02.3269

Verweigerung einer Mitwirkung bei medizinischen Behandlungen aus Gewissensgründen

Waber Christian · Mit-M · Nationalrat · Bern · EVP/EDU Fraktion

Ich habe diese Interpellation vor der Inkraftsetzung der Fristenlösung im StGB eingegeben. Hier geht es um die Verweigerung einer Mitwirkung bei einer medizinischen Behandlung aus Gewissensgründen. Die Situation hat sich noch zusätzlich verschärft, wonach heute nicht nur medizinisches Personal, das sich weigert, an einer Abtreibung teilzunehmen, nicht geschützt ist, sondern es geht heute so weit, dass z. B. bei der Ausbildung von medizinischem Personal - z. B. von Hebammen - die Unterschrift vorliegen muss, dass sich die noch Auszubildenden verpflichten, an einer Abtreibung teilzunehmen. Das verstösst ganz klar gegen die in der Bundesverfassung verankerte Glaubens- und Gewissensfreiheit.

Der Bundesrat hat in seiner Antwort vom 4. September 2002 in Ziffer 4 darauf hingewiesen, dass er bereit sei, sich auf bundesgesetzliche Regelungen zur Einführung solcher Verfahren zu verpflichten, wenn die betrieblichen Massnahmen nicht das nötige Resultat bringen. Ich möchte hier ganz klar darauf hinweisen, dass die Situation betreffend den Schutz des medizinischen Personals heute noch viel schlimmer ist als im Jahr 2002 und dass hier der Bundesrat unbedingt sein Versprechen umsetzen muss.

Binder Max · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Herr Bundesrat Blocher verzichtet auf das Wort.

Schluss der Sitzung um 18.30 Uhr

La séance est levée à 18 h 30