05.448

Wissensbasierte Steuerung der Gesundheitspolitik

Verfahrensbeitrag

Antrag der Mehrheit

Der Initiative keine Folge geben

Antrag der Minderheit

(Schenker Silvia, Fehr Jacqueline, Gilli, Goll, Prelicz-Huber, Rechsteiner Paul, Rielle, Rossini, Weber-Gobet)

Der Initiative Folge geben

Proposition de la majorité

Ne pas donner suite à l'initiative

Proposition de la minorité

(Schenker Silvia, Fehr Jacqueline, Gilli, Goll, Prelicz-Huber, Rechsteiner Paul, Rielle, Rossini, Weber-Gobet)

Donner suite à l'initiative

Le président (Germanier Jean-René, président): Vous avez reçu un rapport écrit de la commission.

Heim Bea · Mit-F · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion

Ich spreche zunächst zur wissensbasierten Steuerung der Gesundheitspolitik und erst bei einem späteren Traktandum zur Begleit- und Versorgungsforschung.

Sie sind sicher mit mir einverstanden, wenn ich sage, dass ein gutes Gesundheitswesen eine gute Steuerung hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Qualität des Angebots und der Strukturen verlangt. Dazu braucht es Wissen, fundierte Grundlagen und ein datenbasiertes Gesundheitsinformationssystem. Genau das verlangt diese parlamentarische Initiative. Sie datiert vom 7. Oktober 2005. Angesichts der wirklich elementaren Entscheide, die wir getroffen haben, sollte man eigentlich meinen, die nötige Datengrundlage und die nötige Wissensbasis seien geschaffen; die Initiative sollte also eigentlich nach sechs Jahren überholt sein. Das ist aber leider nicht der Fall.

Wohl hält inzwischen Artikel 22a KVG die Leistungserbringer zur Datenlieferung an, doch der zentrale Punkt der Initiative, die Schaffung eines Gesundheitsinformationssystems für eine wissensbasierte Steuerung der Gesundheitspolitik, ist weit davon entfernt, erfüllt zu sein. Das blosse Zählen von Einrichtungen, Beschäftigten, Patienten und Leistungen bringt herzlich wenig. Es braucht eine Aufarbeitung der Daten unter Aspekten wie der Versorgungsqualität, der Angemessenheit und der Wirtschaftlichkeit. Nur mit einem datenbasierten Gesundheitsinformationssystem können wir die richtigen Entscheide fällen.

Der Bund hat den Auftrag, zusammen mit den Kantonen eine zweckmässige und hochstehende Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. Dennoch fehlt der Schweiz - ich zitiere den Direktor des Bundesamtes für Gesundheit - "eine koordinierte nationale Gesundheitspolitik". Es fehlen die strategischen Zielsetzungen, an denen sich die Politik orientieren könnte. Aber wie auch soll ohne ein Gesundheitsinformationssystem das Setzen strategischer Ziele möglich sein? Nehmen Sie die gesundheitsökonomisch so relevanten Herz-Kreislauf-Krankheiten: Die Fachleute kritisieren die unbefriedigende Datenlage, sie kritisieren das Fehlen eines Monitorings. Selbst für gesundheitsökonomisch so relevante Krankheiten wie Krebs, sagen uns Onkologen und Onkologinnen, ist die Datenlage, was Behandlung, Heilungserfolg und Kosten über die gesamte Behandlungskette betrifft, völlig ungenügend. Dabei bestehen gerade bei diesen Krankheitsfeldern grosse regionale, nicht erklärbare Unterschiede, sowohl bei den Heilungs- wie bei den Überlebenschancen und auch bei den Kosten. Teilstudien zeigen, dass hohe Kosten nicht unbedingt mit hohen Heilungsraten einhergehen und umgekehrt.

Solche Fakten rufen nach politischen Antworten im Interesse der Kranken und der Versicherten. Für kohärente Lösungen brauchen wir auch hier Daten, aber nicht nur das, sondern auch ein strategisches Konzept mit den zentralen Fragestellungen, um eben die Daten auszuwerten. Die Qualität eines Gesundheitssystems lässt sich nicht nur anhand von Bildungsvoraussetzungen der Leistungserbringer und auch nicht nur nach Einzelleistungen beurteilen. Unser Gesundheitssystem im Sinne von Herrn Struppler, aber auch von der FDP und von der CVP mit ihren Vorstössen, die eine Kohärenz fordern, braucht eben eine fundierte Wissensbasis. Genau dafür fehlt es leider an den nötigen rechtlichen Grundlagen, und ich stütze mich da auf Aussagen der Experten der nationalen Qualitätsstrategie, die der Bundesrat beschlossen hat.

