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Stärkerer Schutz vor Waffenmissbrauch

Altherr Hans · P-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion

Präsident (Altherr Hans, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Hess Hans · Mit-M · Ständerat · Obwalden · FDP-Liberale Fraktion

Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, unverzüglich die nötigen Massnahmen in Zusammenarbeit mit der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren einzuleiten und allenfalls die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit erstens bei erfolgten Drohungen oder Gewalttätigkeiten die zivilen und militärischen Waffen durch die Polizei bzw. durch die Strafverfolgungsbehörden unverzüglich beschlagnahmt werden und zweitens die entsprechende Zusammenarbeit zwischen den militärischen, zivilen und gerichtlichen Behörden auf Ebene Bund und Kantone verbessert wird.

Der Bundesrat ist wie die Kommission der Auffassung, dass die in verschiedenen Erlassen geregelte Zusammenarbeit zwischen den involvierten militärischen, zivilen und gerichtlichen Behörden auf Ebene Bund und Kantone verbessert werden könnte. Er ist gewillt, die Gespräche mit den involvierten kantonalen und Bundesbehörden in diesem Bereich weiterzuführen, zu intensivieren und allenfalls geeignete Massnahmen einzuleiten. Eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe der Logistikbasis der Armee, in der auch kantonale Stellen vertreten sind, ist derzeit im Rahmen einer umfassenden Untersuchung daran, insbesondere Schwachstellen bei der Abgabe und Rücknahme von Waffen zu eruieren und erforderliche Massnahmen einzuleiten. In diesem Sinne war der Bundesrat bereit, die Motion zur Annahme zu empfehlen.

Was ich in der Stellungnahme des Bundesrates vermisse, ist die Zeitangabe. Die Kommission ist der Meinung, dass die Sache drängt, aber der Bundesrat soll in eigener Kompetenz handeln. Falls gesetzliche Änderungen nötig sein sollten, wird er ersucht, diese vorzuschlagen und beförderlich an die Hand zu nehmen.

Ich ersuche Sie, den Antrag auf Annahme der Motion zu unterstützen.

Kuprecht Alex · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

In der Vergangenheit ist es leider immer wieder vorgekommen, dass Menschen mit Schusswaffen bedroht worden oder wegen Schusswaffen gar umgekommen sind. Leider, und das ist ausserordentlich zu bedauern, wurden für die Vollstreckung von derartigen Gewalttaten auch immer wieder Waffen der Schweizer Armee verwendet.

So sind die Kommission wie auch der Bundesrat nach dem bekannten Vorfall im Wallis mehrmals aktiv geworden und haben verschiedene Massnahmen zur Reduktion der Gewalttaten mit Ordonnanzwaffen beschlossen und auch eingeführt; erwähnt seien dabei die Möglichkeit der freien Deponierung der Ordonnanzwaffe im Zeughaus und der Einzug der persönlichen Munition. Als zentralen Faktor bewerte ich die vertieften Abklärungen im Rahmen der Rekrutierung, ob dem künftigen Armeeangehörigen überhaupt eine Waffe abgegeben werden kann. Damit wurde der Hebel am Beginn der Verwendungskette angesetzt. Die bisher gemachten Erfahrungen sind positiv zu bewerten und in zwei bis drei Jahren einer konsolidierten Prüfung zu unterziehen.

Unbefriedigend ist für mich jedoch der Umstand, dass die Information der militärischen Behörden über eine begangene Straftat, eine Androhung von Waffengewalt oder gar die Anwendung einer Waffe erst dann erfolgt, wenn allenfalls ein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Ich meine, dass die Polizei unmittelbar nach der Tat mit einer Schusswaffe die militärischen Behörden zwingend zu informieren hat. Dabei steht der Kreiskommandant als Informationsempfänger wohl am nächsten, ist dieser doch meistens im gleichen Departement angesiedelt wie die Polizei selber. Es liegt dann an dieser Militärstelle, das Notwendige zu veranlassen und sicherzustellen, dass der delinquenten Person die Waffe sofort abgenommen wird und dass sie auch in Zukunft von der Waffe dispensiert ist. Solche gewaltbereiten oder gar Gewalt anwendenden Armeeangehörige brauchen wir nicht, im Gegenteil: Sie sind auch innerhalb der Armee ein Risiko. Derartige Risiken sind sofort zu eliminieren.

Ich bitte Sie deshalb, der Motion zuzustimmen.

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Der Kommissionssprecher hat gefragt, wie der zeitliche Rahmen aussehe. Ich kann Ihnen nur versichern, dass auch der Bundesrat der Meinung ist, dass wir hier dringend handeln sollten. Wir sind allerdings darauf angewiesen, dass wir das zusammen mit den Kantonen tun können. Sie wissen, dass wir hier auch die Vorgaben und das Vorgehen der Kantone mitberücksichtigen müssen und wollen. Wir gehen davon aus, dass es auch ein Anliegen der Kantone ist, dass hier diese Massnahmen jetzt vorbereitet werden - insbesondere auch, weil das ja ein Versprechen war, das man im Rahmen der Abstimmung über die Waffen-Initiative den Initianten gegeben hat. Von daher teile ich die Meinung Ihrer Kommission, dass wir hier auch zeitlich unter Druck stehen und uns auch unter Druck setzen sollen. Ich nehme das gerne so entgegen.

Zu den Ausführungen von Herrn Ständerat Kuprecht kann ich Folgendes sagen: Es gab letzte Woche eine Motion im Nationalrat zur Frage, ob Informationen über begangene Straftaten nicht unverzüglich an die militärischen Behörden weitergeleitet werden müssten, damit diese handeln können. Diese Motion ist gegen den Willen des Bundesrates angenommen worden. Die Bedenken des Bundesrates waren nicht grundsätzlicher Art, sondern betrafen die Frage, wie sich das bewältigen liesse. Wir gingen nämlich davon aus, dass rund 2000 Meldungen pro Tag eingehen würden, wenn alle begangenen Straftaten auch vor einer allfälligen Verurteilung an die Militärbehörden weitergeleitet würden. Der Einwand des Bundesrates war, dass man das noch irgendwie bewältigen können muss. Ich kann Ihnen aber jetzt versichern, dass die Motion, nachdem sie der Nationalrat angenommen hat - ich kann auch damit leben -, dann in Ihren Rat kommen wird, sodass Sie das genau prüfen und sich dazu auch eine Meinung bilden können.

Altherr Hans · P-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion

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