13.001
Geschäftsbericht des Bundesrates 2012
Niederberger Paul · Mit-M · Ständerat · Nidwalden · Fraktion CVP-EVP
Ich gebe zuerst einen kurzen Gesamtüberblick, dann werden die Präsidenten der Subkommissionen noch vertieft auf einzelne Themen eingehen.
In den Bänden I und II geben der Bundesrat und die Bundeskanzlerin Auskunft über die Tätigkeit im abgelaufenen Jahr. In geeigneter Form werden die Jahresziele und deren Umsetzung aufgezeigt. Damit kann das Parlament einen Soll-Ist-Vergleich vornehmen. Alle Departemente und die Bundeskanzlei haben sich zusammen insgesamt 75 Ziele gesetzt. Davon wurde der überwiegende Teil realisiert. Für die grosse Arbeit und die kompetente Auskunftserteilung anlässlich der Behandlung des Geschäftsberichtes in den beiden GPK danke ich dem Bundesrat und der Bundeskanzlerin bestens. Der Dank geht auch an alle Mitarbeitenden in der Bundesverwaltung und in den selbstständigen Anstalten.
Für die Anhörung des Bundespräsidenten hatten wir zwei Stunden und für die Anhörung der anderen Departementsvorsteher je eineinhalb Stunden Zeit vorgesehen. Diese zeitlichen Vorgaben haben sich bewährt. Dabei konnte jeder Departementsvorsteher und die Bundeskanzlerin zuerst selbstgewählte Schwerpunktthemen vorstellen. Ich gebe Ihnen einen kurzen Überblick über diese Themen, und zwar in der Reihenfolge der Aussprache mit den Bundesräten bzw. Bundesrätinnen und mit der Bundeskanzlerin.
Die Vorsteherin des EFD berichtete über die Steuerung der Bundesinformatik durch den Bundesrat. Dieses Thema ist sehr aktuell. Bekanntermassen hat der Bundesrat im Zusammenhang mit dem Informatikprojekt Insieme bereits verschiedene Massnahmen getroffen, um inskünftig ähnliche Fälle zu verhindern. Ein anderer Schwerpunkt war die Weiterführung der Umsetzung der schweizerischen Politik betreffend den Informationsaustausch. Schliesslich berichtete die Vorsteherin des EFD über die Vernehmlassung zur Unternehmenssteuerreform III und über die Fortsetzung der Gespräche mit der EU über die Unternehmensbesteuerung.
Die Vorsteherin des EJPD setzte die Schwerpunktthemen bei der Zuwanderung und beim Familienrecht.
Die Bundeskanzlerin setzte das folgende Schwerpunktthema: die Botschaft zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte. Sie gab einen Überblick über alle Projekte in der Bundeskanzlei, und sie orientierte über den Stand des Programmes Gever Bund.
Die Vorsteherin des UVEK sprach verkehrspolitische Fragen und die Finanzierung an. Sie orientierte über den Stand der Energiestrategie und das weitere Vorgehen. Einen Schwerpunkt setzte sie bei der Raumplanung - Revisionen RPG 1 und RPG 2 -, und sie orientierte über das weitere Vorgehen. Schliesslich berichtete sie über die letzten Entwicklungen in der Umweltpolitik und in der Medienpolitik.
Bundesrat Alain Berset gab Einblick in die Themen "Gesundheit 2020" und "Altersvorsorge 2020". Zudem zeigte er auf, wie die Effizienzprüfung beim Bundesamt für Gesundheit erfolgen soll.
Der Aussenminister machte eine Gesamtbewertung der Umsetzung der Vorhaben im Jahre 2012 und eine Vorschau auf das Jahr 2013. Er zeigte die Möglichkeiten der Schweiz im Engagement zugunsten der Stabilität in Europa auf, in Regionen an der Grenze zu Europa und in der übrigen Welt, vor allem in fragilen Staaten. Schliesslich zog er Bilanz und zeigte Perspektiven auf, wie Schweizer Staatsangehörige, die im Ausland wohnen oder ins Ausland reisen, unterstützt werden.
Der Bundespräsident äusserte sich zur Weiterentwicklung der Armee und zur Beschaffung des Gripen-Kampfflugzeuges. Er gab Einsicht in die Zielsetzung des neuen Nachrichtendienstgesetzes.
Der Vorsteher des WBF machte eine Auslegeordnung zur Personenfreizügigkeit und zum Arbeitsmarkt. Unter den Begriffen "Bildung, Forschung und Innovation" äusserte er sich vor allem zum Aktionsplan Energieforschung, zu Elementen der Bildungspolitik, zu den EU-Rahmenprogrammen, zu Eureka, ESA usw. Ein Schwerpunkt war die Freihandelspolitik. Er zeigte auch auf, wie die Agrarpolitik 2014-2017 umgesetzt wird.
Als Querschnittfragen wurden allen Bundesräten und der Bundeskanzlerin folgende Fragen gestellt: Was ist die Rolle der Departementsspitze bei der Begleitung von wichtigen Informatikprojekten? Zudem wollten wir wissen, welche konkreten Projekte zurzeit von der Departementsspitze begleitet werden. Weiter stellten wir vier Fragen zur Praxis des Bundesrates im Bereich der Abgangsentschädigungen und der Wiederbeschäftigungsgarantien; wir bekamen zu diesen Fragen recht detaillierte Antworten. Zusätzlich wurden von Kommissionsmitgliedern noch individuelle Fragen gestellt, und diese wurden ebenfalls beantwortet.
Die Berichterstattung wird - wie ich erwähnt habe - noch durch die Subkommissionspräsidenten vertieft. Danach bitte ich Sie, vom Geschäftsbericht des Bundesrates 2012 Kenntnis zu nehmen und diesen zu genehmigen.
Stadler Markus · Mit-M · Ständerat · Uri · Grünliberale Fraktion
Ich berichte aus der Tätigkeit der GPK, soweit sie bzw. ihre Subkommission sich mit den Arbeitsfeldern des Finanzdepartementes und des Wirtschafts-, Bildungs- und Forschungsdepartementes, das letztes Jahr noch EVD hiess, befasst hat. Selbstverständlich kann ich hier nicht die ganze Diskussion in der GPK wiedergeben, sondern treffe eine Auswahl.
1. Zur Finma: Die Finma-Vertreter äusserten sich bei der Präsentation ihres Jahresberichtes 2012 unter anderem zu zwei Punkten, einmal zur öffentlichen Kritik an der Arbeit der Finma, und zwar zum Hintergrund dieser Kritik und dazu, dass die Finma seit ihrem Bestehen mehrfach durch nationale und internationale Experten geprüft worden sei und dabei immer gut abgeschnitten habe. Die Finma scheue sich in diesem Sinne nicht vor weiteren Untersuchungen.
Dann äusserten sie sich zur Strategie der Finma. In der Phase bis 2012 legte die Finma ein Schwergewicht auf die Entwicklungsmassnahmen bei sich selbst als Aufsichtsbehörde. In Bezug auf ihr Arbeitsfeld befasste sie sich unter anderem mit der "Too big to fail"-Gesetzgebung, der Umsetzung von Basel III, der Einführung des Swiss Solvency Tests und dem Erlass einer einheitlichen Geldwäschereiverordnung. Zudem präsentierte sie ein Massnahmenpaket zur Stärkung des Kundenschutzes im Bereich der Finanzdienstleistungen. Im November des letzten Jahres legte die Finma dem Bundesrat die strategischen Ziele für ihre zweite Strategieperiode zur Genehmigung vor. Im Zentrum steht die prudenzielle Aufsicht über die Finanzinstitute und deren Verhalten.
In der anschliessenden Diskussion wurden etliche Themen besprochen, eines davon betraf das "Too big to fail"-Phänomen in der Schweiz heute. Die Finma spricht zwar, bezogen auf das letzte Jahr, von einer Reduktion der systemischen Risiken und Komplexitäten. Allerdings wurde die Frage, ob diese Reduktion auch genüge, mit "wahrscheinlich nicht" beantwortet. Es brauche mehr Fortschritte. Diese Sicht der Dinge bestätigte auch die Vorsteherin des Finanzdepartementes.
Die Vertreter der Finma hatten in der Kommission einen überzeugenden Auftritt. Unsere zahlreichen Fragen wurden kompetent und zufriedenstellend beantwortet. Der Kurzbericht des Bundesrates über die Erreichung der strategischen Ziele führte weder wesentliche Probleme bei der Finma auf, noch gab er Anlass zu Diskussionen in der GPK.
2. Zum Personalreporting und -controlling: Die Vertreterin des Bundesrates wies darauf hin, dass in einigen wenigen Bereichen die Ziele noch nicht erreicht seien, beispielsweise bei der Frauenquote, dass sich die Kennzahlen aber mehrheitlich verbessert hätten; dass mit den Sozialpartnern eine Absichtserklärung unterzeichnet worden sei, welche die Art und Weise der Diskussion bei Problemen und die Ziele der Zusammenarbeit definiere; dass bezüglich Lohngleichheit bei Mann und Frau keine Diskriminierung mehr bestehe; dass in der Bundespersonalverordnung Verhaltensregeln definiert worden seien, welche die Art des Umgangs mit Interessenkonflikten und die Bewältigung von Unstimmigkeiten in Zusammenhang mit nichtöffentlichen Informationen festlege.
Aus der Diskussion greife ich das Thema der beruflichen Vorsorge heraus: In Zusammenhang mit einer Senkung des Umwandlungssatzes, die durch die Publica bereits beschlossen worden ist, werden die Renten der künftigen Versicherten kleiner ausfallen. Der Bund beabsichtigt, das Füllen der Lücke so zu finanzieren, dass gegenüber dem Finanzplan keine Mehraufwendungen entstehen, nämlich durch den Wegfall von Aufwendungen, die gänzlich oder zum Teil nicht mehr notwendig sind, zum Beispiel mittels Senkung der Risikoprämie. Die verselbstständigten Einheiten entscheiden selber über eine allfällige Finanzierung bzw. Mitfinanzierung beim Füllen der zu erwartenden Lücke.
Gemäss unseren Abklärungen ist das Personalwesen insgesamt auf Kurs. In der Regel werden die Ziele erreicht oder sind die Kennzahlen - beispielsweise bei der Frauenquote - zumindest besser als im Vorjahr.
3. Die GPK diskutierte mit der zuständigen Bundesrätin auch über den steuerlich relevanten Informationsaustausch und über die Unternehmenssteuerreform III. Diese Themen sind allerdings dermassen in Bewegung, dass die damaligen Fragen und Antworten schon nicht mehr dem letzten Stand der Forschung entsprechen, weshalb ich auf ihre Erörterung verzichte. Nächstes Jahr, da muss man kein Prophet sein, wissen wir mehr.
4. Zum ETH-Bereich: Er umfasst bekanntlich die beiden Schulen ETHZ und EPFL und die vier Institute PSI, WSL, Empa und Eawag. Der ETH-Bereich gehört zu den schweizerischen Edelsteinen, die gerade in letzter Zeit wieder medienträchtig und in herausragender Weise auf sich aufmerksam gemacht haben. Eine vom WBF dargestellte Swot-Analyse zeigte denn auch auf der Seite der Stärken unter anderem die hervorragende Lehre, die erstklassige Forschung, den guten Wissens- und Technologietransfer. Auf der Seite der Schwächen wurden unter anderem der relativ geringe Frauenanteil, die Zielgrösse von 25 Prozent wurde nicht erreicht, und das noch unvollständig entwickelte und umgesetzte Modell einer leistungsorientierten Mittelzuteilung aufgeführt.
Aus der regen Diskussion erwähne ich nur einen Punkt, das Human Brain Project. Bekanntlich wurde im Rahmen des Future and Emerging Technologies Flagship Programme der EU das Human Brain Project der EPFL als eines von zwei siegreichen Projekten ausgewählt, was eine sehr bemerkenswerte Sache ist. Eine Frage zur Finanzierung des Human Brain Projects ergab folgende Antwort: Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der allgemeinen Regelung der Forschungsrahmenprogramme der EU, ist aber mit einigen Besonderheiten behaftet. Von der einen Milliarde Euro für zehn Jahre wird die eine Hälfte von der EU, die andere von den am Projekt teilnehmenden Institutionen gedeckt. Der wissenschaftliche Lead liegt bei der EPFL, und am Projekt sind weitere schweizerische Institutionen beteiligt, aber der Schweizer Anteil am Gesamtprojekt beträgt nur 30 Prozent. Der von den Institutionen erbrachte Finanzierungsanteil besteht grösstenteils aus schon bestehenden Sachleistungen, Personal, Infrastruktur usw. Werden die Gelder für den ETH-Bereich in den nächsten Jahren vom schweizerischen Parlament also nicht gekürzt, können die Kosten für das Human Brain Project im Rahmen der heutigen Finanzplanung gedeckt werden.
