10.094

Bundesgesetz über das Messwesen. Änderung

Verfahrensbeitrag

Antrag der Mehrheit

Eintreten

Antrag der Minderheit

(Prelicz-Huber, Lachenmeier, Müller Geri)

Nichteintreten

Proposition de la majorité

Entrer en matière

Proposition de la minorité

(Prelicz-Huber, Lachenmeier, Müller Geri)

Ne pas entrer en matière

Bruderer Wyss Pascale · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion

Ihre WBK hat sich am 20. Mai mit diesen Vorlagen betreffend das Messwesen auseinandergesetzt, zufälligerweise ausgerechnet am internationalen Tag der Metrologie, dem Jahrestag des Metervertrages vom 20. Mai 1875.

Es liegen uns zwei Vorlagen vor: einerseits das Bundesgesetz über das Messwesen, Vorlage 1, das vor allem messtechnische Bestimmungen enthält, und andererseits das Bundesgesetz über das Eidgenössische Institut für Metrologie, Vorlage 2. Diese Vorlage regelt organisatorisch relevante Bereiche, auf die ich noch detaillierter zu sprechen kommen werde. Vorgängig zu unserer Kommission haben sich die WBK des Ständerates sowie der Ständerat mit den beiden Vorlagen befasst. Die Vorlage wurde im Ständerat am 16. März 2011 mit 32 zu 0 Stimmen angenommen.

Der Kernzweck der Vorlage kann kurz und knapp erklärt werden: Das Bundesamt für Metrologie, das Metas, soll eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit und eigener Rechnung werden. Dazu wird das Bundesgesetz über das Messwesen totalrevidiert. Die Struktur des Metas ist in dem Sinne speziell, dass das Bundesamt bei seinen Tätigkeiten einerseits zwar Dienstleistungen mit Monopolcharakter abdeckt, sich andererseits aber auch in einem Markt behaupten muss, der international von Wettbewerb und Liberalisierung geprägt ist, denn innerhalb der EU besteht die Tendenz, auch im Eichwesen immer stärker grenzüberschreitende Leistungserbringungen zu erreichen. Ziel der Reform ist es, das Metas mit einem Statut zu versehen, das ihm grössere Unabhängigkeit und dadurch auch mehr Flexibilität gewährt.

Mit der Revision werden deshalb die Grundlagen geschaffen für die Zusammenarbeit auf internationaler Ebene, auch für die Zusammenarbeit mit nationalen und mit ausländischen Organisationen. Ausser auf diesen Kontext - und der ist wesentlich für die vorgeschlagene Totalrevision - ist auch auf den Corporate-Governance-Bericht des Bundesrates hinzuweisen, in dessen Folge ebenfalls eine Gesetzesrevision geprüft wurde.

Unsere Kommission, die WBK-NR, hat sich mit der Botschaft des Bundesrates befasst. Sie trat mit 16 zu 3 bzw. 17 zu 3 Stimmen auf beide Vorlagen ein. Die Kommissionsmehrheit teilt die Auffassung von Bundesrat und Ständerat, dass das Metas heute vor neuen Herausforderungen steht, welche eine flexible Organisationsform verlangen, eine Organisationsform und Struktur, die dem veränderten internationalen Umfeld Rechnung tragen kann. Dies eröffnet neue Möglichkeiten, neue Möglichkeiten allerdings innerhalb eines fixierten Handlungsspielraums. So soll die Entwicklung explizit nicht zu einer Privatisierung führen.

Personalorganisatorische und personalrechtliche Bedenken, welche zu Anpassungsanträgen führten, konnten aus Sicht der Mehrheit Ihrer Kommission geklärt und ausgeräumt werden. Darauf werden wir im Rahmen der Detailberatung noch zu sprechen kommen; es liegt dazu auch ein spezifischer Minderheitsantrag vor.

Eine Minderheit empfiehlt Ihnen, nicht auf die Vorlagen einzutreten. Die Minderheit ist, wie wir nachher von der entsprechenden Sprecherin hören werden, der Auffassung, dass die heutige Organisationsform auch für die veränderten Anforderungen genügt.

Namens der grossen Mehrheit der Kommission empfehle ich Ihnen, auf die beiden Vorlagen einzutreten.

Glauser-Zufferey Alice · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

La Commission de la science, de l'éducation et de la culture s'est réunie le 20 mai dernier pour étudier le devenir de l'Office fédéral de métrologie (METAS) et de la loi fédérale sur la métrologie.

Nous avons écouté les explications de Madame la conseillère fédérale Sommaruga concernant l'actuel Office fédéral de métrologie, qui fêtait ce jour-là l'anniversaire du Bureau international des poids et mesures fondé le 20 mai 1875, il y a 136 ans exactement. L'Office fédéral de métrologie, lui, a été créé en 1862! Il a, tout au long de son histoire, changé plusieurs fois de nom et de siège. Depuis les années 1960, METAS dispose de son propre bâtiment à Wabern près de Berne, qui abrite des bâtiments spécialement équipés pour répondre aux besoins des mesures de haute précision. En 2001, des locaux supplémentaires ont été mis en service, dotés de laboratoires modernes.

