00.3551
Investitionen in die Infrastruktur des öffentlichen Verkehrs in den Agglomerationen. Finanzielle Beteiligung des Bundes
Verfahrensbeitrag
Antrag Maissen
Ablehnung des Postulates
Proposition Maissen
Rejeter le postulat
Béguelin Michel · Ständerat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion
Je remercie le Conseil fédéral d'être prêt à accepter mon postulat, et je pourrais m'arrêter là. Mais M. Maissen s'oppose à ce postulat. Il est donc nécessaire d'apporter quelques éléments supplémentaires.
La nécessité d'une aide subsidiaire de la Confédération, à côté de celle, principale, des cantons et des communes, pour financer les infrastructures de transport public dans les agglomérations n'est pas contestée. Le principe est admis depuis 1992, et s'il n'a pas été appliqué, c'est à cause de l'assainissement prioritaire des finances fédérales.
Bien sûr, il y a l'exception zurichoise où la Confédération, via les CFF, n'a pas cessé d'investir dans le trafic d'agglomération, mais cette exception se justifie tout à fait, puisqu'il s'agit de la plus grande agglomération du pays. Mais, dans les autres agglomérations, les besoins sont de plus en plus urgents, aussi bien à Lucerne, Saint-Gall, Bâle, Berne, Lausanne, Genève que, par exemple, à Lugano.
A l'époque, les droits de douane sur les carburants avaient été considérés comme la source de financement la plus cohérente, la plus logique puisque, dans les agglomérations, de bons transports publics sont le meilleur remède contre la saturation liée à l'automobile. De plus, et c'est l'élément supplémentaire que j'ai introduit dans mon postulat, l'augmentation du prix du pétrole apporte automatiquement près de 1 million de francs par jour de plus que prévu dans cette caisse des droits sur les carburants. Ainsi, sans rien changer à ses autres obligations, sans remettre en cause les finances fédérales, la Confédération a maintenant les moyens de faire le premier effort nécessaire en faveur des agglomérations.
En résumé, les besoins sont criants, les besoins sont là; maintenant, les moyens existent. Je vous invite à soutenir le Conseil fédéral et à transmettre le postulat.
Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion
Sie wissen, dass es bei den Mineralölsteuern das System für die Finanzierung der Aufgaben gibt, die in der Bundesverfassung festgelegt sind. Das System kennt die Spezialfinanzierung, bei der in der Bundeskasse auch Mittel ausgewiesen sind. Es ist kein eigentlicher Fonds, sondern diese Mittel fliessen in die Tresorerie und werden jeweilen ausgewiesen. Dieser Betrag wird im Moment mit 3,1 Milliarden Franken ausgewiesen. Da hat man das Gefühl, das sei sehr viel Geld. Wie Kollege Béguelin gesagt hat, gibt es noch mehr Geld. Aber es ist eben nicht ganz so. Wir haben uns in der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen vor allem in den letzten zwei Jahren verschiedentlich damit befasst. Es stehen im Bereich, in dem diese Mittel gebraucht werden oder für den sie einzusetzen sind, grosse Aufgaben vor uns. Es ist die Fertigstellung des ganzen Nationalstrassennetzes. Wir haben noch verschiedene Aufgaben im Bereich der Hauptstrassen nicht gelöst, und ein Problem - wir müssen es rasch lösen - ist vor allem der Unterhalt der Nationalstrassen. Wir haben in der KVF aufgrund von Ortsbegehungen festgestellt - ich sage es jetzt etwas burschikos -, dass unser Nationalstrassennetz teilweise verlottert. Wir leisten nicht den Unterhalt, den wir leisten müssten. Es gibt auch Berechnungen oder Annahmen, die besagen, dass man heute etwa 1,5 Prozent des seinerzeitigen Erstellungswertes oder, besser gesagt, des heutigen Wiederbeschaffungswertes einsetzen müsste, wenn man diese einmal erstellte Infrastruktur erhalten möchte. Das wären etwa 600 Millionen Franken im Jahr. Wenn man das extrapoliert, sind das im Jahr 2010 allein für den Unterhalt der Nationalstrassen 800 Millionen Franken. Wir wissen, dass heute diese Mittel bei weitem nicht eingesetzt werden. Wir haben also in Zukunft je länger, desto mehr bei den Nationalstrassen, aber auch bei den Hauptstrassen grosse Lasten, um nur das, was wir haben, überhaupt richtig zu unterhalten.
