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Geschäftsbericht des Bundesrates 2009
Janiak Claude · Mit-M · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Die Geschäftsprüfungskommissionen haben im Rahmen der Behandlung des Geschäftsberichtes des Bundesrates auch dieses Jahr - trotz der parallel verlaufenden intensiven Arbeit an der Untersuchung zur Finanzkrise und zur UBS-Rettung - intensive Aussprachen mit allen Mitgliedern der Landesregierung und mit der Bundeskanzlerin geführt und die Gelegenheit genutzt, Fragen zu sehr unterschiedlichen Themen zu stellen. Ich darf an dieser Stelle den Bundesrätinnen, den Bundesräten und der Bundeskanzlerin für die offene Beantwortung der Fragen und für die erteilten Auskünfte danken.
Wir haben uns mit den Regierungsmitgliedern speziell über die Flut an parlamentarischen Vorstössen unterhalten und die Frage gestellt, ob sie zu viel Energie und Zeit für deren Beantwortung aufwenden müssen und ob sie sich eine Behandlung durch die Departemente statt durch den Gesamtbundesrat vorstellen könnten. Wir bekamen zwar unterschiedliche Beurteilungen bezüglich der Gewichtung der Probleme, nahmen aber auch die überwiegende Meinung zur Kenntnis, dass der Bundesrat als Kollegium und nicht die Departemente das letzte Wort bei der Behandlung der Vorstösse haben solle. In den allermeisten Fällen wird sich die Beurteilung mit derjenigen der Departemente decken. Das ergibt sich allein schon aus dem Umstand, dass das Problem nicht in der zeitlichen Beanspruchung des Bundesrates, sondern beim Aufwand der Verwaltung und den dadurch anfallenden Kosten liegt. Mehr Zurückhaltung vonseiten des Parlamentes würde sicher nicht schaden. Aber Sie wissen ja, wie erfolgreich solche Appelle sind.
Ich möchte es in der Berichterstattung über den Geschäftsbericht des Bundesrates bei diesen wenigen Worten bewenden lassen, aber dennoch die Gelegenheit wahrnehmen, um auch öffentlich darzulegen, dass die personellen Ressourcen der Oberaufsicht absolut ungenügend sind. Ich rede nicht vom enormen Zeitaufwand, den die Mitglieder der Geschäftsprüfungskommissionen haben. Ich rede in erster Linie von unserem Sekretariat, das eine enorme Arbeitslast zu bewältigen hat. Man kann nicht einfach immer mehr Überstunden mit Geld kompensieren; effiziente Arbeit setzt voraus, dass man Freizeit und Ferien, die einem zustehen, auch beziehen kann.
Ich kann Sie dessen versichern, dass die Oberaufsicht nicht krampfhaft nach Aufträgen und Arbeit sucht, im Gegenteil. Sie hat ja bereits umfangreiche gesetzliche Kontrollpflichten, sie stellt für jedes Jahr eine Jahresplanung auf und nimmt sich ganz wenige vertiefte Inspektionen vor. Dieses Programm wäre ohne Weiteres zu bewältigen. Aber die Oberaufsicht wird laufend mit zusätzlichen Aufträgen eingedeckt, sei es aus der Mitte des Parlamentes, sei es aufgrund von Erwartungen, die manchmal durch wirkliche, aber meist durch nur vermeintliche Skandale in der Öffentlichkeit geweckt werden. Ich kann Ihnen versichern, dass wir bei Interventionen etwa der Sonntagspresse regelmässig zunächst auf die Bremse treten und erst aktiv werden, wenn wir bei den zuständigen Bundesstellen erste Abklärungen getätigt, in der entsprechenden Plenarkommission darüber gesprochen und Beschlüsse gefasst haben. Ich erwähne als jüngste Beispiele die Schweinegrippe-Pandemie oder die Vorwürfe an das BSV im Zusammenhang mit Pro Audito. Wir haben hier als GPK nicht auf Aktionismus gemacht, aber Antworten werden über das Parlament hinaus eben trotzdem erwartet.
Ein weiteres Beispiel aus der Geschäftsprüfungsdelegation: Die Affäre Tinner haben wir nicht gesucht; wir hatten sie auch nicht auf der Jahresplanung. Nein, wir wurden auf dem linken Fuss erwischt und mussten reagieren, um glaubwürdig zu bleiben. Das Thema war aber im Rahmen der ordentlichen Aufsicht natürlich schon in unserem Blickwinkel. Oder die Isis-Datei des DAP, zu der wir noch diesen Monat einen umfangreichen Bericht verabschieden werden: Diese Untersuchung haben wir vor zwei Jahren angekündigt und mussten die Arbeit immer wieder zurückstellen, weil andere Aufträge kamen.
Ich habe mich inzwischen daran gewöhnt zu vertrösten, wenn wir von Medienseite angefragt werden, wo wir bei diesem oder jenem Geschäft stehen. Man muss sich da immer wieder erklären und darlegen, dass manche Untersuchungen wegen anderer Prioritäten zurückgestellt werden müssen. Schlechte Qualität können und wollen wir uns nicht leisten; wir veröffentlichen die Berichte erst, wenn sie hieb- und stichfest sind. Das laufende Vertrösten kratzt aber an der Glaubwürdigkeit der Oberaufsicht.
Trotz dieser Zurückhaltung nimmt die Belastung zu. Das Parlament muss sich die Frage stellen, was ihm die Oberaufsicht wert ist. Verfassung und Gesetz messen ihr eine hohe Bedeutung zu. Wenn gesetzliche Kontrollaufträge oder Untersuchungen zurückgestellt werden müssen oder nicht mit der erforderlichen Tiefe bearbeitet werden können, wird es schwierig. Wir sind deshalb an die Verwaltungsdelegation gelangt und haben eine Aufstockung des Sekretariatsbudgets beantragt. Ich bin klar der Meinung, dass die Politik und nicht die Parlamentsverwaltung definieren muss, was wichtig ist und was nicht. Ich bitte die Frau Präsidentin und die anderen Mitglieder der Verwaltungsdelegation dringend, unserem Begehren zu entsprechen und damit letztlich eine der drei Kernaufgaben der parlamentarischen Arbeit - neben der Gesetzgebung und der Budgethoheit eben die Oberaufsicht - nicht zu schwächen, sondern der Oberaufsicht die Ressourcen zu geben, die sie benötigt, um eine glaubwürdige Arbeit leisten zu können.
Leuthard Doris · BPR-F · Bundesrat · Aargau
Ich danke für die wohlwollenden Worte des Kommissionspräsidenten. Ich glaube, auch aus der Sicht des Bundesrates dürfen wir von einem erfolgreichen Jahr 2009 sprechen.
Der Geschäftsbericht muss ja grundsätzlich zu zwei Bereichen Auskunft geben:
1. Hat der Bundesrat die gesteckten Ziele erreicht? Waren wir effizient in der Zielerreichung? Wurden die Ziele richtig angegangen?
2. Haben wir die richtigen politischen Schwerpunkte gesetzt? Das ist die Frage nach dem Verfolgen der richtigen Ziele oder der Effektivität.
