08.487
Keine ungerechten Steuerprivilegien für steuerbegünstigte Organisationen!
Verfahrensbeitrag
Antrag der Mehrheit
Der Initiative keine Folge geben
Antrag der Minderheit
(Schelbert, Fässler, Fehr Hans-Jürg, Rechsteiner, Rennwald, Thorens Goumaz, von Graffenried, Wyss Ursula)
Der Initiative Folge geben
Proposition de la majorité
Ne pas donner suite à l'initiative
Proposition de la minorité
(Schelbert, Fässler, Fehr Hans-Jürg, Rechsteiner, Rennwald, Thorens Goumaz, von Graffenried, Wyss Ursula)
Donner suite à l'initiative
Aeschbacher Ruedi · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp
Der Auslöser für meine parlamentarische Initiative war eine Mitteilung im Sommer 2008, wonach die Uefa ihren Milliardengewinn aus der knallharten Vermarktung der Euro 2008 steuerfrei einstreichen dürfe, und dies vor dem Hintergrund, dass Bund, Kantone und Standortgemeinden die Uefa für die Ausrichtung der Euro 2008 in unserem Lande mit Leistungen und Beiträgen im Wert von rund 180 Millionen Franken unterstützt hatten. Der Staat wird also zur Kasse gebeten, während die internationale Sportorganisation mit 1,1 Milliarden Franken Kasse macht. Allein dem Bund entgehen dadurch Steuereinnahmen von weit über 200 Millionen Franken. Dies stösst in der Bevölkerung nicht etwa nur bei Sportmuffeln, sondern weitherum auf Unverständnis - nicht aber beim Bundesrat. Dieser sagt, dass die Uefa wie die übrigen in der Schweiz ansässigen grossen nationalen und internationalen Sportorganisationen als gemeinnützig anerkannt werde und darum ihre Einkünfte nicht versteuern müsse. So einfach scheint das zu sein.
Die gesetzliche Grundlage für die Steuerbefreiung findet man im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer. Nach Artikel 56 Buchstabe g dieses Gesetzes können "juristische Personen, die öffentliche oder gemeinnützige Zwecke verfolgen", von der Steuerpflicht befreit werden für Gewinne, welche ausschliesslich - ich unterstreiche: ausschliesslich - und unwiderruflich diesen Zwecken gewidmet sind. Der zweite Satz dieses Buchstabens lautet: "Unternehmerische Zwecke sind grundsätzlich nicht gemeinnützig." So weit das Gesetz; danach sind also zwei Gewinnarten mit Sicherheit nicht steuerbefreit: erstens Gewinne aus unternehmerischen Zwecken, zweitens Gewinne, welche nicht ausschliesslich für öffentliche und gemeinnützige Zwecke verwendet werden.
Wenden wir diese Bestimmungen auf das Beispiel Uefa und deren Vermarktung der Euro 2008 an, das sich für die Erklärung meiner Initiative eignet, die aber natürlich weiter geht und alle steuerbefreiten Organisationen umfasst, so ergibt sich Folgendes: Der Gewinn der Uefa von über einer Milliarde Franken ist aus einer absolut kommerziellen unternehmerischen Ausschöpfung aller nur erdenklichen Vermarktungsmöglichkeiten entstanden. Dieser Gewinn hat mit Gemeinnützigkeit oder auch Öffentlichkeit nichts, aber auch gar nichts zu tun. Bezeichnenderweise hat die Uefa diesen Gewinn auch nicht selbst erzielt, sondern für diese rein kommerzielle Aufgabe die Tochterfirma Euro 08 SA gegründet. Diese rein kommerzielle Firma hat dann den Gewinn unversteuert an ihr Mutterhaus, die Uefa, abgeliefert. Es ist für mich unverständlich, dass bei Ablieferung dieses Gewinns nicht die normale Steuer erhoben worden ist.