Wenn wir Artikel 86 BV ansehen, der die Zweckbestimmung der Mineralölsteuer regelt, sehen wir, dass es einerseits um den Bau und Unterhalt der Nationalstrassen geht, anderseits aber auch bereits um den öffentlichen Verkehr. Es geht um die Massnahmen für die Förderung des kombinierten Verkehrs und den Transport begleiteter Fahrzeuge; es geht um die Trennung des Verkehrs. Man setzt also Mittel aus der Mineralölsteuer für den öffentlichen Verkehr ein. Es geht daneben um Beiträge an die Hauptstrassen, aber auch um Umwelt- und Landschaftsschutzmassnahmen und dann um allgemeine Beiträge an kantonale Strassen und die Alpenstrassen von internationaler Bedeutung. Sie sehen also, dass mit dieser Mineralölsteuer bereits heute ein breites Paket von Aufgaben finanziert wird. Darunter sind bereits Teile des öffentlichen Verkehrs, die gefördert werden.
Nun dürfen wir etwas nicht vergessen: Man hat hier einen weiteren Schritt im Zusammenhang mit der Finanzierung der Eisenbahn-Grossprojekte gemacht. Es ist in Artikel 196 Ziffer 3 der Bundesverfassung, in den Übergangsbestimmungen, vorgesehen, für die Finanzierung der Eisenbahn-Grossprojekte 25 Prozent der Gesamtaufwendungen über die Mineralölgelder zu finanzieren.
In Zahlen heisst das: Wenn wir nun Investitionen von aufgerechnet 12,6 Milliarden Franken haben, werden 3,15 Milliarden Franken von den Geldern der Mineralölsteuer für den öffentlichen Verkehr - für die Neat-Linie - abgezweigt. Dies wurde damals damit begründet - ich trage diesen Entscheid mit -, dass mit diesen Eisenbahn-Grossprojekten eben auch ein Vorteil für die Strassenbenützer entsteht, indem der Schwerverkehr von der Strasse genommen wird. Das war und ist eine gute Lösung. Wenn wir nun diesen Topf ansehen, haben wir also auf der einen Seite diese Mittel und das, was damit gemacht werden soll. Auf der andern Seite muss man einfach sehen, dass es irgendeinmal knapp werden könnte. Ich finde es deshalb problematisch, wenn wir uns heute bereits wieder überlegen, wie man diese Mittel, die an und für sich bereits für bestehende Vorgaben gebraucht würden, zusätzlich verteilen will.
Ich kann auch die Begründung von Kollege Béguelin nicht verstehen, der sagt, es gehe hier um die Rücklenkung der Mittel dorthin, wo sie herkommen. Wir müssen sehen: Es gibt natürlich weite Teile in diesem Land, die durch Kantonsstrassen erschlossen sind, welche vollständig von den Kantonen finanziert werden. All jene, die auf diesen Strassen herumfahren, zahlen auch Mineralölsteuern und erhalten auch nichts aus der Rücklenkung für diese Strassen, die sie dort benutzen. Vielfach sind es noch schlechte Strassen, auf denen die Fahrzeuge noch stärker geschädigt werden als andernorts. Also ist diese Argumentation sehr gefährlich.
Dann müssen wir sehen, dass natürlich die Erschliessung der Agglomerationen bereits heute weitgehend mit Bundesmitteln finanziert wird, indem diese Erschliessung weitgehend über Nationalstrassen erfolgt. Wesentliche Investitionen bei den Nationalstrassen im Agglomerationsbereich werden mit Bundesmitteln getätigt. Auch wissen wir, dass die SBB wesentliche Teile des öffentlichen Verkehrs in den Agglomerationen mittragen.
