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Schmiergelder. Keine Steuerabzüge
Gysin Remo · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Manchmal geht die Schweiz seltsame Wege - und hier auch der Bundesrat, Sie verzeihen, Herr Bundesrat Villiger. Versuchen Sie einmal jemandem zu erklären, dass das Bezahlen von Schmiergeldern, die private Bestechung, bei uns belohnt wird!
Die Motion Jans Armin "Schmiergelder. Keine Steuerabzüge" will, dass die Zahlung von Schmiergeldern, die private Bestechung, nicht mehr als geschäftsmässiger Aufwand betrachtet und zum Abzug zugelassen werden kann. Konkret bedeutet das, dass ein Kreisschreiben der Eidgenössischen Steuerverwaltung von 1946 aufgehoben werden soll.
Ich begründe das wie folgt: Die Abzugsfähigkeit von Bestechungsgeldern mit Leistungsempfängern im öffentlichen Bereich ist bereits ausgeschlossen. Dieses Gesetz ist übrigens sehr neu und wird per 1. Januar 2001 in Kraft treten. Auch bei der privaten Bestechung, handelt es sich um Gelder, die den Empfänger zu einem pflichtwidrigen Verhalten im Interesse des Zahlenden veranlassen sollen. Wirtschaften ohne Schmiergelder ist nicht nur ein ethisches Erfordernis; wir sollten auch - ich zitiere Sie, Herr Bundesrat Villiger - keine so genannten Kavaliersdelikte tolerieren. Wirtschaften ohne Schmiergelder ist kostengünstiger, hiermit gewinnträchtiger, wettbewerbsfreundlicher und marktgerechter.
In der Vernehmlassung zur Änderung des schweizerischen Korruptionsstrafrechtes Ende 1998 haben verschiedene Kantone angeregt, die aktive und passive Privatbestechung nicht im Wettbewerbs-, sondern im Strafgesetz neu zu regeln. Für den Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt gäbe es da ein präventives, wirksames Signal. Übrigens haben wir einen entsprechenden Passus im Wettbewerbsrecht. Die Sache ist im Gesetz über den unlauteren Wettbewerb eigentlich geregelt, seit 50 Jahren ist es aber nie zu einer Verurteilung gekommen. Das zeigt, dass die ganze Sache toleriert wird bzw. nicht funktioniert.
Der Kanton Basel-Stadt begrüsst ausdrücklich auch die Strafbarkeit der Privatbestechung, da diese erheblichen wirtschaftlichen Schaden anrichte und das Vertrauen in den Geschäftsverkehr untergrabe; so schrieb der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt in seiner Vernehmlassungsantwort zur Korruptionsbekämpfung.
Ich möchte aufgrund von zwei, drei Beispielen die Sache konkretisieren: Besonders gravierend wird die private Bestechung, wenn es um Medien geht. Es gab eine Zeitungsmeldung im Laufe dieses Jahres, wonach eine redaktionelle Gefälligkeit als Gegenleistung für eine Luxusuhr erfolgte. Edipresse und "Bilan" waren damals im Gespräch.
Im Exportbereich geht es bei der privaten Bestechung ganz allgemein nicht um Trinkgelder, sondern weltweit - so schätzt die OECD - um eine Summe von mehr als 100 Milliarden Schweizerfranken.
Private Bestechung ist besonders auch im Fonds- und im Bankenbereich zu beobachten, z. B. beim Handel mit Optionen. Wer entscheidet unter welchen Umständen z. B. über die Aufnahme von Beteiligungen an Fonds oder über ein Portfolio einer Pensionskasse?
Private Bestechung ist noch eines der letzten Tabus unserer Gesellschaft. Ich bitte Sie, gegenüber den Totengräbern der Marktwirtschaft - so lautete eine Zeitungsüberschrift zu diesem Thema - hier ein Zeichen zu setzen, die Vetternwirtschaft nicht zu unterstützen und die Motion, an der ich im Namen von Herrn Jans festhalte, zu überweisen.