Steuerfrei sind gemäss Gesetz nur Gewinne, die ausschliesslich für öffentliche oder gemeinnützige Zwecke verwendet werden. Um beim Beispiel Uefa zu bleiben: Wenn man schaut, wie grosszügig und generös die Führungsorgane und Funktionäre der Uefa für ihre Tätigkeit entschädigt werden, wie teuer ihre Flugreisen und Aufenthalte in Luxushotels sind und wie ihre sogenannten Spesenentschädigungen bemessen werden, dann sieht man, dass dies beispielsweise weit jenseits von dem ist, was einem Zewo-Standard entsprechen würde. Im Gegenteil: In den Führungsetagen der internationalen Sportverbände werden Gehälter ausgerichtet, die sich eher jenen grosser Wirtschaftsunternehmen als etwa denjenigen öffentlicher Verwaltungen oder Nonprofitorganisationen annähern. Wenn man die edlen Sitze dieser Organisationen anschaut - ich denke hier nicht nur an die Uefa, sondern beispielsweise auch an die Fifa in Zürich -, so wird klar, dass diese Hauptquartiere keineswegs hinter jenen von grossen, weltweit tätigen Wirtschaftsunternehmen zurückstehen, im Gegenteil.
Ich komme zum Schluss: Am Beispiel der Uefa und der Euro 2008 ist mit Nichtversteuerung des Milliardengewinns das Gesetz gleich in zweifacher Hinsicht gebrochen worden. Der Gewinn ist offensichtlich nicht ausschliesslich für gemeinnützige Zwecke verwendet worden und hat aus einer rein unternehmerischen Tätigkeit resultiert. Das Beispiel der Uefa-Euro-2008-Gewinne zeigt, dass Handlungsbedarf vorhanden ist - ich würde sogar von dringendem Handlungsbedarf sprechen. Die zweite Voraussetzung für Folgegeben bei einer parlamentarischen Initiative ist zudem ebenfalls erfüllt. Der Bundesrat will nichts machen, im Gegenteil: Er möchte die bisherigen Grundlagen so diffus behalten, damit er seine Entscheide gemäss seinen fragwürdigen Interessen fällen kann.
Es ist Zeit, dass wir hier Klarheit schaffen. In diesem Sinne beantrage ich Ihnen, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.
Schelbert Louis · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion
Im Namen einer Minderheit der WAK beantrage ich Ihnen, der parlamentarischen Initiative Aeschbacher Folge zu geben.
Diese Initiative bezweckt die normale Besteuerung von kommerziell erzielten Gewinnen von steuerbegünstigten Organisationen. Bekannte Beispiele solcher Organisationen sind, wie gehört, Uefa oder Fifa. Diese Organisationen gelten als gemeinnützig und sind deshalb von der Steuerpflicht entbunden. Das ist wohl zum Teil gerechtfertigt, da sie Mittel zur Förderung des Sports einsetzen. Ein Teil ihrer Praktiken verdient jedoch sicher keine Steuerbefreiung. Deswegen gibt es verbreitet Unwillen, der sich auch in Medien äusserte. Sauer aufgestossen ist vielen, wie die Uefa die Euro 2008 zur Geldmaschine machte. Auch die öffentliche Hand war mitbetroffen. Die Aufwendungen für die Gewährleistung der Sicherheit kosteten gegen 180 Millionen Franken, die am Bund und an den Kantonen sowie an den Städten hängenblieben. Gleichzeitig verfolgte die Uefa mit einem aggressiven Marketing eine Maximierung der Gewinne; die Rede war von rund einer Milliarde Franken. Die Lasten dem Staat, die Gewinne privat - das billigt ein Grossteil der Schweizer Bevölkerung nicht, und wir zählen uns zu diesem Grossteil.
