09.086

Markenschutzgesetz. Änderung sowie Swissness-Vorlage

Fluri Kurt · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion

Diese Vorlage bezweckt die Verstärkung des Schutzes der Herkunftsangabe Schweiz und des Schweizerkreuzes im Inland und im Hinblick auf die Rechtsdurchsetzung im Ausland. Sie soll eine glaubwürdige und praktisch anwendbare Swissness ermöglichen, um diesen Mehrwert zu erhalten und Missbräuche besser bekämpfen zu können. Bei gewissen landwirtschaftlichen Naturprodukten sowie Exportkonsumgütern kann der Swissness-Mehrwert nach Studien bis zu 20 Prozent des Verkaufspreises ausmachen. Neben den als typisch schweizerisch geltenden Wirtschaftsprodukten Uhren, Schmuck, Käse, Schokolade und auch Wein profitieren auch industrielle Produkte wie Maschinen, Werkzeuge oder Ähnliches von Bezeichnungen wie Schweiz, Schweizer Qualität oder Made in Switzerland. Der Mehrwert lässt sich gemäss dieser Studie auf mehrere Milliarden Franken oder etwa 1 Prozent des Bruttoinlandproduktes schätzen.

Die Kehrseite dieser Medaille sind immer häufigere Missbräuche der Marke Schweiz mit Produkten, in denen kaum oder nur wenige Bestandteile oder Fabrikationsschritte schweizerisch sind. Das ist die Konsequenz dieser Wertschöpfung. Das geltende Markenschutzgesetz regelt in den Artikeln 47 bis 50 die Markenbezeichnung nur rudimentär, indem es ohne irgendwelche quantitativen Angaben bestimmt, dass sich die Herkunft einer Ware "nach dem Ort der Herstellung oder nach der Herkunft der verwendeten Ausgangsstoffe und Bestandteile" ableiten lässt. In der Gerichtspraxis hat bisher lediglich das St. Galler Handelsgericht etwas präzisere Kriterien entwickelt, nämlich das kumulative Erfordernis des mindestens 50-prozentigen schweizerischen Wertanteils an den Herstellungskosten sowie die Abwicklung des wesentlichen Fabrikationsprozesses in der Schweiz.

Diese Rechtslage ermöglicht zahlreiche Missbräuche, weshalb mehrere parlamentarische Vorstösse eine Verstärkung des Schutzes der Swissness verlangen. Auch zahlreiche Branchenorganisationen der Wirtschaft warnen vor einem Zerfall der Bedeutung der Marke Schweiz, weshalb da und dort, beispielsweise in der Uhrenbranche, die Absicht besteht, bei einer ausbleibenden Verbesserung der Rechtssituation eigene Labels und Markenkennzeichnungen zu schaffen. Diese denkbare und auf den ersten Blick liberale Lösung hätte aber den Nachteil, dass Missbräuche ohne staatliche Unterstützung auf dem zivil- und strafrechtlichen Weg bekämpft werden müssten.

Die Vorlage 2 beinhaltet das neue Wappenschutzgesetz. Es ersetzt das bisherige Bundesgesetz zum Schutz öffentlicher Wappen und anderer öffentlicher Zeichen aus dem Jahre 1931 und den Bundesbeschluss über das eidgenössische Wappen aus dem Jahre 1889. Heute ist das Anbringen des Schweizerkreuzes auf Produkten zu gewerblichen Zwecken grundsätzlich unzulässig, seine Verwendung für Dienstleistungen dagegen erlaubt. Die Praxis berücksichtigt diese Rechtssituation nicht; sie lässt sich auch nicht rechtfertigen, ist doch das Schweizerkreuz in der Werbung die wertvollste Schweizer Herkunftsangabe.

Die Revisionsvorlage beinhaltet nun, wie wir meinen, zwei in sich geschlossene, kohärente Konzepte. Sie haben auf der Fahne den Entwurf des Bundesrates als Konzept. Der Bundesrat will im Markenschutzgesetz in den Artikeln 48a bis 48c drei Kategorien unterscheiden, nämlich "Naturprodukte", "verarbeitete Naturprodukte" sowie "andere Produkte, insbesondere industrielle Produkte".

Für Naturprodukte bestimmt der Bundesrat die Herkunft in Artikel 48a aufgrund eines einzigen Kriteriums: entweder dem Ort der Gewinnung, der Ernte, der Aufzucht von Tieren, der Jagd oder des Fischfangs oder dem Ort, an dem Tiere den überwiegenden Teil ihres Lebens verbracht haben.

Für verarbeitete Naturprodukte, das heisst die meisten Lebensmittel, müssen gemäss Artikel 48b mindestens 80 Prozent des Gewichts der Rohstoffe oder der Zutaten des Produkts aus der Schweiz stammen. Von dieser Berechnung sind Naturprodukte ausgeschlossen, die wegen natürlicher Gegebenheiten nicht in der Schweiz produziert werden können oder die temporär in der Schweiz nicht in genügender Menge verfügbar sind, also sogenannte Mangelprodukte. Kumulativ muss die Herkunftsangabe dem Ort entsprechen, an dem das Produkt mit der Verarbeitung seine "wesentlichen Eigenschaften" erhält.

Für die anderen, insbesondere industriellen Produkte müssen nach Artikel 48c gemäss dem Entwurf des Bundesrates 60 Prozent der Herstellungskosten in der Schweiz anfallen, damit ein Produkt als Schweizer Produkt gilt. Die Ausnahmen entsprechen denjenigen bei den verarbeiteten Naturprodukten. Zusätzlich sind von der Berechnung die Verpackungs-, Transport-, Vertriebs-, Marketing- und Kundenservicekosten ausgeschlossen. Berücksichtigt werden hingegen die Kosten für Fabrikation und Zusammensetzung sowie für Forschung und Entwicklung. Kumulativ ist auch hier die Einarbeitung der wesentlichen Eigenschaften eines Produkts am Herkunftsort erforderlich.

Gemäss dem Entwurf des Bundesrates zum neuen Wappenschutzgesetz dürfen Schweizerfahne und Schweizerkreuz künftig dort verwendet werden, wo auch die Bezeichnung "Schweiz" geführt werden darf, somit also für Dienstleistungen und auch für physische Produkte.

Wichtig ist, dass gemäss Artikel 51a der Benutzer einer Herkunftsangabe auf zivilrechtliche Klage hin beweisen muss, dass diese zutreffend ist. Diese Beweislastumkehr tritt ein, weil es einem Dritten unmöglich ist, mit den entsprechenden Prozentsätzen und unbestimmten Gesetzesbegriffen wie "wesentliche Eigenschaften" den Beweis zu erbringen, dass die Voraussetzungen für die Herkunftsangabe fehlen. Klageberechtigt wären neben den Konkurrenten neu auch Berufs- und Wirtschaftsverbände, Konsumentenschutzorganisationen sowie das Eidgenössische Institut für geistiges Eigentum.

Während die vorsätzliche Verletzung eines fremden Markenrechts weiterhin nur auf Antrag strafbar ist, wird gemäss den Artikeln 61 und 64 des Entwurfes des Bundesrates der vorsätzliche Gebrauch unzutreffender Herkunftsangaben neu zu einem Offizialdelikt.

Neben dem Entwurf des Bundesrates finden Sie auf der Fahne das Konzept der Kommission für Rechtsfragen Ihres Rates. Wir haben die Definition der Naturprodukte übernommen, hingegen haben wir in Artikel 48b bei den verarbeiteten Naturprodukten eine entscheidende Konzeptänderung vorgenommen. Die Kategorie der verarbeiteten Naturprodukte soll auf Lebensmittel eingeschränkt werden. Dabei soll zwischen stark- und schwachverarbeiteten Lebensmitteln unterschieden werden. Da betrug das Stimmenverhältnis 17 zu 7. Die Definition des Verarbeitungsgrades soll der Bundesrat in einer Verordnung vornehmen; sie soll nicht etwa, was auch denkbar wäre, gemäss Zolltarifstufen erfolgen. Bei den schwachverarbeiteten Lebensmitteln soll der Gewichtsanteil von Schweizer Rohstoffen analog zum Konzept des Bundesrates mindestens 80 Prozent betragen, bei den starkverarbeiteten Lebensmitteln hingegen bloss mindestens 60 Prozent; bei dieser Bestimmung liegt ein Minderheitsantrag vor. Zusätzlich müssen mindestens 60 Prozent der Herstellungskosten in der Schweiz anfallen. Die Bestimmungen sind kumulativ; in einer ersten Lesung waren sie bloss alternativ.

In Artikel 48b Absatz 3 sind von der Kommission Ausnahmen festgelegt worden: Natürlicherweise in der Schweiz nicht vorkommende Rohstoffe sollen von der Berechnung ausgenommen werden; Mangelprodukte, bei denen der Selbstversorgungsgrad weniger als 20 Prozent beträgt, sind vollständig, und Mangelprodukte, bei denen der Selbstversorgungsgrad 20 bis 50 Prozent beträgt, sind zur Hälfte von der Berechnung auszunehmen.

Bei den anderen, insbesondere industriellen Produkten ist von der Mehrheit das Konzept des Bundesrates nach Artikel 48c, also mit 60 Prozent der Herstellungskosten, angenommen worden. Auf der Fahne finden Sie dort eine Minderheit, die auf 50 Prozent gehen will. Für die Berechnung des Prozentsatzes werden zusätzlich noch die Kosten für Qualitätssicherung und Zertifizierung berücksichtigt.

Das Wappenschutzgesetz ist in der Kommission ohne Änderung gemäss Entwurf des Bundesrates akzeptiert worden.

Die Kommission und das Plenum sind im Vorfeld der heutigen Diskussion von allen Seiten auf Mängel dieses Gesetzes, auf widerstrebende Interessen, auf Gefahren für die eine oder andere Branche hingewiesen worden. Tatsache ist: Das Interesse der Landwirtschaft, der verarbeitenden Lebensmittelindustrie sowie von Wirtschaftsbranchen wie der Uhrenindustrie am Markenschutzrecht ist enorm. Dementsprechend waren die Arbeiten in der Kommission langwierig und vielschichtig. Die Mehrheit Ihrer Kommission ist der Auffassung, mit ihrem Konzept den divergierenden Interessen von Landwirtschaft und verarbeitender Industrie einerseits und verschiedener Uhrenfabrikanten anderseits unter dem Aspekt der allseits gewünschten und notwendigen Stärkung der Marke Schweiz genügen zu können.

Das Konzept des Bundesrates ist von keiner Minderheit übernommen worden, jedoch vom Urheber eines Einzelantrages. Das Konzept des Bundesrates sieht bei verarbeiteten Naturprodukten einen Anteil von 80 Prozent des Rohstoffgewichts und bei den industriellen Produkten einen Anteil von 60 Prozent der Herstellungskosten vor. Eine Minderheit verlangt bei den Lebensmitteln einen höheren Gewichtsanteil der Rohstoffe, und zwar aus unterschiedlichen Motiven: einerseits um die Marke Schweiz, andererseits um die Landwirtschaftsprodukte zu stärken. Eine weitere Minderheit fordert für Industrieprodukte einen tieferen Anteil bei den Herstellungskosten, nämlich 50 Prozent. Die Hersteller von Uhren aus dem mittleren Preissegment ausserhalb der Fédération Horlogère befürchten, ihre zum Teil überwiegend im Ausland gefertigten Produkte nicht mehr mit "Swiss made" bezeichnen zu können.

Die Mehrheit ist der Auffassung, dass mit ihrer Fassung dem Anliegen der Stärkung der Swissness insgesamt am besten gedient ist. Dieser Grundsatz wird uns auch durch die Diskussion über die Einzelanträge begleiten. Es geht um die Wahrung der Balance zwischen den verschiedenen Interessen: Wirtschaftsbranchen - Landwirtschaft und Lebensmittelindustrie - der einen Sorte hier, Wirtschaftsbranchen der anderen Sorte dort. In diesem heiklen Bereich verschiebt jeder gutgeheissene Einzelantrag das Gleichgewicht in die eine oder andere Richtung. Nach Auffassung der Mehrheit Ihrer Kommission ist es am besten, ihr Konzept zu übernehmen; es ist das ausgewogenste.

Mit diesen Bemerkungen bitten wir Sie, auf das Geschäft einzutreten.

Nidegger Yves · Mit-M · Nationalrat · Genf · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Je serai relativement bref afin de ne pas répéter les choses qui ont déjà été exposées par le rapporteur de langue allemande, et aussi pour que ma voix - dont il ne reste plus grand-chose - puisse tenir l'ensemble du débat, qui s'annonce long.

L'objet du projet est de favoriser la protection de l'appellation suisse et l'usage de la croix suisse en Suisse et rendre plus effectives ces mêmes protections à l'étranger. La loi actuelle sur la protection des marques prévoit de manière relativement vague à son article 48 une exigence de lieu de fabrication pour l'appellation suisse. Ce sont les tribunaux, essentiellement la jurisprudence du tribunal de Saint-Gall, qui ont précisé, au niveau jurisprudentiel, un niveau de 50 pour cent du coût et le fait qu'un procédé de fabrication essentiel ait lieu en Suisse comme condition de la licéité de l'appellation suisse au sens du droit des marques. L'idée ici est de renforcer cela en musclant la loi sur la protection des marques.

Le 18 novembre 2009, le Conseil fédéral a présenté un projet de révision, de même qu'un projet de nouvelle loi sur la protection des armoiries. Nous jouissons aujourd'hui d'un régime relativement libéral en matière d'usage des armoiries mais avec des disparités, les services pouvant se prévaloir de l'appellation suisse avec une certaine facilité que n'ont pas les autres domaines comme l'industrie.

Le projet qui vous est présenté par la majorité de la commission est le fruit d'un compromis, car les intérêts des uns et des autres sont évidemment fortement divergents. D'un côté, l'agriculture souhaite le plus haut taux de "suissitude" dans les produits, qui doivent avoir poussé sur le territoire suisse, les sous-traitants des marques horlogères suivent un peu la même direction et, d'un autre côté, l'industrie de transformation alimentaire et d'exportation souhaite des critères plus souples afin d'être compétitive sur ses marchés.

Il y a des préoccupations en termes d'emplois à maintenir en Suisse, et il y a aussi des préoccupations en termes de protection des consommateurs qui ont dû être intégrées. Avec toutes ces préoccupations requérant des moyens différents, nous sommes arrivés à une forme de compromis qui fâche de manière égale l'ensemble des intervenants, et vous verrez que par le biais des propositions qui seront débattues lors de la discussion par article, chacun des secteurs d'intérêt revient, lors de la discussion finale, avec ses positions propres, tirant la couverture un peu dans son sens, ce qui évidemment a pour risque, en cas d'acceptation de l'une ou l'autre de ces propositions, de rendre le projet impropre à se faire porter par une majorité.

Le Conseil fédéral nous a préparé un projet qui sépare les produits naturels des produits industriels. La majorité de la commission s'est mise d'accord pour traiter la chose différemment, à savoir pour distinguer les denrées alimentaires faiblement ou hautement transformées des produits autres, notamment industriels, puis pour appliquer aux produits hautement transformés un double critère de pourcentage du poids - où a poussé la plante, où a été élevé l'animal qui rentre dans le processus de fabrication? - et du pourcentage réalisé au lieu du prix de revient. Nous sommes arrivés à cette pondération avec 60 pour cent du poids des matières premières et, en critères additionnels, cumulatifs, avec 60 pour cent du prix de revient devant être réalisé en Suisse pour que le produit alimentaire hautement transformé puisse réclamer la "suissitude". Evidemment, il a fallu sortir de là les produits alimentaires qui ne "poussent" pas en Suisse ou qui ne sont approvisionnés que de manière partielle par le marché suisse.

Pour les produits industriels, le niveau a été fixé à 60 pour cent du prix de revient. L'article 48c est le coeur du dispositif et fera l'objet de nombreuses remarques.

Au final, la majorité a adopté le projet qui vous est présenté par 18 voix contre 2. S'agissant de la loi fédérale sur la protection des armoiries de la Suisse et autres signes publics, elle a fait l'objet de très peu de débats et c'est, par 19 voix contre 2 et 2 abstentions, que le projet a été adopté.

La majorité de la commission vous recommande donc à ce stade l'entrée en matière et défendra ses positions face aux minorités et aux propositions individuelles dans le cadre de la discussion par article.

Huber Gabi · Mit-F · Nationalrat · Uri · FDP-Liberale Fraktion

"Die Vorteile und der Erfolg der 'Marke Schweiz' in der Werbung haben die Aufmerksamkeit, aber auch die Begierde von einzelnen Unternehmen geweckt." So heisst es treffend in der Botschaft des Bundesrates. Im Gleichschritt mit dem zunehmenden Erfolg der Swissness ist leider auch die Zunahme der missbräuchlichen Verwendung der Marke Schweiz im In- und Ausland. Missbrauch aber schadet dem Ruf der Marke Schweiz, ihre Attraktivität verringert sich, und ihr Wert für die rechtmässigen Benutzer wird beschädigt.

Die bundesrätlichen Analysen des geltenden Rechts ergaben klipp und klar, dass die heutige Gesetzgebung ungenügend ist und der wirtschaftlichen Realität zu wenig Rechnung trägt. Der Revisionsbedarf wurde in der Vernehmlassung denn auch bestätigt, die allgemeine Stossrichtung des Vorentwurfes zum Markenschutzgesetz einhellig begrüsst. Bei der konkreten Umsetzung endete die Einigkeit dann aber abrupt. Um es höflich auszudrücken: Die Interessenlage im Verlaufe dieses Gesetzgebungsprozesses war eine sehr dynamische. So war man nach den Hearings in der Kommission für Rechtsfragen keineswegs gescheiter, sondern verwirrter.

Stellungnahmen von Experten, Verbänden und Unternehmen waren und sind geprägt von Einzelinteressen. Jeder schaut auf seinen eigenen Betrieb und sein eigenes Produkt. Man will möglichst billig produzieren, d. h. Rohstoffe, die es eigentlich auch in der Schweiz gibt, aus dem Ausland importieren oder auch zu einem möglichst grossen Teil im Ausland produzieren können, sein Produkt aber gleichwohl unentgeltlich mit der Marke Schweiz schmücken. Auch wurde und wird häufig auf Vorrat gejammert. Das ist alles verständlich und auch nicht verboten. Einige, die sich jetzt wehren, wären schon heute nicht Swissness-berechtigt, können aber rechtlich nicht belangt werden.

Bei dieser Vorlage geht es nun aber nicht um Befindlichkeiten, sondern um die Beantwortung der Frage: Wollen wir klare Regeln schaffen, um den Mehrwert der Swissness in der Schweiz und gegenüber ausländischen Trittbrettfahrern wirksam zu verteidigen? Bejahen wir diese Frage, nehmen wir auch in Kauf, dass künftig vielleicht einige Unternehmen ihre Produkte nur mehr mit der eigenen Marke und nicht mehr mit der Marke Schweiz auszeichnen können. Man kann auch nicht oft genug wiederholen, dass die Verwendung der Marke Schweiz absolut freiwillig ist. Niemand ist gezwungen, unter dem Label "Swissness" oder mit dem Co-Branding "Schweiz" zu produzieren. Wer es aber tut, generiert einen mehrfach erwiesenen Mehrwert und hat sich deshalb an die Kriterien zu halten, die es nun zu definieren gilt.

Auch täuscht sich, wer meint, mit dieser Vorlage gehe es primär um Konsumentenschutz. Es geht vielmehr um ein Marketinginstrument. Es geht darum, die Marke Schweiz zu pflegen, genauso, wie das jedes Unternehmen mit seiner Individualmarke auch macht. Je besser der innere Wert der Marke ist, umso höher ist die erzielbare Marge. Wird die Marke Schweiz sorgfältig gepflegt, wird das dazu führen, dass die durch Studien ausgewiesene erhöhte Marge nicht erodiert. Die Prämie für die Güte des Inhalts einer Marke ist aber harte Arbeit. Bei Kollektiv- und Garantiemarken braucht es ein Markenreglement und im Falle der Marke Schweiz eben eine glaubwürdige gesetzliche Regelung, welche das Vertrauen in diese Marke stärkt und erhält, sodass die Konsumierenden weiterhin bereit sind, eine Mehrprämie zu bezahlen.