5. Zur Weitergabe der Wechselkursvorteile und zum Einkaufstourismus: Die jüngsten Resultate zur Frage der Weitergabe der Wechselkursvorteile sind nicht eindeutig. Eine Auswertung der harmonisierten Konsumentenpreisindizes von Eurostat zeigt, dass sich die Preisdifferenzen zu Deutschland vom Sommer 2011 bis Ende 2012 etwas reduziert haben; ein Bericht des Seco, ebenfalls zum Preisverhältnis zwischen der Schweiz und Deutschland, kommt zum umgekehrten Ergebnis. Besonders hohe Preisdifferenzen bestehen, in absteigender Reihenfolge, bei Körperpflegeprodukten, Investitionsgütern wie Heizungen, Boilern, Feuerlöschern sowie Nahrungs- und Genussmitteln.
Die neueste Studie in Sachen Einkaufstourismus ist im April 2013 von der Interessengemeinschaft Detailhandel Schweiz vorgestellt worden. Amtliche Daten gibt es keine. Einige Ergebnisse aus der Studie: Schweizer Personen kaufen bei gezielten Einkäufen im grenznahen Ausland für 4,5 Milliarden Franken ein. Bei Einkäufen während der Ferien geben sie im Ausland 3,8 Milliarden Franken aus. Online kaufen sie im Ausland für 0,6 Milliarden Franken ein. Total sind das rund 9 Milliarden Franken im Jahr.
Hêche Claude · 2VP-M · Ständerat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion
Mon rapport concerne d'une part l'activité de la Poste lors de l'année écoulée, et d'autre part l'étude sur l'efficacité menée au sein de l'Office fédéral de la santé publique.
En 2012, la Poste, entreprise qui compte 62 000 collaborateurs - troisième employeur sur le plan national -, a atteint les objectifs stratégiques assignés par le Conseil fédéral.
Au niveau du service universel et des prestations fournies, la Poste a assuré un service universel de très bonne qualité - services postaux et de paiement - et à des prix équitables. Le service universel a couvert ses coûts et les investissements ont été autofinancés. Les délais d'acheminement prescrits des courriers A et B ont été respectés et la satisfaction des clientèles commerciale et privée s'est maintenue à un niveau élevé.
Au niveau financier, avec un bénéfice de 859 millions de francs, l'objectif a été atteint. La Poste réalise plus de 80 pour cent de son chiffre d'affaires sur le marché libéralisé et le solde concerne la contribution du monopole. Les parts de marché relevant de ses prestations de base - lettres, colis, trafic de paiement et service de car postal - ont légèrement augmenté. En comparaison internationale, les prix pratiqués par la Poste pour l'envoi des lettres et des colis sont un peu moins bien classés en 2012 par rapport aux années précédentes: 8e rang sur quinze pays européens soumis à l'analyse.
S'agissant du personnel, le taux de satisfaction élevé et le taux de fluctuation bas indiquent que la Poste est un employeur attrayant. Par contre, si des emplois ont été créés dans les unités Postfinance et Postlogistics, des reculs ont affecté le réseau postal et le traitement des lettres. De même, si une augmentation des postes à temps partiel a été constatée, il est important de garder à l'esprit que cette évolution positive ne saurait être simplement le résultat de remplacements de postes à plein temps.
D'autre part, la caisse de pension de la Poste présentait en fin d'année passée un taux de couverture de 98,8 pour cent. Ainsi, une part du bénéfice 2012 sera versée à la caisse de pension pour renforcer la situation. A noter qu'une contribution importante est également attendue de la part des assurés.
S'agissant à présent du respect des conditions de travail usuelles de la branche par ses sous-traitants, la Poste a prévu d'utiliser toute une série d'instruments contractuels, de déclarations volontaires, mais aussi de faire signer un code éthique et social. Des contrôles pourraient également avoir lieu en tout temps.
Enfin, considérant que Postfinance est soumise dès 2013 au contrôle de l'Autorité fédérale de surveillance des marchés financiers FINMA, la Poste a déjà pris les dispositions nécessaires pour augmenter ses fonds propres en cours d'année passée. A noter que pour la suite, la sous-commission va solliciter de la Poste des explications sur les dix risques principaux évoqués dans le cadre du rapport financier de la Poste suisse - ceci figure à la page 40 du document reçu. Les questions du maintien des bureaux de poste, de leur mission et des prestations fournies, du rôle du service public, suscitent par exemple toujours des interrogations légitimes.
J'en viens à présent à l'étude d'efficacité menée au sein de l'Office fédéral de la santé publique. Pour rappel, l'OFSP a pris l'initiative de se soumettre à un examen d'efficacité mené par une entreprise externe et un rapport a été établi en mai de l'année dernière. Au vu de l'importance de l'office et des activités dont il est responsable, il a été décidé que la Commission de gestion, par sa sous-commission DFI/DETEC, s'informerait plus en détails sur ce dossier et la suite qui serait donnée aux constats et recommandations formulés par l'entreprise externe. Suite à ce rapport, la direction de l'office a déjà évalué et priorisé des champs d'action et des mesures à appliquer pour améliorer la situation. Plus particulièrement, l'office et le département sont actuellement en train de concrétiser les 16 champs d'action proposés dans le rapport par le lancement de cinq principaux projets.
Le premier projet concerne l'organisation, le rôle des cadres et les processus de décision dans l'office.
Le deuxième projet concerne la stratégie du personnel.
Le troisième projet concerne le pilotage des tâches et des ressources, les besoins en personnel et les thèmes stratégiques de l'office.
Le quatrième projet concerne la gestion et le renforcement de la culture de projet.
Enfin, le cinquième projet concerne la gestion du savoir.
Par ailleurs, suite à l'échange de vues avec Monsieur le conseiller fédéral Berset, il apparaît que l'étude d'efficacité conduit à un certain nombre d'ajustements, mais pas à une refonte de l'office fédéral concerné. Sur ce point, Monsieur le conseiller fédéral a notamment signalé la réorganisation qui aura lieu au niveau de l'Office fédéral de la santé publique, qui s'occupe de sécurité alimentaire: il s'agit de lier celle-ci à l'Office vétérinaire fédéral nouvellement intégré au DFI, afin de former d'ici au 1er janvier 2014 un nouvel office appelé "Office fédéral de la sécurité alimentaire et des affaires vétérinaires", qui permettra d'assurer un suivi tout au long de la chaîne alimentaire.
A ce stade, la commission se félicite que l'OFSP ait pris l'initiative de se soumettre à un examen d'efficacité et que les démarches engagées allaient dans le sens souhaité. La plupart des mesures seront en grande partie, voire entièrement mises en oeuvre d'ici la fin de 2014. Aussi la commission a-t-elle décidé de garder un oeil attentif sur ce dossier, et de se tenir informée de l'avancement des travaux à la fin de cette année, notamment au sujet de la manière dont le DFI suit l'évolution des changements engagés par l'OFSP.
Imoberdorf René · Mit-M · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP-EVP
Von den Themen, über die bei der Aussprache mit der Vorsteherin des EJPD informiert und diskutiert wurde, möchte ich auf die Modernisierung des Familienrechts und die Zuwanderung näher eingehen.
Zuerst zur Modernisierung des Familienrechts: Die gesellschaftliche Entwicklung ist in den letzten Jahren nicht stehengeblieben. Das geltende Familienrecht bildet die aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen nicht mehr ab. Darum ist das EJPD daran, das Familienrecht umfassend zu modernisieren. Dabei ist die Revision des Sorgerechts ein zentrales Projekt. Mit dieser Vorlage soll die gemeinsame elterliche Sorge auch bei unverheirateten und geschiedenen Paaren zum Regelfall werden. Damit soll den Eltern klargemacht werden, dass die Scheidung zwar das Ende der Ehe bedeutet, aber eben nicht das Ende ihrer gemeinsamen Elternschaft.
Diese Vorlage wurde bereits in beiden Räten intensiv diskutiert. Dabei wurde die Vorlage zum Teil noch ergänzt und angepasst. Wir befinden uns in der Schlussphase der Differenzbereinigung. Bei dieser Vorlage war von Anfang an klar, dass nebst der elterlichen Sorge auch der finanzielle Unterhalt des Kindes ein sehr wichtiger Aspekt der gemeinsamen elterlichen Verantwortung ist. Dieser muss ebenfalls neu geregelt werden. Der Bundesrat hat bereits in der zweiten Hälfte 2012 die Vernehmlassung über die Revision des Unterhalts- und Betreuungsrechts durchgeführt. Die Vernehmlassungsergebnisse sind vorwiegend positiv. Gemäss Auskunft der Departementsvorsteherin gibt es aber bei der Ausgestaltung der Vorlage auch beträchtliche Differenzen. Zum Beispiel steht immer noch die schwierige Frage im Raum, wie man mit den sogenannten Mankofällen umgeht. Das sind Situationen, in denen die gemeinsamen Einkünfte von Mutter und Vater nach der Scheidung oder Trennung für die Deckung der Bedürfnisse aller Beteiligten nicht genügen.
Die Departementsvorsteherin nannte noch einige weitere Projekte im Bereich Familienrecht: die Änderung des Vorsorgeausgleichs bei der Scheidung, die Revision des Adoptions- und Erbrechts, beides im Auftrag des Parlamentes. Schliesslich hat der Nationalrat das Bundesamt für Justiz beauftragt, in einem Bericht darzulegen, wie das Familienrecht den heutigen und künftigen gesellschaftlichen Bedingungen angepasst werden kann.
Ich komme nun zur gegenwärtigen Situation bei der Zuwanderung. Folgende eindrückliche Zahlen dokumentieren die aktuelle Situation: In den letzten Jahren hatten wir eine Zuwanderung von durchschnittlich 70 000 Personen pro Jahr. 2012 hatte die Schweiz 275 000 Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Knapp 30 Prozent der in der Schweiz angestellten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind Ausländerinnen und Ausländer. Wir haben nach Luxemburg und Norwegen in Europa die höchste Zuwanderungsrate pro Einwohner. Weil der Trend der starken Zuwanderung weiter anhält, entschied der Bundesrat, die Ventilklausel für die EU-8-Staaten weiter anzuwenden und sie auch für die Staaten der EU-17 zu aktivieren. Der Bundesrat sieht die Aktivierung der Ventilklausel aber nur als eine der verschiedenen Massnahmen zur Steuerung der Zuwanderung. Damit die Zuwanderung in der Schweiz gesellschaftsverträglich gestaltet werden kann, braucht es auch flankierende Massnahmen und innenpolitische Reformen.
Am 4. Juli 2012 verabschiedete der Bundesrat in Erfüllung mehrerer politischer Vorstösse einen umfassenden Bericht über die Personenfreizügigkeit und die Zuwanderung. Zentrale Erkenntnisse dieses Berichtes sind unter anderem: Die aktuelle Zuwanderungspolitik hat sich insgesamt bewährt, die Zuwanderung ist für die Wirtschaft positiv, die gesellschaftlichen Auswirkungen müssen berücksichtigt werden, und in verschiedenen Bereichen verstärkt die Zuwanderung den Reformbedarf. Dieser besteht aber nicht einfach nur aufgrund der Zuwanderung. Es zeichnen sich auch häufig Tendenzen ab, die durch die Zuwanderung akzentuiert werden. Dazu gehören zum Beispiel der steigende Wohnflächenbedarf pro Person, die Zersiedelung, die Zunahme der Mobilität und Missbräuche im Arbeitsmarkt.
Mit dem Verhandlungsmandat für Kroatien und der Botschaft zur Volksinitiative "gegen Masseneinwanderung" verabschiedete der Bundesrat im Dezember 2012 zwei weitere wichtige Geschäfte. In Bezug auf Kroatien, das nun zur EU stossen wird, haben alle Akteure, die der Bundesrat konsultiert hat, das Mandat befürwortet. Im Verhandlungsmandat legte der Bundesrat fest, dass er in Bezug auf die Übergangsbestimmungen eine mindestens gleichwertige Lösung will wie bei den Verhandlungen betreffend die Ausdehnung um Rumänien und Bulgarien. Für die gesellschaftsverträgliche Ausgestaltung der Zuwanderung hat der Bundesrat gemäss den Ausführungen der Departementsvorsteherin nicht genügend Spielraum. Es braucht hier die Zusammenarbeit mit den Kantonen, Städten, Gemeinden und Sozialpartnern.