Dazu kommt, dass manche Aktivitäten dieser Organisationen mit Gemeinnützigkeit wenig bis nichts zu tun haben, etwa die Vermarktung der Medienrechte oder die Mitfinanzierung beim Bau von Grossstadien, bei denen kommerzielle Nutzungen mindestens so grosse Bedeutung haben wie die Sportanlässe. Zu denken ist auch an die Auszahlung von hohen Beiträgen an die Verbände, damit sie die besten Spieler zum Mitmachen an der Europameisterschaft bewegen - Spieler, die oft Millionensaläre beziehen und keinen Bedarf an gemeinnützigen Beiträgen haben. Wir fragen rhetorisch: Was ist an solchen Ausgaben gemeinnützig? Dann sind da auch hohe Saläre von Funktionären. Sie widersprechen den Anforderungen an gemeinnützige Organisationen.
In der Schweiz zertifiziert die Zewo gemeinnützige Organisationen. Zu ihren Regeln gehört, dass die Erträge nicht zu einem grossen Teil in teure Verwaltungen und hohe Saläre der Funktionäre gehen dürfen. Diesen Kriterien würden diverse Organisationen nicht genügen. Wenn sich zum Beispiel die Uefa oder die Fifa bei der Zewo zertifizieren lassen möchten, hätten sie bestimmt keine Chance. Die Frage ist: Warum wird im Falle dieser Organisationen geduldet, was bei anderen nicht akzeptiert wird? Die Antwort ist: Das Problem ist politisch. Vor zwei Jahren hat die Eidgenössische Steuerverwaltung die Frage der Gemeinnützigkeit und Steuerpflicht namentlich internationaler Sportorganisationen bearbeitet. Sie wollte einen Bericht verfassen und Vorschläge machen. Der Bundesrat hat diese Arbeiten stoppen lassen.
Deshalb ist nun der Weg über eine parlamentarische Initiative der richtige, deshalb braucht es die Unterstützung für diese Initiative. Sie zielt auf die Differenzierung zwischen Gemeinnützigem und Nichtgemeinnützigem, auf die Unterscheidung zwischen steuerpflichtigen und nichtsteuerpflichtigen Tätigkeiten. Im Kern geht es um etwas mehr Steuergerechtigkeit. Die Bundesverfassung verlangt die rechtsgleiche Behandlung der Steuersubjekte, die parlamentarische Initiative Aeschbacher bringt uns einen Schritt weiter in diese Richtung.
Wir bitten Sie, ihr Folge zu geben.
Favre Charles · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
L'auteur de l'initiative nous demande de revoir la fiscalité de différentes associations qui bénéficient aujourd'hui de privilèges fiscaux. Il souhaite que les bénéfices réalisés grâce à une activité purement commerciale d'une organisation bénéficiant d'un allègement fiscal soient imposés normalement s'ils ne servent ni à couvrir les frais de gestion de l'organisation, ni à supporter les dépenses liées à la tenue de la manifestation.
Vous avez entendu tout à l'heure les arguments de l'auteur de l'initiative. Il prend pour exemple l'Euro 2008 et ses bénéfices qui ont été exonérés de l'impôt. L'auteur de l'initiative souhaite que seules soient exonérées de l'impôt les recettes qui permettent de couvrir les charges liées à l'organisation de la manifestation.
Quelle est la situation actuelle? Les bases légales se trouvent dans l'article 56 de la loi sur l'impôt fédéral direct et dans l'article 23 de la loi fédérale sur l'harmonisation des impôts directs des cantons et des communes (LHID) qui donnent la possibilité d'exonérer de l'impôt les personnes morales qui poursuivent des buts de service public ou d'utilité publique. Elles permettent l'exonération sur l'ensemble du revenu et non sur le revenu lié strictement à la manifestation, comme le voudrait l'auteur de l'initiative.
Donc, pour la pratique actuelle, nous avons des bases légales qui sont extrêmement solides. De plus, dans cette affaire, il faut tenir compte de la position des cantons qui ont demandé à la Confédération une interprétation extensive de cette notion d'utilité publique. Dans ce cadre-là, la Confédération a suivi la position des cantons. Cependant, il n'y a pas une marge de manoeuvre infinie pour l'application de ces deux articles précités; il y a des principes qui ont été édictés pour cadrer ces exonérations. Ainsi, ces exonérations sont faites seulement pour les fédérations internationales qui sont affiliées au CIO ou pour les sous-fédérations. De plus, l'exonération concerne l'impôt fédéral direct et les impôts soumis à la LHID; elle ne concerne donc pas la TVA. Finalement, il n'y a pas d'exonération pour les personnes physiques.
