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Administrative Entlastung von Unternehmen bei den bundesrechtlichen Verfahren

Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Die Belastung der Wirtschaft durch immer komplexere administrative Verfahren ist in den letzten Jahren ins Zentrum der politischen Diskussion gerückt. Der Bundesrat hat auch im Hinblick auf die in diesem Zusammenhang eingereichten parlamentarischen Vorstösse im letzten Jahr zwei Berichte verabschiedet: einen betreffend Inventar und Evaluation der wirtschaftlichen Verfahren der Bundesgesetzgebung und einen betreffend Massnahmen zur Deregulierung und administrativen Entlastung.

Unsere WAK hat sich mit diesen Berichten u. a. auch in einer Subkommission sehr eingehend auseinander gesetzt. Dabei ging es darum, die Berichte nicht nur zur Kenntnis zu nehmen. Vielmehr sollen konkrete Aufträge formuliert werden, die effektive Entlastungen mit sich bringen. Deshalb formulierte unsere Kommission zwei Vorstösse: ein Postulat, das Sie am letzten Montag verabschiedet haben, und die hier vorliegende Motion.

Leider ist es so, dass die meisten hier im Saal Anwesenden die Antwort des Bundesrates nicht erhalten haben. Ich habe sie auch erst vor fünf Minuten erhalten. Sie enthält eine Zusammenstelllung aller möglichen parlamentarischen Behandlungsarten: von Ablehnung über Postulate bis Motionen. Ich habe mich vorhin mit einzelnen Mitgliedern der Kommission und auch mit dem Präsidenten kurz darüber unterhalten. Ich möchte vorausschicken, dass wir auch grundsätzlich einverstanden sind, diesen Vorstoss nicht als Motion, sondern insgesamt als Postulat zu überweisen. Ich glaube nicht, dass es viel Sinn macht, detailliert über jede einzelne Position abzustimmen. Ich werde zu den einzelnen Punkten jetzt noch ein paar Ausführungen machen.

Zu Ziffer 1: Bewilligungs-, Konzessions- und Genehmigungspflichten sind immer wieder zu hinterfragen. Auch ist darüber periodisch eine politische Diskussion zu führen; mit einer regelmässigen Berichterstattung an das Parlament soll dies ermöglicht werden. Dabei wird der Bundesrat verpflichtet, jeweils darzulegen, welche Verfahren beibehalten, vereinfacht oder abgeschafft werden sollen. Wir vertreten in der Kommission die Auffassung, dass man den Bundesrat verpflichten soll, regelmässig einen solchen Bericht zu erstatten, damit auch regelmässig eine Diskussion über die Notwendigkeit von Verfahren stattfindet.

Zu Ziffer 2 des Vorstosses, der Verpflichtung der Vollzugsbehörden zur Führung einer Statistik über die von ihnen erledigten Bewilligungs-, Konzessions- und Genehmigungsverfahren, insbesondere mit Angabe der Verfahrensdauer: Mit der Verpflichtung einer verbesserten Statistik über den Ablauf der Verfahren will die Kommission den Bundesrat verpflichten, ein Instrument aufzubauen, das eine bessere Kontrolle der durchgeführten Verfahren ermöglicht. Wir sind auch der Meinung, dass nur mit einem derartigen Instrument die verantwortlichen Behörden ihre Führungsaufgabe wahrnehmen und allenfalls durchgreifen können, wenn Verfahren verschleppt werden.

Ziffer 3 fordert die Schaffung einer verwaltungsunabhängigen Stelle, an die sich die an einem Verfahren betreffend Anwendung von materiellem Bundesrecht beteiligten Parteien, namentlich bei einem für sie unbefriedigenden formalen Verlauf des Verfahrens, wenden können. Mit der Schaffung einer verwaltungsunabhängigen Stelle, an die sich Bürgerinnen und Bürger wenden können, wenn sie Probleme mit dem Ablauf eines Verfahrens haben, soll ein Instrument zur Verfügung gestellt werden, das den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu den staatlichen Stellen erleichtert und den Druck auf korrekte und rasche Verfahren verstärkt. Entscheidend ist aber auch, dass eine solche Stelle mit neutralen Informationen Verständnis für bestimmte Abläufe wecken, aber auch Impulse für Verbesserungen einbringen kann.

Es ist in der Antwort des Bundesrates darauf hingewiesen worden, dass man eine allgemeine Ombudsstelle in Aussicht nimmt. Auch hier wird darauf hingewiesen, dass man das nur als Postulat überweisen solle. Über die Ausgestaltung kann man sicher diskutieren. Es scheint mir aber notwendig zu sein, dass es hier eine unabhängige Stelle gibt, weil doch ein erheblicher Bedarf für eine solche neutrale Stelle, wo man sich auch beschweren kann, besteht. Ich erlebe auch immer wieder und sehr oft, dass man Schwierigkeiten hat, an die entsprechenden Leute zu gelangen, wenn man mit der Verwaltung telefonisch Kontakt aufnimmt.

