04.439
Betäubungsmittelgesetz. Revision
Walter Hansjörg · P-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe
Loi fédérale sur les stupéfiants et les substances psychotropes
Art. 28b Abs. 2
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(de Courten, Aeschi Thomas, Borer, Bortoluzzi, Candinas, Humbel, Ingold, Parmelin, Pezzatti, Stahl)
Festhalten
Art. 28b al. 2
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(de Courten, Aeschi Thomas, Borer, Bortoluzzi, Candinas, Humbel, Ingold, Parmelin, Pezzatti, Stahl)
Maintenir
Art. 28l
Antrag der Kommission
Festhalten
Antrag Schenker Silvia
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 28l
Proposition de la commission
Maintenir
Proposition Schenker Silvia
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
de Courten Thomas · Mit-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Namens der Minderheit beantrage ich Ihnen, bei Artikel 28b Absatz 2 an einer Bussenhöhe von 200 Franken festzuhalten und damit Ihre Beschlüsse im bisherigen Verfahren erneut zu bestätigen.
Ich betone noch einmal, dass wir mit der Einführung des Ordnungsbussenverfahrens gegenüber dem ordentlichen Strafverfahren ein Signal der Liberalisierung senden werden. Auch gegenüber den Erwachsenen, für die das gelten wird - das ist in der vorhergehenden Debatte betont worden -, ist das grundsätzlich ein falsches Signal, weil es den Drogenkonsum fördert, statt ihn zu verhindern. Im Sog der Erwachsenen werden auch die Jugendlichen folgen: Auch sie werden dieses Signal wahrnehmen. Dieses Signal wollen wir verhindern.
Ich halte die Argumentation, die in der letzten Debatte gebracht worden ist, für absurd - die Argumentation nämlich, wonach 100 Franken eine angemessene Strafe seien, weil das ungefähr der Betrag sei, den man im Ausgang bei sich habe, sodass man die Busse gleich bezahlen könne; 200 Franken habe man nicht dabei, dann gebe es ein grösseres Verfahren.
Wir brauchen eine Sanktionsmassnahme, die greift. Wir brauchen das auch, um die Polizei in ihrer Arbeit zu unterstützen. Mit der Ablehnung der Cannabislegalisierung durch das Volk hat die Polizei eben auch wieder Rückendeckung erhalten, um gegen den Cannabiskonsum vorgehen zu können. Sie tut das auch. Wir können in den Medien heute entsprechende Berichte lesen und Statistiken zur Kenntnis nehmen; diese zeigen, dass die Polizei dank dem gesellschaftlichen Rückhalt auch wirksamer vorgehen kann. In den Jahren 2008 bis 2010 ist die Zahl der angezeigten Fälle um über 50 Prozent gestiegen. Das zeigt auch, dass der Ansatz der Repression in diesem Bereich Wirkung zeigt. Einerseits verliert Cannabis als Konsumdroge an Imagewert und wird zur Verliererdroge; andererseits wird damit auch erreicht, dass der Hanfmarkt eingeschränkt wird und schrumpft.
Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.
Gilli Yvonne · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion
Sie haben es soeben erfahren: Sobald wir über diese Gesetzesvorlage diskutieren, die das Wort "Cannabis" enthält, befinden wir uns nicht mehr in einer sachlichen Debatte, sondern in einer Welt der Ideologien. Offenbar hat allein das Wort "Cannabis" eine psychotrope Wirkung auf unseren Gehirnstoffwechsel und zeigt die Kraft einer homöopathisch potenzierten Arznei. Das Problem ist nur, dass wir auf diesem Weg in der Differenzbereinigung keine Kompromisse finden, sondern die Vorlage schlussendlich beerdigen werden - schade!
Die Grünen begrüssen wie bisher die Busse von 100 Franken. Ich selbst wohne im Kanton St. Gallen, der das Bussenmodell bereits praktiziert. Es war eigentlich die Intention dieses Gesetzes, die bewährte St. Galler Lösung bundesweit einzuführen. St. Gallen spricht eine Busse von 50 Franken. Das zeigt, dass der Kompromiss einer Bussenhöhe von 100 Franken sicher verhältnismässig ist, entspricht er doch immerhin einer Verdoppelung der Bussenhöhe in St. Gallen.
