08.302, 08.308

Befreiung der Kinder- und Ausbildungszulagen. Änderung von Artikel 7 StHG / Befreiung der Kinder- und Ausbildungszulagen. Änderung von Artikel 7 StHG

Verfahrensbeitrag

Antrag der Mehrheit

Den Initiativen keine Folge geben

Antrag der Minderheit

(Meier-Schatz, Bischof, Darbellay, de Buman, Leutenegger Oberholzer, Rechsteiner)

Den Initiativen Folge geben

Proposition de la majorité

Ne pas donner suite aux initiatives

Proposition de la minorité

(Meier-Schatz, Bischof, Darbellay, de Buman, Leutenegger Oberholzer, Rechsteiner)

Donner suite aux initiatives

Germanier Jean-René · P-M · Nationalrat · Wallis · Freisinnig-demokratische Fraktion

Vous avez reçu un seul rapport écrit de la commission pour les deux objets.

Flückiger-Bäni Sylvia · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Wir haben hier zwei Standesinitiativen mit dem gleichen Wortlaut vorliegen, eine aus dem Kanton St. Gallen, eine aus dem Kanton Aargau. Mit ihnen wird verlangt, dass Kinder- und Ausbildungszulagen bei der Veranlagung der Kantonssteuern vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können.

Die beiden Kantone wurden im März des letzten Jahres in der WAK-SR angehört. Die Kommission des Ständerates hat den beiden Standesinitiativen mit 9 zu 1 Stimmen keine Folge gegeben. Sie hatte nach der Anhörung der beiden Kantone auch eine Stellungnahme der Eidgenössischen Steuerverwaltung und der Finanzdirektorenkonferenz eingeholt. Beide empfahlen die Ablehnung der Standesinitiativen.

Begründet wurde dies damit, dass auf Kantonsebene mit Mindereinnahmen von 850 bis 900 Millionen Franken gerechnet werden müsste. Für den Kanton Aargau wären es Ausfälle von rund 50 Millionen, für den Kanton St. Gallen solche von 40 bis 45 Millionen Franken. Dazu kämen Mindereinnahmen auf Bundesebene von 250 Millionen Franken.

Es wurde auch festgehalten, dass mit der Revision der Familienbesteuerung, welche 2009 von den eidgenössischen Räten verabschiedet worden war, substanzielle steuerliche Erleichterungen für Familien beschlossen worden sind, nämlich die Einführung des Elterntarifs, welcher pro Kind einen zusätzlichen Abzug vom Steuerbetrag vorsieht, und der Abzug für die von den Familien getragenen Kosten der Fremdbetreuung von Kindern. Das hat die Steuergerechtigkeit zwischen Personen mit Kindern und solchen ohne Kinder deutlich verbessert.

Ihre Kommission hat die Standesinitiativen an ihrer Sitzung vom 1. November 2010 beraten und ihnen mit 16 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen keine Folge gegeben.

Die Mehrheit begründete ihre Ablehnung damit, dass in den vergangenen Jahren bereits Steuererleichterungen für Familien mit Kindern beschlossen worden sind, was auch als richtig erachtet wurde, denn die Familien erfüllen für unseren Staat eine wertvolle Aufgabe. Es ist richtig, wenn sie entsprechende Anerkennung finden. Es wurde auch eingebracht, dass wir demnächst das Geschäft Easy Tax mit angestrebten Vereinfachungen im Steuerbereich zu beraten haben. Neue Abzüge würden das System komplizierter machen und die Fördermethode des Steuerabzugs sei die am wenigsten effiziente. Ebenso wurde auf den erheblichen Steuerausfall hingewiesen. Das Anliegen, die Mittelstandsfamilien zu fördern, wurde als berechtigt eingestuft, aber das vorliegende Instrument als nicht dazu geeignet. Beachtlich wäre auch der administrative Aufwand, der den Arbeitgebern durch die Umsetzung dieser Forderungen mit der Anpassung des neuen Lohnausweises und der elektronischen Lohnprogramme aufgebürdet würde.

