13.023
Bildungsprogramme der EU. Beteiligung der Schweiz 2014-2020
Gutzwiller Felix · Mit-M · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion
Ich darf Ihnen diese Botschaft zur Finanzierung der Schweizer Beteiligung am Programm der EU für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport in den Jahren 2014 bis 2020 vorstellen und im Namen der einstimmigen Kommission auch empfehlen. Wir haben sie im April dieses Jahres in Ihrer WBK beraten und Hearings mit den Vertretern der Erziehungsdirektorenkonferenz durchgeführt. Es lagen Mitberichte der Finanzkommission und der APK vor; letztere hat zustimmend Stellung genommen, und dasselbe tat auch die Finanzkommission nach einigen zusätzlichen Abklärungen im Bereich der Kosten, insbesondere der Reisekosten. Ihre Kommission empfiehlt Ihnen, wie gesagt, einstimmig Eintreten und Zustimmung.
In aller Kürze, aber doch mit ein, zwei Bemerkungen, worum es hier geht: Es ist eine wichtige Vorlage mit einem Gesamtkredit von 305,5 Millionen Franken. Sie wissen, dass die Schweiz seit 2011 an den Bildungs- und Jugendprogrammen der EU vollumfänglich beteiligt ist. Mit der vorliegenden Botschaft beantragt der Bundesrat die Mittel, die wir benötigen, um eine Fortführung dieser laufenden Teilnahme der Schweiz am künftigen Programm, an der künftigen Programmgeneration 2014 bis 2020 zu erreichen, die sich "Erasmus für alle" nennt. Wenn Sie dem zustimmen, kann der Bundesrat dann auch das bilaterale Abkommen zwischen der Schweiz und der EU zu dieser Programmbeteiligung erneuern.
"Erasmus für alle" heisst diese Fortsetzung, und das ist wohl programmatisch gemeint. Ich möchte darauf hinweisen, dass die in diesem Programm laufenden Aktivitäten und Angebote sämtlichen Institutionen auf allen Bildungsstufen offenstehen, in der Schulbildung, der Berufsbildung - ich unterstreiche das -, der Hochschulbildung und der Weiterbildung auch im ausserschulischen Bereich. Es ist also nicht so, dass Erasmus ein exklusives Programm für Hochschulstudierende ist, sondern "Erasmus für alle", wie es nun heisst, wird sämtliche entsprechenden Institutionen umfassen. Das gilt es sicher zu unterstreichen.
Es gibt in diesem Programm drei sogenannte Leitaktionen. Eine Leitaktion hat mit der Lernmobilität zu tun. Sie unterstützt die Mobilität für länderübergreifendes Lernen, und zwar nicht nur von Lernenden, sondern auch von Personal aus Bildungsinstitutionen. Die zweite Leitaktion ist die strategische Partnerschaft. Damit sind gemeint: Partnerschaften zwischen Bildungseinrichtungen, lokalen oder regionalen Behörden, Sozialpartnern oder Jugendorganisationen. Die dritte Leitaktion schliesslich unterstützt politische Reformen. Sie richtet sich an Entscheidungsträger auf allen Ebenen in den Bildungssystemen und unterstützt Netzwerke, Pilotprojekte, Weiterbildung und Studien im Sinne der Transparenz der Bildungssysteme.
Zu erwähnen ist schliesslich, dass zwei separate Aktivitäten das Programm ergänzen: zum einen die Jean-Monnet-Initiative für die Förderung von Exzellenz in der Lehr- und Forschungstätigkeit zum Thema der europäischen Integration und zum anderen - das ist neu, auch das wird Sie interessieren - die Zusammenarbeit im Bereich Sport. Da geht es zum Beispiel darum, eine höhere Sportbeteiligung zu erzielen, oder um den Nutzen des Sports für die soziale Integration.
Ich glaube, aus dieser Aufzählung wird klar, wie wichtig dieses Programm auch für die Schweiz ist. Junge Menschen können sich austauschen; das ist heute ausserordentlich wichtig. Im bisherigen Programm konnten über 6000 Schweizerinnen und Schweizer im europäischen Ausland aktiv sein, nicht nur Studierende, sondern auch Lehrer und Dozenten. Die Schweiz kann, als Partnerin in zahlreichen Projekten, den europäischen Bildungsraum mitgestalten. Dieses Programm gewährleistet die Vernetzung der Akteure im Bildungsbereich, und schliesslich ist zu betonen, dass natürlich auch der Schweizer Arbeitsmarkt einen Mehrwert aus der steigenden Mobilität zieht: Denken Sie an sprachliche, interkulturelle und andere Schlüsselkompetenzen, die heute absolut essenziell sind, um auf dem heimischen, aber auch auf dem internationalen Arbeitsmarkt erfolgreich zu sein.
Nun zu den Mitteln: Die EU selber steigert die Mittel deutlich. So ist vorgesehen, dass bei der zukünftigen Programmgeneration das Gesamtbudget von 10 auf 19 Milliarden Euro erhöht würde. In der vorliegenden Botschaft beantragt der Bundesrat einen Gesamtkredit für die Schweiz von 305,5 Millionen Franken, der eben diese Finanzierung und Weiterbeteiligung an "Erasmus für alle" sicherstellen soll. Die für die Teilnahme notwendigen Mittel sind schon in der BFI-Botschaft 2013-2016 vorgesehen. Sie haben ihr zugestimmt.
Sie ersehen die Verteilung des Verpflichtungskredites aus der Botschaft. Ich werde das nicht wiederholen. Sie haben dort auch gesehen, dass die zuständige Agentur in der Schweiz für dieses Programm die CH-Stiftung ist, deren Aufsicht das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation direkt wahrnimmt.
Ich bitte Sie also, gemäss der einstimmigen Kommission diesem wichtigen Programm und auch seiner Finanzierung zuzustimmen.
Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern
Danke für die wohlwollende Aufnahme der Botschaft! Wir haben am 22. April 2013 eine intensive Kommissionsdebatte geführt. Ich komme auch meinerseits auf die kritischen Punkte dieser Debatte ganz kurz zurück. Aber vorher Folgendes: Europa, die EU steht vor gewaltigen Herausforderungen. Ich habe gestern den Präsidenten des Deutschen Bundestages anlässlich einer Ehrung gehört. Der Bundestagspräsident hat gesagt, Europa sei es noch nie so gut gegangen wie heute. Aber er hat auch gesagt, Europa stecke dennoch in mancherlei Hinsicht in grössten Schwierigkeiten; Europa, die EU, die Deutschen und die Polen müssten und würden die Probleme lösen. Ein Lösungsansatz, den er auch vorgetragen hat - und das scheint mir der wichtigste zu sein -, heisst: Bildung, Bildung und noch einmal Bildung! Bildungsgelder sind Investitionsgelder; wir reden also über Investitionsgelder, über Investitionen in jüngere, in junge Menschen, denen die Zukunft bevorsteht.
Die EU will mit "Erasmus for all" die Investitionsgelder um 70 Prozent erhöhen - das wurde eben vom Kommissionssprecher erwähnt -, und das muss uns recht sein. Ganz uneigennützig würde ich meinerseits sagen: Ziehen wir mit! Wir bestimmen damit auch unsere Zukunft: Wir wollen gebildete, wir wollen vor allem auch ausgebildete, wir wollen sprachlich gewandte, wir wollen kulturell bewanderte, wir wollen vor allem auch eigenverantwortliche, verlässliche, selbstbewusste Menschen! Diese werden darüber bestimmen, ob es uns in der Zukunft weiterhin so gut geht, wie es uns heute geht. Die Mobilität wird gefördert - das scheint mir absolut zentral zu sein -, und die Entwicklung der Fähigkeiten und der Bildung wird vorangetrieben.
Ich bitte Sie meinerseits, auf die Vorlage einzutreten und ihr am Schluss zuzustimmen - das ist, glaube ich, unbestritten.
Jetzt komme ich zu den heiklen Punkten. Lassen Sie mich drei solche Punkte aufgreifen:
1. Die Frage der Unsicherheit bei der Budgetierung: Sie wissen, dass wir die Verhandlungen mit der EU noch nicht geführt haben. Sie wissen auch, dass die EU ihren Rahmen noch nicht festgelegt hat. Die Absichten der EU sind uns aber so gut bekannt, dass wir eine genügende Planungs- und Ermächtigungsgrundlage haben. Weil diese Verhandlungen und dieser Rahmen noch offen sind, haben wir die Programmbeiträge einfach fortgeschrieben, mit einer bescheidenen Wachstumsentwicklung. Wir beantragen einen Sicherheitsbetrag, denn wir haben vor allem zwei Faktoren beachtet: Einerseits bestimmt die definitive Höhe des EU-Gesamtbudgets darüber, worauf wir uns einstellen sollten, andererseits besteht ein Risiko bei der Wechselkurssituation. Die letztere betrachte ich im Moment nicht als die gewichtigste; die entscheidende Unbekannte ist die Entwicklung der Bildungsbudgets aufseiten der EU. Deshalb ist eine Reserve von 40 Millionen Franken vorgesehen.