Es braucht keine hellseherischen Fähigkeiten, um schon jetzt vorauszusagen, dass es, was immer unser Rat beschliessen wird, Unbefriedigte geben wird - unbefriedigte Unternehmen, Organisationen und Branchen. Ich stimme Kommissionssprecher Kurt Fluri hundertprozentig zu: Es gilt, die Balance zu wahren. Es geht im Prinzip im jetzigen Moment um zwei Konzepte bzw. primär um das Konzept, das die nationalrätliche Kommission für Rechtsfragen entworfen hat. Alle Einzelanträge, die hauptsächlich Einzelanliegen beinhalten, sollten im jetzigen Moment abgelehnt werden, denn sie stören das Konzept. Es ist, wie wenn man an einem Schräubchen dreht oder es herausnimmt, dann fällt das Gefüge des ganzen Kunstwerks - das ist vielleicht im Moment ein übertriebener Ausdruck - zusammen.

Unser Rat ist Erstrat. Ich möchte insbesondere auch die Mitglieder der WAK daran erinnern, dass es ihre Kommission war, welche der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates beantragte, bei den Herkunftsangaben im Markenschutzgesetz eine Sonderregelung für starkverarbeitete Naturprodukte auszuarbeiten. Dieser Auftrag wurde nun erfüllt. Ob die Lösung wirklich besser ist als jene des Bundesrates, das soll auch im Zweitrat noch intensiv diskutiert werden. Die FDP-Liberale Fraktion will diese Diskussion führen.

Nicht zu unterschätzen, aber kaum je mit gleichem Engagement in der Öffentlichkeit erwähnt ist der verstärkte Rechtsschutz, den die Revisionsvorlage ebenfalls zum Ziel hat. Dem Eidgenössischen Institut für geistiges Eigentum werden wirksame Instrumente zur Verfügung gestellt, um im In- und Ausland gegen die missbräuchliche Verwendung der Bezeichnung Schweiz und des Schweizerkreuzes vorzugehen. Ebenso unterstützenswert ist die Schaffung eines nationalen Registers für geografische Angaben für nichtlandwirtschaftliche Warenkategorien. Einhellige Unterstützung findet in der FDP-Liberalen Fraktion auch das Wappenschutzgesetz. Hier begrüssen wir insbesondere, dass der Bundesrat in Artikel 35 ein sinnvolles Weiterbenützungsrecht eingeführt hat.

In diesem Sinne plädieren auch wir für Eintreten, was ja immerhin unbestritten zu sein scheint.

Lehmann Markus · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Fraktion CVP-EVP

Wie viel Schweiz muss in einem Produkt vorhanden sein? Diese Frage löst offenbar Kontroversen aus.

Bei der Swissness-Vorlage geht es in erster Linie um die Stärkung der Schweiz, sollte man meinen. Schweizer Produkte sollen Schutz erhalten und mit Standards versehen werden, die Allgemeingültigkeit haben. Obwohl man hinterfragen könnte, wozu es diese Regelungen braucht - es ging doch bis jetzt auch -, ist die CVP-Fraktion der Meinung, dass wir auf das Geschäft eintreten sollten.

Das Label Schweiz muss insbesondere im Ausland geschützt werden, damit kein Missbrauch möglich ist bzw. Missbrauch einklagbar wird. Kernpunkt der Vorlage sind die verschiedenen Prozentwerte bei den Landwirtschafts- und Lebensmittelprodukten und den industriell verarbeiteten Gütern. Die CVP-Fraktion ist der Meinung, dass die starkverarbeiteten Lebensmittelprodukte mit mindestens 60 Prozent Schweiz versehen sein sollten. Ein höherer Prozentsatz könnte langfristig zu einem Fallstrick werden, dann nämlich, wenn im europäischen Kontext die Agrarkontingente gelockert werden müssten. Auch hätten diverse kleinere Unternehmen grösste Mühe, ihre Produkte noch als Swiss-like zu verkaufen, denn es gibt viele ausländische Spezialitäten bei den verarbeiteten Lebensmitteln. Stellen Sie sich vor, dass das Basler Läckerli oder Ricola nicht mehr als klassische Schweizer Spezialität angepriesen werden dürfte. Für mich wäre das unvorstellbar. Aus Nordwestschweizer Sicht wäre das ein no-go. Dies sage ich selbstverständlich auch mit Blick auf alle anderen Unternehmen in der Schweiz, die von einer solchen Regelung betroffen wären, wie zum Beispiel die Birchermüesli-Produzenten. Die Konsequenz wäre, dass solche Spezialitätenbetriebe, dies trotz Ausnahmeregelung, die der Bund verordnen kann, ihre Produktionsstätten möglicherweise ins Ausland verlagern und der Allgemeinheit Arbeitslose hinterlassen würden. Wollen wir das? Ich denke: nein. Darum darf bei den Lebensmitteln die Quote maximal bei 60 Prozent zu liegen kommen.

Zu Artikel 48b Absatz 3, Berechnung des Rohstoffgewichts oder der Herstellungskosten, hat Kollege Vogler einen Antrag eingereicht, um die komplizierte Auslegung zu vereinfachen. Es sollten alle Rohstoffe angerechnet werden, bei denen der Selbstversorgungsgrad der Schweiz mindestens 60 Prozent beträgt.

Ganz speziell ist die Vorgabe der Kommissionsmehrheit bei den verarbeiteten industriellen Produkten, bei Artikel 48c. Die Mehrheit der Kommission verlangt, dass 60 Prozent der Herstellungskosten in der Schweiz anfallen müssten und dass die Verarbeitung in der Schweiz zu erfolgen habe. Hier stellt sich die Frage, wie man auf diese 60 Prozent kommt, wenn grosse Industrienationen wie z. B. die USA und Deutschland bei 50 Prozent bzw. gar bei nur 45 Prozent liegen. Allerdings stellt sich genauso die Frage, ob denn 50 Prozent der richtige Wert sei. Wir sind hier offen, eine Mehrheit ist für 60 Prozent. Diese Quote wird vermutlich noch einige Diskussionen zwischen den beiden Räten auslösen. Wir meinen, wir sollten die Latte nicht unnötig hoch legen. Es steht ja allen Produzenten offen, mit "100 Prozent Schweiz" zu arbeiten und allenfalls auch zu werben. Das Parlament sollte die Wettbewerbsfähigkeit von Schweizer Unternehmen nicht unnötig beschneiden und das Wohl insbesondere der KMU im Auge behalten.

Abschliessend stellt sich noch die Frage, wer denn den ganzen Kontrollapparat finanzieren sollte. Da müssen doch einige Spezialisten ans Werk gehen, um komplexe Produkte zu analysieren und die verschiedenen Prozentanteile zu bestimmen. Wird dazu ein neues Bundesamt eingesetzt? Mit welchen wiederkehrenden Kosten ist zu rechnen? Könnte man das Ganze auch kostenneutral innerhalb des federführenden Departementes bewerkstelligen?

Die CVP/EVP-Fraktion ist wie gesagt bei Artikel 48b Absatz 1bis für 60 Prozent und bei Artikel 48c mehrheitlich für 60 Prozent. Wir bitten Sie gleichzeitig, dem Antrag Vogler zu Artikel 48b Absatz 3 zuzustimmen, er bewirkt auch eine Vereinfachung im Handling.

Guhl Bernhard · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD

Es ist wichtig, die kommerzielle Verwendung der Bezeichnung Schweiz besser vor Missbrauch und Trittbrettfahrern zu schützen. Die Marke Schweiz bringt Vorteile und Erfolg. Wer im internationalen Markt ein Produkt als schweizerisch anpreisen kann, verkauft mehr und kann einen besseren Preis erzielen.

Dieser Vorteil auf Schweizer Seite hat aber die Aufmerksamkeit und Begierde von einzelnen Unternehmen im Ausland geweckt. Als Folge des zunehmenden Erfolges der Swissness hat die Zahl der missbräuchlichen Verwendungen im Ausland gleichermassen zugenommen. Die Definition der Marke Schweiz und die gesetzlichen Grundlagen sind heute ungenügend, wie es auch schon erwähnt wurde. Darum muss und soll die Schindluderei jetzt bekämpft werden, weil sie auf der heutigen gesetzlichen Grundlage nicht bekämpft werden kann. Der Missbrauch der Marke Schweiz muss verhindert werden.

Die BDP ist froh, dass keine Vorlage entwickelt wurde, die viel bürokratischen Aufwand oder gar Bewilligungsverfahren nach sich ziehen würde. Es geht darum, dass Missbrauch gerichtlich geahndet werden kann, wenn jemand irgendwo einen solchen feststellt. Das ist gut so.

Ich nehme zu zwei umstrittenen Punkten gleich hier Stellung:

Bei Artikel 48b Absatz 1bis, starkverarbeitete Lebensmittel, spricht sich eine Mehrheit der BDP-Fraktion für 60 Prozent des Gewichts der Rohstoffe aus. Schweizer Produkte von Schweizer Herstellern wohlbekannter Schweizer Marken könnten sich bei einer Regelung mit 80 Prozent nicht mehr Schweizer Produkte nennen. Das soll nicht so sein. Wir wollen mit dieser Vorlage nicht bisherige Schweizer Marken in Bedrängnis bringen. Eine Minderheit will den Schutz landwirtschaftlicher Produkte hochhalten und unterstützt daher die 80-Prozent-Regelung.

Bei Artikel 48c hat sich die BDP-Fraktion nach reiflicher Überlegung für die 50-Prozent-Regelung ausgesprochen. Bei der Vorlage geht es darum, Schweizer Produkte zu schützen und wilden Missbrauch der Marke Schweiz im Ausland zu verhindern. Die Messlatte darf bei den anderen und industriellen Produkten nicht zu hoch gelegt werden, schon gar nicht höher, als dies unsere Nachbarländer tun. Die EU erarbeitet derzeit eine Richtlinie, welche gar nur ein Minimum von 45 Prozent festlegen will; Deutschland beispielsweise, unser Nachbarland, hat auch 45 Prozent festgelegt. Wie mein Vorredner, Herr Lehmann, erwähnt hat, sind die Prozentzahlen, die wir hier diskutieren, sehr umstritten; das werden wir in der Debatte sehen, in der sich Mehrheit und Minderheit gegenüberstehen werden.

Bei einer Wertquote von 60 Prozent, wie sie die Mehrheit verlangt, könnten schätzungsweise 30 bis 40 Prozent unserer Exporte nicht mehr als Schweizer Exporte vermarktet werden, wohlverstanden, obwohl diese Produkte nach Zollrecht ein Schweizer Ursprungszeugnis erhalten und auch weiterhin erhalten werden, unabhängig davon, was bei dieser Vorlage entschieden wird. Mit der jetzigen Vorlage wird eine Diskrepanz zwischen Markenrecht und Zollrecht geschaffen, die noch ausgemerzt werden muss. Daher bitten wir Sie, bei diesem Artikel den Einzelantrag Guhl zu unterstützen.

Die BDP-Fraktion will den Missbrauch aus dem Ausland verhindern, ohne heutige Schweizer Produkte und Exporte zu behindern. Wir werden daher bei Artikel 48c dem Minderheitsantrag Schwander zustimmen und bitten Sie, dasselbe zu tun.

Die BDP-Fraktion erkennt klaren Handlungsbedarf. Mit dieser Vorlage wird die Marke Schweiz gestärkt, und der Missbrauch kann mit dieser Vorlage bekämpft werden. Die BDP-Fraktion wird auf die Vorlage eintreten.

Flach Beat · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion

Ich stand schon mit grösserer Begeisterung hier am Rednerpult, um für Eintreten auf eine Gesetzesvorlage zu plädieren, das gebe ich unumwunden zu. Nicht weniger als zehn Anträge liegen seit heute Morgen auf unseren Pulten. Dutzende von Anrufen, Mails und Briefen haben uns in den letzten Tagen und Wochen erreicht; sie kommen von Interessenverbänden, einzelnen Betroffenen, aus Wirtschaftskreisen, der Industrie, der Landwirtschaft, der Lebensmittelindustrie, aber auch aus den Bereichen des Umweltschutzes, der biologischen Landwirtschaft usw. Made in Switzerland ist eine Erfolgsgeschichte. Made in Switzerland ist derart erfolgreich, dass es Nachahmer anlockt. Es sind aber Nachahmer, die an unseren Qualitätsstandards und an unserer Vorstellung, was denn in einem Swissness-Produkt oder in einer Swissness-Dienstleistung drin sein soll, nicht interessiert sind, sondern einzig und allein das Ziel haben, dank der Tatsache, dass die Schweiz qualitativ hochstehende Produkte vertreibt, entwickelt und herstellt, Geld zu verdienen.

Die Vorlage, die uns aus der Kommission erreicht hat, ist von dieser bearbeitet worden, ohne dass wir dabei gewesen wären. Aus diesem Grund haben wir von der GLP gegenüber dieser Kommissionsarbeit einen hohen Respekt - weil wir bei diesen Anhörungen und bei der Findung der Balance, wie sie schon oft angesprochen wurde, nicht dabei waren. Gleichwohl haben wir das Gefühl, dass gewisse Einzelaspekte in der Kommission vielleicht zu wenig zur Sprache gekommen sind. Einer davon scheint uns der Umfang des schweizerischen Anteils bei den industriellen Produkten zu sein. Ein anderer Punkt betrifft die vielen Anträge, die jetzt gestellt wurden. Sie bringen Einzelinteressen oder Interessen zum Ausdruck, die im Moment in ihren Auswirkungen nicht klar sind, bei denen man nicht weiss, was es denn bedeutete, wenn wir sie aufnehmen würden.

Um die Balance zu erhalten, werden wir zum grössten Teil der Kommission folgen und die Einzelanträge zum grössten Teil ablehnen. Eine Ausnahme bildet der Einzelantrag von Graffenried: Es scheint Sinn zu machen, den Grundsatz über die Bezeichnung und die Forschung und Entwicklung an den entsprechenden Stellen aufzunehmen und nicht erst weiter hinten im Gesetz aufzuführen. Beim Einzelantrag Guhl scheint es aus zollrechtlichen Gründen ebenfalls Sinn zu machen, dass man dort diesen Zusatz aufnimmt, damit nicht ein Unterschied zwischen zollrechtlicher Herkunftsbezeichnung und Swissness besteht.

Lassen Sie mich besonders noch auf den Einzelantrag Aeschi Thomas eingehen, der mir symptomatisch erscheint. Uns liegt dieser Antrag vor, die Änderungen in den Bestimmungen über Wappen und über die Schweizer Flagge zur See zu streichen, und zwar weil sie nicht notwendig seien. Aber genau diese Änderungen sind eben notwendig. Denn es geht hier nicht darum, dass ein staatlicher Apparat aufgebaut wird, wenn man diese Marke schützt, sondern die Marke darf freiwillig verwendet werden von denjenigen, die nach Gesetz das Recht dazu haben, mit dieser Marke auf dem Schweizer Markt aufzutreten. Stellen Sie sich vor, Sie seien in Guatemala City oder in San Francisco vor Gericht und müssten dort die Marke Schweiz vertreten und sagen: Schauen Sie, das hier ist eigentlich die Marke Schweiz, und nur wir sind berechtigt, der Konkurrent ist dazu nicht berechtigt. Und dann können Sie dem Richter nicht einmal ein Gesetz vorlegen, in dem das ähnlich wie im Markenregister steht.

Ich bitte Sie daher, auf die Vorlage einzutreten und die meisten Einzelanträge abzulehnen.

Sommaruga Carlo · Mit-M · Nationalrat · Genf · Sozialdemokratische Fraktion

Les femmes et les hommes du monde du travail suisse, que ce soit dans les secteurs agricole, industriel ou des services, ont généré un capital inestimable, celui de la qualité des produits suisses. La marque suisse n'est pas seulement un capital d'image, elle est aussi un capital économique qui doit être défendu au profit de la place économique suisse. Les consommateurs privés ou commerciaux en Suisse comme à l'étranger sont prêts à payer 20 pour cent - voire davantage - de plus que le prix ordinaire, parce que la marque suisse figure sur un produit. Pourquoi? Car elle est garante de qualité. Il s'agit donc d'un capital qui génère chaque année des milliards de francs de revenus, qui permettent de sauvegarder non seulement le savoir-faire en Suisse mais également des milliers de places de travail et qui peuvent même favoriser la réindustrialisation de la Suisse.

Pour le groupe socialiste, il est essentiel de ne pas brader la marque suisse, le "Swissness", et de la défendre des falsificateurs, notamment asiatiques, mais aussi de certains industriels suisses, sans vision prospective, qui cherchent à assurer pour eux-mêmes des gains immédiats. Par contre, il est indispensable pour assurer aux consommateurs la garantie du contenu effectivement suisse des produits de marques suisses, pour sauvegarder l'emploi à long terme et pour conserver à long terme la plus-value, de maintenir les hautes exigences liées à l'utilisation de la marque suisse qui fait justement le succès de notre industrie, voire de nos produits agricoles.

Rappelons de manière très claire qu'aucun producteur en Suisse n'est obligé et ne sera obligé par la modification de la loi de revendiquer le "Swissness". Mais s'il veut utiliser ce label, cette marque suisse, il doit alors naturellement répondre à des exigences élevées bien que non prohibitives, sinon effectivement il y aura perte progressive de la plus-value dégagée par le "Swissness".

Le projet de révision du droit des marques et du droit des armoiries présenté par le Conseil fédéral apparaît aux yeux du groupe socialiste comme une proposition nuancée, qui assure la défense du "Swissness" avec des exigences élevées sans être excessives, il permet la défense des consommateurs comme des agriculteurs et de l'industrie suisse. Il ne met surtout pas du tout en danger l'emploi, comme certains ont essayé de nous le faire croire dans le cadre d'un lobbyisme organisé ces dernières semaines dans la salle des pas perdus de ce Parlement.

Le groupe socialiste vous invite donc à entrer en matière et à insister tout au long du débat sur la nécessité d'exigences élevées pour les produits agricoles, pour les produits industriels, mais aussi pour les services. Pour les produits agricoles transformés, il s'agit de maintenir le critère du 80 pour cent du poids avec des éléments provenant de Suisse. Pour les produits industriels, il faut maintenir l'idée - qui était celle du Conseil fédéral - de 60 pour cent du prix de revient. Dans les services, c'est le 50 pour cent des emplois également qui doit être le critère pour pouvoir utiliser la marque suisse et bénéficier de la plus-value que cela comporte.

Toute modification, tout affaiblissement de cette disposition aboutira d'une part, en ce qui concerne les produits agricoles, à affaiblir l'agriculture, à affaiblir la protection des consommateurs, et naturellement à affaiblir à terme de manière générale le secteur économique de l'industrie alimentaire. Il en va de même dans l'industrie: le maintien de standards élevés ne doit pas être examiné seulement au niveau de ce qu'est la situation actuelle, mais de ce qu'elle sera dans cinq ans, dans dix ans, dans quinze ans. Affaiblir aujourd'hui le dispositif, c'est éroder progressivement le capital qui génère annuellement des milliards de francs de plus-value.

Dans ce sens, nous vous invitons à entrer en matière et à rejeter tous les amendements qui affaiblissent le dispositif du Conseil fédéral, et au contraire à soutenir les amendements et les propositions individuelles - notamment en matière de produits agricoles - qui renforcent le "Swissness". Nous aurons l'occasion d'y revenir tout à l'heure dans la discussion de détail.

Jositsch Daniel · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Wo Schweiz draufsteht, soll Schweiz drin sein, das werden Sie heute noch verschiedentlich hören. Das ist gewissermassen das Motto dieser Vorlage. Die Marke Schweiz ist im wirtschaftlichen Wettbewerb ein Wert. Die Schweiz wird mit Zuverlässigkeit, Präzision und hoher Qualität in Verbindung gebracht. Produkte mit dem Label Schweiz können deshalb zu massiv höheren Preisen verkauft werden.

Es besteht das Interesse, die Marke Schweiz zu schützen; dies einerseits im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten, die davon ausgehen, dass schweizerische Produkte, die sie konsumieren, auch schweizerische Inhalte aufweisen. Andererseits besteht ein Interesse der Wirtschaft. Die Marke Schweiz bleibt nur dann langfristig ein Wert, wenn sie hält, was sie verspricht.

