12.002

Geschäftsbericht 2011 des Bundesgerichts

Altherr Hans · P-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion

Präsident (Altherr Hans, Präsident): Ich begrüsse unter uns Herrn Lorenz Meyer, Präsident des Bundesgerichtes. Seien Sie herzlich willkommen!

Hess Hans · Mit-M · Ständerat · Obwalden · FDP-Liberale Fraktion

Zur Prüfung des Geschäftsberichtes 2011 des Bundesgerichtes hat die Subkommission Gerichte/Bundesanwaltschaft der GPK unseres Rates zusammen mit der zuständigen Subkommission der GPK des Nationalrates, mit der Verwaltungskommission des Bundesgerichtes und den Präsidenten der erstinstanzlichen Gerichte in Lausanne Gespräche geführt. Mit dabei waren auch die Präsidenten der zuständigen Subkommissionen der Finanzkommissionen; Frau Häberli-Koller hat gestern bereits darauf hingewiesen. Zuvor haben die Präsidenten der GPK-Subkommissionen an der Beratung der Finanzkommission zur Rechnung der Gerichte teilgenommen. Auf diese Weise stellen wir in den Aufsichtskommissionen den gegenseitigen Informationsfluss sicher und arbeiten wo nötig zusammen. Dasselbe Vorgehen praktizieren wir auch bei der neuen Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft und der Bundesanwaltschaft selbst, die ja neu aus der Bundesverwaltung ausgelagert und unabhängig sind. So weit zu unserer Arbeitsweise.

Zur Geschäftsführung des Bundesgerichtes: Im Jahr 2011 gingen beim Bundesgericht 7419 Fälle ein; das sind 52 Fälle mehr als im Vorjahr. 7327 Fälle hat das Gericht im Berichtsjahr erledigt, 2267 Pendenzen wurden auf das Jahr 2012 übertragen. Damit ist die Geschäftslast zum dritten Mal in Folge nur minim angestiegen. Das Bundesgericht hält bei der Erledigung der Fälle mit den Eingängen Schritt. Die durchschnittliche Erledigungsdauer beträgt 126 Tage, was ein sehr guter Wert ist. Im Vergleich dazu dauert ein Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht durchschnittlich 327 Tage. Das Bundesgericht hat nur 11 Fälle, die älter als zwei Jahre sind, und bei diesen muss das Gericht auf andere Akteure warten. Aufgrund dieser Zahlenentwicklung folgern wir, dass das Bundesgericht zurzeit nicht überlastet ist.

Wir haben aber festgestellt - und dies stösst auch in der Öffentlichkeit zunehmend auf Unverständnis -, dass sich das Bundesgericht mit Händen und Füssen dagegen wehrt, wenn ihm der Gesetzgeber zusätzliche Aufgaben zuweist oder auch nur zuweisen will. Wir haben anhand von zwei Beispielen mit dem Bundesgericht darüber gesprochen.

Zum einen wehrt sich das Bundesgericht in seinem Geschäftsbericht, siehe Seite 15, vehement gegen die Umsetzung der Motion Janiak 10.3138, die vom Parlament bereits angenommen ist. Die Motion verlangt vom Bundesrat, dass er dem Parlament eine Vorlage unterbreitet, die eine Sachverhaltskontrolle des Bundesgerichtes bei Beschwerden gegen Urteile der Strafkammer des Bundesstrafgerichtes einführt. Hintergrund dieses Vorstosses ist das rechtsstaatliche Anliegen, dass der Sachverhalt von so gewichtigen Verfahren wie dem Bundesstrafverfahren mindestens einmal überprüft werden sollte, was bei den kantonalen Instanzenzügen natürlich gegeben ist. Man kann sich fragen, ob es angemessen ist, dass das Bundesgericht einen Beschluss des Parlamentes hinterher im Geschäftsbericht öffentlich infrage stellt.

