09.031
Für faire Steuern. Stopp dem Missbrauch beim Steuerwettbewerb (Steuergerechtigkeits-Initiative). Volksinitiative
Verfahrensbeitrag
Antrag der Minderheit
(Schelbert, Thorens Goumaz, von Graffenried)
Rückweisung an den Bundesrat
mit dem Auftrag, dem Parlament einen direkten Gegenvorschlag zu unterbreiten, der sich z. B. am Modell Zehnder orientieren kann.
Antrag Ingold
Rückweisung an den Bundesrat
mit dem Auftrag, dem Parlament einen direkten Gegenvorschlag zu unterbreiten, der griffige Instrumente vorsieht, welche den Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen gegenüber heute begrenzen.
Proposition de la minorité
(Schelbert, Thorens Goumaz, von Graffenried)
Renvoi au Conseil fédéral
avec mandat de soumettre au Parlement un contre-projet direct, qui pourrait par exemple être conçu selon le modèle Zehnder.
Proposition Ingold
Renvoi au Conseil fédéral
avec mandat de soumettre au Parlement un contre-projet direct prévoyant la création d'instruments efficaces en vue de limiter la concurrence fiscale qui existe actuellement entre les cantons.
Rime Jean-François · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Le Parti socialiste suisse a déposé une initiative populaire intitulée "pour des impôts équitables. Stop aux abus de la concurrence fiscale". Elle vise à introduire un taux minimum de 22 pour cent sur les revenus dépassant 250 000 francs; elle prévoit aussi un taux minimum de 0,5 pour cent pour les fortunes supérieures à 2 millions de francs; elle propose également d'interdire les impôts dégressifs.
Le Conseil fédéral a proposé de soumettre cette initiative au peuple sans contre-projet. Le Conseil des Etats a décidé, par 30 voix contre 9, de faire de même. La majorité de la commission est du même avis; la commission a pris sa décision par 18 voix contre 9. Les raisons en sont les suivantes.
Cette initiative impose une harmonisation des impôts aux niveaux communal et cantonal: elle remet donc en question la souveraineté des cantons en matière d'imposition et entrave la concurrence fiscale. L'initiative nuit non seulement aux cantons dans lesquels l'imposition est faible, mais à l'ensemble du pays, dont elle réduirait l'attractivité sur le plan fiscal. L'initiative ne concerne pas seulement les revenus et les fortunes dépassant les limites préconisées; selon la manière dont l'initiative serait appliquée, elle pourrait toucher aussi la classe moyenne en raison d'une adaptation nécessaire des barèmes. C'est notamment le cas, selon une étude, dans le canton de Schwytz.
Enfin, le Conseil fédéral constate que cette initiative serait néfaste pour les petits cantons qui cherchent à améliorer leur situation financière en pratiquant une politique fiscale attrayante pour les revenus élevés. Dans son message, le Conseil fédéral relève aussi que l'acceptation de l'initiative aurait des répercussions négatives sur la croissance économique.
Comme il s'agit d'une initiative populaire - la présidente l'a dit -, l'entrée en matière est acquise de plein droit.
Nous devons nous prononcer sur une proposition de minorité Schelbert. J'ai vu qu'il y avait également une proposition Ingold qui prévoit de renvoyer le projet au Conseil fédéral pour qu'il nous soumette un contre-projet direct qui pourrait, selon Monsieur Schelbert, par exemple être conçu selon le modèle Zehnder.
Selon ce modèle, l'impôt sur le revenu serait réparti entre la Confédération, les cantons et les communes. Chaque collectivité publique imposerait une tranche de revenu: la Confédération, par exemple, dès 200 000 francs; les cantons, les revenus moyens; les communes, les bas revenus. Ce système signifie, vous l'avez bien compris, une refonte complète de la fiscalité directe.
La commission a rejeté la proposition Schelbert par 16 voix contre 3 et 6 abstentions. Elle vous demande aussi, par 18 voix contre 8, de recommander au peuple et aux cantons de rejeter cette initiative populaire.
Müller Philipp · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Am 6. Mai 2008 reichte die Sozialdemokratische Partei der Schweiz die in Form eines ausgearbeiteten Entwurfes abgefasste eidgenössische Volksinitiative "für faire Steuern. Stopp dem Missbrauch beim Steuerwettbewerb", die sogenannte Steuergerechtigkeits-Initiative, ein. Die vorgeschlagene Regelung umfasst drei Punkte:
1. Der Grenzsteuersatz der kantonalen und kommunalen Steuern soll bei einem steuerbaren Einkommen ab 250 000 Franken für Alleinstehende in allen Kantonen mindestens 22 Prozent betragen.
2. Der Grenzsteuersatz der kantonalen und kommunalen Steuern soll bei einem steuerbaren Vermögen ab 2 Millionen Franken für Alleinstehende in allen Kantonen mindestens 5 Promille betragen.
3. Der durchschnittliche Steuersatz jeder einzelnen der vom Bund, von den Kantonen oder den Gemeinden erhobenen direkten Steuern darf weder mit steigendem steuerbarem Einkommen noch mit steigendem steuerbarem Vermögen abnehmen.
