09.083
Agglomerationsverkehr. Freigabe der Mittel ab 2011
Forster-Vannini Erika · P-F · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion
Bundesbeschluss über die Freigabe der Mittel ab 2011 für das Programm Agglomerationsverkehr
Arrêté fédéral sur la libération des crédits du programme en faveur du trafic d'agglomération à partir de 2011
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 1
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 2
Antrag der Mehrheit
Abs. 1, 2
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 3
... verfügbaren Mitteln. Die Agglomerationen können Vorfinanzierungen leisten. Die Bedingungen werden durch den Bundesrat festgelegt.
Antrag der Minderheit I
(Diener, Janiak, Jenny)
Abs. 1
Zürich: - Programm: 40 Prozent; 138,76 Millionen Franken
Total: 1527,96 Millionen Franken
Antrag der Minderheit II
(Janiak, Diener, Hêche)
Abs. 1
Basel: 115,57 Millionen Franken
Total: 1540,49 Millionen Franken
Antrag der Minderheit
(Janiak, Büttiker)
Abs. 1bis
Die beiden zusammenhängenden Projekte der C-Liste M54 "Vollanschluss Aesch an H18" sowie M70 "Neue Birsbrücke Aesch/Dornach" werden in die B-Liste aufgenommen.
Art. 2
Proposition de la majorité
Al. 1, 2
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 3
... fonds d'infrastructure. Les agglomérations peuvent procéder à des financements préalables. Les conditions sont fixées par le Conseil fédéral.
Proposition de la minorité I
(Diener, Janiak, Jenny)
Al. 1
Zurich: - Programme: 40 pour cent; 138,76 millions de francs
Total: 1527,96 millions de francs
Proposition de la minorité II
(Janiak, Diener, Hêche)
Al. 1
Bâle: 115,57 millions de francs
Total: 1540,49 millions de francs
Proposition de la minorité
(Janiak, Büttiker)
Al. 1bis
Les deux projets liés, M54 "Vollanschluss Aesch an H18" et M70 "Neue Birsbrücke Aesch/Dornach" de la liste C sont intégrés à la liste B.
Diener Lenz Verena · Mit-F · Ständerat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp
Ich weiss, dass ich mit diesem Minderheitsantrag nicht eitel Freude wecke. Ich habe aber schon in der Kommission gesagt: Für mich ist es einfach wichtig, dass die Stimme des Kantons Zürich in diesem Punkt auch hier im Rat gehört wird.
Die Zürcher Regierung hat schon im Jahr 2009 zum Beitragssatz Stellung genommen. Für den Kanton Zürich ist die Reduktion auf 35 Prozent nicht nachvollziehbar. Die Regierung hat auch schon schriftlich nachdrücklich darum ersucht, diesen Beitragssatz auf 40 Prozent anzuheben, wie das bei wichtigen Agglomerationsprogrammen in anderen Kantonen in unserem Land auch der Fall ist. Mit dem niedrigeren Beitragssatz trägt der Bund den grossen Vorleistungen des Kantons Zürich und den grossen Anstrengungen zur Siedlungsverdichtung in keiner Weise Rechnung. Es ist unverständlich, weshalb der Bund die Potenziale der Agglomeration Zürich derart niedrig einschätzt. Ein Vergleich etwa mit den Agglomerationen Genf, Lausanne-Morges oder Basel zeigt, dass diese durchwegs von einem höheren Beitragssatz von 40 Prozent profitieren können.
Der niedrigere Beitragssatz wirkt sich insbesondere bei den Projekten der 4. Teilergänzung der S-Bahn Zürich mit einem Gesamtvolumen von rund 160 Millionen Franken signifikant aus. Mit dem Beitragssatz von 35 Prozent weicht der Bundesrat im Übrigen von der Vereinbarung des BAV und des ARE mit dem Kanton Zürich vom September 2008 über die Finanzierung der Durchmesserlinie ab. Dieser Vertrag sieht für die Projekte der 4. Teilergänzung der S-Bahn Zürich einen Beitragssatz von 40 Prozent vor.
