99.3582

Sinnvoller Steuerwettbewerb

Frey Walter · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich danke dem Bundesrat für die ausführliche Stellungnahme zu unserer Motion.

Rufen wir uns die Fakten in Erinnerung: Fakt ist, dass die Steuerquote zwischen 1985 und 1995 gemäss OECD-Statistiken von 30,8 auf 33,6 Prozent gestiegen ist, also um fast 10 Prozent. Nur Italien hat einen noch höheren Anstieg verzeichnet. Die Schweiz war also auf dem zweitschlechtesten Platz, was den Trend anbelangt.

Die direkten Steuern, und auch das ist ein Fakt, sind zwischen 1990 und 1997 von 25,2 auf 28,5 Prozent gestiegen, das ist ein Anstieg von 3,3 Prozent. Heute wird von zusätzlichen Steuern gesprochen; zusätzliche Steuern wie beispielsweise die LSVA und Steuern für die Sozialwerke stehen uns ins Haus. Ich glaube, wir dürfen sagen, dass die Steuerquote nach einem kurzen Halt wieder ansteigen wird.

Herr Bundesrat Villiger hat bereits in einem vorgängigen Votum betont, dass die Schweiz in Bezug auf die Steuerquote nicht auf dem schlechtesten Platz rangiert. Wir sind etwa auf dem fünften Platz. Aber wir befinden uns am zweitschlechtesten Platz, was den Trend anbelangt, und diesen Trend gilt es zu brechen. Das hat auch der Bundesrat erkannt.

Ein probates Mittel, um diesen Trend zu brechen, stellt der Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen dar. So, wie der Wettbewerb die Konsumentenpreise positiv beeinflusst, beeinflusst der Wettbewerb zwischen den Kantonen die Steuern positiv im Sinne einer Senkung.

Zur Stellungnahme des Bundesrates:

Zu Ziffer 1: Darauf möchte ich den Bundesrat behaften. Ich kann nur zustimmen, wenn er sagt, zur Erhaltung bzw. Steigerung der Standortattraktivität sei längerfristig eine Senkung der Steuern anzustreben. Hier sind wir jederzeit mit dem Bundesrat einverstanden. Ob der Glaube daran auch so stark ist, ist eine andere Frage. Der gleiche Bundesrat denkt laut über eine eidgenössische Erbschaftssteuer oder eine Beteiligungsgewinnsteuer nach, und das ist sicher nicht in diesem Sinne.

Zu Ziffer 2: Ich danke dem Bundesrat für die gute Auslegeordnung.

Zu Ziffer 3: Da bin ich nicht einverstanden. Die Kantone sollten frei bleiben, weitestgehend auch bei den Bemessungsgrundlagen. Wenn die OECD dies als einen Dschungel auffasst, ist das für uns Schweizer nicht prioritär. Hauptsache und erheblich ist, dass dieser Wettbewerb die Steuern eben nach unten drückt.

Bei Ziffer 4 gilt dasselbe wie bei Ziffer 3: Mehr Steuerwettbewerb hilft die Steuern senken.

Zu Ziffer 5: Wir fordern keinen Extra-Bundesbeschluss; wir fordern, dass der Gedanke eines gesunden Steuerwettbewerbs in geordnetem Rahmen im Bund besser verankert wird.

Daher können wir uns auch mit einem Postulat zufriedengeben.

Walker Felix · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion

Ich bin Herrn Walter Frey dankbar, dass er die Motion in ein Postulat umgewandelt hat. Unsere Stossrichtung ist eigentlich gleich; wir sehen es aber etwas nuancierter. In der Motion steht "keine weitere Steuerharmonisierung". Ich will hier nicht einen Exkurs über formelle und materielle Steuerharmonisierung machen, aber vielleicht doch einige Akzente setzen.

Zuerst möchte ich aufzeigen, wie lange es geht, wie mühsam die politischen Mühlen mahlen: Ich habe in der ausführlichen Stellungnahme des Bundesrates gelesen, dass der Verfassungsauftrag für eine formelle Steuerharmonisierung seit 1977 besteht und dass wir jetzt in den nächsten Wochen die Kantone soweit haben werden, dass sie ihre Gesetzgebung angepasst haben.

Formelle Steuerharmonisierung, also zeitliche Bemessung, Gegenstände, Verfahren usw.: Der Wettbewerb wird nicht durch die formelle Steuerharmonisierung geprägt, sondern durch die materielle, also Tarife, Sätze, Freibeträge usw. Das Entscheidende ist, so scheint uns, dass es die formelle Harmonisierung und damit die Transparenz braucht, damit der Wettbewerb stattfinden kann. Hier, so glaube ich, ist es ganz entscheidend, dass die Harmonisierung im formellen Bereich noch weitergeht. Ich will jetzt nicht wiederholen, was bereits gesagt wurde, was die Wettbewerbssituation anbelangt, aber wir sind schon in einem Ziel- bzw. Interessenkonflikt: Es gibt Gemeinwesen, die man nicht bestrafen sollte, nur weil sie mit ihren Mitteln haushälterisch umgehen. Es gibt andere, die aus irgendwelchen Gründen diese Möglichkeiten, in den Wettbewerb einzusteigen, nicht haben.

Darum ist der neue Finanzausgleich so entscheidend. Er ist für uns eine wichtige strategische Linie. Herr Bundesrat Villiger kann das bestätigen, auch für eine reibungslose, rasche Umsetzung des Finanzausgleichs ist eben eine gewisse Standardisierung im ganzen Steuersystem wichtig.

Abschliessend möchte ich sagen: Wir sind nicht für eine Vereinheitlichung von allem, aber wir sind für Standards, für Transparenz mit dem Ziel, die Kantone in ihren Verantwortlichkeiten und ihren Kompetenzen zu stärken und damit auch den Föderalismus insgesamt zu fördern.

Fässler Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion

Nichts gegen sinnvollen Steuerwettbewerb und schon gar nichts gegen gesunden Steuerwettbewerb. Nur frage ich mich: Gibt es das? Was ist das?

Ich habe von Herrn Frey Walter vor allem gehört, dass wir die Steuern senken sollen. Von Wettbewerb hat er etwas wenig gesprochen. Und das ist doch eigentlich der Inhalt der Motion.

Wenn Sie die Menschen in unserem Lande fragen, wie sinnvoll sie den Steuerwettbewerb finden, kommen sie wohl zu einem andern Ergebnis als der Motionär: Sie können den Leuten nicht erklären, warum man an einem Ort so viel mehr und an einem andern Ort so viel weniger Steuer bezahlt, obwohl man in derselben wirtschaftlichen Lage ist.

Deshalb möchte ich Herrn Bundesrat Villiger drei Fragen stellen - die eine hat er mir zwar schon einmal beantwortet, aber zuhanden der SVP-Fraktion würde ich die Antwort gerne noch einmal hören:

1. Gibt es Untersuchungen, die zeigen, dass der Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen tatsächlich sinnvoll ist - in dem Sinn, dass die Steuern dadurch tief gehalten werden?

2. Welches ist die Beziehung zwischen diesem Vorstoss und dem neuen Finanzausgleich? Kommen sie sich in die Quere? Ja oder nein?

3. In welcher Beziehung steht dieser Vorstoss zum Steuerharmonisierungsgesetz? Gibt es da Friktionen? Oder kann man sagen, eine erste Runde der Steuerharmonisierung werde Ende dieses Jahres abgeschlossen, das genüge und wir würden nicht weitermachen? Ist damit das Steuerharmonisierungsgesetz überflüssig?

Was den Inhalt anbelangt, ist für die SP-Fraktion ganz klar, dass wir die Motion nicht überweisen wollen; denn es wird darin etwas ganz anderes gewünscht, als es der Titel suggeriert.

Genner Ruth · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion

Es ist erstaunlich, dass die SVP-Fraktion aus ihren Reihen ausgerechnet einen Sprecher für das Anliegen des Steuerwettbewerbs auftreten lässt, der im "Speckgürtel" der grössten Schweizer Stadt wohnt und dort Steuern bezahlt. Was bedeutet dabei "Speckgürtel"? Es gibt verschiedenste Gemeinden um die Stadt Zürich - Sie finden solche aber auch um die Stadt Bern oder um die Stadt Basel herum -, die im Vergleich mit den Städten einen ausnehmend tiefen Steuerfuss aufweisen. Sie gewinnen eben den harten Wettbewerb um die gut betuchten Steuerzahler. Die Angebote, die Infrastrukturen der Städte werden dann quasi zum Nulltarif gebraucht. Die Differenzen bei den Steuern sind zum Teil riesig, vor allem im Quervergleich zwischen den verschiedenen Kantonen, und zum Teil sind sie auch innerhalb der Kantone recht gross. Dass diese Differenzen sinnvoll und vorteilhaft sind und gleichzeitig zu einem fairen Wettbewerb beitragen, ist nicht die Meinung der grünen Fraktion.

