09.051
Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands. Übernahme der Verordnung über das Visa-Informationssystem (VIS)
Bruderer Wyss Pascale · P-F · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion
1. Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung der Notenaustausche zwischen der Schweiz und der Europäischen Union betreffend die Übernahme der Verordnung und des Beschlusses über das Visa-Informationssystem (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
1. Arrêté fédéral portant approbation et mise en oeuvre des échanges de notes entre la Suisse et l'Union européenne concernant la reprise du règlement et de la décision relatifs au système d'information sur les visas (Développement de l'acquis de Schengen)
Art. 2 Art. 98b Abs. 1 Bst. d
Antrag der Einigungskonferenz
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag Heim
Ablehnung des Antrages der Einigungskonferenz
Art. 2 art. 98b al. 1 let. d
Proposition de la Conférence de conciliation
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition Heim
Rejeter la proposition de la Conférence de conciliation
Heim Bea · Mit-F · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion
Die SP-Fraktion ist der Meinung, dass die Möglichkeit der Auslagerung der Erfassung so sensibler Daten, wie es biometrische Daten von Personen eben sind, an Private, an Callcenter, nicht geht. Wir hatten bis zur Einigungskonferenz eine Mehrheit in der Kommission, wir hatten sie zweimal im Nationalrat. Für die Umsetzung dieser Verordnung über das Visa-Informationssystem wäre das Streichen dieser Bestimmung, wie wir es wollen und wie die Nationalratsmehrheit es zweimal beschlossen hat, überhaupt keine Schicksalsfrage. Auch ohne das Auslagern der Erfassung an Private können alle Bedingungen zur Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands erfüllt werden.
Biometrische Personendaten sind sehr sensible, sehr heikle Daten, und ebenso sensibel und vor allem verantwortungsvoll ist damit umzugehen. Ich erinnere Sie an die immer wiederkehrenden Schlagzeilen von Visumaffären auf Botschaften. Es ist ein deutliches Signal, dass der Datenschutz zu verbessern und nicht noch durch die geplante Auslagerung in fremde Hände zu schwächen ist. Nicht alle Staaten haben derart gesicherte Strukturen wie die Schweiz. Es gibt Staaten, wo die Korruption zur Tagesordnung gehört, und gerade der Handel mit Personendaten kann ein denkbar interessantes Geschäft sein. Wir meinen, diesem möglichen Missbrauch müsste von Anfang an der Riegel geschoben werden. Die Frage stellt sich, Frau Bundesrätin: Sind Sie wirklich hundertprozentig sicher, dass Sie in solchen Ländern die Sicherheit im Umgang mit so sensiblen Daten garantieren können? Sie werden sagen: "Das beste Gesetz und die beste Verordnung können nicht volle Sicherheit garantieren." Und das stimmt. Aber die beste Aufsicht, die möglichst nahe an den Verantwortlichen ist, garantiert die bestmögliche Sicherheit, und das ist es, was wir wollen.
Frau Bundesrätin, Sie haben in der Kommission argumentiert, man könne nur bei einer Auslagerung Gebühren fürs Erfassen erheben. Wir sind überzeugt, dass Sie die Gebührenerhebung aus Gleichbehandlungsgründen auf anderem Wege, über Personalreglemente oder wie auch immer, erreichen können. Und auch der zeitweise erhöhte Arbeitsanfall ist nur eine Frage der Organisation.
Für die SP ist der Schutz so sensibler Daten, wie es Personendaten sind, ein sehr wichtiges Anliegen. Wir müssten genau aus diesem Grund die Vorlage ablehnen. Andererseits befürworten wir aus Respektierung des Schengen-Abkommens genau diese Entwicklung des Schengen-Besitzstands. Was also nun? Wir erwarten, dass der Bund die Umsetzung sehr eng begleitet, dem Parlament in einem Jahr und danach in regelmässigen Abständen Bericht über die Umsetzung und die Datensicherheit erstattet.