Ich komme noch zur Aussprache mit der Bundeskanzlerin. Bei dieser Aussprache wurde im Wesentlichen über folgende Themen informiert und diskutiert: Umsetzungsstand aller Projekte der Bundeskanzlei, Abschluss des Programms Gever Bund für die elektronische Abwicklung von Parlaments- und Bundesratsgeschäften, Botschaft des Bundesrates zum Vernehmlassungsgesetz, Erweiterung der Kompetenz der Bundeskanzlei als Stabsstelle, Zusammenarbeit der Bundeskanzlei mit den Kanzleien der Kantone, Controlling der Aufträge des Bundesrates und Personensicherheitsprüfungen der Kader.
Ich möchte kurz auf zwei Themen näher eingehen. Das erste Thema betrifft den Umsetzungsstand von Projekten der Bundeskanzlei.
Zum Vote électronique: Das sogenannte E-Voting wurde um die Jahrtausendwende in den Kantonen Zürich, Genf und Neuenburg eingeführt. In der Zwischenzeit arbeiten insgesamt dreizehn Kantone an der Einführung dieses Systems. Gegenwärtig haben aber die rund 120 000 eingeschriebenen und stimmberechtigten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer Priorität, weil für sie die Möglichkeit zur Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen wichtig ist.
Zur KAV-Erneuerung: Das Kompetenzzentrum amtliche Veröffentlichungen bereitet Gesetzestexte, Berichte und Botschaften für die amtliche Publikation auf. Nun läuft im KAV seit mehreren Jahren ein Projekt, das einen Paradigmenwechsel für das Bundesblatt und die Amtliche Sammlung bezweckt: Künftig soll die elektronische und nicht mehr die Papierfassung rechtsgültig sein, nachdem die Erlasse vermehrt elektronisch abgerufen werden. In den kommenden Wochen und Monaten werden neue Bereiche aufgeschaltet.
Zum Projekt "www.ch.ch": Dieses Projekt ist ein in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen betriebenes Portal, wo sich Bürgerinnen und Bürger informieren können. Finanziert wird es je zur Hälfte vom Bund und von den Kantonen. Es wurde im vergangenen Jahr erfolgreich einer Erneuerung unterzogen.
Zum Projekt Pore: Dieses grosse und sehr komplizierte Projekt, bei dem es um die politischen Rechte geht, betrifft verschiedene Datenbanken der Bundeskanzlei. Bei diesem Projekt gab es verschiedene Schwierigkeiten, unter anderem, weil die Ablösung nach der Pensionierung des Projektleiters nicht einfach war. Weitere Projekte der Bundeskanzlei, wie zum Beispiel Termdat, wurden erfolgreich abgeschlossen. Diese Projekte dienen auch einer breiteren Öffentlichkeit.
Zum Schluss noch zur Unterstützung des Bundesrates in seiner politischen Planung durch die Bundeskanzlei: Die Bundeskanzlei hat die Umsetzung des Postulates Schelbert 11.3322 zum Krisenkommunikationskonzept im Juni 2012 gutgeheissen und die Fortführung der Arbeiten in zwölf Teilprojekten zu dessen Umsetzung genehmigt. Bereits im September 2012 wurde mit den Folgearbeiten zur Umsetzung begonnen. Das Kommunikationskonzept legt die konzeptionellen Grundlagen für die Kommunikation in speziellen Lagen fest. Die für die Krisenlagen notwendigen Prozesse und Abläufe wurden definiert. Die schriftlichen und mündlichen Aufträge des Bundesrates zuhanden der Departemente und der Bundeskanzlei werden seit Anfang 2012 in der Applikation Bundesratscontrolling erfasst. Dieses Instrument erlaubt als massgebende Neuerung direkte Onlineabfragen durch die Departemente zum Stand ihrer Aufträge. Am 25. Juni 2012 hat die Bundeskanzlei den entsprechenden Projektschlussbericht genehmigt.
So weit mein Bericht zum EJPD und zur Bundeskanzlei.
Janiak Claude · Mit-M · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Ich spreche zunächst als Vertreter der Subkommission EDA/VBS: Die GPK des Nationalrates hat sich wiederholt mit den Aufgaben und der Rolle der Verteidigungsattachés auseinandergesetzt. Sie waren neben dem eigentlichen Karrierepersonal auch Gegenstand zweier Berichte: des Berichtes "Personalpolitik in den Karrierediensten und Organisation des Aussendienstes im Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten" - der Bericht datiert vom 22. August 2002, es ist also schon einige Zeit her - und des Berichtes vom 23. Mai 2006 mit dem für sich sprechenden Titel "Die Verteidigungsattachés". Die Berichte äusserten sich kritisch über die Art und Weise des Einsatzes der Verteidigungsattachés und stellten sie gar infrage. Empfohlen wurde eine Überprüfung des Systems der Verteidigungsattachés hinsichtlich Aufgaben, Organisation, Effizienz, Zweckmässigkeit und sicherheitspolitischem Mehrwert.
Das VBS hat die Empfehlungen in der Folge umgesetzt. Der Auftrag der Verteidigungsattachés wurde klar umschrieben: Sie sollen in den Aussenstationen kein Eigenleben mehr führen, sondern ihre Aufgaben in Absprache mit den diplomatischen Vertretungen erfüllen. Sie organisieren unter anderem die Durchführung von Flugtrainings und anderen Ausbildungen im Ausland. Dadurch können laut Auskunft des Bundespräsidenten rund 10 Millionen Franken eingespart werden, indem Einrichtungen im Ausland, zum Beispiel in Frankreich, benutzt werden können. Oder sie fungieren als Nachrichtenbeschaffer an speziellen Orten in der Welt. Sie sind nicht Spione, sondern haben als Militärangehörige einfach einen besseren Zugang zu Militärs, deren Sprache sie sprechen. In Ländern, in denen die Armee eine gewisse Rolle spielt, in Kosovo beispielsweise, kann ein Verteidigungsattaché wesentlich besser Informationen beschaffen. Man denke auch an Entführungen oder an den arabischen Frühling.
Das Parlament sollte in dieser Frage nun konsequent sein und die Attachés nicht wieder infrage stellen, auch wenn das bei der Aufgabenüberprüfung jetzt wieder zur Debatte steht.
Die Subkommission EDA/VBS hat zusammen mit ihrer Schwesterkommission wie jedes Jahr mit den Verantwortlichen der Ruag deren Geschäftsbericht besprochen. Ein Thema war die Ruag Aviation Malaysia und der in der Presse angesichts der Lahad-Datu-Krise zwischen Malaysia und den Philippinen kritisierte angebliche Export von Dornier-228-Flugzeugen in dieses Land. Es ist uns beschieden worden, dass es bei dieser Firma primär um den Unterhalt bzw. die Revision von Komponenten und Triebwerken beim F/A-18 gehe. Alles sei mit dem Seco abgesprochen. Der Export der Flugzeuge sei nicht erfolgt, obwohl man die Flugzeuge eigentlich gerne liefern würde und keine Probleme sehe.
Zum neuen Nachrichtendienstgesetz nur kurz: Als Sprecher für die GPDel kann ich darauf hinweisen, dass wir die Ausarbeitung des neuen Nachrichtendienstgesetzes natürlich verfolgen, aber bewusst nicht in die Ausarbeitung und in die Vernehmlassung zu dieser Gesetzgebung involviert sind. Es wird die SiK sein, welche sich, wenn die Botschaft einmal vorliegt, als Legislativkommission damit beschäftigen wird. Ob und inwieweit die GPDel sich in einem Mitbericht zum neuen Gesetz äussern wird, steht noch nicht fest.
Zu den Isis-Dateienbeständen: die GPDel hat sich intensiv mit der Umsetzung ihrer Empfehlungen aus dem Isis-Bericht beschäftigt. Die grossen Datenbestände wurden während zweier Jahre mit neun Personen abgebaut. Der GPDel liegt daran, dass eine personell ausreichend dotierte Qualitätssicherung garantiert, dass die Datenbestände wegen Pendenzen bei der Qualitätskontrolle nicht wieder anwachsen. Herr alt Ständerat Stadler hat als externer Isis-Beauftragter ebenfalls entsprechende Empfehlungen abgegeben.
Der Vorsteher des VBS, Herr Bundespräsident Maurer, hat die Qualitätssicherung personell deutlich verstärkt und überdies mit Herrn Stadler einen Dienstleistungsvertrag für drei weitere Jahre abgeschlossen, um eine zusätzliche Kontrolle von aussen sicherzustellen. Die GPDel begrüsst diesen Schritt sehr. Herrn Stadler ist es gelungen, gleichzeitig eine beaufsichtigende und eine beratende Position einzunehmen und die Optik der Politik einzubringen, die vielen Mitarbeitenden im NDB fremd geblieben ist. Das ist zweifellos auch für den Direktor des NDB hilfreich, der ebenfalls sehr darum bemüht ist, seinen Mitarbeitenden verständlich zu machen, dass schlussendlich die Politik und nicht der NDB entscheidet, welche Aufgaben der NDB mit welchen Mitteln wahrnehmen soll.
Im neuen Gesetz soll übrigens auch die Frage geregelt werden, ob für die Aufbewahrung aller Daten die gleichen Fristen gelten sollen, wie heute im Gesetz vorgeschrieben, oder ob sich eine Differenzierung aufdrängt. Herr Stadler hat auch dazu Empfehlungen abgegeben.
Auch zur Rolle der NDB-internen Aufsicht hat sich Herr Stadler geäussert. Der ehemalige Direktor des Bundesamtes für Justiz, Herr Professor Koller, hat sich im Auftrage des Vorstehers des VBS ebenfalls zu dieser Frage geäussert, im Rahmen einer Untersuchung im Zusammenhang mit dem Datendiebstahl im NDB. Die GPDel hatte bei der Ausarbeitung des ZNDG ihrerseits Wert auf eine funktionierende interne Aufsicht gelegt. Diese ist erfreulicherweise verstärkt worden. Für die GPDel ist eine starke und unabhängige NDB-interne Aufsicht unerlässlich, will sie ihre Oberaufsichtsfunktion wahrnehmen.
Noch kurz zum Datendiebstahl im NDB: Im vergangenen Jahr hat ein Datendiebstahl im NDB für Aufregung gesorgt. Die GPDel führt dazu eine Inspektion durch, welche sie im Sommer abschliessen wird. Ich will an dieser Stelle keine Erkenntnisse wiedergeben - ich darf das auch nicht. Immerhin so viel: Probleme bei der Identifizierung und Beurteilung von Risiken sind nichts NDB-Spezifisches, sondern in der ganzen Bundesverwaltung ein Thema. Es ist ein Bereich, der nicht überall mit der gleichen Intensität und nach den gleichen Kriterien verfolgt wird. Die GPK beschäftigen sich deshalb jährlich in einem speziellen Ausschuss mit dem Risikomanagement auf Bundesebene. Ich verrate nichts, wenn ich abschliessend festhalte, dass dieser Arbeitsgruppe die Arbeit nicht abhanden kommen wird.
Maurer Ueli · BPR-M · Bundesrat · Zürich
Wenn man den Geschäftsbericht rückblickend liest, dann hat er etwas Unaufgeregtes und fast schon Beruhigendes. Das steht etwas im Widerspruch zu Schlagzeilen in den Medien, die im Halbstundentakt ändern und den Untergang der Schweiz beschwören. Wenn man den Geschäftsbericht mit einiger Distanz liest, kann man feststellen, dass das System Schweiz nicht so schlecht funktioniert und die Resultate am Schluss eigentlich gut sind. Das heisst nicht, dass es nichts zu verbessern gibt - Sie haben auf verschiedene Punkte hingewiesen -, auch der Bundesrat schreibt das in seinem Bericht. Den Geschäftsbericht betrachten wir nicht nur als Bericht über die Tätigkeit im verflossenen Jahr, sondern auch sozusagen als Leitlinie für die Zukunft, um sich weiter zu verbessern und die Ziele vollumfänglich zu erreichen.
Gestatten Sie mir, wie Sie das in Ihrer Berichterstattung auch gemacht haben, auf einige ausgewählte Themen einzugehen. Am Beginn dieser 49. Legislaturperiode der Eidgenossenschaft hat der Bundesrat ja sechs Leitlinien verabschiedet, also seine Ziele in sechs Leitlinien zusammengefasst. Das Parlament hat dann eine siebte angefügt, die Gleichstellung. Über die Gleichstellung berichten wir in diesem Bericht noch nicht gross. Hier haben wir die entsprechenden Instrumente aufgestellt und werden über diese siebte Leitlinie im Geschäftsbericht 2013 entsprechend informieren.
