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Ressourcen- und Lastenausgleich zwischen Bund und Kantonen 2012-2015

Verfahrensbeitrag

2. Bundesbeschluss über die Festlegung der Grundbeiträge des Ressourcenausgleichs für die Beitragsperiode 2012-2015

2. Arrêté fédéral concernant la détermination des contributions de base à la péréquation des ressources pour la période de contribution 2012-2015

Art. 1

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Häberli-Koller Brigitte · Mit-F · Nationalrat · Thurgau · Fraktion CVP/EVP/glp

Der Ständerat hat gestern die Vorlage behandelt und eine Differenz zu unserem Beschluss vom 16. März 2011 geschaffen. Diese Differenz betrifft die Verteilung der 112 Millionen Franken, die der Bundesrat für die Erreichung der bei der Einführung des NFA angestrebten Haushaltneutralität zwischen Bund und Kantonen leisten will.

Unser Rat folgte am 16. März 2011 mit 87 zu 73 Stimmen dem Antrag einer Minderheit der Finanzkommission, welche diese 112 Millionen Franken vollumfänglich dem soziodemografischen Lastenausgleich zuteilen wollte. Begründet wurde dies im Wesentlichen damit, dass die Städte immer mehr Lasten zu tragen hätten und diese nicht genügend abgegolten würden.

Der Ständerat ist gestern mit 28 zu 14 Stimmen dem Antrag der Mehrheit seiner Finanzkommission gefolgt und hat beschlossen, dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen.

Heute Morgen hat unsere Kommission getagt. Es lag sowohl der Antrag vor, dem Beschluss des Ständerates - gemäss Bundesrat - zuzustimmen, wie auch ein Antrag, am Beschluss unseres Rates festzuhalten; zudem wurde ein Kompromiss vorschlagen, nämlich den Anteil des Bundes beim Lastenausgleich ausschliesslich dem soziodemografischen Lastenausgleich zukommen zu lassen. In Zahlen: Vom geografisch-topografischen Lastenausgleich wären 15,4 Millionen Franken abgezogen und zum soziodemografischen Lastenausgleich verschoben worden; beim Ressourcenausgleich sollten keine Änderungen vorgenommen werden. Der geografisch-topografische Lastenausgleich hätte damit statt 370 Millionen Franken noch 355 Millionen Franken erhalten, der soziodemografische Lastenausgleich hätte statt 370 Millionen neu 385 Millionen Franken erhalten. Das Verhältnis zwischen diesen zwei Töpfen hätte sich damit verschoben: von 50 zu 50 Prozent auf neu 48 zu 52 Prozent. Die Verbesserung zugunsten des soziodemografischen Ausgleichs wäre gemäss dem Antragsteller gering und hätte primär eine symbolische Bedeutung.

Der Antrag auf Festhalten am Beschluss des Nationalrates wurde zugunsten des Kompromissvorschlags zurückgezogen. Für den Kompromissvorschlag wurde ins Feld geführt, dass man den Entwicklungen, die auch im Wirksamkeitsbericht aufgezeigt werden, wenigstens ein bisschen Rechnung tragen müsse. Die Städte benötigten jetzt ein Zeichen, dass man ihre Anliegen ernst nehme.

Zugunsten des Entwurfes des Bundesrates und des Beschlusses des Ständerates wurde angeführt, dass man das System nicht schon jetzt ändern solle; dafür gebe es keinen Grund. Es werde immer vergessen, dass die Zentren nicht nur Lasten zu tragen hätten, sondern auch viele Vorteile geniessen würden. Eingewendet wurde auch, dass man in diesem heiklen Bereich keine symbolische Politik betreiben solle und der Ständerat seinen Entscheid mit der klaren Mehrheit von 28 zu 14 Stimmen getroffen habe.

Unsere Kommission unterstützte mit 18 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung den Antrag, es sei dem Ständerat und damit dem Bundesrat zu folgen. Es wurde kein Minderheitsantrag eingereicht.

Carobbio Guscetti Marina · Mit-F · Nationalrat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion

Nous discutons aujourd'hui sur les projets 2 et 3 de la RPT, c'est-à-dire le projet d'arrêté fédéral concernant la détermination des contributions de base à la péréquation des ressources et à la compensation des charges pour la période de contribution 2012 à 2015.

