11.3924, 11.470

Keine Subventionen für Tierquäler / Keine Subventionen für Tierquäler

Verfahrensbeitrag

11.3924

Antrag der Mehrheit

Ablehnung der Motion

Antrag der Minderheit

(Fässler Hildegard, Bertschy, Birrer-Heimo, Jans, Maier Thomas, Marra, Schelbert)

Annahme der Motion

Proposition de la majorité

Rejeter la motion

Proposition de la minorité

(Fässler Hildegard, Bertschy, Birrer-Heimo, Jans, Maier Thomas, Marra, Schelbert)

Adopter la motion

11.470

Antrag der Mehrheit

Der Initiative keine Folge geben

Antrag der Minderheit

(Fässler Hildegard, Bertschy, Birrer-Heimo, Jans, Maier Thomas, Marra, Schelbert)

Der Initiative Folge geben

Proposition de la majorité

Ne pas donner suite à l'initiative

Proposition de la minorité

(Fässler Hildegard, Bertschy, Birrer-Heimo, Jans, Maier Thomas, Marra, Schelbert)

Donner suite à l'initiative

Germanier Jean-René · Mit-M · Nationalrat · Wallis · FDP-Liberale Fraktion

La majorité de la commission vous demande de rejeter la motion Jenny et de ne pas donner suite à l'initiative parlementaire Jositsch.

L'ensemble des membres de la commission est d'avis que le non-respect des dispositions en matière de protection des animaux doit être sanctionné. La majorité de la commission souligne à cet égard que les agriculteurs qui maltraitent les animaux font l'objet de poursuites pénales et qu'en vertu de la loi sur l'agriculture, il est déjà possible de réduire le montant ou de refuser le versement des contributions allouées pour la garde d'animaux de rente. Elle considère cependant qu'il serait injustifié et inapproprié de retirer toutes les contributions, donc également les contributions n'ayant aucun lien avec la détention des animaux de rente. Un membre de la commission a également souligné que les cas de non-respect des dispositions sur la protection des animaux trouvaient souvent leur origine dans le surmenage des agriculteurs, un surmenage dû la plupart du temps à une situation financière difficile. Dans ce contexte, il serait donc contre-productif de refuser le versement de l'ensemble des contributions aux agriculteurs en question. Supprimer la totalité des paiements directs également aux cultures qui n'ont aucun lien avec l'élevage d'animaux contrevient au principe de proportionnalité inscrit dans le droit suisse.

Comme le précise le Conseil fédéral, l'article 170 de la loi sur l'agriculture ne concerne pas uniquement les paiements directs, mais bien toutes les contributions y compris, par exemple, celles pour les améliorations structurelles. La motion se réfère quant à elle à un arrêt du Tribunal fédéral qui concerne exclusivement les paiements directs. La demande de l'auteur de la motion correspond à ce qui se pratiquait avant cet arrêt du TF, lorsque des mesures de réduction des paiements directs étaient prononcées. Le Conseil fédéral est prêt à proposer une disposition relative aux paiements directs correspondant à la demande de la motion.

Dans le cadre de la Politique agricole 2014-2017, une modification correspondant à la demande de l'auteur de la motion est prévue. La motion formule une disposition légale qui prévoit cependant que la réduction s'applique à l'intégralité des contributions.

Aussi, la majorité de la commission comme le Conseil fédéral proposent de rejeter la motion Jenny et de ne pas donner suite à l'initiative parlementaire Jositsch. La commission a pris sa décision par 12 voix contre 8 et aucune abstention.

Hausammann Markus · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates hat an ihrer Sitzung vom 22. Mai 2012 die am 29. September 2011 eingereichte und am 20. Dezember 2011 vom Ständerat angenommene Motion Jenny vorberaten. Sie hat gleichzeitig die am 14. September 2011 eingereichte parlamentarische Initiative Jositsch vorgeprüft. Sowohl die Motion als auch die parlamentarische Initiative verlangen, dass das Bundesgesetz über die Landwirtschaft dahingehend geändert wird, dass künftig die Nichteinhaltung der für die landwirtschaftliche Produktion massgeblichen Bestimmungen der Gewässerschutz-, der Umweltschutz- und der Tierschutzgesetzgebung zur Kürzung oder Verweigerung sämtlicher Beiträge führt.