Ausserdem werden Kantone, welche ihre Steuertarife und Steuersätze aufgrund der vorgeschlagenen Änderung anpassen müssen, verpflichtet, während einer durch das Bundesgesetz festzulegenden Dauer zusätzliche Beiträge an den Finanzausgleich zu leisten. Ziel der Volksinitiative ist es, den Steuerwettbewerb zwischen Kantonen und Gemeinden einzuschränken und damit die nach Auffassung der Initianten schädlichen Auswüchse des Steuerwettbewerbs einzudämmen.
Der Bundesrat lehnt die Steuergerechtigkeits-Initiative ohne Gegenvorschlag ab. Der Ständerat hat am 25. November 2009 mit 30 zu 9 Stimmen entschieden, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen. Die WAK des Nationalrates hat sich an ihrer Sitzung vom 18. Januar 2010 mit 18 zu 8 Stimmen dem Bundesrat und dem Ständerat angeschlossen und beantragt Ihnen, die Vorlage Volk und Ständen ebenfalls zur Ablehnung zu empfehlen.
Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass die Einschränkungen der Dynamik des Steuerwettbewerbs bei dessen Vorteilen zu Einbussen führen würden. Als Vorteile des Steuerwettbewerbs werden insbesondere die Berücksichtigung unterschiedlicher Präferenzen - z. B. tiefe Steuern und tiefe öffentliche Leistungen -, ein relativ effizienter und schlanker Staat sowie die Chancen für Randgebiete, mit einer gezielten Steuerpolitik Standortnachteile gegenüber Zentrumskantonen wettzumachen, genannt. Zudem sieht die Kommissionsmehrheit die Kantons- und Gemeindeautonomie gefährdet und stellt fest, dass die Initiative nicht nur die hohen Einkünfte und Vermögen betrifft, sondern auch den Mittelstand. Denn auch die Besteuerungskurven der Einkommensklassen unter 250 000 Franken und der Vermögen unter 2 Millionen Franken müssten aufgrund der in der Volksinitiative festgelegten Eckpunkte angepasst werden, um einen zu grossen Sprung in der Steuerprogressivität zu verhindern. Ausserdem wirft die Kommissionsmehrheit ein, dass durch die von Volk und Ständen im November 2004 breitakzeptierte Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen bereits ein Instrument zur Verfügung stehe, das negative Auswirkungen des Steuerwettbewerbs minimiere.
Eine Minderheit der Kommission beantragt, die Initiative zur Annahme zu empfehlen. Sie ist der Meinung, dass die Initiative mehr Steuergerechtigkeit bringe, indem sie dem exzessiven Steuerwettbewerb innerhalb der Schweiz um die sehr hohen Einkommen und Vermögen einen Riegel vorschiebe. Zudem macht die Minderheit geltend, dass die Initiative nur einen Mindeststeuersatz fordere, womit die Kantone und Gemeinden die Freiheit behalten würden, die Höhe der Steuern zu bestimmen. Daher sei von der Gesetzesänderung nur ein kleiner Teil der Schweizer Bevölkerung direkt betroffen. Schliesslich argumentiert die Minderheit, dass eines der Ziele des NFA, nämlich eine Verringerung der Unterschiede zwischen Kantonen und Gemeinden bei der Steuerbelastung, wohl nicht erreicht werden könne.
Anlässlich der Eintretensdebatte hat die Kommission mit 16 zu 3 Stimmen bei 6 Enthaltungen einen Antrag auf Rückweisung an den Bundesrat abgelehnt, mit welchem der Bundesrat hätte beauftragt werden sollen, dem Parlament einen direkten Gegenvorschlag zu unterbreiten, der sich zum Beispiel am Modell von Professor Carl August Zehnder orientieren soll. Dieses Modell beruht darauf, dass tiefe Einkommensteile nur in den Gemeinden versteuert werden, mittlere nur im Kanton; die Bundessteuer würde nur sehr hohe Einkommen erfassen.
Die Kommission bittet Sie, den entsprechenden Antrag der Minderheit Schelbert abzulehnen.
Fazit: Es gibt fünf wesentliche Gründe, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.
1. Die Initiative hat eine Einschränkung der Steuerautonomie der Kantone und der Gemeinden zur Folge.
2. Die Initiative macht den Anschein, als würde sie im Kern nur einige Kantone betreffen, letztlich betrifft sie aber alle Kantone, allein schon deshalb, weil die autonome Festsetzung von Abzügen, z. B. von Kinderabzügen, nicht mehr möglich wäre.
3. Die Initiative betrifft alle Steuerpflichtigen, denn auch die Besteuerungskurve der unteren Einkommensklassen, also derjenigen unter 250 000 Franken, müsste angepasst werden, um einen zu grossen Sprung in der Steuerprogressivität zu verhindern.
4. Die Einschränkung des Steuerwettbewerbs hätte negative volkswirtschaftliche Auswirkungen. Sie würde insbesondere die Möglichkeiten von kleineren Kantonen und von Randgebieten, sich im nationalen und internationalen Standortwettbewerb zu positionieren, einschränken.
5. Die Initiative ist angesichts des NFA unnötig. Es sind die stark progressive direkte Bundessteuer, die formelle Steuerharmonisierung, die Besteuerungsprinzipien in der Bundesverfassung und die Rechtsprechung des Bundesgerichtes, welche für Steuergerechtigkeit sorgen.
Ihre WAK beantragt Ihnen mit 18 zu 8 Stimmen, dem Bundesrat sowie dem Ständerat zu folgen, wonach die Vorlage Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen sei.
