10.110

Förderung der Heimarbeit. Aufhebung

Marty Dick · Mit-M · Ständerat · Tessin · Freisinnig-demokratische Fraktion

La commission vous propose, à l'unanimité, d'adhérer au projet du Conseil fédéral qui consiste à abroger l'arrêté fédéral qui avait été adopté en 1949, arrêté fédéral sur la base duquel on soutenait financièrement le travail à domicile. C'était une aide qui était surtout comprise comme un soutien aux populations montagnardes pour qu'elles puissent atteindre le revenu minimal d'existence et qu'elles puissent rester vivre dans leur région.

Les conditions socioéconomiques de ces 60 dernières années se sont profondément modifiées - il est à peine besoin de le rappeler; les conditions juridiques aussi: il y a la nouvelle compensation financière et la nouvelle répartition des compétences entre la Confédération et les cantons. Il apparaît aujourd'hui que cet arrêté fédéral appartient définitivement à notre histoire et qu'il est temps de le mettre, en quelque sorte, au musée.

Cet arrêté fédéral n'a pas une grande importance financière: c'est un budget de 400 000 francs. 200 000 francs sont de toute façon maintenus, c'est une contribution à l'aide au placement des personnes travaillant à domicile, mais l'aide directe de 200 000 francs serait ainsi abolie.

La commission vous propose, à l'unanimité, d'adopter le projet du Conseil fédéral. Cet instrument n'a, aujourd'hui, plus de raison d'être; il n'est plus adapté aux conditions économiques et sociales de notre époque.

Maissen Theo · Mit-M · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp

Auch wenn ich mich nicht dem Eintreten auf diese Vorlage widersetze, erlaube ich mir doch einige Begründungen kritisch zu hinterfragen, die der Bundesrat in der Botschaft ausführt.

Festzuhalten ist, dass dieses Geschäft nicht Teil der Legislaturplanung 2007-2011 ist. Es ist ein Geschäft, das vom Bundesrat zusätzlich an die Hand genommen worden ist. Meines Erachtens wäre es vorab wünschbar, dass der Bundesrat in erster Linie diejenigen Geschäfte an die Hand nimmt, welche in der Legislaturplanung jeweils festgeschrieben sind. Ich denke da beispielsweise an ein Tourismusgesetz, das in Legislaturplanungen bereits zweimal festgehalten worden ist, und trotzdem hat sich der Bundesrat in dieser Sache nicht bewegt.

Zur Argumentation im vorliegenden Bundesbeschluss. Ich verweise auf die Bemerkung, die der Bundesrat auf Seite 521 der Botschaft macht: "Die Aufhebung des Bundesbeschlusses ergibt sich aus dem NFA sowie aus der Aufgabenüberprüfung der Bundesverwaltung." Diese Argumentation ist sachlich nicht zutreffend. In der ganzen Vorbereitungsarbeit zum NFA wurde nie über die Heimarbeit gesprochen. In den drei Botschaften zum NFA - also zu Verfassungsbestimmung, Ausführungsgesetzen und Verordnungen - findet sich kein einziger Hinweis auf die Heimarbeit. Der NFA ist ein in sich abgeschlossenes System. Man könnte auch von einem Nullsummenspiel sprechen. Mit dem NFA werden insgesamt nicht mehr Mittel zur Verfügung gestellt. Die Mittel werden aber anders zur Verfügung gestellt, nämlich vermehrt in Form von frei verfügbaren und nicht projektgebundenen Beiträgen.

Diese frei verfügbaren Mittel stellen die Kompensation für den Wegfall von Bundesbeiträgen dar, dies in Bereichen wie der Wohnbausanierung, der Naturgefahrenprävention und vor allem für den Wegfall der Finanzkraftabstufung. Der NFA bezieht sich also auf ein klar definiertes und abgeschlossenes System von Aufgabengebieten. Es ist deshalb nicht zulässig, einfach wahllos andere Aufgabengebiete mit dem NFA vermischen zu wollen, sonst wird der Grundsatz der Haushaltsneutralität, welche dem NFA zugrunde liegt, umgestossen. Will der Bund nun also die Heimarbeit an die Kantone delegieren, dann müsste der Bund umgekehrt eine andere Aufgabe gleichen Umfangs von den Kantonen übernehmen. In der vorliegenden Form ist deshalb der Verweis auf den NFA unzulässig.

Ebenso ist der Verweis auf die Aufgabenüberprüfung nicht zulässig. Die Aufgabenüberprüfung stand erst vor Kurzem zusammen mit dem sogenannten Konsolidierungsprogramm in der Vernehmlassung. Weder im Bericht über die Aufgabenüberprüfung noch im Bericht zum Konsolidierungsprogramm wurde die Heimarbeit erwähnt. Zudem haben denn auch mehrere Vernehmlassungsteilnehmer, darunter die KdK, darauf hingewiesen, dass keine Massnahmen aus der Aufgabenüberprüfung voreilig umgesetzt werden dürfen: Zuerst müssen die Zielwachstumspfade der Aufgabenüberprüfung neu diskutiert werden.

Als Argument für die Aufhebung der Heimarbeit wird in der Botschaft neben dem NFA auch die neue Regionalpolitik erwähnt und auf sie verwiesen: Damit stünden genügend Mittel für die Berggebietsförderung zur Verfügung. Diese Aussage ist nicht richtig. NFA und Regionalpolitik verfolgen separate, klar umrissene Zielsetzungen. Der NFA soll die fiskalischen Disparitäten unter den Kantonen reduzieren und die Aufgaben neu ordnen. Die Regionalpolitik hingegen soll die Wettbewerbsfähigkeit der ländlichen Räume steigern. Der Bund hat jedoch sein finanzielles Engagement in der Regionalpolitik seit 2008 stark reduziert.

Vor 2008 stellte der Bund jährliche Beiträge in der Grössenordnung von 80 bis 120 Millionen Franken zur Verfügung. Mit der neuen Regionalpolitik sind es nur noch 30 Millionen Franken. Die neue Regionalpolitik ist mehr denn je von einer integrierten Berggebietspolitik entfernt. Eine integrierte Berggebietspolitik ergibt sich erst durch das Zusammenspiel verschiedener Sektoralpolitiken, und dazu gehört auch die Förderung der Heimarbeit.

Die direkten Nutzer der Heimarbeitsförderung tragen zu dieser integrierten Berggebietsförderung auf ihre je eigene Weise bei. Durch ihre Tätigkeiten qualifizieren sie die Erwerbstätigen, ihre Arbeit in Heimarbeit auszuüben. Die entsprechenden Zahlen über die Anzahl der Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter sind nicht zu vernachlässigen. Sofern die Schätzung in der Botschaft auf Seite 514 einigermassen zutrifft, entspricht ihre Zahl von 52 000 immerhin knapp 10 Prozent aller Erwerbstätigen im Berggebiet; im Jahr 2008 betrug deren Zahl 560 000. Es sind also 10 Prozent, das ist nicht zu vernachlässigen.

Neben der Qualifizierung der Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter üben die Schweizerische Zentralstelle für Heimarbeit und das Kurszentrum Ballenberg weitere wichtige Funktionen aus. So leistet das Kurszentrum Ballenberg beispielsweise einen wesentlichen Beitrag zur Förderung des traditionellen Handwerks. Bei der Schweizerischen Zentralstelle für Heimarbeit ist bekannt, dass jeder investierte Bundesfranken eine dreimal höhere Lohnsumme von Heimarbeiterinnen und Heimarbeitern auslöst. Der Beratungs- und Vermittlungstätigkeit der Zentralstelle kommt eine hohe Bedeutung zu, da in der Schweiz nur die industrielle und gewerbliche Heimarbeit gesetzlich geregelt ist. Die Zentralstelle füllt somit eine Lücke der Bundesgesetzgebung im Dienstleistungsbereich. Mit ihren Publikationen und Dokumentationszentren tragen beide Organisationen dazu bei, dass die Tradition und das Wissen auch einer breiten Öffentlichkeit zugänglich sind und auch in der Zukunft noch abgerufen werden können.

Abschliessend möchte ich positiv festhalten, dass in der Botschaft der Stellenwert der Heimarbeit insofern anerkannt wird, als zugesichert wird, dass die Tätigkeit der Schweizerischen Zentralstelle für Heimarbeit künftig weiterhin über den Bundeskredit für Arbeitsvermittlung mitfinanziert werden soll. In diesem Zusammenhang ersuche ich den Bundesrat, darauf hinzuwirken, dass auch die Kantone weiterhin ihre Beiträge an die Zentralstelle für Heimarbeit leisten.

Forster-Vannini Erika · Mit-F · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion

Ich bin dankbar, Herr Maissen, dass Sie am Schluss Ihrer Ausführungen doch noch gesagt haben, es sei auch für Sie richtig, wenn man keine Korrektur vornehme, weil die Zentralstelle des Verbandes ja ihre Aufgabe behalten werde. Sie haben auch erwähnt, dass das frühere Ziel - die Existenzverhältnisse der Gebirgsbevölkerung durch Erhaltung und Beschaffung von Verdienst aus Heimarbeit zu verbessern - nicht mehr die gleiche Bedeutung habe. Deshalb ist der Bundesrat und unsere Kommission der Meinung, dass man diesen Bundesbeschluss aufheben kann.

Mit der Bundessubvention werden ja hauptsächlich die Organisationen unterstützt, welche die Heimarbeiter und Heimarbeitgeber zusammenführen. Es werden administrative Fragen behandelt, und die Weiterbildung der Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter wird sichergestellt. Die Feststellung ist richtig, dass sich der Schweizer Heimarbeitsmarkt gewandelt hat. Die Frage hat nicht mehr die gleiche Bedeutung. Für diejenigen, die noch in diesem Bereich tätig sind, bleibt nach wie vor die Zentralstelle erhalten. Deshalb können wir der Kommission zustimmen, ohne dass wir diejenigen, die noch auf diese Unterstützung angewiesen sind, vernachlässigen.

Ich bitte Sie ebenfalls, dem Antrag der Kommission und des Bundesrates zuzustimmen.

Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern

Meinerseits bitte ich Sie, dem Bundesrat und Ihrer Kommission zu folgen.

Herr Maissen, ich habe Ihnen gut zugehört. Sicherlich gibt es Aspekte, die weiterhin berücksichtigt werden müssen. Ich bin aber froh, dass Sie am Schluss ein positives Fazit gezogen haben. Was das Tourismusgesetz anbelangt, wissen Sie, dass wir uns in der nächsten Periode ernsthaft damit beschäftigen werden.

Ich kann nur betonen: Wir haben mit den Subventionsempfängern sehr intensiv gesprochen, mit jedem Einzelnen - da sind viele Gespräche geführt worden. Letztlich hat man für alle Beteiligten - das sind in erster Linie die Schweizerische Zentralstelle für Heimarbeit, der Kanton Uri und das Kurszentrum Ballenberg - Lösungen gefunden. Neu wird die Vermittlung von Heimarbeiterinnen und Heimarbeitern zuständigkeitshalber aus dem Bundeskredit für Arbeitsvermittlung des Seco finanziert. Mit dieser Änderung muss der Bundeskredit für Arbeitsvermittlung ohne Seco oder EVD-interne Kompensation ab 2012 um 200 000 Franken aufgestockt werden. Damit kann der Heimarbeitskredit von 400 000 Franken gestrichen werden, sodass der Bundeshaushalt um 200 000 Franken entlastet wird. Es geht nicht um die Zahlen, die ja doch klein sind, das ist nicht das Wesentliche. Wesentlich ist vielmehr, dass es weiterhin Heimarbeit gibt. Sie haben die Zahl von 50 000 genannt: Es leisten effektiv 50 000 Menschen in diesem Land weiterhin Heimarbeit. Die Heimarbeitsvermittlung über die Schweizerische Zentralstelle für Heimarbeit bleibt bestehen. Wir haben geprüft, ob die RAV eine Rolle spielen könnten, doch die RAV verfügen nicht über die nötige Kompetenz, sodass man es zentralisiert, womit diese Zentralstelle bestehen bleibt. Mit anderen Worten: Die Direktbetroffenen - der Kanton Uri, das Kurszentrum Ballenberg und die Schweizerische Zentralstelle für Heimarbeit - sind mit den in der Zwischenzeit vereinbarten Kompromissen und Lösungen einverstanden. Ich glaube, dass Sie mit gutem Gewissen Ihrer Kommission folgen können.

Inderkum Hansheiri · P-M · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen

L'entrée en matière est décidée sans opposition

Bundesbeschluss über die Förderung der Heimarbeit

Arrêté fédéral tendant à encourager le travail à domicile

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Art. 1

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Titre et préambule, art. 1

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes ... 33 Stimmen

(Einstimmigkeit)

(0 Enthaltungen)