Im Übrigen belegen Studien, dass verschiedenste Faktoren zu Standortvorteilen beitragen; der Aspekt der Steuern liegt dabei nicht an vorderster Stelle. Wesentlich sind - das möchte ich hier wieder einmal anführen - Arbeitsplatz- und Bildungsangebote, die Lebensqualität von Wohnorten, Freizeitmöglichkeiten, Angebote im Kulturbereich. Wichtig sind aber auch gute Verkehrswege und Verkehrsmittel und qualitativ hoch stehende Gesundheitsdienste und dann, eingebettet in der langen Liste, auch noch Steuerquoten.

Aus der Liste der erwähnten Faktoren wird jedoch deutlich, dass zwischen den Angeboten und den wesentlich durch den Staat geförderten Leistungen wie Bildung, Gesundheit, Kultur eine Wechselwirkung besteht. Wird der Handlungsspielraum des Staates durch entsprechende Steuersenkungen oder eben durch tiefe Steuerquoten eingeschränkt, so sind genau die qualitativ wünschbaren Leistungen für den Arbeits- und Wohnalltag nicht mehr realisierbar. Tiefe Steuerquoten - das sieht man auch bei den einzelnen Wohnorten, die in diesem härtesten Steuerwettbewerb stehen - bringen auf der anderen Seite hohe Landpreise und bringen damit verbunden auch hohe Mieten. Das ist genau das, was sich die Leute mit tiefen Einkommen nicht leisten können, sie profitieren aber auch nicht von den tiefen Steuern.

Aus diesem Grunde kann ich Herrn Walter Frey sagen: Er spricht für die Reichen, und er spricht insbesondere nicht für das Volk, als Vertreter einer Volkspartei - wie er sagt.

Die Grünen sind ganz klar für eine formelle Steuerharmonisierung. Es bestehen immer noch zu grosse Differenzen, unsinnige und ungerechte Differenzen, wenn wir beispielsweise an die Erbschaftssteuern denken. Das ist auch ein Aspekt, der für viele Bürgerinnen und Bürger absolut unverständlich ist. Aus grüner Sicht monieren wir auch den Punkt der grossen Steuerdifferenzen, wenn daraus resultierend grosse Verkehrswege in Kauf genommen werden, wenn der Wohn- und der Arbeitsort wegen grosser Steuerdifferenzen weit auseinander liegen.

Auch für uns stellt sich die Frage, die Frau Fässler bereits angetönt hat, die Frage des neuen Finanzausgleichs. Einerseits haben wir das Steuerharmonisierungsgesetz, das wir auf Kantonsebene noch besser umsetzen können sollten, andererseits die Perspektive des neuen Finanzausgleichs. Wie will die Regierung hier einen echten Ausgleich schaffen, einen Ausgleich, der eben nicht nur einfach den Bessergestellten zugute kommt, sondern auch einen echten Ausgleich für Regionen bedeutet, die von den Infrastrukturen her und von den Angeboten wie Bildung und Kultur bis anhin nicht so profitieren konnten?

Aus grüner Sicht ist die vorliegende Motion nicht zu überweisen, auch nicht in der Form des Postulates. Ich sehe auch vonseiten des Bundesrates keine Bereitschaft, diese Motion in der Form des Postulates entgegenzunehmen. Wir lehnen die Motion klar ab.

Villiger Kaspar · BR-M · Bundesrat · Luzern

In der Wissenschaft ist ein bisschen umstritten, welche Folgen der Steuerwettbewerb hat. Ein Westschweizer Professor hat, glaube ich, unlängst behauptet, längerfristig würden alle verlieren; es würde schwieriger, die staatlichen Aufgaben noch zu erfüllen. Es gebe grössere Unterschiede. Umgekehrt habe ich in Erinnerung, in der "NZZ" einen längeren Artikel über eine internationale Studie gelesen zu haben, welche nachgewiesen haben soll, dass alle diese negativen Folgen, die man dem Steuerwettbewerb unterschiebe, letztlich in Bezug auf Steuereinnahmen usw. international nicht eingetreten seien.

Der Bundesrat war bis jetzt der Meinung, dass Steuerwettbewerb eigentlich etwas Gutes sei, weil er letztlich die Bürgerinnen und Bürger vor einem überbordenden Fiskalismus und vor zu stark steigenden Staatsquoten beschütze. Ich bin eigentlich auch dieser Meinung. Ich habe ja schon häufig gesagt, dass mich die Umgebung von Luzern - Nidwalden, Zug - mit ihren tiefen Steuern hin und wieder auch geärgert hat. Zu Zug wage ich mich jetzt nicht näher zu äussern, zur Ehre unseres Präsidenten. Aber ich habe immer auch darauf hingewiesen, dass mich diese tieferen Steuern in meinen Nachbarkantonen vor meinem eigenen Fiskus wahrscheinlich ein bisschen geschützt haben.

Ich will jetzt nicht nochmals auf alles eingehen, was Herr Walter Frey hier gesagt hat. Aber ich bin auch der Meinung, dass unsere nach wie vor sehr günstige Steuerquote wahrscheinlich letztlich schon weniger Ausfluss höherer staatspolitischer Einsicht ist als vielmehr Ausfluss der Steuerkonkurrenz zwischen den Kantonen. Deshalb ist der Bundesrat der Meinung, man solle den Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen nicht unterbinden. In diesem Sinne haben wir ein gewisses Verständnis für die Motion. Wir haben aber etwas weniger Verständnis dafür, weil das ja die heutige Rechtslage gar nicht gestatten würde.

Ich glaube, dass nicht nur die Steuerquoten und die Steuerhöhe angeschaut werden, wenn es um Wirtschaftsstandorte geht oder darum, wo man sich niederlässt, sondern es geht ja immer um das Paket des staatlichen Preis-Leistungs-Verhältnisses. Wenn ich hin und wieder solche Diskussionen höre, dann denke ich: Das ist ja furchtbar, dieser Staat; er bezieht Steuern, und wahrscheinlich macht er nichts als Unsinn damit. So ist es ja Gott sei Dank nicht. Der Staat braucht ja die Steuern, um Staatsleistungen zu erbringen, die die Gesellschaft und die Wirtschaft wirklich brauchen. Aber Bürgerinnen und Bürger haben ein Anrecht darauf, dass dieses Preis-Leistungs-Verhältnis gut ist. Ich sehe nicht ein, warum man bei Staaten nicht genauso von Preis-Leistungs-Verhältnis reden darf wie bei privaten Unternehmungen. Es gibt solche, die machen es besser, und solche, die machen es schlechter. Hier ist ein gewisser Wettbewerb durchaus gut.

Was ist der Unterschied zwischen der formellen und der materiellen Harmonisierung? Die Bundesverfassung gibt dem Bund die Kompetenz, die Steuern formell zu harmonisieren, aber sie gibt ihm nicht die Kompetenz, sie materiell zu harmonisieren. In dieser Hinsicht ist genau das, was der Vorstoss gemäss Begründung will, in der Verfassung schon festgelegt. Ich gebe zu, dass es einen gewissen Graubereich geben mag. Zum Beispiel haben wir die Frage besprochen, ob Splitting nur eine formelle Harmonisierung bedeutet. Es hat aber sicher auf die Tarife einen Einfluss. Ist es also materielle Harmonisierung? Wir neigen dazu zu sagen, es sei formelle Harmonisierung, aber es hat ganz klar auch materiell einen Einfluss. Sie werden darüber diskutieren, wenn Sie bei der Reform der Familienbesteuerung das Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden behandeln.

Der Bund darf also nur formell harmonisieren, und hier ist die Situation die folgende - wir haben das auch gesagt, ich will nicht alles wiederholen -: Wir stellen fest, wie auch Herr Walker zu Recht gesagt hat, dass sich nun die Kantone nach vielen Jahren endlich zur Gegenwartsbesteuerung durchgerungen haben, bis auf drei. Drei Kantone haben es leider noch nicht gemacht, und wir hoffen sehr, dass sie dies noch machen werden, und wir werden gegebenenfalls vielleicht einmal prüfen müssen, ob ein leiser Druck ausgeübt werden müsste.