Nun, Frau Bundesrätin, muss ich Ihnen folgende Frage stellen: Sind Sie dazu bereit, bieten Sie dazu Hand? Wenn Sie uns positiv überzeugen, dann ist für uns ein Rückzug unseres Antrages denkbar.
Fluri Kurt · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion
Die Einigungskonferenz hat heute Morgen mit 15 zu 11 Stimmen beschlossen, dem Ständerat zu folgen. Ich bitte Sie nun, falls Frau Heim an ihrem Antrag festhalten sollte, das zu bestätigen. Es geht primär um die Frage des Datenschutzes. Wir wissen aber aus der Kommissionsarbeit, dass der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte diese Gesetzgebungsarbeit begleitet und unterstützt hat. Wir kennen den Datenschutzbeauftragten. Er ist kein Leisetreter, wenn es um die Sicherheit bei der Gewährleistung des Datenschutzes geht. Wir haben von ihm keine Einwände vernommen.
Wir sind der Auffassung, dass wir nicht päpstlicher als der Papst sein sollten. Wir sollten im Datenschutz nicht über das hinausgehen, was der Datenschutzbeauftragte im Rahmen seines Auftrages tut, immer wieder tut, auch dort, wo wir es übertrieben finden. Er ist nicht einer, der sich gewissermassen von vornherein zurücknimmt und den Datenschutz vernachlässigt, so ist er nicht. Er hat keine Einwände gegen diese Auslagerung. Im Übrigen werden nicht Daten ausgelagert, sondern das Erfassen von Daten wird ausgelagert. Wir sind ganz klar der Auffassung, dass das im Rahmen dieses Gesetzes sinnvoll und vertretbar ist, so, wie das auch der Datenschutzbeauftragte sieht.
Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Bundesrat · Graubünden
Was wollen wir hier, oder was ist hier vorgesehen? Wir möchten ein Outsourcing des Erfassens von Daten dann machen, wenn es unbedingt notwendig ist, dies unter ganz strengen Auflagen, auch Datenschutzauflagen, die im Anhang zum Visumkodex aufgeführt sind. Es wird auch so sein, dass ein solches Unternehmen, das diese Arbeiten im Auftrag der Verantwortlichen erledigt, keinen Zugriff auf das Visa-Informationssystem (VIS) haben wird. Das ist ganz klar definiert. Die Unternehmen sind auch verpflichtet, sämtliche Daten nach 30 Tagen zu löschen. Wir werden auch die Kontrollen sehr intensiv durchführen, allenfalls sogar mit anderen zusammen, wenn die Unternehmen von mehreren Ländern beauftragt werden.
Wir gehen davon aus, dass wir das so rechtlich korrekt bewerkstelligen können, auch aus Datenschutzsicht. Wir sind auch bereit - ich erkläre das hier -, in einem Jahr einen Bericht zu machen. Es geht darum zu schauen, wie das funktioniert, ob hier Fragen bestehen, ob die Probleme, die Sie jetzt angesprochen haben, tatsächlich vorhanden sind. Allenfalls suchen wir dann neue Wege, wenn sich das so nicht bewähren würde.
Ich kann nicht sagen, Frau Nationalrätin Heim, ob das so hundertprozentig sicher funktioniert. Gerade darum bin ich bereit, in einem Jahr Bericht zu erstatten und, wo es allenfalls notwendig ist, Nachbesserungen anzubringen. Vielleicht gibt es dann auch inhouse Mehrarbeiten zu machen.
Ich möchte Sie aber hier bitten, diese Vorlage jetzt nicht einfach abzulehnen und das Ganze dann scheitern zu lassen. Wählen Sie eine pragmatische Lösung, stimmen Sie zu. Ich versichere Ihnen, ich werde Ihnen diesen Bericht machen und auf allfällige Schwierigkeiten hinweisen.
Bruderer Wyss Pascale · P-F · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion
Aufgrund der Ausführungen von Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf zieht Frau Heim ihren Antrag zurück.
Angenommen gemäss Antrag der Einigungskonferenz
Adopté selon la proposition de la Conférence de conciliation