09.472
Verbesserung der Wirksamkeit und Koordination der internationalen Tätigkeiten der Bundesversammlung
Inderkum Hansheiri · P-M · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp
Präsident (Inderkum Hansheiri, Präsident): Nach Rücksprache mit dem Kommissionspräsidenten und im Einverständnis mit dem Büro des Ständerates verzichtet die Frau Bundespräsidentin auf eine Teilnahme an den Beratungen.
David Eugen · Mit-M · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp
Es geht um die Verordnung der Bundesversammlung über die Pflege der internationalen Beziehungen des Parlamentes. Wir haben schon eine solche Verordnung, sie hat einen anderen Namen: Verordnung der Bundesversammlung über ihre Delegationen in internationalen parlamentarischen Versammlungen und zur Pflege der Beziehungen mit Parlamenten anderer Staaten. Die Verordnung, die wir schon haben, wird durch die neue Verordnung revidiert und dann ersetzt. Der Anstoss dazu kommt aus dem Parlament selbst, nämlich von der Koordinationskonferenz. Der Hauptgrund für die Revision ist, dass wir den Empfang ausländischer Parlamentsdelegationen durch das Schweizer Parlament besser regeln müssen.
Die heutige Situation ist die, dass diese Empfänge stark von Zufälligkeiten abhängig sind und die Parlamentsdienste, die dafür verantwortlich sind, zu Recht geltend gemacht haben, dass wir einmal eine klare Ordnung der Verantwortlichkeiten haben müssen: Wer muss für diese Aufgabe des Parlamentes bereitstehen, damit das funktioniert? Es ist auch ein Teil der Visitenkarte des schweizerischen Parlamentes anderen Parlamenten gegenüber. Es geht darum, wie wir hier auftreten und wie wir diese Delegationen empfangen. Ich möchte keineswegs sagen, dass die Leute bisher nicht gut empfangen worden wären. Aber es sind viele Zufälligkeiten im heutigen System.
Diese Verordnungsrevision hat neben dem Ziel, den Empfang ausländischer Delegationen besser zu regeln, noch zwei weitere Ziele. Das zweite Ziel besteht in einer besseren Koordination zwischen den APK der beiden Räte und den existierenden Delegationen. Es existieren, wie Sie wissen, zahlreiche Delegationen, und es hat sich klar gezeigt, dass die aussenpolitische Aktivität des Parlamentes hier irgendwo auch fokussiert werden muss. Es müssen also die Berichte gesammelt werden, das Ganze muss zusammengeführt werden, diskutiert werden, und das Gefäss dafür sind die bestehenden Aussenpolitischen Kommissionen.
Das dritte Ziel, das anvisiert wird, ist eine Regelung der Beziehungen zum Europäischen Parlament. Es besteht bereits eine Regelung, sie muss indessen etwas angepasst, etwas verbessert werden. Das hat vor allem damit zu tun, dass das Europäische Parlament seit Januar 2010 auch für die Genehmigung der bilateralen Verträge zuständig ist. Es ist also nicht mehr so wie früher, dass ausschliesslich der Europäische Rat und die Europäische Kommission entsprechende Beziehungen zur Schweiz haben, auf Regierungsebene, sondern es ist jetzt so, dass auch das Europäische Parlament in die Vertragsbeziehungen mit der Schweiz eingeschlossen ist. Dies bedeutet, dass wir die Personen, die im Europäischen Parlament für diese bilateralen Verträge zuständig sind, kennen müssen, dass wir mit ihnen eine Beziehung aufbauen müssen und dass wir das auf einer offiziellen Schiene tun müssen. Das ist das dritte Ziel.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage der Kommission einzutreten und sie dann auch gutzuheissen.