Wir haben, wie Sie wissen, fünf Leitlinien für die ganze Legislaturperiode definiert, mit insgesamt 17 Zielen. Ich rufe das immer wieder in Erinnerung, denn es ist wichtig für Ihre Aufsichtsfunktion. Diese fünf Leitlinien sind die Stärkung des Wirtschaftsstandortes Schweiz, die Gewährleistung der Sicherheit, die Verbesserung der gesellschaftlichen Kohäsion, die nachhaltige Nutzung der Ressourcen und die Festigung der guten internationalen Vernetzung unseres Landes.
Vielleicht, weil das vergangene Jahr in dieses Jahr nach wie vor hineinwirkt, einige Bemerkungen zur allgemeinen Lage unseres Landes aus meiner Sicht als Bundespräsidentin: Wir hatten im vergangenen Jahr zweifellos eine starke Debatte über die Rezession, auch hier in den Räten, und das hat auch die Verwaltungstätigkeit geprägt. Sie haben festgestellt, dass sich ab Mitte des vergangenen Jahres eine Konjunkturerholung einstellte, die sich vor allem im vierten Quartal 2009 auch fortsetzte, dass wir aber nach wie vor mit Risiken und Unsicherheiten zu kämpfen haben. Das ist das Auslaufen der Konjunkturprogramme; das ist aber auch die in vielen Staaten gestiegene Schuldenlast; das ist natürlich auch die damit verbundene Schwächung des Euro und die stark ausgereizte Geldpolitik. Das sind Unsicherheiten, die in dieses Jahr hineinwachsen und uns noch fordern werden.
Aussenpolitisch - das möchte ich doch auch nochmals in Erinnerung rufen - war das hinter uns liegende Jahr ausserordentlich stark fordernd. Wir waren mit fast allen Nachbarstaaten in bilaterale Konflikte verwickelt, mit den USA, mit der EU als Ganzem, aber auch mit internationalen Gruppierungen wie der G-20, welche Forderungen an die Schweiz gerichtet und Entwicklungen ausgelöst haben, die nicht voraussehbar waren. In diesem Bereich hat sich der Bundesrat deshalb stark engagiert, sei es mit internationalen Kontakten, sei es mit der Erarbeitung von Strategien. Auch das wird in diesem Jahr unsere Haupttätigkeit im aussenpolitischen Bereich bleiben.
Herr Ständerat Janiak hat es schon angetönt: Von der Geschäftslast her war das Jahr 2009 nicht nur für die GPK, sondern noch weit stärker für den Bundesrat und auch für die Verwaltung anforderungsreich. Wir haben 57 Botschaften und 38 Berichte verabschiedet, wir haben 1466 Vorstösse bearbeitet, was ein Plus von 36 Prozent darstellt; dies bei weniger Personal, weil Sie den Rotstift beim Bundespersonal freundlicherweise in einem Bereich angesetzt haben, in welchem wir trotzdem mit mehr Vorstössen Ihrerseits konfrontiert sind. Im Nationalrat gab es dann auch noch 39 Prozent mehr Fragen, die in den berühmten Fragestunden zu beantworten waren. Das ist für die Verwaltung, und da muss ich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wirklich in Schutz nehmen, ein Ausmass an zusätzlicher Belastung, das natürlich nicht zulasten der Qualität gehen darf; es geht aber zulasten des Tagesgeschäftes, wenn diese massive Zahl von parlamentarischen Vorstössen bearbeitet werden soll; das ist nun einmal so.
Wir sind im Bundesrat der Auffassung, dass parlamentarische Vorstösse ja Respekt verdienen, sodass wir diese im Gremium selber bearbeiten wollen. Anderes gerät dann aber in Rückstand. Im Zusammenhang mit dem Sparprogramm höre ich von diversen Fraktionen, dass man nochmals Personal kürzen wolle. Sollte die Vorstossflut anhalten, weiss ich nicht, ob wir dann noch in der Lage sein werden, Vorstösse innert zwei bis drei Monaten zu beantworten, wie dies das Parlamentsgesetz vorsieht. Darüber muss man sich schon noch unterhalten. Deshalb ist der Bundesrat derzeit daran, Ihnen den ganzen Bereich Personal, in dem es neue Aufgaben gegeben hat und eine zusätzliche Belastung gibt, einmal darzulegen, damit man eine Diskussion innerhalb der Beratung des Budgets 2011 führen kann.
Ich verzichte darauf, auf einzelne Bereiche einzugehen, aber es war mir ein Anliegen, die Finanzlast darzulegen und auch hier den Link zu Ihrer Kritik am Bundesrat und seiner Geschäftsführung im Allgemeinen zu machen. Sie müssen diese auch im Lichte der Geschäftslast sehen, im Lichte auch der enormen unerwarteten Forderungen an die Schweiz im Rahmen der Finanzkrise, die im letzten Jahr ja auch zur Übernahme des OECD-Standards geführt hat, die zu drei Konjunkturpaketen geführt hat, zum UBS-Paket usw. Das waren auch für uns unvorhergesehene Geschäfte, die aber innert kürzester Zeit bewältigt werden mussten.
Schlussendlich, weil das immer wieder untergeht, liegt es mir daran zu betonen, dass der Bundesrat im letzten Jahr mit dem Verkauf der Pflichtwandelanleihe der UBS und den Coupon-Zahlungen doch einen Mehrerlös von 1,2 Milliarden Franken für den Bundeshaushalt und damit für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler erzielt hat. Das ist eine Rendite, die wahrscheinlich niemand von Ihnen mit Anlagen erreicht. Wir möchten auch hier darauf hinweisen, dass das wahrscheinlich nicht so erfolglos und zuungunsten der Bevölkerung war, wie gewisse politische Exponenten das nach wie vor behaupten. Auch die Nationalbank konnte im Übrigen ihre Risikoexposition gegenüber dem Stab Fund von 35,7 Milliarden Dollar Ende September 2008 auf 24,5 Milliarden Dollar Ende November 2009 reduzieren. Auch hier hat der Steuerzahler noch keinen Dollar oder Franken verloren. Die Exposure geht zurück, und wir haben natürlich auch hier die Hoffnung, dass das schlussendlich sogar ebenso verlustlos ausfällt wie das direkte Engagement des Bundes bei der UBS. Ich glaube, das muss man auch immer wieder betonen, bei aller Kritik, die wir ja auch grösstenteils akzeptieren.
Ich möchte deshalb zum Schluss darauf hinweisen, dass ich davon überzeugt bin, dass sich in der Zusammenarbeit zwischen Bundesrat und Parlament vieles immer mehr auf die Aktualität verschiebt und nicht nur auf die Behandlung der Gesetzesvorlagen fokussiert ist. Das scheint mir richtig zu sein, aber dann braucht man wahrscheinlich auch die nötigen Gefässe und die nötige Zeit, damit man nebst der ordentlichen Behandlung von Gesetzen immer wieder auch Zeit für einen Austausch hat. Dann kann man auch entsprechend auf aktuelle Fragen reagieren, die Sie interessieren. Sonst wird die Arbeit der GPK tatsächlich immer eine laufende Kontrolle sein, immer mehr ein Einmischen in laufende Geschäfte und nicht eine Aufsichtsfunktion im Sinne der rückblickenden Kontrolle. Es würde sich wohl auch lohnen, darüber einmal eine Diskussion zu führen. Es entspricht nicht ganz dem gesetzgeberischen Auftrag. Aber es ist eine politische Realität, dass uns die Dynamik der Entwicklungen regelmässig einholt. Eine Aufteilung zwischen den Departementen und den Kommissionen, die mit den Sachfragen betraut sind, und den GPK, die die Aufsichtsfragen lösen müssten, schiene mir angezeigt, und zwar noch in diesem Jahr. Auch im Rahmen der Regierungsreform haben wir eine Plattform, um substanziell einmal die gemeinsame Tätigkeit und Zusammenarbeit zu evaluieren und das hoffentlich in Reformschritte umzusetzen.
Briner Peter · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion
Im Rahmen unserer Beratungen zum Kapitel VBS des Geschäftsberichtes des Bundesrates ging es uns zur Hauptsache um die Umsetzung der Sicherheitspolitik. Als Legislaturziel Nr. 7 versprach der Bundesrat einen Bericht über die sicherheitspolitische Strategie. Diesen sicherheitspolitischen Bericht dem Parlament im Berichtsjahr 2009 vorzulegen findet sich auch als Nr. 6 der departementalen Zielsetzungen.
Dieser Bericht war offensichtlich eine Zangengeburt oder hatte, militärisch ausgedrückt, Ladehemmungen. Seit mehr als einem Jahr wurde bei der Realisierung wichtiger Geschäfte immer wieder darauf hingewiesen, dass diese erst mit der Verabschiedung des sicherheitspolitischen Berichtes und im Zusammenhang mit diesem entschieden werden könnten. Es handelt sich dabei zum Beispiel um den Tiger-Teilersatz, um das Auslandengagement, um die Teilnahme an friedensfördernden Missionen der EU, um die Weiterentwicklung der Armee, und selbst das Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz wurde vor diesem Hintergrund verschoben.
Wir wollten vom Vorsteher des VBS die Gründe und allfälligen Hintergründe dieser zähen Entstehungsgeschichte erfahren. Ebenso interessierten uns die Konsequenzen dieser Verschiebung auf die Armee, ob Schäden entstanden sind und welche Auswirkungen das auf die Motivation der Truppe hat. Die Antworten von Bundesrat Maurer dazu im Originalton: "Der Bundesrat setzte ursprünglich eine Arbeitsgruppe ein. Dann beschloss er im April 2009, das VBS solle diesen sicherheitspolitischen Bericht alleine als Grundlage erarbeiten und drei wichtige Punkte, nämlich die Zusammenarbeit mit den Kantonen, die Auslandeinsätze und die Weiterentwicklung der Armee, anschliessend in einem separaten Bericht dem Parlament zur Verfügung stellen. Dann kam der Bundesrat im Oktober 2009 auf diesen Entscheid zurück, hat wieder eine interdepartementale Arbeitsgruppe bestimmt und sagte, alles gehöre in einen Bericht. Der Wechsel war zuerst interdepartemental, dann nur VBS, dann wieder interdepartemental. Grund dafür ist wahrscheinlich, dass auch innerhalb des Bundesrates in Bezug auf die Weiterentwicklung der Armee, insbesondere punkto Auslandeinsätze, unterschiedliche Vorstellungen herrschten."
Vorgesehen war Folgendes: "Und es war ursprünglich die Absicht des Bundesrates, den sicherheitspolitischen Bericht mit einem Bundesbeschluss zu ergänzen, damit das Parlament diesen Bericht nicht nur zur Kenntnis nehmen, sondern beschliessen kann. Jetzt lehnte der Bundesrat das wieder ab und sagte, Bundessicherheitspolitik sei Bundeskompetenz. Er sieht aber vor, das Parlament könne zum Armeebericht einen Beschluss fassen. Der Bundesrat hat etwas Sorge, man gehe in der allgemeinen Sicherheitspolitik zu stark in die Details und es werde zu parteipolitisch beurteilt." Das sind die Aussagen des Vorstehers des VBS.
Diese Entstehungsgeschichte ist in unserer Beurteilung - Parteipolitik hin oder her - kein Glanzstück an Leadership gewesen.
Anders als der sicherheitspolitische Bericht - nicht zu spät, sondern im Gegenteil völlig überflüssig - irrlichterte dagegen Anfang Mai ein Papier zum zukünftigen Armee-Einsatz in der Öffentlichkeit herum, das Freund und Feind gleichermassen zu verunsichern vermochte. Jetzt würde man sich täuschen, wenn man dahinter einen Versuch von psychologischer Kriegsführung wittern wollte. Nach Aussagen von Bundesrat Maurer hätte dieses Papier als Diskussionspapier für die Von-Wattenwyl-Gespräche dienen sollen, wobei Begleitbrief mit Absender und Antrag abhanden gekommen seien - eine für mich nach wie vor etwas merkwürdige Geschichte.
Konsequenzen für die Armee habe die Verzögerung insofern keine, als jetzt sofort mit dem Armeebericht begonnen worden sei und dieser dann zusammen mit dem sicherheitspolitischen Bericht ab August 2010 dem Parlament zur Beratung vorliegen werde. Dann sei es an der Politik - damit meint Bundesrat Maurer: am Parlament -, die Vorgaben zu machen und den Eckwerten zuzustimmen. Erst dann könne gesagt werden, wie viele Panzer, wie viel Artillerie und wie viele Flugzeuge es brauche. Wer hier also die Vorstellungen des Bundesrates erwartet hatte, sieht, dass dieser den Spiess umgekehrt hat.
Zur Motivation der Truppe: Die Leute seien hochmotiviert, und zwar sowohl in den Rekrutenschulen wie auch in den WK. Den Durchschnittssoldaten interessiere es nicht, was die hohe Politik macht, glaubt der Vorsteher des VBS. Hingegen sei nicht zu verleugnen, dass die Kader, was immer auch geschrieben werde, verunsichert würden.
In der Fragerunde wurden unter anderem folgende Themen angesprochen: die Mängelliste 2009 und deren Entwicklung, Probleme bei der Logistik, der Informatik und der Führungsunterstützung, die EDV-unterstützte Materialbeschaffung, Mängel in den Projektorganisationen Tiger-Teilersatz, Unteroffiziers- und Kaderausbildung und die Nutzung des Militärflugplatzes Dübendorf.
Man würde glauben, dass das VBS und die Armee als klar strukturierte Organisationen und hierarchisch sauber gegliederte Institutionen in Sachen Führung beispielhaft sein müssen. Der gegenwärtige Eindruck bleibt, dass sich bei der Lösung der verschiedenen, zugegebenermassen grossen Herausforderungen jedoch vielleicht gerade die Hierarchie selbst noch im Weg steht.