Die Grünen verschliessen sich einem Kompromiss nicht, der die Bussenhöhe auf 100 Franken, jedoch die im Gesetz definierte geringfügige Menge Cannabis, die ausschliesslich für den Eigengebrauch vorgesehen ist, auf 5 Gramm anstelle von 10 Gramm festlegen würde. Das wird der Präsident der Kommission in einem Brief an den Ständerat schreiben. Wir werden sehen, ob dieser Kompromiss trägt oder ob das Zurückkommen auf die Quantifizierung der geringfügigen Menge einzig der Fortsetzung von unvereinbaren Ideologien dient.
Aktuell empfehlen wir Ihnen deshalb, dem Ständerat zu folgen und somit die Differenz bei der Bussenhöhe zu beseitigen. Stimmen Sie der Mehrheit zu!
Ich werde gerade noch zwei Sätze zu Artikel 28l anfügen, da dort ein Einzelantrag Schenker Silvia vorliegt und wir zu diesem nicht sprechen können. Dieser Einzelantrag liegt nur vor, weil wir in der Hitze der ideologischen Diskussionen vergessen haben, den Minderheitsantrag einzureichen. Hier beantragen Ihnen die Grünen ebenfalls, dem Beschluss des Ständerates, welcher der bundesrätlichen Haltung entspricht, zu folgen.
Natürlich wird es die Regel sein, dass die Ordnungsbusse, wie vom Nationalrat gefordert, mindestens gleich hoch sein wird wie die Busse im ordentlichen Verfahren. Alles andere würde einen blödsinnigen Anreiz für unnötige bürokratische Leerläufe setzen. Aber überlassen wir doch den Entscheid dem Richter! Dieser wird sich im gegebenen Fall diese Überlegungen auch machen, kann aber die Situation des straffälligen Cannabiskonsumenten umfassender beurteilen. Das macht gerade hinsichtlich des präventiven Charakters von Bussen Sinn.
Die Grünen empfehlen Ihnen, dem Einzelantrag Schenker Silvia, d. h. dem Ständerat und dem Bundesrat, zu folgen.
Berset Alain · BR-M · Bundesrat · Freiburg
Je me demandais si effectivement il s'agissait de soutenir la proposition de la majorité ou de la minorité à l'article 28b, alors qu'il était question à l'instant de l'article 28l.
Pour le Conseil fédéral, la situation est claire: il n'a jamais été enthousiasmé par ce projet, mais depuis le départ, il ne s'y est pas opposé, suivant en cela les voeux de votre commission. Au départ, votre commission avait proposé une amende fixée à 100 francs et le Conseil fédéral avait soutenu cette disposition pour une quantité fixée au maximum à 10 grammes; c'était la proposition de votre commission, que le Conseil fédéral avait acceptée. Dans le débat que vous menez maintenant, il serait souhaitable de trouver un accord. Je vous répète ce que le Conseil fédéral a indiqué depuis le départ à propos de ce dossier et je vous propose de soutenir la majorité de votre commission à l'article 28b.
A l'article 28l, il s'agit d'une question qui est un peu difficile. La version de l'article 28l telle que fixée par le Conseil national pourrait conduire à attribuer une amende inférieure aux cas qui concernent l'héroïne ou la cocaïne qu'aux cas qui concernent le cannabis. Cette situation devra être expliquée un jour! C'est toute la différence entre la procédure d'ordre et la procédure ordinaire. Le Conseil fédéral vous invite instamment à ne pas mélanger la procédure d'ordre et la procédure ordinaire, parce que, dans notre droit pénal, ces deux procédures sont distinctes. Avec l'article 28l, la majorité de votre commission introduit quelque chose de nouveau, une sorte de mixture, de mélange entre la procédure ordinaire et la procédure d'ordre.
A l'article 28l, j'aimerais vous inviter à rejoindre la position du Conseil des Etats.
