10.3638

Energieeffizienz und erneuerbare Energien bei Bundesbauten

Verfahrensbeitrag

Antrag der Mehrheit

Annahme der Motion

Antrag der Minderheit

(Rutschmann, Bigger, Killer, von Siebenthal)

Ablehnung der Motion

Proposition de la majorité

Adopter la motion

Proposition de la minorité

(Rutschmann, Bigger, Killer, von Siebenthal)

Rejeter la motion

Heim Bea · Mit-F · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion

Energie ist eine Schlüsselgrösse für die wirtschaftliche Prosperität unseres Landes und für die technologische Zukunft. Energieeffizienz und der Einsatz von erneuerbaren Energien im Gebäudebereich sind dabei wirksame Instrumente zur Reduktion der Luft- und CO2-Belastung. Gerade der Bund mit einem Immobilienportefeuille im Zivilbereich von über 5 Milliarden Franken - mit unzähligen Botschaftsgebäuden und -residenzen im Ausland, mit Sport-, Forschungs- und Kulturbauten - ist da ganz besonders gefordert. Seine Tätigkeiten wirken sich direkt auf die Umwelt aus. Er hat sich denn auch Ziele zur Reduktion des Energieverbrauchs gesetzt, eine Energiestrategie formuliert, verfasst immer wieder Umweltberichte und Factsheets zu nachhaltigem Immobilienmanagement - alles wunderbar, aber an einem ganz zentralen Punkt harzt es, nämlich an der Umsetzung bei konkreten Bau- und Renovationsvorhaben. Oft fehlen anscheinend die nötigen Mittel, um zu tun, was zu tun wäre. Es fehlt überhaupt nicht am Willen zur ökologisch guten Tat, sondern an den Grundlagen für einen gut abgewogenen, politisch getragenen Entscheid.

Die Erfahrungen in der KöB waren die folgenden: Bei Bau- und Renovationsprojekten wurden wohl Möglichkeiten zum Einsatz von erneuerbaren Energien geprüft, wenn auch längst nicht bei allen, nicht einmal bei allen im Tessin, in der Sonnenstube der Schweiz. Die Kommission erhielt dazu aber keine Zahlen, sondern nur den Hinweis, man habe einen Bau mit erneuerbaren Energien geprüft, aber es würde eben mehr kosten. Darum will die vorliegende Kommissionsmotion, dass bei allen baulichen Erneuerungen und Neuerstellungen, über die das Parlament zu entscheiden hat, aufzuzeigen ist, ob und wie diese Bauten energieeffizient und eben allenfalls auch mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. Dabei sind die Investitionskosten mit Einsparungen bei den betrieblichen Energiekosten zu vergleichen respektive zu verrechnen. Diese finanziellen Abwägungen sollen in Zukunft Bestandteil der Projektbotschaften sein, leicht machbar, leicht lesbar, leicht vergleichbar.

Die Kommissionsmehrheit will mit dieser Motion die Bemühungen zur Förderung der Energieeffizienz und des Einsatzes erneuerbarer Energien unterstützen, forcieren, einfordern. Die Kommissionsminderheit argumentiert, Energiefragen würde im Bau automatisch grosse Bedeutung beigemessen und es würden ohnehin verschiedene Varianten in Bezug auf Energieeffizienz und den Einsatz von erneuerbaren Energien geprüft, es brauche doch nicht noch mehr.

Was Ihnen hier die Mehrheit der Kommission für öffentliche Bauten beantragt, ist aber das Pendant zu etwas, das Sie bereits angenommen haben, allerdings allein auf den Sektor des Militärischen, des VBS, bezogen, nämlich das Pendant zur Motion der SiK "Energieeffizienz und erneuerbare Energien bei VBS-Anlagen" (10.3346). Der Rat hat diese Motion am 18. Juni 2010 angenommen. Die Kommission für öffentliche Bauten ist nun der Meinung, was in Sachen Energie für militärische Bauten gelte, erst recht auch Gültigkeit für zivile Bauten haben soll. Sie empfiehlt Ihnen mit 5 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen, diese Motion anzunehmen, mit dem Ziel, dass das Parlament zukünftig im Wissen um alle Fakten entscheiden kann. Sie können dann immer noch Ja oder Nein dazu sagen.

Der Bundesrat ist bereit, die Motion anzunehmen. Er will in Zukunft in zivilen Baubotschaften die Ergebnisse der verlangten energetischen Projektprüfungen darstellen.

Ich bitte Sie also im Namen der Kommission für öffentliche Bauten, diese Motion anzunehmen.

Rutschmann Hans · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Die Motion will, dass bei allen Bundesbauten künftig geprüft wird, wie diese energieeffizient und mit erneuerbaren Energien betrieben werden können und ob die Möglichkeit besteht, den Energie-plus-Standard einzuhalten, das heisst, sogar noch Energie zu verkaufen. Die Motion verlangt zudem, dass dem Parlament mit den jeweiligen Botschaften in Zukunft sämtliche entsprechende Berechnungen und Varianten vorgelegt werden.

