11.4035

Neue Spitalfinanzierung. Wirkungsanalyse erweitern

Verfahrensbeitrag

Antrag der Mehrheit

Annahme der Motion

Antrag der Minderheit

(Bortoluzzi, Baettig, Borer, Frehner, Parmelin, Scherer, Stahl, Triponez)

Ablehnung der Motion

Proposition de la majorité

Adopter la motion

Proposition de la minorité

(Bortoluzzi, Baettig, Borer, Frehner, Parmelin, Scherer, Stahl, Triponez)

Rejeter la motion

Gilli Yvonne · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion

Um die Auswirkungen der neuen Spitalfinanzierung zu untersuchen, hat der Bundesrat die Durchführung einer entsprechenden Wirkungsanalyse, früher auch Begleitforschung genannt, gutgeheissen. In dieser Wirkungsanalyse sollen zur Sicherung einer umfassenden Versorgungsqualität im Gesundheitswesen auch spezifische Fragestellungen untersucht werden, wozu chronischkranke und polymorbide Menschen - Menschen mit mehreren chronischen Krankheiten gleichzeitig - und alte Menschen vermehrt begleitet werden, um die Auswirkungen der neuen Spitalfinanzierung auf ihre Krankheitsbehandlungen und ihren Gesundheitsverlauf beobachten und werten zu können. Eine Minderheit beantragt Ihnen, das zusätzliche Forschungsprojekt, das genau auf diese sensible Patientengruppe zielt, abzulehnen.

Warum will eine Mehrheit der Kommission dieses Zusatzforschungsprojekt haben? Im Zusammenhang mit der Neuordnung der Spitalfinanzierung hat der Bundesrat eben die Wirkungsanalysen gutgeheissen; es sind insgesamt sechs Projekte, die von 2012 bis 2018 durchgeführt werden. Der Fokus dieser Projekte liegt primär auf dem Akutspitalbereich; die Langzeitpflege wird kaum mitberücksichtigt, sodass die Auswirkungen der neuen Spitalfinanzierung auf chronischkranke, polymorbide und alte Menschen nicht wissenschaftlich erforscht und evaluiert werden können. Das ist ein negativer Punkt, weil eine umfassende Versorgungsqualität im Gesundheitswesen ohne Einbezug der Langzeitpflege nicht möglich ist. Weiter handelt es sich bei diesen Patientinnen und Patienten um eine äusserst sensible Gruppe, die einerseits keine starke Lobby hat, die die Qualität der Behandlungen und den Gesundheitsverlauf wirklich beobachtet und auch ihre Interessen vertritt. Andererseits ist das eine Patientengruppe, die uns viel kostet.

Folgende Fragen sollen nun mit dem Zusatzprojekt beantwortet werden: Fragen der Langzeitpflege, der Polymorbidität, der Chronischkranken und der Alten. Das Projekt, das gestartet werden soll, soll prüfen, wie sich der Gesundheitszustand nach Einführung von DRG im Verlauf, also nach Spitalentlassungen, sowohl in häuslicher als auch in institutioneller Pflege entwickelt. Es soll prüfen, welche Änderungen sich im Vergleich zur Zeit vor Einführung von DRG ergeben. Dieses Projekt soll auch das Rehabilitationspotenzial erfassen.

Die Mehrheit der Kommission war der Überzeugung, dass genau diese Fragen mit den bereits jetzt gesprochenen Forschungsprojekten ungenügend beantwortet werden. In seiner Stellungnahme sagt auch der Bundesrat, dass die Studien eben nicht spezifisch auf chronischkranke, polymorbide und von geriatrischer Medizin betroffene Menschen zugeschnitten seien. Der Bundesrat ist bereit, ein zusätzliches Forschungsprojekt zu starten, auch wenn es für einzelne in der Begründung aufgeführte Fragen, die eben chronischkranke und polymorbide Patienten betreffen, nicht einfach ist. Er beantragt Ihnen deshalb die Annahme der Motion.

Die Kommission hat der Motion im Rahmen von Anhörungen zu DRG mit 10 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt. Eine Minderheit beantragt die Ablehnung mit der Begründung, dass vorerst die Resultate der bereits gesprochenen Wirkungsanalyse abgewartet werden sollen. Man wird aber nie Resultate erhalten über etwas, das man gar nie untersucht hat. Deswegen war die Kommission der Meinung, dass dieses zusätzliche Projekt gesprochen werden solle.

Die Kommission bittet Sie, ebenfalls der Motion zuzustimmen.