Pourquoi donc ces exonérations? Ces organisations ont une activité d'utilité publique, notamment par la redistribution de leurs bénéfices, ou du moins d'une part d'entre eux, aux organisations nationales de sport en particulier, dans un but de développement des différents sports et de formation pour les jeunes sportifs. Mais la raison de fond de ces exonérations est tout simplement qu'elles représentent un intérêt pour notre pays.
En effet, la venue de ces organisations est un premier atout pour les différents cantons, pour l'ensemble du pays. En effet, nous avons, grâce à leur présence, un bénéfice direct en termes d'image - je cite notamment la présence dans le canton de Vaud du Musée olympique -, et aussi un bénéfice indirect: la présence de ces organisations facilite la venue de grandes manifestations sportives dans notre pays, notamment des championnats du monde ou alors, par exemple, des étapes du Tour de France.
Deuxième atout pour les collectivités publiques, cantonales comme fédérales: bien entendu, des retombées financières, grâce à la présence de ces organisations, dans l'hôtellerie, la restauration, au niveau des PME aussi, par la construction et le commerce. Donc il y a là derrière pour nous-mêmes des places de travail qui sont en jeu.
Il ne faut pas se le cacher, la concurrence pour avoir sur son sol ces organisations internationales est extrêmement rude et les propositions qui leur sont faites par d'autres pays qui souhaiteraient les avoir et donc les voir se déplacer de Suisse chez eux, peuvent être extrêmement attractives, non seulement sur le plan fiscal, mais en termes de propositions de terrains ou alors de bâtiments.
La majorité de la commission se rallie aux différents arguments que j'ai évoqués à l'instant et qui sont ceux du Conseil fédéral: elle considère que la politique fiscale menée par la Confédération et les cantons en la matière est tout à fait souhaitable, encore une fois, par le fait que la présence de ces associations est un atout pour notre pays et qui a des retombées en termes financiers et en termes de places de travail.
Une minorité, vous l'avez entendu, souhaite la révision de cette politique fiscale, voulant limiter les exonérations, estimant d'une part qu'il n'y a pas tellement de risque de voir partir ces organisations si on limite justement ces exonérations et d'autre part qu'il y a une injustice, vous l'avez entendu, vis-à-vis de la fiscalité qui est payée par les autres entreprises de notre pays.
En conclusion, la commission, par 16 voix contre 8 et 2 abstentions, vous demande de ne pas donner suite à l'initiative parlementaire Aeschbacher.
Flückiger-Bäni Sylvia · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Diese parlamentarische Initiative ist am 18. Januar 2010 in der Kommission für Wirtschaft und Abgaben geprüft worden. Sie wurde am 3. Oktober 2008 mit dem Wortlaut eingereicht: "Die Gesetzesgrundlagen seien derart zu ändern oder zu ergänzen, dass die mit einer rein kommerziell ausgerichteten Geschäftstätigkeit erzielten Gewinne steuerbegünstigter Organisationen künftig so weit normal zu besteuern sind, als sie nicht für die Kosten der normalen Verwaltung der Organisation sowie zur Bestreitung der Kosten verwendet werden, die für den Anlass aufgewendet werden, in dessen Zusammenhang die kommerzielle Geschäftstätigkeit der Organisation erfolgt." Anlass zur Einreichung dieser parlamentarischen Initiative waren die Euro 2008 und das finanzielle Verhalten der Uefa. Ursprünglich war damals vorgesehen, dass der Bund einen kleinen Millionenbetrag an die Durchführung der Euro 2008 beisteuern sollte. Die Sache entwickelte sich dann aber ähnlich wie bei der Expo 02. Es wurde schlussendlich ein Betrag in der Höhe von 180 Millionen Franken, aufgeteilt auf Bund und Kantone, aufgewendet.