Wenn Sie ebenfalls die Meinung haben, dass eine kohärente Gesundheitspolitik nur auf einer Wissensbasis geschaffen werden kann, dann bitte ich Sie: Geben Sie dieser parlamentarischen Initiative für eine wissensbasierte Gesundheitspolitik Folge.

Schenker Silvia · Mit-F · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Wenn man die Geschichte dieses Vorstosses verfolgt, dann stellt man etwas Bemerkenswertes fest: Das Anliegen, das Frau Heim mit der parlamentarischen Initiative angesprochen hat, ist im Grundsatz nicht umstritten. Es besteht weitgehender Konsens in der SGK des Nationalrates, dass fundierte statistische und wissenschaftliche Daten für die Steuerung des Gesundheitswesens wichtig sind. Es gibt einige Beispiele, an denen das sehr augenscheinlich wird, z. B. die zukünftige Versorgung des Gesundheitswesens mit qualifiziertem Gesundheitspersonal, und zwar sowohl mit Ärztinnen und Ärzten als auch mit Pflegepersonal. Nur wenn wir über Daten verfügen, welche den Bedarf in der ganzen Schweiz - inklusive Pflegeheime und teilstationäre Einrichtungen - nennen, und nur wenn wir gleichzeitig wissen, wie viele Personen wo arbeiten, ausgebildet werden oder den Beruf aufgegeben haben, können wir geeignete Massnahmen in die Wege leiten, die den sich abzeichnenden Notstand zu verhindern versuchen. Nehmen Sie als zweites Beispiel die gewünschten, aber immer wieder beklagten Verschiebungen der Versorgung vom stationären zum ambulanten Bereich: Nur wenn wir wissen, welche politischen Entscheide der Kantone und/oder des Bundes welche Verhaltensänderungen auslösen, können wir wissen, welche weiteren politischen Entscheide es allenfalls braucht.

Dies sind nur zwei Beispiele, die aufzeigen sollen, wie wichtig es wäre, für Entscheide in der Gesundheitspolitik nicht einfach nur über eine riesige Datenmenge zu verfügen, sondern zu wissen, in welchem Zusammenhang die einzelnen erhobenen Daten zueinander stehen und wie die Wechselwirkungen sein können.

Wenn Sie den Text der parlamentarischen Initiative lesen, dann sehen Sie, dass nicht einfach die Erhebung weiterer Daten verlangt wird, sondern dass es darum geht, den Bund in der Rolle, die er in der Gesundheitspolitik hat, zu stärken. Ausserdem verlangt die parlamentarische Initiative, dass auch die Finanzierung der Datenerhebung geregelt wird. Da haben wir immer wieder ein Problem, indem zwar die Notwendigkeit der Datenerhebung nicht bestritten wird, die Finanzierung der Arbeiten aber nicht hinreichend geklärt ist.

Wie ich eingangs gesagt habe, ist das Anliegen der parlamentarischen Initiative im Grundsatz in der SGK nicht bestritten. In einem ersten Schritt hat die SGK-NR die Initiative ohne Gegenstimme gutgeheissen. Leider hat die ständerätliche Kommission die Initiative abgelehnt. Im April 2008 hat die SGK-NR den Entscheid über die Initiative sistiert, weil sie die Abstimmung über den Verfassungsartikel zur Gesundheitspolitik abwarten wollte. Bei der erneuten Behandlung des Geschäftes im Januar dieses Jahres fand die parlamentarische Initiative leider keine Mehrheit mehr. Aber auch diesmal war nicht das grundsätzliche Anliegen umstritten, sondern die Frage, ob die parlamentarische Initiative der richtige Weg sei.

Ich bitte Sie namens der Minderheit, der Initiative Folge zu geben und damit ein klares Zeichen zu setzen. Wir, das Parlament und der Bund, spielen eine enorm wichtige Rolle in der Gesundheitspolitik. Nur wenn wir unsere Entscheide auf der Grundlage von fundierten Daten treffen können, werden wir unserer schwierigen Aufgabe gerecht.

Humbel Ruth · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP/EVP/glp

Die beiden vorliegenden parlamentarischen Initiativen von Nationalrätin Bea Heim, 05.448, "Wissensbasierte Steuerung der Gesundheitspolitik", sowie 08.476, "Begleit- und Versorgungsforschung in der Gesundheitsversorgung", haben eine ähnliche Zielsetzung: Sie wollen Transparenz bei Leistungen und Wirkungen unseres Gesundheitswesens. Diese Zielsetzung wird von der Kommission geteilt. Wir haben dazu auch schon verschiedene Vorstösse überwiesen, verschiedene Arbeiten sind hängig, und Umsetzungsarbeiten dazu sind im Gange.

Mit der parlamentarischen Initiative vom 7. Oktober 2005, "Wissensbasierte Steuerung der Gesundheitspolitik", verlangt Nationalrätin Bea Heim die Erarbeitung der notwendigen Rechtsgrundlagen, damit der Bundesrat eine kohärente Gesundheitsstatistik mit dem Ziel erarbeiten muss, eine validierte Grundlage für eine wissensbasierte Steuerung der Gesundheitspolitik zu schaffen. Begründet wurde die Initiative damit, dass für eine wirksame Steuerung des Gesundheitswesens in qualitativer, quantitativer und ökonomischer Hinsicht aussagekräftige Daten und statistische Grundlagen unabdingbar seien. Es bestünden zwar bereits heute vielfältige Datenflüsse zwischen einzelnen Akteuren des Gesundheitswesens - den Leistungserbringern, den Kantonen, den Patienten, den versichernden Bundesstellen usw. -, diese seien aber vielfach nicht koordiniert; es bestünden Doppelspurigkeiten und Qualitätsprobleme. Die statistischen Grundlagen seien vor allem im ambulanten Bereich und in der Pflege lückenhaft, von einer kohärenten Wissensbasis zur Steuerung der Gesundheitspolitik könne daher gegenwärtig kaum die Rede sein.

Ihre Kommission hat der parlamentarischen Initiative an ihrer Sitzung vom 22. November 2006 mit 17 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen Folge gegeben. Demgegenüber beschloss die SGK-SR am 19. Februar 2008 mit 7 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen, der Initiative keine Folge zu geben.

Begründet wurde dieser Entscheid vor allem damit, dass die Bundesversammlung im Dezember 2007 den neuen Artikel 22a des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung verabschiedet hatte. Daher bestand für die ständerätliche Kommission kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf mehr. Der neue KVG-Artikel verpflichtet die Leistungserbringer, den zuständigen Bundesbehörden die Daten bekanntzugeben, die benötigt werden, um die Anwendung der Bestimmung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit und der Qualität der Leistungen zu überwachen.

In der Folge hat die SGK des Nationalrates die Vorprüfung der parlamentarischen Initiative an ihrer Sitzung vom 24. April 2008 sistiert, um zunächst die Umsetzung der neuen Gesetzesbestimmung abzuwarten. An ihrer Sitzung vom 21. Januar dieses Jahres wurden beide parlamentarischen Initiativen, also auch die Initiative "Begleit- und Versorgungsforschung in der Gesundheitsversorgung", von der SGK nochmals geprüft, und mehrheitlich wird beantragt, beiden Initiativen keine Folge zu geben.

Die Kommissionsmehrheit bzw. die Kommission generell unterstützt die Anliegen und Zielsetzung der parlamentarischen Initiative, ist aber der Auffassung, dass das Krankenversicherungsgesetz und das Bundesstatistikgesetz eine ausreichende gesetzliche Grundlage bieten, um eine breite Palette von konkreten Massnahmen zur Beschaffung und Auswertung von Datenmaterial für eine wissensbasierte Steuerung des Gesundheitswesens treffen zu können. Im stationären Bereich bestehen mit der Krankenhausstatistik und der Statistik der sozialmedizinischen Institutionen bereits gute Grundlagen. Im ambulanten Bereich befinden sich verschiedene Projekte im Aufbau. Diese müssen nun konkret umgesetzt werden, bevor vonseiten des Parlamentes neue Gesetzesinitiativen ergriffen werden.

Eine Minderheit der Kommission wollte den Druck mittels Kommissionsmotion aufrechterhalten. Da dieser Vorschlag innerhalb der Kommission nicht mehrheitsfähig war, hält die Minderheit an den parlamentarischen Initiativen fest.

Mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission, der parlamentarischen Initiative 05.448 keine Folge zu geben, weil die Kommission der Meinung ist - ich wiederhole es -, dass die gesetzlichen Grundlagen genügen und gesetzliche Grundlagen allein keine wissensbasierte Steuerung der Gesundheitspolitik ermöglichen. Es müssen nun vielmehr diese Gesetze umgesetzt werden.

Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen.

Cassis Ignazio · Mit-M · Nationalrat · Tessin · Freisinnig-demokratische Fraktion

L'initiative parlementaire 05.448 demande l'élaboration de dispositions légales permettant au Conseil fédéral d'établir des statistiques sanitaires cohérentes qui pourront servir de base à la conduite d'une politique de la santé fondée sur des connaissances objectives.

On peut tout à fait approuver le but de cette initiative. Evidemment, nous avons à prendre des décisions importantes au Parlement. Or pour agir, il faut d'abord connaître, et pour connaître, il faut avoir des données, des statistiques et des informations sur le sujet.

Mais la commission, par 15 voix contre 9 et 1 abstention, a décidé, le 21 janvier dernier, de ne pas donner suite à l'initiative.

La majorité estime qu'il n'est pas nécessaire de donner suite à l'initiative, non pas parce que celle-ci demande quelque chose qui ne serait pas bon ni correct, mais tout simplement parce que l'initiative a entre-temps vieilli. En effet, elle a été déposée en 2005. Il est vrai qu'à l'époque nous n'avions pas encore élaboré une base légale pour les statistiques du secteur ambulatoire de la médecine. Nous avions des bases légales pour le secteur stationnaire. Depuis 1998 en effet, il y a les statistiques des hôpitaux et celles des institutions médicosociales, dont les données sont collectées par l'Office fédéral de la statistique. Toutefois, ces statistiques ne concernent que les établissements de soins stationnaires. Nous n'avions, en 2005, pas encore de base légale claire pour récolter les données statistiques du monde ambulatoire.

C'est pour cette raison que, le 22 novembre 2006, votre commission avait décidé de donner suite à cette initiative. Et on peut même dire que, par le fait d'y avoir donné suite, il y a eu aussi une évolution favorable à la modification de la LAMal par notre conseil en décembre 2007, dans le paquet consacré au financement des hôpitaux (04.061). Dans ce paquet de décembre 2007, nous avons en effet adopté un nouvel article, l'article 22a, qui oblige tous les fournisseurs de soins du secteur ambulatoire à fournir à l'Office fédéral de la statistique les données nécessaires pour voir clairement ce qui se passe dans la médecine ambulatoire en Suisse.

Il n'est donc pas étonnant que le 19 février 2008, donc après l'adoption par le Parlement de la révision de l'article 22a LAMal, la commission du Conseil des Etats ait décidé de ne pas donner suite à la présente initiative, estimant évidemment que son but avait été atteint.

L'initiative a été par la suite réexaminée par votre commission qui, le 24 avril 2008, a décidé de la suspendre pour voir quelle serait l'évolution des choses. Votre commission a réexaminé cette initiative le 21 janvier 2011 et sa majorité a estimé que, je le répète, même si elle approuvait totalement le but de l'initiative, il n'y avait aucun besoin de légiférer, dans le sens qu'il ne fallait créer de nouveaux articles de loi ni dans la loi sur la statistique fédérale ni dans la loi sur l'assurance-maladie. Donc c'est par manque de besoin d'agir au niveau législatif que la commission vous invite, par 15 voix contre 9 et 1 abstention, à ne pas donner suite à cette initiative.

Madame Heim a répété deux ou trois fois que la Suisse ne disposait pas d'une politique de santé nationale. Elle a raison, la Suisse n'a pas de politique de santé nationale. Elle n'en a pas tout simplement parce que la responsabilité de la santé est inscrite dans la Constitution au niveau des cantons et non pas au niveau de la Confédération, qui a seulement des responsabilités partielles. Il est vrai que sur le plan international, c'est un peu difficile, c'est un peu bizarre de ne pas avoir de politique qui fixe des buts de santé pour toute la Suisse. Mais c'est le fédéralisme qui impose la situation actuelle, et pour la changer il faudrait évidemment modifier la Constitution fédérale, ce qui va au-delà des objectifs de la présente initiative parlementaire.

Voilà donc les explications que je peux vous donner pour vous inviter à ne pas donner suite à l'initiative parlementaire Heim.

Une minorité, par contre, aimerait y donner suite pour maintenir la pression et peut-être faire avancer un peu plus rapidement les travaux, mais ce n'est pas l'avis de la majorité.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Folgegeben ... 59 Stimmen

Dagegen ... 105 Stimmen