00.076
Umsatzabgabe. Dringliche Massnahmen
Saudan Françoise · P-F · Ständerat · Genf · Freisinnig-demokratische Fraktion
Bundesgesetz über neue dringliche Massnahmen im Bereich der Umsatzabgabe
Loi fédérale instaurant de nouvelles mesures urgentes dans le domaine du droit de timbre de négociation
Art. 13 Abs. 3 Bst. d, f, Abs. 4, 5; 14 Abs. 4; 17 Abs. 2; 17a Abs. 1-5; Ziff. II Abs. 2
Antrag der Kommission
Festhalten
Art. 13 al. 3 let. d, f, al. 4, 5; 14 al. 4; 17 al. 2; 17a al. 1-5; ch. II al. 2
Proposition de la commission
Maintenir
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion
Wir stehen in der Differenzbereinigung beim Entwurf zum Bundesgesetz über neue dringliche Massnahmen im Bereich der Umsatzabgabe.
Kurz zur Erinnerung: Ihre Kommission hat erstens den Handlungsbedarf hinsichtlich der Abschaffung der Umsatzabgabe grundsätzlich bejaht und war sich zweitens auch der Dringlichkeit bewusst. Sie hat Ihnen aber ein Alternativkonzept unterbreitet, das die Ausfälle für den Bund von 491 Millionen Franken auf 218 Millionen Franken reduziert, also dem Bund einen Ausfall von über 270 Millionen Franken erspart.
Diesem von Ihrer Kommission klar gutgeheissenen Konzept hat unser Rat letzte Woche in der Gesamtabstimmung mit 32 zu 0 Stimmen zugestimmt.
Der Nationalrat hat nun gestern Nachmittag mit 94 zu 90 Stimmen - knapp - der bundesrätlichen Version den Vorzug gegeben. Ihre Kommission hat gestern Abend in Anwesenheit von Herrn Bundesrat Villiger und seinen Fachleuten die Sache nochmals beraten. Wir liessen uns von der Verwaltung noch verschiedene Fragen über die Folgen der ständerätlichen Alternativlösung beantworten.
Schliesslich war sich die Kommission einig: Wenn man die Frage des Abbaus des Umsatzstempels als dringlich ansieht und auch eine parlamentarische Dringlichkeitslösung will, kann dies am ehesten mit dem Konzept und dem Entscheid des Ständerates erreicht werden; eine Nulllösung wollen wir nicht. Andererseits vertreten wir die Ansicht, dass das Dringlichkeitsrecht nicht überstrapaziert werden darf. Eine umfassende steuer- und finanzpolitische Perspektive ist wichtig. Weiter gehende Abbauwünsche sollen nicht isoliert, sondern zusammen mit Steuersenkungen für Ehepaare und Wohneigentümer geprüft werden. Ziel dieser Vorlage ist im Übrigen in erster Linie, die mögliche Abwanderung von Börsengeschäften ins Ausland zu stoppen.
Daher hat Ihre Kommission gestern in praktisch vollzähliger Besetzung einstimmig entschieden, am Beschluss des Ständerates festzuhalten.
Wenn auch Sie heute an Ihrem Beschluss der letzten Woche festhalten und Ihrer Kommission zustimmen, haben wir bald eine pragmatische Revision des Börsenstempels erreicht, denn - dies konnte ich auch während der gestrigen Gespräche klar erkennen - auch die Befürworter der bundesrätlichen Vorlage im Nationalrat werden lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach haben wollen. Wobei hinzuzufügen ist: Der ständerätliche Spatz wird schneller zum Ziel kommen als die allzu fett gewordene Taube des Bundesrates. Oder etwas nüchterner gesagt - wie dies die grösste politische, der Wirtschaft nahe stehende Schweizer Zeitung letzte Woche festgehalten hat -: "Ein realistisches Minimum ist in diesem Fall auch der Finanzwirtschaft lieber."
In diesem Sinne bitte ich Sie abschliessend namens Ihrer Kommission, am Beschluss unseres Rates festzuhalten.
Villiger Kaspar · BR-M · Bundesrat · Luzern
Ich kann mich den Ausführungen Ihres Kommissionssprechers anschliessen. Die bundesrätliche Lösung ist sicherlich steuersystematisch konsequenter, auch etwas saubererer. Auf der anderen Seite löst Ihr Beschluss, den Sie vor kurzem getroffen haben, im Wesentlichen die Probleme des Finanzplatzes Schweiz. Er wird dafür sorgen, dass Geschäfte nicht ins Ausland abwandern können, dass vielleicht sogar gewisse Geschäfte in die Schweiz zurückkommen. So gesehen ist es eine durchaus valable Lösung. Aus der Sicht des Finanzministers ist es klar, dass eine Lösung, die weniger kostet - angesichts der Perspektiven bei den Ausgaben, die sich wieder etwas verschlechtert haben -, vorzuziehen ist.
Man kann diese Lösung durchaus als einen ersten Schritt in Richtung bundesrätliche Lösung interpretieren, weil sie eigentlich kein Präjudiz für etwas anderes schafft, so dass wir die Frage, welche Lösung wir im definitiven Recht verankern wollen, mit dem Steuerpaket noch einmal grundsätzlich werden überprüfen können. Ich kann nicht sagen, ob der Bundesrat, falls Sie darauf beharren und es zu Ihrer Lösung kommt, dann vorschlagen wird, sie ins neue definitive Recht überzuführen, oder ob es bei der bundesrätlichen Lösung bleiben wird.
Das wird dannzumal noch einmal diskutiert werden können. Es ist vielleicht sogar demokratiepolitisch nicht völlig schlecht, wenn wir im dringlichen Verfahren - wo das Referendum erst nach getaner Arbeit möglich ist - die etwas sanftere Lösung nehmen und uns die Fragen bei der definitiven Lösung noch einmal überlegen. So gesehen kann sich der Bundesrat der ständerätlichen Lösung und der Lösung Ihrer Kommission anschliessen.
Saudan Françoise · P-F · Ständerat · Genf · Freisinnig-demokratische Fraktion
Angenommen - Adopté