11.027
Doppelbesteuerung. Ergänzung zu verschiedenen Abkommen
Verfahrensbeitrag
Antrag der Mehrheit
Eintreten
Antrag der Minderheit
(Kaufmann, Baader Caspar, Flückiger, Rime, Walter Hansjörg, Wandfluh)
Nichteintreten
Proposition de la majorité
Entrer en matière
Proposition de la minorité
(Kaufmann, Baader Caspar, Flückiger, Rime, Walter Hansjörg, Wandfluh)
Ne pas entrer en matière
Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Wir führen eine gemeinsame Eintretensdebatte zu allen neun Bundesbeschlüssen durch.
Müller Philipp · Mit-M · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Im März 2009 hat sich die Schweiz bereiterklärt, zur Amtshilfe gemäss Artikel 26 des OECD-Musterabkommens überzugehen. Diese neue Amtshilfepolitik wird im Rahmen der Revision bestehender oder bei der Aushandlung neuer Doppelbesteuerungsabkommen umgesetzt. Der Bundesrat hat seinerzeit Eckwerte für die neue schweizerische Amtshilfepolitik festgelegt. Dazu gehören die Beschränkung auf den Informationsaustausch auf Anfrage, womit der automatische Austausch von Informationen ausgeschlossen wird. Weiter bestehen das Verbot von sogenannten "fishing expeditions", ein Rückwirkungsverbot sowie Bestimmungen zur Wahrung des Rechtsschutzes der betroffenen Personen und die Beschränkung auf die unter den Geltungsbereich des Abkommens fallenden Steuern. Die ersten zehn solcher Abkommen sind von den eidgenössischen Räten im Sommer des vergangenen Jahres genehmigt worden. Es handelte sich um die Abkommen mit Dänemark, Finnland, Frankreich, Grossbritannien, Katar, Luxemburg, Mexiko, Norwegen, Österreich und den USA.
Anlässlich der Sondersession vom April dieses Jahres haben wir bei weiteren Abkommen nicht nur die Amtshilfe wie in den Abkommen vom Sommer 2010 beschlossen, sondern zusätzlich eine sogenannte Antifrustrationsklausel eingeführt. Dies bedeutet, dass die Abkommen nicht so ausgelegt werden dürfen, dass sie einen wirksamen Informationsaustausch behindern. Damit haben wir den neuen Standard des Global Forum übernommen. Das Global Forum, eine OECD-Organisation, überprüft mittels sogenannter Peer Reviews die Einhaltung des Amtshilfestandards in den ihm angeschlossenen Staaten. Ende Oktober 2010 hat die erste Phase des Peer Reviews der Schweiz angefangen. Diese Phase dauerte bis Anfang Juni 2011. Dabei wurde festgestellt, dass die bis anhin als angemessen betrachteten schweizerischen Anforderungen für die Amtshilfe zu restriktiv sind und ein mögliches Hindernis für einen effektiven Informationsaustausch darstellen. In Abweichung von den Formulierungen in den bereits im Sommer 2010 genehmigten DBA mit Amtshilfeklausel sollte die Identifikation der betroffenen Personen auch auf andere Weise als durch Angabe des Namens und der Adresse erfolgen können.
An ihrer Sitzung vom 22. März 2011 hat die Kommission umfangreiche Anhörungen von Banken und Wirtschaftsvertretern, aber auch der Wissenschaft durchgeführt. Alle Angehörten haben darauf hingewiesen, dass die Nichtübernahme der neuen Standards negative Auswirkungen auf den Werkplatz und nicht nur auf den Finanzplatz Schweiz haben könnte, da Repressalien zu befürchten wären.
Heute haben wir nun über die Ihnen vorliegenden Bundesbeschlüsse zu befinden, welche die erwähnten, im Sommer 2010 verabschiedeten Abkommen im Sinne dieses Peer Reviews ergänzen. Das Abkommen mit den USA ist heute jedoch nicht Gegenstand unserer Beratung; dies, obwohl der Ständerat am 13. Dezember 2011, also kürzlich, auch darüber beschlossen hat. Die WAK Ihres Rates hat sich lediglich mit den neun Ihnen heute vorliegenden Beschlüssen befasst; das war vorgestern, am Montag dieser Woche. Diese Vorgehensweise ist konform mit den Beschlüssen des Büros. Das Abkommen mit den USA wird Ihre WAK im Januar 2012 beraten. Sämtliche Abkommen, die Ihnen heute zum Beschluss vorliegen, unterstehen dem fakultativen Referendum. Angesichts der von Ihnen im April dieses Jahres hier in diesem Saal verabschiedeten DBA stellen die Ihnen heute vorgelegten Beschlüsse also nichts Neues dar.
Der Ständerat hat die neun Beschlussentwürfe am 13. Dezember 2011, also im Laufe dieser Session, angenommen. Ihre WAK hat anlässlich der Sitzung vom 19. Dezember, letzten Montag also, die einzelnen Beschlussentwürfe ebenfalls mit jeweils 15 Stimmen und einmal, bei Finnland, mit 14 Jastimmen angenommen. Im Namen Ihrer WAK bitte ich Sie, dies ebenfalls zu tun.
Darbellay Christophe · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Fraktion CVP-EVP
La série de conventions de double imposition, en ce qui concerne l'entraide en matière fiscale, qui vous est soumise s'inscrit dans le droit fil de la décision du Conseil fédéral du mois de mars 2009 de lever sa réserve à l'article 26 du Modèle de convention fiscale de l'OCDE. Dix conventions de double imposition ont été adoptées par notre conseil le 18 juin 2010. Le Conseil fédéral propose de compléter les diverses conventions de double imposition avec neuf pays.
Déjà lors de la session d'automne 2011, le Conseil fédéral avait demandé aux deux conseils de traiter simultanément les compléments auxdites conventions de double imposition. C'est alors que le Conseil des Etats a renvoyé à la commission compétente cet objet pour qu'il soit traité en détail. La Commission de l'économie et des redevances de notre conseil a quant à elle décidé de ne pas entrer en matière sur le traitement des compléments aux conventions de double imposition.
Le Conseil fédéral "remet la compresse" cette session en demandant de traiter les dix conventions, ce qu'a accepté le Bureau de notre conseil pour neuf conventions sur dix - donc pour toutes les conventions de double imposition, sauf celle avec les Etats-Unis, qui sera traitée au début de l'année 2012. Les neufs projets présentés par le Conseil fédéral font suite au message du 6 avril 2011 proposant l'adaptation des conventions en vue d'éviter la double imposition à la norme internationale en matière d'échange de renseignements à des fins fiscales.
Nous trouvons ici trois types de conventions de double imposition.
Des conventions comme celles portant sur la double imposition avec le Danemark, la Finlande, le Royaume-Uni, le Qatar, le Luxembourg, le Mexique, la Norvège et l'Autriche, qui exigent en matière d'assistance administrative pour l'échange d'informations l'indication du nom et de l'adresse du contribuable, ainsi que le détenteur des renseignements. De plus, elles ne comportent pas de dispositions permettant aux Etats contractants de renoncer à ces indications dans leurs demandes. C'est donc une application très stricte de la norme.
Le deuxième type de convention porte sur la double imposition avec la France. Elle exige uniquement le nom et l'adresse du contribuable.
Le troisième type de convention, que nous traiterons ultérieurement, est celle avec les Etats-Unis.
Le Conseil fédéral nous propose d'adopter une clause dite de "non-frustration", c'est un terme assez peu romantique, mais enfin il dit ce qu'il veut dire. Jusqu'ici, on demandait d'avoir le nom et l'adresse du contribuable, ainsi que le nom du détenteur des informations, en principe une banque. Pour accéder à l'entraide administrative en matière fiscale, les Etats requérants devront désormais, selon la version du Conseil fédéral, prouver qu'ils ne veulent pas faire une pêche aux renseignements et aussi avoir des moyens d'identification tels que le nom et le prénom, mais aussi d'autres moyens d'identification: on peut penser à une carte AVS, à un numéro de sécurité sociale par exemple. Et puis, dans la mesure où elle en a connaissance, l'autorité qui requiert l'entraide fiscale doit aussi indiquer le nom du détenteur des renseignements, en principe une banque.
Ces projets remplacent et complètent les conventions que nous avons d'ores et déjà adoptées en date du 18 juin 2010 avec des conditions supplémentaires parce que le "Global Forum", cette fameuse revue par les pairs de l'OCDE, a estimé que les conditions de l'octroi de l'entraide administrative de la Suisse étaient par trop restrictives et qu'il fallait apporter une correction.
Si votre commission a dans un premier temps décidé au mois de septembre dernier de ne pas entrer en matière, elle est revenue sur sa décision à une large majorité de 15 voix contre 4 et 1 abstention. Elle a ensuite décidé d'entrer en matière sur ce complément aux conventions de double imposition, par 16 voix contre 6 et 1 abstention.
Nous n'avons procédé qu'à un seul vote sur l'entrée en matière, ce que nous ferons aussi tout à l'heure. Nous voterons une seule fois sur les propositions de minorité à l'alinéa 1 lettre a et à l'alinéa 1 lettre abis, que l'on retrouve dans tous les projets. Finalement, nous voterons sur chacune des conventions de double imposition.
Les propositions défendues par les deux minorités ont été rejetées à une large majorité. La première prévoit une utilisation beaucoup plus restrictive de l'entraide administrative. L'autre prévoit d'adopter ce qu'on discutera prochainement au sujet de la convention de double imposition avec les Etats-Unis, à savoir une pratique beaucoup plus restrictive.
Je vous invite à suivre la majorité de la commission et je m'exprimerai ensuite sur les deux propositions de minorité.
Kaufmann Hans · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Meine Begründung des Nichteintretensantrages gilt für sämtliche neun Doppelbesteuerungsabkommen. Wenn ich "Doppelbesteuerungsabkommen" sage, ist das allerdings nicht ganz korrekt. Es geht eben nur um die Ergänzung dieser neun Doppelbesteuerungsabkommen. Die Doppelbesteuerungsabkommen bleiben also bestehen, auch wenn wir nicht auf die Vorlagen eintreten. Denn wir haben diese neun Doppelbesteuerungsabkommen erst vor ein paar Monaten beschlossen.
Auch Sie werden wohl ein bisschen erstaunt sein, dass wir schon jetzt wieder darüber befinden müssen. Man hat uns damals doch ganz klar versichert, dass nun diese Doppelbesteuerungsabkommen den neuen Vorschriften gemäss Artikel 26 des OECD-Musterabkommens entsprechen würden. Jetzt trifft das wieder nicht zu. Schon müssen wir Ergänzungen anbringen, weil uns das sogenannte Global Forum - wenn ich richtig informiert bin, ist die Schweiz dort nicht einmal Mitglied, sondern nur Beobachter - wieder neue Vorschriften machen will, die weit über das hinausgehen, was uns eigentlich Bundesrat Merz, als er damals unsere neue Haltung zu den Doppelbesteuerungsabkommen dargelegt hat, versprochen hat. Es hiess, es müssten vier Voraussetzungen erfüllt sein und dazu gehöre eben auch, dass keine Rasterfahndungen zugelassen würden, sondern nur Einzelanfragen.
Wenn ich nun aber diese Vorlagen im Detail anschaue, dann muss ich einfach sagen: Hier geht es genau um das - um Rasterfahndungen, um Gruppenanfragen. Deshalb bin ich der Meinung, dass wir materiell nicht darauf eintreten sollten. Denn wenn man ohne Namen des Kunden und ohne Adresse einfach Informationen liefern muss, ist es durchaus möglich, dass auch sogenannte Steuerehrliche betroffen werden. Für mich ist es nicht rechtsstaatlich, wenn die Unschuldsvermutung nicht mehr gilt.
Wir müssen auch sehen: Selbst wenn wir heute eintreten, beschliessen wir eigentlich wieder über Makulatur, denn bereits in einigen Monaten werden auch diese Ergänzungen wieder überholt sein. Wir wurden ja dahingehend informiert, dass in der OECD bereits eine Erweiterung von Artikel 26 in Vorbereitung stehe, die dann eben die ganze Amtshilfe auf Gruppenanfragen ausweite. Wir werden also diese neun Abkommen schon bald wieder ändern müssen. Da muss ich Ihnen sagen: Für die Betroffenen ist das schon ein Problem mit der Rechtssicherheit, wenn alle paar Monate solche Doppelbesteuerungsabkommen geändert werden.
Noch ein Grund - und damit möchte ich schliessen -, warum ich Ihnen empfehle, nicht einzutreten: Die Ergänzungen wurden einseitig von der Schweiz gemacht, und unsere Vertragspartner haben keine entsprechenden Ergänzungen bei uns angemeldet. Wir machen das also praktisch freiwillig. Ich stelle einfach fest: Anfänglich hat es geheissen, wir müssten zehn solche Abkommen abschliessen, damit wir von der ominösen schwarzen Liste wegkämen. Jetzt sind es schon zwanzig, wahrscheinlich werden es bald dreissig sein. Für mich ist das ein unerträgliches Chaos in Bezug auf die Doppelbesteuerungsabkommen.
Da wir ja nicht unter Zeitdruck stehen, empfehle ich Ihnen eben Nichteintreten. Wir können allenfalls nach der nächsten OECD-Runde nochmals auf dieses Geschäft zurückkommen, das wäre dann eben nach dem Juni 2012 - aber bitte nicht alle drei, vier Monate eine Änderung der Doppelbesteuerungsabkommen!
Schelbert Louis · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion
Die Fraktion der Grünen beantragt, auf die Vorlage einzutreten, also der Mehrheit der Kommission zu folgen und den Nichteintretensantrag abzulehnen. Das bedeutet, dass neun weitere Doppelbesteuerungsabkommen ergänzt werden, damit sie den geltenden Standards der OECD entsprechen. Diese verlangen im grenzüberschreitenden Bankenverkehr gegenseitige erleichterte Amtshilfe.
Dieser international abgestimmten Regel zum Informationsaustausch unterstellt sich die Schweiz seit dem 13. März 2009. Daraus folgten DBA, die nicht mehr zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung unterscheiden. Wir Grünen werten dies als Fortschritt, setzen wir uns doch seit Jahren für ein Bankgeheimnis ein, das Steuerhinterzieher nicht schützt. Nun ist dieses Ziel gegenüber den Ländern der OECD erreicht.
Für Länder ausserhalb der OECD gelten immer noch andere Massstäbe - leider auch für die Steuerbehörden im Inland. Beides wollen wir Grünen noch ändern. Zur Begründung: Es zahlt sich für den Schweizer Finanzplatz aus, wenn "Weissgeldstrategie" auch heisst, gegenüber allen Ländern gleiches Recht anzuwenden. Wenn wir "alle Länder" sagen, ist natürlich die Schweiz mitgemeint. Zudem ist das eine Frage der Haltung. Wir haben Vorstösse dazu deponiert.
Allerdings fiel in den neuen Abkommen der Wortlaut zum Informationsaustausch zu restriktiv aus, die Identifizierung von Steuerpflichtigen und Banken war an zu einschränkende Bedingungen geknüpft. Das hat das sogenannte Global Forum gerügt, daher müssen die Abkommen ergänzt werden. Neu müssen Kunden und Banken einfach identifizierbar sein, eine Identifizierung kann auch ohne Namen gelingen.
Zehn solche nachgerüsteten DBA hat die Bundesversammlung im Sommer dieses Jahres gutgeheissen, neun weitere sollen nun folgen. Zurückgestellt wurde das Abkommen mit den USA. Dort sind weitere Abklärungen nötig.
Die mitbetroffenen Bankenkreise sind mit den Ergänzungen einverstanden. Ihre Vertreter wollen hier eine Öffnung. Diese Öffnung liegt auch im Interesse des Werkplatzes. Mit den Abkommen wird vermieden, dass die Unternehmen und ihr Personal im Inland und im Ausland, also doppelt, besteuert werden.
Eine Minderheit der Kommission will das Rad zurückdrehen und stellt sich gegen die Ergänzungen in den Verträgen. Das halten wir für fahrlässig und volkswirtschaftlich bedrohlich. Die Anwendung des OECD-Musterabkommens und die dadurch erfolgende Aufhebung der Unterscheidung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung sind unumkehrbar. Es ist doch so: Die OECD bestimmt die Inhalte ihrer Minimalstandards, nicht die Schweiz allein und schon gar nicht die SVP. Wir Grünen wollen nicht das wirtschaftliche Wohlergehen der Gesamtheit wegen der eigennützigen Interessen einiger Banken und wegen Steuerhinterziehern aufs Spiel setzen.
Wir treten auf die Vorlage ein und stimmen den Abkommen zu. Wir bitten Sie, das auch zu tun.
Fässler-Osterwalder Hildegard · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
Es geht hier um Ergänzungen zu bereits abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen. Diese Doppelbesteuerungsabkommen haben wir am 18. Juni 2010 verabschiedet. Es waren damals zehn, heute beraten wir neun; das DBA mit den USA ist zu Recht zurückgestellt, weil sich da doch noch einige Fragen stellen.