Walter Hansjörg · P-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Es wurde verspätet gemeldet, dass sich Vertreter der Fraktionen auch noch äussern möchten. Wir werden wie folgt vorgehen: Sie können nun auch zu Artikel 28l sprechen. Wir beginnen mit dem Einzelantrag Schenker Silvia, anschliessend gebe ich dem Bundesrat das Wort. Am Schluss äussern sich die Berichterstatter, und dann folgt die Abstimmung über beide Artikel. - Sie sind so einverstanden.
Schenker Silvia · Mit-F · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Herr Präsident, ich danke Ihnen für das unkomplizierte Vorgehen. Es ging heute Morgen alles sehr schnell. Darum sind wir vielleicht nicht optimal organisiert.
Bevor ich auf die eigentlichen Differenzen in dieser Vorlage zu sprechen komme, muss ich etwas klarstellen: Die SP braucht diese Vorlage nicht. Wir haben uns dem Anliegen der CVP nicht verschlossen, welche das Ordnungsbussenmodell für den Cannabiskonsum einführen wollte. Dabei hat sich die SP immer am sogenannten St. Galler Modell orientiert. Es gibt zwei wichtige Eckdaten bei diesem Modell: erstens die Frage der Bussenhöhe und zweitens die Frage des Alters, ab welchem das Modell zum Tragen kommen soll. In St. Gallen beträgt die Bussenhöhe 50 Franken, und das Ordnungsbussenmodell gilt ab 15 Jahren. Bei der Frage des Alters hat sich schon in der ersten Runde der Beratung die Mehrheit durchgesetzt, die Ordnungsbussen erst ab 18 Jahren gestatten will. Das bedeutet, dass wir hier und heute darüber sprechen, wie mit erwachsenen Kiffern umgegangen werden soll.
Die Mehrheit der Kommission und der Ständerat sind der Meinung, eine Busse von 100 Franken sei adäquat. Die SP-Fraktion hat sich ursprünglich für 50 Franken eingesetzt, wie es in St. Gallen üblich ist. Sie hat aber einsehen müssen, dass das hier im Saal nicht durchkommen kann, und akzeptiert deshalb die Busse von 100 Franken. Wenn sich 200 Franken durchsetzen, wie das die Minderheit will, wird die SP diese Vorlage nicht mehr unterstützen. Heute werden erwachsene Kiffer an vielen Orten nicht belangt. Da aber grosse kantonale Unterschiede bestehen, haben wir ein nationales Ordnungsbussenmodell unterstützt. Wenn aber die Vorlage dazu führt, dass in Zukunft erwachsene Kiffer 200 Franken bezahlen müssen, dann ist das nicht mehr verhältnismässig und somit dezidiert abzulehnen.
Ich wiederhole gerne noch einmal meine Worte der letzten Woche: Auch mit einer Busse von 200 Franken bringen Sie niemanden dazu, mit dem Kiffen aufzuhören. Sie ärgern die Leute, Sie füllen die Staatskasse, Sie machen die Jagd auf erwachsene Kiffer für die Polizei attraktiver. Damit hat es sich.
Noch ein Wort zu meinem Einzelantrag zu Artikel 28l: In der Hitze der morgendlichen Differenzbereinigung hat die starke Minderheit, die in diesem Punkt dem Ständerat folgen will, den entsprechenden Minderheitsantrag versehentlich nicht schriftlich eingereicht. Deshalb finden Sie auf Ihrem Pult nun meinen Einzelantrag.
Es ist wichtig, dass Sie hier meinem Einzelantrag folgen. Das Ordnungsbussenmodell lässt es zu, dass die Leute entscheiden, ob sie sofort eine Busse bezahlen oder sich einem ordentlichen Verfahren stellen. Im ordentlichen Verfahren sollen alle Umstände berücksichtigt werden, die Strafe soll sich an den Umständen orientieren können. Wenn Sie hier am Beschluss unseres Rates festhalten, wird das Gericht nicht mehr den Spielraum haben, der sinnvoll und notwendig ist. In Kombination mit der Bussenhöhe bedeutet das, dass die Gerichte eine Busse von mindestens 100 oder 200 Franken - je nachdem, welcher Antrag hier obsiegt - erlassen müssen.
