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Standards und Prozesse bei Bauvorhaben mit finanzieller Beteiligung des Bundes

Leutenegger Filippo · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion

Bei der vorliegenden Motion der Kommission für öffentliche Bauten geht es um die Durchsetzung der Baustandards des Bundes bei sämtlichen Bauvorhaben, an denen der Bund vollumfänglich oder wesentlich beteiligt ist.

Tatsächlich gibt es heute für die drei grossen Liegenschaftsorgane des Bundes - das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL), Armasuisse und der Rat der Eidgenössischen Technischen Hochschulen - weitgehend harmonisierte Energie- und Baustandards. Die Koordination klappt gut und, soweit wir es in der Kommission feststellen konnten, recht reibungslos. Stein des Anstosses und deshalb auch der Anstoss zu dieser Motion war ein Bauvorhaben der Immobilienstiftung für internationale Organisationen (Fipoi). Im Rahmen der Projektierungsarbeiten für die dritte Umbau- und Ausbauetappe des WTO-Gebäudes in Genf, das Centre William Rappard, kam es in der Kommission zu kritischen Fragen zum Umfang der Architektenhonorare, aber auch zu weiteren kritischen Fragen zu den Standards des Bundes, die nicht eingehalten wurden.

Der Bund beteiligt sich finanziell stark an den Bauten der in der Schweiz ansässigen internationalen Organisationen. Es gibt deshalb ein berechtigtes Interesse daran, dass die Verfahrens- und Baustandards, die das BBL bei Bundesbauten vorgibt, auch bei den Fipoi-Gebäuden eingehalten werden. Besonders pikant, und das möchte ich hier erwähnen, war für die Kommission der Umstand, dass zur selben Zeit Umbau- und Ausbaupläne sowohl für das internationale WTO-Gebäude in der Schweiz als auch für die Schweizer Botschaft in Russland projektiert wurden. Dabei galten die strengen energetischen Minergie-Regeln zwar für das Botschaftsgebäude in Moskau, aber nicht für das Gebäude in Genf. Das ist in einer Zeit, in welcher wir die Klima- und Energiediskussion so intensiv führen wie in dieser Woche, etwas widersinnig.

Angesichts dieser unbefriedigenden Situation schlägt Ihnen deshalb die Kommission vor, dass die vom BBL vorgegebenen Standards und Prozesse für alle Bauten gelten, an denen sich der Bund finanziell wesentlich beteiligt. Bei wichtigen Abweichungen müssen diese zuerst begründet werden; und zwar in der Kommission und nicht erst nachher, wie das leider in einigen Fällen geschehen ist. Wenn man nichts mehr machen kann, hat man nur noch die Wahl zwischen Scherbenhaufen und Schlucken. Der Bundesrat weist zwar in seiner Stellungnahme zu Recht darauf hin, dass das BBL im Stiftungsrat der Fipoi Einsitz nehme und an allen wichtigen Entscheidungen beteiligt sei. Leider hat die Vergangenheit gezeigt, dass die Einsitznahme des BBL in der Fipoi nicht reicht, um die Verfahrensregeln und Baustandards des Bundes durchzusetzen.

Deshalb beantragt Ihnen die Kommission für öffentliche Bauten mit 11 zu 1 Stimmen, die Motion anzunehmen.

Merz Hans-Rudolf · BR-M · Bundesrat · Appenzell A.-Rh.

In der Tat ist es so, dass diese Standards und Normen heute im Allgemeinen eingehalten werden. Insofern betrachten wir die Motion als erfüllt.

Es gibt einige Probleme, in der Tat. Es wurde darauf hingewiesen, dass es bei der Fipoi zu Diskussionen gekommen ist. Diese Diskussionen haben damit zu tun, dass die ganze Struktur der Fipoi eine schwierige Struktur ist, auch bedingt durch unsere Funktion als Gastland. In solchen Fällen kann es einmal zu Diskussionen kommen. Jetzt sagt die Motion, dass Abweichungen möglich sein sollen und dass sie dann einfach der Kommission zu unterbreiten seien. Insofern lässt sie dieses Ventil offen.

Der Bundesrat ist demgegenüber der Meinung, dass er dem Sorge getragen hat; diese Standards sind heute generell anzuwenden. Dafür ist das BBL verantwortlich, darauf schaut es, es trägt dem Sorge. Wir finden, die Motion sei in diesem Sinne erfüllt.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 117 Stimmen

(Einstimmigkeit)