La métrologie n'a bien sûr rien à voir avec la météo, mais bien avec les poids et les mesures. METAS a les attributions principales suivantes, qui se fondent sur l'article 125 de la Constitution et sur la loi fédérale du 9 juin 1977 sur la métrologie:

Il élabore la base des mesures nationales, exploite à cet effet les laboratoires nécessaires et mène les travaux de recherche et de développement en la matière - un kilogramme de sucre contient, partout en Suisse et dans le monde, la même quantité de produit.

Il veille à ce que, dans les transactions commerciales et dans le domaine de la santé, de la sécurité publique et de l'environnement, les mesures soient effectuées de manière suffisamment précise et selon des critères reconnus.

Il met à la disposition de l'économie suisse, de l'administration et des milieux scientifiques des mesures de référence connues au niveau international qui soient conformes aux exigences.

Jusqu'à maintenant et depuis 1999, METAS est un office fédéral géré par mandat de prestations et enveloppe budgétaire; il n'a pas de personnalité juridique et de comptabilité propre et couvre ses coûts à hauteur de 30 pour cent environ.

Pourtant, METAS est un office atypique, car les prestations régaliennes ne constituent pas l'essentiel de ses activités. Les tâches, les structures et les défis de METAS sont davantage conditionnés par le marché que par la politique. Mais en diffusant les unités de mesure auprès de l'économie, de l'administration et des milieux scientifiques, il fournit vraiment des services à caractère monopolistique.

Au niveau international, l'environnement métrologique a beaucoup changé, et il existe une grande concurrence entre les divers instituts de métrologie. Bien que METAS soit un exemple en matière d'examens de conformité, les instituts européens, principalement néerlandais et allemand, sont très actifs sur notre marché. Cette concurrence doit être prise en compte. Et si notre institut de métrologie est reconnu et apprécié au plan international, il faut lui donner les compétences d'un établissement moderne de droit public doté d'une personnalité juridique intrinsèque pour qu'il puisse être encore plus performant et concurrentiel. Il faut, pour METAS, une loi souple et en lien avec l'Etat.

Le Conseil des Etats - chambre prioritaire -, s'est exprimé à la session de printemps sur ces deux lois et a accepté le projet à l'unanimité, suivant en cela sa commission.

Votre commission a entendu tous ces arguments et elle est entrée en matière sur les deux projets de loi, rejetant de façon très nette les propositions défendues par la minorité Prelicz-Huber de ne pas entrer en matière. Elle considère comme inutile une nouvelle législation, puisque l'office fonctionne et que ce changement signifie un danger pour le personnel et des frais administratifs importants.

Concernant l'entrée en matière sur la nouvelle loi fédérale sur la métrologie, la commission a accepté d'entrer en matière par 16 voix contre 3 et aucune abstention. Concernant la loi fédérale sur l'Institut fédéral de métrologie, la commission est entrée cette fois aussi en matière par 17 voix contre 3 et aucune abstention.

Votre commission vous propose donc d'accepter ces deux lois à une forte majorité.

Prelicz-Huber Katharina · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion

Die Minderheit beantragt Ihnen Nichteintreten auf die beiden Vorlagen. Wir wollen diese Auslagerung nicht, es ist auch kein Grund dafür ersichtlich. Mehrheitlich sind es hoheitliche Aufgaben, die hier erfüllt werden, 70 Prozent sind auch von Bundesmitteln abhängig. Die Aufgaben werden auch nach der Auslagerung nicht anders, nicht neu sein; es wird weiterhin um die Masseinheiten gehen, die - wie das auch die Frau Bundesrätin ausgeführt hat - in der Verantwortung des Gemeinwesens sein müssen. Es macht auch Sinn, eine Norm für Masse zu haben und dass diese Masse auch in staatlicher Hoheit bleiben. Es wäre tatsächlich nicht sinnvoll, wenn hier der Kantönligeist herrschen würde, wenn es quasi in jedem Kanton eine andere Masseinheit geben würde oder wenn vielleicht am Markt oder im Wettbewerb entschieden würde, wie ein Kilo Zucker aussehen soll. Es ist also normal, dass das auch Teil der Verwaltung ist, denn es ist Teil des Service public. Damit ist auch eine politische Steuerung und Kontrolle gut möglich.

Das Metas funktioniert gut, das ist auch in der Kommissionsarbeit bestätigt worden. Es ist heute ein Flag-Amt, das heisst "Führung mit Leistungsauftrag"; Corporate Governance ist damit auch in dieser Form bestens möglich. Das Metas kann also auch ohne Auslagerung flexibel reagieren, im Gegensatz zu dem, was als einziger Grund angegeben wurde. Der Bericht, der dahintersteht, ist ein Bericht ohne kritische Analyse, mit einer Haltung, staatliche Dienste seien a priori ineffizient; er ist ein Plädoyer für eine Auslagerung, quasi als Glaubensbekenntnis.

Ein weiterer Grund für die Auslagerung ist ebenfalls vage. Die internationale Liberalisierung wird angeführt. Was ist denn im Zusammenhang mit internationaler Zusammenarbeit heute nicht möglich? Auch für ein Flag-Amt sind internationale Arbeiten möglich. Es wird auch gesagt, die Einnahmen würden sinken. Es wurde aber ebenfalls nicht ausgeführt, wie in Zukunft zusätzliche Einnahmen generiert werden könnten, die jetzt nicht generiert werden können. Es ist und bleibt eine Monopolstellung, und das ist auch richtig so. Warum also dann eine Verselbstständigung? Billiger wird es nicht. Nur schon der Institutionsrat wird neu zu zahlen sein. Mehr Freiheit vielleicht, weniger Kontrolle?

Oder sind es personalpolitische Gründe? In der Kommission wurde zwar vehement versichert, das sei nicht der Grund, weil das Metas auf gutqualifiziertes Personal angewiesen sei und das Metier stark spezialisiert sei. Vielleicht ist das jetzt so. Was aber, wenn der internationale Markt die Leistungen billiger anbietet? Dann ist eine Anpassung praktisch nur bei den Löhnen möglich. Eine Auslagerung, die dann bei hauptsächlich öffentlich legitimierten Kontroll-, Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zu einer personalpolitischen Sonderstellung führt, ist und bleibt problematisch. Oder geht es vielleicht um die Erhöhung der Chefsaläre? Das ist ja bei Auslagerungen leider die Norm. Die Swisscom ist nur ein Beispiel, wir können es aber bei allen ausgelagerten Betrieben sehen: Praktisch überall wurden die Chefsaläre danach erhöht.

Die Auslagerung ist also nicht begründet. Sie ist zwar machbar, bringt aber keine Vorteile für die Leistungsqualität im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und der Wirtschaft. Es ist ein rein ideologisches Projekt. Der Staat wird damit formell kleingemacht, auch wenn die ausgelagerte Stelle weiterhin praktisch ausschliesslich zentrale staatliche Aufgaben wahrnimmt und dafür auch aus Steuergeldern bezahlt wird. Die Folge: weniger politische Kontrolle, obwohl die politische Verantwortung bleibt.

Ich bitte Sie im Namen der Minderheit, zu diesem Ansinnen Nein zu sagen und deshalb dem Minderheitsantrag zuzustimmen.

Aubert Josiane · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion

La révision totale de la loi qui régit la métrologie permet de revoir, d'une part, les prescriptions en matière de métrologie pour les adapter aux nouvelles tâches dans ce domaine et, d'autre part, de transformer l'office fédéral en un institut indépendant mais doté du statut d'établissement de droit public.

Le groupe socialiste soutient ce double projet de loi qui permettra à la métrologie suisse d'être en phase avec l'évolution internationale des techniques de mesure, de répondre avec rapidité aux adaptations nécessaires dans ce domaine et de garantir la reconnaissance internationale des mesures de référence nationales. Les tâches accomplies par l'institut sont de plusieurs natures, et une grande partie d'entre elles sont au service de l'économie privée et des entreprises, donc ne sont pas à considérer comme tâches régaliennes de l'Etat. La nouvelle forme juridique permettra de tenir une comptabilité séparée, d'avoir un conseil formé de spécialistes qui géreront l'institut de manière autonome.

La garantie donnée que le personnel sera soumis à la législation sur le personnel de la Confédération et à la caisse de pension Publica nous permet d'accepter le projet tel que présenté par le Conseil fédéral et adopté par le Conseil des Etats. Une partie du groupe socialiste soutiendra la minorité Prelicz-Huber pour explicitement rappeler la nécessité de concertation entre la direction et le personnel, ce qui à notre sens devrait aller de soi dans un établissement de droit public de la Confédération.

Le groupe socialiste entrera en matière sur les deux lois et il vous invite à en faire de même.

Riklin Kathy · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp

Meter, Kilogramm, Sekunde, Ampere, Kelvin, Mol, Candela - um diese Basiseinheiten geht es bei der Metrologie. Die CVP/EVP/glp-Fraktion stimmt dem angepassten Entwurf zum Bundesgesetz über das Messwesen zu und begrüsst die neue Organisation des Eidgenössischen Instituts für Metrologie. Wir begrüssen die mit Artikel 15 vorgesehene Integrierung der Festlegung der Zeit ins Bundesgesetz über das Messwesen und die damit mögliche Aufhebung des Zeitgesetzes aus dem Jahre 1980.

Das Bundesamt für Metrologie (Metas) erfüllt wichtige Aufgaben für unsere Forschung und Wirtschaft, indem es beispielsweise anerkannte Referenzmasse zur Verfügung stellt. Es handelt sich bei den meisten Aufgaben um Dienstleistungen mit Monopolcharakter. Andere Länder verfügen über ähnliche Institutionen. Zuverlässige und international abgestimmte Masseinheiten und Messmethoden sind elementare Voraussetzungen für die Wirtschaft, für Wissenschaft und Forschung. Es ist deshalb selbstverständlich, dass die Schweiz auch in Zukunft auf diese Dienstleistungen angewiesen ist.

Das Metas funktioniert heute zwar sehr gut, der internationale Druck steigt aber zunehmend. Nationale Metrologieinstitute aus dem Ausland bieten infolge der Liberalisierung ebenfalls ihre Dienstleistungen auf dem Schweizer Markt an. Ausländische Institute werden in Zukunft aber nicht zwingend die Interessen der Schweizer Wirtschaft und Forschung berücksichtigen. Es ist deshalb nur richtig und sinnvoll, dass das Metas auf die verstärkte internationale Konkurrenz selbstständig und angemessen reagieren kann. Um nachhaltig erfolgreich zu sein, braucht es Anpassungen an geänderte Rahmenbedingungen. Eine Neuorganisation des Metas im Rahmen der beiden Vorlagen, wie sie der Bundesrat vorschlägt, ist deshalb auch nach unserer Ansicht sinnvoll. Eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit und eigener Rechnung ist angesichts dieser neuen Herausforderungen die geeignete Organisationsform.

Die CVP/EVP/glp-Fraktion lehnt den Minderheitsantrag vonseiten der Grünen ab und stimmt den beiden Bundesgesetzen zum Messwesen mit Überzeugung zu.

Gadient Brigitta M. · Mit-F · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD

Im Namen der BDP-Fraktion beantrage ich Ihnen, auf die Vorlage einzutreten, ihr auch zuzustimmen und den Minderheitsantrag abzulehnen.

Die zentrale Rolle für den Aufbau und Unterhalt der metrologischen Infrastruktur dieses Landes wird vom Eidgenössischen Institut für Metrologie wahrgenommen. Diesem kommt eine grosse Bedeutung zu, denn zuverlässige und international abgestimmte Masseinheiten und Messmethoden sind eine elementare Voraussetzung für den Schutz und die Sicherheit des Wirtschaftsraumes, der Forschung, aber auch der Wissenschaft. Das Amt erfüllt damit insgesamt sehr wichtige Aufgaben im Interesse des Gemeinwesens und der Volkswirtschaft. Es sorgt dafür, dass die im Handel und im Geschäftsverkehr sowie im Dienste der Gesundheit, der öffentlichen Sicherheit und der Umwelt nötigen Messungen genügend genau und nach anerkannten Kriterien durchgeführt werden können. Das Amt stellt zudem der Schweizer Wirtschaft, der Verwaltung und der Wissenschaft international anerkannte Referenzmasse nach aktuellem Stand der Technik und mit der erforderlichen Genauigkeit zur Verfügung. Gerade neue wissenschaftliche Gebiete und Technologien sind in hohem Masse auf entsprechende messtechnische Grundlagen und Verfahren angewiesen. Oder kurz: Die Wahrnehmung dieser Aufgaben dient letztlich der Wohlfahrt der Menschen in unserem Land.

Dies bedingt einerseits gesetzliche Regelungen, andererseits aber auch eine gute internationale Zusammenarbeit. Das heutige Bundesamt für Metrologie verfügt in der internationalen metrologischen Fachwelt über einen ausgezeichneten Ruf. Es verfügt schon heute über wissenschaftlich, technologisch und organisatorisch leistungsfähige und auch international konkurrenzfähige Strukturen.

Seine Aufgaben, Strukturen und Herausforderungen werden aber wesentlich durch den Markt und nicht durch die Politik gesteuert. Weil das Metas zur Hauptsache Dienstleistungen mit Monopolcharakter erbringt, aber in der Einheit der Weitergabe und in der Konformitätsbewertung bereits heute durch ausländische Institute konkurrenziert wird, sind einerseits flexible Organisationsformen, andererseits aber doch auch eine Anbindung an den Staat zweckmässig und angebracht.

Die BDP-Fraktion teilt die Auffassung, dass durch Schaffung einer öffentlich-rechtlichen Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit und eigener Rechnung beides erreicht werden kann, und stimmt der Überführung des Metas in eine solche zu. Die BDP-Fraktion ist sodann der Meinung, dass es Sinn macht, die neue Regelung in zwei Bundesgesetze aufzuteilen, einerseits - insbesondere auch im Interesse des Rechtsanwenders - in ein spezielles Messgesetz, andererseits dann in das eigentliche Bundesgesetz über das Eidgenössische Institut für Metrologie mit den nötigen organisationsrechtlichen Bestimmungen.

Von besonderer Bedeutung sind schliesslich aus unserer Sicht zwei Punkte:

1. Das ist einmal die klare Abgrenzung zwischen hoheitlichen und gewerblichen Leistungen. Diesem Erfordernis wird Rechnung getragen, indem eine Quersubventionierung gewerblicher Leistungen ausdrücklich untersagt ist.

2. Mit der Totalrevision des Messgesetzes soll keine neue Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen erfolgen. Die Unterstützung der Kantone bei der Erfüllung ihrer Aufgaben darf mit der neuen Struktur auch nicht vernachlässigt oder gar verschlechtert werden.

In diesem Sinne beantragt Ihnen die BDP-Fraktion, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.

Schenk Simon · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Die SVP-Fraktion begrüsst es, dass das Metas neu als Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit und eigener Rechnung geführt wird. Dem Metas wird dadurch eine grössere finanzielle und operative Unabhängigkeit verliehen, und das finanzielle Engagement des Bundes kann nach und nach verringert werden. Diese Neuorganisation erachtet die SVP-Fraktion als sinnvoll und logisch.

Die Metrologie ist bekanntlich die Wissenschaft und Technik des Messens und hat nichts mit den Wetterfröschen im Muotatal zu tun, wie man beim nicht so genauen Hinhören allenfalls vermuten könnte. Die Neuorganisation im Bundesamt für Metrologie bringt eine Anpassung der Organisationsstruktur, die Integration des Zeitgesetzes und die Anpassung der Regelungsstufe. Selbst die Tatsache, dass der Gesetzentwurf die Grundlagen für die internationale Zusammenarbeit regelt, hält die SVP-Fraktion nicht davon ab, diesen zu unterstützen. Man hat uns in der Kommission auch versichert, dass eine allfällige Diskussion über die Abschaffung der Sommerzeit - wie dies ja in einem Vorstoss aus unserer Fraktion verlangt wird - sowohl mit der bisherigen wie auch mit der neuen Regelung möglich ist.

Die SVP-Fraktion begrüsst es, dass das Messwesen in zwei Gesetzen geregelt wird: einerseits im Bundesgesetz über das Messwesen und andererseits im Bundesgesetz über das Eidgenössische Institut für Metrologie. Als sehr wichtig erachten wir auch den sechsten Abschnitt im zweitgenannten Entwurf, in dem die gewerblichen Leistungen explizit geregelt werden.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass es sich hier um eine sinnvolle neue Aufgabenzuteilung handelt, die keine neuen Kosten zur Folge hat und langfristig sogar Kosteneinsparungen bringt.

Im Namen der SVP-Fraktion bitte ich Sie, auf die beiden Gesetzentwürfe einzutreten und demzufolge die beiden Nichteintretensanträge abzulehnen, da die gewerkschaftlich begründeten Befürchtungen der Minderheit doch sehr weit hergeholt sind.

Malama Peter · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Freisinnig-demokratische Fraktion

Namens der FDP-Liberalen Fraktion bitte ich Sie um Eintreten. Ein funktionierendes, allgemein anerkanntes Messwesen ist die Grundlage für jedes erfolgreiche Projekt und für jedes erfolgreiche Wirtschaften. Ohne funktionierendes Messwesen mit etlichen Definitionen, Schnittstellen und Abgrenzungen kann kein Austausch auf dem Markt stattfinden.

Die FDP-Liberale Fraktion geht mit Bundesrat und Ständerat einig; sie unterstützt den vorliegenden Entwurf und die Anpassung bei Artikel 11 Absatz 2 der Vorlage 2. Ich bitte Sie deshalb, auf das Geschäft einzutreten. Ausserdem begrüsst die FDP-Liberale Fraktion, dass das Bundesamt für Metrologie in eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit und eigener Rechnung umgewandelt wird. Für uns ist unternehmerisches Handeln auch bei Instituten im Staatseigentum Priorität.

In diesem Sinn bitte ich Sie namens der FDP-Liberalen Fraktion, auf die zwei Gesetzentwürfe einzutreten und konsequent der Kommission bzw. der Mehrheit zu folgen.

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Ich danke Ihnen für die gute Aufnahme der vorliegenden Gesetzesrevision.

Der Bund hat gemäss Bundesverfassung dafür zu sorgen, dass genau und zuverlässig gemessen wird. Das ist zwar keine spektakuläre, aber eine äusserst wichtige Aufgabe. Die Schweiz hat heute eine hochstehende metrologische Infrastruktur; es gibt aber Verbesserungsmöglichkeiten. Vor allem haben sich - wir haben es bereits mehrfach gehört - die äusseren Bedingungen zum Teil stark verändert, auch das ruft nach Anpassungen.

Verändert hat sich zum Beispiel, dass es auf internationaler Ebene seit einiger Zeit neben der Zusammenarbeit der nationalen Metrologieinstitute immer mehr auch eine Konkurrenz zwischen diesen gibt. Immer mehr solche Institute bieten heute ihre Dienstleistungen nicht nur im Heimatstaat an, sondern eben auch im Ausland. Die EU bewegt sich in Richtung einer weiteren Liberalisierung des Eichwesens; damit werden die grenzüberschreitenden Leistungen in der Metrologie zunehmen. Diese Entwicklung wirkt sich auch auf unser Land aus. Entsprechend haben andere Staaten - ich erwähne hier die Niederlande, das Vereinigte Königreich, Schweden und Frankreich - ihre Metrologieinstitute in eine rechtliche Form geführt, die der hier vorgeschlagenen neuen Organisationsform des Metas entspricht.

Damit die Schweiz auch in Zukunft ein leistungsfähiges Metrologieinstitut hat, muss sich das Metas im Spannungsfeld zwischen Zusammenarbeit und Konkurrenz mit anderen Instituten erfolgreich behaupten können. Je leistungsfähiger unser nationales Metrologieinstitut ist, desto mehr mess- und präzisionstechnische Kompetenz steht der Schweizer Wirtschaft in unserem Lande zur Verfügung.

Ein weiterer Punkt ist folgender: Das Metas erbringt zum grossen Teil Dienstleistungen mit Monopolcharakter; das sind Dienstleistungen, für die es keinen funktionierenden Markt gibt. So betreibt das Metas z. B. aufwendige Messeinrichtungen, die privatwirtschaftlich nie rentieren würden. Kein privates Unternehmen könnte sich z. B. einen echofreien Raum für die Prüfung von Schallpegelmessinstrumenten leisten; aber etliche Unternehmen sind auf Schallpegelmessinstrumente angewiesen, sei es für Lärmmessungen oder für die Prüfung von Einrichtungen von Ohrenärzten.

Neben diesen Dienstleistungen mit Monopolcharakter bietet das Metas aber auch gewisse Dienstleistungen am Markt an. Um diese verschiedenen Aufgaben erfüllen zu können, benötigt das Metas einerseits eine flexible Organisationsform, andererseits verlangt die Art seiner Aufgaben - also seine Zuständigkeit für das Messwesen - auch weiterhin eine Anbindung an den Staat, sodass eine vollständige Privatisierung nicht infrage kommt. Nach den Kriterien des Corporate-Governance-Berichtes wird man diesen beiden Anforderungen - Flexibilität und Anbindung an den Staat - am besten in einer öffentlich-rechtlichen Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit und mit eigener Rechnung gerecht. Vor dem Hintergrund dieser Änderungen beantragt Ihnen der Bundesrat die Umwandlung des Metas in ein eidgenössisches Institut; heute ist das Metas ja ein Flag-Amt.

