02.3085

Angriffe auf uniformierte Soldaten sind Offizialdelikte

Binder Max · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.

Schlüer Ulrich · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Auslöser meines Vorstosses waren die schweren tätlichen Angriffe von jungen Leuten auf uniformierte Soldaten in der Stadt Aarau. Es hat sich dabei gezeigt - "Aarau" geschah vor bald zweieinhalb Jahren -, dass Aarau kein Einzelfall war, dass es in Payerne, dass es in Wetzikon, dass es an anderen Orten zu ähnlichen Angriffen gekommen ist, wobei offensichtlich die Tatsache, dass die Angegriffenen die militärische Uniform trugen, der Ausgangspunkt oder der Auslöser der Tätlichkeiten war.

Ich beantrage mit meiner Motion, dass ein gewalttätiger Angriff auf einen uniformierten Soldaten als Offizialdelikt zu ahnden ist, dass also der Staat selbst Anklage erhebt und die Strafverfolgung aufnimmt. Es darf doch einfach nicht sein, dass Soldaten, die aufgrund der Tatsache, dass sie durch ihre Uniform als Soldaten erkennbar sind, angegriffen werden und dann zur Kenntnis nehmen müssen, sie müssten halt selber Anzeige erstatten, wenn sie meinten, man müsse die Tätlichkeiten strafrechtlich verfolgen. Das ist eine Haltung, die unverständlich ist und die abzulehnen ist.

Vom VBS war zu vernehmen, dass ein Angriff auf einen Soldaten nur dann als Offizialdelikt behandelt werden könne, wenn der Soldat bei Ausübung seines Dienstes angegriffen werde, nicht also, wenn er sich im Ausgang befinde. Beim Exerzieren oder beim Gefechtsschiessen, dann kommt es doch nie zu solchen Angriffen. Wenn ein Angriff erfolgt, dann geschieht dies sicher im Ausgang.

Und die Verhaltensmassregeln, die man den Soldaten für den Fall von tätlichen Angriffen mitgegeben hat, können ebenfalls nur Kopfschütteln auslösen. Erstens müsse man den Soldaten in Erinnerung rufen, wie sie sich im Ausgang als Soldaten aufzuführen hätten. Das hilft einem besonders viel, wenn der angegriffen wird, nur weil er eine Uniform trägt. Zweitens sollten die Soldaten nur noch in Gruppen in den Ausgang gehen. Was für ein Ratschlag! In diesem Land darf ein Soldat ganz gewiss noch allein in den Ausgang gehen, ohne dass er sich bedroht fühlen muss. Dann wird dem Wehrmann noch beigebracht, wie er sich einer bedrohlichen Situation entziehen könne - in Wahrheit werden da Ratschläge nach dem Charakter von Fluchthilfe und Fluchtberatung abgegeben.

Die Zunahme der Gewalt insbesondere unter Jungen ist ein Problem in der Schweiz. Das Problem muss angegangen werden. Nun gesteht auch der Bundesrat ein, dass dies ein ernsthaftes Problem sei, und beteuert seit einiger Zeit, er interessiere sich für dieses Problem, er verfolge das Problem sorgfältig und nehme daran Anteil. Und in diesem Zusammenhang sei er auch bereit, meinen Vorstoss als Postulat - aber nicht als Motion - anzunehmen. Ich werde mich erst entscheiden, ob ich auf dieses Angebot eingehen soll, nachdem ich den Bundesrat gehört habe. Denn die Tatsache, dass man sich seit fünf Jahren im Departement für dieses Problem interessiert, ist keinerlei Anlass zur Beruhigung und bietet keine Gewähr dafür, dass endlich auch etwas unternommen wird. Handeln tut Not!

Daher bitte ich Sie zu erläutern, Herr Bundesrat, wie Sie dieses Postulat umsetzen wollen, was gegen den offensichtlichen Missstand getan wird. Wir sind uns in diesem Saal zweifellos einig: Die Verhinderung von Gewalt, die Ahndung von Gewalt, wenn sie vorkommt, ist eine primäre Aufgabe des Staates. Unser Land hat in diesem Bereich zunehmende Probleme. Gewaltbereitschaft und Gewalttätigkeit nehmen zu, insbesondere auch unter Jugendlichen. Und das muss auch gesagt werden: Sehr oft sind junge Ausländer in solche Auseinandersetzungen verwickelt. Sie waren es auch bei den Angriffen auf uniformierte Soldaten.

Ich möchte Sie also bitten, Herr Bundesrat, hier zu sagen, was vorgekehrt wird, damit endlich klar erkennbare Massnahmen greifen, auf dass Soldaten nicht mehr Opfer von Gewalttätern werden, allein wegen der Tatsache, dass sie die Uniform des Soldaten tragen.

Aeschbacher Ruedi · Mit-M · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion

Für einmal teile ich Ihre Ansicht vollumfänglich, Herr Schlüer. Ich unterstütze auch Ihren Vorstoss vollumfänglich.