Es gilt aber auch, die Realität zu berücksichtigen. Es sind heute gute schweizerische Produkte im Markt, die zu Recht das Label haben, aber aus verschiedenen Gründen überhöhten Anforderungen nicht genügen könnten. Würde man hier nun einen zu rigiden Hebel ansetzen, so bestünde die Gefahr, dass man die Wirtschaft, insbesondere den Export, schwächen würde, und das kann nicht das Ziel dieser Vorlage sein. Unsere Exportindustrie ist aufgrund der Staatskrise in Europa, der Rezession, der Frankenstärke genug gebeutelt. Es ist nicht notwendig, sie auch noch durch eine überzogene Swissness-Vorlage zu schwächen.

Die Kunst bei der Vorlage ist es daher, das Gleichgewicht zwischen diesen divergierenden Interessen zu finden. Dass das besonders schwierig ist, hat sich auch in den Debatten in der Kommission und in der Subkommission gezeigt. Gewisse Bestimmungen, die wir auch heute diskutieren werden, wurden mehrmals wieder geändert, bis ein Konsens gefunden werden konnte.

Die Pièce de Résistance war dabei insbesondere die Frage, wie gross der Anteil schweizerischer Rohstoffe in schweizerischen Lebensmitteln sein muss respektive ob ein schweizerischer Herstellungsort kumulativ oder alternativ verlangt werden muss. Die SP-Fraktion stellt in diesem Punkt die Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten in den Vordergrund und wird sich für eine restriktive Lösung aussprechen. Je nachdem, welche Lösung in diesem Bereich gefunden wird, erfolgt die Zustimmung der SP-Fraktion zur Vorlage, oder sie erfolgt nicht.

Insgesamt ist die SP-Fraktion der Ansicht, dass die Vorlage sinnvoll ist, dass es richtig ist, dass die Anforderungen an die Swissness geregelt werden, und sie wird deshalb auf die Vorlage eintreten.

Birrer-Heimo Prisca · Mit-F · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion

Heute, am 15. März, ist der Welttag der Konsumentenrechte. Vor genau fünfzig Jahren formulierte der damalige US-Präsident Kennedy als erster Politiker vier grundlegende Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten: das Recht auf Sicherheit, auf umfassende Information, auf Anhörung und auf Wahlfreiheit.

Am heutigen Tag beraten wir eine Vorlage, die sehr direkt mit diesen Konsumentenrechten zu tun hat. Sie haben es in der Hand, ein griffiges Markenschutzgesetz zu verabschieden, das die Einhaltung der wichtigsten Konsumentenrechte Information und Wahlfreiheit garantiert. Kernelemente dabei sind, dass Lebensmittel mit dem Label Schweiz zu 80 Prozent aus Schweizer Rohstoffen bestehen und deren Verarbeitung weitgehend in der Schweiz stattfindet und dass industrielle Produkte mit dem Label Schweiz zu 60 Prozent hier hergestellt werden. Verzichten Sie auf gesetzlich tolerierte Täuschungsmanöver, und ermöglichen Sie den Konsumentinnen und Konsumenten eine glaubwürdige Auswahl an echten Schweizer Produkten. Für diesen Mehrwert sind sie auch künftig bereit, einen höheren Preis zu bezahlen. Nutzen Sie deshalb diese Chance für einen vertrauenswürdigen Wirtschaftsstandort Schweiz mit strengen Swissness-Anforderungen. Nur das stärkt die Marke Schweiz nachhaltig.

Da eine Vorrednerin gesagt hat, es gehe nicht um Konsumentenschutz, sondern um ein Marketinginstrument, muss ich hier antworten: Das beste Marketinginstrument nützt Ihnen überhaupt nichts, wenn das Produkt nicht überzeugend ist und die Konsumentinnen und Konsumenten es daher nicht kaufen. In diesem Sinne: Seien Sie für eine strenge Regelung.

Schwander Pirmin · Mit-M · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Die SVP steht hinter den Zielsetzungen dieser Vorlage: Stärkung der Marke Schweiz, Verhinderung von Missbrauch, Durchsetzung im Ausland. Als wir die Vorlage des Bundesrates sahen, sind wir zur Überzeugung gelangt, dass sie zu bürokratisch sei. Ursprünglich waren wir daher für Nichteintreten. Wir haben dann aber der Zuweisung an eine Subkommission mit dem Ziel, die Vorlage zu vereinfachen und weniger Bürokratie vorzusehen, zugestimmt.

Was liegt nun vor? Wir sind mit dieser Vorlage nicht zufrieden. Sie überzeugt uns nicht; die Einzelanträge von heute und auch die Zuschriften untermauern diese Unzufriedenheit. Wir sind der Meinung, dass die Vorlage unserer Kommission, in der wir auch mitgearbeitet haben, noch bürokratischer ist als die Vorlage des Bundesrates. Wir haben mit der Swissness-Vorlage Swissness mit unvergleichbarem Swiss Finish betrieben, wir haben einen Bürokratiemoloch sondergleichen geschaffen. Bevor ein Schweizer Hersteller berechnet hat, ob er die Swissness-Anforderungen erfüllt oder nicht, ist der Schweizer Markt schon längstens von ausländischen Produkten überschwemmt.

Natürlich kann jetzt gesagt werden - und das hat man auch getan -, kein Hersteller müsse die Kriterien anwenden, es sei ja freiwillig. Das stimmt, wir haben aber diese Vorlage geschaffen, um die Marke Schweiz zu stärken und zu fördern. Daher kann dieses Argument hier doch nicht vorgebracht werden. Es geht darum, dass wir in der Schweiz die Schweizer Produkte fördern, und es geht vor allem auch darum, dass wir hier in der Schweiz die Arbeitsplätze sichern.

Die Hauptziele, die Vereinfachung, die Missbrauchsbekämpfung im Ausland, haben wir mit dieser Vorlage gemäss unserer Beurteilung nicht erreicht. Wir haben so detailliert legiferiert, dass statt einer Stärkung der Marke Schweiz Schlupflöcher ohne Ende entstanden sind. Wir können doch mit drei Artikeln nicht Lösungen für unsere Gesamtwirtschaft mit über 550 Milliarden Franken Bruttoinlandprodukt schaffen; dafür braucht es Branchenlösungen. Für unsere kleinstrukturierte Wirtschaft ist diese Vorlage schädlich. Sie wird auch der weltweiten Arbeitsteilung nicht gerecht. In Zeiten des starken Frankens und der hohen Kosten in unserem Land ist eine solche Vorlage für unsere Wirtschaft nicht förderlich, wir sagen sogar, dass sie schädlich ist.

Für die SVP ist daher bei dieser Vorlage entscheidend, dass bei Artikel 48c, also bei den industriellen Produkten, die Marke bei 50 Prozent festgelegt wird. So können wir die Unternehmungen fördern, insbesondere die KMU.

Spuhler Peter · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Sie haben es schon mehrfach von Rednern gehört: Wie viel Schweiz soll drin sein, wenn Schweiz draufsteht? Ich unterstütze diese Vorlage als Unternehmer, der sehr stark im Export verankert ist. Aber ich möchte Sie bitten, Augenmass zu halten und nicht einen kostspieligen administrativen Moloch aufzubauen. Es kann nicht sein, dass zur schwierigen Situation, in der sich die Exportindustrie wegen den Währungsverwerfungen befindet, weitere Erschwernisse und weitere Bürokratie dazukommen.

Für uns Exportunternehmer stellt sich natürlich in erster Linie die Frage, ob es 50 oder 60 Prozent sein sollen. Für mich ist ganz klar: Wir müssen den 50-Prozent-Anteil halten. Warum? Es gibt drei Hauptprobleme.

1. Nehmen wir Stadler Rail als Beispiel: 40 Prozent der Wertschöpfung entstehen bei uns im Haus, etwa 35 bis 40 Prozent kaufen wir in der Schweiz zu, der Rest kommt aus den Euroländern. Jetzt definieren Sie mir mal, wie viel Prozent Schweiz im Schweizer Zukauf drin ist! Nehmen wir ein Beispiel: Wir kaufen bei ABB Schweiz Stromrichter ein. Ein Stromrichter kostet 800 000 bis 1 Million Franken. Wir leben heute in einer arbeitsteiligen, globalisierten Welt. Wenn der Unternehmer, der diesen Stromrichter verbaut, ausweisen muss, wie viel Schweizer Wertschöpfungsanteil darin steckt, können Sie sich vorstellen, was das in der Praxis an Mehraufwand in der Administration und an Kosten bedeutet. Halten Sie hier Augenmass!

Sie hören immer wieder von der Uhrenindustrie: möglichst 100 Prozent. Wenn ich bei meinen Produkten die gleiche Marge hätte, würde auch ich 100 Prozent fordern. Aber leider Gottes sind die Margen deutlich kleiner.

2. Kommen wir nochmals zurück auf die Einkaufsteile. Ein ABB-Stromrichter hat Komponenten, die wieder zusammengesetzt sind; sie gehen über vier, fünf Wertschöpfungsstufen zurück. Stellen Sie sich einmal vor, dass Sie in dieser Kette jedes Mal den Anteil Schweiz herausfiltern müssen. Aus diesem Grund bin ich für 50 Prozent, denn je tiefer der Prozentsatz ist, desto weniger müssen Sie einen Nachweis führen. Überlegen Sie sich auch einmal das Problem der Verfügbarkeit: Auf der Zeitachse kann es durchaus sein, dass sich die Wertschöpfungsstufen und die Grösse des Schweizer Anteils verändern. Das kann sein, Sie kriegen grössere Aufträge, da müssen Sie kurzfristig einen zweiten Lieferanten suchen. Der sitzt aber vielleicht nicht in der Schweiz, sondern im Ausland. Dann haben Sie bei 50 gleichen Produkten vielleicht bei den ersten 25 eine solche Wertschöpfung, aber bei der zweiten Hälfte haben Sie eine andere. Je tiefer wir hier das Minimum ansetzen, desto mehr entlasten wir die Industrie.

3. Die unhaltbare Differenz zu den zollrechtlichen Ursprungsregeln - ich möchte jetzt nicht im Detail darauf eingehen, weil die Zeit abläuft, aber auf etwas hinweisen: Es gibt Artikel 11 der Verordnung über die Beglaubigung des nichtpräferenziellen Ursprungs von Waren. Wir müssen aufpassen, dass wir mit dieser Vorlage keine Differenz zum Zollrecht schaffen.

Ich möchte noch einmal die Folgen aufzeigen: Ein tiefer Prozentsatz bedeutet hohe Flexibilität. Die brauchen wir in der Wirtschaft. Es kann sein, dass wir mit den Währungsverwerfungen gezwungen werden, kurzfristig gewisse Lieferanteile und Zukaufsanteile aus dem Frankenraum in den Euroraum zu verlegen, damit wir die Wettbewerbsfähigkeit einigermassen über die Zeit bringen. Es kann aber auch sein, ich habe es bereits erwähnt, dass wir zu Lieferantenwechseln gezwungen werden, dass wir aus Gründen der Qualität, der Verfügbarkeit oder aufgrund von strategischen Überlegungen einen zusätzlichen Lieferanten im Euroraum suchen müssen. Jetzt stellen Sie sich auf der Zeitachse einfach nochmals die Situation für die Exportindustrie vor, die permanent diese Wertschöpfungsanteile herausfiltern muss. Für Unternehmer kann das bedeuten, dass sie bei einem zu hohen Prozentsatz an Wertschöpfung im Euroraum gezwungen werden, aus der Schweiz wegzugehen und auf die Swissness zu verzichten. Das kann ja wirklich nicht das Ziel dieser Vorlage sein. Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. Ich bitte Sie, hier Augenmass zu halten und der Industrie nicht nochmals zusätzliche Mühlsteine um den Hals zu legen.

Wir unterstützen das Eintreten, aber ich hoffe, Sie unterstützen dann auch eine intelligente Lösung, sodass wir von der Wirtschaft damit leben können.

Maire Jacques-André · Mit-M · Nationalrat · Neuenburg · Sozialdemokratische Fraktion

Monsieur Spuhler, j'ai bien entendu vos préoccupations d'entrepreneur dans votre domaine. J'aimerais juste vous rappeler qu'il y a, dans ce pays, d'autres domaines, comme l'horlogerie par exemple. Et l'horlogerie ne se limite pas à des marges bénéficiaires, ce sont aussi des emplois. Pouvez-vous me dire combien de milliers d'emplois, en particulier dans l'Arc jurassien, sont en jeu grâce à ces 60 pour cent qui font la richesse de notre horlogerie, qui font sa valeur à l'étranger et qui font que cette industrie peut aujourd'hui résister à la hausse du franc, grâce au fait que nous avons un label de qualité?

Spuhler Peter · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich kann jetzt nicht beziffern, wie viele Arbeitsplätze in der Uhrenindustrie auf dem Spiel stehen würden, wenn wir statt der geforderten 60 Prozent 50 Prozent beschliessen sollten, ich bin kein Hellseher. Wir dürfen dieses Gesetz aber nicht einfach für eine Branche beschliessen, wir haben eine Gesamtwirtschaft, und dafür haben wir die Verantwortung. Neben der Uhrenindustrie, die ich sehr toll finde und unterstütze - ich liebe Uhren -, gibt es auch die übrige Industrie, den übrigen Werkplatz Schweiz, und da leiden wir momentan deutlich mehr als in der Uhrenindustrie. Ich habe es in meinem Referat gesagt: Wenn ich die gleichen Margen hätte wie die Uhrenindustrie, wäre ich sofort auch für 60, 70 oder 80 Prozent, aber solche Margen habe ich eben nicht. Je höher wir das Minimum ansetzen, desto unflexibler werden wir im Hinblick auf Währungsverwerfungen, Lieferantenwechsel usw. Ich denke, das gilt auch für die Uhrenindustrie, aber in einem geringeren Ausmass.

Bitte helfen Sie, eine intelligente Vorlage zu beschliessen und die Wirtschaft zu stützen und nicht zu schwächen.

Ritter Markus · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP

Lieber Kollege, habe ich Sie richtig verstanden? Haben Sie jetzt über den Investitionsgüterbereich gesprochen, in dem Sie tätig sind? Ein zweiter Teil ist ja der Konsumgüterbereich.

Spuhler Peter · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Das ist richtig; wir haben uns die Redezeit aufgeteilt. Als Unternehmer aus der Industrie spreche ich vor allem über das, was ich kenne und beurteilen kann.

von Graffenried Alec · Mit-M · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion

"In der Schweiz ist übrigens alles schöner und besser", sagte einst Adolf Muschg. Es ist gewissermassen das Fundament dieser Swissness-Debatte und der ganzen Swissness, dass in der Schweiz eben alles schöner und besser ist.

Da wir alle ein klares Bild und klare Vorstellungen davon haben, was die Schweiz und was Swiss ist, können wir alle in dieser Debatte mitreden. Und wenn wir über Swissness sprechen, dann ertappen wir uns alle bei dem Reflex, dass wir glauben, wir wüssten ein wenig besser als die anderen, worin die wahre Swissness besteht; ich selber natürlich auch.

Viele meinen jetzt daher, sie könnten hier einen super Kompromiss präsentieren. Nach zwei Jahren intensiver Beschäftigung mit diesem Projekt - das kann ich Ihnen sagen - bin ich mir nicht mehr sicher, ob es diesen super Kompromiss überhaupt gibt. Ich kann Ihnen nur sagen, dass wir in der Subkommission und in der Kommission sehr lange und sehr hart um die Formulierungen gerungen haben, die Ihnen hier jetzt vorliegen. Vielleicht ist es nicht besonders schön, was am Ende dabei herausgekommen ist, aber es ist eben das, was möglich ist.

Es ist etwas frustrierend, jetzt mit anzusehen, wie dieser ausbalancierte Kompromiss von vielen Seiten infrage gestellt wird. So ist es übrigens auch schon der Verwaltung mit uns in der Kommission gegangen, und ich muss sagen, nach gewalteter Debatte habe ich mehr Verständnis für die Verwaltung und für die Verzweiflung der Verwaltung. Wir haben in der Kommission und in der Subkommission über einzelne Fragen bis zu fünfmal abgestimmt, aber man kann natürlich jede Frage immer wieder aufnehmen - that's part of the game.

Herr Spuhler, Sie sind natürlich nicht gekommen, als wir in der Subkommission und in der Kommission waren. Die Uhrenindustrie hatten wir am Tisch, die Uhrenindustrie hat ihre Position dargelegt. Ihre Position war uns zu wenig bekannt, wir haben tatsächlich eine Gesetzgebung für die Uhrenindustrie gemacht, weil sich die Uhrenindustrie intensiv mit dieser Gesetzgebung befasst hat. Andere haben sich nicht in diesem Masse gemeldet.

Gemessen an der Intensität der Debatte und dem Lobbying könnte man meinen, die Swissness sei sozusagen der Legislaturhöhepunkt. Das ist jedoch nicht so. Die Vorlage hat bestimmt eine gewisse Wichtigkeit, für einzelne Branchen eine noch etwas grössere. Zum Teil wird aber übertrieben; man sollte diese Vorlage auch nicht überschätzen.

Wir Grünen wollen zu einer soliden, ausbalancierten und verständlichen Swissness-Regelung beitragen. Wie einige andere Fraktionen sind wir uns aber in einzelnen Fragen nicht ganz einig. Das Wappenschutzgesetz immerhin ist bei uns nicht umstritten. Beim Markenschutzgesetz werden einzelne mal so, mal anders stimmen. Wir werden auf die Vorlagen eintreten, das Eintreten wurde bisher ja noch nicht bestritten, aber vielleicht kommt auch das noch. In der Tendenz stehen wir bei den Artikeln 48b und 48c des Markenschutzgesetzes eher für die höheren Werte ein. Maya Graf wird im Folgenden für die grüne Fraktion noch die Position der Landwirtschaft vertreten, die ja auch in allen Fraktionen vertreten ist.

Ich möchte abschliessend nur noch erläutern, warum dies keine bürokratische Vorlage ist, Herr Schwander. Die Regelungen, die wir Ihnen hier jetzt vorschlagen, sind kompliziert und vermutlich nicht auf Anhieb für alle durchschaubar. Sie vermögen daher den Anforderungen nach einer einfachen und klaren Gesetzgebung vielleicht nicht zu genügen. Aber diese Gesetzgebung ist eine technische Gesetzgebung. Es ist ein Gesetz, das von den betroffenen Kreisen verstanden werden muss und nicht vom einzelnen Konsumenten oder von der einzelnen Konsumentin. Diese Gesetzgebung ist eine reine Missbrauchsgesetzgebung. Es gibt keine Bürokratie. Nur im Streitfall und nur wenn jemand eben falsche Angaben macht, müssen dann z. B. die einzelnen Rohstoffe aufgedröselt werden. Erst dann kommen diese komplizierten Berechnungen wirklich zum Tragen. Nicht der Konsument und auch nicht jeder Produzent müssen diese Berechnungen für sich anstellen. Diese Berechnungen muss im Streitfall das Gericht anstellen. Das Gericht muss drauskommen, nicht jeder Konsument.

Für die Konsumentin und für den Konsumenten, Frau Birrer, bleibt alles sehr einfach. Sie wollen, dass Schweizer Konsumgüter aus der Schweiz stammen und in der Schweiz hergestellt werden. Dafür sorgen wir mit diesem Gesetz, das im Bereich der Lebensmittel übrigens immer zusammen mit dem Landwirtschaftsgesetz und der Lebensmittelgesetzgebung gelesen werden muss. Für die Konsumentinnen und Konsumenten - sie waren in der Kommission durch die Bundesrätin natürlich sehr gut vertreten - bedeutet dieses Gesetz einen weiteren Fortschritt, da nun klar definiert wird, was im Bereich der Herkunftsbezeichnungen und der Benützung des Schweizerkreuzes zulässig ist und was nicht. Es ist ja schon heute möglich, das eine oder andere zu ahnden, oft fehlte es bisher aber leider an der Umsetzung - das wird sich jetzt auch bessern -, und das führte zu Wildwuchs und Unübersichtlichkeit. Die neuen Vorlagen schaffen Klarheit darüber, was gilt, egal, in welcher Ausprägung sie letztendlich durchkommen.

Wir beantragen Ihnen Eintreten, zu den Details werden wir uns nachher äussern.

Graf Maya · 1VP-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion

Im Namen der grünen Fraktion rede ich in Ergänzung zu meinem Fraktionskollegen zu Artikel 48b, wo es um die Regelung des Markenschutzes bei Lebensmitteln geht. Sie stellen anhand der vielen Einzelanträge fest, dass die Beantwortung der Grundfrage - Wie viel Schweiz an Rohstoffen und Herstellung muss drin sein, damit Schweiz draufstehen darf? - bei diesem Artikel sehr umstritten ist und die Regulierungen auch schwierig sind.