Nun lässt sich einwenden, dass das Metas seine Aufgaben als Flag-Amt bisher ja gut erfüllt habe. Deshalb stellt sich die Frage, und die wird auch von der Kommissionsminderheit gestellt, warum das nicht auch in Zukunft möglich sein solle. Die Minderheit Ihrer Kommission ist eben der Ansicht, die Umwandlung des Metas in ein Institut sei unnötig, wobei sie vermutet, dass vor allem personalpolitische Gründe für die Umwandlung sprächen. Die Minderheit beantragt Ihnen deshalb Nichteintreten. Es wurde auch die Befürchtung geäussert, dass sich das Metas nach der Auslagerung der Aufgaben in ein Institut vor allem auf lukrative Aufgaben konzentrieren und andere Bereiche vernachlässigen würde.

Ich möchte diesen Einwänden Folgendes entgegenhalten: Die Umwandlung des Metas in ein Institut ist keine Glaubensfrage, sondern die richtige Antwort auf veränderte Umstände. Die Zeiten sind eben vorbei, als jedes Land sein eigenes Metrologieinstitut für die eigene Forschung und die Wirtschaft hatte. Die Dienstleistungen, die das Metas am Markt erbringen muss - und diese Dienstleistungen werden in Zukunft wichtiger sein -, bedingen eine flexible Organisationsform, bedingen einen Institutsrat, in dem auch Kompetenzen vorhanden sind und der eben auch die internationale Situation kennt.

Es geht dem Bundesrat aber in keiner Art und Weise darum, mit der Umwandlung des Metas in ein Institut die personalrechtliche Situation im Sinne von mehr Flexibilität auszunutzen. Das Metas ist auf beste Kompetenz der Mitarbeitenden angewiesen, schon heute und auch in Zukunft; die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind letztlich das Kapital des Metas. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass das auch in Zukunft so bleiben wird. Deshalb hat der Bundesrat die Vorlage so ausgestaltet, dass in Bezug auf die personalrechtliche Situation auch in Zukunft die Garantie besteht, dass das Bundespersonalgesetz weiterhin die Grundlage ist, was für die Mitarbeitenden des Metas die beste Ausgangslage darstellt. Ich werde hierauf in der Detailberatung zum entsprechenden Antrag der Kommissionsminderheit noch einmal zu sprechen kommen. Das Metas kann seine Aufgaben nur erfüllen, wenn sein hochqualifiziertes und spezialisiertes Personal die Arbeit gut macht. Deshalb noch einmal: Wir möchten, dass die Umwandlung zu keinen personalpolitischen Verschlechterungen führt. Der Bundesrat und die Leitung des Metas werden im Gegenteil alles daran setzen, dass das Personal im Metas bleibt und dort seine Arbeit unter besten Voraussetzungen verrichten kann.

Für die Umwandlung des Metas braucht es aber eben eine Rechtsgrundlage in einem Bundesgesetz. Bei der Vorbereitung dieser Grundlage hat sich gezeigt, dass die nötigen Vorschriften nur schlecht in das heute geltende Gesetz eingefügt werden können. Es wurde deshalb ein totalrevidiertes Messgesetz vorbereitet; dieses wurde letztes Jahr in die Vernehmlassung gegeben. Dabei hat sich gezeigt, dass die organisatorischen und metrologischen Vorschriften am besten in zwei verschiedenen Gesetzen geregelt werden. Der Bundesrat hat diese Anregung aufgenommen. Insgesamt wurde das Revisionsvorhaben in der Vernehmlassung sehr gut aufgenommen. Die grosse Mehrheit der Teilnehmer unterstützt die Umwandlung des Metas in ein eidgenössisches Institut. Auch fast alle Kantone sind mit der Dezentralisierung des Metas einverstanden. Die Erwartungen, welche die Kantone in der Vernehmlassung geäussert haben, wurden erfüllt. Nach dem Zeitplan des Bundesrates soll das Metas am 1. Januar 2013 in ein eidgenössisches Institut umgewandelt werden.

Ich bitte Sie, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen, auf die Vorlage einzutreten und damit die Umwandlung des Metas auf den 1. Januar 2013 zu ermöglichen.

Bruderer Wyss Pascale · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion

Ich bin froh um das Votum der Frau Bundesrätin. Ich denke, sie konnte gewisse Bedenken ausräumen, die sich im Antrag der Minderheit auf Nichteintreten widerspiegeln. Es gibt ja doch deutliche Unterschiede zu den Auslagerungen anderer Institute. So bleibt etwa die Variante der Privatisierung ausgeschlossen, das hat die Frau Bundesrätin noch einmal betont. Weiter möchte ich auch darauf hinweisen, dass die Geschäftsleitung und das übrige Personal weiterhin dem Bundespersonalgesetz unterstehen werden.

Die Mehrheit der Kommission empfiehlt Ihnen mit 16 zu 3 bzw. mit 17 zu 3 Stimmen deutlich Eintreten auf die beiden Vorlagen.