Warum mussten diese Doppelbesteuerungsabkommen nochmals angepasst werden? Ganz einfach, weil die Schweiz die Amtshilfe gemäss Artikel 26 des OECD-Musterabkommens zu restriktiv auslegen wollte. Eine Peer Review des Global Forum würden wir nicht kritiklos überstehen, wenn wir nicht diese Anpassungen in den bereits bestehenden DBA vornehmen würden; wir kämen wahrscheinlich wieder auf irgendeine graue, braune, schwarze oder sonst eine Liste. Bereits am 13. April dieses Jahres haben wir zehn solche abgeänderten DBA verabschiedet. Sie entsprechen nun, ebenso wie die neun vorliegenden DBA, mit den entsprechenden Änderungen international anerkannten Standards.
Die SP-Fraktion unterstützt die vorgesehenen Ergänzungen, insbesondere die sogenannte Antifrustrationsklausel, die verlangt, dass wir diese Artikel nicht so auslegen, dass sie einen wirksamen Informationsaustausch behindern: Das steht jetzt explizit in diesen Abkommen; bei jenem mit Frankreich ist es etwas anders formuliert. Es geht auch darum, dass eben Personen nicht mit Name und Adresse bekannt sein müssen, sondern dass man deren Identifikation auch auf andere Weise als durch die Angabe von Name und Adresse machen kann. Damit sind wir einverstanden. Damit wird auch klar, dass die Schweiz Steuerhinterziehern aus Partnerländern unter dem Deckmantel des Bankgeheimnisses keinen Schutz mehr bieten möchte. Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung Weissgeldstrategie der Schweiz.
Ich möchte die Gelegenheit jetzt aber generell nutzen - Sie blenden bei mir, Herr Präsident, noch drei Minuten ein, ich sehe aber, dass diese Debatte Kategorie IIIa hat. Es könnte daher sein, dass es länger dauert.
Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um generell etwas zu den DBA aus Sicht der SP zu sagen. Die Strategie des Bundesrates in Sachen DBA ist nicht klar. Wir warten schon seit geraumer Zeit auf einen entsprechenden Bericht des Bundesrates. Wir haben heute nämlich ganz verschiedene Abkommen. Diese sind verschieden bezüglich des Informationsaustauschs, bezüglich maximal zulässiger Quellensteuersätze, bezüglich Standards bei Entlastungen in der Schweiz und auch bezüglich der Definition des Begriffs "Betriebsstätte". In welche Richtung soll es also gehen? Für die Schweiz als ein Land, das im weltweiten Vergleich im Kapitalexport einen Spitzenplatz belegt und im Ausland Hunderttausende von Arbeitsplätzen schafft, haben Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung eine grosse wirtschaftliche Bedeutung und sind aus dieser Sicht zu unterstützen. Die Frage bleibt aber, ob und inwieweit die Abkommen auch noch anderen Zielen dienen sollen. Aus Sicht der SP sind folgende Ziele anzuvisieren:
1. Wir wollen eine Gleichbehandlung aller Staaten. Die WAK hat eine Motion in diesem Sinn verabschiedet, die leider hier drin nicht angenommen worden ist, was ich bedaure.
2. Wir wollen, dass ein Informationsaustausch gewährleistet wird, ohne ihn an Gegenforderungen in anderen Bereichen zu knüpfen, z. B. im Bereich der Steuersätze. Wir haben bei der Durchsicht der DBA nämlich festgestellt, dass wir umso weniger Konzessionen machen, je stärker ein Partnerland ist, aber dass wir vor allem umgekehrt umso mehr Druck für niedrigere Steuersätze und Ähnliches machen, je schwächer ein Partnerland ist. Das hat aufzuhören.
3. Wir verlangen eine Einbettung der DBA in eine umfassende Strategie zur Korruptionsbekämpfung und Förderung der guten Unternehmensführung, damit auch eine korrekte Besteuerung gewährleistet ist. Unternehmen profitieren von den DBA, sie sollen deshalb auch in die Pflicht genommen werden, z. B. durch die Garantie der guten Unternehmensführung. Das könnte die Einführung eines Compliance System, eines Country-by-Country-Reporting und eines Publish-What-You-Pay-Anforderungsprofils sowie die Einhaltung der OECD-Richtlinien für Verrechnungspreise bedeuten. Die SP wird künftig nur noch Doppelbesteuerungsabkommen zustimmen, wenn sie zur konkreten Durchsetzung der nationalen Steuergesetze auch im Partnerland beitragen und am Ort der Wertschöpfung eine angemessene Besteuerung sicherstellen. DBA mit Entwicklungs- und Schwellenländern werden wir in Zukunft ablehnen, wenn der Partnerstaat nicht das Recht auf eine Quellenbesteuerung von mindestens 10 Prozent hat oder wenn z. B. der Nullsteuersatz auf Dividenden, Zinsen und Lizenzen vorgesehen ist. Es kann nicht angehen, dass wir über Doppelbesteuerungsabkommen unseren Partnerländern Einnahmen verweigern, auf die sie angewiesen sind.
Zudem erachtet es die SP für unser Image, aber auch für unsere parlamentarische Arbeit und Unabhängigkeit als falsch, wenn wir immer erst auf Druck von aussen reagieren und unsere Strategie überdenken. Daher finden Sie auf der Fahne einen Minderheitsantrag Fässler Hildegard, zu dem ich dann in der Detailberatung noch etwas sagen möchte.
Ich bitte Sie also, nicht nur einfach das eigene Land im Auge zu haben, was durchaus korrekt ist, sondern auch die Interessen der Partnerländer zu sehen. Das sind wir diesen Ländern schuldig, insbesondere dann, wenn wir der stärkere Partner sind.
Maier Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion
Es geht um die Ergänzung von neun bereits bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen mit den bereits erwähnten Staaten. Bei all diesen neuen DBA geht es darum, Resultate aus dem ersten internationalen Review in die DBA einzuarbeiten. Die Schweiz wird, wenn wir nichts anpassen, den ersten Peer Review nicht bestehen. Bei Nichtbestehen drohen der Schweiz die üblichen angedrohten Massnahmen - das Setzen auf eine schwarze, graue oder irgendwie farbige Liste.
Bis jetzt hat die Schweiz Artikel 26 des OECD-Musterabkommens so interpretiert, dass der ersuchende Staat mit einem Amtshilfegesuch bei Verdacht auf Steuerhinterziehung oder -betrug die steuerpflichtige Person und den Informationsinhaber mit Namen und Adresse identifiziert. Offenbar hält diese Interpretation einem internationalen Review aber nicht stand. Im Verlaufe dieses Jahres wurde der Bundesrat schon einmal ermächtigt, mit anderen Staaten solche Ergänzungen auszuhandeln.
Die Grünliberalen haben diesen Ergänzungen immer zugestimmt. Für die Grünliberalen ist klar, dass sogenannte "fishing expeditions" abgelehnt werden müssen. Es kann nicht sein, dass ausländische Steuerämter auf gut Glück, ohne genaue Angaben hier in der Schweiz Steuersündige aufspüren können. Dann können wir sogleich damit anfangen, für andere Staaten direkt Steuern einzutreiben, was für uns Grünliberale nicht infrage kommt. Die steuerpflichtige Person muss klar identifiziert sein, wobei diese Identifikation auch auf andere Weise als durch Angabe des Namens und der Adresse erfolgen kann, z. B. über eine Sozialversicherungsnummer sowie den Namen und die Adresse des mutmasslichen Informationsinhabers. Dies stellt sicher, dass ausländische Ämter solche Amtshilfegesuche überhaupt nur stellen, wenn ein konkreter Verdacht oder konkrete Hinweise vorhanden sind.
Die bei jedem Abkommen jeweils zu Artikel 2 gestellten Minderheitsanträge lehnen wir ab. Der Antrag der Minderheit Baader Caspar kommt de facto jeweils einer Ablehnung der DBA-Ergänzungen gleich, weil die bestehenden DBA schon so formuliert sind, wie es diese Minderheit fordert. Damit haben wir keine Chance, den Review zu bestehen. Der Antrag der Minderheit Fässler Hildegard möchte jeweils eine Verschärfung schaffen, schafft aber primär neue Rechtsunsicherheiten. Was bedeutet "bestimmtes Verhaltensmuster" genau? Dieser Begriff ist nicht glasklar definiert und bringt neue, nichtwünschbare Unsicherheiten in die Verhandlungen. Auch dieser Minderheitsantrag muss also abgelehnt werden.
