09.095

jugend + musik. Volksinitiative

Walter Hansjörg · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

2. Bundesbeschluss über die Jugendmusikförderung (Gegenentwurf zur Volksinitiative "Jugend und Musik")

2. Arrêté fédéral sur la promotion de la formation musicale des jeunes (contre-projet à l'initiative populaire "Jeunesse et musique")

Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Wir beginnen unsere Beratungen des Geschäftes 09.095 mit der Vorlage 2, dem Bundesbeschluss über die Jugendmusikförderung, d. h. dem vom Ständerat angenommenen Gegenentwurf.

Gilli Yvonne · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion

Als Erstrat haben Sie in der Herbstsession vor einem Jahr der Initiative mit einem sehr klaren Mehr bei 126 zu 57 Stimmen zugestimmt. Damals gab es einen ersten Minderheitsantrag für einen direkten Gegenvorschlag zu Artikel 69a Absatz 2, der den Bund klar auf eine subsidiäre Kompetenz der Musikförderung festlegte und ihn explizit auf die Förderung musikalisch Begabter verpflichtete. Dieser Minderheitsantrag wurde von Ihnen damals deutlich mit 152 zu 32 Stimmen abgelehnt.

Heute ist die Ausgangslage insofern anders, als der Ständerat, der die Initiative in der Frühjahrssession 2011 mit 19 zu 15 Stimmen ablehnte, einem ersten Entwurf eines direkten Gegenvorschlages zustimmte - mit dem Auftrag an die Kommission, die WBK-NR, diesen noch im Sinne einer Annäherung an die Forderungen der Initiantinnen und Initianten zu verbessern. Dem direkten Gegenvorschlag stimmte der Ständerat mit 25 zu 9 Stimmen bei 6 Enthaltungen zu. Der Ständerat hat also klar signalisiert, dass der Kompromiss in der Formulierung eines direkten Gegenvorschlags liegen soll.

Unsere Kommission tagte am 9. September, nachdem Sie der Fristverlängerung um ein Jahr bis Mitte 2012 zugestimmt hatten. Die Kommission beschloss mit 20 zu 1 Stimmen Eintreten auf den Gegenentwurf. Betreffend den Gegenentwurf des Ständerates wurden Kantone und Erziehungsdirektorenkonferenz durch die WBK-SR zur Vernehmlassung gebeten. Zwanzig Kantone und die EDK unterstützten den Gegenentwurf.

Aubert Josiane · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion

C'est la deuxième fois que notre conseil traite l'initiative "Jeunesse et musique". Le 27 et le 28 septembre 2010, notre conseil a mené un long débat d'entrée en matière. De nombreux avis favorables au sujet de la place particulière à donner à la musique dans notre société, dans la formation de notre jeunesse et, par voie de conséquence, dans notre Constitution, se sont exprimés. Le Conseil national, contre l'avis du Conseil fédéral, a décidé, par 152 voix contre 32, de ne pas présenter de contre-projet et, par 126 voix contre 57, de recommander au peuple et aux cantons d'accepter le texte de cette initiative.

L'examen de cette initiative au Conseil des Etats a éveillé un élan de sympathie par rapport à la place à réserver à la musique dans notre société et à son rôle de ciment national, car elle permet de dépasser les frontières culturelles et d'intégrer plus facilement chacun. Mais une longue discussion autour de la subsidiarité et du rôle des cantons, tout spécialement concernant l'aspect de l'enseignement de la musique à l'école, a été menée, qui a conduit, suite aussi à la position de la CDIP, à proposer un contre-projet. Si vous relisez le compte rendu de la séance du Conseil des Etats du 9 mars 2011, vous constaterez que le contre-projet, accepté par 25 voix contre 9 et 6 abstentions, l'a été sans conviction, avec la demande expresse adressée à la commission de notre conseil de la réexaminer et de trouver l'oeuf de Colomb en la matière.

Votre commission, le 9 septembre passé, est entrée en matière sur un contre-projet et s'est penchée sur le texte accepté par le Conseil des Etats; ce texte, s'il semble satisfaire vingt cantons, ne convainc pas du tout les initiants.

La formulation du Conseil des Etats à l'alinéa 1, si elle respecte la répartition des compétences entre cantons et Confédération, fait disparaître du coup la responsabilité de la Confédération, par exemple pour les jeunes, qui ne sont plus explicitement mentionnés. L'article 67a alinéa 1 décidé par le Conseil des Etats, de l'avis exprimé à plusieurs reprises dans la commission, ne fait qu'entériner la situation insatisfaisante actuelle de la formation musicale au niveau scolaire.

Dans cette même version, l'alinéa 2 ne prend en compte que la formation musicale extrascolaire, pour laquelle la Confédération est autorisée à fixer des normes. L'encouragement des talents musicaux a complètement disparu.

La majorité de la commission a donc soutenu une nouvelle proposition, qui reste très près du projet des initiants, en prenant en compte les trois aspects qui sont au coeur de l'initiative, à savoir la qualité de l'enseignement musical à l'école, l'accès des jeunes à la pratique musicale et l'encouragement des jeunes talents. Cette proposition a été préférée à la version du Conseil des Etats, par 15 voix contre 5 et 2 abstentions.

Les propositions des minorités Wasserfallen et Markwalder tentent de mieux tenir compte de la subsidiarité sans avoir réussi à convaincre, la proposition de la minorité II (Markwalder) excluant du texte la mention de l'école et celle de la minorité I (Wasserfallen) excluant la mention de l'encouragement des jeunes talents. Elles ont été rejetées par 14 voix contre 6 et 2 abstentions pour la proposition Markwalder et par 14 voix contre 9 pour la proposition Wasserfallen.

Il faut encore ajouter que tout au long des discussions, le bien-fondé d'un soutien accru à la musique n'a pas été remis en question par la commission, qui est persuadée des grandes chances d'acceptation dont l'initiative bénéficiera devant le peuple. La version retenue par la majorité de votre commission, selon les contacts que différents membres de la commission ont eus avec les initiants, leur permettrait probablement de retirer l'initiative et de soumettre un seul texte au peuple.

Nous vous encourageons à suivre la majorité de la commission et à accepter le contre-projet nouvellement formulé.

Weibel Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion

Wir Grünliberalen sind für Eintreten auf die Vorlage. Der gesellschaftliche Wert der Musik und des Musikunterrichts ist für uns unbestritten. Die ganzheitliche Bildung umfasst zwingend auch einen qualitativ hochstehenden Musikunterricht. Es ist bekannt: Die musikalische Förderung von Kindern wirkt sich positiv auf die mathematischen und sprachlichen Fähigkeiten aus. In den Pisa-Studien schneiden nämlich diejenigen Länder besonders gut ab, die auch viel Musik unterrichten.

Musikunterricht, der hohen qualitativen Ansprüchen gerecht wird, hat einen immensen kulturellen Wert. Das Erfassen von Weite und Tiefe der Musik erfordert aber eine fundierte Ausbildung. Erst diese fundierte Ausbildung ermöglicht das Wahrnehmen von und den Umgang mit musikästhetischer Vielfalt. Derartige musikalische Bildung kann nur von Lehrpersonen vermittelt werden, die entsprechend qualifiziert sind. Insbesondere hier bestehen aber offensichtlich Mängel. Es ist oft dem Zufall überlassen, ob die Schüler und Schülerinnen im Fach Musik von einer ausreichend qualifizierten Person unterrichtet werden. Ein Hauptziel der Initiative ist deshalb die qualitative Verbesserung des Musikunterrichts. Ein Mittel dazu ist etwa das Festlegen von Standards für den Unterricht und von Eckwerten für die Ausbildung der Lehrkräfte. In beiden Bereichen ist der Handlungsbedarf bekannt. Das hat beispielsweise auch der Musikbildungsbericht aus dem Jahre 2005 aufgezeigt.

Der Zugang zur Musik ist keine Selbstverständlichkeit, sondern muss vermittelt werden. Kinder und Jugendliche, die den Zugang zur Musik finden und Freude daran finden, betreiben Musik weiterhin als Hobby. Aus gesellschaftlicher Sicht ist Musik eine überaus sinnvolle Freizeitbeschäftigung. Das gilt genau gleich wie für den Sport. Insbesondere bildungsferne Junge haben aber diesen Zugang oft nicht. Im Sinne der ganzheitlichen Bildung soll ihnen die Schule diesen Zugang ermöglichen. Dafür braucht es minimale Standards, insbesondere was die Ausbildung der Lehrkräfte anbelangt.

Die kostenneutrale Umsetzung der Initiative ist möglich und für uns Grünliberale auch eine Voraussetzung. Mögliche finanzielle Implikationen stehen primär in einem Zusammenhang mit den vom Initiativkomitee vorgeschlagenen Massnahmen und sind nicht Bestandteil des Initiativtextes.

Wir Grünliberalen erachten die ordnungspolitischen Bedenken des Bundesrates bezüglich des Eingriffs in kantonale Zuständigkeitsbereiche als durchaus berechtigt. Gleichzeitig anerkennen wir aber klar den Handlungsbedarf. Deshalb treten wir auf die Vorlage ein und werden die Minderheit Aubert unterstützen, welche sowohl die Initiative wie auch den Gegenvorschlag zur Annahme empfiehlt.

Riklin Kathy · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP-EVP

Wir von der CVP haben die Volksinitiative "Jugend und Musik" und damit den Artikel zur musikalischen Bildung in der Bundesverfassung in den vorgängigen Debatten im Nationalrat immer grossmehrheitlich unterstützt. Wir werden daher konsequenterweise auch heute die Initiative unterstützen.

Wir begrüssen es aber, dass ein Gegenvorschlag gefunden wurde, welcher die wesentlichen Anliegen aufnimmt. Der Bund soll Grundsätze für den Musikunterricht an Schulen festlegen, den Zugang der Jugend zum Musizieren und musikalisch Begabte fördern. Damit werden Musik- und Sportunterricht von Bundesseite analog gefördert.

Wir von der CVP werden die Initiative und den Gegenvorschlag unterstützen und für die Volksabstimmung dem Volk empfehlen, den Gegenentwurf vorzuziehen. Wir hoffen aber, dass es am Schluss nur eine Abstimmung gibt und dass sich die Initianten dem Gegenentwurf anschliessen werden.

Haller Vannini Ursula · Mit-F · Nationalrat · Bern · Fraktion BD

Im Namen der BDP-Fraktion beantrage ich Ihnen, auf den direkten Gegenvorschlag einzutreten, bei Artikel 67a der Mehrheit der Kommission zu folgen und beide Minderheitsanträge abzulehnen.

Es soll hier nicht noch einmal wiederholt werden, was bei der Beratung der Volksinitiative im letzten Herbst schon dargelegt wurde. Hier deshalb zusammenfassend nur so viel: Unsere Fraktion hat sich bei der ersten Beratung der Volksinitiative "Jugend und Musik" einstimmig für die Initiative ausgesprochen. Wir sind überzeugt, dass die Initiative eine sehr grosse Bedeutung hat. Musik, das Aufwachsen mit Musik, die Möglichkeit zu musizieren - all dies ist so wichtig, dass der Zugang zur Musik in unserem Land für alle Kinder und Jugendlichen gleichermassen offen sein muss. Musik deckt wichtige gesellschaftliche Anliegen ab, von der Gesundheitsförderung bis hin zu sozialer Kompetenz und Integration. Es ist überdies erwiesen, dass sich der musikalische Unterricht auch in anderen Lernbereichen förderlich auf die Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler auswirkt. Kurz: Kinder und Jugendliche, die Musik machen, lernen leichter, auch in anderen Fächern. Es gibt weitere positive Aspekte wie Fleiss, Durchhaltewillen, Auftreten, Offenheit gegenüber Neuem.

Das Angebot und der Zugang zur Musik sind in unserem Land heute sehr unterschiedlich gestaltet, und wir haben schulisch und ausserschulisch eine grosse Ungleichbehandlung. Oft ist der Zugang auch noch vom Portemonnaie der Eltern abhängig. Das kann und darf aber angesichts dessen, dass Musik - ich möchte das noch einmal unterstreichen - für die ganzheitliche Entwicklung von Kindern zentral ist, nicht sein! Alle sollen entsprechende Möglichkeiten der Teilnahme und Förderung haben. Damit aber ein Minimum gewährleistet ist, damit wir überall in unserem Land gleiche minimale Standards haben, braucht es die Vorgabe des Bundes und auch eine bessere Förderung.

Es ist deshalb höchste Zeit, dass wir ein Konzept wie "Jugend und Sport" auch für die Musik erhalten. "Jugend und Musik" muss in Zukunft einen ebensolchen Stellenwert haben. Bund und Kantone sollen deshalb verpflichtet werden, die musikalische Bildung, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, zu fördern. Dazu verlangt die Initiative, dass der Bund Grundsätze für den Musikunterricht an Schulen, für den Zugang der Jugend zum Musizieren und für die Förderung musikalisch Begabter festlegt.

Nun hat sich bei der Beratung im Ständerat und in der WBK gezeigt, dass die Initiative mit Artikel 67a Absatz 2 in der Tat die Kantone zu wenig einbezieht. Es macht deshalb Sinn - und wir begrüssen dies -, wenn mit dem direkten Gegenvorschlag der Text entsprechend angepasst wird.

Die BDP-Fraktion ist dementsprechend der Meinung, dass die Mehrheit der Kommission einen guten Kompromiss gefunden hat, der zwischen der Fassung des Ständerates, welche überhaupt keine Bundeskompetenz vorsah, und der Fassung des Nationalrates, die gemäss Initiative die Kantone überhaupt nicht einbezog, liegt und der es den Initianten ermöglichen würde, die Initiative zurückzuziehen, wie dies im Übrigen auch schon signalisiert wurde. Gemäss Antrag der Kommissionsmehrheit soll der Bund, wie dies in Artikel 62 Absatz 6 der Bundesverfassung vorgesehen ist, die Mitwirkung der Kantone suchen, wenn er im Schulwesen legiferiert. Eine analoge Regelung haben wir gerade erst im Bereich des Sports beschlossen. Es wäre nicht erklärbar, dass dies beim Sport Sinn macht, bei der Musik jedoch nicht infrage kommen soll.

Aus all diesen Gründen beantragt Ihnen die BDP-Fraktion, auf den Gegenvorschlag einzutreten und bei Artikel 67a der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.

Wasserfallen Christian · Mit-M · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion

Es geht in erster Linie darum, wie Sie sich positionieren wollen: Ja zur Initiative und Ja zum Gegenvorschlag oder Nein zur Initiative und Ja zum Gegenvorschlag? Die Kommissionsmehrheit, welche die FDP/die Liberalen unterstützt, empfiehlt Ihnen, Volk und Ständen zu empfehlen, die Initiative abzulehnen und den Gegenvorschlag anzunehmen. Dabei empfiehlt die FDP/die Liberalen insbesondere die Version der Minderheit I oder der Minderheit II.

Warum? Die Vorrednerin hat gesagt, im Sport habe man eine Mindestanzahl von Lektionen auf Bundesebene verordnet und diese im Stundenplan verankert, jetzt müsse man dasselbe in der Musik machen. Die FDP/die Liberalen und ich sind der Meinung, dass diese Spirale endlich durchbrochen werden muss. Es ist nicht legitim, dass der Bund - wie im Text gefordert - auf Verfassungsstufe den Musikunterricht in den Grundschulen einseitig bestimmen kann. Der Initiativtext der Volksinitiative "Jugend und Musik" besagt, dass ausschliesslich der Bund die Grundsätze festlegt, ohne die Kantone zu befragen. Dieser Paradigmenwechsel, den wir mit der Initiative "Jugend und Musik" vornehmen würden, ist so sicher nicht legitim.

Wir haben in der Kommission versucht, einen Gegenvorschlag zu zimmern, um die Situation entschärfen zu können. Deshalb ist auch der Antrag der Kommissionsmehrheit entstanden. Er fordert, dass die Kantone immerhin im Bereich der Grundschule noch ein Mitspracherecht geniessen und anbringen können, was sie überhaupt in den Grundschulunterricht einbauen wollen. Es geht ja letztlich darum, dass man in der Verfassung eine klare Forderung festlegt, die in den Kantonen umgesetzt werden muss, da der Bund nicht dafür verantwortlich ist. Also müsste man zumindest die Kantone mit einbeziehen.

Die Initiative hat einen zweiten Pferdefuss, und darum sind die beiden Minderheitsanträge entstanden. Gemäss unserer Fraktion ist es nach wie vor nicht legitim, dass man auf Bundesebene, auf Verfassungsstufe in den Musikunterricht eingreift. Man kann ja allgemeine Grundsätze festlegen, das ist überhaupt kein Problem. Lesen Sie den Minderheitsantrag II (Markwalder), lesen Sie meinen Minderheitsantrag I: Es geht um allgemeine Grundsätze. Übrigens, der erste Absatz - "Bund und Kantone fördern die musikalische Bildung, insbesondere von Kindern und Jugendlichen" - ist eins zu eins aus der Volksinitiative übernommen worden. Es geht aber unserer Meinung nach nicht an, dass wir dann wieder in den Musikunterricht eingreifen und das explizit in einem Artikel der Bundesverfassung festschreiben.

Wenn Sie auch hier die kantonalen Hoheiten respektieren und in der Bildungspolitik nicht ständig von Bundesebene her bei den Kantonen eingreifen wollen, was ich Ihnen ans Herz lege, dann nehmen Sie den Antrag der Minderheit II oder jenen meiner Minderheit I an. Dann haben wir einen reinen Tisch. Sie vergeben sich überhaupt nichts. Es werden in Zusammenarbeit mit den Kantonen Grundsätze definiert; das ist ja das oberste Ziel der Volksinitiative. Es kann nicht so weit gehen, dass wir bei jedem bildungspolitischen Thema an diesem Pult darüber diskutieren, was in den Grundschulen gemacht werden soll. Der Lehrplan ist nicht unsere Hausaufgabe, die wir zu erledigen haben.

In dem Sinne beantragen wir Ihnen, die Initiative abzulehnen und den Gegenvorschlag gemäss der Minderheit I (Wasserfallen) oder der Minderheit II (Markwalder) anzunehmen.

Graf Maya · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion

Die grüne Fraktion ist immer für die Volksinitiative "Jugend und Musik" eingetreten. Die musikalische Bildung unserer Jugendlichen ist ein zentrales Anliegen und gehört zur Bildung.

Die grüne Fraktion tritt heute auf den direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative "Jugend und Musik" ein. Dies tun wir aber nur darum, weil die nationalrätliche Kommission in ihrer Mehrheit bei Artikel 67a Absätze 1 und 2 eine klare Verbesserung gegenüber der Fassung des Ständerates vorschlägt und somit das Kernanliegen der Volksinitiative auch aufnimmt, vor allem was den Musikunterricht an den Schulen betrifft. So schlägt die Mehrheit der WBK des Nationalrates vor, in Artikel 67a Absatz 1 den ersten Absatz der Volksinitiative im Wortlaut zu übernehmen. Bei Absatz 2 schlägt die Mehrheit der Kommission vor, ebenfalls die Formulierung der Volksinitiative zu übernehmen, sie aber mit dem wichtigen Zusatz "unter Mitwirkung der Kantone" zu ergänzen. Damit bleibt die Bildungssouveränität der Kantone gewahrt. Diese substanzielle Verbesserung der Mehrheit der Kommission ist auch eine Bedingung dafür, dass die Volksinitiative überhaupt zurückgezogen werden könnte.

Die grüne Fraktion wird daher die beiden Minderheitsanträge I (Wasserfallen) und II (Markwalder), die eine Verwässerung dieses Anliegens vorschlagen, ablehnen. Bei der Vorlage 1, in der es um die Empfehlung hinsichtlich der Volksinitiative geht, wird die grüne Fraktion die Minderheit Aubert unterstützen: Die Bundesversammlung soll die Volksinitiative und den Gegenentwurf zur Annahme empfehlen, wobei beim Stichentscheid der Gegenentwurf vorzuziehen ist.

Wir beantragen Ihnen, bei beiden Vorlagen der grünen Fraktion zu folgen.

Galladé Chantal · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Die SP-Fraktion unterstützt die Volksinitiative und den Gegenvorschlag der Mehrheit. Die musikalische Bildung, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, in der Verfassung zu verankern ist uns ein wichtiges Anliegen. Ebenfalls wichtig ist uns die Förderung musikalisch Begabter.

Nun stellt sich die Frage, inwieweit wir zugunsten der musikalischen Förderung in die Kantonshoheit eingreifen dürfen oder sollen, denn die Volksschule fällt ja unter kantonale Hoheit. Für die SP-Fraktion ist klar, dass die Förderung der musikalischen Bildung auch und gerade an der Volksschule stattfinden soll. Dies unterscheidet die Volksinitiative und den Gegenvorschlag der Mehrheit, die beide in die Volksschule eingreifen wollen, von den beiden Minderheitsanträgen; wir werden mindestens über einen von ihnen noch abstimmen.

Nur wenn der Bund gewisse Grundsätze festlegt - das darf durchaus auch unter Mitwirkung der Kantone geschehen, wie dies der Gegenvorschlag der Mehrheit will -, nur wenn die Grundsätze national gelten, ist gewährleistet, dass ein Kind im Puschlav die gleichen Voraussetzungen hat wie ein Kind in Zürich oder in Genf. Wir wollen eine gewisse Garantie dafür, dass musikalische Bildung nicht zufällig vom Wohnkanton oder von der Wohngemeinde abhängig gemacht wird. Wir wollen auch eine gewisse Garantie dafür, dass die Kantone den Musikunterricht nicht unter finanziellem Druck beliebig nach unten fahren können. Wir wollen einen gewissen Standard für alle.

Die Diskussion erinnert ja sehr an die Diskussion, welche wir schon im Zusammenhang mit den drei Lektionen Sportunterricht geführt haben. Die Musik und den Sport als wichtige Elemente für ein gesundes Heranwachsen von Kindern und Jugendlichen zu betrachten, als nicht zu vernachlässigende Bildungselemente, ist richtig. Gerade deshalb können wir diese in der Verfassung auch auf dieselbe Stufe stellen.

Wir müssen uns gut überlegen, ob ein Eingriff in die kantonale Hoheit gerechtfertigt ist. Wir sind aber der Meinung, dass wir hier genügend Legitimation haben - gerade wenn wir daran denken, mit welch grosser Mehrheit das Stimmvolk Ja zum Verfassungsartikel zur Bildung gesagt hat, und gerade wenn wir sehen, dass wir es jetzt beim Sport auf dieselbe Art und Weise gemacht haben.

Die SP-Fraktion wird deshalb der Volksinitiative und auch dem Gegenvorschlag der Mehrheit, der die Schule mit einbezieht, zustimmen. Ich danke Ihnen, wenn Sie uns folgen.

Müri Felix · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Sie kennen sicher die Situation auch: Sie finden eine politische Idee durchaus sympathisch, Sie anerkennen ihre gesellschaftliche Bedeutung, und trotzdem müssen Sie sie aus ordnungspolitischen Gründen ablehnen. So geht es mir gerade im Zusammenhang mit der Initiative "Jugend und Musik". Es ist aus ordnungspolitischen Gründen falsch, wenn der Bund die Hoheit von Kantonen und Gemeinden untergräbt. Er soll sich nicht in die Aufgaben der Kantone einmischen.

Bei der Anhörung der Kantone kam eines klar zum Vorschein: Die musikalische Bildung im schulischen und ausserschulischen Bereich klappt hervorragend und ist zum Aushängeschild vor allem der Gemeinden, aber auch der Kantone geworden. Nehmen Sie also den Kantonen und Gemeinden diesen Elan nicht weg. Sie sind ausserordentlich daran interessiert, dass die Belange der Musik und das Musizieren auf allen Stufen bestmöglich gefördert werden. Deshalb wollen wir die Hoheit der Kantone belassen.

Wir werden die Initiative ablehnen und den Gegenvorschlag annehmen, wobei wir dem Antrag der Minderheit II (Markwalder) zustimmen.

Burkhalter Didier · BR-M · Bundesrat · Neuenburg

A ce stade du débat, il s'agit uniquement de se prononcer sur l'entrée en matière sur le projet 2. Afin d'éviter de me répéter une troisième fois ou d'entonner pour la troisième fois le même refrein, je vais me concentrer uniquement là-dessus et rappeler la position du Conseil fédéral: celui-ci est opposé à l'initiative - il l'a déjà dit à plusieurs reprises - essentiellement en raison de la problématique de la souveraineté cantonale. Il n'est donc pas du tout question de ne pas reconnaître l'importance de la musique, bien au contraire, mais ici il s'agit d'un débat mettant en cause la souveraineté cantonale dans le domaine de l'école obligatoire, et il nous paraît très important de ne pas l'oublier.

Madame Haller souhaite que le principe de "Jeunesse et sport" soit appliqué à "Jeunesse et musique": aura-t-on bientôt "Jeunesse et mathématiques" ou que sais-je encore? Il y a un risque de dérive avec ces compétences fédérales en matière de scolarité obligatoire. Malgré tout l'intérêt et l'appréciation chaleureuse que nous avons pour la musique, et en particulier pour la musique chez les jeunes et les enfants, nous vous demandons de faire attention à la répartition des compétences, qui est une règle très importante pour notre pays.

Le Conseil fédéral est donc opposé à l'initiative; il n'est pas opposé par principe à un contre-projet, mais il n'en a pas prévu. Si véritablement le Parlement souhaite un contre-projet, alors nous estimons - malgré tout le respect que nous lui devons - qu'il faut fixer quelques conditions pour garantir un soutien affirmé et convaincu à ce futur éventuel contre-projet. Ces conditions sont simples: il faut d'une part que la répartition des compétences entre les cantons et la Confédération en matière de scolarité obligatoire soit respectée, et non pas chamboulée complètement, et d'autre part que l'initiative soit retirée, de manière à ce que le peuple souverain puisse se prononcer sur un seul projet sur ce thème, et non pas sur deux projets.

Nous n'entrons pas maintenant dans le détail du contre-projet, puisque le débat va porter là-dessus tout à l'heure, mais nous souhaitons que ces éléments-là, tout spécialement le respect de la répartition des compétences entre les cantons et la Confédération en matière de scolarité - surtout au moment même où nous revoyons le fédéralisme en matière de hautes écoles et où les cantons sont engagés dans le dur labeur de l'élaboration des plans d'étude -, ne soient pas chamboulés. Nous vous demandons d'y être très attentifs au cas où vous entreriez en matière, comme cela paraît être le cas, sur un contre-projet.

Walter Hansjörg · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen

L'entrée en matière est décidée sans opposition

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Titre et préambule

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Ziff. I Einleitung

Die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft wird wie folgt geändert:

Ch. I introduction

La Constitution fédérale de la Confédération suisse est modifiée comme suit:

Angenommen - Adopté

Art. 67a

Antrag der Mehrheit

Abs. 1

Bund und Kantone fördern die musikalische Bildung, insbesondere von Kindern und Jugendlichen.

Abs. 2

Der Bund legt unter Mitwirkung der Kantone Grundsätze fest für den Musikunterricht an Schulen, den Zugang der Jugend zum Musizieren und die Förderung musikalisch Begabter.

Antrag der Minderheit I

(Wasserfallen, Bader Elvira, Flück, Glauser, Kunz, Maire, Miesch, Mörgeli, Pfister Theophil)

Abs. 1

Bund und Kantone fördern die musikalische Bildung, insbesondere von Kindern und Jugendlichen.

Abs. 2

Bund und Kantone legen gemeinsam Grundsätze fest über die ausserschulische musikalische Bildung, insbesondere von Kindern und Jugendlichen.

Antrag der Minderheit II

(Markwalder, Flück, Glauser, Kunz, Maire)

Abs. 1

Bund und Kantone fördern die musikalische Bildung, insbesondere von Kindern und Jugendlichen.

Abs. 2

Der Bund legt unter Mitwirkung der Kantone die Grundsätze fest für den Zugang der Jugend zum Musizieren und die Förderung musikalisch Begabter.

Art. 67a

Proposition de la majorité

Al. 1

La Confédération et les cantons encouragent la formation musicale, en particulier des enfants et des jeunes.

Al. 2

La Confédération fixe, avec la participation des cantons, les principes applicables à l'enseignement de la musique à l'école, à l'accès des jeunes à la pratique musicale et à l'encouragement des talents musicaux.

Proposition de la minorité I

(Wasserfallen, Bader Elvira, Flück, Glauser, Kunz, Maire, Miesch, Mörgeli, Pfister Theophil)

Al. 1

La Confédération et les cantons encouragent la formation musicale, en particulier des enfants et des jeunes.

Al. 2

La Confédération et les cantons fixent ensemble les principes applicables à la formation musicale extrascolaire, en particulier celle des enfants et des jeunes.

Proposition de la minorité II

(Markwalder, Flück, Glauser, Kunz, Maire)

Al. 1

La confédération et les cantons encouragent la formation musicale, en particulier des enfants et des jeunes.

Al. 2

La Confédération fixe, avec la participation des cantons, les principes applicables à l'accès des jeunes à la pratique musicale et à l'encouragement des talents musicaux.

Gilli Yvonne · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion

Jetzt konkret zur Haltung der Kommission bezüglich einzelner Gegenvorschläge: Es ist klar, der vorbestehende Gegenvorschlag des Ständerates ist sehr allgemein formuliert, nimmt die Hauptanliegen der Initiantinnen und Initianten aber nicht auf, respektiert in diesem Sinn jedoch maximal die Bildungssouveränität der Kantone. Dies hat sich auch in der Vernehmlassung ausgedrückt, indem zwanzig Kantone und die EDK den ständerätlichen Gegenentwurf unterstützt haben. Gerade das Ausklammern des schulischen Musikunterrichts und das fehlende Bekenntnis zur Förderung musikalisch Begabter sind aber von einer Mehrheit in unserer Kommission mit dem Argument kritisiert worden, es fehlten dem ständerätlichen Gegenentwurf zwei essenzielle Bestandteile der Initiative:

1. Es fehlt die Festlegung von Grundsätzen für den Musikunterricht in den Schulen, welche es erlauben würden, die grossen kantonalen Disparitäten bezüglich Qualität und Zugang zum Musikunterricht an den Schulen, die sich in den letzten Jahren nicht verkleinert haben, zu vermindern - und nur so können sie vermindert werden.

2. Es fehlt die Förderung der musikalisch Begabten. Diese muss aus Sicht der Initiantinnen und Initianten auch im internationalen Vergleich in der Schweiz harmonisiert und verstärkt werden.

Dieses Manko im ständerätlichen Gegenentwurf würde es nach Einschätzung einer Mehrheit der Kommissionsmitglieder den Initiantinnen und Initianten nicht erlauben, ihre Initiative zurückzuziehen. Die Kommission beschloss deshalb, die Hauptanliegen der Initiative wieder in ihren Gegenentwurf aufzunehmen. Dem Anliegen von Bundesrat und Kantonen auf Respektierung der Bildungssouveränität wird der Gegenentwurf der Kommission gerecht durch die Formulierung, wonach der Bund unter Mitwirkung der Kantone Grundsätze für den Musikunterricht festlegt.

Die Minderheit I (Wasserfallen) wollte die Bildungssouveränität durch die Formulierung "Bund und Kantone legen gemeinsam Grundsätze fest" klarer gesichert haben. Zudem begrenzt sie die Musikförderung auf die ausserschulischen Bereiche und verzichtet ganz auf die Erwähnung der musikalischen Talentförderung. Die Kommission teilt die Meinung dieser Minderheit nicht, wonach nur so die Bildungssouveränität garantiert sei. Die Kommission teilt auch die Meinung nicht, dass der Kommissionsgegenentwurf einen Eingriff in die Hoheit der Kantone zur Gestaltung des Unterrichtes darstellt. Die Kommission lehnte in der Folge den Antrag Wasserfallen in der Gegenüberstellung mit dem Gegenentwurf der Kommission mit 14 zu 9 Stimmen ab.

Die Minderheit II (Markwalder) hält sich an die Formulierung des Gegenentwurfes der Kommission, streicht aber aus dieser Fassung die Mitwirkung des Bundes im Bereich des schulischen Musikunterrichtes ganz. Die Kommission lehnte den Antrag Markwalder in der Gegenüberstellung aus dem gleichen Grund mit 14 zu 6 Stimmen ab.

In der Gesamtabstimmung wurde der von der Kommission modifizierte Gegenvorschlag mit 16 zu 6 Stimmen ohne Enthaltungen angenommen.

Aubert Josiane · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion

La minorité I (Wasserfallen) et la minorité II (Markwalder), chacune à sa manière, laissent tomber des exigences de base de l'initiative populaire, à savoir la qualité de l'enseignement musical à l'école, l'accès des jeunes à la pratique musicale et l'encouragement des jeunes talents musicaux.

Je ne reprends pas tout dans le détail. Je précise que la commission a préféré, par 14 voix contre 6 et 2 abstentions, la proposition défendue par la majorité face à celle défendue par la minorité II, et, par 14 voix contre 9 et aucune abstention la proposition défendue par la majorité face à celle défendue par la minorité I. La commission a accepté au vote définitif, par 15 voix contre 5 et 2 abstentions, la proposition défendue par la majorité face à la version du Conseil des Etats. Je vous remercie de suivre la majorité de la commission.

Wasserfallen Christian · Mit-M · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion

Wie die Kommissionssprecherinnen schon richtig ausgeführt haben, geht es bei unseren zwei Minderheitsanträgen vor allem darum, die kantonale Hoheit besser zu respektieren. Es ist in der Tat so, wie ich es Ihnen in der Eintretensdebatte einführend gesagt habe: Es kann natürlich nicht angehen, dass der Bund hier etwas ohne die Kantone bestimmt, Punkt 1, und dass man, Punkt 2, in eine Verfassungsgrundlage hineinschreibt, dass man die Grundsätze für den Musikunterricht an Schulen bestimmen soll. Das führte dazu, dass Kollegin Markwalder und ich je einen weiteren Vorschlag, der Verfassungsmässigkeit entsprechend, formulierten. Es geht ja darum, dass wir hier nun immerhin bei der Bundesverfassung sind, in der man grundsätzliche Annahmen formulieren und nicht bis in den Grundschulunterricht hinein legiferieren soll; das ist die eigentliche Neuerung dieser Minderheiten.

Ich habe gemerkt, dass hinsichtlich der Praktikabilität der Umsetzung meines Minderheitsantrages gewisse Probleme bestehen, vor allem, wenn Bund und Kantone gemeinsam Grundsätze festlegen sollen. Aus diesen Gründen habe ich mich dazu entschlossen, meinen Minderheitsantrag I zugunsten des Minderheitsantrages II zurückzuziehen.

J'explique aussi en français. Pour clarifier la situation, j'ai décidé de retirer ma proposition de minorité I. Cela signifie qu'il n'y a plus que la proposition de la minorité II (Markwalder).

Ich bitte Sie also - auch im Hinblick darauf, dass wir hier auf Verfassungsstufe legiferieren -, nur die Grundsätze zu definieren und alles andere, wenn es nötig sein sollte, auf Gesetzesstufe zu regeln.

In dem Sinne empfehle ich Ihnen, die Minderheit II (Markwalder) zu unterstützen, da ich meinen Antrag der Minderheit I zurückgezogen habe.

Markwalder Christa · Mit-F · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion

Zunächst möchte ich meine Interessenbindung als Präsidentin von MUS-E offenlegen: MUS-E Schweiz/Fürstentum Liechtenstein ist ein gemeinnütziger Verein, der Teil der Internationalen Yehudi-Menuhin-Stiftung ist und es Schülerinnen und Schülern ermöglicht, während des obligatorischen Schulunterrichts zwei Lektionen pro Woche von Künstlerinnen und Künstlern unterrichtet zu werden. Wir sind der Überzeugung, dass Kinder über Kunst und Kreativität den Zugang zu kulturellen Aktivitäten erhalten sollen und dass dies ihre Entwicklung und ihr Selbstvertrauen fördert.

Ich habe keine persönlichen Interessen bei der Initiative, ausser dass ich das Grundanliegen, nämlich den Zugang von Jugendlichen und Kindern zur Musik, die kulturelle Vielfalt und selbstverständlich auch die Förderung von Begabten unterstütze. Ich möchte mit meinem Verfassungstext einen konstruktiven Beitrag dazu leisten, dass die Initiantinnen und Initianten ihre Initiative zurückziehen können und dass gleichwohl ein verfassungskonformer Text vorliegt, der auf der Bildungsverfassung von 2006 basiert.

Die Förderung des Zugangs von Jugendlichen und Kindern zur Musik ist unserem Rat ein wichtiges Anliegen, wie die Zustimmung zur Initiative am 28. September 2010 mit 126 zu 57 Stimmen eindrücklich gezeigt hat. Der Ständerat hat einen Gegenentwurf vorgelegt, der jedoch beim Initiativkomitee nicht auf offene Ohren gestossen ist. Die Kommissionsmehrheit hat nun in Absprache mit dem Initiativkomitee einen neuen Gegenentwurf ausgearbeitet, der die Initianten zum Rückzug ihrer Initiative bewegen kann. Dieser Gegenentwurf ist jedoch problematisch, weil er nicht mit der Bildungsverfassung von 2006 kompatibel ist und weil er in die Bildungshoheit der Kantone und ihrer Konkordate eingreift, was die Initiative übrigens auch tut.

Ich mache Ihnen deshalb beliebt, meiner Minderheit II zu folgen. Sie übernimmt in Absatz 1 den Initiativtext, wonach Bund und Kantone die musikalische Bildung fördern, insbesondere jene von Kindern und Jugendlichen. In Absatz 2 übernehme ich teilweise die Formulierung der Mehrheit, wonach der Bund "unter Mitwirkung der Kantone" die Grundsätze für den Zugang der Jugend zum Musizieren und für die Förderung musikalisch Begabter festlegt. Den Musikunterricht an den Schulen hingegen möchte ich gemäss geltender Bildungsverfassung den Kantonen überlassen, dies im Unterschied zur Formulierung der Mehrheit. Kurz, mein Minderheitsantrag steht im Einklang mit der geltenden Verfassungsordnung im Bildungs- und Kulturbereich und verdient deshalb Unterstützung.

Lassen Sie mich dennoch kurz auch zum Inhalt des Anliegens Stellung nehmen: Der Zugang zur Musik ist ausserordentlich wichtig. Einerseits sind die verschiedenen Formen des Musizierens eine grosse Bereicherung für die kulturelle Vielfalt unseres Landes. Andererseits zeigen verschiedenste Studien auf, dass sich Musik positiv auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen auswirkt. Mit dem Erlernen eines Instrumentes werden sowohl die kognitiven als auch die motorischen und die empathischen Fähigkeiten gefördert. Diese Koordinationsleistung kommt den Kindern und Jugendlichen nicht nur beim Musizieren, sondern auch sonst in ihrer Entwicklung und Ausbildung zugute.

Mit dem vorliegenden Verfassungsartikel legen wir die Verantwortung des Bundes, unter Mitwirkung der Kantone, im Bereich der musikalischen Bildung fest. Ich bitte Sie auch aus verfassungstechnischen Gründen, der Minderheit II zuzustimmen.

Burkhalter Didier · BR-M · Bundesrat · Neuenburg

Au nom du Conseil fédéral, je constate tout d'abord que personne n'a repris le contre-projet du Conseil des Etats. Je n'en parlerai donc pas, en tous cas pas à ce stade.

Concernant le contre-projet de la majorité de la commission, je dois vous dire que c'est en fait sur le fond exactement le texte de l'initiative. La seule chose qui change, c'est le fait qu'on précise à l'alinéa 2 que cela se passe avec la participation des cantons, en allemand "unter Mitwirkung der Kantone". Mais, la participation ou la "Mitwirkung" est définie au sens constitutionnel du terme par le fait que les cantons ont la possibilité de s'exprimer préalablement, en particulier lorsque les sujets les concernent directement. Donc, de toute manière, que vous inscriviez à l'alinéa 2 "avec la participation des cantons", "unter Mitwirkung der Kantone", ou que vous ne l'inscriviez pas, on devrait de toute manière consulter les cantons. C'est un droit constitutionnel, et la procédure de consultation est imposée par la loi.

Je comprends bien que le contre-projet de la majorité permettrait aux initiants de retirer leur texte, puisque c'est un copier-coller de l'initiative.

Concernant les autres contre-projets, nous avons pris note que Monsieur Wasserfallen avait retiré le sien au profit de celui de la minorité II (Markwalder). Ce dernier reste donc en discussion et il remplit, lui, les conditions de fond fixées par le Conseil fédéral. S'il devait y avoir un contre-projet, le Conseil fédéral pourrait donc le soutenir. Si l'initiative populaire était retirée, on pourrait y trouver l'harmonie recherchée entre les cantons et la Confédération sur ce délicat sujet musical.

En deux mots, l'alinéa 1 du contre-projet de la minorité II est identique au texte de l'initiative populaire, et l'alinéa 2 ne constitue pas une ingérence dans la souveraineté cantonale en matière scolaire, ce qui, je le répète, se justifie pleinement, alors même que les cantons travaillent actuellement à mettre au point des plans d'études concernant les différentes régions linguistiques pour toutes les matières: le plan d'études romand, en Suisse romande, qui est déjà bien avancé, et le Lehrplan 21 en Suisse alémanique qui suivra. En Suisse romande, les travaux sont déjà terminés, et en Suisse alémanique ils sont en bonne voie. Une acceptation de l'initiative populaire ou du contre-projet de la majorité de la commission aurait pour effet de mettre en danger, voire de bloquer ces travaux.

Dans le domaine extrascolaire, qui est donc celui qui est avant tout mis en évidence par l'alinéa 2 de la proposition de la minorité II, la Confédération, en vertu de cette proposition, pourrait édicter des prescriptions relatives aux écoles de musique. Par exemple, on pourrait imaginer d'édicter des prescriptions qui fixent que l'écolage dans les écoles de musique dépend du revenu, ce qui aurait pour effet de réaliser plus facilement l'égalité des chances des jeunes et des enfants dans le cadre de l'éducation musicale. Cela est possible avec l'alinéa 2 du contre-projet de la minorité II, sans mettre en danger la souveraineté cantonale et donc toute la construction confédérale de la formation et en particulier de l'école obligatoire.

