99.3428, 99.3429

Auskünfte zu verdeckten Ermittlungen / Auskünfte zu Observationen

Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion

Ich spreche zu beiden Interpellationen, die ich von meiner Kollegin Margrith von Felten übernommen habe, betreffend die Auskünfte zu verdeckten Ermittlungen und betreffend die Auskünfte zu Observationen.

Stellen Sie sich vor, das Parlament hätte die Debatte über die Neat führen müssen, ohne dass ihm der Bundesrat Berechnungen über den bestehenden und zu erwartenden Eisenbahnverkehr präsentiert hätte! Es hätte einen berechtigten Aufschrei gegeben, weil es nicht akzeptabel ist, dass im luftleeren Raum über Gesetze und Staatsausgaben debattiert wird.

Genau dies erwartet der Bundesrat regelmässig bei zentralen Fragen der Justiz- und Polizeipolitik: Im Juli 1998 hat er die Botschaft für ein Bundesgesetz über die verdeckte Ermittlung vorgelegt, in der nicht ein einziges Wort über die Häufigkeit dieser Massnahmen zu finden ist. 1999 hat Herr Bundesrat Koller einen Vertrag über die polizeiliche Zusammenarbeit mit Deutschland unterzeichnet, in dem nicht nur grenzüberschreitende Observationen, sondern auch grenzüberschreitende verdeckte Ermittlungen vorgesehen sind. Auch in dieser Botschaft finden sich keine Angaben darüber, wie oft dies bisher passiert ist oder in Zukunft passieren soll.

In der geplanten gesamtschweizerischen Strafprozessordnung werden entsprechende Befugnisse ebenfalls enthalten sein. Man darf gespannt sein, ob sich der Bundesrat dann dazu bequemen wird, bei der Bundesanwaltschaft und bei den Kantonen Erkundigungen einzuholen.

Verdeckte Ermittlungen sind schwere Eingriffe in die Freiheitssphäre der Betroffenen, weil die Staatsgewalt den Bürgerinnen und Bürgern nicht mit offenem Visier entgegentritt, da diese Methoden für die Betroffenen nicht erkennbar sind. Das gilt auch für die Scheinkäufe im Drogenbereich. Nicht umsonst hat sich das Bundesgericht diverse Male mit verbotener Provokation beschäftigen müssen.

Die Argumente, warum uns der Bundesrat zu diesen beiden Interpellationen eine Nullauskunft präsentiert, sind mehr als fadenscheinig. Wir verlangen ja nicht, dass die Identität der eingesetzten Beamten offen gelegt wird, wir verlangen auch nicht, dass der Bundesrat das Vorgehen der Polizei in einem bestimmten, noch nicht abgeschlossenen Fall rechtfertigt. Wir wollen vielmehr Zahlen über die Häufigkeit und die Art und Weise dieser Einsätze.

Nur so können die Entwürfe, die uns der Bundesrat vorlegt, politisch beurteilt und gewertet werden. Wir wollen ein informiertes Parlament und keine "Hände-Hochhalte-Demokratie". Bei den geforderten Zahlen handelt es sich nicht um komplizierte Statistiken, für deren Erstellen lange dauernde Erhebungen gemacht werden müssten. Es geht auch nicht um Tausende von Fällen pro Jahr, weder bei der Bundesanwaltschaft noch bei den Kantonen, sondern es geht vielleicht um zehn oder zwanzig Fälle bei den Kantonen und um noch einmal zehn Fälle bei der Bundesanwaltschaft und den Polizeien des Bundes.

Dass der Bundesrat nicht imstande war, für die Beantwortung der Interpellationen solche Auszählungen zu machen, zeugt entweder von einer kolossalen Ineffizienz der Verwaltung oder von schlichtem Unwillen. Ich persönlich vermute das Letztere. Diese Verweigerung ist umso schlimmer, als sie sich auf wesentliche Bürgerrechte, auf strafprozessuale Rechte und auf die Privatsphäre bezieht.

Das Parlament hat in den letzten zehn Jahren dem EJPD ständig neue Befugnisse, Datensysteme und einen organisatorischen Ausbau bewilligt, den Sie, Frau Bundesrätin Metzler, und Ihr Vorgänger immer mit der angeblichen Gefahr der organisierten Kriminalität begründeten. Sie sind nun an der Reihe, Rechenschaft darüber abzulegen, was Ihre Behörde tut, in welchen Bereichen ermittelt wird und mit welchem Erfolg.

Ménétrey-Savary Anne-Catherine · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion

Selon la réponse du Conseil fédéral, on se propose donc de faire une loi sur quelque chose qu'on ne connaît pas, quelque chose sur quoi on n'a aucune statistique, quelque chose en plus dont on ne veut rien savoir car c'est secret.

Pour faire une loi, c'est une base de départ extrêmement fragile. En plus, on veut faire une loi sur quelque chose qui sert principalement pour le trafic de drogue avec un résultat dérisoire, malgré quelques grands coups d'éclat qui font de bons films policiers parfois.

Il faut savoir qu'on ne saisit jamais que le 10 pour cent de toute la drogue qui circule dans notre pays et dans le monde et que, comme le disait un policier, on éponge l'inondation qui sévit au rez-de-chaussée, mais sans fermer le robinet qui coule au premier étage. Il faut savoir aussi que les enquêtes sous couverture sont loin d'être un moyen d'investigation banal. L'agent infiltré, pour être crédible, doit bénéficier d'une couverture très sophistiquée, non seulement de faux papiers, mais aussi des fausses firmes, des fausses entreprises de transports. Tout cela coûte extrêmement cher en argent, en infrastructures, mais aussi sur le plan humain. Sur le plan humain, c'est un travail extrêmement risqué pour la vie des agents, mais aussi pour leur moralité, car il n'est pas rare que des agents finissent par confondre leur rôle avec la réalité et qu'ils passent simplement de l'autre côté de la barrière. Le rapport coût/bénéfice est donc vraisemblablement plutôt défavorable.

De plus, les enquêtes sous couverture constituent une méthode à la limite des règles du droit. Tout ce qu'on peut dire, en tout cas, c'est que c'est un moyen extrêmement peu loyal. Bien sûr, on n'est plus au temps de Robin des bois et les criminels ne sont pas des enfants de choeur. Mais tout de même, c'est une forme de tromperie et, comme le disait un éminent juriste, "la tromperie est la forme ultime de la contrainte". Il est extrêmement difficile pour un policier sous couverture de ne pas être incitatif, c'est-à-dire de ne pas provoquer le délit. En fait, avec ces méthodes, on vise moins à empêcher qu'une infraction soit commise qu'à favoriser sa commission pour pouvoir faire avancer une enquête.

Tout cela montre que cette méthode est contraire à l'objectif préventif général du droit pénal.

Je trouve donc cette réponse bien légère, et il me semble que justifier une loi sur des méthodes finalement douteuses et fortement controversées qui, comme le dit l'auteur de l'interpellation, entraînent de graves violations de la liberté personnelle, justifier une loi avec aussi peu d'arguments que la réponse en donne c'est, je dirais .... stupéfiant!

Metzler Ruth · BR-F · Bundesrat · Appenzell I.-Rh.

Frau von Felten, die ursprüngliche Interpellantin, verlangte zahlreiche statistische Angaben über die Polizeiarbeit. Der Bundesrat kann diese nicht geben; in erster Linie, weil es sie eben gesamtschweizerisch gar nicht gibt. Die Situation wird sich erst mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die verdeckte Ermittlung ändern, das gegenwärtig in der Kommission für Rechtsfragen Ihres Rates diskutiert wird. Da alle Einsätze von einer übergeordneten Instanz genehmigt werden müssen, werden wir dannzumal auch Zahlen kennen.

Ich muss den Kritikern, die auch heute Zahlen verlangen, zusätzlich Folgendes zu bedenken geben: Polizeiliche Ermittlungen richten sich gegen Personen, die mit allen Mitteln die Offenlegung der Wahrheit zu verhindern versuchen. Die Polizei hat deshalb ein schützenswertes Interesse daran, dass auch ihre Taktik und ihre eingesetzten Mittel nicht in der Öffentlichkeit ausgebreitet werden. Sie werden im Verfahren nur so weit offen gelegt, als dies für die Beweisführung notwendig ist.

Was allgemein für die Polizeiarbeit gilt, muss noch vermehrt für die geheimen Massnahmen gelten, zu denen die verdeckte Ermittlung und die Observation gehören. Weil die Anzahl dieser Einsätze klein ist, würden wegen statistischer Angaben die Angehörigen einer kriminellen Organisation - die sich nach einem Schlag der Polizei noch auf freiem Fuss befinden - plötzlich merken, dass gegen sie verdeckt ermittelt worden ist. Sie würden sofort in ihrem Milieu nach dem verdeckten Ermittler fahnden, was ihn und weitere Personen gefährden könnte, die fälschlicherweise als verdeckte Ermittler verdächtigt würden.

Wenn das Parlament nähere Informationen über geheime polizeiliche Ermittlungen erhalten will, muss es sie nicht im Plenum, sondern in einer Kontrollkommission verlangen. Ich wäre gerne bereit, den Chef der Bundeskriminalpolizei der GPK die heutige Praxis des Bundes erklären zu lassen. Meine Ausführungen zur verdeckten Ermittlung gelten sinngemäss auch für die Observationen.

In Frage 5 der Interpellation 99.3428 wird noch danach gefragt, ob in der Schweiz auch Scheinverkäufe von Drogen stattfinden. Dies kann ich klar verneinen, denn Artikel 23 Absatz 2 des Betäubungsmittelgesetzes lässt nur die straflose Entgegennahme von Drogen zu, nicht aber die Weitergabe durch Polizeibeamte. Ein Scheinverkauf durch einen Polizeibeamten wäre deshalb strafbar. Nach einem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die verdeckte Ermittlung wäre die Regel offener, doch würden auch dann die verdeckten Ermittler als Käufer auftreten, weil es ja gilt, das illegale Angebot zu bekämpfen.

Noch etwas zu den Observationen: Gemäss Rechtsprechung des Bundesgerichtes handelt es sich bei der Observation nicht um einen schwerwiegenden Eingriff in die persönliche Freiheit, weshalb sie auch ohne gesetzliche Grundlage möglich ist. Die Observation findet an Orten oder in öffentlichen Räumen statt, die für jedermann zugänglich sind. Wird in den persönlichen Geheim- und Privatbereich eingedrungen, so ist in jedem Fall eine richterliche Genehmigung erforderlich. Tatsache ist, dass in der Praxis solche Einsätze aufgrund der beschränkten Ressourcen generell nur bei schweren Deliktarten durchgeführt werden. Von einer exzessiven Praxis kann somit keine Rede sein.

Im Zusammenhang mit den zusätzlichen Ermittlungskompetenzen des Bundes - organisierte Kriminalität, Wirtschaftskriminalität, Korruption usw. - werden die Strafverfolgungsbehörden des Bundes vermehrt auf Observationseinheiten zurückgreifen müssen. Mangels einer bundeseigenen Observationseinheit können schon jetzt die Aufgaben des Bundes in den Bereichen Koordination, Vorermittlung und Ermittlung nicht immer optimal wahrgenommen werden. Um diese Engpässe in Zukunft zu vermeiden, wird im Zusammenhang mit der Umstrukturierung des Bundesamtes für Polizei und der Effizienzvorlage auch die Bildung einer bundeseigenen Observationseinheit geprüft, dies mit dem Ziel, die organisierte Kriminalität effizienter bekämpfen zu können.

Hess Peter · P-M · Nationalrat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion

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