Wenn wir nun darangehen, im Bereich Agglomerationsverkehr neue Konzepte zu entwickeln, dann sollten wir das mit einem Ansatz machen, bei dem eben diese verschiedenen Aspekte mit berücksichtigt sind. Man spricht über die Steuerung des Verkehrs, man spricht von Road Pricing, wo Mittel frei werden könnten. Was uns noch bevorsteht, sind die Regelungen im Neuen Finanzausgleich, wo auch Fragen der Finanzierung des Verkehrs zur Diskussion stehen. Wir haben Regelungen bezüglich der Mittel, die zur Verfügung stehen; es ist geregelt, wofür diese Mittel eingesetzt werden; wir haben aber auch Regelungen bezüglich der Aufgaben, die bevorstehen. In dieser Situation ist dieses Postulat für mich eine problematische Vorgehensweise. Wir nehmen praktisch einen Stein aus einem Gebäude heraus, und wir sehen die Zusammenhänge nicht.
Ich bin nicht a priori gegen die Förderung des Agglomerationsverkehrs. Für mich ist klar, dass die Förderung des Agglomerationsverkehrs ein Thema ist. Weil aber das Ganze hier ohne Konzept vorgebracht wird, bitte ich Sie, dieses Postulat nicht zu überweisen.
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion
Die Unterstützung des Stadt- und Agglomerationsverkehrs durch den Bund ist eine Frage, die immer drängender einer Lösung bedarf. Ich danke deshalb meinem Ratskollegen Béguelin, dass er sie heute mit seinem Postulat auf den Tisch gelegt hat.
Wir wissen, dass unsere Verkehrsprobleme in den Städten und Agglomerationen grösser sind als auf dem Land, ja sogar grösser als auf den Transitachsen. Viele Strassen und Autobahnen in und um unsere Städte und Agglomerationen müssen heute ein Mehrfaches an Fahrzeugen schlucken als beispielsweise die oft genannte Gotthardautobahn. Diese Tendenz ist ganz klar steigend. Für die Transitachsen haben Volk und Stände mit den FinöV-Vorlagen und -Entscheiden Abhilfemassnahmen beschlossen. Mit "Bahn 2000", vor allem aber mit dem Bau der neuen Eisenbahn-Alpentransversalen am Gotthard und am Lötschberg werden wir in absehbarer Zeit die Autobahnen und damit die Autofahrer hoffentlich ganz wesentlich entlasten können - immerhin war das die Absicht dieser Beschlüsse.
Dort aber, wo 70 Prozent der Bevölkerung wohnen, wo sich der tägliche Stau auf den Strassen immer mehr ausbreitet, dort hat sich der Bund bis heute eher zurückhaltend aufgeführt. Er will sogar mit der Sistierung der Verkehrstrennungsverordnung im Rahmen des Bundesgesetzes über das Stabilisierungsprogramm 1998 diese minimalen Bundesbeiträge im Rahmen von rund 20 bis 30 Millionen Franken für Verkehrstrennungsmassnahmen, die bis vor kurzem in die Städte und Agglomerationen geflossen sind, ganz streichen.
Wir sind uns heute bewusst, dass der Rückzug des Bundes nicht der richtige Weg sein kann. Die Ausgaben der Städte für den privaten und den öffentlichen Verkehr belasten die städtischen Budgets so stark, dass sie auf drängende Ausbaumassnahmen zur Lösung der Verkehrsprobleme im Moment vielfach aus finanziellen Gründen verzichten müssen. Auch die Städte und Agglomerationen brauchen eine Art FinöV.
Wie Sie wissen, ist eine vom UVEK eingesetzte Expertenkommission, bestehend aus Vertretern der Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs, des TCS, des Städteverbandes, des Verbandes öffentlicher Verkehr und der Litra - die ich präsidiere -, unter meiner Leitung an der Arbeit, diese Thematik des Stadt- und Agglomerationsverkehrs zu studieren. Wir sind jetzt daran, alle Möglichkeiten des Bedarfs und der möglichen Finanzierungsformen auszuloten und zu werten. Unsere Abklärungen werden in einen Bericht münden, der in die Vernehmlassung gehen wird, worauf wir dann unsere Empfehlungen an den Departementsvorsteher richten werden.