Weiter wurde auch festgehalten, dass der Nationalrat am 1. Juni 2010 der ähnlich lautenden Initiative Meier-Schatz 07.470 mit 106 zu 70 Stimmen keine Folge gegeben hatte. Begründet war das damals damit geworden, dass bereits Kinderabzüge bestünden, dass kinderrelevante Abzüge vorhanden seien.

Eine Minderheit der Kommission will den Standesinitiativen Folge geben, vor allem auch, um einen politischen Entscheid zugunsten der Entlastung des Mittelstandes und insbesondere der Familien mit Kindern mit einem Einkommen von weniger als 100 000 Franken zu bewirken und um ein Zeichen zu setzen. Es wurde eingebracht, dass die Kantone diese Möglichkeit haben sollten und dass es nicht primär eine Frage der direkten Bundessteuer sei, weil die Familien mit dem eingeführten Elterntarif, namentlich diejenigen im oberen und im mittleren Segment, ohnehin entlastet würden. Damit hätte man eine Kompensation der Kaufkraft.

Ich bitte Sie, den Standesinitiativen keine Folge zu geben und der Kommissionsmehrheit zuzustimmen, dies vor allem auch wegen der bereits verabschiedeten Steuererleichterungen zugunsten von Familien mit Kindern. Nicht zu vergessen ist - das ist in der Kommission auch erwähnt worden - die Volksinitiative, die noch eingereicht werden wird, um auch diejenigen Familien zu entlasten, die ihre Kinder selber betreuen wollen. Das wird dann nochmals zusätzliche Erleichterungen für den Mittelstand bringen.

Favre Charles · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion

Les initiatives des cantons de Saint-Gall et d'Argovie nous demandent une modification de l'article 7 alinéa 4 de la loi fédérale sur l'harmonisation des impôts directs des cantons et des communes (LHID), avec pour but l'exonération fiscale des allocations pour enfants et de formation.

Le 15 septembre 2010, le Conseil des Etats a décidé sans opposition de ne pas donner suite à ces deux initiatives.

Je vous rappelle également que le 1er juin 2010, notre conseil avait décidé de ne pas donner suite à l'initiative Meier-Schatz 07.470 allant dans la même direction.

Aujourd'hui, la majorité de la commission vous demande également de ne pas donner suite à ces initiatives cantonales, pour les raisons suivantes - mais permettez-moi tout d'abord une remarque préliminaire: la commission reconnaît bien entendu l'importance des allocations familiales comme complément de revenu pour un nombre certain de familles.

1. Il faut se souvenir que la loi sur les allocations familiales a été modifiée il y a peu de temps et que cette modification s'est accompagnée d'un grand débat populaire, puisqu'il y a eu une votation populaire sur cette question-là. Suite à cette modification, il y a eu une harmonisation partielle concernant ces allocations - en tout cas au niveau de leurs minima - et une hausse dans une vingtaine de cantons suisses. Donc, on peut dire qu'un effort a déjà été fait pour ces allocations familiales.

2. Nous avons retravaillé l'imposition des familles par une révision qui est entrée en vigueur le 1er janvier 2011. Avec cette modification, la déduction des frais de garde est plus large, et nous avons réduit de façon très importante la disparité entre personnes avec enfant et personnes n'ayant pas la charge d'enfants.

3. Vu la déduction qu'elle préconise, la proposition qui nous est faite a un effet arrosoir, avec un impact plus important sur les revenus supérieurs du fait de la progressivité de l'impôt.

4. Il faut se souvenir, en ce qui concerne justement la fiscalité, qu'il y a tout de même une règle de base, à savoir que tous les éléments du revenu - et les allocations familiales sont l'un des éléments du revenu - doivent être soumis à l'impôt. Il faut limiter au maximum les exceptions, d'une part parce que nous voulons une simplification de l'impôt et, d'autre part, bien entendu, en raison d'éléments relatifs à l'équité.