Zum EDA: Das Ziel der Konsolidierung der Beziehungen zur Europäischen Union - Band I, Ziel 14, sowie Band II, Ziel 1 - wird im Rechenschaftsbericht des Bundesrates als überwiegend realisiert beurteilt. In Bezug auf einzelne konkrete Massnahmen trifft dies auch zu. Nur bestehen Beziehungen und erst recht die Konsolidierung von Beziehungen nicht nur in operativen Schritten, sondern im Willen, gemeinsame Werte und Ziele zu definieren und diese zu fördern und zu erreichen. Beziehungen haben einen atmosphärischen Charakter, in unserem Zusammenhang natürlich auch einen politisch-strategischen.
Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon hat die EU ein anderes Gesicht erhalten. Mit der neuen Architektur erhält die EU über oder auch nur neben dem bisherigen Kommissionspräsidenten einen Präsidenten und eine für die europäische Aussenpolitik zuständige Vizepräsidentin. Zudem wird das EU-Parlament in seinen Befugnissen gestärkt. Wir wollten wissen, was für eine Strategie der Bundesrat gewählt hat, um in diesem Umfeld die Schweizer Anliegen, Werte und Ziele wirkungsvoll zu vertreten, wer die Ansprechpartner sind - der Präsident, die Vizepräsidentin, Herr Barroso oder die Fachkommissare? - sowie welche Chancen und Risiken sich dabei für die Schweiz eröffnen würden. Eine weitere Frage, die auch die APK beschäftigte, war, wo der Hauptakzent gesetzt werden müsse, um die Schweizer Interessen am wirkungsvollsten zu vertreten. Ist das in Brüssel oder in den Hauptstädten der 27 EU-Mitgliedländer?
Gemäss den Ausführungen der Vorsteherin des EDA wird die organisatorische Entwicklung innerhalb der neuen Architektur mit Interesse verfolgt. Dabei bestünden noch viele Unsicherheiten, was die eigentlichen Zuständigkeiten betreffe, dies selbst innerhalb der EU. Für die Schweiz bedeutet dies, dass sich die Zusammenarbeit in der neuen Struktur erst entwickeln muss. Das beinhaltet sowohl Chancen wie Risiken.
Präsident Van Rompuy hat sich zunächst der Finanzmarkt- und Währungsfragen angenommen. Für die internationale Politik, so hiess es, sei Frau Ashton Ansprechpartnerin für die Schweiz, während die eigentlichen bilateralen Beziehungen wie bisher über die wechselnden Ratspräsidien und die departementalen Projekte über die Fachkommissare wahrgenommen würden. Für die Wahrung bilateraler Interessen brauche es heute einen erhöhten Einsatz, um sich durchzusetzen, und die Pflege persönlicher Beziehungen auf Augenhöhe.
Die Position der EU geht immer mehr dahin, dass sie ihre Rechtsordnung auf Drittstaaten ausweitet, auch auf die Schweiz. Dabei geht es nicht nur um die Übernahme des geltenden Rechts, sondern auch um den zukünftigen Acquis communautaire; das wird für uns so nicht akzeptabel sein. Die Sicherstellung unserer internen Prozesse und saubere Verfahren bei Meinungsverschiedenheiten sind für uns hier Bedingung. Verknüpfungen wie jene mit der Guillotine-Klausel sind abzulehnen. Da über Ziele und Inhalte kein Konsens auszumachen sei, sei man aus heutiger Sicht in Bezug auf ein Rahmenabkommen zurückhaltend.
Die Vertretung unserer Interessen bei den Mitgliedstaaten ist ebenso wichtig wie in Brüssel, wo allerdings unsere Ressourcen unter den neuen Gesichtspunkten verstärkt werden müssten. Die Herausforderungen in dieser wichtigen Partnerschaft dürften also zunehmen. Der Bundesrat wird seine Evaluation dazu mit der Beantwortung des Postulates Markwalder 09.3560 demnächst präsentieren.
Leumann Helen · Mit-F · Ständerat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion
Gestützt auf das Bundespersonalgesetz informiert der Bundesrat die Geschäftsprüfungs- und die Finanzkommissionen jährlich über den Stand der Umsetzung seiner Personalpolitik. Aus dem letzten vom Eidgenössischen Personalamt (EPA) erstellten Bericht geht hervor, dass die Anzahl Männer und Frauen in der Bundesverwaltung, deren berufliche Integration aus dem zentralen Kredit A2101.0148 für besondere Personalkategorien unterstützt wird, seit 2006 kontinuierlich abnimmt. Wie ist diese Tatsache in Zusammenhang mit der 5. und der 6. IV-Revision zu sehen? Der Handlungsbedarf ist erkannt. Eine neue Weisung des EPA vom 1. Juli 2009 regelt die Verwendung der Mittel aus dem zentralen Kredit für die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen in der Höhe von 12 Millionen Franken. Offensichtlich sind die ersten Ergebnisse positiv, indem die Zahl der Gesuche zugenommen hat und das Anreizsystem dank der neuen Weisung besser finanziert wird. Die nächsten drei Jahre sollen zeigen, wie sich das Ganze entwickelt; allenfalls sollen dann weitere Schlussfolgerungen gezogen werden.
Was gedenkt der Bundesrat zu tun? Das ist die nächste Frage, die beantwortet werden muss, um die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen in der Bundesverwaltung effektiv zu fördern. Menschen mit Behinderungen sollen über die Sozialdienste vermehrt darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie Arbeitsversuche wagen sollen, damit sie stufenweise und begleitet durch ein Case Management an den Arbeitsplatz zurückkehren können. Einerseits erfüllt das die Funktion der unmittelbaren Soforthilfe, andererseits aber infolge der Verwendung der Mittel aus dem zentralen Kredit aufgrund der neuen Weisung auch die Aufgabe, bei der Wiedereingliederung mitzuwirken. In den Jahresberichten der bundesnahen bzw. bundeseigenen Betriebe wie SBB, Post und Swisscom fehlt das statistische Zahlenmaterial über die Integration von Menschen mit Behinderungen. Es fragt sich, ob der Bundesrat bereit ist, bei zukünftigen Jahresberichten diese Zahlen ebenfalls einzufordern.
Bei den Fragen zu den Arbeitsbedingungen ist das Bundespersonalgesetz massgebend. Bei Vernehmlassungen oder Anhörungen können alle Stellen, die nach diesem Gesetz arbeiten, kontaktiert werden. Zum Teil ist das aber nicht bei allen Unternehmen der Fall, denn sie arbeiten zeitweise zum Teil mit Gesamtarbeitsverträgen, die bestimmte Fragen anders regeln als das Bundespersonalgesetz.
Kürzlich wurde auch bekannt, dass das Bundesamt für Informatik (BIT) im Zuge des im Dezember 2009 vom Parlament beschlossenen Stellenabbaus um 1 Prozent 45 Stellen abbauen muss. Wie steht es in Zukunft um den Handlungsspielraum aller 23 bestehenden bzw. allenfalls weiterer Flag-Ämter in Bezug auf die Personalkosten? Das BIT stockte offenbar noch letztes Jahr bis im Februar 2010 das Personal um über 10 Prozent auf. War dieses Vorgehen korrekt, welche Folgekosten wird jetzt der vom EFD angeordnete Stellenabbau nach sich ziehen?