Inderkum Hansheiri · P-M · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
Verordnung der Bundesversammlung über die Pflege der internationalen Beziehungen des Parlamentes
Ordonnance de l'Assemblée fédérale sur les relations internationales du Parlement
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1
Antrag der Kommission: BBl
Titre et préambule, art. 1
Proposition de la commission: FF
David Eugen · Mit-M · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp
Artikel 1 gehört zu den neuen Artikeln. Viele Artikel sind aus der bestehenden Verordnung übernommen, Artikel 1 hingegen ist neu. Er betrifft die Frage, wie der Empfang ausländischer Delegationen geregelt werden soll. Absatz 3 sieht vor, dass zwei Delegationen aus Mitgliedern der beiden APK gebildet werden. Beide Delegationen bestehen aus vier Mitgliedern der nationalrätlichen APK und aus drei Mitgliedern der ständerätlichen APK; sie werden je von einem der beiden Präsidenten der APK präsidiert.
Ausländische Delegationen werden künftig von einer dieser zwei Delegationen empfangen, die beiden Delegationen sind verantwortlich für Empfänge, es gibt jetzt quasi ein offizielles Gefäss. Die Sache muss noch strukturiert werden, d. h., die Arbeit muss auf die beiden Delegationen verteilt werden. Dass sie von einer dieser beiden Delegationen empfangen werden, gilt für alle Besucher, die zum Parlament kommen und nicht durch das Büro, das Ratspräsidium oder eine andere Organisation des Parlamentes offiziell empfangen werden. Die Delegationen sind quasi die Auffanggefässe. Pro Jahr kommen wahrscheinlich etwa 20 bis 25 solche Delegationen; für diese Gäste sind die zwei Delegationen zuständig. Das ist im Wesentlichen das, was in Artikel 1 neu festgelegt wird.
Die Absätze 7 und 8 nehmen bestehendes Recht auf. Bei den Bestimmungen für Delegationen, die ins Ausland gehen, wollen wir nichts ändern; sie bleiben, wie sie sind. Absatz 9 hält die Koordinationsaufgabe der beiden APK fest.
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Angenommen - Adopté
Art. 2
Antrag der Kommission: BBl
Neuer Antrag der Kommission
...
c. Parlamentarischer Ausschuss der Europäischen Freihandelsassoziation;
...
Art. 2
Proposition de la commission: FF
Nouvelle proposition de la commission
...
c. les Comités parlementaires des pays de l'Association européenne de libre-échange;
...
David Eugen · Mit-M · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp
Hier bleibt eigentlich alles gleich wie im geltenden Recht, ausser Buchstabe c, bei dem es aber nur um eine begriffliche Klärung geht. Wir sind im Parlamentarischen Ausschuss der Efta vertreten, und dieser Delegation ist auch die Pflege der Beziehungen zum Europäischen Parlament übertragen. Diese Pflege wird neu in Artikel 3 geregelt. Artikel 2 Buchstabe c ist also eine redaktionelle Anpassung.
Inderkum Hansheiri · P-M · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp
Angenommen gemäss neuem Antrag der Kommission
Adopté selon la nouvelle proposition de la commission
Art. 3
Antrag der Kommission: BBl
Neuer Antrag der Kommission
Abs. 2
Streichen
Abs. 3
Die Präsidentinnen oder Präsidenten der APK und der Efta/EP-Delegation haben das Recht, mit dem Europäischen Parlament zu verkehren. Sind die Parlamentsdienste nicht selbst in der Lage, die notwendigen Arbeiten auszuführen, können sie das Integrationsbüro EDA/EVD und die Kontaktstelle auf der Schweizer Mission bei der EU in Brüssel beiziehen.
Art. 3
Proposition de la commission: FF
Nouvelle proposition de la commission
Al. 2
Biffer
Al. 3
Les présidents des CPE et de la Délégation AELE/PE sont habilités à entretenir des relations avec le Parlement européen. Lorsque les Services du Parlement ne sont pas en mesure d'accomplir eux-mêmes les travaux nécessaires, ils peuvent s'adresser au Bureau de l'intégration DFAE/DFE et au point de contact à la Mission de la Suisse auprès de l'UE à Bruxelles.