Abstimmung

Le président (Germanier Jean-René, président): Nous votons sur la proposition de non-entrée en matière de la minorité.

Abstimmung - Vote

Für Eintreten ... 141 Stimmen

Dagegen ... 24 Stimmen

Abstimmung

1. Bundesgesetz über das Messwesen

1. Loi fédérale sur la métrologie

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Art. 1-27

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Titre et préambule, art. 1-27

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes ... 134 Stimmen

Dagegen ... 24 Stimmen

Germanier Jean-René · P-M · Nationalrat · Wallis · Freisinnig-demokratische Fraktion

2. Bundesgesetz über das Eidgenössische Institut für Metrologie

2. Loi fédérale sur l'Institut fédéral de métrologie

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Art. 1-7

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Titre et préambule, art. 1-7

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 8

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit

(Prelicz-Huber, Aubert, Lachenmeier, Maire, Müller Geri)

...

c. ... der Genehmigung durch den Bundesrat und der einvernehmlichen Verhandlungen mit den Sozialpartnerinnen und Sozialpartnern eine Personalverordnung ...

Art. 8

Proposition de la majorité

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité

(Prelicz-Huber, Aubert, Lachenmeier, Maire, Müller Geri)

...

c. ... soumise à l'approbation du Conseil fédéral et résultant d'un consensus négocié avec les partenaires sociaux, qui règle ...

Prelicz-Huber Katharina · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion

In Artikel 8 geht es um die Aufgaben des Institutsrates. Buchstabe c gibt ihm die Kompetenz oder die Aufgabe, die Personalverordnung auszuarbeiten. Dazu braucht es die Einwilligung des Bundesrates, was auch richtig ist. Ebenso nötig ist aber die vorgängige Aushandlung zwischen den Sozialpartnern. Auch wenn das Personalrecht gilt, wird hier die Aufgabe der Ausformulierung einer Personalverordnung explizit formuliert, weil eben bei einer ausgelagerten Institution ein gewisser konkreter Aushandlungsspielraum vorhanden ist.

Es ist also nötig aufzuführen, dass auch eine Aushandlung der Personalverordnung zwischen den Sozialpartnern stattfindet und dass die Verordnung erst zum Abschluss gebracht wird, wenn vorgängig einvernehmliche Verhandlungen geführt wurden. Diese aktive Formulierung im Gesetz bringt viel Sicherheit und ist ein positives Zeichen an das Personal, da wegen dieser Auslagerung auch viel Unsicherheit beim Personal vorhanden ist. Zudem ist es in der Praxis leider nicht immer ganz so klar, dass die Sozialpartner einbezogen werden, ist das doch stets wieder der Grund für Auseinandersetzungen, gerade bei ausgelagerten Betrieben. Die Inkraftsetzung oder die Änderung von Massnahmen, bei denen das Personal betroffen ist, ist dann oft eben ohne Einbezug der Sozialpartner gemacht worden.

Die Aufnahme dieser speziellen Formulierung zwecks Erwähnung der Sozialpartnerschaft, die ja, wie gesagt wurde, ohnehin geplant ist, bringt eine Klärung. Es wäre also kein Grund für ein Nein, im Gegenteil. Es unterstützt die formulierten Bemühungen, die Sozialpartnerschaft wirklich einzubeziehen. Man vergibt sich mit diesem Artikel nichts, man gewinnt aber viel. Es gibt Beruhigung, es gibt Goodwill, und es gibt Zufriedenheit seitens des Personals gegenüber dem Arbeitgeber.

Ich bitte Sie deshalb, den Minderheitsantrag zu unterstützen, um klar festzulegen, dass der Einbezug der Sozialpartner gewährleistet sein muss. Damit Ja zur Minderheit!

Schenk Simon · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Im Namen der SVP-Fraktion bitte ich Sie, den Antrag der Kommissionsmehrheit zu unterstützen und die Forderungen der Minderheit abzulehnen. Es kann ja nicht sein, dass wir hier in ein relativ harmloses Gesetz alle Forderungen einbauen, die in anderen Gesetzen bereits geregelt sind. Wenn man dann konsequent wäre, müsste man ja all die Sachen aus dem Gleichstellungsgesetz, aus dem Integrationsgesetz, aus dem Antirassismusgesetz, aus dem Arbeitsgesetz und dem Bundespersonalgesetz hier auch wieder aufführen. Das kann es ja wirklich nicht sein. Das ist eine überflüssige Forderung.

Ich bitte Sie, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Der Minderheitsantrag verlangt, dass die Personalverordnung des künftigen Metrologieinstitutes nicht nur vom Bundesrat genehmigt wird, sondern auch einvernehmliche Verhandlungen mit den Sozialpartnern voraussetzt.

Wir teilen das Anliegen, das hinter dem Minderheitsantrag steht. Das Metas ist - ich habe es beim Eintreten bereits gesagt - auf qualifiziertes und motiviertes Personal angewiesen, wenn es seine Aufgaben erfüllen will. Schon dieser Umstand allein sorgt dafür, dass ein gutes Einvernehmen mit den Sozialpartnern in seinem Interesse ist. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Regelung stellt ausserdem auch rechtlich sicher, dass die Sozialpartnerschaft gepflegt wird. Die beantragte Ergänzung des Gesetzestextes braucht es dafür aber nicht. Der Bundesrat lehnt den Minderheitsantrag deshalb ab.