Bei einem Verzicht auf die Reserve könnten höhere Programmbeiträge, die wir infolge höherer EU-Budgets bezahlen müssten, nicht einfach aufgefangen werden. Mit der vorgesehenen Reserve ist dies zumindest teilweise möglich.
2. Die Overhead-Frage rund um die nationale Agentur: Die grossen Bestrebungen der EU, die administrativen Abläufe des Programms zu vereinfachen und die Kosteneffizienz zu verbessern, halte ich für richtig und für entscheidend. Beides ist notwendig und eine Voraussetzung dafür, dass die Programmziele auch wirklich erreicht werden können. Erst nach der EU-seitigen Verabschiedung des Programms ist uns also das Ausmass der Vereinfachungen bekannt, und wir können danach in verlässlicher Weise darauf abstellen.
Es kommt hinzu, dass mit dem neuen Programm im Vergleich zur jetzigen Periode eine Verdoppelung der Aktivitäten angestrebt wird. Vor diesem Hintergrund ist die moderate Fortschreibung der Betriebsbeiträge an die nationale Agentur aus meiner Sicht vernünftig. Ausserdem können wir beim Mandat an die nationale Agentur die Beiträge den effektiven Bedürfnissen anpassen, sobald die angesprochenen Unsicherheiten ausgeräumt sind.
Wichtig ist - das will ich betonen -, dass die vorgeschlagenen Budgets im Verhältnis zu den verwalteten Programmbeiträgen degressiv sind. Um die Qualität der Leistungen der nationalen Agentur sicherzustellen, werden wir im Laufe der nächsten drei Jahre das Mandat neu ausschreiben. Bis dahin wird die aktuelle nationale Agentur bei der CH-Stiftung die Beteiligung weiterbetreuen. Ich will hier noch einen Satz nachschieben: Ich bin mir sehr bewusst, dass es auch Verluste bedeuten würde, wollte oder müsste man das Pferd wechseln. Mit anderen Worten: Ich werde meinerseits in den nächsten Jahren vor allem die Effizienz der CH-Stiftung zu verbessern suchen, mit der Zielsetzung, wenn irgendwie möglich mit den eingespielten Strukturen weiterfahren zu können.
3. Die Kompensations- und Wiederverwendungsregeln im Rahmen der BFI-Kredite: Hier ist entscheidend, dass das vom Bundesrat bestimmte BFI-Kostendach auch für die Schweizer Beteiligung an den EU-Bildungs- und Forschungsprogrammen gilt. Somit gelten für die entsprechenden Kredite dieselben Regeln wie innerhalb des regulären BFI-Bereiches. Falls es zu Kompensationen oder Wiederverwendungen kommen sollte, unterliegen diese selbstverständlich der parlamentarischen Genehmigung im regulären Budgetprozess.
Der Bundesrat will die Schweiz als nachgefragten und bevorzugten Standort der Bildung etablieren. Die Grundvoraussetzung dafür ist ein qualitativ hochstehendes Bildungssystem und auch ein solides, wachsendes Beziehungsnetz. Unsere gleichberechtigte Teilnahme an den EU-Bildungs- und Jugendprogrammen hat uns wichtige Impulse vermittelt. Die nahtlose Fortführung unserer Beteiligung an "Erasmus für alle" soll dazu beitragen, dass wir das hohe Ausbildungsniveau nicht nur halten, sondern sogar steigern können.
Ich bitte Sie also, der Vorlage zuzustimmen.
Lombardi Filippo · P-M · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
Bundesbeschluss über die Finanzierung der Schweizer Beteiligung am Programm der Europäischen Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport 2014-2020
Arrêté fédéral relatif au financement de la participation de la Suisse au programme d'éducation, de formation, de jeunesse et de sport de l'Union européenne 2014-2020
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1-4
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 1-4
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 1
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe ... 36 Stimmen
(Einstimmigkeit)
(0 Enthaltungen)
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 35 Stimmen
(Einstimmigkeit)
(2 Enthaltungen)