehen.

Nochmals zum Grundproblem, wenn wir jetzt den Milchbauern helfen wollen: Diese haben tatsächlich zu viele Kühe. Ich will jetzt nicht die Gründe erörtern, weshalb das so ist, aber das ist im Moment eine Tatsache; und da müssen wir helfen, die überschüssige Milch abzubauen. Es gibt viele Bauernfamilien, die Angst haben, die im Moment vor einer schwierigen Situation stehen, weil die Preise so tief sind. Das lösen wir aber nicht mit Exportbeihilfen. Hier werden wir gefordert sein.

Wir hatten mit den Akteuren eine Milchrunde. Ich sagte da: "Wenn ihr es jetzt schafft, bis Mitte Oktober ein Konzept zu erarbeiten, damit wir wieder eine Organisation haben, die die Milchmengen und damit eben auch die Preise begleiten kann, bin ich gewillt, die Allgemeinverbindlicherklärung zu prüfen und zu beantragen." Das würde Ruhe und eine Stabilisierung in das ganze Geschäft bringen und eben auch den Export wesentlich entlasten.

Wenn Sie zusätzliche Mittel wünschen, so ist die Budgetdiskussion der richtige Rahmen dazu. Es gibt diverse Möglichkeiten, hier zu unterstützen, was die Milchkühe und das Schlachtvieh betrifft. Ich glaube, hier gibt es gescheite Instrumente. Wenn man also sagt, man wolle hier punktuell für 2010 handeln, weil jetzt die Krise auch die Landwirtschaft betrifft, dann biete ich Hand dazu. Wir stellen zurzeit selber Überlegungen an, was wir tun können. Aber ich rate davon ab, wieder ein permanentes Instrument einzuführen, von dem wir alle wissen, dass es nur für ganz wenige wirkt und dass es nicht die ideale Lösung ist.

Eine Schlussbemerkung noch zu Herrn Ständerat Maissen: Das Veterinärabkommen bedeutet für den Export eine massive Entlastung. Wir haben weniger Formalitäten, die eingehalten werden müssen. Dank dieser neuen Regelung mit der EU sparen wir Millionen Franken und, wie schon gesagt wurde, gibt es auch hier gleich lange Spiesse mit den EU-Exporteuren. Auch folgende Bemerkung sei mir erlaubt: Den Viehhändler, der mehr als die Hälfte der Tiere exportiert, gibt es seit Jahren - unabhängig von der grenztierärztlichen Regelung, die noch nicht lange in Gebrauch ist. Deshalb schien mir dieses Argument nicht sehr stichhaltig zu sein.

Nochmals: Wir müssen uns Gedanken machen, wie wir den Milchmarkt entlasten können. Wie können wir den hohen Bestand an Kühen entsprechend regulieren? Das ist primär Aufgabe der Branche, und wir helfen mit, weil es nicht anders geht. Der Bundesrat und der Steuerzahler stehen leider meist am Schluss der Kette und sind gezwungen zu helfen - wie bei anderen Sektoren, die jetzt unter der Konjunktur leiden, bietet der Bundesrat Hand dazu. Wir haben dieses Jahr ja bereits für den Abbau der Milchmenge 14 Millionen Franken eingesetzt; und wir haben die erwähnte Million für den Viehexport umgelagert. Es wurde also bereits einiges getan. Deshalb glaube ich, dass die Idee Ihrer Kommission, die Budgetdebatte zu benutzen, richtig ist. Ich sage hierzu deutlich, dass wir bereits eigene Überlegungen anstellen, um gezielt, punktuell, als Hilfe in der Krise auch die betroffenen Landwirte und Bauernfamilien zu unterstützen.

Berset Alain · P-M · Ständerat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 8 Stimmen

Dagegen ... 22 Stimmen