Für die grüne Fraktion sind glaubwürdige Swissness-Regeln für Lebensmittel wichtig. Sie müssen heute glaubwürdig sein und es bleiben. Die Konsumentinnen und Konsumenten erwarten bei Lebensmitteln, dass die Rohstoffe eines Schweizer Produktes grösstenteils aus der Schweiz stammen. Je stärker sich die Agrarmärkte öffnen, desto besser muss die Schweizer Landwirtschaft ihre Produkte positionieren können. Eine glaubwürdige Swissness-Vorlage ist also das zentrale Element der vom Bund und von den landwirtschaftlichen Marktakteuren entwickelten Qualitätsstrategie. Die grüne Fraktion wird daher mehrheitlich die Minderheit Sommaruga Carlo unterstützen, die auch für starkverarbeitete Lebensmittel einen Anteil von 80 Prozent am Rohstoffgewicht verlangt.

Grundsätzlich stellte eine Mehrheit der grünen Fraktion aber fest, dass gerade in Anbetracht dieses Seilziehens zwischen Nahrungsmittelindustrie einerseits und der Landwirtschaft, ihren Marktpartnern und den Konsumentinnen und Konsumenten andererseits angesichts der Schwierigkeit bei der Regulierungsdichte der Entwurf des Bundesrates bei Artikel 48b nach wie vor die beste Lösung wäre. Ich habe mir deshalb erlaubt, einen Einzelantrag zu stellen, der das Konzept des Bundesrates wiederaufnimmt. Ich bitte Sie zu beachten, dass der Titel auf meinem Antrag nicht richtig ist. Gemäss Bundesrat muss der Titel natürlich "Verarbeitete Naturprodukte" heissen, damit das Konzept in sich stimmt.

Ein paar Vorteile dieses Antrages: Das Konzept des Bundesrates verlangt als einziges Kriterium einen Anteil von 80 Prozent am Rohstoffgewicht. Das Konzept unterscheidet nicht zwischen stark- und schwachverarbeiteten Lebensmitteln. Das Konzept kombiniert klare Anforderungen mit ebenfalls klaren Ausnahmeregelungen. Es regelt das Wesentliche auf Gesetzesstufe, überlässt die Details aber korrekterweise den Verordnungen. Kurz: Es ist auch zum Lesen und Verstehen übersichtlicher.

Zum hohen Regelungsbedarf: Sie haben es gesehen, trotz ausführlicher Diskussion in den Kommissionen gab es bisher keinen Kriterienkatalog, welcher zuverlässig und flächendeckend zwischen starker und schwacher Verarbeitung von Lebensmitteln unterscheiden kann. Es ist zu befürchten, dass es eine aufwendige Bürokratie und Kontrolle gibt. Für starkverarbeitete Lebensmittel wird nämlich gemäss Kommissionsantrag zusätzlich zum Rohstoffanteil ein weiteres Kriterium eingeführt: die Herstellungskosten. Diese müssen durch die Betriebe erhoben und durch die Behörde kontrolliert werden. Welcher Betrieb legt diese Daten gerne offen? Diese Kontrolle ist aufwendig und auch teuer - und sie frisst den Mehrwert.

Noch ein Wort zur Ungleichbehandlung ähnlicher Lebensmittel: Stellen Sie sich ein schwachverarbeitetes Fruchtjoghurt vor; das wird anders behandelt als ein Müslijoghurt mit Getreideflocken, das unter "starkverarbeitet" fallen würde. Ein pasteurisierter Obstsaft gilt als schwachverarbeitet, ein aus Sirup rückverdünnter Obstsaft als starkverarbeitet, mit einer mehrstufigen Verarbeitung. Das Fazit ist sicher, dass dies alles nicht zur Glaubwürdigkeit der Swissness bei Lebensmitteln beiträgt.

Bei der Auszeichnung mit dem Schweizerkreuz sind Lebensmittel ein besonders sensibler Bereich. Tragen wir also Sorge zur glaubwürdigen Swissness.

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Die Swissness-Vorlage ist ein Geschäft von beträchtlicher politischer und wirtschaftlicher Bedeutung für unser Land. Erlauben Sie mir deshalb vorab, anhand von zwei Beispielen ein paar grundsätzliche Überlegungen anzubringen.

Hanro zum Beispiel verkauft in der Schweiz und im Ausland Textilien unter dem Label "Hanro of Switzerland". Hanro produziert aber nicht mehr in der Schweiz, die meisten der Textilien werden in Österreich hergestellt; aus der Schweiz kommen einzig noch die Spitzen für einzelne Modelle. Noch ein weiteres Beispiel: In Deutschland werden Konfitüren der Marke "Mövenpick of Switzerland" hergestellt und vertrieben. Herstellerin ist aber ein deutsches Unternehmen, kein einziger Rohstoff kommt aus der Schweiz.

Während einzelne Unternehmen auf diese Weise kurzfristig von der Herkunftsbezeichnung Schweiz profitieren, verliert die Wirtschaft als Ganzes langfristig den beträchtlichen Swissness-Bonus. Die Abnehmer und Abnehmerinnen werden nämlich nicht bereit sein, einen Aufpreis für solche mit "Schweiz" gekennzeichnete Produkte zu bezahlen, wenn gar nicht Schweiz drin ist. Es geht also mit dieser Vorlage, die wir heute diskutieren, darum, die Anforderungen an die Marke Schweiz zu definieren, um Trittbrettfahrer fernzuhalten und um den Wert des Labels Schweiz auch langfristig zu erhalten.

Da heute jemand gesagt hat, die Vorlage sei für die Wirtschaft schädlich, muss ich sagen: Schädlich für die Wirtschaft sind die Trittbrettfahrer, schädlich für die Wirtschaft sind jene, die die Marke Schweiz systematisch aushöhlen. Das Label Schweiz ist schliesslich das Zugpferd in der Vermarktung von Produkten aus der Schweiz im In- und im Ausland. Dass der wirtschaftliche Mehrwert der schweizerischen Herkunft beträchtlich ist und bis zu 20 Prozent des Verkaufspreises ausmachen kann, das zeigen mehrere Studien deutlich auf. Um es noch etwas prägnanter zu sagen: Allein die Produkte Uhren, Schokolade, Schmuck und Maschinen erzielen heute zusammen dank der Marke Schweiz einen Mehrerlös in der Höhe von 5,8 Milliarden Franken - das ist doch immerhin gut 1 Prozent des schweizerischen Bruttoinlandprodukts.

Gerade in der aktuellen, wirtschaftlich unsicheren Zeit und mit den bestehenden Herausforderungen im Exportbereich scheint es mir noch wichtiger zu sein, dass unser Land existierende Werte und Wettbewerbsvorteile bewahrt, und dazu gehört eben ganz massgeblich die Herkunftsbezeichnung Schweiz. Flexibilität ist schon gut, aber wenn der Preis für die Flexibilität der Verlust der Glaubwürdigkeit ist, dann bezahlen Sie einen hohen Preis.

Man hat der Vorlage verschiedentlich vorgeworfen, dass sie zu kompliziert sei und für die Industrie eine unnötige administrative Zusatzbelastung zur Folge habe. Diese Argumentation ist aber ziemlich widersprüchlich, denn einerseits verlangt man vom Gesetzgeber zu Recht differenzierte Regeln, beispielsweise für Lebensmittel und Industrieprodukte. Diese Unterscheidung macht auch Sinn, denn die Konsumentinnen und Konsumenten haben an ein Glas Schweizer Bienenhonig, wie es die meisten von Ihnen auf Ihrem Pult haben, an einen Luzerner Rahmkäse und an eine Schweizer Qualitätspfanne nicht die gleichen Erwartungen. Andererseits ist der Bundesrat mit diversen Ausnahmeregelungen den Bedürfnissen der Industrie entgegengekommen. Das hat zwar die Vorlage dann wieder etwas komplizierter gemacht, dafür konnte der administrative Zusatzaufwand gerade deswegen merklich reduziert werden.

Zu guter Letzt darf man nicht vergessen, dass nun auch im Rahmen der Kommissionsberatungen noch weitere Unterscheidungen bei den Herkunftskriterien hinzugefügt worden sind. Wir werden über die Unterscheidungen, zum Beispiel über jene zwischen stark- und schwachverarbeiteten Lebensmitteln, in der Detailberatung noch diskutieren. Doch dieser Schulterschluss in der Kommission zeigt insgesamt doch eindrücklich, dass der Wunsch nach einem stärkeren Schutz der Marke Schweiz unbestritten ist und dieses Ziel mit einer zwar differenzierten, aber dennoch glaubwürdigen Vorlage erreicht werden kann.

Herr Lehmann hat noch die Frage gestellt, ob für die Durchsetzung des neuen Rechts gemäss dieser Vorlage mehr Personal nötig sei bzw. sogar ein neues Bundesamt geschaffen werden müsse. Ich kann Ihnen versichern, Herr Lehmann, dass das Eidgenössische Institut für geistiges Eigentum wegen dieser Vorlage keine einzige neue, zusätzliche Stelle schaffen wird. Ein neues Bundesamt werden wir ohnehin nicht schaffen. Das Institut für geistiges Eigentum wird aufgrund dieser Vorlage den Markt beobachten, und es kann bei Verstössen Strafanzeige erstatten. Das führt dann unter Umständen dazu, dass die kantonalen Strafverfolgungsbehörden etwas stärker beansprucht werden, aber natürlich hoffen wir alle, dass es möglichst wenige Verstösse gegen diese Vorlage gibt.

Schliesslich wurde auch noch die Frage gestellt, ob Produkte wie zum Beispiel Ricola oder Basler Läckerli mit dieser Vorlage, wie der Bundesrat sie Ihnen vorschlägt und die Kommission sie vorbereitet hat, weiterhin als Schweizer Produkte durchgehen. Meine Auskünfte dazu sind jetzt mit dem Vorbehalt behaftet, dass ich die Rezeptur dieser Produkte ja nicht kenne, diese ist verständlicherweise geheim. Bei Ricola kann man immerhin sagen, dass der Trägerstoff dieses Bonbons Isomalt ist, und für Isomalt gibt es in der Schweiz einen Selbstversorgungsgrad null. Das ist also eben eine klassische Ausnahme. Es verbleiben dann noch die Kräuter, aber diese fallen wohl kaum ins Gewicht. Das Fazit ist deshalb, dass der wesentliche Fabrikationsschritt bei Ricola in der Schweiz stattfindet und Ricola mit dieser Vorlage deshalb keine Probleme haben sollte und die Rohstoffe auch importieren kann. Was die Basler Läckerli anbelangt: Auch hier ist natürlich die Rezeptur verständlicherweise geheim, aber alle Rohstoffe ausser Zucker fallen unter eine Ausnahme, also zum Beispiel die Nüsse oder der Honig. Deshalb gehen wir davon aus, dass die Basler Läckerli, falls die Herstellung ebenfalls in der Schweiz stattfindet, auch punkto Rohstoffe mit dieser Vorlage keine Probleme haben sollten.

Ich freue mich also, dass sich die Reihen für diese Vorlage nach einer guten und zum Teil auch heftigen Diskussion in der Kommission jetzt wieder geschlossen haben. Ich stelle fest, dass grosse Teile der Wirtschaft, die Konsumentenverbände und auch die Landwirtschaft die Vorlage unterstützen und dass sie in weiten Teilen unbestritten ist. Damit besteht jetzt auch wieder die breite Allianz, die ja eigentlich zu dieser Vorlage, zu dieser Revision geführt hat: Es waren nämlich Frau Fetz und Frau Hutter, welche mit ihren Postulaten diese Revision angeregt hatten; das war eben schon damals eine breite Allianz.

Ich bitte Sie jetzt, auf die Vorlage einzutreten und dann im Rahmen der Detailberatung so zu entscheiden, dass diese breite Allianz auch nach der Beratung hinter dem Projekt stehen kann.

Fluri Kurt · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion

Einige Bemerkungen zu den in der Eintretensdebatte geäusserten Punkten: Frau Bundesrätin Sommaruga hat den Anstoss erwähnt, er ist aus diesem Parlament gekommen. Zusätzlich möchten wir erwähnen, dass auch die WAK beantragt hat, im Sinne der nun vorliegenden beiden Konzepte eine Stärkung der Marke Schweiz herbeizuführen.

Wir haben sehr breite Anhörungen durchgeführt. Auch die verschiedenen Industrieverbände wurden angehört, nicht nur die Uhrenbranche. Das Argument der Bürokratie ist seitens Frau Bundesrätin Sommaruga, so glaube ich, vorhin widerlegt worden. Bei diesem Bürokratievorwurf muss man sich immer fragen, was man will. Wollen wir eine differenzierte Lösung mit einem entsprechenden Aufwand, wenn es darum geht, nachweisen zu müssen, ob diese differenzierte Regelung erfüllt ist? Oder wollen wir eine einfache, pauschale Regelung, die aber dementsprechend die qualitativen Anforderungen sicher nicht erfüllen kann?

Nochmals zur Frage nach dem Konsumentenschutz: Wir machen kein Konsumentenschutzgesetz, wir machen aber auch kein Landwirtschaftsgesetz, wir machen kein Uhrenindustriegesetz, wir machen ein Gesetz zur Stärkung der Marke Schweiz unter Berücksichtigung der Interessen der Konsumenten, der Landwirtschaft, der Industrie usw. Aber dominant ist nicht der eine oder andere dieser Aspekte, sondern die Marke Schweiz. Die steht im Vordergrund.

Herr Spuhler hat uns den Vorwurf gemacht, wir machten eine wirtschaftsfeindliche Vorlage. Aber diese Swissness-Vorlage ist nicht gemacht für Betriebe wie Ihren. Sie verkaufen Ihre Produkte nicht unter dem Titel Schweiz, sondern Sie verkaufen Stadler-Fahrzeuge. Darauf können Sie zu Recht stolz sein. ABB oder die Chemie sind nicht auf diese Swissness-Vorlage angewiesen. Sonst müssten wir nämlich den Anteil der Herstellungskosten noch einmal massiv reduzieren, auf 5 oder 10 Prozent oder was auch immer. Diese Unternehmen leben von ihrem Firmennamen und ihren Produkten. Die Swissness-Vorlage ist nicht für diese Betriebe gemacht. Immerhin unterstützt Swissmem den höheren Prozentsatz, 60 Prozent. Das ist ein Verband, ich weiss. Aber wir haben ja nicht jede Industrie und jede Spezialbranche anhören können.

Die meisten Themen der Einzelanträge waren in der Kommission im Grundsatz bekannt und wurden diskutiert - nicht aufgrund von Anträgen, aber die Materie selbst war uns bekannt. Wir haben das Gesetz dennoch mit 18 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung gutgeheissen, und zwar inklusive der Stimmen der SVP-Vertreter. Die SVP-Delegation hat solche grundsätzlichen Vorbehalte nie, weder während der Beratungen in der Subkommission noch im Plenum der Kommission für Rechtsfragen, angebracht - nie! Bei dieser Mehrheit - 18 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung - war die SVP-Gruppe von damals 8 Personen dabei. Es liegt auch kein Antrag aus der Kommission vor, das Konzept des Bundesrates zu übernehmen; dazu liegt lediglich ein Einzelantrag vor. Das Gesamtkonzept ist aber wichtig. Es ist ein Anliegen unserer Kommission, dass Sie die beiden Konzepte nicht verwässern. Meinetwegen können Sie heute mit dem Einzelantrag Graf Maya dem Konzept des Bundesrates zustimmen, aber bitte vermischen Sie die beiden Konzepte nicht; wir sollten dem Ständerat zwei in sich kohärente Konzepte abliefern.

Sie können natürlich auch am Schluss das ganze Gesetz ablehnen. Wenn Sie die einen oder die anderen Interessen zu stark betonen und ihnen in der Detailberatung nachgeben, steigt die Wahrscheinlichkeit einer gesamthaften Ablehnung. Angenommen, im Ständerat geht es gleich, dann haben wir weiterhin die St. Galler Praxis - auch mit 50 Prozent der Herstellungskosten, Herr Spuhler -, aber die St. Galler Praxis ist nicht Gesetz.

Es wird oft gesagt, dann gebe es eben Branchenlösungen. "Branchenlösungen", das klingt liberal. Aber Branchenlösungen können nur brancheninterne Sanktionen vorsehen, Branchenlösungen geniessen nicht den Schutz des staatlichen Zivilrechts und des staatlichen Strafrechts. Das wäre die Konsequenz, das wäre der Preis, den Sie bezahlen, wenn Sie die Lösung den Branchen überlassen.

Das waren die Überlegungen der Kommission, das sind die Gründe, weswegen wir uns am Schluss trotz aller Einzelinteressen zu dieser grossen Mehrheit von 18 Stimmen zusammengerauft haben. Wir bitten Sie, kohärent zu sein und die beiden Konzepte heute tel quel beizubehalten.

Schwander Pirmin · Mit-M · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Herr Fluri, Sie haben behauptet, wir hätten keine Vorbehalte angebracht in der Kommission. Ist Ihnen entgangen, dass wir sowohl in der Subkommission wie auch in der Kommission mehrmals Vorbehalte angebracht haben, mit dem Hinweis, dass wir uns allenfalls Einzelanträge im Plenum überlegen würden?

Fluri Kurt · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion

Sie haben diesen Worten keine Taten folgen lassen. Wenn Sie diese Überlegungen damals schon gemacht hätten, dann hätten Sie in der Kommission entsprechende Anträge gestellt und hätten am Schluss die Vorlage ablehnen müssen. Das war aber nicht der Fall.

Sommaruga Carlo · Mit-M · Nationalrat · Genf · Sozialdemokratische Fraktion

Vous intervenez au titre de rapporteur de la commission et vous avez dit tout à l'heure qu'à la fin des débats on pouvait aussi rejeter le projet de loi. Si j'ai bien compris, la majorité de la commission est entrée en matière sur ce projet et l'a accepté. Donc il n'y a pas de message de la majorité de la commission qui laisserait entendre qu'il faut rejeter ce projet.

Fluri Kurt · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion

Ja gut, die Mehrheit hat die Einzelanträge natürlich noch nicht gekannt. Aber inhaltlich wurden die meisten Anliegen diskutiert. Ich komme dann bei der Beratung der Einzelanträge darauf zurück.

Graf Maya · 1VP-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion

Geschätzter Kollege, ich habe eine kurze Rückfrage. Sie haben meinen Einzelantrag quasi als Konzept Bundesrat für die ganze Vorlage dargestellt. Ist Ihnen bewusst, dass sich mein Einzelantrag nur auf Artikel 48b, nur auf verarbeitete Naturprodukte, auf Lebensmittel bezieht, aber nicht auf die übrige Vorlage, die auch die industriellen Güter betrifft?

Fluri Kurt · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion

Das ist mir schon klar. Bei der ganzen Vorlage geht es um diese zwei Komplexe: Naturprodukte und Industrieprodukte. Aber wenn Sie Artikel 48b gemäss Bundesrat übernehmen, ändern Sie das Konzept bezüglich der Naturprodukte. Industrieprodukte sind ein Aspekt, der für sich behandelt werden kann - das habe ich so richtig verstanden.

Walter Hansjörg · P-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen

L'entrée en matière est décidée sans opposition

1. Bundesgesetz über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben

1. Loi fédérale sur la protection des marques et des indications de provenance

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress; Ziff. I Einleitung, Ersatz eines Ausdrucks; Ingress erstes Lemma; Art. 9 Abs. 1; 10 Abs. 3

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Titre et préambule; ch. I introduction, remplacement d'un terme; préambule premier tiret; art. 9 al. 1; 10 al. 3

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Art. 13 Abs. 2, 2bis

Antrag der Kommission

Unverändert

Art. 13 al. 2, 2bis

Proposition de la commission

Inchangé

Angenommen - Adopté

Art. 17a Abs. 1; Gliederungstitel vor Art. 27a; Art. 27a-27e; 30 Abs. 2 Bst. e; 31 Abs. 1bis; 35 Titel, Bst. d, e; 35a-35c; 41 Abs. 4 Bst. e

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Art. 17a al. 1; titre précédant l'art. 27a; art. 27a-27e; 30 al. 2 let. e; 31 al. 1bis; 35 titre, let. d, e; 35a-35c; 41 al. 4 let. e

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Art. 47

Antrag der Kommission

Abs. 3 Bst. c, 3bis

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Abs. 3ter

Streichen

Antrag von Graffenried

Abs. 3ter

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag Gmür

Abs. 5

Die Herkunftsdeklaration bei verzehrfertigen Lebensmitteln in der Gastronomie mit einem geografischen Bezug im Namen ist auf das Lebensmittelgesetz zu beschränken (Art. 18, 20 und 21 LMG).