Auch die Finanzierungsform, welche mein Ratskollege Michel Béguelin in seinem Postulat aufgreift, ist eine der Möglichkeiten, die wir studieren. Anfang Oktober habe ich am Verkehrsforum der Litra vorgeschlagen, einen so genannten "Agglomerationsbatzen" zu prüfen; das wurde in der Presse entsprechend kommentiert. Das heisst: Im Einvernehmen mit den Strassenverkehrsverbänden und nicht gegen sie wäre ein Zuschlag auf der Mineralölsteuer zu erheben, der gezielt für den privaten und den öffentlichen Stadt- und Agglomerationsverkehr zu verwenden wäre. Denn es ist sicher, dass wir die ganze Agglomerationsverkehrs-Problematik im Individualverkehr nur lösen können, wenn wir auch im öffentlichen Verkehr bessere Angebote machen können, weil es kaum mehr möglich sein wird, in den heute dicht besiedelten Gebieten neue Strassen zu bauen, die den zunehmenden Verkehr schlucken könnten.
Wir wissen, dass wir mit einem solchen Vorschlag eines "Agglomerationsbatzens", den ich da - natürlich nicht als erster - in die Welt gesetzt habe, ein heikles Gebiet betreten, das sehr sorgfältig und mit dem notwendigen politischen Geschick beackert werden muss. Finanzierungslösungen über den Benzinzoll bedürfen eines tragfähigen politischen Konsenses, der erst noch erarbeitet werden muss. Dabei sind eben beide Seiten, der Individualverkehr und der öffentliche Verkehr, zu überzeugen, dass eine solche Massnahme für beide Seiten von Vorteil sein könnte.
Es ist deshalb wichtig, dass wir heute nichts vom Zaune brechen, dass wir alle Finanzierungsmöglichkeiten prüfen und diese in einen Gesamtzusammenhang stellen. In diesem Sinne leistet das Postulat Béguelin einfach einen Beitrag, zeigt eine Möglichkeit, wie diese Problematik einer Lösung zugeführt werden könnte. Wenn Sie dieses Postulat auch in dem Sinne überweisen, dass es nicht als einzige, absolute Massnahme angesehen wird, die keine anderen Möglichkeiten mehr zulässt und die es nicht einmal mehr zulässt, andere Möglichkeiten zu prüfen, dann können wir, so denke ich, diese Überweisung in guten Treuen vornehmen. Wir nehmen dann zur Kenntnis, dass dieser Vorschlag einfach als eine der Möglichkeiten zu prüfen ist, nebst den anderen Möglichkeiten, die zum Teil auch Herr Maissen aufgezählt hat.
In diesem Sinne bitte Sie, das Postulat Béguelin zu überweisen.
Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Für mich ist dies wieder ein Element in der Diskussion um die Kohärenz des Landes. Es geht auch darum, dass die Mittelzentren, von Chur bis Yverdon, zu ihrem Recht kommen. Hier habe ich, so wie das Postulat formuliert ist, Bedenken; aus meiner Sicht ist es zumindest verfrüht. Selbstverständlich, Herr Kollege Béguelin, Herr Kollege Bieri, ist das ein drängendes Problem. Für mich ist auch klar, dass wir hier vom Kosten-Nutzen-Verhältnis her sehr viel erreichen können. Ich erlaube mir aber, dazu mindestens drei Fragen zu formulieren:
1. Was ist Agglomerationsverkehr? Was gehört zu den Agglomerationen, wo wohnen die im Postulat erwähnten 70 Prozent der Bevölkerung? Wohnen sie nur in den fünf Grossstädten oder auch in den Mittelzentren, auch über die Kantonsgrenzen hinaus? Das ist eine offene Frage, die geklärt werden muss, aber noch nicht geklärt ist.
2. Wie verhält sich dieses Anliegen mit unserer Motion betreffend die Kohäsionspolitik? Wie verhält sich dieses Anliegen mit der Agglomerationspolitik, wie sie in diesem Lande jetzt im Entstehen ist? Auch das ist für mich noch offen.
3. Sollten wir nicht zuwarten, bis wir eine Gesamtschau zur Verteilung der Mittel haben, wie Herr Kollege Maissen sie uns sehr eindrücklich geschildert hat? Herr Kollege Bieri, Ihre verdienstvolle Arbeit in dieser Arbeitsgruppe hat nur dann einen Sinn, wenn wir sie auch auswerten. Ich würde empfehlen: Warten wir auf den Bericht dieser Arbeitsgruppe Bieri und die Auswertung durch Herrn Bundesrat Leuenberger und sein Departement, entscheiden wir dann, ob allenfalls Gewichte umverteilt werden müssen. Im Moment ist das noch offen.