Im Namen einer Kommissionsminderheit beantrage ich Ihnen, diese Motion abzulehnen. Die KöB hat sie nur mit 5 zu 4 Stimmen, also relativ knapp, angenommen.

Die Prüfung verschiedener Varianten bezüglich des zu wählenden Energiekonzepts durch die verantwortlichen Planer und das BBL ist heute Standard, ist heute selbstverständlich. Davon konnten sich die Mitglieder der KöB jeweils bei den ihnen vorgelegten Projektunterlagen überzeugen. Das Energiekonzept ist übrigens auch regelmässig ein Diskussionspunkt bei der Beratung eines Bauprojekts. Der Bundesrat schreibt deshalb richtigerweise in seiner Antwort: "Das BBL prüft bereits heute bei Erneuerungen und Neuerstellungen von Anlagen und Bauten, ob diese energieeffizient und mit erneuerbaren Energien betrieben werden können." Sodann sind heute die Bauvorschriften respektive die Wärmedämmvorschriften so, dass mit der Energie haushälterisch umgegangen werden muss. Dies gilt selbstverständlich auch für die Bundesbauten.

Die Forderung, dass dem Parlament mit der jeweiligen Baubotschaft detaillierte Variantenberechnungen vorgelegt werden müssen, ist zudem nicht praktikabel. So sind die meisten von uns keine Energiespezialisten. Es ist auch nicht Aufgabe eines Parlamentariers oder einer Kommission, detaillierte fachspezifische Projektunterlagen zu prüfen, zu beurteilen oder sogar Varianten auszuwählen. Die Umsetzung, dieser Forderung würde zudem zu einer unnötigen Bürokratie, zu einem unnötigen Aufwand mit entsprechenden Folgekosten führen.

Der Bundesrat stimmt der Motion zwar zu, allerdings mit der gewichtigen Einschränkung, dass der Bund bei Energie-plus-Bauten gar keine Energie verkaufen dürfe. Damit entfällt auch ein wichtiges Element für die Unterstützung dieser Motion.

Die Motion ist aus Sicht der Kommissionsminderheit unnötig, nicht praktikabel und in hohem Masse bürokratisch. Ich hoffe, dass die Vertreter derjenigen Parteien, welche den Kampf gegen die Bürokratie auf ihre Fahnen geschrieben haben, den Minderheitsantrag ebenfalls unterstützen werden.

Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen.

Widmer-Schlumpf Eveline · VPBR-F · Bundesrat · Graubünden

In der Energiestrategie des Bundesamtes für Bauten und Logistik wurden unter anderem drei Ziele festgehalten, die ich Ihnen hiermit bekanntgebe:

1. Durch zielgerichtete Massnahmen soll die Energieeffizienz von Gebäuden verbessert und eine stetige Reduktion des Energiebedarfs herbeigeführt werden. Die Reduktion des Energiebedarfs hat höchste Priorität. Auf dem Weg zur 2000-Watt-Gesellschaft werden gegenüber dem Stand von 2000 bis zum Jahr 2050 folgende Zwischenziele angestrebt: den Gesamtenergieverbrauch um 50 Prozent zu reduzieren und die Treibhausgasemissionen um 75 Prozent zu senken.

2. Die Energiebeschaffung soll so optimiert werden, dass grundsätzlich erneuerbare Energie genutzt wird.

3. Gleichzeitig soll die Produktion alternativer Energie in, auf oder an unseren Gebäuden gefördert werden.

Das BBL wendet diese Energiestrategie bei Neubauten, Erneuerungen und Veränderungen konsequent an. Die Stossrichtung der Motion beinhaltet im Wesentlichen die gleichen Ziele. Dem BBL fehlt aber, und damit komme ich zu einem Punkt dieser Motion, die gesetzliche Grundlage, um selbstproduzierte Energie an Dritte zu verkaufen; unser Finanzhaushaltgesetz lässt das nicht zu. Aus diesem Grund wird auch künftig nicht die Errichtung von Energie-plus-Bauten angestrebt. Das BBL beschafft heute 90 Prozent der elektrischen Energie aus erneuerbaren Energiequellen, also Wasser, Sonne und Wind, und zwar zu Einkaufspreisen, die wesentlich unter den Produktionskosten von eigenen Anlagen liegen.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion, und er ist bereit, in der zivilen Baubotschaft jeweils die Ergebnisse der verlangten Prüfung darzulegen; dies unter der einschränkenden Bedingung, die sich aus dem Gesetz ergibt, dass der Prüfauftrag nicht zu höheren Ausgaben des Bundes und vor allem nicht zu einem Verkauf von Energie durch den Bund führt.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 104 Stimmen

Dagegen ... 60 Stimmen