Ich bitte Sie namens der SP-Fraktion, bei der Bussenhöhe der Mehrheit und somit dem Ständerat zu folgen. Bei Artikel 28l bitte ich Sie, meinen Einzelantrag zu unterstützen, der von einer starken Minderheit der Kommission getragen wird.
Noch einmal: Wenn die Vorlage dazu führt, dass erwachsene Kiffer in Zukunft stärker als heute bestraft werden, lehnt die SP-Fraktion die Vorlage ab.
Hess Lorenz · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion BD
Zu Recht ist hier mehrmals über die Signalwirkung unserer Entscheide diskutiert worden. Es ist tatsächlich so, dass die Entscheide, die wir hier zum wiederholten Mal fällen, eine Signalwirkung haben. Von Kollege de Courten ist am Anfang richtigerweise gesagt worden, dass auch der Entscheid zum Ordnungsbussenverfahren durchaus Liberalisierungssignale ausgesendet hat. Das lässt sich nicht wegdiskutieren. Wer am Tag nach unserer Debatte die Medien für Jugendliche konsumiert oder konsultiert hat, hat das ganz klar gesehen; das Signal war eindeutig.
Das Gleiche gilt auch für die schon ausgiebig diskutierte und weiter zu diskutierende Frage der Bussenhöhe. Auch die Busse hat, machen wir uns nichts vor, primär eine Signalwirkung. Da werden aus beiden Richtungen extreme Argumente angeführt, die nicht stimmen. Weder schafft eine Erhöhung auf 200 Franken eine neue Cashcow für die Polizei, noch wird es Razzien auf erwachsene Kiffer geben, noch kann man mit der Busse jemanden wirklich vom Kiffen abbringen, wenn er kiffen will. Trotzdem hat die Busse eine Signalwirkung. Wer meint, die Polizei hätte heute tatsächlich die Kräfte, um an Open-Air-Anlässen oder wo auch immer gezielt auf Kiffer loszugehen, täuscht sich ganz klar. Es geht tatsächlich um eine Signalwirkung, denn der Vollzug, also die Umsetzung, ist ein anderes Paar Schuhe. Daraus müsste man konsequenterweise folgern, dass die Bussenhöhe tatsächlich bei 200 Franken liegen sollte.
Die Bussenhöhe ist weniger wichtig als die Frage, wie oft und wie konsequent der Vollzug, also die Umsetzung, erfolgt, aber um ein Signal auszusenden, müsste man auf 200 Franken gehen. Die BDP-Fraktion hat bisher denn auch eine Bussenhöhe von 200 Franken unterstützt, empfiehlt Ihnen jetzt aber, auf den Antrag mit einer Grenze von 100 Franken einzuschwenken, und zwar aus einem ganz einfachen Grund: Es bleibt ein Signal. 200 Franken wären ein besseres Signal als 100 Franken, aber es geht darum, mit diesem Entscheid die Revision zu retten und die Diskussion irgendwann in absehbarer Zeit einmal zu beenden.
Deshalb und nur deshalb - also um die Differenz zu bereinigen - bitte ich Sie, dem Antrag der Mehrheit zu folgen und die Limite bei 100 Franken statt bei 200 Franken festzulegen.
Berset Alain · BR-M · Bundesrat · Freiburg
A l'article 28l, je vous l'ai dit, il en va de la différence entre la procédure d'ordre et la procédure ordinaire. Le Conseil des Etats, sans vote, à l'unanimité et par deux fois, a confirmé qu'il ne souhaitait pas de mélange entre la procédure d'ordre et la procédure ordinaire. Je voudrais donc, au nom du Conseil fédéral, qui défend la même option depuis le début, vous inviter à soutenir la proposition Schenker Silvia qui prévoit, pour l'article 28l, de soutenir la position du Conseil des Etats.
