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Landwirtschaftsbetriebe und Alptransit

Leuenberger Moritz · BPR-M · Bundesrat · Zürich

Das Alptransit-Projekt beansprucht, insbesondere während der Bauzeit, trotz Flächenoptimierung der Baustellen auch landwirtschaftliche Flächen. Ein grosser Teil davon kann nach Abschluss der Arbeiten wieder der ursprünglichen Nutzung zurückgegeben werden. In Pollegio und in der Buzza di Biasca werden sogar zusätzliche Landwirtschaftsflächen neu geschaffen. Nach unseren Informationen ist die Alptransit Gotthard AG ihren Verpflichtungen als Enteignerin nachgekommen und hat die massgebenden Vorschriften für Entschädigungen eingehalten. Die Kündigung der Pachtverträge erfolgte innerhalb der vertraglich vorgesehenen Fristen, und es wurden keine Verlängerungsanträge gestellt.

Der Schweizerische Bauernverband hatte sich mit dieser Vorgehensweise einverstanden erklärt und bestätigt, dass bei Einhaltung der vertraglichen und gesetzlichen Kündigungsfristen kein Anspruch des Pächters auf eine Entschädigung besteht; dies entspricht auch der Praxis des Bundesgerichtes. Bei nur vorübergehender Inanspruchnahme wird den Grundeigentümern, Selbstbewirtschaftern oder Pächtern der Ertragsausfall entschädigt. Wo keine Einigung über die für dauernde oder vorübergehende Beanspruchung auszurichtende Entschädigung gefunden werden konnte, liegt die Zuständigkeit für deren Festlegung bei der Eidgenössischen Schätzungskommission, 13. Kreis. Diese Kommission untersteht nicht der Aufsicht des Bundesrates, sondern derjenigen des Bundesgerichtes.