Im Einzelnen sprechen folgende Gründe gegen diesen Antrag: Der Bundesrat folgt in seinem Gesetzentwurf über das Metrologieinstitut den Grundsätzen des Corporate-Governance-Berichtes, mit dem sich auch das Parlament befasst hat. Für verselbstständigte Einheiten wie das künftige Metrologieinstitut, die Dienstleistungen mit Monopolcharakter erbringen, sieht der Bericht ausdrücklich ein öffentlich-rechtliches Personalstatut im Rahmen des Bundespersonalgesetzes vor. Artikel 12 Absatz 1 des vorliegenden Entwurfes lautet deshalb auch klar: "Die Geschäftsleitung und das übrige Personal unterstehen dem BPG." Das Bundespersonalgesetz schreibt in Artikel 33 unter dem Titel des Abschnitts "Mitwirkung und Sozialpartnerschaft" ausdrücklich vor, dass die Arbeitgeber das Personal und seine Organisationen vor dem Erlass von Ausführungsbestimmungen zum BPG anhören. Genau dieser Fall liegt bei der Personalverordnung des künftigen Metrologieinstitutes vor. Eine besondere Bestimmung zur Sozialpartnerschaft im Institutsgesetz ist damit nicht notwendig.

Die beantragte Ergänzung würde ausserdem Unsicherheit schaffen. Wann genau ist die Voraussetzung der einvernehmlichen Verhandlung erfüllt? Kann ein einzelner Verband, der möglicherweise kaum Mitglieder unter den Metas-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern hat, den Erlass der Personalverordnung blockieren? Verschafft die Formulierung den Sozialpartnern die Möglichkeit, vom BPG abzuweichen, wenn sie das aufgrund von einvernehmlichen Verhandlungen wollen?

Sie sehen, das Anliegen hinter dem Antrag, eine intakte Sozialpartnerschaft auch im Metrologieinstitut, ist im Gesetzentwurf bereits berücksichtigt, und die beantragte Ergänzung würde zur weiteren Klärung nichts beitragen. Die Situation ist bereits klar.

Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag Prelicz-Huber abzulehnen.

Glauser-Zufferey Alice · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

A l'article 8, le souci concernant le personnel s'est fait plus insistant. Une proposition prévoit des accords avec les partenaires sociaux concernant l'ordonnance sur le personnel. Tant Madame la conseillère fédérale Sommaruga que le directeur de l'office ont pu rassurer la commission: tout se passe dans les règles légales conformes à la loi sur le personnel de la Confédération, comme le précise l'article 12 de la présente loi.

Cette proposition a été rejetée par 13 voix contre 5 et 2 abstentions.

Bruderer Wyss Pascale · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion

Der Minderheitsantrag wurde Ihnen präsentiert, Sie haben auch die Entgegnungen der Frau Bundesrätin gehört.

Die Kommission hat den Antrag von Frau Prelicz-Huber mit 13 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. Hauptsächlich ausschlaggebend für die Ablehnung waren nicht etwa inhaltliche Bedenken, sondern die Überzeugung, dass eine Ergänzung und explizite Verankerung des Anliegens der Minderheit nicht nötig ist. Wie Sie in Artikel 12 sehen - auf diesen Artikel wurde nun mehrmals verwiesen -, unterstehen sowohl die Geschäftsleitung als auch das übrige Personal dem Bundespersonalgesetz. Ausserdem wurde seitens des Bundesrates versichert, dass die üblichen Konsultationen durchgeführt würden - und zwar auch ohne explizite Verankerung einer einvernehmlichen Verhandlung mit den Sozialpartnern hier im Gesetz.

Die Kommissionsmehrheit empfiehlt Ihnen daher die Ablehnung des Minderheitsantrages.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 104 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 48 Stimmen

Germanier Jean-René · P-M · Nationalrat · Wallis · Freisinnig-demokratische Fraktion

Art. 9-30

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Glauser-Zufferey Alice · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

A l'article 9 alinéa 3, nous constatons une redondance avec la lettre i de l'article 8. Le président de notre commission a proposé que la Commission de rédaction fasse le changement. Cela a été accepté à l'unanimité.

Bruderer Wyss Pascale · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion

Wie Sie sehen, folgt Ihre Kommission bei Artikel 11 dem Ständerat, dessen Änderung auf einen brieflichen Hinweis und einen entsprechenden Antrag seitens des EJPD zurückgeht.

Es geht hier ja um die Revisionsstelle und um die Korrektur einer ursprünglich zu restriktiven Formulierung. In Absatz 2 soll der Begriff "für Publikumsgesellschaften geltenden" gestrichen werden, sodass nicht nur die vier grossen Revisionsgesellschaften gewählt werden können, sondern eine beliebige Revisionsstelle beauftragt werden kann. Beim Metas mit einer Bilanzsumme von 60 Millionen Franken gibt es auch materiell keine eigentliche Notwendigkeit für eine zusätzliche Einschränkung bei der Wahl der Revisionsstelle.

Diese Anpassung war in der Kommission - wie zuvor auch schon im Ständerat - unbestritten.

Abstimmung

Angenommen - Adopté

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes ... 130 Stimmen

Dagegen ... 9 Stimmen