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Causa Polanski. Bessere Aufsicht und Kontrolle über Strafverfolgungsbehörden

Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Bundesrat · Graubünden

Vorab ist festzuhalten, dass der Bundesrat nicht über die Schuld oder Unschuld von Roman Polanski zu befinden hatte. Es ging auch nicht darum, die Straftat - die der Bundesrat als höchst verwerflich erachtet - zu qualifizieren. Vielmehr ging es darum zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Auslieferung an die USA gegeben waren. Für die Anordnung der Auslieferungshaft ist gemäss dem Bundesgesetz über internationale Rechtshilfe in Strafsachen das Bundesamt für Justiz zuständig. Ein derartiger Auslieferungsbefehl kann sowohl beim Bundesstrafgericht als dann auch beim Bundesgericht angefochten werden. Auch der anschliessende Auslieferungsentscheid kann an diese Gerichte weitergezogen werden. Im Rahmen des Auslieferungsverfahrens werden ausserdem, soweit erforderlich, allfällige Verletzungen des Ordre public, des Verhältnismässigkeitsprinzips und des Willkürverbots geprüft. Bei politischen Einreden entscheidet das Bundesstrafgericht erstinstanzlich, also mit Weiterzugsmöglichkeit.

Der Entscheid des Bundesamtes für Justiz, Roman Polanski in Auslieferungshaft zu setzen, war rechtens; dies wurde auch vom Bundesstrafgericht anerkannt. Die Gründe, die im Fall Polanski schlussendlich zur Ablehnung der Auslieferung führten, ergaben sich nach Eingang des formellen Auslieferungsersuchens der US-Behörden und einer entsprechenden Prüfung im Rahmen des Auslieferungsverfahrens.

Schmid-Federer Barbara · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp

Frau Bundesrätin, können Sie sich vorstellen, dass man bei einem internationalen Haftbefehl den Vollzugsentscheid der Bundesanwaltschaft überlässt, im Hinblick darauf, dass sie ja eine neue Aufsichtsbehörde hat?

Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Bundesrat · Graubünden

Ich meine, dass es richtig ist, dass diese Vollzugsfragen, diese Auslieferungsfragen, die vertragsrechtliche Fragen sind, vom Bundesamt für Justiz geklärt werden. Wir haben nach September 2009 den Ablauf angepasst, sodass heute die Fragen "Ist noch ein Auslieferungsgesuch hängig?" und "Ist die betreffende Person noch in Interpol verzeichnet?" nicht mehr eine rein technische Angelegenheit sind, sondern vom Direktorium entschieden werden. Ich denke, damit haben wir jetzt Gewähr, den ganzen Komplex, auch die Fragen nach Verhältnismässigkeit, Ordre public und Willkür, mit einzubeziehen. An sich ist er beim Bundesamt für Justiz, wo er seit Herbst 2009 angesiedelt ist, am richtigen Ort.