Auslöser der Vorstösse ist ein Urteil des Bundesgerichtes vom 18. Juni 2011. Dieses hat in seinem Entscheid die Ansicht vertreten, die Missachtung der Tierschutzvorschriften könne nicht die Verweigerung sämtlicher Beiträge rechtfertigen, sondern nur derjenigen Beiträge, bei denen ein direkter Zusammenhang zu den verletzten Bestimmungen bestehe. Es bestätigte damit die bisherige Rechtspraxis, dass einem Beitragsempfänger, der gegen die Gewässerschutz-, die Umweltschutz- oder die Tierschutzbestimmungen verstösst, einzig die relevanten Beiträge verweigert werden können. Die Vorstösse möchten das Gesetz nun dahingehend präzisieren, dass im Falle eines Verstosses die Beiträge vollumfänglich verweigert werden können.

Die Kommissionsminderheit ist der gleichen Meinung; es sei stossend, wenn Landwirtschaftsbetriebe, welche sich Verstösse gegen die Tierschutzvorschriften zuschulden kommen liessen, weiterhin Beiträge vom Bund erhielten. Sie argumentiert, dass die Beiträge grundsätzlich die Führung eines Landwirtschaftsbetriebs und damit auch die Tierhaltung ermöglichen. Aus diesem Grund müssten sie auch in ihrer Gesamtheit gestrichen werden können.

In der Kommission herrscht Einigkeit darüber, dass Verstösse gegen Tierschutzvorschriften sanktioniert werden müssen. Die Kommissionsmehrheit weist denn auch darauf hin, dass Tierquäler strafrechtlich belangt werden und dass bereits nach dem geltenden Landwirtschaftsgesetz eine Streichung oder Kürzung der im Zusammenhang mit der Tierhaltung stehenden Direktzahlungen möglich ist. Die Streichung sämtlicher Beiträge und damit also auch die Streichung von Beiträgen, welche nicht im Zusammenhang mit der Tierhaltung stehen, erachtet sie jedoch als ungerechtfertigt und nicht verhältnismässig.

Die Direktzahlungen in der Landwirtschaft dienen der Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistungen, wie sie in Artikel 104 der Bundesverfassung umschrieben sind. Die Bauernfamilien erbringen diese Leistungen auf durchaus vergleichbare Weise wie viele andere Auftragnehmer aus dem Gewerbe-, Industrie- und Dienstleistungssektor, welche für die öffentliche Hand tätig sind, und verdienen bei Erfüllung des Auftrags den entsprechenden Lohn.

Bei Fehlverhalten von Direktzahlungsempfängern im Gewässerschutz-, Umweltschutz- und Tierschutzbereich werden schon bei heutiger Rechtsprechung Kürzungen und Verweigerungen vorgenommen. Sie beschränken sich jedoch auf den relevanten Bereich. Auch das ist durchaus vergleichbar mit den genannten anderen Auftragnehmern von Bund und Kantonen. Auch diese haben bei Nichterfüllung des Werkvertrags zu Recht für den entstandenen Schaden aufzukommen und Einbussen in Kauf zu nehmen. Aber niemandem von Ihnen, aber auch gar niemandem käme es in den Sinn, diesen Leistungserbringern die ganze Entschädigung, also auch die Entschädigung für den korrekt erbrachten Teil der vereinbarten Leistung, zu kürzen.

Es ist also aus Gründen der Gleichbehandlung ordnungspolitisch korrekt, an der bisherigen Praxis festzuhalten. Zusammen mit den verhängten Bussgeldern resultieren daraus einschneidende finanzielle Einbussen, über welche der unachtsam gewesene Landwirt nicht gleichgültig hinweggehen kann.