Sie haben unlängst hier ein "Steuervereinfachungsgesetz" für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler - das Bundesgesetz zur Koordination und Vereinfachung der Veranlagungsverfahren für die direkten Steuern im interkantonalen Verhältnis - ohne Opposition beschlossen. Gestern stimmte ihm der Ständerat zu. Wir stellen fest, dass letztlich, Herr Frey Walter, die formelle Harmonisierung eigentlich zugunsten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ist, die ja auch Sie vertreten. Wir haben eine viel mobilere Gesellschaft als früher, und es sieht keiner mehr ein, dass er noch neue Zwischenveranlagungen beantragen, Steuererklärungen ausfüllen und sich mit einem neuen System vertraut machen soll, wenn er während des Jahres einen Wohnortswechsel vornimmt. Er kann nicht vergleichen: Was heisst eigentlich 1,2 im Kanton Bern verglichen mit 0,7 im Kanton Zürich oder den Einheiten im Kanton Luzern? Kein Mensch versteht das. Diese Intransparenz ist letztlich für die Mobilität nicht gut, und die Leute haben das nachgerade satt.

Es stellt sich hier die Frage, ob wir - von den drei Kantonen einmal abgesehen - bei der formellen Harmonisierung schon am Ziel sind oder nicht. Der Bundesrat wird Ihnen darüber Bericht erstatten, denn er hat diesen Auftrag damals mit dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer bekommen, und er wird Ihnen bis in ein oder zwei Jahren diesen Bericht unterbreiten. Dann werden Sie darüber debattieren können, in welche Richtung es weitergehen soll.

Ich bin der Meinung, wir seien noch nicht am Ziel. Die Steuergegenstände sind sehr unterschiedlich definiert. Sie haben die OECD erwähnt. Ich habe mir vor einigen Jahren - damals wurde immer Holland als Standort für Unternehmen sehr gerühmt - gesagt: Ich schicke einmal eine kleine Delegation nach Holland, um das zu studieren.

Der stellvertretende Direktor der Eidgenössischen Steuerverwaltung, ein Mitarbeiter von meinem persönlichen Stab und andere Mitarbeiter sind mitgegangen und haben das System in Holland einmal studiert. Sie wurden nicht nur vom Staat mit offenen Armen empfangen, weil diese natürlich gesehen haben, dass dies auch ein Konkurrenzelement beinhaltet. Sie gingen auch zu Verbänden, Steuerberatern usw. Das interessante Ergebnis war, dass Holland in einigen Dingen sehr gut ist.

Übrigens: Sie haben die Beteiligungsgewinnsteuer erwähnt - Holland erhebt eine solche Steuer. Wir wollen jetzt aber nicht darüber debattieren; aber wir werden irgendwann einmal über eine solche, in einem vernünftigen Ausmass gestaltete Steuer sprechen müssen, um die Besteuerung quasi unabhängig von Ausschüttung oder Nichtausschüttung zu machen - aber nicht im Sinne eines fiskalischen "Fischzuges". Sie soll nicht die Steuerquote erhöhen, sondern einer rationaleren Gestaltung des Steuersystems dienen.

In Holland wurde uns gesagt - nicht vom Staat, aber von privaten Steuerberatungsfirmen -, in der Schweiz werde aus Sicht des Auslandes die formelle Disharmonisierung zunehmend zu einem Transparenzproblem. Ein Konzern, der sich in der Schweiz mit Niederlassungen in verschiedenen Kantonen ansiedeln wolle, sehe letztlich nicht mehr durch. Das sei ein Standortnachteil und kein -vorteil mehr. Ich bin der Meinung, Herr Walter Frey, dass ein Steuersystem umso transparenter ist und umso mehr Wettbewerb aufweist, je harmonisierter es formell - immer nur formell - ist. Intransparenz kann den Wettbewerb auch behindern.

Deshalb finde ich auch die Stossrichtung Ihrer Motion in Bezug auf die formelle Harmonisierung eigentlich falsch. Mir wäre es lieber, Sie würden sie ablehnen und auch nicht als Postulat überweisen. In Bezug auf die materielle Harmonisierung sind wir uns einig, da brauchen wir Ihr Postulat nicht. Aber formell sollten wir doch noch ein paar Schritte weitergehen und hier nicht falsche Signale setzen.

Noch zum Zusammenhang mit dem neuen Finanzausgleich: Wie ist eigentlich die Beziehung zwischen diesem Finanzausgleich und dem anderen Element? Ich muss vorab noch etwas sagen: Das Finanzdepartement hat Umfragen vorgenommen, die klar zeigen, dass das Volk, soviel wir auch vom Steuerwettbewerb und seinen Segnungen reden mögen, diese These letztlich schlecht versteht. Die heutigen Steuerfussunterschiede werden - das hat mich selber überrascht - von fast 90 Prozent der Bevölkerung als unverständlich und eigentlich negativ interpretiert.

Es ist interessant - ich lese hin und wieder die Zeitung und sogar den Zürcher Teil, Herr Frey Walter -: Ein Herr Schellenberg, der anscheinend in Ihrer Partei ist, lanciert jetzt im Kanton Zürich wegen dieser Unterschiede ein Volksbegehren, mit dem genau die materielle, nicht nur die formelle Harmonisierung gefordert wird. Das heisst, auch in Ihren Kreisen scheint hierzu ein gewisses Unbehagen vorhanden zu sein, vielleicht nicht bei Ihrer Führung, aber bei Ihrer Wählerschaft. Das ist eine Haltung, die wir schweizweit erkennen können. Die Leute verstehen das immer weniger. Deshalb kommen immer wieder Gedanken auf, man müsse hier eine materielle Harmonisierung vornehmen, z. B. eine gewisse Bandbreite einführen. Das ist ein altes Postulat der Linken. Ich bin der Meinung, dass das der falsche Weg ist, weil wir damit auch falsche Anreize für das Ausgabengebaren der verschiedenen Körperschaften setzen.

Das ist der Grund dafür, dass der Bundesrat die Situation auf dem Umweg des Finanzausgleiches verbessern möchte. Wir werden aber mit unseren Berechnungen dann nachweisen müssen, dass tatsächlich ein Potenzial in einer Grössenordnung entsteht, das zu einem gewissen Ausgleich der Steuerbelastung führt.

Die Idee dahinter sieht folgendermassen aus - das betrifft eigentlich das Verhältnis zu den Steuersätzen, das schon besteht: Wenn wir auf der einen Seite Kantone mit sehr hohen und auf der anderen Seite solche mit sehr tiefen Steuereinkünften pro Kopf haben, ergibt das eine schräge Kurve. Das bedeutet, dass es Kantone gibt, die ihre Aufgaben sehr gut, und andere, die ihre Aufgaben nur sehr schlecht erfüllen können. Wir wollen nun diese schräge Kurve mit verschiedenen Instrumenten etwas flacher machen. Das eine Instrument ist der Querausgleich, bei dem reichere Kantone wie Zug oder sicherlich auch Zürich zugunsten von ärmeren Kantonen etwas abgeben muss. Dieser Querausgleich wird die Kurve glätten. Die reicheren Kantone werden diesem Querausgleich natürlich nur zustimmen, wenn sie dabei gewisse Freiheiten haben und nicht alles von Bern vorgeschrieben bekommen. Deshalb ist es zwingend, dass wir gleichzeitig die Aufgabenteilung vornehmen. Verständlicherweise werden die reicheren Kantone nicht akzeptieren, dass sie nur Geld geben, dafür aber nichts bekommen sollen.

Die Kurve ist damit schon etwas flacher, aber die ärmsten Kantone werden noch immer nicht in der Lage sein, ihre Aufgaben ohne Hilfe zu erfüllen. Hier gibt der Bund von oben etwas hinein, das dieses Dreieck unten noch etwas abflacht. Dann gibt es noch die Einzelinstrumente. Ich habe sie vorhin erwähnt: Berggebietsausgleich in die Fläche, und der soziodemographische Ausgleich für die Agglomerationen. Aufgrund der neuesten Zahlen - die wir hochrechnen müssen, weil es keine entsprechenden Statistiken gibt - werden wir berechnen müssen, ob diese Querzahlungen, kombiniert mit der Aufgabenteilung und mit vermehrten freien Mitteln, es erlauben, dass die zu stark belasteten Kantone die Steuern senken können. Die andern Kantone müssen die Steuern nicht unbedingt erhöhen; sie können massvoll erhöhen oder vielleicht eine andere Politik betreiben.