C'est pourquoi nous vous demandons, si vous voulez un contre-projet, d'adopter un vrai contre-projet, et de ne pas faire un copier-coller de l'initiative, et par conséquent de ne pas soutenir le contre-projet de la majorité mais de soutenir le contre-projet de la minorité II (Markwalder).

Abstimmung

Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Der Antrag der Minderheit I (Wasserfallen) wurde zugunsten des Antrages der Minderheit II (Markwalder) zurückgezogen.

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 101 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit II ... 63 Stimmen

Walter Hansjörg · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ziff. II

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Ch. II

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Abstimmung

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes ... 119 Stimmen

Dagegen ... 44 Stimmen

Walter Hansjörg · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

1. Bundesbeschluss über die Volksinitiative "Jugend und Musik"

1. Arrêté fédéral concernant l'initiative populaire "Jeunesse et musique"

Art. 2

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit

(Aubert, Freysinger, Graf Maya, Jositsch, Kiener Nellen, Neirynck, Prelicz-Huber, Riklin Kathy)

Abs. 2

... die Initiative und den Gegenentwurf anzunehmen und den Gegenentwurf in der Stichfrage vorzuziehen.

Art. 2

Proposition de la majorité

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité

(Aubert, Freysinger, Graf Maya, Jositsch, Kiener Nellen, Neirynck, Prelicz-Huber, Riklin Kathy)

Al. 2

... d'accepter l'initiative et le contre-projet, et de donner la préférence au contre-projet en réponse à la question subsidiaire.

Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Der Antrag der Minderheit Aubert wird von Herrn Jositsch vertreten.

Jositsch Daniel · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Wir haben die Initiative ja bereits beraten, und es geht hier eigentlich nur noch um die Parole, die wir fassen, also um das Zeichen, das wir nach aussen senden, wie wir uns zur Initiative und wie wir uns zum Gegenvorschlag stellen. Der Nationalrat hat ja ursprünglich beschlossen, die Initiative zu unterstützen, der Ständerat hat dann das Thema des Gegenvorschlags wieder aufgenommen und eine Vorlage ausgearbeitet. Wir haben nun darüber beraten und den Gegenvorschlag in der entsprechend beratenen Form soeben angenommen. Wesentlich ist hier vor allem auch die Frage der Kompetenzabgrenzung zwischen den Kantonen und dem Bund.

Die Mehrheit der Kommission will den Gegenvorschlag zur Annahme und die Initiative zur Ablehnung empfehlen. Die Minderheit Aubert geht hier den konsequenten Weg und sagt das, was wir schon immer gesagt haben, nämlich dass wir die Initiative zur Annahme empfehlen wollen und dass wir neu auch den Gegenvorschlag zur Annahme empfehlen wollen, dass wir aber beim Stichentscheid dem Gegenvorschlag den Vorzug geben wollen. Das erscheint vielleicht in der ersten Betrachtung von der Überlegung her nicht ganz logisch, weil das Parlament, wenn es einen Gegenvorschlag annimmt, die Initiative zur Ablehnung empfehlen sollte. Wir von der Minderheit sind aber der Meinung, dass wir es zwischen der Initiative und dem Gegenvorschlag doch mit Nuancen zu tun haben.

Wir haben der Initiative in der ersten Lesung schon zugestimmt. Von daher glaube ich, dass es sachlich richtig wäre, dem Antrag der Minderheit Aubert zuzustimmen, und ich bitte Sie deshalb, diese zu unterstützen.

Walter Hansjörg · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Die grünliberale Fraktion unterstützt den Antrag der Minderheit.

Burkhalter Didier · BR-M · Bundesrat · Neuenburg

Maintenant, vous devez savoir si vous voulez soutenir à la fois l'initiative populaire et le contre-projet. Mais le contre-projet que vous avez accepté est un copier-coller de l'initiative populaire. C'est donc une question assez théorique que vous vous posez là.

Sur le principe, je vous rappelle que le Conseil fédéral est opposé à l'initiative populaire donc qu'il serait favorable à la version de la minorité II (Markwalder). Mais la situation étant ce qu'elle est après le vote sur le contre-projet, je crois que vous avez décidé de demander au peuple de choisir A ou B; or A égale B; donc la question subsidiaire se résout d'elle-même!

Gilli Yvonne · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion

Es war für die Kommission in der Tat eine schwierige Entscheidung. Sie brauchte nämlich den Stichentscheid des Präsidenten: Die Kommission entschied mit 11 zu 11 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten, die Initiative abzulehnen und den modifizierten Gegenentwurf anzunehmen.

Die Minderheit beantragt aus folgenden Gründen, die Initiative und den Gegenentwurf zu unterstützen: Wir befinden uns zurzeit nicht im Endstadium des Beschlusses über diese Initiative, sondern im Verlauf der Differenzbereinigung. Es ist also gut möglich, dass sich aus der ständerätlichen Beratung eine erneute Differenz herauskristallisieren wird. Um für den weiteren Verlauf alle Optionen offenzuhalten, zumal der Ständerat ja unserem Gegenentwurf bis jetzt nicht zugestimmt hat, findet eine Minderheit der Kommission es zurzeit angebracht, Initiative und Gegenentwurf zu unterstützen. Es ist nicht nur so, dass der ständerätliche definitive Entscheid fehlt, es fehlt auch der Entscheid der Initianten und Initiantinnen, die Initiative zurückzuziehen. Auch sie sind heute noch nicht in der Lage, dies zu tun, da sie noch nicht wissen, wie die definitive Vorlage aussehen wird.

Aubert Josiane · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion

En septembre 2010, notre conseil a décidé, par 126 voix contre 57, de recommander au peuple et aux cantons d'accepter l'initiative, sans contre-projet. Pour rester cohérent avec cette première prise de position, il est possible de recommander au peuple et aux cantons d'accepter l'initiative et le contre-projet, en privilégiant ce dernier dans la question subsidiaire; l'autre possibilité est de proposer au peuple et aux cantons de rejeter l'initiative et d'accepter le contre-projet.

Par 11 voix contre 11, avec la voix prépondérante du président, c'est cette proposition que la commission a retenue. A vous de décider!

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 88 Stimmen

Für den Antrag der Mehrheit ... 69 Stimmen