Le Conseil fédéral a demandé de nouvelles contributions de base pour les péréquations horizontale et verticale des ressources. Les cantons ont subi des charges supplémentaires de 100 millions de francs. Dans le cadre d'une solution négociée avec les cantons, comprenant aussi d'autres dossiers, il avait été convenu d'augmenter la contribution de base à la péréquation verticale des ressources de 112 millions de francs à partir de 2012. Ce montant correspond à l'écart constaté a posteriori par rapport à la neutralité budgétaire: 100 millions de francs par an.

Avec le projet 3, le projet d'arrêté fédéral concernant la détermination des contributions de base à la compensation des charges pour la période de contribution 2012 à 2015, le Conseil fédéral demande les nouvelles contributions de base à la compensation des charges excessives dues à des facteurs géotopographiques et sociodémographiques. Le Conseil fédéral a soumis une proportion inchangée de 50 pour cent/50 pour cent, c'est-à-dire une dotation identique en termes de montants, pour la période de contribution 2012 à 2015.

Hier, sur ces deux projets aussi, le Conseil des Etats, par 28 voix contre 14, a suivi la proposition du Conseil fédéral et de sa commission.

Dans l'examen des divergences, la Commission des finances a aujourd'hui encore discuté de la répartition des fonds entre la compensation des charges excessives dues à des facteurs géotopographiques et la compensation des charges excessives dues à des facteurs sociodémographiques.

Une proposition visant à utiliser les 112 millions de francs selon une répartition de 52 pour cent pour charges dues à des facteurs sociodémographiques et de 48 pour cent pour les facteurs géotopographiques, ce qui correspond à 30,8 millions pour les facteurs sociodémographiques et 81 millions de francs pour les facteurs géotopographiques, a été présentée ce matin en commission. La commission a décidé de ne pas demander au Conseil fédéral de renégocier le ratio actuel et a donc rejeté cette proposition.

La commission, par 18 voix contre 5 et 1 abstention, propose d'adhérer à la décision du Conseil des Etats, vu que cette décision se base sur un compromis politique qui avait été accepté lors de la création de la RPT après une négociation avec les cantons. Ce compromis est soutenu par la majorité des cantons lors de cette révision.

Comme je l'ai dit, la commission a décidé de suivre le Conseil des Etats.

Widmer-Schlumpf Eveline · VPBR-F · Bundesrat · Graubünden

Worum geht es eigentlich, und worüber sprechen wir? 2007 haben Bund und Kantone auf das Jahre 2008 hin vereinbart, dass man die Globalbilanz im NFA ausgleichen wird; das heisst, dass der Übergang zum NFA 2008 für beide Seiten haushaltneutral sein soll. Jetzt hat man, im Zusammenhang mit den Arbeiten zum Wirksamkeitsbericht, festgestellt, dass 100 Millionen Franken auf der einen Seite nicht ausgeglichen worden sind, und zwar zum Teil im Ressourcenausgleich, zum Teil im Lastenausgleich. Im Bereich Ressourcen sind über diese vier Jahre ungefähr 80 Millionen jährlich nicht ausgeglichen worden, im Bereich der Lasten 30 Millionen; die Lasten wiederum aufgeteilt in SLA, den soziodemografischen Lastenausgleich, und GLA, den geografisch-topografischen Lastenausgleich. Das ist eine reine Bilanz, die man errichtet hat. Wir machen jetzt gar nichts anderes, als dieses Versprechen zu erfüllen oder die Vereinbarung einzuhalten, die man geschlossen hat, nämlich eine ausgeglichene Globalbilanz zu haben. Es geht nicht um eine philosophische Diskussion über die Grösse der effektiven Lasten oder die Tragbarkeit, sondern allein darum: Werden wir unserer Vereinbarung gerecht? Wollen wir sie erfüllen oder nicht?

Ich möchte Sie bitten, dem Antrag Ihrer Kommission und damit dem Bundesrat zu folgen.

Schwander Pirmin · Mit-M · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Frau Bundesrätin, diverse Mängel am NFA werden auch vom Bundesrat nicht bestritten. Ist der Bundesrat bereit, dem Parlament allenfalls auch früher als 2014 eine Revisionsvorlage vorzulegen?