Der Bund hat ja auch ein Interesse daran - das gebe ich durchaus zu -, dass es Kantone gibt, in denen sich Leute aus steuerlichen Gründen ansiedeln. Diese Leute zahlen dann wieder direkte Bundessteuern, von denen über die Politik auch Sie profitieren. So ist also das Verhältnis. Wir möchten die Steuern eigentlich indirekt über die Belastungsunterschiede und nicht direkt über die Steuersätze beeinflussen; damit bleiben die Sparanreize in den Kantonen, die Anreize zu haushälterischem Gebaren, bestehen.

Die Beziehung zum Steuerharmonisierungsgesetz habe ich erwähnt: Es geht dort nur um formelle Harmonisierung. Wir werden uns darüber unterhalten müssen, in welcher Richtung es dort weitergehen soll. Untersuchungen über die Kantone selber kenne ich nicht, Frau Fässler; ich habe nur die internationale Untersuchung erwähnt. Die Studie des Westschweizer Professors habe ich selbst nicht im Wortlaut gelesen, aber Sie können sie sicher irgendwo beziehen.

Das alles führt den Bundesrat zur Schlussfolgerung, dass er mit der Stossrichtung, den Wettbewerb zu bewahren, durchaus einverstanden sein kann; er müsste es aber zurückweisen, nicht mehr darüber nachdenken zu dürfen, ob im formellen Harmonisierungsbereich zugunsten unserer Bürgerinnen und Bürger nicht doch noch ein gewisser Handlungsbedarf bestehen könnte.

Hess Peter · P-M · Nationalrat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion

Herr Bundesrat Villiger, darf ich Sie jetzt trotzdem fragen, ob Sie sich mit dem Postulat einverstanden erklären können oder ob Sie an der Ablehnung der Motion festhalten?

Villiger Kaspar · BR-M · Bundesrat · Luzern

Ich hätte den Vorstoss natürlich lieber ganz abgelehnt, weil man mir bei der formellen Harmonisierung sonst plötzlich sagt, weitere Schritte seien ausgeschlossen.

Aber wenn Herr Frey Walter hier erklärt, dass er die Harmonisierung, so weit sie für unsere Bürgerinnen und Bürger sinnvoll ist, damit nicht abbremsen will, kann ich auch zu einem Postulat stehen.

Frey Walter · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich kann hier erklären, dass wir uns dort, wo eine formelle Harmonisierung Sinn macht und den Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen nicht stört, im Sinne der Transparenz durchaus damit einverstanden erklären könnten.

Fässler Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion

Selbstverständlich bin ich auch mit der Überweisung als Postulat nicht einverstanden. Ich habe aber eine Bemerkung an die Adresse von Herrn Bundesrat Villiger: Wir bekommen nicht zum ersten Mal ein Papier mit den Anträgen des Bundesrates, was mit den Vorstössen geschehen sollte. Schon in der letzten Session sind dann viele Vorstösse, die der Bundesrat zur Ablehnung empfahl, von Herrn Bundesrat Villiger schliesslich als Postulate entgegengenommen worden, ohne dass ein Antrag auf Überweisung als Postulat vorgelegen hätte. Das stört mich. Entweder bekommen wir eine begründete Antwort mit einem Antrag auf Überweisung als Postulat - oder nicht. Ich nehme an, Herr Bundesrat, dass Sie die Kompetenz haben, den schriftlichen Antrag im Rat abzuändern, aber es stört mich. Deshalb möchte ich die Bitte zu Protokoll geben, dass die Stellungnahme des Bundesrates in Zukunft eindeutig ist. Wenn sie "halb eindeutig" ist, dann soll dies bitte in den Unterlagen stehen, auf denen unsere Vorbereitung basiert.

Hess Peter · P-M · Nationalrat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion

Frau Fässler bekämpft auch das Postulat.

Abstimmung - Vote

Für Überweisung des Postulates .... 98 Stimmen

Dagegen .... 70 Stimmen