Zu Ziffer 4: Hier geht es um die Schulung. Der Ablauf eines Verfahrens ist nicht nur von der rechtlichen Regelung, sondern mindestens so stark von den mit dem Vollzug betrauten Personen abhängig. Oft werden komplexe, politisch umstrittene Verfahren verzögert, weil man sich gegen jedes Risiko absichern will. Auch werden in diesen Fällen immer wieder Wege gesucht, um ein Gesuch abzulehnen, statt Gründe, um es zu genehmigen. Eine positive Grundeinstellung kann wesentlich zur Beschleunigung von Verfahren und auch zu einer Verbesserung der Beziehung zwischen Gesuchsteller und Staat führen. Deshalb kommt der Schulung der Vollzugsbehörden eine entscheidende Rolle zu. Es gilt dabei, eine Grundeinstellung zu schulen, ein besonderes Klima zu vermitteln. Auf kantonaler Ebene sind mit entsprechenden Schulungsprogrammen gute Erfolge erzielt worden. Unsere Kommission vertritt die Auffassung, dass auch der Bund diese Schulung konzeptionell ausbauen und verstärken soll.

Zu Ziffer 5: Sie lautet: "Die Möglichkeit zu einem umfassenden Geschäftsverkehr mit Verwaltungsbehörden auf elektronischem Weg. Insbesondere sind die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit Gesuchs- und Deklarationsformulare (einschliesslich Steuererklärungen) elektronisch eingereicht werden können."

Ein sehr wichtiger und zunehmend wichtigerer Punkt zur Beschleunigung und Vereinfachung von Verfahren ist die Abwicklung des Geschäftsverkehrs auf elektronischem Weg. Erste Schritte sind, wie das der Bundesrat auch darstellt, gemacht worden. Die Kommission möchte den Bundesrat auffordern, in diesem Bereich einen Schwerpunkt zu setzen. Insbesondere sind die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit Gesuchs- und Deklarationsformulare einschliesslich Steuererklärungen elektronisch eingereicht werden können.

Dann zu Ziffer 6: Hier schlagen wir vor, dass eine Gebührenregelung oder andere Vorkehrungen getroffen werden, die einer zu langen Dauer von Rechtsmittelverfahren entgegenwirken. Hier betone ich: Gebührenregelung oder andere Vorkehrungen. Es erscheint der Kommission prüfenswert, eine Gebührenregelung in dem Sinne anzustreben, dass die Gebühren bei zu langen Verfahren entsprechend reduziert werden. Auch hier soll ein Druck auf die Verwaltung ausgeübt werden, dass die Verfahren zeitlich in vernünftigen Bahnen abgewickelt werden.

Die letzte Ziffer beinhaltet eine Neuordnung des Verfahrens in dem Sinne, dass die Bundesrechtskonformität eines Projektes rechtsverbindlich beurteilt wird, bevor eine Volksabstimmung über dieses Projekt stattfindet. In den letzten Jahren erlebten wir immer wieder, dass nach einer Volksabstimmung umfangreiche Verfahren dazu führten, dass Projekte nicht realisiert werden konnten oder aber sehr stark verzögert wurden. In diesem Sinne würde es sich lohnen, die Verfahren im Zusammenhang mit der Realisierung des Flughafens Kloten detailliert zu analysieren.

Um eine zügige Realisierung von Projekten nach einer Volksabstimmung zu ermöglichen, ist es notwendig, dass die Bundesrechtskonformität - und ich spreche nur von der Bundesrechtskonformität - eines Projektes rechtsverbindlich beurteilt wird, bevor eine Volksabstimmung stattfindet. Das heisst nicht, dass die Kantone, die eine solche Volksabstimmung durchführen, dies auf jeden Fall tun müssen, aber sie müssen diese Möglichkeit erhalten. Die Kommission schlägt in diesem Sinne vor, eine Neuordnung des Verfahrens in diesem Sinne zu realisieren.

Unsere Kommission hat sich bemüht, die Berichte nicht nur entgegenzunehmen, sondern daraus auch positive Schlüsse zu ziehen. Selbstverständlich könnte man weitere Punkte aus den Berichten aufnehmen. Wir sind aber überzeugt, dass die Umsetzung der vorgeschlagenen Massnahmen wesentlich zur Entlastung von Unternehmen bei den bundesrechtlichen Verfahren beizutragen vermag.

Ich habe kurz von der Stellungnahme des Bundesrates Kenntnis genommen. Sie ist in der üblichen vorsichtigen Weise formuliert. Wir haben aber immerhin positiv zur Kenntnis genommen, dass der Bundesrat in Richtung der Vorschläge der Kommission doch einige Arbeiten aufgegleist hat.

Nachdem diese Initiativen ergriffen worden sind, sind wir auch bereit, den Vorstoss als Postulat zu überweisen.