Schriftliche Begründung

In der Swissness-Vorlage sind die Bedürfnisse der Gastronomie unzureichend erfasst. Die Umsetzung der Swissness-Vorlage in der vorliegenden Form würde dem Gastgewerbe grosse Probleme verursachen: Verzehrfertige Speisen im Restaurant mit einem geografischen Namen ohne entsprechende Eintragung in einem Register, wie beispielsweise "Glarner Pasteten" oder "Tessinerbrot", sind im Markenschutzgesetz nicht erfasst.

Art. 47

Proposition de la commission

Al. 3 let. c, 3bis

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Al. 3ter

Biffer

Proposition von Graffenried

Al. 3ter

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition Gmür

Al. 5

Les conditions régissant la déclaration de provenance d'une denrée alimentaire prête à la consommation utilisée dans le domaine de la restauration et dont le nom contient une indication géographique sont définies uniquement dans la loi sur les denrées alimentaires (art. 18, 20 et 21 LDAI).

Art. 48b

Antrag der Mehrheit

Titel

Lebensmittel

Abs. 1a

Unter diese Bestimmung fallen Nahrungs- und Genussmittel im Sinne des Lebensmittelgesetzes vom 9. Oktober 1992 (LMG) mit Ausnahme der von Artikel 48a dieses Gesetzes erfassten Naturprodukte. Dabei wird zwischen stark- und schwachverarbeiteten Lebensmitteln unterschieden. Der Bundesrat regelt die Unterscheidung im Einzelnen.

Abs. 1

Der Herkunft eines schwachverarbeiteten Lebensmittels entspricht ... aus denen sich das Lebensmittel zusammensetzt, herkommen.

Abs. 1bis

Die Herkunft eines starkverarbeiteten Lebensmittels entspricht dem Ort:

a. wo mindestens 60 Prozent des Gewichts der Rohstoffe, aus denen sich das Lebensmittel zusammensetzt, herkommen; und

b. wo mindestens 60 Prozent der Herstellungskosten anfallen.

Abs. 2

Von der Berechnung des Rohstoffgewichts nach den Absätzen 1 und 1bis ausgeschlossen sind Rohstoffe, die:

a. wegen natürlichen Gegebenheiten nicht am Herkunftsort produziert werden können;

b. temporär am Herkunftsort nicht in genügender Menge verfügbar sind.

Abs. 3

Bei der Berechnung des Rohstoffgewichts oder der Herstellungskosten müssen alle Rohstoffe angerechnet werden, bei denen der Selbstversorgungsgrad der Schweiz mindestens 50 Prozent beträgt. Rohstoffe, bei denen der Selbstversorgungsgrad 20 bis 49,9 Prozent beträgt, müssen nur zur Hälfte angerechnet werden. Rohstoffe, bei denen der Selbstversorgungsgrad weniger als 20 Prozent beträgt, können von der Berechnung ausgenommen werden. Der Bundesrat regelt die Einzelheiten.

Abs. 4

... wo das Lebensmittel mit der Verarbeitung ...

Abs. 5

Bei der Berechnung der Herstellungskosten werden zudem die Kosten für Herstellung und Verarbeitung sowie für Forschung und Entwicklung berücksichtigt.

Antrag der Minderheit

(Sommaruga Carlo, Freysinger, Geissbühler, Jositsch, Leutenegger Oberholzer, Pardini, Reimann Lukas, Thanei)

Abs. 1bis

...

a. von mindestens 80 Prozent des Gewichts ...

...

Antrag Pezzatti

Abs. 1

Die Herkunft eines schwachverarbeiteten Lebensmittels entspricht dem Ort, wo mindestens 80 Prozent des Gewichts der einzelnen Rohstoffe, aus denen sich das Produkt zusammensetzt, herkommen.

Schriftliche Begründung

Sowohl in der Fassung des Bundesrates als auch in derjenigen der Kommission für Rechtsfragen kann z. B. ein Erdbeerjoghurt oder eine Aprikosenkonfitüre oder ein anderes schwachverarbeitetes Naturprodukt mit dem Schweizerkreuz gekennzeichnet und ausgelobt werden, obschon die darin verwendeten Früchte aus dem Ausland stammen. Dies ist möglich, weil der Früchteanteil, z. B. in einem Joghurt, weniger als 20 Prozent des Gesamtgewichts des Joghurts entspricht. Eine solche Herkunftsregelung ist unbefriedigend und für Konsumenten nicht nachvollziehbar. Deshalb ist bei verarbeiteten Naturprodukten resp. schwachverarbeiteten Lebensmitteln im Interesse einer glaubwürdigen Swissness-Vorlage zu verlangen, dass mindestens 80 Prozent des Gewichts jedes einzelnen der darin verwendeten Rohstoffe schweizerischer Herkunft sind.

Antrag Brunner

Abs. 1

Die Herkunft eines schwachverarbeiteten Lebensmittels entspricht dem Ort, wo mindestens 80 Prozent des Gewichts der Rohstoffe, aus denen sich das Lebensmittel zusammensetzt, herkommen. Bei Milch und Milchprodukten sind 100 Prozent des Gewichts des Rohstoffs Milch erforderlich.

Schriftliche Begründung

Die Schweiz hat beim Rohstoff Milch einen Selbstversorgungsgrad von weit über 100 Prozent. Es ist daher nachvollziehbar, dass für schwachverarbeitete Lebensmittel 100 Prozent des Gewichts des Rohstoffs Milch verwendet werden sollen. Es macht zudem keinen Sinn, für schwachverarbeitete Lebensmittel Milch zu importieren und diese auch noch als "Schweizer Produkt" zu verkaufen.

Antrag Gmür

Abs. 1ter

Die Gastronomie ist von der Unterscheidung zwischen stark- und schwachverarbeiteten Lebensmitteln ausgenommen. Für verzehrfertige Speisen in der Gastronomie gilt nur das Kriterium des Gewichtsanteils der Rohstoffe von 60 Prozent.

Schriftliche Begründung

In der Swissness-Vorlage sind die Bedürfnisse der Gastronomie unzureichend erfasst. Die Umsetzung der Swissness-Vorlage in der vorliegenden Form würde dem Gastgewerbe grosse Probleme verursachen: Verzehrfertige Speisen im Restaurant, die mit der Marke "Schweiz" ausgelobt werden, können weder mit der Definition stark-/schwachverarbeitete Lebensmittel ausreichend erfasst werden, noch macht die Angabe der Herstellungskosten in Prozent Sinn.

Antrag Noser

Abs. 3

Bei der Berechnung des Rohstoffgewichts oder der Herstellungskosten müssen alle Rohstoffe angerechnet werden, bei denen der Selbstversorgungsgrad der Schweiz mindestens 60 Prozent beträgt.

Schriftliche Begründung

Es liegt in der Logik der Vorlage, dass die mengenmässig relevanten Produkte der Schweizer Landwirtschaft für die Berechnung berücksichtigt werden sollen. Gleichzeitig müssen die Berechnungsregeln vereinfacht werden, damit insbesondere die KMU diese problemlos anwenden können. Die Nahrungsmittelhersteller sollen generell eine faire Chance erhalten, sich mit den Rohstoffen aus Schweizer Produktion einzudecken. Die Konsumenten wissen dadurch, dass die wichtigsten Rohstoffe der Schweizer Landwirtschaft wie Milch, Getreide, Fleisch, Äpfel, Birnen, Karotten oder auch Kartoffeln berücksichtigt sind, und müssen sich nicht mit komplizierten Berechnungen auseinandersetzen.

Antrag Vogler

Abs. 3

Bei der Berechnung des Rohstoffgewichts oder der Herstellungskosten müssen alle Rohstoffe angerechnet werden, bei denen der Selbstversorgungsgrad der Schweiz mindestens 60 Prozent beträgt.

Schriftliche Begründung

Die Dreistufigkeit des Antrages der RK-NR ist kaum praxistauglich. Sie ist kompliziert, mit grossem Aufwand verbunden und führt, insbesondere bei Ernteschwankungen und bei Rohstoffen, welche im Grenzbereich der drei Stufen liegen, zu grossen Unsicherheiten für die Lebensmittelindustrie. Die betroffenen Betriebe müssten auf den vom Bund ermittelten Selbstversorgungsgrad warten, dann alles berechnen und bei einer neuen Einstufung entweder die Rezepturen ändern oder die Packungen anpassen, mit oder ohne Schweizerkreuz - das verbunden mit entsprechend grossen finanziellen Konsequenzen, bei gleichzeitig schwierigen Marktbedingungen der schweizerischen Lebensmittelindustrie. Ebenfalls ist es der Lebensmittelindustrie, wie die Erfahrung zeigt, gerade bei einem Selbstversorgungsgrad von 20 bis 49,9 Prozent oftmals gar nicht möglich, Schweizer Rohstoffe in der notwendigen Menge und/oder der notwendigen Qualität zu beziehen. Der Antrag zu Artikel 48b Absatz 3 schafft Rechtssicherheit. Er ist klar, einfach umsetzbar und leistet einen Beitrag zur Sicherung der Konkurrenzfähigkeit der Schweizerischen Lebensmittelindustrie in einem schwierigen internationalen Umfeld.

Antrag Parmelin

Abs. 3

Streichen

Antrag Graf Maya

Abs. 1-4

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Schriftliche Begründung

Gesucht wird ein klares, einfaches Gesetz, welches von den Marktpartnern, aber auch den Konsumentinnen und Konsumenten verstanden und als glaubwürdig erachtet wird. Es soll den Mehrwert schützen, welcher mit Swissness am Markt realisiert werden kann. Die wissenschaftlichen Erhebungen belegen klar, dass mindestens 80 Prozent Schweizer Rohstoffe enthalten sein müssen, damit ein Lebensmittel - und in Artikel 48b geht es ausschliesslich um Lebensmittel - als Schweizer Lebensmittel betrachtet wird und als solches ausgelobt werden kann. Die Variante des Bundesrates verlangt als einziges Kriterium 80 Prozent Rohstoffanteil. Sie kombiniert diese Anforderung mit klaren Ausnahmeregeln. Sie regelt das Wesentliche klar auf Gesetzesstufe und überlässt die Details korrekterweise den Verordnungen. Die Variante des Bundesrates ist auch darum zu favorisieren, weil sie nicht zwischen stark- und schwachverarbeiteten Lebensmitteln unterscheidet. Folgendes wird damit vermieden:

1. Hoher Regelungsbedarf: Es gibt trotz ausführlicher Diskussion in den Kommissionen bisher keinen Kriterienkatalog, welcher zuverlässig und flächendeckend zwischen starker und schwacher Verarbeitung von Lebensmitteln unterscheiden kann. So ist z. B. die Unterscheidung nach Zollnummern unmöglich, weil viele Lebensmittel gar keine Zollnummer aufweisen.

2. Aufwendige Bürokratie und Kontrolle: Für starkverarbeitete Lebensmittel wird gemäss Kommissionsentwurf zusätzlich zum Rohstoffanteil ein weiteres Kriterium eingeführt: die Herstellungskosten. Diese müssen durch die Betriebe erhoben und durch die Behörde kontrolliert werden. Welcher Betrieb legt diese Daten gerne offen? Die Kontrolle wird aufwendig und darum teuer. Sie frisst einen Teil des Mehrwerts auf.

3. Ungleichbehandlung ähnlicher Lebensmittel: Fruchtjoghurt, schwachverarbeitet, wird anders behandelt als Müslijoghurt mit Getreideflocken, denn Flocken sind starkverarbeitet. Ein pasteurisierter Obstsaft gilt als schwachverarbeitet, ein aus Sirup rückverdünnter Obstsaft als starkverarbeitet, wegen der mehrstufigen Verarbeitung.

4. Verlust von Glaubwürdigkeit und damit von Mehrwert am Markt: Für die Konsumentinnen und Konsumenten ist die Unterscheidung zwischen stark- und schwachverarbeiteten Lebensmitteln nicht nachvollziehbar. Es ist zu befürchten, dass sie am Markt keinen Mehrwert für Swissness-Produkte mehr bezahlen werden, wenn die Regeln nicht glaubwürdig sind - Verlust von Wertschöpfung bei allen Swissness-Produkten.

Art. 48b

Proposition de la majorité

Titre

Denrées alimentaires

Al. 1a

La présente disposition s'applique aux denrées alimentaires au sens de la loi du 9 octobre 1992 sur les denrées alimentaires (LDAI) à l'exception des produits naturels visés à l'article 48a de la présente loi. Une distinction est faite entre les denrées alimentaires hautement transformées et les denrées alimentaires faiblement transformées. Le Conseil fédéral règle les modalités de la distinction.

Al. 1

La provenance d'une denrée alimentaire faiblement transformée correspond ... premières qui la composent.

Al. 1bis

La provenance d'une denrée alimentaire hautement transformée correspond:

a. au lieu d'où proviennent au minimum 60 pour cent du poids des matières premières qui la composent; et

b. au lieu où sont réalisés au minimum 60 pour cent de son prix de revient.

Al. 2

Ne sont pas prises en compte dans le calcul du poids des matières qui ne peuvent être produites au lieu ...

b. les matières premières qui ne sont ...

Al. 3

Sont obligatoirement prises en compte dans le calcul du poids des matières premières ou du prix de revient toutes les matières premières pour lesquelles le taux d'autoapprovisionnement en Suisse est d'au moins 50 pour cent. Les matières premières pour lesquelles ce taux se situe entre 20 et 49,9 pour cent ne sont prises en considération que pour moitié. Il est possible de ne pas tenir compte des matières premières pour lesquelles le taux d'autoapprovisionnement est inférieur à 20 pour cent. Le Conseil fédéral fixe les modalités.

Al. 4

... conféré à la denrée alimentaire des caractéristiques essentielles.

Al. 5

Le calcul du prix de revient tient également compte des coûts de fabrication et de transformation ainsi que des coûts de recherche et de développement.

Proposition de la minorité

(Sommaruga Carlo, Freysinger, Geissbühler, Jositsch, Leutenegger Oberholzer, Pardini, Reimann Lukas, Thanei)

Al. 1bis

...

a. ... au minimum 80 pour cent du poids ...

...

Proposition Pezzatti

Al. 1

La provenance d'une denrée alimentaire faiblement transformée correspond au lieu d'où proviennent au minimum 80 pour cent du poids des matières premières qui composent le produit.

Proposition Brunner

Al. 1

La provenance d'une denrée alimentaire faiblement transformée correspond au lieu d'où proviennent au minimum 80 pour cent du poids des matières premières qui la composent. Pour le lait et les produits laitiers, cette proportion s'élève à 100 pour cent du poids du lait qui les composent.

Proposition Gmür

Al. 1ter

La distinction entre les denrées alimentaires faiblement transformées et les denrées alimentaires hautement transformées ne s'applique pas dans le domaine de la restauration. Les denrées alimentaires prêtes à la consommation doivent satisfaire uniquement au critère de poids minimum des matières premières fixé à 60 pour cent.

Proposition Noser

Al. 3

Sont obligatoirement prises en compte dans le calcul du poids des matières premières ou du prix de revient toutes les matières premières pour lesquelles le taux d'autoapprovisionnement en Suisse est d'au moins 60 pour cent.

Proposition Vogler

Al. 3

Sont obligatoirement prises en compte dans le calcul du poids des matières premières ou du prix de revient toutes les matières premières pour lesquelles le taux d'autoapprovisionnement en Suisse est d'au moins 60 pour cent.

Proposition Parmelin

Al. 3

Biffer

Développement par écrit

Si on peut comprendre qu'il faille prévoir des exceptions concernant les matières premières qui ne peuvent être produites au lieu de provenance en raison des conditions naturelles ou d'une indisponibilité temporaire, il n'est pas judicieux d'aller au-delà. L'alinéa 3 tel que rédigé par la commission, avec l'introduction de pourcentages de taux d'autoapprovisionnements de matières premières en Suisse, complique et pervertit tout le système. Cela aura pour conséquence paradoxale qu'un produit pourra être qualifié de "suisse" alors même qu'il ne sera pas composé très majoritairement de matière première suisse. Cela s'apparente furieusement à de la tromperie envers le consommateur; en outre, cela risque aussi, par ce biais, d'entraîner un désintérêt du marché pour certaines matières premières indigènes et donc de provoquer une baisse du taux d'autoapprovisionnement, ce qui est en contradiction totale avec l'esprit même du projet et toute la politique agricole voulue par la Confédération pour la sécurité alimentaire de notre pays.

Proposition Graf Maya

Al. 1-4

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Sommaruga Carlo · Mit-M · Nationalrat · Genf · Sozialdemokratische Fraktion

Le Conseil fédéral avait proposé dans son projet que les produits agricoles transformés constituent une seule catégorie et une seule réglementation. Pour que l'on puisse apposer la marque suisse, il fallait que 80 pour cent du poids des matières premières qui composent les produits soient d'origine suisse. C'est la règle unique que le Conseil fédéral a proposé pour les produits agricoles transformés. La commission, et vous l'avez entendu déjà dans le débat d'entrée en matière, a subdivisé cette catégorie entre produits faiblement transformés et hautement transformés. Cette subdivision a été le fruit de pressions de la Fédération des industries alimentaires suisses, surtout de l'industrie des biscuits. Dans ce contexte, la commission a majoritairement décidé, pour la catégorie des produits transformés ou hautement transformés, la solution des 60 pour cent de composition de produits d'origine suisse.

Avec ma minorité, je vous propose de maintenir le niveau de 80 pour cent du poids des matières premières d'origine suisse dans les produits qui se veulent de la marque suisse, et d'aller ainsi dans le sens de ce qui a été demandé par le Conseil fédéral. Pourquoi cette limite de 80 pour cent doit-elle être appliquée à l'ensemble des produits? Tout d'abord, cela a déjà été dit, c'est que les consommateurs, au moment où ils vont choisir un produit et s'ils choisissent un produit qui est d'origine suisse, ne vont pas faire la distinction - si c'est un yogourt, une plaque de chocolat ou une préparation de rösti aux lardons - sur le contenu et penser que dans un cas il y a 60 pour cent et dans l'autre 80 pour cent. Je pense que les consommateurs partent de l'idée que dans tous les cas de figure il y a la même proportion de produits suisses dans tous les types de produits, que ce soit faiblement transformés ou hautement transformés.

C'est une question de cohérence, mais aussi de commodité pour les consommateurs. C'est aussi une manière de pouvoir intégrer un maximum de produits suisses dans les produits naturels transformés. Je pense qu'il est indispensable d'utiliser les produits de notre agriculture, de nos producteurs agricoles plutôt que d'importer des produits de même nature d'Espagne, d'Amérique latine ou d'Asie, pour composer au final un produit qui aura la marque suisse.

Une exigence élevée de 80 pour cent permet d'intégrer dans les produits naturels transformés plus de produits de notre pays et donc de faire travailler davantage notre agriculture.

Y a-t-il une plus grande menace sur l'emploi avec une proportion de 80 pour cent de produits hautement transformés qu'avec une proportion de 60 pour cent? La réponse est non. A long terme, je vous l'ai déjà dit dans le débat d'entrée en matière, le fait qu'on ait une haute exigence pour les produits transformés fait que la qualité suisse, c'est-à-dire ce capital que nous avons constitué au cours des décennies, sera maintenue et par là générera cette plus-value qui permet de financer les surcoûts de production que nous avons en Suisse, autrement dit le désavantage comparatif que nous avons sur le marché international. En d'autres termes, la proposition de 80 pour cent est raisonnable pour l'ensemble des produits, qu'ils soient faiblement ou hautement transformés. Elle est raisonnable parce qu'elle va dans le sens d'une clarification et d'une défense des intérêts des consommateurs. Elle va aussi dans le sens d'une défense des intérêts généraux de l'agriculture, sans mettre en danger l'emploi en Suisse.

Je vous invite donc à suivre cette proposition de minorité. D'ailleurs, je le dis très sincèrement en tant que porte-parole de la minorité, toutes les propositions que nous avons sur la table qui renforcent ce taux de 80 pour cent sont naturellement bonnes à prendre.

von Graffenried Alec · Mit-M · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion

In der Kommission und in der Subkommission haben wir uns viel intensiver mit den Lebensmitteln, also mit Artikel 48b auseinandergesetzt als mit den Industriegütern, obwohl die Industriegüter eigentlich wichtiger wären. Vielleicht sagt die Frau Bundesrätin dann noch etwas zu dieser Swissness-Rente, wie viel da die Industriegüter und wie viel die Nahrungsmittel ausmachen. Wir haben vor allem über diesen Artikel gesprochen. Wir haben uns darum bemüht, weder eine Agrarschutzvorlage daraus zu machen, welche der Industrie die Luft abwürgt, noch umgekehrt. Das Resultat liegt Ihnen vor. Sie müssen bedenken, dass die Nahrungsmittelindustrie vermutlich mehr Arbeitsplätze zur Verfügung stellt als die Landwirtschaft; das wäre aber eine andere Geschichte. Wir Grünen sind in dieser Frage gespalten, ich werde noch darauf zurückkommen.

Vor allem in diesem Bereich wird der Vorlage vorgeworfen, sie sei kompliziert. Das ist nicht der Fall. Für uns als Verbraucher ist der Fall eigentlich klar, obwohl die Regelungen kompliziert aussehen. Ich gebe Ihnen ein paar Beispiele:

Beginnen wir beim klassischen Produkt des Schweizer Nahrungsmittelexports, nämlich der Schokolade. Kein Mensch erwartet, dass Schweizer Schokolade aus Schweizer Kakao hergestellt wird. Niemand in der Schweiz wird Schweizer Schokolade nur wegen den Schweizer Rohstoffen als Swiss bezeichnen. Schweizer Schokolade könnte aus Konsumentensicht auch mit importiertem Zucker hergestellt werden, sie wäre immer noch Schweizer Schokolade. Es gibt eben die Rohstoffe, und es gibt die Herstellung, und beides ist typisch schweizerisch.

Ich komme zum nächsten Beispiel: Wenn ich ein Schweizer Ananasjoghurt esse, weiss ich haargenau, dass die Milch aus der Schweiz stammt, aber ich weiss auch, dass in der Schweiz nicht plötzlich Ananas wachsen, nur weil es ein Schweizer Joghurt ist.

Ein nächstes Beispiel: Wenn ich dagegen "en ächte Appezöller Biberflade" esse, dann will ich, dass dieser Biberfladen nach bewährtem "Appezöller-Biberflade-Rezept" in Appenzell oder meinetwegen in Teufen unter Schweizer Hygienevorschriften nach bewährtem Schweizer Rezept und bewährter Schweizer Tradition hergestellt worden ist. Es ist mir eigentlich etwas weniger wichtig, woher das Mehl in diesem Biber kommt, denn ob es Appenzeller Getreideanbau gibt, weiss ich gar nicht. Auch bei den Mandeln und beim Honig ist es nicht so sicher. Es wäre mir aber auch nicht so wichtig, woher diese kommen. Wenn Sie auf die Website von Herstellern von Appenzeller Biberfladen gehen, dann finden Sie nie einen Hinweis auf die Herkunft der Rohstoffe, sondern nur darauf, dass diese Biber nach original Appenzeller Rezepten in Appenzeller Backstuben - vermutlich von Appenzeller Bäckerinnen in vierter oder fünfter Generation - hergestellt werden. Die Appenzeller gelten als Volk, das traditionelle Werte bewahrt und pflegt; darum geht es den Appenzeller-Biber-Verkäufern und um nichts anderes. Das haben wir bei den Lebensmitteln als Konzept abgebildet.

Marktgemüse sind Naturprodukte, die stammen zu 100 Prozent aus der Schweiz. Das ist unbestritten, und das ist auch in Artikel 48a so geregelt.

Schwachverarbeitete Naturprodukte und Lebensmittel - z. B. Joghurts, Mehl, Fruchtsalat - sollen zu 80 Prozent Rohstoffe aus der Schweiz enthalten. Das ist auch unbestritten, und das ist auch gut so. Bei starkverarbeiteten Lebensmitteln wie "Schoggi", Biskuits, Teigwaren oder wie beim ganzen Convenience Food, das sind fertig zubereitete Speisen, gelten andere Regeln. Dort und nur dort gelten 60 Prozent. Hierzu gehört auch der Appenzeller Biber. Sogar in einem Appenzeller Biber, obwohl es eigentlich niemanden interessiert, müssen immer noch zu 60 Prozent schweizerische Rohstoffe drin sein. Mehr als die Hälfte der Rohstoffe soll aus der Schweiz stammen, und mehr als die Hälfte der Wertschöpfung soll in der Schweiz stattfinden. Das ist der goldene Kompromiss Ihrer Kommission!

Es wird oft argumentiert, eine Differenzierung zwischen stark- und schwachverarbeiteten Lebensmitteln sei nicht möglich. Das ist schlicht und ergreifend nicht wahr. Die Differenzierung ist leicht, sie ist einfach. Dann gibt es die Gegenbeispiele. Wenn Sie jetzt ein Gegenbeispiel verlangen, dann wird man Ihnen sagen: Das ist das Rhabarberjoghurt. Im Gegensatz zum Fruchtjoghurt sei Rhabarberjoghurt ein starkverarbeitetes Produkt. Oder dann wird Ihnen gesagt: Mariniertes Fleisch, das sei doch nicht starkverarbeitet, aber es gelte trotzdem als starkverarbeitetes Produkt. Das sind die einzigen Beispiele, die Sie hören werden. Es ist doch nicht schwierig, solche Klippen zu umschiffen. Das schafft unser Bundesrat. Unser Bundesrat muss Schwierigeres können, als zwischen stark- und schwachverarbeiteten Lebensmitteln zu unterscheiden. Er kann das auch.

Ich empfehle Ihnen daher, der Kommission zu folgen. Etwa die Hälfte der grünen Fraktion - vielleicht etwas mehr, das sehen wir dann noch, wir kämpfen noch darum - wird Maya Graf zustimmen und das Konzept des Bundesrates unterstützen. Das haben Sie gehört. Votieren Sie entweder für die Variante des Bundesrates, die Variante von Maya Graf, oder für die Variante der Kommissionsmehrheit. Verwässern Sie nicht die Kommissionsvariante. Es sind Konzepte, behalten Sie diese. Dafür wäre ich sogar bereit, meinen Einzelantrag zurückzuziehen. Haben Sie Vertrauen zu Ihrer Kommission für Rechtsfragen. Wir haben viel daran gearbeitet, folgen Sie Ihrer Kommission.

Sommaruga Carlo · Mit-M · Nationalrat · Genf · Sozialdemokratische Fraktion

Vous parlez d'un compromis en or qui sort de la commission. Le compromis en or, serait-ce le fait que les Appenzeller Biberli soient produits avec de la farine ukrainienne plutôt qu'avec de la farine suisse? Vous savez très bien qu'avec la règle des 60 pour cent on peut mettre une quantité beaucoup plus importante de farine étrangère pour les produire. De même que la plupart des consommateurs, je suis convaincu que les Appenzeller Biberli sont faits avec de la farine suisse et non pas avec de la farine étrangère.

von Graffenried Alec · Mit-M · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion

Okay, wenn Sie das so sehen, dann sehen Sie das so.

Jositsch Daniel · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Im Unterschied zu meinem Vorredner kann ich Ihnen relativ genau sagen, was unsere Fraktion hier in diesem Zusammenhang macht: Sie wird nämlich die Minderheit Sommaruga Carlo - soweit mir bekannt ist - geschlossen unterstützen. Das heisst, sie ist der Ansicht, dass 80 Prozent des Gewichtes des Rohstoffes aus der Schweiz stammen müssen, damit ein starkverarbeitetes Lebensmittel unter dem Label Swiss fahren kann. Das heisst, die Minderheit Sommaruga Carlo möchte die Grenze hier höher ansetzen.

Sie müssen die Bestimmung in ihrer Gesamtheit sehen. Der Kunde geht bei einem als schweizerisch bezeichneten Lebensmittel davon aus, dass der Rohstoff aus der Schweiz stammt. Die Diskussion ist also eine andere als bei einem Industrieprodukt. Wir sind der Ansicht, dass bei den Lebensmitteln der Anteil des Rohstoffes absolut entscheidend ist. Wenn also ein Lebensmittel als Swiss bezeichnet wird, gehe ich davon aus, dass das Lebensmittel eben aus der Schweiz stammt.

Der Satz von 80 Prozent scheint sehr hoch zu liegen, 80 Prozent sind relativ viel. Wenn Sie aber die verschiedenen Ausnahmebestimmungen ansehen, dann stellen Sie fest, dass diese 80 Prozent sehr stark relativiert sind. Sie sinken sukzessive bei den konkreten Beispielen. Für die Berechnung des Anteils können diejenigen Rohstoffe abgezogen werden, die nicht in der Schweiz produziert werden können oder nicht in genügender Menge vorhanden sind, beispielsweise Kakao, der - soweit ich weiss - nicht oder sicherlich nicht in genügender Menge in der Schweiz produziert werden kann. Das spielt für die Schokolade keine Rolle, den können Sie also schon abziehen. Je nach Selbstversorgungsgrad müssen bestimmte Rohstoffe gar nicht oder nur zur Hälfte berücksichtigt werden, also auch bei denjenigen Lebensmitteln, die zwar in der Schweiz produziert werden können, bei denen die Rohstoffe aber nicht in ausreichendem Masse vorhanden sind - auch da kann man reduzieren.

Wenn also verlangt wird, dass die Rohstoffe in einem bestimmten Umfang aus der Schweiz stammen müssen, dann geht es nur um die Rohstoffe, die in der Schweiz hergestellt werden können und deren Selbstversorgungsgrad mindestens 50 Prozent beträgt. Wenn also die Mehrheit nun 60 Prozent verlangt, dann bedeutet das, dass wir in der Realität bei einem Produkt, das laut Mehrheit unter dem Label Swiss fahren soll, mit einem Rohstoffanteil von unter 50 Prozent, teilweise weit unter 50 Prozent fahren. Das kann nicht im Sinne des Gesetzes sein, und es ist nicht im Sinne der Konsumenten.

Im Sinne der Konsumenten ist ein Anteil von 80 Prozent, realistisch betrachtet, bereits ein Kompromiss. Eigentlich müssten wir 100 Prozent verlangen, denn mit den Ausnahmebestimmungen könnten wir eigentlich perfekt mit 100 Prozent arbeiten. 100 Prozent würde bedeuten, dass diejenigen Produkte, die in ausreichendem Mass in der Schweiz hergestellt werden, auch aus der Schweiz stammen müssen, damit man mit dem Label Swiss fahren kann. Das könnten wir eigentlich verlangen. Nun machen wir sogar noch einen Kompromiss: Wir sagen, dass 80 Prozent uns auch genügen. Aber dieser Kompromiss ist die rote Linie, bei der wir ansetzen müssen - alles andere ist eine Verwässerung. Wie Sie wissen, gibt es ein ganzes Konzert von Einzelanträgen, die hier vorliegen. Wir sagen grundsätzlich Nein zu den Anträgen, die zu einer Verwässerung der Vorlage führen, und Ja zu den Anträgen, die zu ihrer Stärkung beitragen.

Das heisst: Wir unterstützen den Einzelantrag von Graffenried nicht. Den Einzelantrag Gmür, der eine Sonderregelung für die Gastronomie möchte, lehnen wir ebenfalls ab. Zustimmen werden wir dem Einzelantrag Pezzatti, der eine Stärkung verlangt. Wir werden auch den Einzelantrag Brunner unterstützen. Er ist zwar nur auf Milch und Milchprodukte gemünzt - wir möchten eigentlich 100 Prozent für alle Rohstoffe verlangen -, aber immerhin befindet sich Herr Brunner ausnahmsweise, wie ich sagen muss, einmal auf dem richtigen Weg, und wir werden ihn also unterstützen. Der Einzelantrag Noser bringt eine Schwächung: Gemäss diesem Antrag sollen die Ausnahmebestimmungen bezüglich Selbstversorgungsgrad reduziert werden. Wir werden diesen Antrag ebenso wie den Einzelantrag Vogler ablehnen. Zustimmung von uns erhält dagegen der Einzelantrag Parmelin; er will hier die Ausnahmemöglichkeiten reduzieren. Dazu sagen wir Ja. Ebenfalls unterstützen werden wir den Einzelantrag Graf Maya, der die Unterscheidung zwischen stark- und schwachverarbeiteten Lebensmitteln aufheben will. Auch das finden wir sinnvoll.

Flach Beat · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion

Es scheint mir an der Zeit zu sein, noch einmal darauf hinzuweisen, dass wir hier nicht an einem Konsumentenschutzgesetz arbeiten. Wir arbeiten auch nicht an einem Absatzförderungsgesetz für Eier aus Schweizer Haltung. Es geht um Swissness: Wie viel Schweiz soll in einem Produkt sein, das das Label Swiss trägt, das das Wappen der Schweiz tragen darf?

Wenn Sie in einem Laden einen Sack Kartoffeln kaufen, werden diese Kartoffeln in der Regel nicht als "Swiss Kartoffeln" verkauft, sondern dann schauen Sie sogar, ob die Kartoffeln aus der Region sind. In diesem Fall geht es nicht um Swissness. Inhalt der Swissness ist vielmehr das, was die Qualität von Swiss ausmacht. Das ist beispielsweise die "Swiss chocolate". Und Schweizer Schokolade, das wissen wir, wir haben es gehört, kann nicht aus Schweizer Kakaobohnen hergestellt werden. Es geht um die Veredelung, um die Herstellung. Es geht um das Vertrauen, das ein Konsument, ein Händler irgendwo auf der Welt haben kann, darum, dass er wissen kann: Dieses Stück Schokolade ist nach einem Standard gemacht, wie er in der Schweiz üblich ist. Da hat es keinen Sinn, dass wir jetzt hingehen und in diesem Gesetz Lebensmittelverordnungen schaffen, die die Konsumenten noch zusätzlich schützen sollen. Das ist der falsche Weg. Wenn wir besondere Labels haben wollen, für Eier aus Bodenhaltung beispielsweise, dann müssen wir das separat auf die Produkte schreiben: Der Kuchen ist aus Eiern hergestellt, die aus Freilandhaltung stammen. Hingegen sollten wir nicht versuchen, in ein Swissness-Label, das weltweit gelten soll, so etwas hineinzupacken. Hier sollten wir tatsächlich versuchen, die Balance zu halten.

Etwas anderes, was schon mehrfach gesagt worden ist und was ich noch einmal klären möchte, ist die Behauptung, diese Bestimmungen seien kompliziert, es werde wahnsinnig viel Bürokratie betrieben. Dem ist nicht so. Sie können nach wie vor frei bestimmen: Wollen Sie Ihr Produkt unter dem Label Swiss verkaufen? Wenn Sie das tun wollen, müssen Sie Ihre Produktionsschritte beachten, müssen Sie schauen: Woher kommt meine Ware? Wo mache ich was? Wo mache ich welche Wertschöpfung? Entspricht das den Bestimmungen in diesem Gesetz? Wenn es das tut, können Sie Ihr Produkt unter diesem Label verkaufen. Missachten Sie diese Bestimmungen jedoch, kann es natürlich sein, dass ein Konkurrent kommt und sagt: "Das stimmt gar nicht, Sie haben das Swissness-Label für dieses Produkt gar nicht verdient." Glauben Sie mir, die Leute, die diese Bestimmungen anwenden, kennen die Gesetzgebung. Sie wissen, wie man ein Gesetz anwendet, ganz besonders im Lebensmittelbereich, in dem man scharfe Vorschriften kennt. Auch der Staat kann auf einen Hinweis hin aktiv werden und sagen: "Bitte belegen Sie einmal, dass diese Eier tatsächlich aus der Schweiz sind!" Das ist überhaupt kein Problem: Sie müssen einfach Ihren Rechnungsordner hervornehmen.

Im Namen der grünliberalen Fraktion bitte ich Sie auch, die Systematik der bundesrätlichen Regelung nicht mit der Systematik der Regelung der Kommission zu vermischen, sondern diese Systematiken beizubehalten. Es geht auch darum, dass der Zweitrat in einem System bleiben kann, wenn er diese Vorlage berät. Darum unterstützen wir hier die Mehrheit der Kommission. Ich bitte Sie, dies auch zu tun.

Aebi Andreas · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich möchte an die Worte des Vorredners gleich anschliessen: Wir haben Industrieprodukte, wir haben Lebensmittelprodukte. Es geht hier sehr wohl darum, was das Schweizerkreuz bedeutet. Wir haben auch Bodenhaltungseier aus dem Ausland. Da ist dann der grosse Unterschied. Wir haben einen Unterschied in der Fütterung, einen Unterschied in den Höchsttierbeständen, einen Unterschied im Tierschutz und am Schluss auch Unterschiede bei den Düngergrossvieheinheiten. "Bodenhaltung" bedeutet nicht einfach gleich "Schweiz", es könnte auch etwas ganz anderes heissen, und darum ist unser Schweizerkreuz hier auch entscheidend.

Ein wesentlicher Teil meiner Fraktion unterstützt bei Artikel 48b die Minderheit, das heisst einen Rohstoffanteil von mindestens 80 Prozent auch bei starkverarbeiteten Lebensmitteln, dies aus den folgenden drei Gründen:

1. Selbst bei starkverarbeiteten Produkten erwarten Konsumentinnen und Konsumenten einen hohen Rohstoffanteil. Da wollen wir glaubwürdig sein, da wollen wir als Produzenten von Lebensmitteln glaubwürdig sein, und da möchten wir keine Halbheiten.

2. Artikel 48b Absatz 3 berücksichtigt die Verfügbarkeit von inländischen Rohstoffen bei der Berechnung des Inlandanteils. Damit ist es auch für Hersteller von starkverarbeiteten Lebensmitteln möglich, das Schweizerkreuz für ihre Produkte einzusetzen.

3. Ausnahmefälle, wo nicht genügend inländischer Rohstoff vorhanden ist, werden durch den Einbezug des Selbstversorgungsgrades ausreichend berücksichtigt. Der Schweizerische Bauernverband hat dazu verschiedene Produkte durchgerechnet. Gestützt darauf kann gesagt werden, dass mit dem Minderheitsantrag die Verarbeitung im Inland nicht infrage gestellt wird.

Ich bitte Sie also, den Minderheitsantrag zu Artikel 48b Absatz 1bis für mindestens 80 Prozent bei Rohstoffen starkverarbeiteter Lebensmittel zu unterstützen.

Schwander Pirmin · Mit-M · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Es ist jetzt verschiedentlich gesagt worden, was die Marke Schweiz bedeutet. Ich bin der Ansicht, dass es sicher nicht einfach eine rein rechnerische Angelegenheit ist. Die Marke Schweiz bedeutet Zuverlässigkeit, Glaubwürdigkeit, Genauigkeit, Service, und dies weltweit; das ist bekannt. Wir können das sicher nicht auf eine rechnerische Grösse, auf 50, 60, 70 oder 80 Prozent, reduzieren.

Was passiert hier? Ob wir bei Absatz 1bis 80/60 Prozent oder 60/60 Prozent wählen, hängt natürlich davon ab, wie gross die folgenden Ausnahmen sind. Wenn Sie 80/60 nehmen und dann Einzelanträge haben, mit denen man wieder sehr viele Ausnahmen hat, dann hat das eine Gegenwirkung zur Folge, und dann streuen Sie meiner Meinung nach der Bevölkerung Sand in die Augen.

Eine Mehrheit von uns unterstützt die 60/60-Lösung. Gerade wegen der folgenden Ausnahmen unterstützen wir die Einzelanträge, die eben die ganze Sache verschärfen. Wir unterstützen die Einzelanträge Gmür, Brunner, Parmelin und Guhl, damit das, was wir oben festlegen, nicht noch mehr verwässert wird.

Huber Gabi · Mit-F · Nationalrat · Uri · FDP-Liberale Fraktion

Beim Antrag der Minderheit Sommaruga Carlo geht es um die Herkunftsbezeichnung der starkverarbeiteten Lebensmittel. Herr Sommaruga möchte in Buchstabe a von Absatz 1bis die Limite bei 80 Prozent des Gewichts der Rohstoffe festlegen. Im Gegensatz dazu möchte die Kommissionsmehrheit sie bei 60 Prozent festlegen. Sie fordert dann bei Buchstabe b, das muss auch gesagt werden, kumulativ auch 60 Prozent der Herstellungskosten.

Wenn wir jetzt den Prozentanteil des Gewichts der Rohstoffe bei den starkverarbeiteten Lebensmitteln im Sinne der Minderheit von 60 auf 80 Prozent hinaufsetzen, wird die Differenz zu den schwachverarbeiteten Lebensmitteln sehr gering. Dann muss man sich fragen, warum man eigentlich noch eine Unterscheidung zwischen schwach- und starkverarbeiteten Lebensmitteln macht und ob diese Differenzierung überhaupt noch gerechtfertigt ist. Mit der Unterscheidung wurde gerade die Wahl eines höheren und eines tieferen Werts angestrebt. Wenn er bei den starkverarbeiteten Lebensmitteln gleich hoch angesetzt wird wie bei den schwachverarbeiteten, erübrigt sich die Differenzierung langsam, aber sicher, selbst wenn in Buchstabe b noch kumulativ verlangt wird, dass auch 60 Prozent der Herstellungskosten am Herkunftsort anfallen müssen. Ob man die Unterscheidung in schwach- und starkverarbeitete Lebensmittel überhaupt machen will, ist eine andere Frage; ich habe es bereits beim Eintreten gesagt. Ich habe auch bereits darauf hingewiesen, dass wir das ausdrücklich im Auftrag der WAK unseres Rates im Konzept angelegt haben. Dieser Auftrag ist nun erfüllt.

Wie der Kommissionssprecher schon mehrfach gesagt hat, stehen sich jetzt zwei Konzepte gegenüber. Deshalb macht es keinen Sinn, mit Einzelanträgen daran herumzuflicken. Die Einzelanträge, die wir erhalten haben, bilden mehr oder weniger eine Auswahlsendung an Einzelinteressen, die hier vertreten werden.

Beim Einzelantrag Gmür habe ich nur gelernt - aber immerhin das -, dass die Gastronomie selber verzehrfertige Speisen produziert und da irgendwelche Sonderregelungen wünscht, die mir nicht deutlich werden. Dieser Antrag ist schlichtweg nicht nachvollziehbar.

Herr Brunner möchte eine Sonderregelung für die Milchprodukte und diskriminiert damit sämtliche anderen Produkte, die man vielleicht auch zu 100 Prozent berücksichtigen möchte.

Die Einzelanträge, die zu Absatz 3 vorliegen, erwecken auf den ersten Blick den Anschein, dass sie eine Vereinfachung der auf Anhieb nicht ganz verständlichen Regelung brächten. Es ist aber im Grundsatz vielmehr eine heftige Störung des Konzepts, denn wir müssen uns bewusst sein, dass wir in Absatz 1bis die Prozentsätze festlegen, in Absatz 2 sind die Ausnahmen, und in Absatz 3 steht, auf welcher Basis diese Prozentsätze berechnet werden sollen.

Ich habe vom Vizedirektor des Instituts für geistiges Eigentum eine einleuchtende Erklärung dazu erhalten, was dieser Absatz 3 in der Form der Einzelanträge Noser und Vogler bedeuten würde. Es käme etwa dem gleich, dass ein Unternehmen eine Lohnerhöhung von 60 Prozent ausruft, alle würden jubeln, und dann käme aber der Nachsatz: Die Lohnerhöhung gilt nur für Löhne ab 200 000 Franken. Das kann ja wohl nicht die Lösung sein.

Auch der Einzelantrag Parmelin brächte eine ganz heftige Benachteiligung, in diesem Fall jetzt eben der Nahrungsmittelindustrie.

Ich bitte Sie, allen Gelüsten bei diesen Einzelanträgen eine Absage zu erteilen und sich für das Konzept der Kommissionsmehrheit zu entscheiden. Die FDP-Liberale Fraktion hat sich bezüglich des Antrages der Minderheit Sommaruga Carlo ebenfalls für die Mehrheit entschieden.

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Ich äussere mich jetzt zu neun Einzelanträgen und dann noch zum Minderheitsantrag Sommaruga Carlo.

Zuerst zum Einzelantrag Graf Maya: Frau Graf möchte die von der Kommission gemachte Unterscheidung zwischen stark- und schwachverarbeiteten Lebensmitteln wieder rückgängig machen. Ich kann gut verstehen, dass die Kommission eine Unterscheidung wollte, denn je stärker ein Lebensmittel verarbeitet ist, desto wichtiger werden natürlich die Art der Herstellung, die Rezeptur oder die Qualität des Herstellungsprozesses. Das war ja der ursprüngliche Gedanke, dass man nämlich mit dieser Unterscheidung diesen Unterschieden eben auch besser entsprechen kann. Trotz Verständnis für dieses Anliegen bleibt der Bundesrat bezüglich dieser Unterscheidung aber skeptisch. Denn einerseits macht sie die Vorlage natürlich noch komplexer - das hat auch die Sprecherin der FDP-Liberalen Fraktion jetzt gerade gesagt -, und andererseits dürfte es auch sehr schwierig werden, ein überzeugendes Kriterium für die Abgrenzung zwischen stark- und schwachverarbeiteten Lebensmitteln zu finden. Die Verwaltung hat während der Kommissionsberatungen nach einem Kriterium gesucht, das sich für diese Unterscheidung eignen würde. Es hat sich gezeigt, dass eine Konkretisierung dieser Unterscheidung zwar machbar ist - es ist ja vieles machbar -, aber unter Umständen zu schwer nachvollziehbaren Resultaten und sogar zu Widersprüchen führt; Herr Nationalrat von Graffenried hat das Beispiel des Fruchtjoghurts und des Rhabarberjoghurts erwähnt. Ich möchte das jetzt nicht noch einmal aufnehmen.

Der Bundesrat hat aufgrund dieses unbefriedigenden Ergebnisses von Beginn weg auf eine weitere Differenzierung bei den verarbeiteten Produkten verzichtet. Ich halte die einfachere Lösung, also die Lösung ohne Unterscheidung von stark- und schwachverarbeiteten Lebensmitteln, nach wie vor für sachgerecht und zielführend. Vor diesem Hintergrund unterstützt der Bundesrat den Einzelantrag Graf Maya, der eben für die Lebensmittel die Bundesratslösung beibehalten will und auf eine Unterscheidung zwischen stark- und schwachverarbeiteten Lebensmitteln verzichten möchte.

Ich komme jetzt zum Minderheitsantrag Sommaruga Carlo zu Artikel 48b Absatz 1bis Buchstabe a: Sollten Sie trotzdem Ihrer Kommission folgen und eine Unterscheidung zwischen stark- und schwachverarbeiteten Lebensmitteln vornehmen, stellen sich die folgenden zwei Fragen: Wie hoch soll der Rohstoffanteil bei den starkverarbeiteten Lebensmitteln sein? Sollen auch die Herstellungskosten berücksichtigt werden?

Ihre Kommission möchte, dass bei den starkverarbeiteten Lebensmitteln die Herstellungskosten auch berücksichtigt werden. Dieses Anliegen kann der Bundesrat nachvollziehen; er unterstützt dieses Anliegen auch. Wenn nun aber gleichzeitig der Rohstoffanteil für die starkverarbeiteten Lebensmittel von 80 auf 60 Prozent gesenkt wird - das ist ja die Forderung der Mehrheit Ihrer Kommission -, dann wird natürlich das Gesetz noch einmal komplizierter, und der Konsument weiss bezüglich des Rohstoffanteils überhaupt nicht mehr, was gilt. Es wird für ihn schlicht und einfach nicht mehr nachvollziehbar sein.

Man muss zudem beachten, dass der Bundesrat der Industrie bereits sehr weit entgegengekommen ist, indem ja zahlreiche Ausnahmen vorgesehen sind. Das Erfordernis von 80 Prozent bei den Rohstoffen wird ja schon mehrfach durchlöchert. So werden alle Rohstoffe ausgenommen, die in der Schweiz nicht produziert werden können, die vorübergehend nicht in genügender Menge verfügbar sind oder die dauernd in der Schweiz nicht in der genügenden Menge vorhanden sind. Das sind bereits beträchtliche Ausnahmen für die Berechnung des Rohstoffanteils.

Ich bitte Sie deshalb, der Minderheit Sommaruga Carlo zu folgen und bei einem Anteil von 80 Prozent des Gewichts der Rohstoffe zu bleiben, auch bei den starkverarbeiteten Lebensmitteln. Mit den vielen Ausnahmen und auch noch mit der Berücksichtigung des Selbstversorgungsgrads ist man der Industrie nämlich bereits sehr stark entgegengekommen. Eine Senkung des Rohstoffanteils für starkverarbeitete Produkte ist vor diesem Hintergrund wirklich nicht angezeigt.

Ich äussere mich jetzt noch zu den weiteren Einzelanträgen. Ich könnte es auch einfach machen: Der Bundesrat bittet Sie, alle diese Einzelanträge abzulehnen. Ich werde dies aber jetzt doch noch begründen.

Zum Antrag von Graffenried: Herr von Graffenried beantragt Ihnen, bei Artikel 47 Absatz 3ter und bei Artikel 48c Absatz 5 dem Bundesrat zu folgen. Normalerweise freut es den Bundesrat, wenn er mit Einzelanträgen unterstützt wird. Hier muss ich Sie aber trotzdem bitten, den Antrag von Graffenried abzulehnen, und zwar aus dem folgenden Grund: Die Kommission für Rechtsfragen hat ja die Vorlage des Bundesrates bei den Lebensmitteln bereits abgeschwächt. Sie hat eine Unterscheidung zwischen stark- und schwachverarbeiteten Lebensmitteln vorgenommen. Sie schlägt zudem vor, die Anforderungen an starkverarbeitete Lebensmittel zu senken. Als direkte Folge davon hat die Kommission entschieden, die ursprünglich vorgesehenen Erleichterungen für Lebensmittel gemäss Artikel 47 Absatz 3ter zu streichen. Das ist aus Sicht des Bundesrates absolut kohärent.

Herr Nationalrat von Graffenried verlangt nun aber sozusagen den Fünfer und das Weggli: Er will weniger hohe Anforderungen für starkverarbeitete Lebensmittel, und gleichzeitig will er auch noch sämtliche vom Bundesrat ursprünglich vorgeschlagenen Erleichterungen beibehalten. Das geht nicht zusammen, damit würden wir die Ausgewogenheit der Vorlage gefährden. Da ich davon ausgehe, dass sich das Konzept der Kommission für Rechtsfragen durchsetzen wird, bitte ich Sie, hier entsprechend konsequent zu bleiben und - mit Ihrer Kommission - den Antrag von Graffenried abzulehnen.

Ich komme zum Antrag Gmür: Mit seinem Antrag zu Artikel 47 Absatz 5 und Artikel 48b Absatz 1ter verlangt Herr Nationalrat Gmür eine Sonderbehandlung für die Gastronomie. Sonderbehandlungen verkomplizieren die Vorlage zusätzlich, ich bitte Sie, diese abzulehnen. Sie sind auch deshalb nicht überzeugend, weil Bezeichnungen wie "Tessinerbrot" oder "Basler Mehlsuppe" oder "Zürcher Geschnetzeltes" nicht als Hinweis auf die Herkunft dieser Produkte aufgefasst werden. Es handelt sich dabei vielmehr um Bezeichnungen einer besonderen Speise oder allenfalls um einen Hinweis auf die Herkunft des Rezeptes. Solche Bezeichnungen sind folglich keine Herkunftsangaben, sondern sogenannte Gattungsbezeichnungen. Hier gelten nicht die Regeln des Markenschutzgesetzes, sondern die Regeln des Lebensmittelrechts. Es ist auch nicht nachvollziehbar, warum eine Schweizer Pizza, wenn sie vom Grossverteiler stammt, anders behandelt werden sollte, als wenn sie im Restaurant serviert wird. Ich bitte Sie, auf diese unnötigen Sonderbehandlungen zu verzichten und auch diesen Einzelantrag abzulehnen.

Ich komme zum Antrag Pezzatti. Ich habe grundsätzlich Verständnis für das Anliegen von Herrn Nationalrat Pezzatti. Mit seinem Antrag wäre nämlich sichergestellt, dass die im Joghurt oder in der Konfitüre verwendeten Aprikosen oder Erdbeeren ebenfalls aus der Schweiz kommen müssen, wenn das Schweizerkreuz drauf ist. Aufgrund der guten Beratungen in der Kommission weiss ich aber, dass eine solche Regelung die Flexibilität der Produzenten übermässig einschränken würde. Mit diesem Antrag wird aus Sicht des Bundesrates das Gleichgewicht der Interessen der Konsumentinnen und der Produzentinnen einseitig zulasten der Lebensmittelindustrie verschoben. Eine solch einschneidende Gewichtsverlagerung zulasten der Lebensmittelindustrie scheint mir nicht angebracht zu sein. Ich bitte Sie daher, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen und das Kriterium von 80 Prozent des Gewichtes der gesamten Rohstoffe, die in einem schwachverarbeiteten Lebensmittel enthalten sind, zu belassen.

Ich komme jetzt zum Einzelantrag Brunner: Herr Brunner fordert für Milch und Milchprodukte, dass 100 Prozent des Rohstoffes Milch aus der Schweiz kommen müssen. Der Bundesrat sieht nicht ein, warum für gewisse Produkte für einzelne Rohstoffe, bei welchen wir in der Schweiz einen sehr hohen Selbstversorgungsgrad haben, ein 100-Prozent-Erfordernis gelten sollte, nicht aber für andere Rohstoffe, bei denen es ebenfalls einen sehr hohen Selbstversorgungsgrad gibt, wie zum Beispiel bei Raps oder Äpfeln oder Schweinefleisch. Ich bitte Sie deshalb auch hier, dem Entwurf des Bundesrates zu folgen und den Einzelantrag Brunner abzulehnen.

Ich komme jetzt noch zu den Einzelanträgen Noser und Vogler, diese beiden Einzelanträge sind ja identisch: Der Bundesrat begrüsst die von der Kommission vorgeschlagene Präzisierung bei Artikel 48b Absatz 3. Mit dem zusätzlichen Kriterium des Selbstversorgungsgrads wird für die Industrie berechenbar, wann ein Rohstoff ganz oder teilweise ausgenommen werden kann, weil er in der Schweiz nicht in genügender Menge verfügbar ist. Dieses Kriterium ist logisch und sachgerecht. Ein Rohstoff soll nicht angerechnet werden, nur weil er rein theoretisch in der Schweiz produziert werden kann, sondern nur dann, wenn er tatsächlich auch in genügendem Ausmass in der Schweiz produziert wird. Gemäss dem guten Antrag Ihrer Kommission sind aber auch solche Rohstoffe zu berücksichtigen, bei denen der Selbstversorgungsgrad in der Schweiz zum Beispiel 40 Prozent beträgt. Weil die Menge dieses Rohstoffes aber nicht ausreicht, um den Bedarf der Lebensmittelindustrie vollumfänglich zu decken, soll er dann eben auch nur zur Hälfte angerechnet werden. Das ist eine sachgerechte Lösung.

Die beiden Einzelanträge Noser und Vogler hätten zur Folge, dass alle Rohstoffe, bei denen der Selbstversorgungsgrad unter 60 Prozent liegt, nicht mehr berücksichtigt werden müssten und für die Swissness keine Rolle mehr spielen würden. Diese Anträge lehnt der Bundesrat ab, weil sie faktisch eine Aushöhlung der gesamten Regelung zur Folge hätten. Die Zielsetzung der gesamten Vorlage würde nicht nur verfehlt, sondern geradezu ins Gegenteil verkehrt. Die Einzelanträge Noser und Vogler hätten nämlich zwei Folgen: Erstens würden alle Rohstoffe gänzlich wegfallen, bei denen der Selbstversorgungsgrad 50 bis 60 Prozent beträgt - und wie wollen Sie einem Konsumenten erklären, dass ein Rohstoff, der zu mehr als der Hälfte in der Schweiz produziert wird, für die Swissness überhaupt keine Rolle mehr spielen soll? Zweitens müssten auch alle Rohstoffe, bei denen der Selbstversorgungsgrad zwischen 20 und 50 Prozent liegt, nicht mehr angerechnet werden. Der Bundesrat hat hier aber vorgeschlagen, dass diese Rohstoffe wenigstens zur Hälfte angerechnet werden sollen; auch das ist sachgerecht.

Ich sage Ihnen nun noch, wie sich die Einzelanträge Noser und Vogler ganz konkret auswirken würden. Sie würden ein Glas Schweizer Erdbeerkonfitüre kaufen, die Konfitüre wäre so angeschrieben und mit einem Schweizerkreuz versehen - aber es wäre keine einzige Erdbeere aus der Schweiz darin. Oder Sie würden eine Schafswurst mit einem grossen Schweizerkreuz darauf kaufen - aber in dieser Wurst wäre kein einziges Gramm Fleisch von einem Schweizer Schaf. Entschuldigung, aber das wäre einfach "Bschiss". Das hätte doch überhaupt nichts mehr mit den Grundzügen dieser Vorlage zu tun. Ich ersuche Sie deshalb, diese Einzelanträge abzulehnen.

Ich komme noch zum Einzelantrag Parmelin. Herr Nationalrat Parmelin beantragt die Streichung von Absatz 3 bei Artikel 48b. Ich habe grundsätzlich Verständnis für das Anliegen, Ausnahmen möglichst zu eliminieren. Aber wenn man sich das etwas genauer überlegt, kommt man zum Schluss, dass diese Ausnahme, die von der Kommission und vom Bundesrat vorgesehen wird, sehr wohl angemessen ist. Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Die im Tessin, am Genfersee oder in der Innerschweiz gewerblich produzierten Kiwis entsprechen einem Selbstversorgungsgrad von 2,5 Prozent. Wenn Sie den Einzelantrag Parmelin annehmen, müssten selbst Kiwis voll angerechnet werden, obwohl nur ein kleiner Anteil in der Schweiz produziert wird und der allergrösste Anteil aus dem Ausland stammt. Das scheint mir nicht angebracht. Wir dürfen den Blick auf die wirtschaftlichen Realitäten nicht verlieren. Ich ersuche Sie deshalb, auch diesen Einzelantrag abzulehnen.

Ich komme abschliessend noch zum Einzelantrag Guhl zu Artikel 48d. Auch bei Artikel 48d zeichnet sich die Kommission für Rechtsfragen durch eine konsequente Haltung aus. Sie hat zwar die Vorschläge des Bundesrates etwas aufgeweicht, im Gegenzug aber Ausnahmen gestrichen. Deshalb unterstützt der Bundesrat hier den Antrag Ihrer Kommission. Herr Nationalrat Guhl beantragt aber nicht nur, dass die ursprüngliche Ausnahme wieder aufgenommen wird, sondern er will noch eine erhebliche zusätzliche Ausnahme schaffen. Sein Antrag: Wenn ein Produkt den zollrechtlichen Ursprungsregeln entspricht, sollen die Swissness-Kriterien nicht mehr zur Anwendung kommen. Dieser Antrag hätte zur Folge, dass für alle Produkte, die im Laufe ihrer Herstellung die Landesgrenze überschreiten, nicht die Kriterien gemäss dem Markenschutzgesetz gelten würden, sondern die zollrechtlichen Ursprungsregeln. Ursprungsregeln sind im Zollrecht enthalten, sie stellen die Basis für die Festlegung des Zolltarifs dar, und sie unterscheiden sich von Land zu Land. So gilt zum Beispiel ein von einem unter schweizerischer Flagge fahrenden Hochseeschiff aus gefangener Meeresfisch zollrechtlich als vollständig in der Schweiz erzeugt.

Die Aufnahme dieser Ausnahmeregelung würde also zum Teil zu absolut grotesken Ergebnissen führen. Ein solcher Vorbehalt zugunsten der zollrechtlichen Ursprungsregeln wäre also nicht nur sachfremd, sondern würde auch eine deutliche Schwächung des Herkunftsrechts bedeuten. Es würde genügen, dass eine Ware, egal ob sie für den Export oder für den inländischen Markt bestimmt ist, im Laufe ihrer Herstellung irgendeinmal die Landesgrenze überschreitet, um die vom Parlament beschlossenen Swissness-Kriterien vollständig auszuhebeln. Damit würde diese Ausnahme zu Rechtsunsicherheiten und zu Intransparenz führen. Der Bundesrat ist deshalb entschieden gegen diesen Einzelantrag und ersucht Sie, ihn abzulehnen.