Villiger Kaspar · BR-M · Bundesrat · Luzern
Ich wäre nicht ehrlich mit mir selber, wenn ich nicht gestehen würde, dass ich für die Argumentation von Herrn Gysin einiges Verständnis habe und es einige Überwindung braucht, Ihnen hier das Gegenteil zu empfehlen. Aber es gibt eben gute Gründe dafür.
Das Bundesgesetz über die steuerliche Abzugsfähigkeit von Bestechungsgeldern - Herr Remo Gysin hat es erwähnt - wurde von Ihnen vor ziemlich genau einem Jahr hier beschlossen. Dort wurde die Abzugsfähigkeit von Bestechungsgeldern an schweizerische und fremde Amtsträger ausdrücklich ausgeschlossen, und das im Rahmen der Einkommenssteuer und Gewinnsteuer, bei der direkten Bundessteuer und bei den Staats- und Gemeindesteuern, also auch im Steuerharmonisierungsgesetz. Es trifft zu, dass das Gesetz auf den 1. Januar 2001 in Kraft treten wird.
Wir erfüllen damit die Empfehlungen der OECD vom Mai 1997. Diese Empfehlungen zielen darauf ab, dass die Mitgliedstaaten die steuerrechtliche Abzugsfähigkeit von Bestechungsgeldern unterbinden.
Diese Motion hier geht weiter, und der Unterschied - Herr Gysin hat ihn angedeutet - besteht darin: Herr Gysin möchte, dass der Steuerabzug nicht nur für Bestechungsgelder, sondern auch für Schmiergelder gesetzlich ausgeschlossen wird. Der Unterschied zwischen beiden - ich musste das auch erst im Amt lernen - ist folgender: Bestechung ist es, wenn der Leistungsempfänger eine Person ist, die mit einer öffentlichen Aufgabe betraut ist, und Schmiergeld ist es, wenn der Empfänger eine Privatperson ist.
Die Expertengruppe, die diese Fragen im Vorverfahren zu Ihren Entscheiden vor einem Jahr prüfte, prüfte auch die Frage, ob man den Ausschluss des Steuerabzuges auf Schmiergelder ausdehnen sollte. Sie kam nach eingehenden Abklärungen zum Schluss, dass eine Ausdehnung auf die Schmiergelder zu einem problematischen Alleingang der Schweiz führen würde, der gewisse Benachteiligungen bewirken könnte. Es ist traurig, wenn man das so sagen muss, aber das ist noch kein internationaler Standard. Man hat diesbezüglich noch keine Erfahrung, und ich habe Ihnen damals gesagt, dass es auch gewisse Probleme für die Steuerbehörden gebe. Wir werden zuerst noch Erfahrungen sammeln müssen.
Sie haben nicht jene Lösung gewählt, die aus Sicht der Steuerbehörden die optimale gewesen wäre, dafür haben Sie die international anerkannte gewählt. Das kann man machen, vielleicht ist sie letztlich aber weniger effizient. Es würde wenig Sinn machen, hier weiter zu gehen, bevor man die Erfahrungen hat und bevor es internationaler Standard ist. Sollte sich dieser Standard z. B. in der OECD in der Zukunft durchsetzen - und wir wären durchaus gewillt mitzuwirken, dass das der Fall sein wird, aber dann im internationalen Kontext -, könnte die Schweiz sehr rasch auf diese Entwicklung reagieren und auch auf die Grundlagen, die schon vorbereitet sind, zurückgreifen.
Das ist der Grund dafür, dass ich Ihnen im Namen des Bundesrates empfehle, hier nicht im Alleingang vorzugehen, sondern zuzuwarten, bis sich das Umfeld verändert hat. Deshalb empfehlen wir Ihnen, die Motion abzulehnen.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Überweisung der Motion .... 77 Stimmen
Dagegen .... 95 Stimmen