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion

Die administrative Entlastung von Unternehmen ist eine Daueraufgabe. Im Januar dieses Jahres haben wir in unserer Kommission daher eine Subkommission unter Leitung von Herrn Brändli eingesetzt. Sie erhielt den Auftrag, zu prüfen, inwiefern im Bereich der administrativen Entlastung noch gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Das Ergebnis der Abklärungen unserer Subkommission haben Sie nun gehört. Sie mündeten in die Motion, die heute zur Diskussion steht. Ich empfehle Ihnen, den ganzen Vorstoss, wie Herr Brändli das beantragt hat, als Motion zu überweisen, und möchte hier in Klammern einflechten: Für das Parlament ist es eine Zumutung, wenn wir erst gestern Abend oder heute die Stellungnahme des Bundesrates zu einem Vorstoss erhalten, der immerhin vom 19. Oktober 2000 datiert; so kann das nicht seriös beurteilt werden. Der Effizienz halber sind wir aber übereingekommen, das Ganze als Postulat zu überweisen, damit der Bundesrat hier weiterarbeiten kann.

Ich möchte noch auf einen mir wichtig scheinenden Punkt hinwiesen: Aufgrund von verschiedenen Erhebungen zeigt sich klar, dass die staatlichen Regulierungen die kleinen und mittleren Unternehmen relativ stärker belasten als grosse Unternehmen. Hier geht es um das Fixkostenproblem: Bei steigender Grösse sinken die Durchschnittskosten der Belastung. Diese Tatsache, dass die staatlichen Regulierungen bei den kleinsten Firmen die höchsten Kosten verursachen, muss die Regulierungsinstanzen veranlassen, sich inskünftig vermehrt Gedanken über die Betriebsstrukturen zu machen, also sich vor Augen zu halten, wer der Adressat der Regulierung ist. Wenn die administrativen Belastungen nur für die Grossfirmen der Branche tragbar sind, werden die KMU benachteiligt. In solchen Fällen wären Ausnahmen für die KMU, kostengünstige Varianten, zum Beispiel Pauschalisierungen, zu prüfen. In Anbetracht der hohen und immer steigenden Kosten, welche die Regulierungen verursachen, muss auch der Nutzen der Regulierungen qualitativ und quantitativ beziffert werden. So kann den KMU und den Betrieben überhaupt gesagt werden, wo der Nutzen der von ihnen verlangten Arbeit liegt. Daher müssen auch Kosten und Nutzen der Regulierungen periodisch überprüft werden. Allenfalls sind die Regulierungen dann abzuschaffen oder durch effizientere zu ersetzen.

Abschliessend bitte ich Sie, dem Postulat im Gesamten zuzustimmen.

Huber Annemarie · BK-F · Bern

Zuerst möchte ich mich für die verspätete Antwort entschuldigen. Ich glaube, dass eine zu intensive Koordination manchmal auch nicht zum Ziel führt.

Ich möchte Herrn David und Frau Forster danken. Sie haben sich grosse Verdienste im Bereich der administrativen Entlastung von Unternehmen bei bundesrechtlichen Verfahren erworben. Sie haben mit Vorstössen schon frühzeitig Massnahmen angeregt, die in der Zwischenzeit teilweise auch in die Wege geleitet worden sind.

Ich danke aber vor allem Ihrer Kommission für die intensive Prüfung der beiden Berichte des Bundesrates vom Februar und vom November 1999. Diese intensive Prüfung hat unsere Diskussionen, insbesondere auch im Zusammenhang mit dieser Motion, wieder angeregt und uns die Gelegenheit gegeben, noch einmal eine Standortbestimmung vorzunehmen.

Ich möchte insbesondere Ihrem Sprecher danken, dass er bereit ist, der Überweisung der Motion in der Form eines Postulates zuzustimmen. Ich habe übrigens festgestellt, dass sich auch in der Kommission die Frage gestellt hat, ob nicht das Postulat die richtige Form sei, und ich habe mit Freude festgestellt, dass gesagt wurde, die Form des Postulates werde der Tradition Ihres Rates besser gerecht.

Insofern kann ich mich bereit erklären, auch Ziffer 7 der Motion, die wir ablehnen möchten, in der Form eines Postulates entgegenzunehmen. Ich möchte aber eingeschränkt wissen, dass dies nur auf die Prüfung der Bundesrechtskonformität zutrifft und dass wir im Bereich der kantonalen Verfahren keine Möglichkeit haben, entsprechende Massnahmen für das Verfahren bei Volksabstimmungen in den Kantonen und Gemeinden in die Wege zu leiten.

In diesem Sinne ist der Bundesrat bereit, die ganze Motion in der Form eines Postulates entgegenzunehmen.

Saudan Françoise · P-F · Ständerat · Genf · Freisinnig-demokratische Fraktion

Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat