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Bundesanwaltschaft entziffert Frankreich die gestohlene Bankdatendisk
Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Bundesrat · Graubünden
Die Zuständigkeiten sowie die Aufgaben und Pflichten der Bundesanwaltschaft als Ermittlungs- und Anklagebehörde des Bundes ergeben sich aus dem Strafgesetzbuch, aus dem Bundesstrafprozess und aus der Organisationsverordnung des EJPD. Zur Feststellung der Täterschaft und des wesentlichen Sachverhalts sowie zur Sicherung der Tatspuren und -beweise hat die Bundesanwaltschaft die erforderlichen Ermittlungshandlungen vorzunehmen, zu welchen auch das Stellen von Rechtshilfegesuchen an das Ausland gehört. Wenn die Bundesanwaltschaft ein Rechtshilfegesuch an eine ausländische Behörde stellt, ist sie verpflichtet, diese mit allen Informationen zu versehen, welche für den Vollzug des Gesuches notwendig sind. Ein solches Rechtshilfegesuch hatte die Bundesanwaltschaft im Fall Falciani an Frankreich gestellt, wie auch in der Presse erwähnt wurde. Für den Vollzug dieses Rechtshilfegesuchs hat die Bundesanwaltschaft dem zuständigen französischen Staatsanwalt auf dessen Ersuchen hin eine Liste mit Stichwörtern gesandt. Diese Stichwörter dienten als Suchbegriffe, um in Frankreich aus einer grossen Menge elektronischer Daten die für das schweizerische Strafverfahren relevanten Informationen auszuscheiden. Die Liste enthielt keinen Code, sie enthielt keine Informationen, die eine Entzifferung gestohlener Daten ermöglicht hätten.
Baumann J. Alexander · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Danke für die Ausführungen. Genau diese Stichwörter sind der Schlüssel, um die Disk-Inhalte zu entziffern, um zum Vorschein zu bringen, was dort drinsteht. Ohne diese Stichwörter kann man nichts machen. Es ist eine Art der Verschlüsselung, die Stichwortmethode heisst. Da haben Sie wahrscheinlich nicht den aktuellen Wissensstand.
Wenn der Herr Bundesanwalt sich bemüssigt fühlt, die Steuerschwierigkeiten von Leuten aufzudecken, soll er das nicht tun; es ist deliktisch. Sind Sie nicht der Meinung, das sei ein Delikt? Und was, wenn die Sache jetzt noch nach Deutschland weitergegeben wird?
Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Bundesrat · Graubünden
Wir verlangen vom Bundesanwalt ja, dass er neben den gerichtspolizeilichen Untersuchungen, die er sowohl in Deutschland als auch in Frankreich zu Recht angehoben hat, auch ein Rechtshilfeersuchen stellt. Wenn Sie ein Rechtshilfeersuchen stellen und keine Ahnung haben, welches in einer bestimmten Datenmenge diejenigen Daten sind, die Sie für Ihre Strafuntersuchung benötigen, so müssen Sie bestimmte Begriffe bekanntgeben, um überhaupt Datenstämme lokalisieren zu können, ohne einen Code zu überweisen. Der entsprechende Code - ich erwähne das einfach, damit es auch gesagt ist - wurde nicht vom Bundesanwalt und auch nicht von einer unserer Behörden weitergegeben, sondern von Herrn Falciani selbst.