Schelbert Louis · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion
Die Fraktion der Grünen hat grosse Sympathie für die Initiative. Als Kommissionsminderheit stellen die Vertreter der Grünen einen Rückweisungsantrag mit dem Auftrag, einen direkten Gegenvorschlag auszuarbeiten. Damit wollen wir erreichen, dass sich der Bundesrat Alternativen zu den heutigen Verhältnissen überlegt. Das hat er in der vorliegenden Botschaft nicht getan, sie überzeugt uns nicht. Sie enthält nicht einmal eine Tabelle über die durchschnittlichen Steuerbelastungen in den Kantonen, geschweige denn eine Darstellung der enorm ungleichen Belastungen bestimmter Einkommen in den Kantonen. Gerade dies würde aber erst zeigen, wie nötig Massnahmen sind, um die bestehenden extremen Unterschiede anzugehen, denn der Grund für die Einreichung der Initiative liegt in den Folgen des interkantonalen Steuerwettbewerbs, der zunehmend aus dem Ruder läuft. Die Unterschiede zwischen den steuergünstigsten Kantonen und denjenigen Kantonen mit den höchsten Steuersätzen wachsen. Die Verhältnisse in den Kantonen Zug und Jura liegen bald im Verhältnis 1 zu 3 auseinander. Das hat mit gesundem Wettbewerb nichts, aber auch gar nichts mehr zu tun: Es ist ungerecht, es stört die Bevölkerung, und es ist dem sozialen Frieden abträglich.
Der Bundesrat argumentiert mit dem neuen Finanzausgleich und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen, das ist sein Gegenkonzept. Vor zehn oder fünfzehn Jahren stand das F tatsächlich noch für Finanzausgleich. Kantone wie Zug und Zürich hätten zum Teil massive Transferzahlungen leisten müssen. Doch je älter das Projekt NFA wurde, umso geringer wurde der Finanzausgleich gewertet. Jetzt ist der NFA im dritten Jahr in Kraft, und die Ausgleichswirkungen sind weitgehend verschwunden. Ich nehme als Beispiel die Steuerbelastungen im Kanton Zug und im Kanton Luzern: Vor dem NFA betrug das Verhältnis mehr als 1 zu 2. Das heisst, durchschnittlich bezahlten Sie im Kanton Luzern mehr als doppelt so hohe Steuern wie im Kanton Zug. Heute, mit dem NFA, ist das Verhältnis immer noch mehr als 1 zu 2, obwohl sich der Kanton Luzern, umgeben von den Tiefsteuerkantonen Zug, Schwyz und Nidwalden, verbiegt und überanstrengt, weil er bestehen möchte. Zug musste die Steuern nicht erhöhen, ja, Zug konterte den NFA mit neuen Steuersenkungen. Die ursprüngliche Absicht, mit dem neuen Finanzausgleich die grossen Steuerbelastungsunterschiede zu glätten, lässt sich also damit nicht einlösen.
Der NFA bringt keine wirksame Umverteilung im Sinne einer Steuerharmonisierung. Wir halten deshalb die Argumentation des Bundesrates nicht für stichhaltig. In Anbetracht der Probleme soll er weitere Möglichkeiten prüfen. Wir möchten uns nicht dem Vorwurf aussetzen, nicht alles versucht zu haben, um Alternativen zu prüfen und eine Lösung zu finden.
Eine solche Lösung könnte sich zum Beispiel am Modell Zehnder orientieren, das auch den Steuertourismus eindämmen will. Personen sollen nicht allein aus Steuergründen einen starken Anreiz haben, den Wohnkanton zu wechseln. Sinnigerweise, das in Klammern gesagt, taucht auch in diesem Zusammenhang immer wieder der Name Ospel auf, dessen Träger heute im Kanton Schwyz statt in Basel-Stadt Steuern zahlt bzw. Steuern spart. Dieses Modell des emeritierten ETH-Professors Zehnder geht davon aus, dass Einkommen bis zu einer bestimmten Höhe nur von den Gemeinden, das mittlere Segment nur von den Kantonen und die höchsten Einkommen vom Bund zu besteuern sind. Der Bundesrat hat in einem Bericht vom Juni 2007 dazu ausgeführt: "Wie der vorliegende Bericht zeigt, kann durch das Modell Zehnder der 'Steuertourismus' im Inland stark eingedämmt werden, und die Nachteile des Steuerwettbewerbs - ungleiche Einkommensverteilung, Spill-over - können gedämpft werden. Ausserdem werden die Gemeinden und Kantone weniger abhängig von einzelnen Steuerzahlenden."
Das sind starke Argumente. Klar zählt der Bundesrat in diesem Bericht auch Gegenargumente auf; sie drehen sich um die Auswirkungen auf den Steuerwettbewerb. Gerade das aber ist der Kern der politischen Auseinandersetzung. Wir sehen, dass dem Bundesrat die SP-Initiative nicht passt. Das darf bei den ungenügenden Ausgleichswirkungen des neuen Finanzausgleichs aber nicht dazu führen, dass gar nichts weiter geprüft wird.
In diesem Sinne bitten wir Sie um Zustimmung zum Minderheitsantrag.
Ingold Maja · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp
Ich stelle Antrag auf Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag, dem Parlament einen direkten Gegenvorschlag zu unterbreiten, der griffige Instrumente vorsieht, die den Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen gegenüber heute begrenzen.