Sur la question du montant de l'amende d'ordre de 100 ou de 200 francs, la position du Conseil fédéral est claire également: le Conseil fédéral a toujours soutenu le montant de 100 francs tel qu'il était proposé par votre commission depuis le début des travaux, en pensant qu'il s'agissait d'une solution équilibrée.
Fehr Jacqueline · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Eigentlich wollte ich mit einer persönlichen Bemerkung beginnen, nämlich damit, dass ich gestern in der Agrardebatte etwas gelernt habe: Würden Weinbauern Cannabis anbauen, wäre diese Substanz legalisiert und staatlich subventioniert. Aber da ich jetzt merke, dass Bewegung in den Saal kommt, möchte ich niemanden verärgern und sagen, dass ich diese Bemerkung nicht gemacht habe. (Heiterkeit)
Die Kommission hat mit 12 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung erneut für eine Bussenhöhe von 100 Franken plädiert, und zwar ausgehend von der Überlegung, dass es sich um eine gesetzliche Regelung handelt, die erwachsene Menschen betrifft. Wir sind der Meinung, dass erwachsene Menschen in ihrer Eigenverantwortung gestärkt werden sollen; dazu gehört auch, dass sie verantwortlich mit ihrer Gesundheit umgehen. Cannabisrauchen ist eine Selbstschädigung, man gefährdet sich selber. Man muss ein Stück weit selber wissen, ob man das tun will und mit welcher Substanz man das tun will.
Wenn wir im Ordnungsbussenmodell des Strassenverkehrs nachschauen, mit welchen Bussen selbstschädigendes Verhalten geahndet wird, dann finden wir unter vielen anderen die beiden folgenden Beispiele. Das eine Beispiel: Wenn der Sicherheitsgurt nicht getragen wird - das führt bei Unfällen in der Regel zu sehr schweren Verletzungen, wenn nicht zu Todesfällen -, wird das mit 60 Franken gebüsst. Das andere Beispiel: Wenn der Helm bei schweren Motorrädern nicht getragen wird - was bei Unfällen in der Regel auch zu sehr schweren Verletzungen oder zu Todesfällen führt -, wird dies ebenfalls mit 60 Franken gebüsst. Bussen über 100 Franken finden wir im Strassenverkehr erst für Verhalten, das andere gefährdet: das Überfahren von Rotlicht oder ähnliche Vergehen. An diesem Mass sollten wir uns auch hier orientieren. Das ist die Haltung der Mehrheit.
Die Mehrheit hat sich dabei an den Erfahrungen in St. Gallen orientiert. Es ist ja eine CVP-Vorlage. Die CVP hat gefordert, dass es ein nationales Gesetz geben solle, das sich am St. Galler Modell orientiert. Im Rahmen des St. Galler Modells wird mit 50 Franken gebüsst, seit vielen Jahren. Man hat diese Busse sogar für Personen ab 15 Jahren eingeführt. Wir sind da auf nationaler Ebene viel restriktiver; wir sagen: erst ab 18 Jahren. St. Gallen hat es ab 15 Jahren eingeführt - St. Gallen ist jetzt nicht ein wahnsinnig revolutionärer Kanton, der irgendwie Law and Order schleifen lassen würde. Trotzdem ist in St. Gallen nichts Böses passiert. Die Anzahl der Kiffer hat weder zugenommen, noch ist die Jugend verwahrlost, noch hat es falsche Signalwirkungen gegeben, noch ist sonst irgendetwas passiert, was zu Besorgnis Anlass geben könnte.
Wir haben trotzdem zwei Verschärfungen vorgenommen: Wir haben einerseits gesagt, die neue Regelung solle nur für Erwachsene gelten, und wir haben andererseits gesagt, die Busse solle 100 Franken betragen. Wir sind der Meinung, dass wir damit alles vorgekehrt haben, um nicht ein Signal der Verharmlosung auszusenden. So weit die Position der Mehrheit zur Bussenfrage.