David Eugen · Mit-M · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp
Artikel 3 ist neu. Dort geht es darum, wie die Pflege der Beziehungen zum Europäischen Parlament jetzt abgewickelt wird. Er nimmt aber im Wesentlichen die heutige Praxis auf.
In Absatz 3 ist insbesondere der Punkt aufgenommen, wie die Beziehungen zum Europäischen Parlament in der Praxis ablaufen. Die Zuständigkeit liegt bei den beiden Präsidenten der APK und beim Präsidenten der Efta/EU-Delegation: Diese sind quasi die offiziellen Ansprechpartner für das Europäische Parlament. Sie werden bei dieser Tätigkeit primär von unseren Parlamentsdiensten unterstützt. Wenn diese nicht in der Lage sind, alle Aufgaben zu erfüllen, dann haben die Präsidenten das Recht, das Integrationsbüro EDA/EVD und - das ist in diesem Text auch neu - vor allem die Kontaktstelle für Parlamentsfragen bei der Schweizer Mission in Brüssel in Anspruch zu nehmen. Es gibt ja seit letztem Herbst einen Mitarbeiter, Minister William Frei, der in Brüssel insbesondere die Beziehungen zum Europäischen Parlament und zu den dortigen Personen pflegt, die für die Schweiz wichtig sind. Hier ist quasi zugrunde gelegt, wie das Parlament ihn in Anspruch nehmen kann.
Dieser Absatz 3, diese Zusammenarbeit mit dem Integrationsbüro EDA/EVD und der Kontaktstelle der Schweizer Mission in Brüssel, ist auch so mit dem Bundesrat besprochen worden. Diesem neuen Antrag, auf der Fahne unter der Rubrik "Kommission des Ständerates", hat der Bundesrat zugestimmt, wie uns Frau Bundesrätin Calmy-Rey mitgeteilt hat. Wir streichen dafür Absatz 2, der gerade darüber steht, weil das jetzt alles in Absatz 3 integriert ist und auch alle Anforderungen hinsichtlich administrativer Klarheit erfüllen sollte.
Inderkum Hansheiri · P-M · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp
Abs. 1, 4 - Al. 1, 4
Angenommen - Adopté
Abs. 2, 3 - Al. 2, 3
Angenommen gemäss neuem Antrag der Kommission
Adopté selon la nouvelle proposition de la commission
Art. 4-15
Antrag der Kommission: BBl
Proposition de la commission: FF
David Eugen · Mit-M · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp
Ich darf noch eine kurze Bemerkung zu Artikel 13 machen: Sie wissen alle, wir haben parlamentarische Freundschaftsgruppen mit vielen Ländern. Wir haben die offiziellen Gruppen mit den Nachbarländern, die Delegationen, die wir schon lange haben. Es gibt mit zahlreichen anderen Ländern auch Freundschaftsgruppen. Diese waren bis heute im formellen Bereich überhaupt nicht existent.
Die Kommission meint, es sei richtig, dass diese Freundschaftsgruppen Beiträge erhalten können, wenn man sie einmal erwähnt. Sie erhalten das Recht, begründete Gesuche an die Koordinationskonferenz zu stellen, wenn sie etwas für notwendig halten. Aber ich unterstreiche hier, dass es kein Titel ist, um einfach Geld zu erhalten. Es ist nur so, dass die Konferenz dann frei entscheidet. Sie kann alles abwägen, und sie muss nach dem Kriterium entscheiden: Nützt es der Schweiz etwas, wenn die Freundschaftsgruppe mit einem bestimmten Land etwas unternimmt? Nützt das der Schweiz, ist das von Vorteil? Dann kann sie auch sagen: Weil dem so ist, sprechen wir für diese Gruppe einen Beitrag. Das ist der Sinn von Artikel 13.
Inderkum Hansheiri · P-M · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 28 Stimmen
(Einstimmigkeit)
(0 Enthaltungen)
Schluss der Sitzung um 18.30 Uhr
La séance est levée à 18 h 30