Der Bundesrat lehnt die Steuergerechtigkeits-Initiative ohne Gegenvorschlag ab. Anscheinend fürchtet er sich überhaupt nicht vor einer Annahme der Initiative. Die EVP beurteilt das anders. Spätestens seit der Popularität der Abzocker-Initiative wissen wir, dass die Volksseele kochen kann, wenn ihr Gerechtigkeitsgefühl verletzt wird. Wir halten die Initiative für aussichtsreich. Das Schweizervolk ist für Gerechtigkeit, und wenn Sie die Leute fragen, was sie darunter verstehen, bekommen Sie von allen dieselbe Antwort: Gerecht ist, wenn die Steuerlast gleich verteilt ist, gerecht ist, wenn in einem Kanton nicht nur reiche Leute wohnen, die weniger Steuern bezahlen, weil sie so viele sind und weil sie die wirtschaftlich Schwächeren vertrieben haben. Die Reichen sind nicht direkt Abzocker, aber die Empörung ist erheblich, wenn deren Steuersatz desto mehr sinkt, je vermöglicher sie sind.
Dass man die Initiative so nicht zur Umsetzung empfehlen kann, leuchtet ein. Sie ist zu wettbewerbsfeindlich, und die Risiken sind nicht abzusehen; sie könnte auch gerade die umgekehrte Wirkung erzielen statt mehr Gerechtigkeit. Aber dass kein Versuch gemacht werden soll, die Steuerfairness zu verbessern und den schon längst ungesunden, teils ruinösen, unfairen Wettbewerb zwischen den Kantonen zu begrenzen, finde ich gerade heute, in der aufgeheizten gesellschaftlichen Diskussion, unverantwortlich. Damit würde die Chance verpasst, die Politikverdrossenheit der Bevölkerung und den Vertrauensverlust aufzufangen.
Der Bundesrat findet, dass die verfügbaren Instrumente - NFA, progressive direkte Bundessteuer, formelle Steuerharmonisierung sowie die Entscheide des Bundesgerichtes betreffend degressive Besteuerung im Kanton Obwalden - als Leitplanken eines regulierten Steuerwettbewerbs in der Schweiz genügen. Er ist überzeugt, dass die Instrumente durch diese Schranken ihre "wohlfahrtssteigernde Wirkung", wie es in der Botschaft heisst, voll entfalten. Ich finde, sie reichen eben gerade nicht und machen die von der Initiative geforderte teilweise materielle Steuerharmonisierung eben nicht unnötig. Ich weiss nicht, was der Bundesrat unter "wohlfahrtssteigernd" versteht, wenn das gegenseitige Wasserabgraben unter den Kantonen zu einer Verschiebung von guten Steuerzahlern - Personen und Unternehmen - führt, wenn die Verlierer-Gemeinwesen ihren sozialen und bildungsinfrastrukturellen Pflichten nicht mehr nachkommen können und die Gewinnerkantone und -gemeinden ihre Superreichen-Ghettos pflegen können.
Um diese Entwicklungen in den Griff zu bekommen und in der Tat gewisse Missbräuche zu stoppen, soll der Bundesrat beauftragt werden, einen Gegenvorschlag auszuarbeiten. Er soll aber mehr Spielraum dazu haben als im Beispiel des Modells Zehnder. Der zentrale Punkt ist für mich, dass griffige Instrumente entwickelt werden, die jenen übersetzten Steuerwettbewerb beschränken, der an der wirklichen Wohlfahrt des ganzen Landes vorbeizielt.
Fehr Hans-Jürg · Mit-M · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion
Der Nationalrat steht heute vor der Frage, ob er die Politik des Abzockerschutzes, die er im Laufe dieser Session so ausgeprägt betrieben hat, weiterführen will oder ob er sich endlich dazu aufraffen kann, Gegensteuer zu geben. Die Steuergerechtigkeits-Initiative der Sozialdemokratischen Partei ist Gegensteuer gegen den steuerpolitischen Megatrend der letzten zehn Jahre. Dieser Megatrend hat darin bestanden, dass die hohen Einkommen und die grossen Vermögen fortgesetzt entlastet worden sind; er hat darin bestanden, dass die Kapitalerträge gegenüber den Löhnen und Renten fortgesetzt bevorzugt worden sind. Der Megatrend besteht eben auch in diesem eskalierenden Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen, der mit der Einführung der Degression in zwei kantonalen Steuergesetzen seinen traurigen Höhepunkt erreicht hat. Die konkreten Resultate dieses steuerpolitischen Megatrends waren erstens die Abschaffung der Erbschaftssteuer für die direkten Nachkommen, zweitens die Halbierung der Dividendensteuer und drittens die Reduktion der Vermögenssteuer in fast allen Kantonen.
Steuerwettbewerb ist in Tat und Wahrheit ein Steuersenkungswettlauf, von dem nur eine kleine, schwerreiche Minderheit wirklich profitiert. Die Profiteure sind die superreichen Steuerflüchtlinge, die ihren Wohnsitz dorthin verlegen, wo sie fast keine Steuern zahlen müssen; das sind auch die internationalen Konzerne, die ihren Firmensitz dorthin verlegen, wo sie so wenig Steuern wie möglich zahlen müssen. Wer bei diesem Steuersenkungswettbewerb leer ausgeht, ist die grosse Mehrheit der Steuerpflichtigen, das sind die Leute mit kleinen oder mittleren Einkommen und die KMU. Sie haben allenfalls sogar negative Konsequenzen zu tragen, dort zum Beispiel, wo Steuern durch Gebühren ersetzt werden, oder dort, wo es eben zu einer Verminderung der staatlichen Leistungen kommt.
Die Steuergerechtigkeits-Initiative ist eine moderate Massnahme gegen Übertreibungen, Fehlentwicklungen und Missbräuche. Sie schafft den Steuerwettbewerb nicht ab, aber sie dämmt ihn ein, und sie weist ihn in die Schranken.
Was heisst Steuergerechtigkeit im Sinne dieser Initiative? Wir schlagen damit eine ganz einfache Methode vor, nämlich Mindeststeuersätze für hohe Einkommen und Mindeststeuersätze für grosse Vermögen, die in allen Kantonen gelten müssen. Der Mindeststeuersatz bei den Einkommen über 250 000 Franken pro Jahr läge bei 22 Prozent, jener bei Vermögen über 2 Millionen Franken bei 5 Promille.
Wer wäre betroffen von diesen Mindeststandards? Wo müssten die Steuersätze angehoben werden? In der Mehrheit der Kantone würde gar nichts passieren, weil sie heute schon höhere Steuern verlangen. Anpassen müssten ihre Steuersätze bei der Einkommenssteuer sechs Kantone, bei der Vermögenssteuer neun Kantone. Innerhalb dieser Kantone, und das ist eine zentrale Aussage zu dieser Initiative, wären es die Betroffenen an der obersten, kleinsten Spitze der Einkommenspyramide, die effektiv mehr Steuern als heute zahlen müssten. Hochgerechnet auf die ganze Schweiz wären es 1, maximal 2 Prozent der steuerpflichtigen Bevölkerung.
Die Initiative "für faire Steuern" ist ein sehr moderater Harmonisierungsschritt. Sie ist zielgenau, weil sie genau jene Superreichen und Abzocker anpeilt, die unser Steuersystem zu ihren egoistischen Zwecken ausnützen. Es ist eine massvolle Massnahme gegen den überbordenden und schädlichen Steuerwettbewerb.
Ich bitte Sie deshalb, diese Initiative Volk und Ständen zur Annahme zu empfehlen.
von Graffenried Alec · Mit-M · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion
Gerechtigkeit heisst nicht, dass alle Mitglieder einer Gemeinschaft mengenmässig dasselbe zu leisten haben. Gerechtigkeit heisst, dass alle nach Massgabe ihrer Möglichkeiten und Fähigkeiten ihren Beitrag an die Gemeinschaft leisten und von der Gemeinschaft getragen werden. Gerechtigkeit, so verstanden, dient primär dem Wohl des einzelnen Mitglieds, wirkt sich aber damit auch auf die ganze Gemeinschaft aus. Wenn sich der Steuerwettbewerb so weiterentwickelt wie in den letzten Jahren, sind wir auf dem besten Weg dazu, die Gerechtigkeit in unserer Gemeinschaft zu verlieren.
Vergessen wir nicht: Unsere Bundesverfassung geht genau von dieser Gerechtigkeit aus. Sie konstituiert einen demokratischen Rechtsstaat mit einer freiheitlichen und sozialen Wirtschaftsordnung. Wir sind dafür verantwortlich, dass alle Bürgerinnen und Bürger möglichst die gleichen Chancen haben. Der Staat darf durch sein Handeln keine ungleichen Chancen bewirken oder bestehende Ungleichheiten noch verschärfen. Genau da setzt die Initiative an: bei den Ungleichheiten. Sie setzt bei den Ungleichheiten zwischen den Steuerpflichtigen und bei den Ungleichheiten zwischen den Kantonen an.
Es ist für mich und für die meisten Menschen dieses Landes nur schwer nachvollziehbar, weshalb eine Person im Kanton Bern so viel mehr Steuern bezahlen muss, als sie es im Kanton Zug tun würde. Da können auch die Argumente bezüglich der Angebote der öffentlichen Leistungen nicht überzeugen. So einfach und so billig lebt man im Kanton Zug nun auch wieder nicht. So schlecht sind die Zustände dort nicht. Aber wir im Kanton Bern können uns verreissen, wie wir wollen, wir werden nie auf das Niveau von Freienbach hinunterkommen können. Die Steuerdisparitäten bilden heute doch überhaupt nicht mehr die unterschiedlichen Leistungen oder die unterschiedlichen kantonalen Leistungsfähigkeiten ab!
Der Steuerwettbewerb, wie wir ihn in den letzten Jahren erlebt haben, hat ein Ausmass angenommen, das für unseren Föderalismus bedrohlich ist. Die Disparitäten zwischen den Kantonen werden immer grösser, trotz NFA. Ich denke da natürlich vor allem an meinen Kanton oder auch an den Kanton Jura. Bern ist mit rund 900 Millionen Franken der grösste Nettobezüger im Rahmen des NFA.
Bruderer Wyss Pascale · P-F · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion
Es tut mir leid, aber es ist heute hier im Saal unerträglich laut. Ich weiss nicht, ob das nur hier vorne der Fall ist, aber ich höre das Votum von Herrn von Graffenried nicht. Ich bitte Sie um etwas mehr Ruhe.
von Graffenried Alec · Mit-M · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion
Ich finde das überhaupt keine unproblematische Situation. Irgendwie beschämt es mich sogar, dass der Kanton Bern nicht in der Lage ist, seinen finanziellen Verpflichtungen selber nachzukommen. Es ist doch auf die Dauer problematisch, wenn Sie in einem Geberkanton Steuern bezahlen müssen und diese Steuern direkt in den Finanzausgleich abfliessen. Aber es ist auch problematisch, wenn ein Kanton auf die Dauer nicht in der Lage ist, seinen Verpflichtungen ohne Finanzausgleich nachzukommen.
Herr Bundesrat, ich frage Sie noch einmal - ich habe Sie dies schon in der Kommission gefragt -: Macht Ihnen diese Entwicklung keine Angst? Finden Sie diese Entwicklung nicht bedenklich? Wir steuern doch in eine komplett falsche Richtung! Ich frage mich, wie lange man dieses System mit solchen wachsenden Disparitäten noch aufrechterhalten kann. Hier greift die Initiative ein. Sie können doch nicht behaupten, es sei alles in Ordnung, es bestehe kein Handlungsbedarf!
Die grüne Fraktion will statt eines banalen Steuerwettbewerbs einen umfassenden Standortwettbewerb zwischen den Kantonen. Der Steuerwettbewerb soll nicht abgeschafft, sondern in vernünftige Bahnen gelenkt werden. Aus diesem Grund geht die grüne Fraktion mit weiten Teilen der Initiative einig. Sie zeigt eine Möglichkeit auf, wie die Entwicklung in andere Bahnen gelenkt werden kann. Es gibt aber sicher noch andere Möglichkeiten. Deshalb unterstützen wir den Rückweisungsantrag für einen direkten Gegenvorschlag. Es besteht ganz klar Handlungsbedarf!
Der Bundesrat hingegen lehnt die Initiative ab, und ich verstehe das nicht. Wir wollen, dass sich der Bundesrat eine Alternative zum Status quo überlegt, die dem Steuertourismus Einhalt gebietet. Eine mögliche Alternative wäre das von uns zur Diskussion gestellte Zehnder-Modell. Es muss nicht dieses Modell sein, aber es besteht Handlungsbedarf. Wir sind nicht auf dieses Modell fixiert, wir sind auch nicht auf die Initiative fixiert, aber wir wollen, dass etwas geht.
Wird unser Rückweisungsantrag abgelehnt, wird die grüne Fraktion die Initiative unterstützen.
Wasserfallen Christian · Mit-M · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion
Herr Kollege von Graffenried, Sie behaupten, in unserer Schweiz, in unserem souveränen Land, gebe es eine grosse Disparität. Warum verfechten Sie dann den Beitritt zur EU, in der die Disparitäten noch viel grösser wären?
von Graffenried Alec · Mit-M · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion
Das ist ja nicht die Frage, über die wir heute streiten.
Zisyadis Josef · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion
La goinfrerie des riches est toujours sans limites: c'est une donnée de base, historique. C'est pourquoi l'initiative populaire très raisonnable du Parti socialiste suisse "pour des impôts équitables" est bienvenue. Elle est bienvenue pour la population modeste de notre pays, qui n'a pas les moyens de jouer au casino de la concurrence fiscale interne à la Suisse.
Il faut bien constater que, malheureusement, sur le plan cantonal, la politique de baisse des impôts dans une optique d'assèchement des recettes de l'Etat se mène ces dernières années à un rythme encore plus rapide que sur le plan fédéral. Il faut insister sur le fait que le degré élevé de fédéralisme qui marque notre système politique constitue un puissant point d'appui pour cette politique. En effet, le fédéralisme permet aux milieux dirigeants de chaque canton de pratiquer une politique de concurrence fiscale vis-à-vis des autres cantons, afin de retenir ou d'attirer les contribuables les plus riches. Dans de telles conditions, ces milieux se trouvent dans une situation confortable. D'une part, ils peuvent s'opposer à toute démarche des organisations de salariés visant à imposer davantage le capital, en prétextant le danger de tuer la poule aux oeufs d'or. D'autre part, ils peuvent invoquer la fatalité, la concurrence fiscale des autres cantons pour justifier leur propre diminution d'impôts.
Je voudrais relever deux effets néfastes du dumping fiscal effréné auquel se livrent les cantons: le premier, c'est le chantage au déménagement. Ce chantage renforce l'impact que pratiquent les contribuables puissants. Les exemples ne manquent pas dans toute l'histoire suisse. Un des exemples historiques le plus frappant est celui des années 2000, lorsque la fameuse société Algroup, dont Martin Ebner était l'actionnaire majoritaire, a menacé les autorités cantonales valaisannes de fermer son usine de production d'aluminium de Steg si les impôts de cette dernière n'étaient pas allégés d'environ 5 millions de francs par an durant cinq ans, alors même que la société Algroup dégageait un très coquet bénéfice net de 440 millions de francs durant ces années-là. Et l'usine de Steg était également largement bénéficiaire: 35 millions de francs de bénéfices à la fin des années 1990. La menace s'est révélée efficace, puisque le gouvernement valaisan a alors accédé à l'essentiel des demandes de la multinationale. Voilà pour le chantage au déménagement.
Le deuxième effet concerne la question de la concentration. La sous-enchère fiscale tend à devenir le principal instrument utilisé par les autorités cantonales dans leur politique de développement économique régional. Cela conduit évidemment à des disparités de plus en plus grandes entre régions - Suisse romande, Tessin, Suisse alémanique - et à l'intérieur de chacune de ces régions, car les régions dont le tissu économique est déjà plus dense peuvent davantage alléger les impôts et attirer de nouvelles sociétés que les régions moins prospères. Le phénomène est d'autant plus inquiétant que la politique de privatisation prive l'Etat d'outils très importants pour mener une politique de développement économique régional cohérente et équilibrée.
Pour ces deux raisons, nous vous invitons évidemment à donner suite à l'initiative du Parti socialiste, parce qu'elle permet de lutter contre le jeu dans le casino de la concurrence fiscale, qui est quand même devenu l'attrait principal de notre pays.
Evidemment, pour "La Gauche", il y a d'autres objectifs plus fondamentaux qu'il faudrait entreprendre. Permettez-moi rapidement d'en citer cinq:
1. diminuer la TVA au profit du renforcement de l'impôt fédéral direct;
2. introduire un taux unique d'impôt sur le revenu et la fortune, aux plans communal, cantonal et fédéral;
3. introduire un impôt fédéral sur les gains en capitaux;
4. remplacer les impôts cantonaux sur les successions et les donations par un impôt fédéral sur les successions;
5. introduire une imposition sur les mouvements spéculatifs de capitaux et sur la gestion de la fortune déposée dans les banques.
Mais cela n'empêche pas que l'initiative du Parti socialiste vient à son heure: pour plus de justice fiscale; pour inscrire enfin dans la Constitution l'interdiction de la dégressivité des impôts - que nous avons obtenue de haute lutte à Obwald, et qui a été confirmée par le Tribunal fédéral; et, enfin, pour lutter contre les riches réfugiés fiscaux internes au pays.
Le groupe des Verts vous invite à soutenir la proposition de renvoi au Conseil fédéral de la minorité Schelbert et l'initiative populaire du Parti socialiste suisse.
Hutter Markus · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion
Die FDP-Liberalen setzen sich für eine effiziente Steuerpolitik und den Erhalt des Steuerwettbewerbs ein. Die zur Diskussion stehende Initiative greift diesen wichtigen Pfeiler des direktdemokratischen und föderalen Systems der Schweiz frontal an. Durch die Initiative ist nicht nur die gute Stellung der Schweiz im internationalen Steuerwettbewerb gefährdet; die Initiative ist auch eine Offensive gegen eine in unserem Staatsverständnis wichtige Säule: Sie stellt das Herzstück der kantonalen Souveränität infrage. Ein Steuerkartell in Form einer schweizweiten Mindestbesteuerung würde das Staatswesen verteuern, ohne für zusätzliche Leistungen zu sorgen.
Die FDP-Liberalen befürworten die Steuerautonomie der Kantone und Gemeinden und den sich daraus ergebenden Steuerwettbewerb. Wettbewerb nützt allen und bringt für alle Vorteile. Der Steuer- und Leistungswettbewerb hat vorwiegend positive Auswirkungen auf die effiziente Bereitstellung und die Finanzierung öffentlicher Leistungen und fördert politische Innovationen. Die Tarifautonomie der Kantone ist ein Kernelement des Föderalismus und damit ein Teil des Erfolgsmodells Schweiz.
Steuerwettbewerb ist in unserem Land und in unserem Föderalismus unvermeidlich, wie die verschiedenen Beispiele deutlich zeigen: Kleine Gemeinden haben tiefere Steuern, z. B. Zug im Vergleich zu Zürich; Agglomerationen haben höhere Steuern, z. B. Basel-Stadt im Vergleich zu Baselland. Auch die zunehmende Globalisierung verstärkt den Steuerwettbewerb; dies kann auch eine SP-Volksinitiative nicht verhindern.
Lassen wir unseren Bürgern und Bürgerinnen die Wanderung in ihre optimale Gemeinde, lassen wir ihnen den freien Entscheid, für den es eben auch bei den Steuern weiterhin Unterschiede braucht. Genauso wie wohlhabendere Bürger die Höhe der Belastung ihres persönlichen Einkommens zum Wegweiser nehmen, werden Bürger, die bescheideneren Einkommensschichten angehören, ihre Heimat nach der Höhe des sozialen Transfers oder der Steuerbefreiung auswählen. Die Korrektur wird der Steuerwettbewerb besorgen. Tragen wir also unserem zentralen direktdemokratischen Anliegen Sorge, nämlich, dass auch weiterhin die Entscheidenden über die Steuern, die Zahler und Nutzer der Steuern die Gleichen bleiben. Damit sorgen unsere Bürgerinnen und Bürger auch für grössere Sparsamkeit, für einen Wettbewerb der Ideen, für Effizienzgewinne bei öffentlichen Gütern und insgesamt für einen kleineren öffentlichen Sektor zugunsten aller Steuerzahlenden.
Ein "race to the bottom" findet in der Schweiz nicht statt. Vielmehr sind die Steuereinnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden in den letzten Jahrzehnten stärker gewachsen als die Wirtschaft, dies bei gleichzeitig weltweit führender Bereitstellung von öffentlichen Gütern in der ganzen Schweiz. Der Steuerwettbewerb hat somit zu Mehreinnahmen geführt und dem Staat nicht geschadet. Am Rande sei vermerkt, dass auf Bundesebene ein Lastenausgleichsystem besteht, das in den letzten Jahren komplett revidiert worden ist und das genau zum Ziel hat, dass jeder Kanton ein genügend hohes Ertragsniveau erreicht.
Die steuerlichen Zusatzbelastungen aufgrund der Initiative würden nicht nur die obersten Einkommen treffen, sondern aufgrund der notwendigen Anpassungen im Tarifverbund bis weit in den Mittelstand gehen. Es handelt sich damit um ein eigentliches Steuererhöhungsprogramm, das nicht nur die günstigen Wirkungen des Steuerwettbewerbs verhindert, sondern sich auch negativ auf Arbeits- und Sparanreize auswirkt. Der Finanzausgleich, die stark progressive direkte Bundessteuer, die formelle Steuerharmonisierung, die Besteuerungsprinzipien der Bundesverfassung sowie die Entscheide des Bundesgerichtes bezüglich degressiver Besteuerung setzen dem Steuerwettbewerb bereits heute klare Grenzen. Eine materielle Steuerharmonisierung ist daher unnötig und wird von der FDP-Liberalen Fraktion entschieden abgelehnt, genauso wie wir den Antrag von Frau Kollegin Ingold ablehnen, denn es braucht angesichts dieser Begrenzungen keinen Gegenvorschlag zur Initiative.
Für die Schweiz hätte eine Steuerharmonisierung sehr viele Nachteile. In einer globalisierten Welt wird die flexible Anpassung der Steuersysteme immer wichtiger. Auf kantonaler Ebene lässt sich dies deutlich rascher umsetzen. Blockiert man die Kantone, blockiert man auch einen bedeutenden Standortfaktor der Schweiz. Die Initiative ist damit ein schlechtes Geschäft für alle. Diese Volksinitiative, die billig auf Steuerneid setzt, will verschleiern, was unser Staatswesen tatsächlich überfordert, nämlich die exorbitanten Mehrausgaben durch die SP und die Grünen. Hätten wir eine links-grüne Mehrheit in diesem Parlament, würden allein im laufenden Jahr 2010 allen unseren Steuerzahlenden notabene Mehrausgaben von nicht weniger als 13 Milliarden Franken zusätzlich aufgebürdet. Gerechte Steuern sind vor allem tiefe Steuern und Steuern, die möglichst für alle gelten - ohne Ausnahmen. Gerecht heisst nicht, dass immer weniger Steuerpflichtige immer mehr Steuern bezahlen müssen.
Die FDP-Liberale Fraktion lehnt auch das von der Minderheit Schelbert durch einen Rückweisungsantrag unterstützte Modell Zehnder ab. Das Modell sieht vor, dass die Einkommenssteuer zukünftig zwischen dem Bund, den Kantonen und den Gemeinden so aufgeteilt wird, dass jede gebietskörperschaftliche Ebene die Einkommen in bestimmten Intervallen besteuert. So würde der Bund beispielsweise erst Einkommen ab einer bestimmten Höhe, z. B. ab 200 000 Franken, besteuern. Den Kantonen würden für die Einkommenssteuer die mittleren Einkommen zugeteilt. Dieses Modell, das den Kantonen das steuerlich interessanteste Einkommenssegment wegnehmen würde, würde den Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen empfindlich einschränken bzw. in der Praxis aushebeln. Untere und mittlere Einkommen würden nichts mehr zur Finanzierung des Bundes beitragen. In gleicher Weise entfiele der steuerliche Beitrag der oberen Einkommen an die Gemeinden und die Kantone. Die Folgen wären einseitige Interessenverschiebungen und Anreizprobleme, weil auf allen Ebenen Nutzniesser und Kostenträger nicht mehr identisch wären. Der Druck zur effizienten Leistungserstellung, der vom interkantonalen und interkommunalen Steuerwettbewerb ausgeht, würde nachlassen. Ein verschwenderischer Umgang mit öffentlichen Mitteln und ein steigender Druck zur Einkommens-Umverteilung auf Bundesebene wären die Folgen.
Die einstimmige FDP-Liberale Fraktion beantragt Ihnen aus all diesen Gründen und aus voller Überzeugung, diese schädliche Initiative zur Ablehnung zu empfehlen sowie den Rückweisungsantrag der Minderheit Schelbert abzulehnen.
von Graffenried Alec · Mit-M · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion
Herr Kollege Hutter, Sie haben hier von Steuerharmonisierung und von Einebnung gesprochen. Haben Sie begriffen, dass es nur um das Brechen der Spitzen des Steuerwettbewerbs und nicht um die Abschaffung des Steuerwettbewerbs geht?
Hutter Markus · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion
Wohl habe ich begriffen, Herr von Graffenried, dass es immer Auswirkungen bis in den Mittelstand haben wird, wenn Sie nur von den Spitzen sprechen, die Sie abbrechen wollen, wenn Sie nur davon sprechen, die wenigen, die heute schon die Hauptlast der Steuern tragen, noch mehr zu besteuern. Ich habe Ihnen aufgezeigt, dass die Anpassung der Steuertarife selbstverständlich auch den Mittelstand betreffen würde. Es geht überhaupt nicht nur um die Spitze, sondern es geht um eine Umgestaltung unseres Steuersystems - das habe ich sehr wohl begriffen -, und das lehnen wir ab.
Verfahrensbeitrag
Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen
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