Die erste Leitlinie lautet: "Der Standort Schweiz ist attraktiv, wettbewerbsfähig und zeichnet sich durch einen gesunden Bundeshaushalt sowie effiziente staatliche Institutionen aus." Finanzpolitisch hat der Bundesrat 2012 die Schwerpunkte im Bereich der Bankenaufsicht gesetzt. Sie sind ebenfalls darauf eingegangen. Ein ganzes Paket von Massnahmen soll der Stärkung des schweizerischen Bankenplatzes dienen. Grossbanken, deren Ausfall die schweizerische Volkswirtschaft erheblich schädigen würde, müssen künftig zusätzliche und strengere Anforderungen bei den Eigenmitteln und der Risikoverteilung einhalten sowie der Aufsichtsbehörde eine wirksame Notfallplanung vorlegen. Als Sofortmassnahme wurde ein Mechanismus für die Aktivierung eines antizyklischen Puffers eingeführt. Die aktuelle Situation zeigt, dass der Bundesrat gerade in diesem Bereich auch in diesem und im nächsten Jahr sicher gefordert sein wird.
Ein weiterer wichtiger Teil der Finanzplatzstrategie des Bundesrates sind die Quellensteuerabkommen. Diese ermöglichen es, ausländische Steuerpflichtige mit Bankkonten in der Schweiz unter Wahrung des Schutzes ihrer Privatsphäre gemäss den Regeln ihres Wohnsitzstaates zu besteuern. Auch hier sind wir noch nicht am Ende.
Aus volkswirtschaftlicher Sicht dominierte 2012 der Wille zum Wachstum und Wettbewerb. So will der Bundesrat mit der Wachstumspolitik 2012-2015 die Wohlstandsentwicklung in der Schweiz auch zukünftig fördern. Zentrale Anliegen sind hier einerseits die internationale Öffnung und parallel dazu andererseits mehr Wettbewerb im Binnenmarkt. Breitangelegte Reformen sollen in diesen Sektoren die Arbeitsproduktivität weiter erhöhen.
In Sachen Informationstechnologie hat der Bundesrat unter anderem den "Schlussbericht Programm Gever Bund 2008-2012" zur Kenntnis genommen. Der Auftrag des Bundesrates, die Geschäftsprozesse der Bundesverwaltung gemäss Standard auf elektronische Dossiers umzustellen, wurde grösstenteils umgesetzt. Überdepartementale Prozesse werden seit März 2012 weitgehend elektronisch behandelt.
Die zweite Leitlinie lautet: "Die Schweiz ist regional und global gut positioniert und hat ihren Einfluss im internationalen Kontext gestärkt." Der Bundesrat hat den Bericht über die aussenpolitischen Schwerpunkte 2012-2015 verabschiedet. Für diese Legislatur stehen vier strategische Schwerpunkte fest: Die Beziehungen zu den Nachbarstaaten sowie jene zur EU werden ausgebaut; der Einsatz für die Stabilität in Europa und in der Welt wird verstärkt; zudem werden die strategischen Partnerschaften und das multilaterale Engagement der Schweiz intensiviert und diversifiziert. Operativ wurden Finanzdialoge geführt. Diese Dialoge sind ein geeignetes Instrument, um mit Partnerländern die Position zum G-20-Prozess und zu den internationalen Finanzinstitutionen zu erörtern. Gleichzeitig können gemeinsam Interessen sowie Chancen und Risiken in bilateralen Finanz-, Steuer- und Währungsfragen identifiziert und besprochen werden. Daneben hat der Bundesrat die Stärkung der Schweiz als Gaststaat internationaler Organisationen durch die verstärkte finanzielle Förderung der Sicherheit von Genf vorangetrieben.
Mit der Botschaft über die Gewährung eines Rahmenkredits zur Weiterführung der internationalen Währungshilfe hat sich der Bundesrat an einer international konzertierten Aktion beteiligt. Damit konnte eine Destabilisierung des internationalen Währungs- und Finanzsystems im Zuge der Zuspitzung der Krise im Euroraum - bisher - vermieden werden.
In der Europapolitik hat der Bundesrat 2012 die Verhandlungen in den laufenden bilateralen Dossiers zwischen der Schweiz und der EU weitergeführt; dabei handelt es sich um die Marktzugangsdossiers, die Kooperationsdossiers und die Steuerdossiers. Sodann hat der Bundesrat entschieden, mit der EU Verhandlungen über die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Kroatien aufzunehmen.
Die dritte Leitlinie lautet: "Die Sicherheit der Schweiz ist gewährleistet." Zur Sicherheitspolitik im umfassenden Sinne gehört, dass die Schweiz besser auf die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen vorbereitet ist - dies ist das Ziel der neuen Strategie zum Bevölkerungsschutz und Zivilschutz, zu welcher der Bundesrat einen Bericht verabschiedete. Eine weitere Strategie befasste sich mit dem Schutz der "kritischen Infrastrukturen", welche die Lebensadern einer modernen Gesellschaft sind und entsprechend gut geschützt werden müssen. Ferner hat sich der Bundesrat auch mit einem gesetzlichen Verbot von Söldnerunternehmen befasst. Ein neues Bundesgesetz wird dazu die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen regeln und eine Meldepflicht für die betreffenden Unternehmen einführen. Auch die allgemeine Wehrpflicht in der Schweiz war im Jahr 2012 ein Thema. An ihr will der Bundesrat festhalten. Dies hat er in seiner Botschaft zur Volksinitiative "Ja zur Aufhebung der Wehrpflicht" bekräftigt, die er ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung empfiehlt.
Ebenfalls Thema war die Beschaffung eines neuen Kampfflugzeugs, das wir hoffentlich in den nächsten Monaten oder vielleicht Jahren dann einmal zum Fliegen bringen. Gleichzeitig beschäftigen wir uns mit der Weiterentwicklung der Armee, um dort die vorgegebenen politischen Eckwerte umzusetzen. Die Botschaft wird Ihnen demnächst unterbreitet.