Tatsache ist, dass das Parlament für das Budget 2010 einen Stellenabbau von 1 Prozent beschlossen hat. Bei der jährlichen Personalfluktuation ist das absolut machbar und dürfte eigentlich kein Problem sein. Das Budget wird aber vom Parlament im Dezember verabschiedet, und 1 Prozent bei 33 000 Leuten ist nicht nichts. Denn auch in der Privatwirtschaft können Leute nicht über Nacht entlassen werden. Wo kann Personal abgebaut werden, wer soll entlassen werden, welche Massnahmen müssen getroffen werden, um mit diesen Leuten zu sprechen? Das dauert einige Wochen, und deshalb ist die Umsetzung des Entscheides schwierig.
Nicht der Entscheid wird kritisiert, sondern der zeitliche Ablauf. Einige Bundesämter machen ihre Personalplanung zum Teil im Sommer und sahen teilweise einen Personalaufbau vor, stellten auch Leute ein und sahen sich plötzlich mit der Forderung nach einem Abbau konfrontiert. Das war zum Beispiel bei der Zollverwaltung - dort besteht ein Überhang von etwa 40 Stellen - und beim BIT der Fall. Die Amtsdirektoren hätten nicht in vorauseilendem Gehorsam Personal aufstocken, sondern warten müssen, bis die Mittel vorlagen und das Budget beschlossen war. Und weil es Sache der Ämter ist, das Personal zu entlöhnen, lehnt Bundesrat Merz in beiden Fällen eine Überbrückung aus der Kasse des Departementes mit Quersubventionierungen ab. Das starke Personalwachstum im BIT muss beachtet werden. Es wurden enorme Ressourcen aufgebaut, zum Teil ohne dass neue Aufgaben hinzugekommen wären.
Es fragt sich, ob die Informatik des Bundes richtig geführt ist. Neben dem Bundesrat gibt es den Informatikrat Bund (IRB), das BIT, die Leistungserbringer und Leistungsbezüger und neuerdings E-Government. An den Nahtstellen zeigen sich zunehmend Schwierigkeiten. Aus diesem Grund konsultierte Bundesrat Merz ad personam einen angesehenen ehemaligen Informatikprofessor, der bestätigte, dass die Zweifel berechtigt seien. Organe, Strukturen und Ressourcen der Bundesinformatik sollen in aller Ruhe angeschaut werden, denn diese 45 Stellen sind "the last straw that breaks the camel's back", um dieses interne Projekt zu starten. Und das auf Englisch Eingeschobene, das von Herrn Bundesrat Merz kam, heisst übersetzt: "der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt".
Hêche Claude · Mit-M · Ständerat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion
Dans le cadre de notre entretien avec Monsieur le conseiller fédéral Leuenberger, nous avons retenu deux thèmes de discussion. Tout d'abord notre commission a porté son attention sur l'évolution de notre politique en matière de climat et d'environnement après les résultats relativement modestes de la Conférence de Copenhague sur le climat. De l'avis de Monsieur le conseiller fédéral, même si Copenhague n'a pas répondu aux attentes, la conférence et le processus international de négociations à venir n'induisent pas de changement dans la politique climatique de notre pays. Toujours selon le conseiller fédéral, il est également impératif que notre pays accorde le rythme de sa politique climatique avec celui de l'Union européenne, dans le domaine plus particulier des certificats d'émission, car cela permettra à nos entreprises de bénéficier d'un marché bien plus grand pour échanger leurs quotas d'émission.
Par ailleurs, le second pilier de la politique climatique suisse est l'adaptation aux changements climatiques qui peuvent engendrer d'importants dégâts naturels, sociaux et économiques. A Copenhague, plusieurs pays se sont engagés à augmenter leur contribution dans ce domaine. Pour sa part, le Conseil fédéral a décidé que la Suisse pourrait être tenue au même effort financier que les pays de l'Union européenne, effort qui tient évidemment compte de la taille du pays. Actuellement notre pays investit, par l'intermédiaire du DETEC, de la DDC et du DFE, plus particulièrement par le SECO, 50 millions de francs par année sous forme d'incitations financières à l'adaptation. Toutefois ce chiffre pourrait évoluer à la hausse suite au rendez-vous de Cancun programmé à la fin de l'année. Sur ce point, notre pays dépend donc des décisions des prochaines conférences internationales.
Concernant les doutes émis à l'égard du travail réalisé par le Groupe d'experts intergouvernemental sur l'évolution du climat, Monsieur Leuenberger a souligné que, sur le fond, les conclusions des experts restaient les mêmes depuis 25 ans. Les activités humaines, en injectant de plus en plus de gaz à effet de serre dans l'atmosphère, sont en train de réchauffer le climat. Ainsi, aux yeux du conseiller fédéral, la polémique suscitée selon lui de manière exagérée n'a pas eu d'influence sur les conférences internationales, et encore moins sur notre politique climatique.
Dans un deuxième temps, notre commission s'est intéressée au développement des réseaux, à l'avenir de l'énergie nucléaire et à la gestion des déchets nucléaires. Sur ce point, Monsieur le conseiller fédéral Leuenberger a rappelé que les travaux relatifs à la révision totale de la loi de 1983 sur la responsabilité civile en matière nucléaire se sont terminés le 13 juin 2008 avec l'adoption de la nouvelle loi par notre Parlement. Celle-ci améliore la protection des victimes en relevant le montant de la couverture minimale et en intégrant à la législation suisse les dispositions du régime international de la responsabilité civile en matière nucléaire qui sont définies dans les protocoles d'amendement des Conventions de Paris et de Bruxelles. La Suisse a ainsi rempli les conditions qui lui ont permis de ratifier les conventions en mars 2009.
La loi révisée ne pourra toutefois entrer en vigueur que lorsque le protocole d'amendement de la Convention de Paris sera lui-même entré en vigueur, c'est-à-dire lorsqu'il aura été ratifié par au moins deux tiers des quinze Etats signataires. Ce processus peut prendre jusqu'à deux ans, car les conditions de la ratification ne sont pas encore remplies dans tous les Etats membres. Dans l'intervalle, Monsieur le conseiller fédéral Leuenberger a indiqué que l'accent était mis sur la révision de l'ordonnance sur la responsabilité civile en matière nucléaire. Le contenu essentiel de cette révision concerne la somme que les exploitants d'installations nucléaires devront payer à la Confédération pour les risques que celle-ci devrait supporter. Le calcul de cette prime fait l'objet d'une expertise de la part d'un institut de l'Université de Saint-Gall et l'ouverture de la consultation devrait avoir lieu, avec un léger retard mais sans conséquence, début 2011.
D'autre part, au sujet du dépôt de déchets nucléaires en couches géologiques profondes, la sélection des sites est en bonne voie. L'Inspection fédérale de la sécurité nucléaire a examiné, pour les domaines d'implantation proposés fin 2008 par la Société coopérative nationale pour le stockage des déchets radioactifs (Nagra), la faisabilité technique et la sûreté du stockage en couches géologiques profondes de déchets radioactifs. Dans son expertise de sûreté, présentée le 26 février 2010, l'Inspection fédérale de la sécurité nucléaire approuve les six domaines d'implantation proposés par la Nagra pour la construction d'un dépôt de déchets de faible et moyenne radioactivité.
Les régions d'implantation potentielle conviendraient également pour un stockage de déchets hautement radioactifs. D'après le Conseil fédéral, le rapport d'expertise de l'Inspection fédérale de la sécurité nucléaire sera bientôt soumis à l'avis de la Commission fédérale de la sécurité des installations nucléaires (CSN). Dès que l'avis de la CSN sera disponible et que toutes les évaluations des autorités auront été remises, l'Office fédéral de l'énergie élaborera un rapport sur les résultats. Celui-ci sera adressé pour une consultation d'une durée de trois mois aux cantons, aux pays voisins, aux partis politiques et aux organisations, avant d'être soumis au Conseil fédéral, vraisemblablement à la mi-2011. Le gouvernement décidera alors quels lieux d'implantation seront définis dans le plan sectoriel et étudiés en détail. La phase finale de ce processus est prévue entre 2016 et 2018.
Au cours de l'entretien, Monsieur Leuenberger, conseiller fédéral, a insisté sur l'obligation légale pour le Conseil fédéral de trouver une solution nationale à la problématique des déchets nucléaires et sur la nécessité, pour l'ensemble des acteurs concernés, de respecter la procédure décidée, et plus particulièrement les trois étapes prévues par le plan sectoriel relatif à ce projet. A cet égard, il a souligné qu'il ne serait pas judicieux de procéder à l'évaluation des aspects socioéconomiques lors de la première étape, comme le demandait notamment le canton de Schaffhouse.
Un échange de vues a également eu lieu avec Monsieur Burkhalter, conseiller fédéral, sur la thématique de la lutte contre la pauvreté dans notre pays, ainsi que sur la réorganisation de Météo Suisse.
Sur ce sujet sensible et fondamental de la lutte contre la pauvreté, il a surtout été question du récent rapport sur la stratégie globale de la Suisse en la matière. Concrètement, le Conseil fédéral a décidé que la Confédération mettrait prioritairement l'accent sur la réinsertion dans le marché de l'emploi par la mise en place définitive et l'amélioration de la collaboration interinstitutionnelle. La coordination et la collaboration entre l'assurance-chômage, l'assurance-invalidité, l'aide sociale et les autres partenaires concernés doivent être améliorées. Au niveau des mesures à prendre, il conviendra d'optimiser le placement et les efforts de réinsertion, de donner accès aux prestations en fonction des besoins et, si nécessaire, d'élargir la palette de l'offre. Dans ce but, la Confédération créera cette année encore un groupe national de pilotage.
D'autre part, une attention toute particulière sera accordée aux jeunes, aux jeunes familles et plus particulièrement aux familles monoparentales. S'agissant de ces dernières, le débat et la recherche de solutions se font dans le cadre de la discussion sur les prestations complémentaires pour les familles en difficulté.
S'agissant des travailleurs pauvres, Monsieur le conseiller fédéral Burkhalter a relevé la complexité de cette problématique fondamentalement économique, mais surtout la nécessité d'améliorer la situation des formations, en développant notamment celles qui se font sur deux ans. En effet, de l'avis de Monsieur le conseiller fédéral Burkhalter, le problème du système actuel, c'est que nous avons tendance à vouloir rendre toujours plus compliquée chaque formation. En fait, selon lui, il faudrait des formations relativement plus simples qui permettraient aux personnes concernées d'atteindre rapidement un niveau de diplôme reconnu pour le travail qu'elles souhaitent.
La discussion sur la formation s'est conclue en soulignant l'importance pour les jeunes personnes avec un handicap d'être intégrées le plus tôt et le plus longtemps possible dans le cycle ordinaire des écoles plutôt que dans des institutions protégées qui tendent à "officialiser" le handicap. Pour le responsable du DFI, l'intégration par l'école avec des formations simples amènerait plus de perspectives de travail aux personnes handicapées.
Monsieur le conseiller fédéral Burkhalter a ensuite brièvement présenté la Conférence nationale sur la lutte contre la pauvreté, préparée de concert avec les cantons, qui aura lieu le 9 novembre prochain à Berne et qui sera vraisemblablement consacrée à la collaboration interinstitutionnelle et aux expériences faites dans les cantons en matière de prestations complémentaires pour les familles.
Enfin, en plus d'une meilleure reconnaissance de la lutte contre la pauvreté, il a été relevé, et c'est important, que le processus instauré avec cette nouvelle stratégie était destiné à se développer sur la durée.
Finalement, notre commission a pris connaissance des objectifs, du bilan provisoire et du calendrier de la réforme de Météo Suisse. Suite à une analyse approfondie de la situation durant l'année 2009, plusieurs variantes ont été élaborées. Parmi les différentes options, c'est la variante "Transfert du deuxième cercle actuel dans le troisième cercle de l'administration fédérale" qui a été retenue, soit le cercle des unités administratives décentralisées.
Cette variante est caractérisée par le maintien de la fourniture de prestations commerciales par Météo Suisse, l'introduction d'un système de comptabilité analytique et la libéralisation modérée des données, la possibilité de centraliser certaines prestations afin de compenser la perte prévisionnelle des recettes et, enfin, la possibilité, pour Météo Suisse, d'établir des collaborations dans ses partenariats futurs et pour l'expansion de l'infrastructure.
En bref, le projet de réforme est maintenant "initialisé": il démarrera concrètement pour l'ensemble des services de l'entreprise à la mi-juin 2010. Les bases de la nouvelle stratégie sont également en cours d'élaboration. Le Conseil fédéral prévoit d'envoyer en consultation le projet de révision de la loi fédérale sur la météorologie et la climatologie en 2011, les délibérations parlementaires devant se dérouler en 2012. Ainsi, la mise en place de la nouvelle Météo Suisse est prévue pour le 1er janvier 2014.
Le projet de réforme prévoit plusieurs centralisations afin d'atteindre des objectifs économiques ambitieux. Si pour l'instant aucune décision définitive n'a été prise, il s'agira toutefois d'être attentif aux répercussions de cette réorganisation sur les emplois et les services dans les régions.
Hess Hans · Mit-M · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion
Wir haben im Rahmen des Geschäftsberichtes 2009 mit der Vorsteherin des EJPD nicht nur die ständig aktuellen und allgemein interessierenden Bereiche wie Asyl- und Ausländerpolitik, Migrationspolitik und die Aktivitäten der Strafverfolgungsbehörden besprochen, sondern auch die Geschäftsführung der neuen Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) diskutiert. Die Revisionsaufsichtsbehörde wurde im Dezember 2005 mit dem Revisionsaufsichtsgesetz geschaffen und hat ihre Tätigkeit am 1. September 2007 aufgenommen. Die Revisionsaufsichtsbehörde ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit. In ihrer Tätigkeit ist diese Stelle unabhängig, aber administrativ ist sie dem EJPD unterstellt. Die RAB hat die Aufgabe, über die Zulassung von Revisionsunternehmen zu entscheiden und sicherzustellen, dass diese ihre Dienstleistungen in der nötigen Qualität und ordnungsgemäss erbringen. Die Schaffung dieser Stelle ist vor dem Hintergrund von markanten Ereignissen bei Grossunternehmen zu sehen, so z. B. dem Swissair-Grounding, wo immer wieder die Frage nach dem Funktionieren der externen Revisionsstellen auftauchte.
Verschiedentlich wurde etwa gerügt, die RAB habe bei der Bewilligung eine zu rigide Praxis, die vor allem zu einer Ungleichbehandlung von kleinen und grossen Unternehmen führe. Die Zulassungskriterien seien zu hart und die RAB verhalte sich nicht korrekt oder nicht auf nachvollziehbare Art und Weise.
Wir haben die Departementsvorsteherin zu dieser Kritik befragt. Die RAB hat bisher 173 Bewilligungsgesuche abgewiesen und 15 Bewilligungsentzüge verfügt. Die Abweisungsquote liegt somit bei 1,49 Prozent von total 12 627 Gesuchen. Gegen einzelne negative Entscheide wurde vor dem Bundesverwaltungsgericht Beschwerde geführt. Die Beschwerden wurden jedoch allesamt abgewiesen. Angesichts dieser Zahlen kann man kaum davon sprechen, die RAB sei zu hart und wende unverhältnismässig strenge Kriterien an. Kriterien für die Zulassung eines Unternehmens oder eines Revisors sind die Ausbildung, Erfahrung und vor allem ein guter Leumund. Bei rund 20 Prozent der negativen Zulassungsentscheide der RAB lag eine ungenügende Ausbildung vor, bei rund 40 Prozent hatten die Gesuchsteller keine Fachpraxis, und bei 20 Prozent hatten die Gesuchsteller keinen unbescholtenen Leumund. Bei rund 20 Prozent hatten die Gesuchsteller bei der Erstellung der notwendigen Unterlagen unverständlicherweise nicht mitgewirkt.
Das Departement ist zurzeit mit aktuellen Problemen im Zusammenhang mit der Revisionsaufsicht beschäftigt. Drei grosse Schweizer Revisionsunternehmen haben sich bei der US-Revisionsaufsichtsbehörde angemeldet, damit sie in den USA weiterhin rechtsgültig Jahres- und Konzernrechnungen von schweizerischen Emittenten überprüfen können. Die Revisionsaufsichtsbehörde der USA vertritt die Auffassung, sie müsse die Bücher auch in der Schweiz kontrollieren können, und möchte nun in der Schweiz Kontrollen und Inspektionen vornehmen und Akten einsehen. Zurzeit werden vom Bundesamt für Justiz, von der Finma und von der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde intensive Gespräche mit Vertretern der betroffenen Unternehmen geführt. Wenn das Problem nicht gelöst wird, besteht die Gefahr, dass diese schweizerischen Revisionsunternehmen in den USA nicht mehr zugelassen werden, was für sie wirtschaftlich schwerwiegend wäre.
Das hat die GPK hellhörig gemacht, denn dies erinnert stark an die Bemühungen der amerikanischen Steuerbehörde IRS, bei Schweizer Banken, die in den USA tätig sind, namentlich bei der UBS, auch in der Schweiz Abklärungen zu treffen. Dieses Thema haben wir in unserem Bericht zur Finanzkrise unter dem Titel "Herausgabe von UBS-Kundendaten" eingehend behandelt. Ich verweise hier auf die Seiten 138f., 162f., 182 und 189 unseres Berichtes. Dieser Bericht ist also auch in dieser Frage topaktuell.
Die Vorsteherin des EJPD ist nach den ersten drei Jahren der Auffassung, die Revisionsaufsichtsbehörde mache ihre Arbeit korrekt. Sie will die Tätigkeit der RAB laufend überprüfen und führt diesbezüglich mit Frank Schneider, dem Direktor der RAB, Gespräche.
Zur Bundeskanzlei: Wir haben mit der Frau Bundeskanzlerin und dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten eine Aussprache über die Umsetzung des Öffentlichkeitsgesetzes durchgeführt. Hier zur Erinnerung: Der Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte ist administrativ der Bundeskanzlei unterstellt. Wir haben festgestellt, dass das Bundesgericht mit seinem Urteil vom 1. März 2010 bereits zum dritten Mal gerügt hat, dass die Fristen für das Schlichtungsverfahren gemäss Öffentlichkeitsgesetz nicht eingehalten werden. Das oberste Gericht hat dies auf fehlende personelle Ressourcen zurückgeführt, aber gleichzeitig auch gesagt, dies rechtfertige die Verzögerungen nicht. Beim Datenschutzbeauftragten bestehe seit Jahren ein Ressourcenmangel, vor allem in den Bereichen Öffentlichkeitsgesetz und Schengen/Dublin.
Gemäss Aussprache habe die Bundeskanzlei dem Datenschutzbeauftragten bis 2009 etwa drei Stellen aus eigenen Ressourcen zur Verfügung gestellt; jetzt könne sie das nicht mehr tun, weil auch sie vom Bundesrat neue Aufgaben erhalten habe, ohne dass ihre Stellen aufgestockt worden seien. Der Bundesrat habe das Begehren für die Stellen im Bereich Öffentlichkeitsgesetz entschieden abgelehnt, obwohl in der Botschaft zu diesem Gesetz gesagt wurde, für diese neuen Funktionen seien neue Stellen nötig. Der Datenschutzbeauftragte habe seine Aufgaben bisher nur dank den befristeten Stellen aus der Bundeskanzlei einigermassen erfüllen können; weil er davon ausgehe, dass der Bundesrat die versprochenen 3,5 Stellen nicht sprechen werde, habe er beim Bundesamt für Justiz eine Änderung des Öffentlichkeitsgesetzes beantragt.
Dass die Frist von 30 Tagen für das Schlichtungsverfahren nicht eingehalten werden könne, sei nur teilweise auf das Fehlen von Ressourcen zurückzuführen. Die Frist sei auch aus objektiven Gründen fast nicht einhaltbar. Es gebe kein anderes administratives Verfahren mit einer Frist von 30 Tagen, in der eine Behörde eine Mediations- oder Schlichtungsverhandlung durchführen müsse; deshalb habe der Datenschutzbeauftragte dem Bundesamt für Justiz den Antrag gestellt, die Frist zu überprüfen und eine Gesetzesrevision vorzubereiten. Es sei sodann zu prüfen, ob man das Schlichtungsverfahren nicht freiwillig ausgestalten solle, sodass der Gesuchsteller zwischen einem Schlichtungsverfahren und dem direkten gerichtlichen Weg wählen könnte.
