08.069
BVG. Finanzierung öffentlich-rechtlicher Vorsorgeeinrichtungen
Inderkum Hansheiri · P-M · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp
Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Finanzierung von Vorsorgeeinrichtungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften)
Loi fédérale sur la prévoyance professionnelle vieillesse, survivants et invalidité (Financement des institutions de prévoyance de corporations de droit public)
Art. 51a
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Präsident (Inderkum Hansheiri, Präsident): Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass eine korrigierte Fahne vorliegt.
Kuprecht Alex · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Eine kurze Vorbemerkung: Unser Rat befasste sich mit dieser Vorlage zum ersten Mal anlässlich der Frühjahrssession am 3. März 2010. Der Nationalrat behandelte anschliessend dieses vorsorgepolitisch wichtige Geschäft bereits am 15. September, also in der Herbstsession, und ist in den Grundzügen grossmehrheitlich unseren Beschlüssen gefolgt. Übrig geblieben sind noch fünf Differenzen, die allerdings nicht sehr problematisch und gewichtig sind und teilweise Anpassungen aufgrund der in der Zwischenzeit verabschiedeten Strukturreformen im BVG dargestellen. So hat der Nationalrat beispielsweise bei den Artikeln 51a und 61 Absatz 3 eben eine dieser angesprochenen Anpassungen der Strukturreform koordinativ übernommen, der sich unsere Kommission einstimmig angeschlossen hat.
Burkhalter Didier · BR-M · Bundesrat · Neuenburg
Pour simplifier les débats, nous sommes d'accord avec toutes les propositions de votre commission.
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Angenommen - Adopté
Art. 61 Abs. 3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 61 al. 3
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
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Hier, ich habe bereits darauf hingewiesen, haben wir uns ebenfalls angeschlossen. Es handelt sich um die Übernahme eines Artikels aus der Strukturreform.
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Angenommen - Adopté
Art. 72c Abs. 3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 72c al. 3
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
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Der Nationalrat hat hier auf Antrag und ohne irgendeine Diskussion zu führen entschieden, diesen von unserer Kommission und unserem Rat eingefügten Absatz zu streichen. Unserer Kommission ging es bei der ersten Beratung darum, den Bund von allfälligen Zahlungsbemühungen oder gar -verpflichtungen freizuhalten. Nach einer weiteren Diskussion in der Kommission entschied man sich jedoch, sich dem Entscheid des Nationalrates anzuschliessen und auf eine eventuelle, hypothetische Differenz zu verzichten.
Es ist in der Tat so, dass bis heute kein Fall bekannt ist, bei dem der Bund für öffentlich-rechtliche Kassen auf einem anderen Niveau unseres Staatswesens eingetreten wäre. Es liegt der Kommission jedoch sehr stark daran, heute zuhanden des Amtlichen Bulletins und der Materialien nochmals klar festzuhalten, dass hier in keinem Fall eine Haftung seitens des Bundes entstehen darf.
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Angenommen - Adopté
Art. 72f Abs. 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 72f al. 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
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Es geht hier um den Übergang zum System der Vollkapitalisierung. Der Nationalrat hat dabei den vom Ständerat übernommenen Bundesratsentwurf zu Absatz 2 hinsichtlich der Aufhebung der Staatsgarantie erweitert. Er beschloss auf Antrag der Kommission und ohne Ratsdiskussion, dass die Aufhebung der Staatsgarantie von der öffentlich-rechtlichen Körperschaft erst dann erfolgen kann, wenn neben der Vollkapitalisierung auch eine volle Wertschwankungsreserve vorhanden ist. Ihre Kommission schliesst sich dieser Veränderung an und beantragt Ihnen, sich dem ebenfalls anzuschliessen. Es muss das Ziel einer jeden Kasse sein, ihren Deckungsgrad auf eine volle Kapitalisierung hinaufzuführen.
Zudem wurde beschlossen, dass ein Ausgangsdeckungsgrad nach Inkraftsetzung dieses Gesetzes nicht mehr unterschritten werden darf. Das ist zwar für öffentlich-rechtliche Kassen mit einem hohen Deckungsgrad relativ hart, bringt jedoch den Vorteil mit sich, dass sich so ausfinanzierte Kassen rascher von der Staatsgarantie befreien können. Die nun festgeschriebene Zielgrösse bei den Wertschwankungsreserven beträgt rund 15 Prozent. Sie ist jedoch sehr stark von der kasseninternen Struktur wie Alter der Versicherten, Verhältnis zwischen Aktiven und Rentnern, Strukturen der Anlagen usw. abhängig. Es ist am Pensionskassenexperten, zum gegebenen Zeitpunkt grünes Licht zu geben.
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Angenommen - Adopté
Ziff. II Ziff. 1 Art. 89bis Abs. 6 Ziff. 14
Antrag der Kommission
... (Art. 65 Abs. 1, 3 und 4, Art. 66 ...
Ch. II ch. 1 art. 89bis al. 6 ch. 14
Proposition de la commission
... (art. 65 al. 1, 3 et 4, art. 66 ...
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Das ist die Pièce de Résistance der korrigierten Fahne. Es handelt sich hier um ein Begehren, das vom BSV an die Redaktionskommission gestellt wurde. Die Redaktionskommission hat mit Schreiben vom 18. November 2010 dieses Begehren an mich als Präsidenten unserer SGK weitergeleitet, mit der Bitte, die vom BSV geschilderte Problematik im Rahmen der Differenzbereinigung noch zu berücksichtigen. Gemäss BSV ist die Ergänzung des Verweises auf Artikel 65 Absatz 4 darum notwendig, weil das Parlament Ziffer 14 dieses Absatzes am 19. März 2010 in der Teilrevision des BVG, der sogenannten Strukturreform, verabschiedet hat und diese Revision nun mit der vorliegenden Gesetzesrevision über die Finanzierung öffentlich-rechtlicher Vorsorgeeinrichtungen koordiniert werden muss.
Die Redaktionskommission ist bei ihrer Beratung zum Schluss gekommen, dass es sich hier nicht um eine bloss formelle, sondern um eine materielle Ergänzung zur Botschaft und zur bisherigen Kommissionsbehandlung handle und sie diese nicht einfach so von sich aus vollziehen könne. Nach Eintreffen des Schreibens haben wir dieses Begehren seitens des BSV anlässlich unserer Sitzung vom 22. November behandelt und es in der Fahne noch aufgenommen.
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Angenommen - Adopté
Ziff. III Bst. c, d
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Ch. III let. c, d
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Kuprecht Alex · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Hier hat der Nationalrat eine Änderung der Redaktionskommission übernommen. Unsere Kommission hat sich dem Entscheid des Nationalrates angeschlossen. Ich beantrage Ihnen, das ebenfalls zu tun. Es handelt sich hier nicht um eine materielle Änderung, sondern um eine formelle Präzisierung.
Inderkum Hansheiri · P-M · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp
Angenommen - Adopté
Präsident (Inderkum Hansheiri, Präsident): Herr Kuprecht, gehe ich recht in der Annahme, dass die Vorlage noch einmal an den Nationalrat geht?
Kuprecht Alex · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Das ist so. Die Vorlage muss nochmals vor den Nationalrat wegen des Einschubs in Bezug auf das ZGB. Das wurde dort nicht so beschlossen. Das dürfte aber eine formelle Sache sein, und das Geschäft wäre dann für die Schlussabstimmung bereit.
Inderkum Hansheiri · P-M · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp
Die Vorlage geht also zurück an den Nationalrat.