Zur Bekämpfung der Kriminalität hat der Bundesrat 2012 auf operativer Ebene ein ganzes Bündel von Massnahmen beschlossen. So sollen etwa mit einer Strafrechtsrevision Kinder durch eine Ausdehnung des Berufsverbots sowie durch ein Kontakt- und Rayonverbot besser vor einschlägig vorbestraften Tätern geschützt werden. Sodann will der Bundesrat die bedingten Geldstrafen abschaffen und die kurzen Freiheitsstrafen wieder einführen, um die abschreckende Wirkung auf Straftäter zu erhöhen. Im Weiteren hat der Bundesrat eine nationale Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyberrisiken gutgeheissen, mit welcher in Zusammenarbeit mit Behörden, Wirtschaft und den Betreibern kritischer Infrastrukturen die Cyberrisiken minimiert werden sollen.
Schliesslich will der Bundesrat die Transportpflicht für Fangruppen lockern. Mit dieser Regelung soll erreicht werden, dass der öffentliche Verkehr sicher bleibt und unbeteiligte Passagiere möglichst geringen Risiken ausgesetzt sind.
Die vierte Leitlinie lautet: "Der gesellschaftliche Zusammenhalt der Schweiz ist gefestigt, und den demografischen Herausforderungen wird wirksam begegnet." 2012 hat sich der Bundesrat mit zwei aktuellen ausländerpolitischen Volksinitiativen befasst. Einerseits wurde zur Umsetzung der sogenannten Ausschaffungs-Initiative die Vernehmlassung eröffnet. Hier werden zwei Varianten vorgeschlagen. Der Bundesrat favorisiert jene, welche sowohl dem Ausweisungsautomatismus als auch der Verhältnismässigkeit und dem Menschenrechtsschutz Rechnung trägt. Weiter hat der Bundesrat die Botschaft zur eidgenössischen Volksinitiative "gegen Masseneinwanderung" verabschiedet. In der Migrationspolitik hat der Bundesrat die Zusammenarbeit mit Tunesien verstärkt, dies als Teil des verstärkten Engagements der Schweiz in Nordafrika infolge der politischen Umwälzungen der jüngsten Zeit.
In der Sozialpolitik wurden 2012 die Leitlinien für eine zukunftsfähige Altersvorsorge definiert. Damit ist das Fundament für eine umfassende Reform "Altersvorsorge 2020" gelegt. Der Bundesrat verfolgt dabei einen gesamtheitlichen Ansatz, bei dem die Leistungen der ersten und der zweiten Säule gemeinsam betrachtet und aufeinander abgestimmt werden sollen.
In der Gesundheitspolitik soll mit dem revidierten Medizinalberufegesetz die Hausarztmedizin in den Aus- und Weiterbildungszielen für die Ärzteschaft ausdrücklich erwähnt und damit gestärkt werden. Daneben soll ein schweizweit einheitliches Krebsregister die relevanten Daten künftig einheitlich erfassen.
Die fünfte Leitlinie lautet: "Die Schweiz nutzt Energien und Ressourcen nachhaltig und effizienter und ist auf das zunehmende Mobilitätsbedürfnis vorbereitet." Schwerpunkt des Bundesrates in der Energiepolitik war 2012 ein erstes Massnahmenpaket für den schrittweisen Umbau der schweizerischen Energieversorgung. Damit soll der Energie- und Stromverbrauch pro Person sinken, der Anteil fossiler Energie reduziert und die nukleare Stromproduktion durch Effizienzgewinne und den Zubau erneuerbarer Energien ersetzt werden.
In der Infrastrukturpolitik hat sich der Bundesrat gegen die Volksinitiative "für den öffentlichen Verkehr" ausgesprochen. Mit Fabi, dem umfassenden Konzept für die Finanzierung und den Ausbau der Bahninfrastruktur, unterbreitet er aber einen Gegenentwurf, welcher die Anliegen des Volksbegehrens weitgehend aufnimmt. Im Weiteren hat der Bundesrat die Botschaft zur Volksinitiative "Schutz vor Rasern" verabschiedet. Raser sollen strenger bestraft und die übrigen Verkehrsteilnehmer besser geschützt werden.
In der Klimapolitik hat der Bundesrat den ersten Teil seiner Strategie "Anpassung an den Klimawandel in der Schweiz" verabschiedet und darin Ziele, Herausforderungen und Handlungsfelder definiert. In der Umweltpolitik hat der Bundesrat die Strategie "Nachhaltige Entwicklung 2012-2015" verabschiedet und das Arbeitsprogramm für die kommenden vier Jahre definiert. Schliesslich hat der Bundesrat in der Raumentwicklungspolitik das "Raumkonzept Schweiz" verabschiedet, welches Ziele und Strategien für eine nachhaltige Nutzung des knappen Guts Boden präsentiert.
Die sechste Leitlinie lautet: "Die Schweiz hält in Bildung, Forschung und Innovation einen Spitzenplatz." Der Schwerpunkt der Bildungs- und Forschungspolitik lag 2012 in der Verabschiedung der zentralen Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation für die Jahre 2013 bis 2016. Der Bundesrat ist von der politischen Priorität des Bereichs Bildung, Forschung und Innovation überzeugt und gesteht Krediten in diesem Aufgabenbereich auch in der Periode 2013-2016 eine überdurchschnittliche Wachstumsrate zu.
Zu den Zielen, die den bereits erwähnten sechs Leitlinien zugeordnet sind, möchte ich einzelne Vorlagen nicht noch näher skizzieren. Sie finden sämtliche erwähnten Botschaften, Berichte, Aktionspläne im Detail mit Beschlussdatum im Geschäftsbericht 2012.
Zum Abschluss: Ein Geschäftsbericht ist ja, wie gesagt, eigentlich eine trockene Angelegenheit und rückwärtsgerichtet. Aber der Geschäftsbericht 2012 zeigt, dass der Bundesrat die Interessen der Schweiz effizient wahrgenommen hat. Ich möchte Ihnen im Namen des Bundesrates für die konstruktive Zusammenarbeit, die wir gerade von der GPK erfahren dürfen, herzlich danken. Diese Arbeit ist konstruktiv, kritisch und bildet eine der Grundlagen für einen erfolgreichen Geschäftsbericht - besten Dank!
Lombardi Filippo · P-M · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP
Eintreten ist obligatorisch
L'entrée en matière est acquise de plein droit
Bundesbeschluss über die Geschäftsführung des Bundesrates im Jahre 2012
Arrêté fédéral approuvant la gestion du Conseil fédéral en 2012
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Il presidente (Lombardi Filippo, presidente): Secondo l'articolo 74 capoverso 4 della legge sul Parlamento non vi è votazione sul complesso.