Es war für mich schlicht und einfach unbegreiflich, als ich das erste Mal von diesen Angriffen auf Militärpersonen hörte. Es ist vielleicht für jüngere Leute in diesem Parlament etwas anders. Aber ich war und bin es nach wie vor nicht gewohnt, dass unsere Vertreter des Staates angegriffen werden, seien sie nun Polizisten, die im Auftrag der Gemeinschaft handeln und ihr Amt ausüben, seien es Militärpersonen, die ihre Aufgabe im Sinne unserer Gesellschaft und nach dem Gesetz wahrnehmen. Besonders gestört hat mich dann aber, dass die Armeeführung die Devise herausgegeben hat, diese Personen müssten halt in Gruppen auftreten, sie müssten sich quasi gegenseitig schützen, sie müssten sich irgendwie so verhalten, dass sie keinen Anstoss erregten und nicht besonders auffielen.

Wo kommen wir in diesem Staat hin, wenn wir uns auf einen solchen Weg begeben? Natürlich wird sich bei jenen Leuten Widerspruch regen, die seit Jahrzehnten genau diese Gewalt, also das Militär, und genau die Gewalt im zivilen Bereich, die Polizei, angreifen und immer wieder versuchen, sie bei der Ausübung ihrer Aufgabe zu behindern und zu blockieren. Jenen Leuten möchte ich mitgeben: Wir haben ihnen demokratisch legitimiert, rechtsstaatlich legitimiert ihre Aufgabe gegeben. Wir haben ihnen diese Verantwortung übergeben. Es sind nicht Leute, die irgendetwas Unrechtes im Kopf haben oder im Schilde führen. Es geht nicht an, dass wir es zulassen, dass diese Amtsträger in irgendeiner Weise nicht geschützt werden und ihre Rechte nicht wahrnehmen können.

Deshalb ist dieser Vorstoss zu Recht erfolgt. Wir sollten uns gelegentlich vor allem in den intellektuellen Kreisen unserer Gesellschaft darüber Gedanken machen, ob wir weiterkommen, wenn wir unsere eigenen Institutionen immer wieder untergraben.

Blocher Christoph · BR-M · Bundesrat · Zürich

Den von Herrn Schlüer und Herrn Aeschbacher genannten Missstand empfindet auch der Bundesrat als schwerwiegend. In der Motion wird vorgeschlagen, dass man die entsprechenden Vergehen gegen Militärpersonen zu Offizialdelikten erklärt. Der Bundesrat ist nicht der Meinung, dass das für die ganze Palette gelten soll. Wenn Militärpersonen angegriffen bzw. in der Ausübung des Dienstes behindert oder gestört werden, wären heute die rechtlichen Mittel vorhanden: Artikel 278 StGB bzw. Artikel 100 des Militärstrafgesetzes führen Delikte auf, die von Amtes wegen verfolgt werden. Das ist meines Erachtens auch immer dann der Fall, wenn Soldaten angegriffen werden, weil sie Soldaten sind.

Sie sprechen das Problem der Jugendgewalt an und könnten auch noch andere Delikte erwähnen: Wir haben hier ein Problem in der Strafverfolgung. Bei den anderen Delikten kann man ja auch Anklage erheben. Wir haben einen Missstand; den stelle ich auch fest. Ich bekomme entsprechende Briefe von Bürgern. Es wird nicht eingegriffen, oder wenn die Polizei eingreift, lässt man die Täter schnell wieder laufen, oder sie werden zu schnell freigesprochen, oder sie haben zu viele Rechtsmittel. Aber dieses Problem können Sie nicht lösen, indem Sie vorsehen, dass Angriffe auf uniformierte Soldaten generell als Offizialdelikte geahndet werden. Man muss da unterscheiden: Es gibt vielleicht auch Soldaten, die im Ausgang nicht deshalb in eine Schlägerei geraten, weil sie Soldaten sind, sondern weil sie sich im Ausgang auch als Bürger aufführen und in solchen Kreisen verkehren. Man muss also aufpassen, dass man nicht einfach bei jeder Belästigung oder jedem Angriff sagt, das ist passiert, weil er ein Soldat ist. In denjenigen Fällen, die wir damals hatten, war das der Hintergrund, und es wurde zu wenig streng eingeschritten.

Der Bundesrat nimmt die Motion als Postulat entgegen, aber er würde nicht, wie verlangt wird, all diese Delikte einfach zu Offizialdelikten erklären. Mit Bezug auf das VBS muss ich darauf aufmerksam machen, dass Sie darauf drängen müssen, dass vonseiten der Strafverfolgungsorgane, namentlich der Polizei, aber auch der Gerichte, in diesen Fällen eingeschritten werden muss, wie das Artikel 100 des Militärstrafgesetzes verlangt. Diese Vorschrift ist meines Erachtens weit auszulegen. Ein Soldat ist auch im Ausgang im Dienst, wenn er die Uniform trägt.

Binder Max · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Herr Schlüer ist mit der Umwandlung der Motion in ein Postulat einverstanden. Damit erübrigt sich eine Abstimmung.

Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat