09.082

Sportförderungsgesetz sowie Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport. Bundesgesetz

Inderkum Hansheiri · P-M · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp

1. Bundesgesetz über die Förderung von Sport und Bewegung

1. Loi fédérale sur l'encouragement du sport et de l'activité physique

Art. 12 Abs. 3, 3bis

Antrag der Einigungskonferenz

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 12 al. 3, 3bis

Proposition de la Conférence de conciliation

Adhérer à la décision du Conseil national

Art. 33 Ziff. 5 Art. 1a Abs. 4

Antrag der Einigungskonferenz

Teilnehmer an eidgenössischen und kantonalen Kaderkursen von "Jugend und Sport" im Sinne von Artikel 9 des Sportförderungsgesetzes vom ... sowie an ...

Art. 33 ch. 5 art. 1a al. 4

Proposition de la Conférence de conciliation

Les participants aux cours fédéraux et cantonaux pour moniteurs "Jeunesse et Sport", au sens de l'article 9 de la loi du ... sur l'encouragement du sport ainsi que ...

Art. 34 Abs. 2

Antrag der Einigungskonferenz

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 34 al. 2

Proposition de la Conférence de conciliation

Adhérer à la décision du Conseil national

Maissen Theo · Mit-M · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp

Die Einigungskonferenz hat am 1. Juni getagt. Es ging noch um die Differenz bezüglich der Frage, wer die Kompetenz für die Festlegung der Anzahl der obligatorischen Stunden für den Sportunterricht in der obligatorischen Schule haben soll. Die Einigungskonferenz hat mit 15 zu 10 Stimmen beschlossen, bei beiden Punkten, über die abzustimmen war, der Version des Nationalrates zu folgen. Das heisst, dass der Bund die Kompetenz hat, die Anzahl Stunden festzulegen, und zwar auf drei Lektionen. Es geht einerseits um Artikel 12 Absatz 3 und dann um Artikel 34 Absatz 2, und die Anzahl der Lektionen in der obligatorischen Schule wird in Artikel 12 Absatz 3bis festgelegt.

Dann möchte ich Sie darüber informieren, dass es noch eine Korrektur gibt, und zwar im Bereich der Übergangsbestimmungen. Auf Seite 3 der Fahne sehen Sie, dass beim Erwerbsersatzgesetz unter Artikel 1a Absatz 4 insofern eine Korrektur vorgenommen werden muss, als hier bezüglich des Sportförderungsgesetzes nicht Artikel 11, sondern Artikel 9 zu erwähnen ist. In Artikel 11 ist nämlich die generelle Subventionsbestimmung für das Programm "Jugend und Sport" erwähnt. Die Ausrichtung von Erwerbsersatzleistungen für die Teilnehmenden der Kaderbildung für "Jugend und Sport" bezieht sich hingegen auf Artikel 9 des Sportförderungsgesetzes. Deshalb ist hier in der Einigungskonferenz auch noch diese Änderung beschlossen worden.

Bieri Peter · Mit-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion

Einigungskonferenz - das heisst, es sind viele Debatten vorangegangen; die beiden Räte sind uneins geblieben.

Die Vertreter des Ständerates haben jetzt den Entscheiden des Nationalrates nachgegeben. In der Einigungskonferenz hat ein Mitglied des Nationalrates gesagt, wir sollten jetzt "diese Sünde begehen". Ich habe dann gesagt, ich sei froh, dass er das Wort "Sünde" gebrauche; damit hätten wir auch den Täter festgestellt, respektive es sei gut, dass er selbst diese Sünde eingestanden habe. Weshalb sage ich das? Wir werden jetzt das so beschliessen; dabei wollen wir es auch bewenden lassen. Ich glaube, es macht keinen Sinn, deshalb das Gesetz abzulehnen. Das Gesetz ist nämlich zu wichtig für den Sport und insbesondere auch für unsere Jugendlichen. Aber eines ist mir ein Anliegen: Daraus darf kein Präjudiz für alle anderen Begehren, die derzeit auch noch anstehen oder die dereinst auf uns zukommen werden, abgeleitet werden. Wir haben diesen neuen Verfassungsartikel im Bildungswesen beschlossen, und wir sollten uns auch in Zukunft daran halten, dass das Schulwesen im Bereich der Volksschule Sache der Kantone bleibt.

In diesem Sinne bitte ich Sie, dem Antrag der Einigungskonferenz zuzustimmen.

Jenny This · Mit-M · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Im Gegensatz zu Kollege Bieri habe ich nicht den Eindruck, wir würden eine "Sünde" begehen - überhaupt nicht. Drei Stunden obligatorisches Turnen ist in der heutigen Zeit keine Sünde mehr. Es kommt nicht darauf an, ob das vom Bund oder dem Kanton ausgeht; wichtig ist, dass es gemacht wird - basta!

Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich

Sie haben ja immer die Lösung des Bundesrates unterstützt. Ich möchte Ihnen dafür bestens danken.

In Anbetracht der jetzigen Situation bitte ich Sie aber, dem Antrag der Einigungskonferenz zuzustimmen. Wir werden uns bemühen, sofort mit der EDK Kontakt aufzunehmen, sie bei der Erarbeitung der Verordnung einzubeziehen und mit ihr das weitere Vorgehen zu besprechen, sodass die Kantone eingebunden sind. Es ist unsere Verpflichtung, bei der Umsetzung eine sehr enge Zusammenarbeit mit den Kantonen zu suchen.

Inderkum Hansheiri · P-M · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp

Präsident (Inderkum Hansheiri, Präsident): Ich stelle fest, dass kein anderer Antrag vorliegt. Sie haben somit dem Antrag der Einigungskonferenz zugestimmt.

Angenommen - Adopté