Einen Punkt möchte ich noch anfügen, Herr Maissen. Wir müssen den Themenkreis des LSVA-Ertrages mit einbeziehen. Auch das sind Mittel, die für diesen Zweck eingesetzt werden könnten. Der Kanton Aargau hat am vergangenen Sonntag ein neues Strassengesetz beschlossen und darin gerade die Verteilung der LSVA-Mittel auch in Bezug auf den Agglomerationsverkehr und die Ausfälle dieser 20 bis 30 Millionen Franken geregelt, soweit es den Kanton betraf. Auch diese Dimension sollten wir aufnehmen.
Ich habe den Eindruck, dass wir im Moment ein falsches Signal gäben, wenn wir dem Postulat zustimmen würden. Ich bitte Sie daher, es abzulehnen.
Leuenberger Moritz · BR-M · Bundesrat · Zürich
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Er hat schon bei anderen Vorstössen aus dem Nationalrat zum Ausdruck gebracht, dass er neue Lösungen für die Verkehrsprobleme in den Agglomerationen suchen will. Dabei gelten Rahmenbedingungen, die auch von den Opponenten genannt wurden, nämlich dass diese Probleme im Rahmen einer Gesamtsicht angegangen werden, die sowohl den öffentlichen als auch den privaten Verkehr umfasst. Unser wichtigstes Ziel ist es, die ganze Mobilität möglichst umweltgerecht zu bewältigen; daher will der Bundesrat auch in den Agglomerationen dem öffentlichen Verkehr den Vortritt gewähren. Das untersuchen wir jetzt auf drei Ebenen.
Zum Ersten befasst sich damit eine Expertenkommission, die von Herrn Bieri präsidiert wird. Dort werden die konkreten Massnahmen für die wichtigsten Verkehrsarten - also öffentlicher Verkehr, motorisierter Individualverkehr, Langsamverkehr - vorgeschlagen. Die Gruppe evaluiert auch Möglichkeiten zur Finanzierung von Projekten in Agglomerationen. Ein Zwischenbericht, in dem vor allem kurz- und mittelfristige Lösungen vorzuschlagen sind, soll bis im nächsten Sommer vorliegen.
Man muss betonen, dass nicht etwa nur Vertreter des öffentlichen Verkehrs, sondern auch Vertreter des Individualverkehrs Mitglieder dieser Expertenkommission sind.
Zum Zweiten möchte unser Departement zusammen mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement im Rahmen der Vorbereitung der Botschaft zum neuen Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen (NFA) zwei verfassungsrechtliche Grundlagen für die künftige Finanzierung des Agglomerationsverkehrs erarbeiten.
Zum Dritten ist der Agglomerationsverkehr im Rahmen der Planung der zweiten Etappe von "Bahn 2000" ein wichtiges Thema.
Aufgrund der auf mehreren Stufen laufenden Arbeiten zur Weiterentwicklung des Agglomerationsverkehrs ist es auch für den Bundesrat verfrüht, bereits jetzt isoliert einzelne Finanzierungsquellen bestimmen zu wollen; diese Meinung teilen wir mit den Opponenten. Wir möchten zunächst die Vorschläge der Kommission Bieri sowie die weitere Konkretisierung des NFA abwarten und diese Ergebnisse auch mit der Planung der zweiten Etappe von "Bahn 2000" abstimmen. Erst dann liegt die nötige Gesamtsicht vor, um Entscheide zu den Finanzierungsquellen für Investitionen in den Agglomerationsverkehr treffen zu können.
Aber das Postulat will ja nichts anderes, als dass wir eben diese Arbeiten vorbereiten und vorantreiben. Deshalb sind wir ohne weiteres bereit, es entgegenzunehmen.
Saudan Françoise · P-F · Ständerat · Genf · Freisinnig-demokratische Fraktion
Abstimmung - Vote
Für Überweisung des Postulates .... 17 Stimmen
Dagegen .... 11 Stimmen