Das Bundesamt für Justiz will zunächst eine Evaluation der Wirksamkeit des Datenschutzgesetzes in Auftrag geben. Im Frühjahr 2011 sollen dem Bundesrat allfällige Revisionsvorschläge vorliegen. Mit dieser Revision soll dann eine Revision des Öffentlichkeitsgesetzes verbunden werden. Mit dieser Antwort ist der Datenschutzbeauftragte nicht zufrieden, weil er der Ansicht ist, es bestehe kein sachlicher Zusammenhang; das Öffentlichkeitsgesetz sei bereits evaluiert und der Handlungsbedarf sei nachgewiesen worden. Er befürchte, dass sich in den nächsten zwei bis drei Jahren nichts ändern werde, was eine unhaltbare Situation wäre.
Die GPK ist ebenfalls der Meinung, dass hier in nützlicher Frist Abhilfe geschaffen werden sollte. Es geht nicht an, dass beim Erlass eines Gesetzes personelle Ressourcen für eine neue Aufgabe zugesagt werden und dann die Frage des Ressourcenbedarfs jahrelang hin und her geschoben wird. Entweder müssen beim Datenschutzbeauftragten in nützlicher Frist stabile Ressourcenverhältnisse für den Bereich Öffentlichkeitsgesetz geschaffen werden, oder es muss in nützlicher Frist eine Gesetzesänderung, falls diese das Problem entschärfen kann, realisiert werden.
Leuthard Doris · BPR-F · Bundesrat · Aargau
Ich möchte mich zuerst bei allen Berichterstatterinnen und Berichterstattern für ihre Bemerkungen bedanken. Sie entsprechen auch den Informationen über die gestellten Themenbereiche, die ich von meinen Kolleginnen und Kollegen erhalten habe. Ich mache ein paar Ergänzungen respektive spreche zur aktuellen Sicht zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragebereichen.
Ich beginne mit Herrn Ständerat Briner und dem Bereich Armee: Wir werden im Bundesrat tatsächlich noch diesen Monat über den definitiven sicherheitspolitischen Bericht 2010 und auch erstmals über den Bericht über die Armee diskutieren. Die SiK wurde vorinformiert; der Bundesrat hat über den Bericht über die Armee noch keine Aussprache geführt. Wir werden das aber noch in diesem Monat tun. Da sich der Bundesrat natürlich der Ressourcenprobleme im Bereich der Armee bewusst ist, ist ferner vorgesehen, dass wir uns an einer Klausur im August 2010 vertieft auch mit der Frage befassen, was wir uns in der Zukunft leisten können.
Ihre Bemerkung betraf auch das Thema EU; dieses ist uns sehr wohl nicht entgangen: Mit dem Vertrag von Lissabon verhält es sich so, dass der Bundesrat hier beobachten muss, wie sich die Kräfte zwischen der EU-Kommission, dem EU-Parlament usw. verschieben werden. Es war kürzlich auch eine Delegation des EU-Parlamentes hier; das war für uns sehr aufschlussreich. Wir sind an den Arbeiten zum Postulat Markwalder 09.3560 und werden auch hierzu im August 2010 eine Klausur abhalten, an der wir uns mit dem Bericht, aber auch mit Schlüssen für die Europapolitik des Bundesrates befassen werden. Schlussendlich haben wir unsere Reisetätigkeit seit Anfang Jahr auch diesbezüglich koordiniert, um hier schlagkräftiger und mit einer Gesamtsicht der Aktivitäten im Hintergrund aufzutreten.
Zu Frau Ständerätin Leumann: Die Personalproblematik respektive der Beschluss einer Kürzung um 1 Prozent, den Sie angesprochen haben, macht uns, wie ich schon angetönt habe, tatsächlich grosses Bauchweh, weil wir in diesem Jahr aufgrund neuer Aufgaben, die umzusetzen sind, tatsächlich in einigen Bereichen Nachholbedarf haben. Es gibt in einigen Bereichen eine grosse Anzahl Gesuche von Exponentinnen und Exponenten, und Schengen/Dublin bringt einen massiven Anstieg von Personal im Informatikbereich. Es geht aber tatsächlich bis hin zum Schweizerischen Grenzwachtkorps. Über dieses Problem beugte sich der Bundesrat schon mehrfach. Wir werden nochmals eine Gesamtsicht darlegen; all das ist natürlich immer im Lichte der Gesamtentwicklung des Personalbestandes zu sehen, aber auch dessen, was die Flag-Ämter jetzt mit ihren Kompetenzen aufgebaut haben. Das ist uns sehr wohl bewusst. Wir wollen Ihnen hier wirklich eine Gesamtsicht liefern.
Zu Herrn Ständerat Hêche: Die Klimaproblematik ist im Bundesrat in diesem Jahr nicht mehr zuoberst auf der Liste, weil das CO2-Gesetz dem Parlament zugeleitet wurde. Es ist in dieser Session ja im Nationalrat eines der Hauptthemen. Wir werden dieses Jahr vor allem auf internationaler Ebene gefordert sein, und zwar mit der Mexiko-Konferenz, wo die Schweiz als gute Verbündete eine Brückenbauerin zwischen den Industriestaaten und den Entwicklungsländern ist, die sich ja in Kopenhagen aufgrund ihrer ziemlich unterschiedlichen Positionen nicht gefunden haben. Ich glaube, es ist für die Schweiz dieses Jahr eine gute Chance, sich in diesem Bereich zu profilieren.
Zu guter Letzt noch zu Herrn Ständerat Hess: Das Öffentlichkeitsgesetz macht uns in verschiedener Hinsicht Probleme. Deshalb muss man sich, glaube ich, eine Revision überlegen. Sie haben von diesem Bundesgerichtsentscheid, der kürzlich in Bezug auf einen Angestellten gefällt wurde, gehört. Da stellt sich die Frage, ob der Bundesrat verpflichtet ist, die Bewerbungsunterlagen sogar Journalisten zur Verfügung zu stellen. Wir warten jetzt einmal die Begründung ab, finden aber diese Entwicklung problematisch, denn es geht doch eher um eine Abwägung des Persönlichkeitsschutzes. In Erwägung dieser Überlegungen werden wir dann Rückschlüsse ziehen, ob eine Revision, auch mit dieser Frist, angezeigt ist oder ob wir einen anderen Weg finden, um damit umzugehen. Aber das Öffentlichkeitsgesetz ist tatsächlich ein Spannungsfeld. Wir nehmen den Datenschutz sehr ernst, auf der anderen Seite gibt es aber regelmässig Fälle, bei denen wir finden, den Anliegen der Öffentlichkeit werde sehr viel Genüge getan und der Persönlichkeitsschutz werde zu wenig berücksichtigt. Dieses Spannungsfeld wird für den Bundesrat auch in diesem Jahr ein Thema bleiben.
Besten Dank für die wohlwollende Aufnahme dieses Geschäftsberichtes.
Forster-Vannini Erika · P-F · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion
Eintreten ist obligatorisch
L'entrée en matière est acquise de plein droit
Bundesbeschluss über die Geschäftsführung des Bundesrates im Jahre 2009
Arrêté fédéral approuvant la gestion du Conseil fédéral en 2009
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Präsidentin (Forster-Vannini Erika, Präsidentin): Gemäss Artikel 74 Absatz 4 des Parlamentsgesetzes wird keine Gesamtabstimmung durchgeführt.