Die Haltung des Bundes ist für den Kanton Zürich inakzeptabel, weil der Kanton Zürich gemäss der genannten Vereinbarung den Anteil des Bundes aus dem Infrastrukturfonds an der Durchmesserlinie im Umfang von 455 Millionen Franken unter Inkaufnahme einer beträchtlichen Zinslast von rund 50 Millionen Franken bereits vorfinanziert hat. Den Nutzen dieser Vorfinanzierung hat nicht zuletzt der Bund. Die Durchmesserlinie ist das Kernstück der zukünftigen Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEB) und damit von zentraler Bedeutung für den weiteren Ausbau des Fernverkehrs in der ganzen Schweiz.
Aus der Optik des Kantons Zürich ist der Nutzen des Agglomerationsprogramms klar unterbewertet worden. Die Auswertung der Pendlerstatistik zeigt, dass der Kanton Zürich mit seinen grossen Anstrengungen beim Modalsplit einen schweizweit einzigartigen Trend zugunsten des öffentlichen Verkehrs erreicht hat. Der Kanton Zürich setzt auf den öffentlichen Verkehr und investiert entsprechend in die Schieneninfrastruktur. Gleichzeitig wird die Entwicklung nach innen ganz gezielt unterstützt. Die Aufwendungen sind hoch, die Wirkung ist es ebenfalls. Im Kanton Zürich hat eine Trendumkehr stattgefunden; der öffentliche Verkehr hat Anteile zurückgewonnen. Die Auswertung der Pendlerströme zeigt, dass der Kanton Zürich positiv vom gesamtschweizerischen Trend abweicht. Die im Agglomerationsprogramm enthaltenen Massnahmen stehen in einer konsequenten Fortsetzung dieser Politik.
Der Quervergleich mit den anderen grossen Agglomerationen, zum Beispiel mit Genf, Lausanne-Morges oder Basel, zeigt, ich habe es schon erwähnt, dass diese durchwegs vom höheren Beitragssatz von 40 Prozent profitieren. Es ist unverständlich, weshalb der Bund die Potenziale der Agglomeration Zürich derart niedrig einschätzt, d. h. die Vorleistungen zu wenig honoriert und die Programmwirkung zu niedrig einschätzt. Der Kanton Zürich hat sich auch über seine Grenzen hinweg an den Agglomerationsprogrammen Obersee und Schaffhausen beteiligt, und das Projekt im Limmattal wurde in Abstimmung mit dem Agglomerationsprogramm Aargau-Ost erarbeitet.
Am Montag letzter Woche wurde im Kantonsrat über das Verhältnis des Kantons Zürich zum Bund und zu den übrigen Kantonen diskutiert. Unter anderem wurde eine Interpellation diskutiert, welche den grossen Unmut der Zürcher Bevölkerung zum Ausdruck bringt. Thematisiert wurde die entgegen ganz klar anderslautenden Vereinbarungen geringere finanzielle Beteiligung des Bundes an der 4. Teilergänzung der S-Bahn. Es wurde die Frage aufgeworfen, ob der Kanton Zürich als grösster Zahler im System des nationalen Finanzausgleichs die wichtige finanzielle Unterstützung für seine Infrastrukturen nicht stärker einfordern müsste. Die Regierung hat in dieser Debatte festgehalten, dass der Kanton Zürich mit guten Gründen einen Beitragssatz von 40 Prozent für realistisch gehalten habe und von diesem Beitragssatz habe ausgehen können, zumal er dem Bund bei der Vorfinanzierung und der sogenannten Drittelslösung massgeblich entgegengekommen sei. In der Vereinbarung wurde deshalb die Annahme getroffen, dass sich der Beitragssatz auf 40 Prozent einpendeln werde.
Wenn das Vertrauen der Zürcher Bevölkerung, das Vertrauen auch der Kantonsrätinnen und Kantonsräte in Bezug auf solche Versprechen, auf solche Vereinbarungen, enttäuscht wird, indem dann 5 Prozent weniger festgelegt werden, führt das zu einer politischen Belastung. Es ist mir einfach wichtig, dass das dem Bund und auch Ihnen bewusst ist. Der Kanton Zürich lässt sich nicht einfach so abspeisen. Vereinbarungen, die einmal getroffen wurden, Versprechen, die abgegeben wurden, gilt es auch einzuhalten. Wenn im Zürcher Kantonsrat zunehmend Stimmen lautwerden, die erklären, dass man für die entgangene Unterstützung, die einmal versprochen wurde, doch NFA-Zahlungen beiziehen könne, dann ist auf der einen Seite allen klar, dass das rechtlich nicht geht - ich würde auch nicht dafür plädieren -, doch es zeigt auf der anderen Seite, dass der Unmut im Kanton Zürich wächst, wenn auf seine Bedürfnisse, auf seine legitimen Bedürfnisse nachher so geantwortet wird.
Aus diesem Grund habe ich in der Kommission gesagt, dass ich diesen Minderheitsantrag ins Plenum tragen will, weil es notwendig ist, dass die Stimme des Kantons Zürich wirklich auch im Amtlichen Bulletin enthalten ist.
Brändli Christoffel · Mit-M · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich glaube, dass diese Art der Verteidigung, diese Art des Vortrags bedingt, dass ich aus Sicht der Kommission etwas sage. Dieser Vortrag argumentiert ja nicht mit 35 oder 40 Prozent, sondern mit einer krassen Benachteiligung des Kantons Zürich; das kommt hier emotional herüber. Da habe ich schon meine Mühe damit. Ich muss Ihnen immerhin sagen: Wir behandeln heute ein Engpassbeseitigungs- und ein Agglomerationsprogramm im Wert von über 2,5 Milliarden Franken. Bei den Agglomerationsprogrammen gehen über 25 Prozent, bei der Engpassbeseitigung über 50 Prozent in den Kanton Zürich; etwa die Hälfte unseres Gesamtkredites fliesst also in den Kanton Zürich. Da wäre ich etwas vorsichtig, einfach von Benachteiligungen zu sprechen.
Aber man muss diese Empfindung der Benachteiligung natürlich ernst nehmen. Ich habe beim Eintreten darauf hingewiesen, dass wir eine Datenlage aufarbeiten, sodass wir wirklich sagen können, wer von Verkehrsinvestitionen profitiert und wer nicht profitiert und ob wir diese Ungleichgewichte haben oder nicht. Man kann diese Frage nicht beantworten, indem man einfach immer wieder die Durchmesserlinie bemüht; da könnte man auch andere Statistiken machen. Diese Benachteiligung ist aber eine Frage, die wir aufarbeiten, die wir im Zusammenhang mit der Gesamtfinanzierung diskutieren. Ich persönlich habe auch ein Gefühl, nämlich dass dem nicht so ist. Aber das müssen wir datenmässig vorerst aufarbeiten.
Nun komme ich zum konkreten Antrag. Ich bitte Sie, die Liste dieser Agglomerationsprogramme zur Hand zu nehmen. Sie sehen dort auf Seite 2 der Fahne die unterschiedlichen Beitragssätze, welche sich aufgrund einer einheitlichen Bewertung ergeben. Man hat Kriterien festgelegt, zu jedem dieser Punkte liegt ein zwanzigseitiger Bericht vor; man hat also alle diese Projekte gleich bewertet. Lugano: 30 Prozent. Ich kann das nicht nachvollziehen, habe mich aber vergewissert, dass man nicht ungleich bewertet hat. Es gibt andere Kantone, in welchen der Beitragssatz 35 Prozent beträgt: Thurgau oder Bern. In Zürich gibt es zwei Projekte, dringliche Projekte, für welche ein Beitragssatz von 50 Prozent gesetzt worden ist. Es gibt kein anderes Projekt - das können Sie aus dieser Liste ersehen -, das mit 50 Prozent gewichtet worden wäre; dann gibt es noch dieses Programm, das mit 35 Prozent bewertet worden ist. Wir diskutieren nun darüber, ob diese 35 Prozent auf 40 Prozent angehoben werden sollen.
Die dringlichen Projekte und das Programm ergeben gewichtet für den Kanton Zürich einen Beitragssatz von über 45 Prozent. Das ist der höchste Satz. Ich gehe davon aus, dass diese Beurteilungen korrekt gemacht worden sind. Ich finde es deshalb nicht gerechtfertigt, dass man jetzt hier so argumentiert. Man kann argumentieren, dass man aus diesem oder jenem Grunde mehr wolle, könnte man darüber entscheiden. Ich möchte Sie aber doch bitten, hier jetzt nicht dieses Konzept über den Haufen zu werfen. Ich gehe nämlich davon aus, dass man eigentlich für fast jedes dieser Projekte berechtigterweise den Satz kritisieren könnte. Ich muss Ihnen auch sagen, dass die Kantone all jene Projekte, die nicht auf dieser A-Liste sind und irgendwann erst realisiert werden können, sehr wohl auch das Recht hätten, hier zu reklamieren.
Ich bitte Sie also im Namen der Kommission, diesen Minderheitsantrag abzulehnen.
Egerszegi-Obrist Christine · Mit-F · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Es fällt mir als Aargauerin nicht sehr schwer, die Argumente der Zürcher Vertreterin ernst zu nehmen. Wir geniessen den Kanton Zürich, wir brauchen seine Infrastruktur, das ist uns wichtig. Trotzdem bitte ich Sie, bei der Mehrheit zu bleiben.
Es war kein Entscheid, wie der Präsident der Kommission gesagt hat, mit dem man irgendwie die Bedürfnisse von Zürich mindern oder unterbewerten wollte. Ich kann Ihnen sagen, ich habe bei diesem Antrag in der Kommission vorgeschlagen, dass wir bei diesem Programm auf 40 Prozent erhöhen, dass wir aber dann bei den dringlichen Projekten auch 40 Prozent machen. So hätten wir nicht mehr die 50 Prozent gehabt, die sonst nirgends bei kantonalen Projekten vorhanden sind, so hätten wir den Ausgleich geschaffen.
Nur, ich denke, wir sollten hier nicht Basar machen, denn diese Subventionssätze sind ganz bewusst gewählt worden. Wir haben sie geprüft, und die Kantonsregierungen haben sie zum Teil knurrend zur Kenntnis genommen, ebenso die Listen, ob ein Projekt jetzt auf die B-Liste oder auf die C-Liste gestellt worden ist. Ich möchte Sie daran erinnern, was Kollege Graber beim Eintreten gesagt hat: Es ist ein Paket, das ganz vielen Vertreterinnen und Vertretern hier in einzelnen Teilen nicht gefällt. Wir sind nicht begeistert, aber wir wissen: Wenn wir anfangen, dieses Netz wieder aufzuknüpfen, kommen haufenweise Anträge, und das wollten wir verhindern, auch wenn wir uns den Kantonen und auch den Regionen sehr verpflichtet fühlen.
Im Sinn der ganzen Vorlage möchte ich Sie bitten, der Mehrheit zuzustimmen.
Diener Lenz Verena · Mit-F · Ständerat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp
Es ist mir klar, dass es der Kommission nicht möglich war, hier grosse Veränderungen vorzunehmen, weil es die ganz spezifische Facharbeit einer Expertengruppe war. Ich habe mir trotzdem erlaubt, in der Kommission diesen Antrag zu stellen; ich erlaube mir auch jetzt, ein kurzes Feedback zu geben.
Wenn der Präsident unserer Kommission und die geschätzte Kollegin Egerszegi-Obrist darauf hinweisen, dass beim ersten Teil für Zürich 50 Prozent vorgesehen sind, muss ich einfach sagen: Man kann die Durchmesserlinie nicht mit dem übrigen Agglomerationsprogramm gleichsetzen, die Durchmesserlinie hat andere Beitragssätze. Es gilt gar nicht der gleiche Schlüssel. Die Durchmesserlinie ist für den gesamtschweizerischen Verkehr und den Fernverkehr gedacht. Es wäre absolut willkürlich, wenn man aufgrund dieses grossen Werkes hier den Beitragssatz senken würde. Die Durchmesserlinie ist ein anderes Projekt mit anderen gesetzlichen Rahmenbedingungen. Von daher stimmt der Vorschlag allenfalls mathematisch, aber sicher nicht inhaltlich. Wenn man sagt, man solle doch einfach den Durchschnitt dieser beiden Posten nehmen, also gut 40 Prozent, so stimmt das nicht mehr mit den gesetzlichen Grundlagen überein. So geht es also nicht.
