09.044
Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands. Änderung des Waffengesetzes
Altherr Hans · Mit-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion
Mit dieser Vorlage soll die geänderte Waffenrichtlinie der EG in das schweizerische Recht übernommen werden. Die Änderung der EG-Waffenrichtlinie geht auf den Beitritt der EG zum UN-Feuerwaffenprotokoll zurück. Die Schweiz ist grundsätzlich verpflichtet, den weiterentwickelten Schengen-Besitzstand zu übernehmen. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht folgende Anpassungen im Schweizer Waffenrecht vor: - Neu werden auch die kleinsten Verpackungseinheiten von Munition einer Markierungspflicht unterstellt.
Um die Rückverfolgbarkeit von Waffen innerhalb der Gemeinschaft der Schengen-Staaten zu verbessern, wird eine gesetzliche Grundlage für die Informationssysteme zur Bearbeitung von Daten über den Erwerb von Waffen geschaffen. Ein Minimalkatalog hält fest, welche Informationen diese Systeme enthalten müssen. Da die geänderte Waffenrichtlinie eine computergestützte, nicht aber eine zentralisierte Datenverarbeitung verlangt, wird auf die Einrichtung eines zentralen Informationssystems über den Erwerb von Waffen verzichtet.
Im Rahmen der Revision soll die Verpflichtung der geänderten Waffenrichtlinie umgesetzt werden, wonach Feuerwaffen, die bei der Herstellung im oder beim Verbringen ins Staatsgebiet nicht die gemäss Waffenrichtlinie vorgesehene Markierung aufweisen, zu beschlagnahmen und unbrauchbar zu machen sind.
Bevor ich das Geschäft materiell kurz ausführe, möchte ich auf zwei formelle Dinge hinweisen: Es gibt erstens zu diesem Geschäft keine Fahne. Sie müssen also die Botschaft zur Hand nehmen, wenn Sie sich einen Überblick verschaffen wollen. Wenn Sie das tun, dann sehen Sie zweitens, dass die Botschaft zwei Vorlagen enthält. Warum zwei Vorlagen, wo es doch bei beiden um die Änderung des Waffengesetzes geht? Der eine Teil der Vorlage ist eine zwingende Folge der Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands und damit auch dem Schengen-Abkommen zu notifizieren. Er ist also Teil dieser Weiterentwicklung. Die zweite Vorlage enthält Anpassungen an Teile des Schengen-Besitzstands, die bereits übernommen worden sind. Die Vorlage, die Sie auf den Seiten 3677 bis 3679 der Botschaft finden, war sowohl in der Vernehmlassung als auch in Ihrer Kommission völlig unbestritten. Die andere Vorlage finden Sie auf den Seiten 3681 bis 3684 der Botschaft. Sie enthält, wie gesagt, alle Elemente, welche mit der Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands verbunden sind. Damit sind sie dann auch vom Notenaustausch erfasst.
In der Vernehmlassung wurde die eine Vorlage von einer Partei, der wählerstärksten, abgelehnt. Die anderen Vernehmlassungsteilnehmer nahmen sie positiv auf. Umstritten war inhaltlich die Frage, wer das computergestützte Informationssystem zu führen hat. Diese Frage war auch in Ihrer Kommission umstritten. In allen anderen Fragen haben wir uns einhellig dem Entwurf angeschlossen. Die Ausnahme betrifft Artikel 32a der Weiterentwicklungsvorlage. Es geht dort um die Frage des zentralen Waffenregisters. Sie finden die Problematik im Einzelantrag Hêche dargestellt. Ich werde in der Detailberatung darauf zurückkommen.
Ich ersuche Sie, auf beide Vorlagen einzutreten.
Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Bundesrat · Graubünden
Es wurde darauf hingewiesen, dass es sich hier um eine zweiteilige Vorlage handelt. Der eine Teil betrifft den Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung in Bezug auf die Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands, der andere die Änderung des Waffengesetzes.