De plus, ces initiatives cantonales proposent l'exonération au niveau de l'impôt cantonal, puisqu'elles prévoient une modification de la LHID. Donc si nous y donnions suite, nous aurions une "désharmonisation" verticale, à savoir une différence de traitement entre l'impôt fédéral direct et les impôts directs cantonaux et communaux.

Un autre élément important que je souhaite souligner, c'est le fait que les cantons ont été consultés sur ces propositions et qu'ils y sont opposés. Ils se sont exprimés dans ce sens dans une lettre de la Conférence des directrices et directeurs cantonaux des finances. Voilà pour les arguments évoqués par la majorité.

En ce qui concerne la minorité, celle-ci vous propose de donner suite aux deux initiatives. Selon la minorité, les allocations familiales sont faibles dans notre pays et ne compensent pas les coûts liés au fait d'avoir des enfants. Ensuite, il y a une incohérence à d'un côté donner par le biais des allocations familiales, et de l'autre à récupérer une partie de celles-ci par le biais de l'impôt. Enfin, ces mesures pourraient bénéficier à l'ensemble de la classe moyenne, soit non seulement aux salariés mais aussi aux indépendants, puisque ceux-ci ont droit à des allocations familiales.

La commission vous prie, par 16 voix contre 6 et 2 abstentions, de ne pas donner suite aux deux initiatives cantonales qui vous sont soumises. Je vous invite, au nom de la majorité de la commission, à bien vouloir aller dans cette direction.

Meier-Schatz Lucrezia · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp

Sie haben beide Berichterstatter gehört. Beide vermischen verschiedene Vorlagen der Vergangenheit oder projizieren auf zukünftige Volksinitiativen. Diese Vermischung ist gezielt gewählt, sie ist inhaltlich falsch, und sie hat mit der Sache nichts zu tun. Es kommt dazu, dass die Kommissionssprecher nicht darauf hingewiesen haben, dass die beiden Standesinitiativen unterschiedliche Inhalte haben.

Es ist nicht so, Herr Kommissionssprecher, qu'il y aurait une "désharmonisation", parce que la "désharmonisation" impliquerait effectivement que le texte des deux initiatives cantonales laisse la compétence aux cantons de ne pas imposer les allocations, ce qui n'est pas le cas.

Wir haben die Fragen zum Mittelstand mehrmals thematisiert. Es geht bei diesen beiden Standesinitiativen primär darum, den Mittelstand bzw. die mittelständischen Familien zu entlasten, und zwar spürbar. Wir wissen nämlich: Mittelstandsfamilien sind jene, die in der Regel nicht in den Genuss von Prämienverbilligungen oder Stipendien kommen; Mittelstandsfamilien sind jene, die keine Transferleistungen erhalten. Die mittelständischen Familien haben in den letzten Jahren trotz Lohnerhöhungen kaum eine Erhöhung ihrer Kaufkraft wahrnehmen können. Viele haben gar eine Kaufkraftverminderung, die primär mit Elternschaft verbunden ist, in Kauf genommen. Wie eine Studie zeigt, blieb vor allem der mittlere Mittelstand auf der Strecke. Das sind jene, die ein Einkommen zwischen 60 000 und 100 000 Franken generieren. Denn nach Abzug aller Zwangsabgaben und der periodischen Ausgaben haben viele dieser Haushalte nicht mehr Geld zur Verfügung als noch vor zwanzig Jahren - dies trotz gestiegenen Bruttoeinkommen. Und jene Mittelstandshaushalte, deren Kaufkraft leicht zugenommen hat, verdanken diesen Zuwachs primär den Transfereinkommen. Die Kaufkraft der mittelständischen Familien ist somit gesamthaft im Vergleich zu jener von Haushalten der oberen Sozialschicht unterdurchschnittlich gewachsen.

Seit der Einführung der Kinder- und Ausbildungszulagen vor fast einem Jahrhundert hat sich die Gesellschaft stark verändert. Früher, als das Ernährermodell vorherrschte, galt die Zulage als Ausdruck eines impliziten Gesellschaftsvertrages und somit nicht als Lohnleistung, sondern als Anerkennung der erbrachten familialen Leistungen. Der tiefgreifende Wandel und die nachhaltigen gesellschaftlichen Veränderungen hatten aber Folgen. Erwähnt sei hier nur eine: Artikel 8 der heutigen Bundesverfassung besagt, dass die Arbeitgeber den Grundsatz "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" anwenden müssen. Gerade dieser wichtige Grundsatz muss einen Paradigmenwechsel in der Familienpolitik zur Folge haben, denn nach wie vor sind die Steuer- und Transfersysteme nicht auf die veränderte Realität eingestellt.

Die Kinderzulagen - wir haben das mehrmals gehört - dienen der partiellen Kompensation der Kinderkosten. Diese Transferleistungen der Arbeitgeber müssen weiterhin als Stärkung der Kaufkraft der Familien betrachtet werden. Es ist deshalb mehr als nur störend, wenn sich der Staat an dieser zielgerichteten Leistung der Arbeitgeber bereichern will und dadurch eine zusätzliche Kaufkraftverminderung bei den Familien verursacht.

Die Kinder- und Ausbildungsabzüge sind das wichtigste Element der Kaufkraftstärkung geworden. Doch die heutige Integration der Zulagen in den Lohn der Angestellten führt nicht nur zu einem höheren und falschen steuerbaren Erwerbseinkommen, sondern sie hat auch inakzeptable fiskalpolitische Auswirkungen. Das steuerbare Einkommen entspricht nicht dem reellen Arbeitseinkommen. Trotz der Respektierung des Grundsatzes "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" zahlt daher eine Familie mehr Steuern, als es normal wäre. Das darf nicht sein. Zum Vergleich, um nur ein Beispiel zu nennen: Es käme sicher niemandem in den Sinn, den mit der Prämienverbilligung erhaltenen Beitrag dem Lohn anzurechnen, damit auch dieser Betrag besteuert würde. Doch auch diese finanzielle Unterstützung gilt als kaufkraftstützende Massnahme, die jedoch im Gegensatz zur Kinderzulage steuerfrei bleibt.

Diese Ungleichbehandlung zweier Unterstützungsmassnahmen ist inakzeptabel, denn diese Ungleichbehandlung der Transferleistungen hat im Falle der Besteuerung der Kinderzulagen eine inakzeptable Verminderung der Kaufkraft zur Folge. Die kantonalen Parlamente der Kantone St. Gallen und Aargau verlangen daher richtigerweise die Befreiung der Besteuerung der Kinder- und Ausbildungszulagen. Die kantonalen Parlamente haben mit Recht auch darauf aufmerksam gemacht, dass die Berücksichtigung der Zulagen bei der steuerlichen Bemessung dem in der Bundesverfassung verankerten Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit klar widerspricht.

Deshalb bitte ich Sie namens der Minderheit, den Standesinitiativen zum Durchbruch zu verhelfen.

Favre Charles · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion

Tout à l'heure, j'ai évoqué le fait que ces initiatives présentaient une "désharmonisation" par le fait qu'elles ne touchaient pas la loi sur l'impôt fédéral direct. Madame Meier-Schatz nous a dit que l'une d'entre elles touchait l'impôt fédéral direct.

L'énoncé des titres est absolument identique pour les deux initiatives: "Exonération fiscale des allocations enfant et formation. Modification de l'article 7 LHID". Le texte de ces initiatives prévoit que l'Assemblée fédérale est invitée à compléter la loi fédérale sur l'harmonisation des impôts directs des cantons et des communes, à l'article 7 alinéa 4, par une lettre gbis qui dispose que les allocations pour enfants et de formation soient également exonérées de l'impôt.

Je ne vois à aucun endroit le fait que ces initiatives touchent la loi sur l'impôt fédéral direct. Donc, d'après la lecture que j'en fais, elles ne touchent que l'impôt des cantons et des communes. A mes yeux, il s'agit bien là d'une "désharmonisation" verticale.

Abstimmung

08.302, 08.308

Abstimmung - Vote

Für Folgegeben ... 87 Stimmen

Dagegen ... 84 Stimmen