In der Kritik standen denn auch die Art und Weise und vor allem die Aggressivität, wie die Uefa den Anlass vermarktet hat. So hat sie für 1,35 Milliarden Franken Medienrechte verkauft und den Bäckern das Werben mit dem Euro-2008-Logo verboten. Die Auflagen und Vorschriften, die bei dieser Vermarktung gemacht wurden, waren enorm. Es entstand grosser Unmut bei verschiedenen Geschäften, die sich Möglichkeiten erhofft hatten, am Rande der Spiele geschäftlich tätig zu sein. Umso stossender war dann die Schlussrechnung der Euro 2008, wonach die Uefa einen Reingewinn von 1,1 Milliarden Franken einspielte, wobei dieser ohne Besteuerung in die Kasse der Uefa floss.
Der Anlass wurde mit anderen Anlässen verglichen, z. B. mit einem Popkonzert in Dübendorf mit 50 000 bis 60 000 Konzertbesuchern. Der dortige Organisator, der diesen Anlass unter dem Aspekt der Kulturvermittlung und auch aus kommerziellen Gründen veranstaltete, musste Steuern bezahlen. Die Uefa hätte bei gleichen Bedingungen 200 bis 300 Millionen Franken abliefern müssen. Das ist nicht geschehen, deshalb blieben dem Steuerzahler die Kosten und blieb der Uefa der Gewinn.
Der Initiant fordert, dass grosse nationale oder internationale Sportorganisationen grundsätzlich weiterhin steuerbefreit sind. Wenn sie jedoch mit rein kommerziell ausgerichteter Geschäftstätigkeit im Zusammenhang mit der Durchführung eines sportlichen Grossanlasses Gewinne erzielen, dann sollen diese Gewinne normal besteuert werden, so, wie andere kommerziell ausgerichtete Unternehmen besteuert werden.
Seitens der Kommission wurde bemängelt, dass die parlamentarische Initiative zu ungenau formuliert sei und weit über die Sportorganisationen hinausgehe. Ebenso gab die Stellungnahme des Finanzdepartementes zu reden, wonach die geltenden Gesetzesbestimmungen bereits dem Anliegen des Initianten entsprechen würden. Dem wurde aber entgegengehalten, dass man in diesem Falle von der Uefa die Steuern hätte einfordern können.
Die Diskussion in der Kommission drehte sich vor allem darum, welche Vereine und Einrichtungen steuerbefreit sind und welche nicht, ob die Organisationen kontrolliert werden, auch wie sich eine allfällige Gesetzesänderung auf kleine und mittlere Vereine bezüglich des administrativen Aufwands und bezüglich der Ausscheidung und Deklaration kommerzieller Gewinne auswirken würde. Fakt ist, dass der Bundesrat die Sportorganisationen, die dem IOC angeschlossen sind, von der direkten Bundessteuer befreit hat. Für die Mehrwertsteuer hingegen bestehen keine Ausnahmen, weil die Sportorganisationen allen anderen juristischen Personen gleichgestellt sind. Die Gründe für die Befreiung sind vor allem darin zu sehen, dass Sportförderung auch eine Art Friedensförderung sei, dass Sport positive Werte vermittle, dass er das völkerübergreifende Zusammengehörigkeitsgefühl verstärke und dass die internationalen Sportorganisationen auch im Kampf gegen Rassismus und Diskriminierung helfen würden.
Während die Mehrheit der Kommissionsmitglieder die Auffassung des Bundesrates teilt und den Standort Schweiz für internationale Sportverbände attraktiv halten will, vertritt eine Minderheit die Auffassung, dass Klärungsbedarf bestehe und eine Unsicherheit vorliege. Sie will deshalb der parlamentarischen Initiative Aeschbacher Folge geben.
Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 16 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Folgegeben ... 58 Stimmen
Dagegen ... 116 Stimmen