Die Kritik des Kantons Zürich bestand nur darin, dass bei der 4. Teilergänzung der S-Bahn ein Beitragssatz von 35 statt von 40 Prozent gesprochen wurde, obwohl vertraglich 40 Prozent vereinbart waren. Das ist aufgrund gewisser Ermessensspielräume geschehen. Ich will der Verwaltung gar nicht unterstellen, dass es mit böser Absicht gegenüber dem Kanton Zürich gemacht worden ist, aber es ist für den Kanton Zürich nicht nachvollziehbar, warum seine Vorleistungen so streng bewertet wurden, dass am Schluss eine Reduktion des versprochenen Beitragssatzes resultierte. Nur in diesem Bereich ist Kritik angebracht worden.
Ich sehe auch, dass es bei den anderen Kantonen ein Riesendilemma hervorruft, wenn aus diesem komplexen Werk jetzt einzelne Bereiche herausgebrochen werden, weil dann jeder in Argumentationsnot kommt, wenn die Frage gestellt wird, warum er nicht versucht habe, auch für seinen Kanton etwas Zusätzliches herauszuholen. Aufgrund dieser Überlegungen ziehe ich meinen Antrag zurück. Aber es war mir wichtig festzuhalten, dass der Kanton Zürich sich hier nicht gerecht behandelt fühlt.
Leuenberger Moritz · VPBR-M · Bundesrat · Zürich
Obwohl der Antrag der Minderheit I jetzt zurückgezogen worden ist, bleibt eben doch noch ein gewisser Vorwurf an das Vorgehen der Verwaltung im Raum. Den möchte ich doch mindestens noch kurz richtigstellen.
1. Der Vertrag, den wir mit dem Kanton Zürich eingegangen sind, war ja eine oberkomplizierte Angelegenheit und mit ein Grund, dass ich am Anfang sagte, diese Vorfinanzierung könne so nicht mehr weitergehen, weil wir nämlich ungefähr bei jedem Teil Folgendes sagen mussten: Wir können uns nicht definitiv verpflichten; wir müssen uns vorbehalten, dass dereinst das Parlament oder der Gesamtbundesrat etwas anderes entscheidet. Die damalige Volkswirtschaftsdirektorin des Kantons Zürich war wütend, dass ich nicht selber unterzeichnet hatte. Aber das ging nicht anders. Ich konnte nicht den Bund definitiv verpflichten; ich musste diese Vorbehalte anbringen. Der Vertrag selber war "sackkompliziert" - sehr kompliziert. (Heiterkeit)
2. Ich muss mich gegen die Aussage wehren, wir hätten diesen Vertrag nun irgendwie geändert oder dass es zu einer anderen Interpretation gekommen sei. Es gibt keine Abweichungen. Die 50 Prozent für die Durchmesserlinie haben Sie jetzt auch genannt. Wir haben sie damals angenommen, und dabei bleibt es jetzt. Sie ist jetzt in der A-Liste enthalten. Der Anteil für die weiteren Massnahmen der S-Bahn, also diese 4. Teilergänzung, war im Vertrag ausdrücklich als eine Annahme bezeichnet. Wir haben diesen Vorbehalt also ausdrücklich deklariert, da der Bundesrat noch nicht über den Beitragssatz entschieden hatte. Das war genau eine solche Vorsichtsmassnahme, die so im Vertrag war. Deshalb muss ich betonen, dass es nicht so ist, dass wir einen versprochenen Betrag reduziert haben.
Verschiedener Meinung sind wir bei den Agglomerationsprojekten. Ich will jetzt nicht in offenen Wunden herumstochern, nachdem der Antrag zurückgezogen worden ist. Ich habe hier eine Liste vor mir, was wir anders beurteilen und warum; aber Sie haben jetzt den Antrag zurückgezogen. Sie haben damit Gras gesät, das jetzt über diese Geschichte wachsen soll, und ich will nicht das Kamel sein, das es bereits jetzt wieder abfrisst. (Heiterkeit) Deshalb verzichte ich darauf, die Liste vorzulesen.
Janiak Claude · Mit-M · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Auch ich mache mir, wie vorhin Frau Diener, keine Illusionen. Ich habe gehört, was der Kommissionspräsident in seinem Eintretensvotum gesagt hat: Jedes bisschen, das aus dieser Geschichte herausgebrochen würde, würde das Ganze zum Kollabieren bringen. Es geht in meinem Minderheitsantrag immerhin um ein Projekt, dem auch die Verwaltung eine hohe Bedeutung beimisst. Es ist ein Projekt der B-Liste, und es wurde abgelehnt, dieses in die A-Liste zu verschieben, und zwar wegen mangelnder Baureife der Siedlungsprojekte in Frankreich.
Die Regierung des Kantons Basel-Stadt ist der Auffassung, dass dieser Entscheid der Planungskultur in Frankreich zu wenig Rechnung trägt: Die Planungen verlaufen dort in ziemlich umgekehrter Weise als bei uns. Es ist mir nun ein Anliegen, hier zu betonen und Sie vielleicht dafür zu sensibilisieren, dass das Voranbringen eines Projekts mit dem Ausland, insbesondere auch mit Frankreich, viel schwieriger ist, als ein Projekt nur im eigenen Kanton vorantreiben zu müssen. Im Vergleich zu den meisten anderen Agglomerationsprogrammen weist das Agglomerationsprogramm Basel insbesondere mit den darin geplanten grenzüberschreitenden Tramprojekten auch eine europäische Komponente auf - das tönt jetzt ein wenig hochgestochen, aber es ist trotzdem so. Es geht einerseits darum, die Schweiz als starken und verlässlichen Partner darzustellen; auf der anderen Seite soll die hohe Qualität des regionalen öffentlichen Verkehrs in der Schweiz auf das benachbarte Ausland übertragen werden.
Die Verhandlungen mit Frankreich - ich habe es bereits erwähnt - sind schwierig. Wir erleben das nicht nur bei den Tramprojekten, sondern erleben das z. B. immer wieder beim Euro-Airport Basel-Mulhouse-Freiburg. Gerade hier hat sich nun, seitdem wir dieses Projekt in der Kommission besprochen haben, auch sehr viel getan. Die Regierung ist mit den zuständigen Behörden mehrfach zusammengesessen, und man ist einen deutlichen Schritt vorangekommen.
Ein solcher Entscheid führt dann eben dazu, dass man die andere Seite brüskiert. Die französische Seite funktioniert anders, und sie schreibt diesem Tramprojekt durchaus eine grosse Bedeutung zu. Wenn wir das nicht in die A-Liste verschieben, hat die andere Seite stark das Gefühl, dass sie dann ausser Rang und Traktanden fällt. Aber wie gesagt: Auch ich bin realistisch, und ich verzichte darauf, eine Abstimmung zu verlangen, bei der unsere Seite noch vier Stimmen macht. Aber ich wollte das hier doch auch sagen.
Nicht sehr freudig, aber weil ich doch sehr realpolitisch orientiert bin, ziehe ich diesen Minderheitsantrag zurück.
Brändli Christoffel · Mit-M · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Nachdem ich mich natürlich umfassend vorbereitet habe, um Herrn Janiak eine Antwort zu geben, möchte ich ihm jetzt immerhin so viel sagen: Es ist ein wichtiges Projekt, das ist unbestritten, aber es ist schon so, dass die Grundlagen nicht auf einem solchen Stand sind, dass wir diesem Antrag zustimmen könnten. Im Departement besteht aber offensichtlich der Wille, dieses Projekt in der nächsten Phase zu berücksichtigen. Ich möchte Ihnen das mitteilen und danke Ihnen, dass Sie den Antrag zurückgezogen haben.
Forster-Vannini Erika · P-F · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion
Die Minderheitsanträge sind alle zurückgezogen worden.
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Art. 3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 35 Stimmen
(Einstimmigkeit)
(0 Enthaltungen)