Ich komme zum Ende meiner Ausführungen. Ich ersuche Sie, mit Ausnahme des Einzelantrages Graf Maya, der ja den Bundesrat unterstützt, sämtliche Einzelanträge abzulehnen. Entweder führen diese Einzelanträge zu weiteren Verkomplizierungen der ohnehin schon komplexen Vorlage, oder sie gefährden das austarierte Gleichgewicht der Version der Kommissionsmehrheit. Einzig bei der Unterscheidung von stark- und schwachverarbeiteten Lebensmitteln bevorzugt der Bundesrat - wie gesagt - weiterhin seinen eigenen Entwurf. Er kann aber auch mit dem Antrag der Kommissionsmehrheit leben. Sollten Sie bezüglich der Unterscheidung von stark- und schwachverarbeiteten Lebensmitteln der Kommissionsmehrheit folgen und den Einzelantrag Graf Maya ablehnen, dann ersuche ich Sie, die Minderheit Sommaruga Carlo zu unterstützen und den Rohstoffanteil generell bei 80 Prozent zu belassen.

Schliesslich möchte ich nochmals die Einzelanträge Noser und Vogler erwähnen. Zumal es sich um sehr technische Anträge handelt, werden deren Auswirkungen vielleicht nicht auf den ersten Blick ersichtlich. Die damit verbundene Aufweichung dieser Vorlage wäre aber erheblich, weshalb der Bundesrat hier mit Nachdruck eine Ablehnung beantragt.

Blocher Christoph · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Frau Bundesrätin, es liegt eine interessante Notiz von Herrn Ständerat Minder aus dem Kanton Schaffhausen auf dem Tisch, die sich auf im Ausland hergestellte Produkte bezieht, die mit einem Schweizer Wappen oder mit Bezeichnungen wie Swiss usw. versehen sind, obschon Inhalt, Verpackung usw. zu 100 Prozent im Ausland hergestellt sind. Es ist ein schweizerisches Unternehmen, das das macht. In Amerika ist das nicht verboten, das ist dort nichts Unrechtes. Doch schon nach den heutigen Gesetzen in der Schweiz wäre das nicht erlaubt. Wir haben doch das Problem der Durchsetzung.

Wie wollen Sie alle diese Missstände, die wir hier jetzt beseitigen wollen, im Ausland regeln? Glauben Sie nicht, dass wir Gefahr laufen, dass am Schluss Produkte, die zu 100 Prozent im Ausland hergestellt werden, nicht so gekennzeichnet sein dürfen, während schweizerische Produkte, die zu 50 oder 60 Prozent aus Rohstoffen bestehen, welche aus der Schweiz stammen, und die vollständig in der Schweiz produziert werden, dennoch nicht mehr als schweizerische Produkte exportiert werden dürfen? Es gibt heute ja noch viel extremere Beispiele in Asien.

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Ich bin nicht ganz sicher, welches Ihre Frage war, Herr Nationalrat Blocher. Ich gehe davon aus, dass Sie fragen wollten, wie der Bundesrat den Inhalt dieser Vorlage durchsetzen will. Ich kann Ihnen sagen, wie ich eingangs erwähnt habe, dass es mit der heutigen Regelung sehr schwierig ist, sich gegen Trittbrettfahrer zu wehren, vor allem auch im Ausland. Das wird mit der Vorlage hier, die wir hoffentlich verabschieden, einfacher, wenn auch nicht ganz einfach werden. Es wird einfacher werden, da wir erstens die Regeln geklärt haben, was überhaupt unter Swissness laufen darf und was nicht. Heute haben wir nur Gerichtsurteile respektive eine Branchenlösung. Wenn Sie es im Gesetz festhalten, dann können Sie es auch besser durchsetzen. Zweitens werden wir aufgrund dieses Gesetzes in der Schweiz auch ein Register schaffen; auch das hilft uns bei der Durchsetzung im Ausland. Wir können mit dieser Gesetzesvorlage in bilateralen Verhandlungen den Schutz von geografischen Angaben verbessern, was uns ebenfalls hilft, das Recht im Ausland durchzusetzen. Ich gehe davon aus, dass Sie mit der Vorlage Ihr Recht zwar nicht zu hundert Prozent durchsetzen können, aber nur wenn Sie die Vorgaben für die Swissness geklärt haben, haben Sie überhaupt Möglichkeiten, ich habe es eingangs gesagt, gegen Verstösse vorzugehen.

von Graffenried Alec · Mit-M · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion

Sehr geehrte Frau Bundesrätin, Sie haben das Konzept der Kommission, das neben dem Konzept des Bundesrates steht, ja gelobt und gesagt, es sei ein Konzept, das der Bundesrat eigentlich auch unterstützen könne. Ich danke Ihnen für diese Unterstützung. Bei der Ablehnung der Einzelanträge haben Sie ausgeführt, dass die Einzelanträge das Konzept der Kommission stören. Aber die schlimmste Störung des Konzepts der Kommission ist ja eigentlich der Minderheitsantrag Sommaruga Carlo, den Sie ausdrücklich unterstützen. Das geht für mich nicht auf. Weshalb unterstützen Sie den Minderheitsantrag Sommaruga Carlo, der das Konzept der Kommission eigentlich am stärksten aus dem Gleichgewicht bringt?

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Besten Dank für Ihre Frage, Herr Nationalrat von Graffenried. Ich habe gesagt, dass der Bundesrat mit der Unterscheidung zwischen stark- und schwachverarbeiteten Lebensmitteln leben kann. Er bleibt aber nach wie vor der Meinung, dass diese Unterscheidung die Vorlage insgesamt noch einmal komplizierter macht. Der Bundesrat hat sich für den Antrag der Minderheit Sommaruga Carlo ausgesprochen, falls Sie bei der Unterscheidung zwischen stark- und schwachverarbeiteten Lebensmitteln bleiben, weil wir bei den schwachverarbeiteten Lebensmitteln auch einen Rohstoffanteil von 80 Prozent haben. Der Bundesrat ist der Meinung, dass Sie für die starkverarbeiteten Lebensmittel nicht einen anderen Rohstoffanteil wählen sollten, weil das die Vorlage natürlich noch stärker kompliziert. Mit dem gleichen Rohstoffanteil - 80 Prozent - für stark- und für schwachverarbeitete Lebensmittel schaffen wir Klarheit. Bei den starkverarbeiteten Lebensmitteln hat die Kommission gewünscht, dass man zusätzlich auch die Herstellungskosten mitberücksichtigt. Der Bundesrat unterstützt dieses Anliegen auch.

Nidegger Yves · Mit-M · Nationalrat · Genf · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Comme cela a été dit plusieurs fois, le projet que vous avez sous les yeux est le fruit d'un compromis, et on reconnaît un bon compromis au fait qu'il fâche de manière égale à peu près toutes les parties. L'arrivée d'un grand nombre de propositions individuelles en fin de débat montre que ce compromis est probablement excellent, puisqu'il est contesté de toutes parts.

J'aimerais toutefois revenir sur les enjeux et sur le concept en vous rappelant qu'au départ, le Conseil fédéral avait prévu un concept qui séparait produits naturels d'une part, et produits industriels d'autre part, que ce concept avait été combattu de manière très vive par nombre d'acteurs de l'industrie suisse. Pour sauver le projet, il convenait de séquencer chaque domaine, parce que l'égalité de traitement recherchée par cette loi, qui veut une règle générale pour tous les produits, suppose qu'on traite de manière égale les choses semblables, mais qu'on traite de manière différente les choses qui sont différentes.

Dès lors que l'on quittait la distinction produits naturels transformés/autres produits, pour la distinction denrées alimentaires/autres produits, on pouvait déjà satisfaire à l'exigence des consommateurs, qui n'ont pas la même sensibilité pour un produit qu'ils mettent dans leur bouche que pour un produit naturel dont ils se servent pour se vêtir par exemple. On pouvait exclure le cuir, le bois, les cosmétiques, qui ne se mangent pas, et traiter de manière privilégiée sous l'angle de la protection des consommateurs les produits alimentaires, qui eux se mangent et suscitent un intérêt différent de la part de celui qui les ingère.

Si l'on revenait, en suivant le concept de Madame Graf, à la conception du Conseil fédéral, on renoncerait évidemment à ce qui a permis à une forme de majorité de se constituer, c'est-à-dire à cette possibilité de moduler les différents domaines. Si l'on suivait la proposition von Graffenried en ce qui concerne l'article 47, consistant à prévoir que la mention d'un design suisse, ou d'une recherche faite en Suisse s'applique à l'ensemble et pas uniquement à la partie industrielle, on casserait également le concept qui a permis de trouver une majorité.

Dans le concept d'origine, les produits naturels étaient soumis à un seul critère, le poids, au taux de 80 pour cent. Lorsque la sous-commission a créé le concept de denrée alimentaire, un deuxième conflit s'est posé, celui qui divise les producteurs agricoles d'une part et l'industrie de transformation alimentaire d'autre part. Pour résoudre ce conflit, une distinction a été opérée pour les denrées alimentaires faiblement transformées pour lesquelles le critère originel du seul poids avec une proportion de 80 pour cent, prévue au départ par le Conseil fédéral pour les produits naturels, est parfaitement applicable, ce qui permet ensuite de moduler les choses avec d'autres critères pour les denrées alimentaires fortement transformées. Nous en arrivons donc à la notion de produits hautement transformés.

Si l'on suivait "l'article laitier" de Monsieur Brunner qui propose de sortir le lait, dont la production est effectivement autosuffisante en Suisse, du pourcentage prévu pour exiger 100 pour cent, ce serait assez sympathique pour les producteurs de lait auxquels nous sommes tous attachés, mais moins sympathique si l'on veut s'opposer à l'addition de lois spécifiques.

Pour cette raison, la commission ne peut pas suivre la proposition Brunner qui traite le lait de manière différente de l'ensemble des autres produits faiblement transformés.

La majorité de la commission s'oppose aussi à la proposition de minorité Sommaruga Carlo qui veut une loi forte pour les seuls consommateurs. Je vous rappelle à ce sujet que, lorsqu'on a créé cette catégorie des produits hautement transformés, c'était pour lui adjoindre une seconde exigence. Au départ, on n'avait que le poids et maintenant on crée une catégorie où le poids plus quelque chose - et ce quelque chose c'est le prix de revient - va être imposé. Ensuite, vous avez cette troisième catégorie que sont les produits industriels où seul le prix de revient compte.

Les denrées alimentaires faiblement transformées, c'est le poids, les denrées alimentaires fortement transformées avec une dimension industrielle, c'est le poids plus le prix de revient, et l'industrie non alimentaire, c'est le prix de revient seul.

Il y a eu un débat au départ pour dire que si l'on ajoutait une exigence, qui est le prix de revient, on ne pourrait pas maintenir les 80 pour cent qui s'appliquent à l'ensemble du domaine. Il y a eu un débat en commission consistant à dire: on pourrait avoir les 80 pour cent demandés aujourd'hui par la minorité Sommaruga Carlo pour les produits hautement transformés, mais ces 80 pour cent seraient alternatifs à une exigence fondée sur le prix de revient. Si vous suivez la minorité Sommaruga Carlo en exigeant à la fois les 80 pour cent et en plus un 60 pour cent dans le prix de revient, vous auriez une exigence pour l'industrie de transformation qui serait supérieure à l'exigence pour les produits non transformés, ce qui ne se justifierait pas du point de vue des consommateurs si l'on veut répartir les intérêts des uns et des autres.

De la même manière, l'article "restauration" de Monsieur Gmür qui propose une législation ad hoc ne peut pas être suivi non plus. Il faut rappeler que les restaurateurs ne sont pas des producteurs au sens de la loi. Si les produits qu'ils servent ne répondent pas aux critères, c'est le producteur du produit transformé qui sera attaquable et pas le restaurateur lui-même. Si l'on soustrait la restauration de ces règles, les AOC ne lui seraient plus applicables, et la loi sur l'agriculture non plus, ce qui ne peut pas non plus être le but. En ce qui concerne la proposition Pezzatti - j'attire l'attention des francophones sur le fait que la traduction est mauvaise ,- il s'agirait que chacun des produits qui composent un produit alimentaire faiblement transformé requière individuellement un taux minimal de 80 pour cent. Ceci rend assez rigide le système et ne favoriserait que les produits dont la production est constante en Suisse au détriment de ceux qui doivent de temps en temps être importés et qui rentrent dans la composition générale d'un produit. La majorité de la commission ne peut donc pas vous recommander de suivre la proposition Gmür en faveur des restaurateurs.

S'agissant de la proposition Parmelin, qui relève de la politique agricole et qui est assez sympathique d'ailleurs, elle propose de biffer la notion d'autoapprovisionnement en expliquant que cela risque d'entraîner un désintérêt du marché pour certaines matières premières indigènes et donc de provoquer une baisse du taux d'autoapprovisionnement. Cela n'est pas faux, mais cela pose toutes sortes de problèmes pratiques. Sans aller jusqu'au kiwi de Madame la conseillère fédérale Sommaruga, je prends l'exemple d'un gâteau aux fruits des bois dont le taux d'approvisionnement n'est que de 20 à 30 pour cent: si ces fruits entraient dans le calcul du poids des matières premières, cela poserait des problèmes pour la confiserie.

Finalement, à l'article 48c, s'agissant des produits industriels où le seul critère est le prix de revient, la commission vous recommande d'en rester à son chiffre de 60 pour cent. En effet, elle estime qu'avec ce pourcentage la protection est meilleure qu'avec 50 pour cent, ce que demande la proposition de la minorité Schwander, notamment parce que la part suisse des coûts de production pèse assez lourd car les coûts de production suisses sont élevés.

Je crois avoir fait le tour des propositions de minorité; je vous recommande de vous en tenir à la solution de compromis, même si elle peut paraître à certains, peut-être à tous, sous un angle ou sous un autre, insatisfaisante. C'est une solution qui sauve le projet du Conseil fédéral, qui aurait été sans elle voué à un échec pur et simple et au maintien de la situation actuelle, réglée par la jurisprudence des tribunaux saint-gallois.

Je vous remercie de suivre la majorité de la commission.

Fluri Kurt · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion

Bei diesem Herzstück der Vorlage war der Entscheidungsablauf in der Kommission wie folgt: Wir entschieden uns zuerst für die Unterscheidung zwischen starkverarbeitet und schwachverarbeitet, im Bewusstsein, dass die Unterscheidung schwierig sein wird, aber machbar. Und weil die Unterscheidung detailreich ist, gehört sie in die Verordnung, nicht ins Gesetz. Wir gelangten zur Auffassung, dass die Frage, was "Swiss made" ist, bei einem schwachverarbeiteten und bei einem starkverarbeiteten Produkt unterschiedlich zu beantworten ist: Beim schwachverarbeiteten Produkt spielt die Qualität des Naturproduktes eine grössere Rolle als beim starkverarbeiteten. Bei einem Basler Läckerli wissen die meisten Leute nicht, was genau drin ist, und bei einem Kambly-Biskuit auch nicht. Für sie ist wichtig, dass sie in der Schweiz hergestellt worden sind. Deswegen haben wir uns mit 17 zu 7 Stimmen für diese Unterscheidung entschieden.

Bei den Gewichtsanteilen waren wir zuerst der Auffassung, dass man die beiden Kriterien alternativ anwenden sollte: Herstellung und/oder Rohstoff. Mit der Kumulation haben wir dann den Anteil der Rohstoffe von 80 auf 60 Prozent reduziert, um das Fuder nicht zugunsten der Landwirtschaft und zulasten der verarbeitenden Industrie zu überladen. Das ist das Konzept, das wir mit 14 zu 5 Stimmen verabschiedet haben.

Der Antrag von Graffenried, Forschung und Design zu berücksichtigen, würde diese Reduktion bei den Rohstoffen teilweise wieder rückgängig machen. Der Antrag Gmür geht völlig am Problem vorbei. Der Wirt ist nicht das Objekt der Swissness. Er setzt Lebensmittel ein, die nur AOC-geschützt sind, nicht nach dem Lebensmittelgesetz wie beispielsweise Käse, der nicht mehr erfasst würde.

Zu den Anträgen Pezzatti, Vogler und Noser ist das Wesentliche gesagt. Eine Annahme des ersten wäre eine Verschärfung zugunsten der Landwirtschaft. Die beiden anderen Anträge würden eine massive Verschärfung zugunsten der Verarbeitungsindustrie bedeuten.

Zum Antrag Brunner müssen wir sagen: Es gibt in der Schweiz noch andere Produkte mit einem Selbstversorgungsgrad von 100 Prozent: Butter, Käse, Birnen, Äpfel zu Most- und Brennzwecken beispielsweise. Wieso nehmen Sie diese Produkte nicht in Ihren Antrag auf? Eine Lex Milch passt nicht in dieses Konzept.

Und schliesslich noch zum Antrag Guhl: Die Kommission hat diese Frage in einem anderen Zusammenhang diskutiert. Sie wollte bei der Aufteilung in starkverarbeitete und schwachverarbeitete Lebensmittel nicht an die Zolltarifstufen anknüpfen. Und ebenso wenig wollen wir gemäss Antrag Guhl an die zollrechtlichen Bestimmungen anknüpfen. Es könnte dann nämlich sein, dass beispielsweise ein Textilprodukt für eine Produktionsstufe aus der Schweiz exportiert und dann wieder importiert und deswegen nur zu 50 Prozent in der Schweiz hergestellt werden müsste, ein anderes Produkt hingegen, das zur Ergänzung der Produktelinie nicht ausgeführt werden müsste, dem 60-Prozent-Anteil unterläge. Das finden wir falsch.

Wir bitten Sie, diese Einzelanträge abzulehnen und unserem Konzept zu folgen.

Abstimmung

Art. 47 Abs. 3ter - Art. 47 al. 3ter

Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Die folgende Abstimmung gilt auch für Artikel 48c Absatz 5.

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Kommission ... 167 Stimmen

Für den Antrag von Graffenried ... 19 Stimmen

Abstimmung

Art. 47 Abs. 5 - Art. 47 al. 5

Abstimmung - Vote

Für den Antrag Gmür ... 56 Stimmen

Dagegen ... 128 Stimmen

Abstimmung

Art. 48b Abs. 1 - Art. 48b al. 1

Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Die Anträge Pezzatti und Brunner gelten sowohl für die Fassung der Kommission wie auch für die Fassung des Bundesrates.

Erste Abstimmung - Premier vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 127 Stimmen

Für den Antrag Pezzatti ... 61 Stimmen

Abstimmung

Zweite Abstimmung - Deuxième vote

Für den Antrag Brunner ... 101 Stimmen

Für den Antrag der Mehrheit ... 70 Stimmen

Abstimmung

Art. 48b Abs. 1bis - Art. 48b al. 1bis

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 101 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 68 Stimmen

Abstimmung

Art. 48b Abs. 1ter - Art. 48b al. 1ter

Abstimmung - Vote

Für den Antrag Gmür ... 58 Stimmen

Dagegen ... 129 Stimmen

Abstimmung

Art. 48b Abs. 3 - Art. 48 al. 3

Erste Abstimmung - Premier vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 170 Stimmen

Für den Antrag Noser/Vogler ... 16 Stimmen

Abstimmung

Zweite Abstimmung - Deuxième vote

Für den Antrag Parmelin ... 102 Stimmen

Für den Antrag der Mehrheit ... 80 Stimmen

Abstimmung

Art. 48b

Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Wir stellen nun das Resultat der vorangehenden Abstimmungen dem Antrag Graf Maya gegenüber. Der angenommene Antrag Brunner zu Absatz 1 gilt sowohl für die Fassung der Mehrheit wie auch für die Fassung des Bundesrates. Die Abstimmung gilt auch für Artikel 50a dieses Gesetzes und Artikel 41a des Waldgesetzes.

Abstimmung - Vote

Für den Antrag Mehrheit/Brunner/Parmelin ... 110 Stimmen

Für den Antrag Graf Maya ... 78 Stimmen

Übrige Bestimmungen angenommen

Les autres dispositions sont adoptées

Art. 48, 48a

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen

Le débat sur cet objet est interrompu

Schluss der Sitzung um 13.10 Uhr

La séance est levée à 13 h 10