Bortoluzzi Toni · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Kommendes Jahr soll die neue Spitalfinanzierung in Kraft treten. Es ist klar, dass damit eine ansehnliche Veränderung im stationären Bereich unseres Gesundheitswesens stattfindet. Dass eine Änderung Ängste mit sich bringt für die Leute, die damit beschäftigt sind, ist auf der einen Seite verständlich, sollte aber unseres Erachtens auf der anderen Seite nicht dazu führen, dass man die Kontrollen, die Studien usw. aufbläht, ohne erste Erfahrungen gemacht zu haben. Ich glaube, zuerst sollte einmal dafür gesorgt sein, dass die neue Spitalfinanzierung nach bestem Wissen und Gewissen umgesetzt wird - so, wie sich der Gesetzgeber dazu geäussert hat und wie er sie auch verabschiedet hat. Unsere Betriebe, die Spitäler, sind für diese Umsetzung vorbereitet.

Man glaubt nun bereits vor der Inkraftsetzung, damit könne zulasten der Patienten eine Entwicklung einsetzen, die eine Kontrolle vorweg nötig macht. Die Minderheit aber ist überzeugt, dies sei nicht nötig. Damit wäre auch eine Aufblähung der Bürokratie verbunden. Auf der einen Seite beklagen die Leute im Gesundheitswesen die mit dieser neuen Finanzierung zusammenhängende, zusätzliche administrative Belastung. Auf der anderen Seite wird aber keine Rücksicht auf weitere Belastungen genommen, die dazu führen, dass das Personal mit noch mehr Administration beschäftigt ist.

Ich bitte Sie, vorläufig einfach einmal zu sagen: Wir setzen diese Spitalfinanzierung um; wir sind dafür besorgt, dass diese Massnahmen im Sinne des Gesetzgebers ordentlich und qualitativ richtig umgesetzt werden. Damit können wir in zwei, drei Jahren ein Fazit ziehen und schauen, wo Korrekturen nötig sind.

Es ist unseres Erachtens auch verfehlt zu glauben, dass ein solcher massiver Veränderungsschritt - das ist ein massiver Veränderungsschritt - gleich von den ersten Wochen an ohne Mängel funktionieren wird. Man muss auch akzeptieren, dass schrittweise zu dieser neuen Finanzierung gefunden wird. Ich bin überzeugt, dass dies letztlich zugunsten der Patienten, der Versicherten und auch der Steuerzahler sein wird.

Ich bitte Sie also, die Wirkungsanalyse und damit diese Motion abzulehnen.

Burkhalter Didier · BR-M · Bundesrat · Neuenburg

Nous n'avons pas l'impression que la motion prévoie que le nouveau financement hospitalier marche dès le départ comme sur des roulettes, si je puis dire. Nous avons plutôt l'impression que l'on demande que les études d'évaluation soient entreprises de manière à pouvoir répondre à un certain nombre de questions. Et il nous semble que l'on peut peut-être trouver un moyen de répondre assez bien à la demande formulée dans la motion, sans pour autant tomber dans le travers consistant à mettre en place une administration trop lourde. C'est pourquoi le Conseil fédéral ne s'y oppose pas.

Toutefois, il ne veut pas non plus changer complètement son concept d'évaluation qui a été défini au mois de mai 2011. Sans entrer dans les détails, je peux vous dire que nous allons réaliser six études visant à évaluer les répercussions de la révision de la LAMal selon des paramètres très importants, tels que la haute qualité des soins, la maîtrise des coûts et la solidarité. Je répète que je ne veux pas aller dans les détails, mais ces différentes études tiendront compte également des répercussions de la révision sur les groupes de patients qui sont évoqués dans la motion. Ces études ne sont pas spécifiquement consacrées aux malades chroniques, aux personnes atteintes de pathologies multiples et aux personnes en gériatrie, mais leurs conclusions refléteront également la situation de ces collectifs de patients fortement représentés dans de nombreux hôpitaux.

Nous ferons donc en sorte que les exigences légitimes de la présente motion soient remplies autant que possible dans le cadre de l'évaluation prévue, et cela en respectant l'enveloppe financière allouée.

Le Conseil fédéral tient encore à préciser que, pour certaines questions qui sont posées, il s'avérera assez difficile d'établir la distinction entre les effets de la présente révision de la LAMal et d'autres facteurs qui ont aussi de l'influence dans le même domaine.

Avec ces quelques réserves et en faisant preuve de réalisme, nous estimons que nous pouvons tout à fait accepter cette motion, qu'il ne s'agit pas de faire une étude complémentaire énorme, mais d'intégrer à la démarche que nous effectuons les éléments essentiels et justifiés contenus dans la motion.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 92 Stimmen

Dagegen ... 60 Stimmen