Es gibt noch einen weiteren Grund, nicht von der bisherigen Praxis abzuweichen. Verstösse gegen die Tierschutzvorschriften sind nicht selten auf eine Überforderung des fehlbaren Landwirts oder der fehlbaren Landwirtin - meist ausgelöst durch eine finanzielle Notlage - zurückzuführen. So kann zum Beispiel die dringend notwendige, zu bezahlende Hilfskraft für die Betreuung des aufgestockten Tierbestands oder als Ersatz für eine erkrankte oder verstorbene Familienarbeitskraft nicht gefunden werden. Eine Streichung sämtlicher Beiträge an den betroffenen Betrieb wäre dementsprechend kontraproduktiv, und den Tieren wäre damit nicht geholfen.

So bleibt also noch der sehr unerfreuliche Fall des renitenten, uneinsichtigen Betriebsleiters, welcher diese Vorstösse verständlicherweise ausgelöst hat und welcher glücklicherweise nur sehr selten vorkommt. Für den möchte sich in diesem Saal sicher niemand starkmachen, auch die Kommissionsmitglieder und ich nicht. Aber auch in diesem Fall ist den Tieren mit einer blossen Verweigerung sämtlicher Beiträge nicht geholfen. Vielmehr braucht es hier die couragierte und kompromisslose Anwendung der bestehenden Instrumente im Tierschutzbereich, welche letztendlich folgerichtig zum Entzug der Tiere aus der Obhut des Fehlbaren führen muss.

Die Kommission beantragt Ihnen mit 12 zu 8 Stimmen, die Motion abzulehnen und, mit dem gleichen Stimmenverhältnis, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.

Die Minderheit Fässler Hildegard, zusammengesetzt aus Vertretern der Grünen, der Grünliberalen und der SP, beantragt, die Motion anzunehmen und der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.

Jositsch Daniel · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Ursache für meine parlamentarische Initiative, Ursache auch für die parallel eingereichte und gleichlautende Motion Jenny ist ein Urteil des Bundesgerichtes. Das Urteil bezieht sich auf Artikel 170 des Landwirtschaftsgesetzes, in dem die Ausrichtung von Direktzahlungen an Landwirte von gewissen Voraussetzungen abhängig gemacht wird. Eine der Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, ist die Erfüllung der Tierschutzvorschriften.

Im vom Bundesgericht beurteilten Fall ging es um die Frage, ob einem wegen Tierquälerei verurteilten Landwirt Direktzahlungen ganz oder teilweise gestrichen werden können. Das Bundesgericht hat gesagt, dass die gänzliche Streichung der Direktzahlungen nicht zulässig sei, da Direktzahlungen Entschädigungen für konkrete Leistungen seien, weshalb nur diejenigen Zahlungen gestrichen werden dürfen, die in einem Zusammenhang mit der Tierhaltung stehen. Das bedeutet in der Praxis, dass nur rund 40 Prozent der Leistungen gestrichen werden können, da nur rund 40 Prozent der Direktzahlungen einen Konnex, einen Zusammenhang mit den Tierschutzvorschriften aufweisen. Das hat dann im konkreten Fall zu einer Teilverweigerung geführt.

Das entsprechende Urteil des Bundesgerichtes hat in der breiten Öffentlichkeit zu Kopfschütteln geführt und Fragen aufgeworfen. Man hat sich die Frage gestellt, ob es tatsächlich richtig sei, dass ein Landwirt, der wegen Tierquälerei verurteilt wird und die Voraussetzungen für die Direktzahlungen also nicht erfüllt, trotzdem noch einen grossen Teil, nämlich 60 Prozent, der Direktzahlungen erhalten soll.

Meine parlamentarische Initiative will diesen Missstand beheben, will hier Klärung bringen. Artikel 170 des Landwirtschaftsgesetzes sieht vor, dass bei der Nichteinhaltung der für die landwirtschaftliche Produktion massgeblichen Bestimmungen der Gewässerschutz-, der Umweltschutz- und eben auch der Tierschutzgesetzgebung diese Leistungen gekürzt respektive verweigert werden können. Das Bundesgericht hat nun mit seiner einschränkenden Interpretation des Gesetzes ermöglicht, dass diesem Grundsatz nicht vollständig Nachdruck verliehen werden kann. Darum braucht es eine Präzisierung der entsprechenden Bestimmungen.

Die parlamentarische Initiative will deshalb erreichen, dass die Direktzahlungen an Landwirte, die wegen Tierquälerei verurteilt worden sind, gänzlich gestrichen werden können. Der Bundesrat hat dieses Anliegen von sich aus aufgenommen und in die Agrarpolitik 2014-2017 eingefügt, allerdings in einer eingeschränkten Version. Meine parlamentarische Initiative zielt darauf ab, sämtliche Leistungen, sämtliche Subventionen streichen zu können. Der Bundesrat will dies auf Direktzahlungen einschränken.

Persönlich bin ich mit der Einschränkung, die der Bundesrat vornimmt, einverstanden. Ich glaube deshalb, dass es zum jetzigen Zeitpunkt richtig ist, wenn man meiner parlamentarischen Initiative Folge gibt, also grundsätzlich entscheidet, dass in diesem Bereich Handlungsbedarf besteht. Dass dann allerdings die Version des Bundesrates den Vorzug erhalten soll, dagegen habe ich grundsätzlich nichts einzuwenden.

Ich ersuche Sie in diesem Sinne, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.

Parmelin Guy · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Monsieur Jositsch, je vous ai bien entendu. Je comprends la situation, mais je vous pose la question suivante: seriez-vous d'accord de sanctionner un collaborateur d'une administration publique - fédérale ou cantonale - qui aurait enfreint la législation contre le travail au noir, par exemple en engageant une femme de ménage au noir, en lui supprimant les allocations familiales ou les aides pour l'assurance-maladie? Ce serait un cas identique et cela rétablirait une égalité de traitement par rapport à ce que prévoit l'initiative parlementaire que êtes en train de défendre?

Jositsch Daniel · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Ich bin grundsätzlich der Ansicht - und insofern kann ich Ihre Frage durchaus zustimmend beantworten -, dass sich jemand, der Subventionen oder Unterstützung vom Staat erhält, auch an die entsprechenden Voraussetzungen halten muss. Dies ist in der Landwirtschaft der Fall. Wer Direktzahlungen als Landwirt bekommt, muss gewisse Voraussetzungen erfüllen. Eine der Voraussetzungen ist die Einhaltung der Tierschutzvorschriften. Deshalb finde ich es auch richtig, dass wir das durchsetzen, indem wir eben sagen, wer die Tierschutzvoraussetzungen nicht erfüllt, wer als Tierquäler verurteilt wird, der bekommt keine entsprechenden Zahlungen. Die einzige Einschränkung ist, dass ein Zusammenhang zwischen Subvention und subventionierter Tätigkeit bestehen muss. Das ist aber hier sicherlich der Fall. Ich glaube, die Tierhaltung ist integraler Bestandteil eines Landwirtschaftsbetriebes und nicht einfach ein Nebenbereich, der separat behandelt werden muss.

von Siebenthal Erich · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Herr Kollege Jositsch, was sagen Sie dazu, dass sehr viele dieser Bauern psychische Probleme haben, weil sie all die Auflagen, die ihnen von allen Seiten auferlegt werden, nicht mehr bewältigen können? Was sagen Sie diesen Bauern, die dadurch letztlich in finanzielle Schwierigkeiten geraten? Was sagen Sie zu dieser Situation?

Jositsch Daniel · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Ich bedaure die Situation von Landwirtschaftsbetrieben und Landwirten, die Probleme und dann auch psychische Probleme haben, ausserordentlich. Eine solche Situation rechtfertigt allerdings nicht, dass sie die Tierschutzvorschriften nicht erfüllen. Ich sage lediglich: Wer die Tierschutzvorschriften nicht erfüllt und wegen Tierquälerei verurteilt wird, soll keine Subventionen mehr erhalten. Das eine hat nichts mit dem andern zu tun.

Vielleicht noch ein Satz zur Landwirtschaft: Vor allem von landwirtschaftlicher Seite gibt es erheblichen Widerstand gegen meine parlamentarische Initiative. Dazu muss ich Ihnen sagen, dass ich das nicht verstehe, weil die 99 Prozent der Landwirte, die - wie Sie, wie ich annehme - keine Probleme haben, diese Voraussetzungen zu erfüllen, und die die Tierschutzvorschriften einhalten, gerade ein Interesse daran haben sollten, dass die schwarzen Schafe ausgesondert, korrekt beurteilt werden und keine Subventionen mehr erhalten; das sollte gerade in ihrem Interesse sein.

Gschwind Jean-Paul · Mit-M · Nationalrat · Jura · Fraktion CVP-EVP

Monsieur Jositsch, je suis médecin vétérinaire depuis 35 ans. Cela fait 35 ans que je travaille avec des détenteurs d'animaux de rente, et j'ai pu mesurer l'évolution qui s'est produite ces dernières décennies. Les détenteurs d'animaux ont investi des milliards de francs pour améliorer les structures pour le bien-être des animaux. Je peux attester de ce fait. Les agriculteurs se sont endettés pour favoriser le bien-être des animaux, c'est une première chose.

La deuxième chose: des contrôles ont été mis sur pied et ils sont faits toutes les années. Il y a plusieurs contrôles en ce qui concerne les prestations écologiques requises. Ces contrôles débouchent sur des sanctions avec des répercussions financières très conséquentes.

Ma première question est la suivante: ne pensez-vous pas qu'en donnant suite à votre initiative parlementaire, nous risquons de donner un tour de vis supplémentaire, de mettre encore un peu plus de pression sur nos agriculteurs détenteurs d'animaux?

Ma deuxième question est: en donnant suite à votre initiative parlementaire, ne favoriserons-nous pas encore plus la délation?

Jositsch Daniel · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Herr Kollege, wenn ich Ihnen so zuhöre, habe ich das Gefühl, es sei alles in bester Ordnung: Die Kontrollen hätten zugenommen, in den letzten dreissig Jahren sei in der Landwirtschaft alles so viel besser geworden. Wenn es so ist, wie Sie sagen, besteht ja überhaupt kein Problem, denn dann sollte eigentlich gar niemand wegen Tierquälerei verurteilt werden. Es kommt aber in der Praxis trotzdem vor.

Das Einzige, was ich Ihnen sagen kann: Es gibt keinen höheren Druck. Mir sind verschiedene Landwirte bekannt - sie haben mir noch nie gesagt, sie hätten das dringende Bedürfnis, Tierquälerei zu verüben. Die aller-, allermeisten Landwirte halten sich bestens an diese Vorschriften. Es geht vor allem um den Schutz dieser Personen. Es ist doch richtig, wenn ein Landwirt, der zu seinen Tieren schaut, eben sieht, dass der andere, der das nicht macht und damit vielleicht Geld spart, hart angefasst wird. Das ist doch auch im wohlverstandenen Interesse der Landwirtschaft.

Grin Jean-Pierre · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Cher collègue, je suis d'accord avec vous: les animaux doivent être protégés et bien traités, mais dans tous les milieux et avec équité, qu'ils soient agricoles ou non. Ne pensez-vous pas que si l'on donne suite à votre initiative ou que l'on accepte la motion il y aura une disproportion entre les milieux agricoles et les milieux non agricoles concernant les pénalités puisque vous voulez plus pénaliser les milieux agricoles que les milieux non agricoles, où la pénalité ne peut être que judiciaire?

Jositsch Daniel · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Die Antwort auf diese Frage ist einfach: Nein, ich glaube nicht, dass das der Fall ist. Wenn Sie die Situation mit etwas Distanz, sage ich einmal, und mit weniger persönlicher Betroffenheit betrachten, dann kommen Sie auch zur Ansicht, dass hier durchaus keine Unterscheidung gemacht werden soll. In der Realität ist dies auch nicht der Fall.

Fässler-Osterwalder Hildegard · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion

Ich möchte Sie im Namen der Minderheit bitten, die Motion zu unterstützen, was dann auch beinhaltet, dass der parlamentarischen Initiative Jositsch Folge gegeben wird.

Worum geht es? Es geht um eine Präzisierung, in welchen Fällen und in welchem Umfang Direktzahlungen gekürzt oder auch ganz verweigert werden können, wenn jemand wegen Tierquälerei verurteilt wurde. Mit diesen Vorstössen ist es ganz klar, dass dann eben nicht nur der Teil der Direktzahlungen gekürzt wird, der wegen einem besonderen Umgang mit den Tieren, wegen des Schutzes des Tierwohls, bezahlt wird, sondern dass generell eine Kürzung erfolgt. Es geht darum, ob man generell Direktzahlungen, egal, aus welchem Bereich sie kommen, kürzen kann, wenn jemand Tiere gequält hat. Ich glaube, es ist absolut vernünftig, dass wir hier eine Regelung finden, die den Sachverhalt klärt.

Es ist auch nicht so, wie in der Kommission behauptet wurde, dass der Initiant und auch der Motionär verlangen, dass die Beiträge total gestrichen werden, sondern sie können nach Massgabe der Schwierigkeit und der Schärfe des Problems gekürzt werden. Ich glaube, es versteht niemand hier drin, dass nicht alle Direktzahlungen betroffen sein können, wenn jemand, der Direktzahlungen bekommt - dafür muss man ja den ökologischen Leistungsnachweis erfüllen, und das bedeutet auch einen sorgfältigen Umgang mit Tieren -, mit den Tieren eben nicht entsprechend umgeht. Wenn man einen solchen gegenseitigen Vertrag, wie es der ökologische Leistungsnachweis und die Direktzahlungen sind, verletzt, dann müssen diese Verletzungen Folgen haben können. Sanktionen müssen ergriffen werden, und sie müssen eben darin bestehen, dass ein Teil der Direktzahlungen gekürzt werden kann. Niemand wird es verstehen, wenn weiterhin Direktzahlungen bezahlt werden können, obwohl in gravierender Weise gegen das Gesetz verstossen wird - übrigens nicht nur gegen das Tierschutzgesetz, sondern auch gegen das Umweltschutzgesetz. Es ist völlig klar, dass beide eingehalten werden müssen, aber wenn man eben noch ein Weiteres tut zum Wohl der Tiere und dafür Direktzahlungen bekommt, dann ist es nichts als richtig, dass diese bei Verstössen entsprechend gekürzt werden können.

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass wir ja nächstens in die Diskussion zur Agrarpolitik 2014-2017 einsteigen werden. Darin hat der Bundesrat einen Vorschlag aufgenommen, der mehr oder weniger dem Inhalt der Motion und der Initiative entspricht. Ich finde es richtig, wenn Sie hier das Zeichen in die richtige Richtung geben, nämlich dass Sie das Anliegen und den Bundesrat unterstützen, der in diesem Bereich tätig werden will. Wenn Sie jetzt heute einfach zweimal Nein sagen, ist das kein gutes Zeichen im Hinblick auf die Beratung der Agrarpolitik 2014-2017. Wir werden dort diese Frage selbstverständlich wieder diskutieren.

Heute ist es ganz wichtig, ein Zeichen zu geben, insbesondere auch an alle jene Bezüger von Direktzahlungen, die sich sehr fair verhalten, die ihren Tieren Sorge tragen, die der Umwelt Sorge tragen. Für die ist es ein wichtiges Zeichen. Es ist in keiner Art und Weise ein Druck auf die Landwirtschaft - die Landwirtinnen und Landwirte tragen in aller, aller Regel ihren Tieren und genauso der Umwelt Sorge.

Sie beschliessen hier also nicht irgendetwas Menschenunwürdiges, sondern Sie beschliessen nach dem gesunden Menschenverstand. Sie lösen ein juristisches Problem: Es ist nachher klar, dass die Direktzahlungen in der gesamten Menge gekürzt werden können, die ausbezahlt wird, und nicht nur der Teil an Direktzahlungen, den jemand für den Umgang mit Tieren bekommt.

Ich bitte Sie, hier ein Zeichen in die richtige Richtung zu setzen und die Motion zu unterstützen.

Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern

Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, dem Parlament eine Änderung des Landwirtschaftsgesetzes vorzulegen; Sie haben einen ausformulierten Gesetzestext vorliegen. Die parlamentarische Initiative Jositsch verlangt dasselbe: Die Nichteinhaltung der für die landwirtschaftliche Produktion massgeblichen Bestimmungen der Gewässerschutz-, Umweltschutz- und Tierschutzgesetzgebung soll zur Kürzung oder Verweigerung sämtlicher Beiträge führen.

Ein Verstoss gegen eine Bestimmung des ökologischen Leistungsnachweises führt heute grundsätzlich zur Kürzung oder Verweigerung von Direktzahlungen. Davon waren bis vor Kurzem alle Direktzahlungsarten betroffen. Das Bundesgericht entschied in einem konkreten Fall, dass nur jene Direktzahlungen gekürzt werden dürfen, die mit dem fraglichen Verstoss zusammenhängen. Im erwähnten Fall lag ein Verstoss gegen die Bestimmungen des ökologischen Leistungsnachweises bezüglich Tierschutz vor. Deshalb hat das Bundesgericht nur die Kürzung der tierbezogenen Direktzahlungen zugelassen. Dieser Umstand gab dann Anlass zur Motion und zur parlamentarischen Initiative; das wurde alles bereits ausgeführt.

Der Bundesrat teilt im Grundsatz die Auffassung des Motionärs und damit auch des Initianten. Die vorliegenden Vorstösse gehen jedoch weiter als die Praxis, die vor dem erwähnten Bundesgerichtsentscheid üblich war. Gemäss dem vorgeschlagenen Gesetzestext sollen sämtliche Beiträge, also nicht nur die Direktzahlungen, in die Kürzung einbezogen werden. Der Bundesrat ist demgegenüber klar der Auffassung, dass die Kürzung auf die Direktzahlungen zu beschränken ist. Eine Kürzung von anderen Beiträgen, etwa Strukturverbesserungsbeiträgen, erachtet er bei einem Verstoss gegen den ökologischen Leistungsnachweis nicht als gerechtfertigt.

Aus diesem Grund beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion, und konsequenterweise empfehle ich Ihnen natürlich, auch der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.

Es wurde aber eben von Frau Fässler gesagt: Der Bundesrat hat im Rahmen der Botschaft zur Agrarpolitik 2014-2017 bei Artikel 170 Absatz 2bis des Landwirtschaftsgesetzes eine Regelung vorgeschlagen, welche dem grundsätzlichen Anliegen des Motionärs entspricht, sich aber auf die Direktzahlungen beschränkt. Im Rahmen der Behandlung der Agrarpolitik 2014-2017 kommen wir also so oder so auf das Thema zurück. Sie haben dort die Möglichkeit, darüber zu debattieren.

Mit dieser Feststellung empfehle ich Ihnen, die Motion abzulehnen und der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.

Hausammann Markus · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Tierquälerei ist verwerflich und ruft zu Recht und verständlicherweise Emotionen hervor. Die Kommission musste diese Vorlagen in einer nüchternen Betrachtung und unter Berücksichtigung aller Unterlagen und insbesondere auch unter Berücksichtigung des Gebotes der Gleichbehandlung der Bevölkerung und bei der Gesetzgebung beraten. Sie ist zum Schluss gekommen, dass die Motion abgelehnt werden muss.

Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit Folge zu leisten.

Abstimmung

11.3924

Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Die Kommissionsmehrheit und der Bundesrat beantragen, die Motion abzulehnen. Eine Minderheit beantragt, sie anzunehmen.

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 76 Stimmen

Dagegen ... 93 Stimmen

Abstimmung

11.470

Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Die Kommissionsmehrheit beantragt, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit beantragt, ihr Folge zu geben.

Abstimmung - Vote

Für Folgegeben ... 77 Stimmen

Dagegen ... 95 Stimmen