Erstaunlich ist auch die Begründung: Das Bundesgericht hat uns sinngemäss dargelegt, es wäre unter seiner Würde, die Sachverhaltskontrolle machen zu müssen. Das Bundesgericht ist zudem der Meinung, dass es dadurch arbeitsmässig überfordert wäre.

Eine Alternative wäre es, ein weiteres Gericht auf Bundesebene dazwischenzuschalten; das kann aber schon aus finanziellen Gründen niemand ernsthaft wollen. Eine andere Möglichkeit wäre die, das Bundesstrafgericht wieder aufzuheben und bei Bundesstrafverfahren die Bundesanwaltschaft bei kantonalen Gerichten anklagen zu lassen. Dann wäre das übliche zweistufige Instanzenverfahren gegeben. Im Übrigen würden die Kosten für das Bundesstrafgericht, rund 11 Millionen Franken im Jahr, entfallen.

Man wird sich bei der Umsetzung der jetzt beschlossenen Motion noch einige Gedanken machen müssen, wenn das Bundesgericht die Sachverhaltskontrolle nicht übernehmen will.

Zum anderen hat das Bundesgericht unter der Rubrik "Hinweise an den Gesetzgeber" auf Seite 19 in seinem Geschäftsbericht vorgeschlagen, die bei der neuen Zivilprozessordnung beibehaltene Ausnahme für Handelsgerichtsentscheide vom Prinzip der doppelten kantonalen Instanz abzuschaffen, obwohl der Gesetzgeber die Beibehaltung dieser Ausnahme eben erst bewusst vorgesehen hatte. Der Gesetzgeber solle doch, so das Bundesgericht, eine innerkantonale Beschwerdemöglichkeit gegen Entscheide der Handelsgerichte schaffen. Diese Intervention des Bundesgerichtes hat zu teilweise harscher Kritik in der Fachwelt geführt. Es wird kritisiert, das Bundesgericht habe keinen institutionellen Auftrag, bereits ein Jahr nach Inkrafttreten eines Gesetzes eine Revision anzustossen.

Wir haben das Bundesgericht auf diese Diskussion angesprochen. Das Bundesgericht führte aus, dass mit der neuen ZPO im Kanton Zürich das Kassationsgericht als zweite Instanz weggefallen sei; das führe dazu, dass Anwälte aus Zürich immer häufiger sehr lange Beschwerden, bis zu 300 Seiten, beim Bundesgericht einreichten. Sie versuchten, die fehlende Sachverhaltskontrolle vor Bundesgericht wettzumachen, indem sie alle möglichen Verfahrensrügen geltend machten. Die Zahl der Fälle aus Zürich sei markant angestiegen.

Grundsätzlich kann man dieser Argumentation folgen. Wir haben in dieser Sache beschlossen, in der GPK zu prüfen, wie mit diesem Hinweis an den Gesetzgeber umzugehen ist. Wir werden aber auch die Frage prüfen müssen, ob es der Stellung des Gerichtes angemessen ist, mit solchen Hinweisen den Gesetzgeber öffentlich zu kritisieren. Ursprünglich haben die GPK das Bundesgericht ersucht, ihnen jeweils Hinweise auf Lücken im Gesetz oder auf Fälle von technisch schlechter Legiferierung zu geben, die sich erst in der gerichtlichen Praxis zeigen. Es war aber nicht die Meinung, dass das Bundesgericht gesetzliche Regelungen, die der Gesetzgeber bewusst getroffen hat, öffentlich zu kritisieren.

Im Gespräch mit dem Bundesverwaltungsgericht hat sich gezeigt, dass beim Abbau der Pendenzen im Asylbereich zwar Fortschritte gemacht wurden, das Ziel aber noch nicht erreicht ist. Bei den aktuellen Asylentscheiden ist das Bundesverwaltungsgericht der Meinung, dass das Gericht für die zu erwartende nächste Welle von Beschwerden, die sich jetzt noch beim Bundesamt für Migration stauen, gerüstet sei und genügend Kapazitäten habe. Betreffend die Priorisierung der Fälle, die das Bundesamt für Migration angeregt hat, gilt am Bundeverwaltungsgericht grundsätzlich das Prinzip "first in, first out". Das Gericht führt aber diesbezüglich zurzeit Gespräche mit dem Bundesamt für Migration.

Der Umzug nach St. Gallen ist für diesen Sommer geplant, die offizielle Einweihung hat bereits Ende April stattgefunden, und der Start des Betriebes des Bundesverwaltungsgerichtes in St. Gallen ist auf den 1. Juli 2012 vorgesehen. Im Hinblick auf diesen Umzug ist die Fluktuation unter dem administrativen Personal sowie den Gerichtsschreibern stark angestiegen. Es gibt vor allem Probleme bei der Rekrutierung von französischsprachigen Mitarbeitenden, was eine höhere Akquisitionsdauer und höhere Akquisitionskosten nach sich zieht.

Beim Bundesstrafgericht ist zu vermerken, dass im letzten Jahr erhebliche Sicherheitsprobleme im Zusammenhang mit einem Fall gegen Ökoterroristen aufgetreten sind. Das verursachte Kosten von 1,6 Millionen Franken. Es entstand dadurch auch eine persönliche Belastung für das Personal, insbesondere für Richter, die massive und perfide Drohungen erhielten. Das Problem droht sich nun zum Bundesgericht weiterzuverlagern, da dieses im gleichen Fall als Beschwerdeinstanz angerufen wurde.

Beim Bau des neuen Gerichtsgebäudes in Bellinzona ist mit einer Verzögerung zu rechnen. Der Einzug wird frühestens für den Herbst 2013 erwartet. Ein grösseres Problem hat das Gericht mit der Beschlagnahmung von sehr grossen Vermögen. Das Gericht ist nicht genügend gerüstet, um plötzlich die Verwaltung von komplexen strukturierten Finanzprodukten zu übernehmen. Das Bundesstrafgericht hat eine Arbeitsgruppe in Aktion gerufen, die Lösungen vorschlagen soll, um die bestehende Verordnung zu ersetzen.

Die Geschäftslast ist insgesamt stabil geblieben. Aber bei der Strafkammer liegen die Zahlen über dem Dreijahresdurchschnitt, sowohl bei den Eingängen als auch bei den Erledigungen. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer konnte jedoch gesenkt werden. Wir haben festgestellt, dass die Erfolgsquote von Beschwerden gegen Entscheide des Bundesstrafgerichtes vor Bundesgericht überdurchschnittlich hoch ist. Das war bereits beim Beginn im Jahre 2004 der Fall. Die GPK wird diese Entwicklung im Auge behalten.

Nun zum Antrag der Kommission: Die GPK beantragt Ihnen einstimmig, den Geschäftsbericht des Bundesgerichtes 2011 zu genehmigen.

Altherr Hans · P-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion

Meyer Lorenz, Präsident des Bundesgerichtes: Ich danke zunächst Herrn Ständerat Hess für seinen Bericht zum Bundesgericht und zu den erstinstanzlichen Gerichten. Insbesondere danke ich der Geschäftsprüfungskommission und deren Subkommission Gerichte für die wertvollen Oberaufsichtsgespräche, die wir sowohl in Lausanne als auch in Bern hatten. Wir schätzen den Austausch mit ihnen sehr.

Ich bin mit den Ausführungen Ihres Referenten, Herrn Ständerat Hess, in vielen Punkten einverstanden. Es trifft insbesondere zu, dass es den eidgenössischen Gerichten insgesamt gutgeht und sie ihre zum Teil nicht einfachen Aufgaben insgesamt sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht gut wahrnehmen können. Wenn man näher hinschaut, dann sieht man: Es hat natürlich auch die Justiz, wie alle anderen Betriebe auch, Herausforderungen anzunehmen und Probleme zu bewältigen. Herr Ständerat Hess hat mit Recht ausgeführt, dass die Geschäftseingänge beim Bundesgericht zum dritten Mal leicht gestiegen sind. Man könnte sagen, die Geschäftslast sei auf hohem Niveau stabil geblieben. Er hat auch mit Recht gesagt, dass die Prozessdauer am Bundesgericht im Berichtsjahr im Durchschnitt 126 Tage, das heisst gut vier Monate, betrug. Das ist ein sehr guter Wert. Wir können nur hoffen, dass dies so bleibt.

Herr Ständerat Hess hat sich aber auch kritisch geäussert. Er versteht nicht, dass und weshalb sich das Bundesgericht dagegen wehrt, als zweite Instanz, zum Teil mit Sachverhaltskontrolle, eingesetzt zu werden. Diese kritischen Äusserungen geben mir Anlass zu Gedanken zur Rolle und zur Bedeutung des Bundesgerichtes. Die Schweiz hat mit dem Bundesgericht ein einziges höchstes Gericht für fast alle Rechtsbereiche. Für ein kleines Land ist das gut so. Die wichtigste Aufgabe des Bundesgerichtes ist es, als dritte und letzte Instanz für die Einheit des Rechts und für die Einheit der Rechtsprechung in der Schweiz besorgt zu sein.

Nach dem klugen Konzept der neuen Zivilprozessordnung und der neuen Strafprozessordnung, welche Sie vor Kurzem beschlossen haben, gibt es vor dem Bundesgericht grundsätzlich zwei Gerichtsinstanzen, die abschliessend den Sachverhalt klären. Das Bundesgericht hat als dritte Instanz nur noch Rechtskontrolle auszuüben und damit, wie ich gesagt habe, für die Einheit der Rechtsprechung in der Schweiz zu sorgen.

Diese Aufgabe kann das Gericht nur befriedigend erfüllen, wenn es nicht zu gross ist. Über die Jahrzehnte sind die Fälle aber immer zahlreicher und komplizierter geworden, und entsprechend stark ist das Bundesgericht über die Jahrzehnte gewachsen. Heute haben wir pro Jahr zwischen 7000 und 8000 Urteile zu fällen, und das Gericht weist 38 Richter auf. Das sind im Grunde für ein oberstes Gericht zu viele Fälle und auch zu viele Richter. Wir haben bereits heute Mühe, die Einheit des Rechts und die Einheit der Rechtsprechung zu gewährleisten.

Man will nun das Bundesgericht zunehmend auch als zweite Instanz einsetzen, zum Teil mit Sachverhaltskontrolle. Das macht uns - Herr Hess hat darauf hingewiesen - grosse Sorgen, weil wir dadurch ein weiteres Aufblähen des Bundesgerichtes befürchten. Sehen Sie, das Bundesverwaltungsgericht ist zweite Instanz mit Sachverhaltskontrolle. Es hatte im vergangenen Jahr etwas weniger Eingänge als das Bundesgericht, nämlich gut 7000 gegenüber gut 7400 beim Bundesgericht. Das Bundesverwaltungsgericht hat aber fast doppelt so viele Richter wie das Bundesgericht. Der Grund dafür liegt vorab darin, dass das Bundesverwaltungsgericht eben zweite Instanz mit Sachverhaltskontrolle ist und das Bundesgericht dritte Instanz nur mit Rechtskontrolle. Konkret ist vorgesehen, das Bundesgericht als zweite Instanz mit Sachverhaltskontrolle für Beschwerden gegen Entscheide des Bundesstrafgerichtes in Bellinzona einzusetzen.

Es ist ein grosser Unterschied - man unterschätzt ihn, wenn man nicht selber in der Justiz tätig ist -, ob wir einen Camion voller Akten prüfen und die Informationen zum richtigen Sachverhalt zusammensuchen müssen, oder ob wir die zehn oder fünfzehn Seiten zum Sachverhalt, wie ihn die Vorinstanz für uns festgestellt hat, studieren müssen. Wenn ein Richter die gesamten Akten, zum Teil sind es sehr umfangreiche Dossierberge, durcharbeiten muss, ist er rasch einmal mehrere Monate lang beschäftigt. Das ist in Bellinzona der Fall. Dabei muss heute jeder Richter am Bundesgericht pro Tag zwei bis drei Fälle verantworten. Wenn wir solche Sachverhaltsprüfungen im grossen Stil durchführen müssen, sind wir sehr rasch überfordert. Ähnlich wie in Bellinzona verhält es sich bei den Handelsgerichten - auch darauf haben Sie hingewiesen, Herr Ständerat -, beim vorgesehenen Wettbewerbsgericht, bei den Haftgerichten und bei andern Materien.

Sie haben ausgeführt, Herr Ständerat, es wäre zu teuer, eine Beschwerdeinstanz zwischen dem Bundesstrafgericht und dem Bundesgericht einzuschalten. Ich muss Ihnen in diesem Zusammenhang schon sagen: Die Eidgenossenschaft hat in der Zivil- und in der Strafprozessordnung zu Recht auch noch dem kleinsten Kanton, dem Kanton Obwalden, zugemutet, zwei voll ausgebaute Gerichtsinstanzen einzuführen - für die grosse Eidgenossenschaft ist das aber zu teuer. Ich muss Sie schon fragen, ob das korrekt ist.

Ich komme zum Schluss: Wir respektieren die Gesetzgebungshoheit des Parlamentes natürlich. Wenn Sie uns trotz unserer Bedenken mit dem Gesetz neue, nach unserer Auffassung sachfremde Aufgaben übertragen, werden wir uns natürlich daran halten. So ist die Rollenverteilung. Ich glaube aber, es ist richtig, dass wir es Ihnen mitteilen, wenn wir mit einzelnen gesetzlichen Bestimmungen Mühe haben.

Wir würden es an sich sehr begrüssen, wenn diese Problematik im Gesamtzusammenhang mit der von Ihnen in Auftrag gegebenen Evaluation des Bundesgerichtsgesetzes, welche in diesem oder im nächsten Jahr anfällt, besprochen würde und nicht bei der Behandlung einzelner parlamentarischer Vorstösse, quasi mit einem Einzelschuss.

Recordon Luc · Mit-M · Ständerat · Waadt · Grüne Fraktion

Monsieur le président du Tribunal fédéral, une de vos remarques m'a fait légèrement sursauter. Si j'ai bien compris, vous avez dit qu'un juge devait s'occuper en moyenne de deux ou trois dossiers par jour. Ma question est: dans votre calcul, tenez-vous compte des affaires qui sont manifestement irrecevables?

Altherr Hans · P-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion

Meyer Lorenz, Präsident des Bundesgerichtes: Das ist so; das ist ein Durchschnittswert. Wir haben pro Jahr 7000 bis 8000 Urteile zu fällen. Ein Fall muss häufig von drei Richtern behandelt werden. Das macht dann pro Richter etwa zwei bis drei Fälle pro Tag, wobei es sich zum Teil wirklich auch um Routinefälle handelt. Sonst wäre das ja gar nicht möglich.

Eintreten ist obligatorisch

L'entrée en matière est acquise de plein droit

Bundesbeschluss über die Geschäftsführung des Bundesgerichtes im Jahre 2011

Arrêté fédéral approuvant la gestion du Tribunal fédéral en 2011

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Art. 1, 2

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Titre et préambule, art. 1, 2

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Präsident (Altherr Hans, Präsident): Da Eintreten obligatorisch ist, findet keine Gesamtabstimmung statt.

Ich bedanke mich beim Herrn Bundesgerichtspräsidenten und verabschiede ihn.