Die EG-Waffenrichtlinie wurde im Rahmen des Schengen-Besitzstands ins schweizerische Waffenrecht umgesetzt. Die Anpassung fand im Dezember 2008 statt, und jetzt haben wir wieder eine Anpassung vor uns. Sie rührt daher, dass die EG das UN-Feuerwaffenprotokoll unterzeichnet hat und wir nun die Waffenrichtlinien wieder entsprechend anpassen und das eben auch nachvollziehen müssen. Wir haben dafür bis im Juli 2010 Zeit. Das ist auch der Grund, warum wir Sie darum gebeten haben, das ausnahmsweise im Sonderverfahren zu machen. Es wurde bereits auf die drei hauptsächlichen Anpassungen hingewiesen; sie betreffen die Markierungspflicht für kleinste Verpackungseinheiten von Munition, die Beschlagnahme und Unbrauchbarmachung von nichtmarkierten Feuerwaffen und schliesslich, das ist die wichtigste Anpassung, die gesetzlichen Grundlagen und Minimalanforderungen für kantonale Informationssysteme. Wir werden wohl noch kurz auf diese kantonalen Informationssysteme zu sprechen kommen. Es wurde im Übrigen schon verschiedentlich diskutiert, ob es ein zentrales oder ein kantonales System sein soll oder ob es verschiedene kantonale Systeme sein sollen. Ich denke, wir werden bei der entsprechenden Bestimmung darüber diskutieren.
Bei der Übernahme der Weiterentwicklung geht es um eine Anpassung an bereits erfolgte Umsetzungen des Schengen-Besitzstands.
Ich möchte Sie bitten, auf die Vorlage einzutreten.
Berset Alain · P-M · Ständerat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
2. Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EG betreffend die Übernahme der Richtlinie 2008/51/EG zur Änderung der Waffenrichtlinie (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
2. Arrêté fédéral portant approbation et mise en oeuvre de l'échange de notes entre la Suisse et la Communauté européenne concernant la reprise de la directive 2008/51/CE modifiant la directive 91/477/CEE relative aux armes (Développement de l'acquis de Schengen)
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 1
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag Hêche
Art. 32a Titel
Datenbanken und Informationssysteme
Art. 32a Abs. 2
Der Bund führt in Zusammenarbeit mit den Kantonen ein elektronisches Informationssystem über den Erwerb und Besitz von Feuerwaffen.
Art. 32a Abs. 3
Der Bundesrat legt die Einzelheiten fest, insbesondere:
a. die Verantwortung für die Datenbearbeitung;
b. das Meldeverfahren;
c. die Datenberichtigung;
d. die Organisation und den Betrieb des elektronischen Informationssystems;
e. die Zusammenarbeit mit den betroffenen öffentlichen Diensten;
f. die Weitergabe der Daten und die Datensicherheit.
Art. 2
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition Hêche
Art. 32a titre
Fichiers et systèmes d'information
Art. 32a al. 2
La Confédération gère un système d'information électronique sur l'acquisition et la possession des armes à feu en collaboration avec les cantons.
Art. 32a al. 3
Le Conseil fédéral fixe les détails, en particulier:
a. la responsabilité du traitement des données;
b. la procédure d'annonce;
c. la correction des données;
d. l'organisation et le fonctionnement du système d'information électronique;
e. la collaboration avec les services publics concernés;
f. la communication et la sécurité des données.
Hêche Claude · Mit-M · Ständerat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion
Le rapporteur l'a indiqué, ma proposition déposée hier avait déjà fait l'objet d'un débat au sein de la commission, avec un succès tout relatif, mais je sais aussi d'expérience qu'en politique il faut persévérer quand on est convaincu qu'on pourrait avoir raison.
Comme l'ont malheureusement démontré plusieurs tristes événements à l'étranger, par exemple en Allemagne, ou chez nous, notre système de gestion et de surveillance des armes à feu souffre d'une faiblesse évidente, nous manquons plus particulièrement d'une certaine vue d'ensemble. Même si la tenue de fichiers sur le plan cantonal semble donner satisfaction, il faut bien avouer que l'information, la surveillance et la gestion intercantonale restent encore à améliorer, afin de faciliter le travail et les enquêtes de police. Dès lors, la proposition que je formule vise un but simple: mieux coordonner les forces concernées et améliorer leur efficacité par la mise en réseau au niveau national des registres existants et de ceux qui sont en train - ou qui seraient en train - de se développer.
Certes, l'introduction d'un tel outil engendrera des coûts. Certains ont même parlé de coûts considérables. Permettez-moi tout de même de rappeler qu'il est ici question de la sécurité, je dirai de la vie de nos concitoyens. Dès lors, l'incidence financière de ma proposition doit être mise en regard des conséquences humaines, mais aussi financières, que peuvent avoir la mort d'une personne pour les proches et plus généralement pour notre société.
Au passage, souvenons-nous du drame de Zoug. Quels en ont été les coûts? 8,8 millions de francs, auxquels se sont ajoutés des coûts indirects de 7,5 millions de francs pour améliorer la sécurité. Je relève aussi que de nombreuses collectivités ont également pris des mesures afin, par exemple, de sécuriser l'accès aux bâtiments administratifs. Qui parlait de coûts considérables? D'un autre côté, certains remettent en cause l'utilité d'un tel registre, notamment parce qu'il ne permettrait jamais de recenser la totalité des armes puisque, selon eux, les criminels ne feront pas répertorier les leurs.
J'ai également conscience que la création d'un registre national des armes ne résoudra pas tous les problèmes et que cette mesure devra être suivie par d'autres: je pense à la prévention, voire même au renforcement du Code pénal. Toutefois, la pratique nous montre que le profil des personnes à l'origine d'actes dramatiques ne correspond souvent pas à celui des grands criminels. Je constate encore que, suite au drame de Winnenden, l'Allemagne a annoncé un nouveau renforcement de sa législation sur les armes, et plus particulièrement la création d'un registre central des armes d'ici la fin de 2012. Dès lors, ce qui paraît utile en Allemagne ne le serait-il pas dans notre pays?
Avec la modification de la loi sur les armes consécutive au développement de l'acquis de Schengen, nous avons l'opportunité d'apporter une réponse encore plus efficace à un problème sécuritaire important. Nous ne devons plus hésiter, attendre ou progresser lentement. Nous devons également quelque peu bousculer notre fédéralisme, car la criminalité, elle, poursuit inlassablement et malheureusement sa marche funèbre.
Par conséquent, je vous invite à soutenir ma proposition.
Altherr Hans · Mit-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich beantrage Ihnen namens der Kommission die Ablehnung des Einzelantrages Hêche. Der Antrag lag uns bereits in der Kommissionsberatung vor, deshalb kann ich das so sagen.
In der Fassung, die uns der Bundesrat vorschlägt, heisst es: "Die Kantone führen ein elektronisches Informationssystem über den Erwerb von Feuerwaffen." Herr Hêche schlägt vor, dass der Bund dieses System in Zusammenarbeit mit den Kantonen führt und dass es den Erwerb und Besitz von Feuerwaffen umfassen soll. In der Kommission wurde uns vonseiten der Verwaltung gesagt, dass dieser Einschub "und Besitz" nicht notwendig sei. Aber darum geht es hier eigentlich nicht. Das Schengen-Abkommen lässt beide Lösungen zu; insofern sind wir frei, hier das eine oder das andere zu wählen.
Herr Hêche hat darauf hingewiesen, dass die Frage des zentralen oder des dezentralen Waffenregisters eine Frage ist, die schon sehr lange diskutiert wird; sie wird unter anderem auch im nächsten Traktandum wiederum Thema sein. In der Vernehmlassung zu dieser Gesetzesänderung wurde ein zentrales Waffenregister in verschiedenen Ausformungen von der SP, vom Verband Schweizerischer Polizei-Beamter und von drei Kantonen, nämlich Bern, Glarus und Zürich, gefordert. In der Kommission war die Meinung vorherrschend, dass eine solche Massnahme nur koste, aber nichts bringe, insbesondere keine zusätzliche Sicherheit. Es wird zwar immer wieder behauptet, das Drama von Zug hätte verhindert werden können, aber das sehen wir anders.
Wir haben die Diskussion in der Kommission insbesondere auch im Zusammenhang mit der Vorberatung der Motion Lang 07.3826 geführt. Dabei wurde zusätzlich noch darauf hingewiesen, dass die Schweizer Bevölkerung der Einrichtung von zentralen Registern generell sehr kritisch gegenüberstehe, wie die Abstimmung über die Einführung des biometrischen Passes gezeigt habe.
Zusammenfassend: Insgesamt bringt das nach unserer Auffassung nichts; lassen wir den Kantonen, was sie selber machen können.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 7 zu 1 Stimmen die Ablehnung dieses Antrages Hêche.
Fetz Anita · Mit-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Ich weiss, dass in diesen Hallen ein nationales Waffenregister nicht auf grosse Sympathie stösst. Aber ich möchte es trotzdem nicht lassen, Sie darauf hinzuweisen, dass es vermutlich kein Zufall ist, dass der Verband Schweizerischer Polizei-Beamter genau ein solches nationales Waffenregister, in dem eben nicht nur der Erwerb, sondern auch der Besitz von Feuerwaffen registriert wird, befürwortet. Ich glaube, man kann dem Verband nicht vorwerfen, dass er sich damit um andere Dinge kümmere als um jene, die mit der Erhöhung der Sicherheit zu tun haben. Wir haben in den letzten Jahren - man muss nicht nur vom Zuger Fall reden - x Verbrechen mit Waffen erlebt, die nicht zurückverfolgt werden können, weil die Waffen nicht registriert sind. Auch der Hinweis des Kommissionssprechers, dass die Bevölkerung nicht gerne nationale Register habe, wie die Abstimmung zum biometrischen Pass gezeigt habe, scheint mir nun sehr an den Haaren herbeigezogen zu sein. Da werden Äpfel mit Birnen verglichen. In allen Umfragen, die bis jetzt zu diesem Thema gemacht worden sind, haben sich die Leute immer für ein nationales Waffenregister ausgesprochen. Es ist einfach nicht richtig zu behaupten, dass das nicht mehr Sicherheit bringe, sondern nur Kosten. Ehrlich wäre das Argument, dass es zwar gewisse Kosten bringt, aber die sollten wir zur Erhöhung der Sicherheit auch in Kauf nehmen. Im Zeitalter der Informatik ist es nun wirklich langsam anachronistisch, wenn es nicht möglich ist, kantonale Register endlich einmal zusammenzuführen.
Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Bundesrat · Graubünden
Auch ich möchte Sie bitten, den Antrag Hêche abzulehnen.
Die Argumente wurden aufgeführt. Vielleicht noch Folgendes: Seit der Inkraftsetzung von Schengen/Dublin und also auch des revidierten Waffenrechtes am 12. Dezember 2008 wird nun jeder rechtmässige neue Waffenerwerb beim kantonalen Waffenbüro des Wohnsitzkantons der erwerbenden Person registriert. Das ist eine Vorschrift. Der Wohnsitzkanton erteilt die erforderlichen Bewilligungen für den Erwerb bewilligungspflichtiger Waffen und die Ausnahmebewilligungen für den Erwerb verbotener Waffen; dann sind auch alle meldepflichtigen Waffen, alles, was hierunterfällt, zu melden. Im Wohnsitzkanton stehen heute also genügend Informationen zur Verfügung, welche es auch erlauben, die Rückverfolgung der Waffen sicherzustellen. Das ist ja erforderlich.
Meines Erachtens ist es nicht so matchentscheidend, ob die Informationen zentral oder in jedem Kanton erfasst werden; es ist durch das Schengen-Recht auch nicht vorgeschrieben, dass sie zentral erfasst sein müssen. Vorgeschrieben ist, dass die Informationen computergestützt erfasst sein müssen und vor allem dass sie jederzeit abrufbar sind. In der Zwischenzeit haben alle Kantone solche Informationssysteme eingerichtet, die meisten sind computergestützt; es sind jederzeit von allen Kantonen her Informationen abrufbar. Von daher scheint es nicht mehr dringlich, ein zentrales Waffenregister einzurichten. Die Diskussion wurde schon verschiedentlich geführt, aber zu einem Zeitpunkt, als die Kantone noch nicht so weit waren und die Diskussion etwas anders war. Heute ist es so, dass die Informationen zwischen den Kantonen ausgetauscht werden. Eine Mehrzahl der Kantone hat zudem darauf hingewiesen, dass es einen Mehraufwand geben würde und Kosten und Nutzen in keinem Verhältnis zueinander stünden. Ich denke, dass es eine andere Diskussion wäre, wenn der Informationsaustausch nicht so funktieren würde, wie er das tut.
Ich möchte Sie darum bitten, den Antrag Hêche abzulehnen und bei den heutigen Systemen zu bleiben.
Berset Alain · P-M · Ständerat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission ... 24 Stimmen
Für den Antrag Hêche ... 8 Stimmen
Art. 3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 29 Stimmen
(Einstimmigkeit)
(4 Enthaltungen)
1. Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Anpassung der Umsetzung des Schengen-Besitzstands)
1. Loi fédérale sur les armes, les accessoires d'armes et les munitions (Adaptation de la mise en oeuvre de l'acquis de Schengen)
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Ziff. I-III
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, ch. I-III
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 32 Stimmen
(Einstimmigkeit)
(0 Enthaltungen)