Bei Artikel 28l wurde mit 12 zu 11 Stimmen entschieden. Die Kommission ist der Meinung, man solle an der Version Nationalrat festhalten. Frau Schenker Silvia beantragt, man solle der Version Ständerat zustimmen. Herr Bundesrat Berset hat nochmals ausgeführt, worum es geht. Es geht darum, ob für jemanden, der die Ordnungsbusse nicht zahlen will oder kann und damit ins ordentliche Verfahren kommt, die gleichen Regeln wie immer im ordentlichen Verfahren gelten sollen, nämlich dass bei der Bussenfestlegung das persönliche Leben mitberücksichtigt wird. Frau Schenker ist der Meinung, das solle so sein. Die Kommission ist der Meinung, es solle auf jeden Fall mindestens in der im Gesetz vorgesehenen Höhe gebüsst werden, es solle also im Strafrecht eine Lex Cannabis geschaffen werden, die für dieses Vergehen eine spezielle Lösung trifft.
Ich bitte Sie, darüber zu entscheiden.
Cassis Ignazio · Mit-M · Nationalrat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion
La commission a siégé ce matin à sept heures, dans le but de trouver un accord sur les deux divergences qui restaient: le montant de l'amende d'ordre - 100 ou 200 francs - et la question juridique de savoir si, dans le cadre de la procédure ordinaire, le juge a le droit de décider librement ou s'il est tenu de limiter sa marge de manoeuvre sur la base du montant de l'amende d'ordre.
Permettez-moi tout d'abord d'ouvrir une parenthèse pour partager avec vous un sentiment subjectif. Il est tout à fait stupéfiant d'observer que toute discussion autour du cannabis relance l'arsenal idéologique de la guerre contre la drogue. Même ce matin à sept heures, rien que le fait de prononcer le mot cannabis a réveillé l'esprit pétillant des membres de la commission et déclenché pour la énième fois un vif débat. C'est comme s'il était possible de déclencher l'effet psychotrope du cannabis sans même le consommer: un bon exemple de l'effet placebo! Peut-être en parlerons-nous une autre fois. Je ferme la parenthèse.
La commission s'est penchée sur la proposition Humbel, qui vise à chercher en conférence de conciliation - si l'on arrive jusque-là - un accord sur un montant 100 francs, mais en réduisant en même temps de 10 à 5 grammes la quantité maximale détenue pour que les amendes d'ordre s'appliquent. Cette proposition n'a pas véritablement soulevé un véritable enthousiasme en commission, mais elle a néanmoins été approuvée par 11 voix contre 4 et 8 abstentions. Techniquement, il s'agit d'une proposition de revenir en arrière - en bon français, un "Rückkommensantrag" -, et le président écrira une lettre à la commission soeur du Conseil des Etats pour obtenir son accord. Cette piste reste donc pour le moment ouverte.
La commission a cependant confirmé sa volonté de suivre le Conseil des Etats en ce qui concerne le montant de l'amende d'ordre. Par 12 voix contre 10 et 1 abstention, elle vous propose donc de soutenir la variante à 100 francs. Je ne répète pas les raisons qui ont conduit à cette décision, car nous les avons maintes fois entendues ici, de la part de Madame Jacqueline Fehr tout à l'heure.
Par contre, votre commission vous demande, par une courte majorité de 12 voix contre 11, de maintenir la divergence avec le Conseil des Etats à l'article 28l, à savoir de limiter la marge d'appréciation du juge pour éviter qu'il ne puisse prononcer une sanction inférieure à l'amende d'ordre.
Comme la minorité qui soutient la version du Conseil fédéral et du Conseil des Etats a oublié, ce matin, de déposer sa proposition, c'est Silvia Schenker qui s'en fait la porte-parole et qui vous propose, en son nom, de suivre la minorité, qui compte 11 membres de la commission.
Abstimmung
Art. 28b Abs. 2 - Art. 28b al. 2
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 102 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 71 Stimmen
Abstimmung
Art. 28l
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission ... 85 Stimmen
Für den Antrag Schenker Silvia ... 85 Stimmen
Mit Stichentscheid des Präsidenten
wird der Antrag Schenker Silvia angenommen
Avec la voix prépondérante du président
la proposition Schenker Silvia est adoptée