Widmer-Schlumpf Eveline · VPBR-F · Bundesrat · Graubünden

2014 steht ja nicht zur Diskussion. Die Wirksamkeitsberichte sind auf vier Jahre ausgerichtet. Der neue Wirksamkeitsbericht betrifft also die nächsten vier Jahre. Selbstverständlich wird man jetzt im Verlauf der nächsten Jahre auch schauen, wie der NFA bzw. die Lastenverteilung sich auswirkt. Und Sie werden wieder einen Wirksamkeitsbericht erhalten, der die neuen Parameter enthalten und die neuen Auswirkungen ausweisen wird. Sie werden dazu Ihre Beurteilung abgeben können und auch allfällige Änderungen vorschlagen können. Dann haben Sie aber immerhin einen Überblick über ungefähr sechs oder sieben Jahre NFA; jetzt haben wir ihn erst über drei Jahre.

Malama Peter · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Freisinnig-demokratische Fraktion

Frau Bundesrätin, ich habe eine Anschlussfrage: Wir haben in der letzten Debatte vom 16. März ausführlich darüber gesprochen und dann beschlossen, dass die Zentrumskantone, bei welchen die soziodemografische Situation eine massive Belastung darstellt, aus diesem NLA-Topf höher entschädigt werden sollen.

Um jetzt nicht auf diese ganze Debatte vom 16. März 2011 zurückzukommen, stelle ich eine kurze Frage: Wann und wie bzw. wollen Sie überhaupt auf die Problematik der Städte bzw. der Stadtkantone wie z. B. Basel-Stadt eingehen und ihnen mit der Anpassung des Soziallastenausgleiches, mit der Erhöhung dieser entsprechenden Abgeltungen entgegenkommen?

Widmer-Schlumpf Eveline · VPBR-F · Bundesrat · Graubünden

Das Commitment im Jahr 2007 bezog sich auf die beiden Töpfe - auf den soziodemografischen Lastenausgleich und auf den geografischen Lastenausgleich -, die zu gleichen Teilen gefüllt werden sollten. Es war auch eine klare Übereinkunft zwischen den Kantonen und zwischen den Kantonen und dem Bund, dass es nicht eine Abgeltung der effektiven Kosten sein solle, sondern der Kosten und dann auch der Tragbarkeit der Kosten. Darum hat man sich auch dazu entschlossen und vereinbart, die Füllung der Töpfe auf diese Art und Weise vorzunehmen.

Der soziodemografische Lastenausgleich ist ein neues Instrument, das hinzugekommen ist; der geografische Lastenausgleich ist ein Ersatz für ein wegfallendes Instrument, das wir hatten, nämlich den Berggebietsindex im alten Finanzkraftindex. Damit hat sich auch gerechtfertigt, dass man in den Töpfen gleich viele Mittel hat, aber eben nicht die effektiven Lasten aufrechnet. Vielmehr sagt man einfach, dass die Lasten zu einem Teil ausgeglichen werden sollen und dass es zum anderen Teil eine Rolle spielt, wie die Tragbarkeit dieser Lasten ist. Ich habe auch einmal aufzuzeigen versucht, wie die Zusammensetzung der Bevölkerung, also auch die Steuerkraft, und die Steuerkraft der Unternehmen in den einzelnen Kantonen ist, und zwar nur, um zu zeigen, dass eben die Tragbarkeit der Lasten in den Kantonen auch eine unterschiedliche ist.

Aber noch einmal: Man wird das wieder diskutieren müssen, das ist selbstverständlich. Man wird es im Laufe der nächsten drei, vier Jahre, bis zum nächsten Wirksamkeitsbericht diskutieren und allenfalls auch eine zusätzliche Dotation für den SLA vorsehen müssen, ohne aber dieses Ersatzgefäss auf der anderen Seite zu schmälern - das kann es ja dann auch nicht sein.

Germanier Jean-René · P-M · Nationalrat · Wallis · Freisinnig-demokratische Fraktion

Angenommen - Adopté

3. Bundesbeschluss über die Festlegung der Grundbeiträge des Lastenausgleichs für die Beitragsperiode 2012-2015

3. Arrêté fédéral concernant la détermination des contributions de base à la compensation des charges pour la période de contribution 2012-2015

Art. 1, 2

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Le président (Germanier Jean-René, président): L'objet est ainsi prêt pour les votations finales.