Noch eine Erwartungshaltung: Die Grünliberalen erwarten, dass der Bundesrat mit diesen ergänzten DBA auch den für 2012 anstehenden zweiten Review im Griff hat und besteht. Wir befürworten daher die neu vorliegenden Ergänzungen mit dem erwähnten Passus. Diese stellen sicher, dass der Finanz- und Werkplatz Schweiz weiterhin international konkurrenzfähig wirtschaften kann.
In diesem Sinne bitten wir Sie, auf diese Vorlage einzutreten und die Anträge der Minderheit Baader Caspar und der Minderheit Fässler Hildegard abzulehnen.
Meier-Schatz Lucrezia · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP
Wir haben uns bereits am 18. Juni 2010 mit diesen Doppelbesteuerungsabkommen auseinandergesetzt und diese damals gutgeheissen. Wir sind in der Tat davon ausgegangen, dass diese Abkommen den von der OECD entwickelten internationalen Standards im Bereich der Amtshilfe entsprechen. Sowohl im Kommentar zum OECD-Musterabkommen als auch im Kommentar zu den Tax Information Exchange Agreements wird von einem möglichst weitgehenden Informationsaustausch in Steuersachen ausgegangen. Wir haben damals dem von der OECD entwickelten Standard betreffend den steuerlichen Informationsaustausch entsprochen - oder wir glaubten mindestens, diesem Standard zu entsprechen; dies auch deshalb, weil wir sonst befürchten mussten, dass unser Land auf eine schwarze oder graue Liste gesetzt würde, was für unseren Finanzplatz verheerend gewesen wäre.
Mittlerweile haben wir - wir haben es von den Kommissionssprechern gehört - erfahren müssen, dass das Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes ein Peer Review durchführt und in der ersten Phase dieses Peer Reviews festgestellt hat, dass die Bestimmung zur erweiterten Amtshilfe, die wir in die heute zur Diskussion stehenden DBA integriert haben, den internationalen Standards doch nicht genügt. Offenbar hat das Global Forum festgehalten, dass die vereinbarten verfahrenstechnischen Anforderungen an Amtshilfegesuche zu restriktiv seien und ein mögliches Hindernis für einen effektiven Informationsaustausch darstellten.
Einmal mehr stehen wir somit im Fokus und gleichzeitig unter Druck. Der Bundesrat hat deshalb Anfang Jahr entschieden, dass diese Amtshilfepolitik in Steuersachen angepasst werden muss und dass die Anforderungen an die Identifikation der Steuerpflichtigen und der Informationsinhaber ergänzt werden müssen. Mit der Anpassung der Kriterien respektive mit der Einführung der sogenannten Antifrustrationsklausel sollten wir nun die Anforderungen erfüllen, und wir sollten davon ausgehen dürfen, dass wir die zweite Phase dieses Peer Reviews überstehen.
Es ist durchaus im Interesse unseres Landes und unserer Wirtschaft, diese Anpassung zu vollziehen; dies, obschon wir auch heute feststellen müssen, dass diese Gremien, in denen auch die Schweiz vertreten ist, egal ob Global Forum oder OECD, ihre Kriterien offenbar fortlaufend weiterentwickeln können und wir, wie andere Staaten auch, Anpassungen vornehmen müssen. Zentral für uns ist aber, dass die Konkurrenten des Schweizer Finanzplatzes die gleichen Bedingungen einhalten müssen. Das sogenannte "level playing field" ist zentral, wollen wir uns nicht Nachteile im hartumkämpften Finanzmarkt einhandeln.
Die Kommissionssprecher haben bereits in Erinnerung gerufen, dass wir dieses Jahr verschiedene DBA im Zusammenhang mit einer Ergänzung um diese Antifrustationsklausel behandelt und gutgeheissen haben. Es ist daher nur logisch, dass wir die früheren DBA, welche zurzeit in Kraft sind, dieser Anpassung unterziehen. Unsere Fraktion begrüsst und unterstützt die Anpassung und die Einführung der Antifrustationsklausel in den neun bereits genehmigten DBA, das heisst in den DBA mit Dänemark, Finnland, Grossbritannien, Katar, Luxemburg, Mexiko, Norwegen, Österreich sowie Frankreich. Die Anpassung des letztgenannten DBA dient in der Tat nur der Präzisierung, denn im DBA mit Frankreich haben wir bereits die Möglichkeit der Identifikation über eine andere Schiene als über den Namen des Steuerpflichtigen und des Informationsinhabers festgelegt.
Unsere Fraktion wird auf die Vorlage eintreten und den Anpassungen der DBA zustimmen.
Hassler Hansjörg · Mit-M · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD
Die vorgeschlagenen Ergänzungen dieser neun Doppelbesteuerungsabkommen gewährleisten, dass unser Land im steuerlichen Informationsaustausch dem internationalen Standard gerecht wird. Im Nachgang zu den Beschlüssen der G-20 im Zusammenhang mit der internationalen Finanzkrise entschied der Bundesrat, dass die Schweiz im Bereich des steuerlichen Informationsaustauschs den von der OECD entwickelten internationalen Standard übernimmt. Die Schweiz hat seither mit zahlreichen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen mit einer entsprechenden Amtshilfebestimmung paraphiert oder bereits unterzeichnet.
Das Global Forum hat den von den Staaten gewährten steuerlichen Informationsaustausch und insbesondere die Einhaltung dieses Standards überprüft. Dabei hat sich gezeigt, dass die bisher von der Schweiz als angemessen betrachteten Anforderungen an ein Amtshilfegesuch in den neun von uns genehmigten Doppelbesteuerungsabkommen zu restriktiv sind. Diese DBA sind nur dann mit dem internationalen Standard vereinbar, wenn die darin enthaltenen Anforderungen an ein Amtshilfegesuch so ausgelegt werden, dass sie einen wirksamen Informationsaustausch nicht behindern. Darum braucht es eine ergänzende Vereinbarung zu diesen Doppelbesteuerungsabkommen, die festhält, dass die steuerpflichtige Person auch auf andere Weise identifiziert werden kann als allein über ihren Namen.
Von den Gegnern der Genehmigung dieser ergänzenden Vereinbarung wird angeführt, dass die Schweiz vorauseilend handle, ohne dass es dafür triftige Gründe gebe. Das stimmt unserer Ansicht nach nicht. Die getroffene Regelung gilt für beide Partner eines Doppelbesteuerungsabkommens. Der vom Global Forum geforderte Standard muss nicht nur von der Schweiz eingehalten werden, sondern auch von allen anderen Staaten. Wir müssen auch bedenken, dass wir mit der Genehmigung dieser Regelung kein Neuland betreten. Wir haben in der Sondersession dieses Jahres bereits zehn Doppelbesteuerungsabkommen mit dieser Regelung der Amtshilfe angepasst und angenommen. Es ist nicht einzusehen, warum wir dies bei den nun zur Diskussion stehenden Abkommen nicht auch machen sollten.
Die Gegner dieser Regelung behaupten weiter, der Persönlichkeitsschutz sei mit der neuen Regelung nicht mehr gewährleistet. Für uns geht der Persönlichkeitsschutz nicht so weit, dass wir ausländische Steuerbetrüger schützen müssen. Mit der Platzierung von Geldern auf Schweizer Banken wollen die Anleger zum Teil ihr Vermögen dem Fiskus entziehen. Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern das ist unrechtmässig und muss nicht geschützt werden. Arbeitsplätze aufgrund dieser unrechtmässigen Geldanlagen erhalten zu wollen ist ein falscher Ansatz und ist unglaubwürdig. Wir brauchen in Zukunft einen sauberen Finanzplatz Schweiz und klare Transparenz mit einer Weissgeldstrategie. Der Finanzplatz Schweiz wird langfristig mit einer transparenten Informationspolitik in diesem Bereich besser fahren und bei anderen Staaten wieder an Vertrauen gewinnen. Das wissen auch die Banken selber. Die Bankiervereinigung unterstützt deshalb auch die zur Diskussion stehenden Anpassungen bei den Amtshilfevoraussetzungen.
Es geht letztendlich auch um die Stabilisierung des Wirtschaftsstandortes Schweiz ganz allgemein. Es kann nicht in unserem Interesse liegen, mit einer uneinsichtigen und sturen Haltung unseren Wirtschaftsstandort aufs Spiel zu setzen. Unsere Wirtschaft ist wegen der Frankenstärke ja bereits genug unter Druck. Wir sollten mit unserem Wirtschaftsstandort nicht spielen, dafür sind uns unsere Arbeitsplätze viel zu wichtig. Es braucht, wie immer, vernünftige Entscheide, und dazu gehören auch diese Anpassungen der zur Diskussion stehenden Doppelbesteuerungsabkommen.
Darum stimmen wir von der BDP diesen Ergänzungen zu.
Noser Ruedi · Mit-M · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion
Wir haben im März 2009 mit der Beratung der Doppelbesteuerungsabkommen gemäss OECD-Standard begonnen. Heute sind 31 unterzeichnet, 14 sind in Kraft. Wir behandeln also heute in keiner Art und Weise ein neues Thema. Wir sind also bei einem operativen Tagesgeschäft, das man bei Lichte betrachtet eigentlich durchwinken könnte.
Warum schliesst die Schweiz Doppelbesteuerungsabkommen ab? Da geht es nicht in erster Linie um den Finanzplatz, sondern es geht um die ganze Wirtschaft. Die Exportindustrie ist für jeden Arbeitsplatz in diesem Lande auf Doppelbesteuerungsabkommen angewiesen. Da geht es auch wieder einmal darum, das Verhältnis etwas aufzuzeigen: Wir haben in etwa 200 000 Leute, die im Finanzsektor arbeiten, und wir werden vermutlich über 1,5 Millionen Menschen haben, die in der Exportindustrie arbeiten. Wenn man hier vonseiten der SP viele, viele Bedingungen stellt, dann ist das nicht anders zu verstehen, als wenn es heissen würde: Unter diesen Bedingungen sind wir bereit, die Arbeitsplätze in unserem Land zu behalten, und sonst nicht. Das wird nämlich damit gesagt.
Ich gestatte mir vielleicht auch noch die Bemerkung, dass es eine etwas komische Auffassung ist, wenn man davon ausgeht, dass die andere Seite nicht in der Lage ist, ihre eigenen Interessen zu wahren. Ich wäre etwas vorsichtig, hier in der Schweiz zu sagen, wir müssten unsere Interessen und auch die des anderen gleichzeitig vertreten. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass so keine guten Verträge entstehen.
Dann sind wir einem Review aus dem Global Forum ausgesetzt, und es besteht ein gewisses Risiko, dass wir wieder auf irgendwelche Listen gesetzt werden, wenn wir dieses Review nicht bestehen. Damit ist ein bestimmtes Risiko verbunden, dass diese Listen von irgendwelchen Staaten dazu gebraucht werden, irgendwelche Retorsionsmassnahmen im Finanztransfer gegen uns zu ergreifen. Wir können uns das als Land mit drei Millionen Angestellten gar nicht leisten. Wir sind total vernetzt und darauf angewiesen, dass Waren, Finanzströme, aber auch Personalströme eigentlich ohne grosse Probleme unter den Ländern fliessen.
Das Global Forum dürfen wir auch nicht nur negativ sehen. Ich möchte betonen, Herr Kaufmann, dass wir dort Mitglied sind. Im Global Forum sind 105 Länder vertreten, unter anderem zum Beispiel auch unser Konkurrent Singapur. Er muss sich dem Review auch stellen. Demgegenüber sind in der OECD 34 Länder vertreten, und unser Konkurrent Singapur ist dort zum Beispiel nicht vertreten. Das heisst also: Wenn das Global Forum bei uns ein Review macht, muss das für die Schweiz gar nicht unbedingt ein Nachteil sein; es könnte an und für sich auch ein Vorteil sein.
Darum ist die FDP-Liberale Fraktion dafür, dass wir der Mehrheit zustimmen und eintreten.
Ich gestatte mir, noch kurz zu den beiden Minderheitsanträgen zu sprechen. Der Antrag der Minderheit Baader Caspar ist aus meiner Sicht ein verkappter zweiter Nichteintretensantrag. Wenn man dem Antrag der Minderheit Baader Caspar zustimmt, wird man das Review des Global Forum nicht bestehen. Das Bestehen dieses Reviews ist aber der Grund für diese Vorlage. Von daher möchte ich auf diesen Antrag nicht weiter eingehen.
Ich möchte aber noch auf die Argumente der Minderheit Fässler Hildegard eingehen. Wir befassen uns bei der Überarbeitung der ausgehandelten Doppelbesteuerungsabkommen jetzt mit der Zielsetzung, diese Reviews zu bestehen. Es ist auch richtig, dass man aus Sicht der SP sagen könnte, man hätte den einen oder anderen strategischen Entscheid auch separat und früher treffen können. Nur ist hier die Frage zu stellen: Wann ist der richtige Zeitpunkt, um einen solchen Entscheid zu fällen? Wir haben nun mal 2008 und 2009 die Doppelbesteuerungsabkommen so ausgehandelt, wie sie jetzt sind. Nun kommen die Ergänzungen dazu. Parallel dazu gibt es Verhandlungen mit den USA. Hier möchte ich übrigens betonen: Wer einfach die Doppelbesteuerungsabkommen mit allen Staaten identisch gestalten möchte, verkennt zum Beispiel, dass wir während fünfzig Jahren ein anderes Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA hatten als mit den restlichen Ländern. Auch hier ist die strategische Frage zu stellen, ob es wirklich sinnvoll ist, alles identisch zu machen. Wir haben das nämlich während fünfzig Jahren unterschiedlich gemacht.
Weiter ist es so, dass in der OECD neue Standards diskutiert werden. Wir denken, dass sie vielleicht im Frühling, im Sommer oder im September auf dem Tisch liegen. Dann hat uns die Bundesrätin in der Kommission darüber informiert, dass sie an verschiedenen Berichten arbeite, die zum Teil auch Themen beinhalten, die Frau Fässler angesprochen hat. Es geht darum, wie die Amtshilfe und die Rechtshilfe gestaltet sein sollen; es geht um Doppelbesteuerungsabkommen mit Entwicklungsländern. Es gibt noch weitere Berichte, z. B. über die Weissgeldstrategie. Wenn diese Berichte und die OECD-Entscheide vorliegen, ist es vielleicht an der Zeit, eine neue Auslegeordnung zu machen. Ich möchte Frau Fässler dabei Recht geben: Vielleicht sollten wir eine Strategie haben, bevor der Druck zu gross ist. Wenn diese Auslegeordnung gemacht wird, sollten wir die Entscheide treffen, die nötig sind. Dann sollte in drei Jahren ein Review stattfinden, ohne dass wir dabei in Hektik ausbrechen müssen.
Insofern unterstütze ich Frau Fässler. Aber der Antrag kommt zur Unzeit. Das ist etwas, was wir anschauen und aufbauen können, wenn diese Dokumente vorliegen. Es hat keinen Sinn, dass wir uns an einen OECD-Standard anlehnen und in vorauseilendem Gehorsam versuchen, alle zukünftigen Versionen schon abzubilden, wo wir noch gar nicht wissen, wohin es geht.
Darum bitten wir von der FDP-Liberalen Fraktion Sie, immer mit der Mehrheit zu stimmen und die Minderheitsanträge Baader Caspar sowie Fässler Hildegard bei allen DBA abzulehnen.
Widmer-Schlumpf Eveline · VPBR-F · Bundesrat · Graubünden
Wir haben am 18. Juni 2010 Änderungsprotokolle zu den bestehenden DBA mit Dänemark, Finnland, Frankreich, Grossbritannien, Katar, Luxemburg, Mexiko, Norwegen, Österreich und den USA hier im Parlament verabschiedet. Wir haben dort die Regelung gemäss Artikel 26 des OECD-Musterabkommens übernommen. Bis auf das Abkommen mit den USA sind heute alle Abkommen in Kraft.
Wir beantragen Ihnen nun, diese neun bzw. zehn Abkommen so anzupassen, dass sie dem Standard der OECD entsprechen und damit auch Peer-Review-tauglich sind.
Am 6. April 2011 haben wir Ihnen in unserer Botschaft aufgezeigt, dass wir mit der sehr engen Auslegung der Identifikation des Steuerpflichtigen auf der einen Seite und des Informationsinhabers auf der anderen Seite Probleme haben, indem wir in acht dieser Abkommen ausdrücklich sagen: Identifiziert werden muss mit dem Namen sowohl des Steuerpflichtigen als auch des Informationsinhabers. Das wurde von der OECD bzw. vom Global Forum als zu restriktive Auslegung aufgefasst. Man hat zu Recht darauf hingewiesen, dass auch über andere Merkmale identifiziert werden soll, die zum Teil mindestens so sicher sind wie ein Name. Wenn Sie nun - ohne Herrn Nationalrat Müller hier nahetreten zu wollen - den Namen "Hans Müller" bei Google eingeben, gibt es zwei Millionen oder mehr Hinweise. Wenn Sie eine Identifikationsnummer oder eine AHV-Nummer eingeben, gibt es nur einen Hinweis. Man kann jemanden also besser identifizieren als mit einem Namen. Dem wollen wir mit der Anpassung Rechnung tragen. Wir haben im Übrigen verschiedene Abkommen bereits im Juni 2011 so angepasst, in zehn Abkommen ist die Antifrustrationsklausel eingefügt worden - zugegebenermassen ist dies, wie Herr Nationalrat Darbellay gesagt hat, nicht gerade ein wunderbares Wort; aber es ist nun einmal so, der Sachverhalt wird nun einmal so benannt, und es hat keinen Wert, das Wort zu ändern und wieder neue Konfusion zu schaffen.
Wir wollen also den Steuerpflichtigen auch auf eine andere Art und Weise, aber selbstverständlich auf eine genügende Art und Weise identifizieren, nicht nur über den Namen. Dasselbe soll für den Informationsinhaber gelten.
Herr Nationalrat Kaufmann, es geht hier in keiner Art und Weise um eine Rasterfahndung oder irgend so etwas. Es ist selbstverständlich, dass auf beiden Seiten eine genügende Identifikation vorhanden sein muss, also vor allem auf der Seite des Steuerpflichtigen, dann aber auch auf der Seite des Informationsinhabers. Es ist auch so, dass solche Amtshilfegesuche nur bei begründetem Verdacht überhaupt behandelt werden; aber das weiss Herr Nationalrat Kaufmann an sich. Es ist auch nicht freiwillig. Wir machen das nicht, weil wir das gerne machen, sondern wir tun es, weil es Voraussetzung ist, dass wir standardkonform sind und den Peer Review 2 passieren können. Wir machen das so, wie wir es in unserem politischen Prozess vorgesehen haben, d. h. mit dem Parlament und dann mit einem fakultativen Referendum. Andere Staaten haben andere Prozesse, sie müssen oder dürfen damit nicht ins Parlament gehen, sondern haben die Möglichkeit, auf Ministerebene zu entscheiden. Die Verständigungsvereinbarung, die am Schluss steht und die eine Verwaltungsvereinbarung ist, ist aber für beide Staaten selbstverständlich notwendig, also nicht nur für uns.
Wir möchten Sie bitten, dieser Botschaft zuzustimmen und die neun DBA und dann auch das zehnte - dasjenige mit den USA, das im Januar bzw. bei Ihnen im März zur Diskussion stehen wird - zu genehmigen. Ich bitte Sie also, zuerst einmal einzutreten und dann auch zuzustimmen, damit wir im Januar in diese Peer-Review-2-Phase eintreten können. Wenn wir es nicht schaffen, diese zwanzig Abkommen bis im Januar durch das Parlament zu bringen, dann wird es schwierig, überhaupt in die Peer-Review-2-Phase hineinzukommen.
Noch etwas zu den Berichten, Herr Nationalrat Noser hat darauf hingewiesen: Frau Nationalrätin Fässler, wir versuchen Entscheidgrundlagen zu schaffen, um dann auch den Weg aufzuzeigen, den wir in diesem ganzen Amtshilfeverfahren und im ganzen Verfahren Steuerbetrug/Steuerhinterziehung gehen wollen. Wir werden im Januar 2012 einen Bericht Weissgeldstrategie vorlegen. Wir werden Ihnen einen Bericht zur Frage TIEA/DBA mit Entwicklungsländern erstellen. Diesen Bericht werden Sie im März erhalten; ich hoffe, dass Sie ihn dann auch in der Session diskutieren können. Wir werden Ihnen auch einen Bericht zur Frage Amtshilfe/Rechtshilfe machen und die entsprechenden Grundlagen liefern. Heute beruht die Amtshilfe auf einem Bundesbeschluss, die Rechtshilfe hat eine gesetzliche Grundlage. Es stellt sich hier dann auch wieder die Frage Steuerbetrug/Steuerhinterziehung. Auch hierzu wollen wir Ihnen einen Bericht machen, und zwar bis im Sommer. Wenn wir all diese Entscheidgrundlagen haben, haben wir auch die Möglichkeit, wirklich einmal seriös festzulegen, wie wir in diesem ganzen Bereich weitergehen wollen. Ich möchte Sie bitten, noch etwas Geduld zu haben. Bis im Sommer sind die Grundlagen beieinander, und dann können wir eine sehr interessante politische Diskussion führen.
Ich möchte Sie also bitten, auf diese Vorlage einzutreten und mindestens einmal die Beschlussentwürfe zu den neun DBA anzunehmen, damit wir im Januar 2012 die Anforderungen des Peer Review 2 erfüllen und dann eben auch die notwendigen Grundlagen für unsere Unternehmen schaffen können.
Müller Philipp · Mit-M · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Ich möchte Ihnen noch ein kurzes Stimmungsbild aus der Kommission vermitteln, im Zusammenhang mit den Vorbehalten, die beim Eintreten insbesondere von Frau Fässler geäussert wurden. Die Kommission hat gerügt, dass eine Strategie fehle, dass wir im Bereich der Doppelbesteuerung mittlerweile sechs verschiedene Sorten von Abkommen hätten. Wir haben Abkommen ohne Amtshilfebestimmungen, wir haben Abkommen gemäss OECD-Standard, Stand März 2009, wir haben Abkommen im Sinne des Peer Reviews, wie sie heute zum Beschluss vorliegen, wir haben Abkommen, die noch überhaupt nicht den OECD-Standards entsprechen, wir haben Abkommen mit Deutschland und England mit Zusätzen im Bereich der Abgeltungssteuer, und wir haben eine sechste Gruppe von Abkommen, die auf uns zukommen wird, nämlich jene im Stil des Abkommens mit den USA - Stichwort Gruppenanfragen.
Noch etwas, was ich auch gehört habe und kommentieren möchte - es war auch in der Kommission ein Thema -: Wenn wir derartige Abkommen aushandeln, dann können wir natürlich nicht die Interessen der Gegenpartei wahrnehmen, das ist einfach so, Frau Fässler. Dann müssen wir es auch akzeptieren, wenn die Gegenpartei, beispielsweise Georgien, keine Amtshilfebestimmungen will; das haben wir zu akzeptieren. Die Alternative ist dann halt einfach überhaupt kein Abkommen. Da bewegen wir uns natürlich auf einem gefährlichen Terrain, denn letztlich sind derartige Abkommen, die notabene zur Vermeidung der doppelten Besteuerung abgeschlossen werden, sehr essenziell und wichtig für unsere Exportwirtschaft. Einfach nur Abkommen abzuschliessen, die den Partner begünstigen respektive die Gesetzgebung der Partnerstaaten durchsetzen sollen, könnte für die Arbeitsplätze hier in der Schweiz sehr schnell problematisch werden. Daher noch dieses kurze Stimmungsbild aus der Kommission, wobei auch noch zu erwähnen ist, dass uns der Bundesrat hier ja einen Bericht im Sinne der Weissgeldstrategie und im Sinne der zukünftigen Strategie bei diesem ganzen Themenbereich versprochen hat.
Abstimmung
Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Wir stimmen über den Nichteintretensantrag der Minderheit Kaufmann ab.
Abstimmung - Vote
Für Eintreten ... 123 Stimmen
Dagegen ... 43 Stimmen
Walter Hansjörg · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
1. Bundesbeschluss über eine Ergänzung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Dänemark
1. Arrêté fédéral concernant un complément à la convention contre les doubles impositions entre la Suisse et le Danemark
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, art. 1, 3
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 2
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Baader Caspar, Aeschi Thomas, Flückiger, Kaufmann, Rime, Walter Hansjörg, Wandfluh)
Abs. 1 Bst. a
a. die steuerpflichtige Person identifiziert, wobei diese Identifikation durch Angabe des Namens und der Adresse erfolgen muss; und
Antrag der Minderheit
(Fässler Hildegard, Birrer-Heimo, Kiener Nellen, Leutenegger Oberholzer, Pardini, Schelbert)
Abs. 1 Bst. abis
abis. steuerpflichtige Personen aufgrund eines bestimmten Verhaltensmusters bezeichnet; und
Art. 2
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Baader Caspar, Aeschi Thomas, Flückiger, Kaufmann, Rime, Walter Hansjörg, Wandfluh)
Al. 1 let. a
a. il identifie le contribuable, cette identification doit être établie par le nom et l'adresse; et que
Proposition de la minorité
(Fässler Hildegard, Birrer-Heimo, Kiener Nellen, Leutenegger Oberholzer, Pardini, Schelbert)
Al. 1 let. abis
abis. il désigne le contribuable sur la base d'un modèle de comportement prédéfini; et que
Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Der Antrag der Minderheit Baader Caspar zu Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a und der Antrag der Minderheit Fässler Hildegard zu Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe abis betreffen alle neun Bundesbeschlüsse. Ich beantrage Ihnen daher, dass wir eine einzige Debatte und eine einzige Abstimmung durchführen, die für alle neun Bundesbeschlüsse gilt. - Sie sind damit einverstanden.
Im Anschluss führen wir für alle neun Bundesbeschlüsse je eine Gesamtabstimmung durch.
Baader Caspar · Mit-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich bitte Sie, der Minderheit Baader Caspar zu folgen. Sie will eigentlich bei allen Abkommen dasselbe, nämlich die Erleichterung der Identifikation des Bankkunden "auch auf andere Weise als durch Angabe des Namens", wie es im Entwurf des Bundesrates heisst, streichen: konkret beim Abkommen mit Frankreich in Artikel 2 Absatz 1, bei den übrigen Abkommen in Artikel 2 Absatz 1 Litera a.
Die Minderheit hat den Entscheid des Bundesrates vom 13. März 2009, dass die Schweiz ihre Amtshilfepraxis in den DBA Artikel 26 OECD anpasst, zur Kenntnis genommen. Dies bedeutet aber, dass die Amtshilfe auf Gesuch hin nur erteilt wird, wenn der Gesuchsteller eine doppelte Voraussetzung erfüllt, nämlich wenn er den Namen und die Adresse des Bankkunden bekanntgibt und den Namen und die Adresse des Informationsträgers, also der Bank oder des Finanzinstitutes, nennt. Von dieser Praxis soll jetzt - wie bereits in der Sondersession 2011 für weitere neun Abkommen - einseitig mit einem internen Bundesbeschluss abgewichen worden, und es soll dem Druck des Global Forum nachgegeben werden. Dagegen wehren wir uns aus folgenden drei Gründen.
1. Wir haben mit neun Vertragsstaaten Doppelbesteuerungsabkommen mit einer Amtshilfeklausel nach Artikel 26 des Musterabkommens der OECD abgeschlossen. Das sind bilaterale Verträge! Auch unsere Vertragsstaaten waren mit der Formulierung und dieser Art und Weise der Amtshilfe gemäss den DBA einverstanden. Es geht einfach nicht an, dass sich eine Art "Übergremium", dieses Global Forum, in die Vertragsautonomie souveräner Staaten, also der Schweiz und unserer Vertragspartner, einmischt.
2. Der Verzicht auf das doppelte Erfordernis des Namens und der Adresse des Bankkunden und der Bank stellt eine weitere Lockerung des Bankkundengeheimnisses und damit eine weitere Preisgabe des Schutzes der Privatsphäre unserer Bankkunden dar. Unser Finanzplatz ist schon stark unter Druck geraten und muss Tausende von Arbeitsplätzen abbauen. Diese Bundesbeschlüsse schwächen unseren Finanzplatz zusätzlich. Sie werden dazu führen, dass Neugelder aus dem Mittleren und Fernen Osten nicht mehr in die Schweiz kommen, sondern von unseren eigenen Bankinstituten auf asiatische Finanzplätze in dortige Tochtergesellschaften unserer Institute umgeleitet werden. Das sind nicht alles Schwarzgelder, sondern wir haben viele Bankkunden gehabt, die einfach den Schutz der Privatsphäre in unserem Land geschätzt haben. Anscheinend soll der Schutz dieser Privatsphäre nicht mehr gewährleistet werden. Durch diese Umlagerung neuer Anlagegelder auf andere Finanzplätze gehen unserem Finanzplatz nicht nur grosse Anlagevermögen verloren, sondern das wird in Zukunft zu einer weiteren starken Reduktion der Arbeitsplätze in der Schweiz, in unserem Finanzsektor, führen.
3. Besonders störend ist die fehlende Gegenseitigkeit. Da nützt es nichts, das schönzureden. Die juristische Konstruktion ist klar. Es wird darauf verzichtet, dass das doppelte Erfordernis für Namen und Adresse sowohl des Bankkunden als auch der Bank in die Doppelbesteuerungsabkommen selbst aufgenommen wird. Mit den uns vorliegenden Bundesbeschlüssen verzichten wir nur einseitig, ohne völkerrechtliche Verpflichtung zur Gegenseitigkeit. Das bedeutet im Klartext, dass die Schweiz ihren Vertragspartnern künftig Auskunft geben müssen wird. Umgekehrt werden unsere Vertragspartner uns keine Auskunft geben müssen. Denken Sie insbesondere an das Vereinigte Königreich mit seinen Off-shore-Plätzen.
Ich bitte Sie deshalb im Interesse unserer Arbeitsplätze im Finanzbereich, die Anträge meiner Minderheit zu unterstützen.
Fässler-Osterwalder Hildegard · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
Ich möchte Sie im Namen der SP-Fraktion bitten, den Minderheitsantrag Baader Caspar abzulehnen, und zwar mit dem genau gleichen Argument: Wenn wir die Auslegeordnung, wann wir Amtshilfe gewähren, so restriktiv handhaben, wie das ursprünglich gemeint war und wie das Herr Baader jetzt wieder beantragt, dann kommen wir nicht durch dieses Peer Review, dann kommen wir auf eine graue, schwarze oder sonst wie farbige Liste. Das gefährdet dann unsere Arbeitsplätze, und das schadet dann dem Image unseres Landes enorm. Deshalb sollten wir auf diesen Minderheitsantrag verzichten.
Ich möchte Sie also dringend bitten, diesem Minderheitsantrag nicht stattzugeben, hingegen dem Antrag der Minderheit Fässler Hildegard zuzustimmen. Es geht darum, dass in einer gewissen Form auch Gruppenanfragen möglich sein sollen. Nun hat Herr Thomas Maier beim Eintreten gesagt, ein "bestimmtes Verhaltensmuster", das sei eine unklare Formulierung. Damit hat er im Prinzip Recht. Nur haben wir bereits in der WAK lesen können, was genau hinter diesem Begriff steht, und wenn es Sie interessiert, kann ich Ihnen das gerne ausführen. Es gibt ganz konkrete Kriterien, die diesen Ausdruck ausfüllen und besagen, was ein "bestimmtes Verhaltensmuster" ist.
Darum empfehle ich Ihnen, diesen Minderheitsantrag hier schon aufzunehmen. Ich bin es langsam satt, immer nur nachvollziehen zu müssen, zu tun, was uns von aussen aufgezwungen wird. Ich finde es entwürdigend, nachhinkend legiferieren zu müssen. Es ist viel selbstbewusster, wenn man vorausschaut und dass man, wenn man schon weiss, dass die OECD in Richtung dieser Gruppenanfragen arbeitet, das autonom, selbstständig in der eigenen Gesetzgebung festlegt. Das ist der Grund, warum ich Ihnen beantrage, dieser Minderheit zu folgen. Das wird uns auch davor schützen, dass wir schon in nächster Zeit diese neun und alle anderen möglichen DBA wieder erneuern müssen.
Zu Herrn Philipp Müller möchte ich noch etwas sagen hinsichtlich der Frage, ob es intelligent ist, dem Partner auch Gegenrechte zuzugestehen: Mir geht es um eine kohärente Aussen- und Aussenwirtschaftspolitik. Man kann nicht auf der einen Seite mit Entwicklungs- und Schwellenländern zusammenarbeiten, dort zusammen mit der Deza usw. Entwicklungsprogramme lancieren und diesen Ländern auf der anderen Seite über Doppelbesteuerungsabkommen für sie notwendige Steuergelder entziehen. Das ist die Idee; es geht nicht darum, bei einem auch starken Partner irgendwie nachzugeben, sondern es geht darum, bei Partnern, die eben nicht so stark sind, eine kohärente Aussen- und Aussenwirtschaftspolitik zu machen. Das ist der Grund, weshalb ich gesagt habe, dass wir auch die Anliegen des Partners anschauen sollten. Im Übrigen ist es immer intelligent, wenn man bei einem Abkommen die Partner ernst nimmt und sie nicht übers Ohr haut. Ich meine jetzt nicht, dass das hier geschehen würde, aber wenn man sie mehr als nötig schlechterstellt, wird sich das eines Tages rächen. Ich zähle dazu z. B. auch Quellensteuern in der Höhe von null Prozent.
Das sind meine Bemerkungen zu den Voten der Vorredner. Ich möchte Sie bitten, hier autonom, selbstständig, in Eigenverantwortung einen Schritt zu tun und nicht immer erst auf Druck von aussen.
Widmer-Schlumpf Eveline · VPBR-F · Bundesrat · Graubünden
Ich möchte Sie bitten, den Minderheitsantrag Baader Caspar abzulehnen.
Warum sind wir überhaupt heute hier und diskutieren über diese Antifrustrationsklausel und die entsprechenden Ergänzungen? Im Jahr 2009 haben wir den OECD-Standard übernommen, den Vorbehalt dazu aufgehoben, und haben dann DBA verhandelt, immer mit ganz restriktiver Bestimmung: Auf der Seite der Steuerpflichtigen muss der Name gegeben sein, auf der Seite des Informationsinhabers auch. Nur dann wird Amtshilfe gewährt, selbstverständlich neben anderen Voraussetzungen, die auch gegeben sein müssen. Das war aber nicht im Sinne des OECD-Standards, der weiter ist, der eben auch weiter gehende Identifikationen zulässt, sie auf einem anderen Weg zulässt.
Jetzt haben wir das aber intern so diskutiert, in unseren Botschaften so gehabt, es wurde auch so abgestimmt. Um das jetzt korrekt zu ergänzen, führen wir überhaupt diese Diskussion hier im Parlament, um also die DBA mit dieser Ergänzung gerichtsstandsfest zu machen. Andere Staaten haben nicht die gleichen Prozeduren, andere Staaten können solche Ergänzungen, die ja nicht materielle Ergänzungen sind, von sich aus auf Ministerebene oder auf Regierungsebene machen. Wir machen es über das Parlament. Aber selbstverständlich, Herr Baader, ist das völkerrechtskonform, ist es völkerrechtlich richtig und auch gerichtsstandsfest, wenn wir diese Verständigungsvereinbarungen abgeschlossen haben. Wenn Sie nur eines dieser Abkommen anschauen, sehen Sie auch, dass durchaus Gegenseitigkeit gegeben ist, sobald wir diese Verständigungsvereinbarungen beidseitig unterzeichnet haben.
Ich möchte Sie wirklich bitten, diesen neun Abkommen zuzustimmen, die ja nichts anderes enthalten oder aufnehmen als die zehn Abkommen, denen Sie im Sommer bereits zugestimmt haben.
Noch zur Frage der Gruppenanfragen, zu dieser Diskussion, die auf OECD-Ebene jetzt geführt wird: Die OECD hat den OECD-Standard neu ausgelegt, sage ich jetzt einmal. Es steht aber noch nicht ganz fest, wie aufseiten des Informationsinhabers die Anforderungen sein sollen, ob man dort auch Verhaltensmusteranfragen oder Gruppenanfragen bezüglich Fehlverhaltens verlangt. In jedem Fall ist das noch in Diskussion. Man weiss, dass beabsichtigt ist, das auf Mitte 2012 oder auf Beginn 2013 in Kraft zu setzen. Tatsache ist, dass heute kein Staat diese Gruppenanfragen kennt und wir der Auffassung sind, dass wir nicht die Ersten sein sollten, die solche zulassen, weil hier noch eine Entwicklung möglich ist.
Ich bitte Sie, die neun Abkommen zu genehmigen, ihnen zuzustimmen und damit etwas zu schaffen, was die Unternehmen dringendst nötig haben, damit sie nächstes Jahr nicht noch mehr Schwierigkeiten haben, als sie ohnehin haben.
Müller Philipp · Mit-M · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Die Kommissionsmehrheit bittet Sie, beide Minderheitsanträge abzulehnen; der Antrag Baader Caspar wurde in der Kommission mit 15 zu 7 Stimmen und der Antrag Fässler Hildegard mit 16 zu 7 Stimmen abgelehnt.
Kurz gesagt: Wenn Sie die Minderheit Baader Caspar unterstützen würden, käme das einem Nichteintreten gleich, dann bräuchten wir heute keinen Beschluss für diese Abkommen. Wir wären also wieder auf dem Stand vom März 2009, das heisst, wir würden den Global-Forum-Standards nicht entsprechen. Das wäre die Konsequenz der Annahme des Minderheitsantrages Baader Caspar, und das würde keinen Sinn machen, denn wir sind ja mit den Abkommen vom April dieses Jahres bereits im Sinne dieses OECD-Standards weiter gegangen.
Zum Minderheitsantrag Fässler Hildegard ist zu sagen, dass in diesem Zusammenhang mit den USA Verhandlungen über Gruppenanfragen, Verhaltensmuster usw. laufen. Es ist auch davon auszugehen, dass in absehbarer Zeit die OECD mit etwelchen Forderungen in diesem Bereich kommen wird. Aber es kann nicht sein, dass wir schon heute einseitig etwas Derartiges in unsere Bundesbeschlüsse hineinschreiben, ohne genau zu wissen, was denn konkret kommen wird, ohne genau zu wissen, wie die Formulierung sein wird. Wir sollten hier nicht einen Schritt tun, den wir später allenfalls bereuen werden, insbesondere unter dem Aspekt der Reziprozität.
Ich bitte Sie also, der Kommissionsmehrheit zu folgen und beide Minderheitsanträge abzulehnen.
Darbellay Christophe · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Fraktion CVP-EVP
A l'article 2, nous avons deux propositions de minorité: une proposition de la minorité Baader Caspar et une proposition de la minorité Fässler Hildegard.
Selon la proposition de la minorité Baader Caspar, il s'agit de refuser qu'il y ait d'autres moyens d'identification d'un contribuable que le nom et l'adresse. C'est par conséquent un refus pur et simple d'entrer en matière sur le projet de complément que souhaite le Conseil fédéral. Dans le fond, il s'agit de fermer la porte à une solution. Il ne faudrait pas croire que ce que l'on fait ici est simplement une convention de double imposition pour arranger la situation des banques. C'est véritablement un instrument pour toute l'industrie d'exportation qui est, comme vous le savez tous et nous en conviendrons encore cet après-midi, confrontée à des problèmes importants.
La proposition de la minorité Baader Caspar interprète de manière extrêmement restrictive les conditions d'octroi de l'entraide administrative. Elle n'est pas une solution. Elle empire le problème au lieu de le résoudre.
Quant à la proposition de la minorité Fässler Hildegard, elle consiste à anticiper peut-être une revendication future d'autres Etats. Elle consiste à mettre en perspective ce qu'on souhaite vraisemblablement faire avec les Etats-Unis. Mais nous aurons l'occasion d'en discuter ces prochains temps, tant en commission qu'ici. Il n'y a pas de raison de concéder quelque chose qu'on ne nous demande pas. Nous ferions preuve ici d'un zèle absolument excessif qui n'est pas nécessaire.
En commission, la proposition défendue par la minorité Baader Caspar a été rejetée par 15 voix contre 7. La proposition de la minorité Fässler Hildegard l'a été également par 15 voix contre 7.
Walter Hansjörg · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Die CVP/EVP-Fraktion, die FDP-Liberale Fraktion und die grüne Fraktion unterstützen bei Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a den Antrag der Mehrheit. Bei Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe abis unterstützen die CVP/EVP-Fraktion und die FDP-Liberale Fraktion ebenfalls den Antrag der Mehrheit, die grüne Fraktion hingegen den Antrag der Minderheit.
Abstimmung
Abs. 1 Bst. a - Al. 1 let. a
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 122 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 46 Stimmen
Abstimmung
Abs. 1 Bst. abis - Al. 1 let. abis
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 111 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 55 Stimmen
Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 122 Stimmen
Dagegen ... 46 Stimmen
Verfahrensbeitrag
2. Bundesbeschluss über eine Ergänzung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Finnland
2. Arrêté fédéral concernant un complément à la convention contre les doubles impositions entre la Suisse et la Finlande
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, art. 1, 3
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 2
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Baader Caspar, Aeschi Thomas, Flückiger, Kaufmann, Rime, Walter Hansjörg, Wandfluh)
Abs. 1 Bst. a
a. die steuerpflichtige Person identifiziert, wobei diese Identifikation durch Angabe des Namens und der Adresse erfolgen muss; und
Antrag der Minderheit
(Fässler Hildegard, Birrer-Heimo, Kiener Nellen, Leutenegger Oberholzer, Pardini, Schelbert)
Abs. 1 Bst. abis
abis. steuerpflichtige Personen aufgrund eines bestimmten Verhaltensmusters bezeichnet; und
Art. 2
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Baader Caspar, Aeschi Thomas, Flückiger, Kaufmann, Rime, Walter Hansjörg, Wandfluh)
Al. 1 let. a
a. il identifie le contribuable, cette identification doit être établie par le nom et l'adresse, et que
Proposition de la minorité
(Fässler Hildegard, Birrer-Heimo, Kiener Nellen, Leutenegger Oberholzer, Pardini, Schelbert)
Al. 1 let. abis
abis. il désigne le contribuable sur la base d'un modèle de comportement prédéfini; et que
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 121 Stimmen
Dagegen ... 45 Stimmen
Verfahrensbeitrag
3. Bundesbeschluss über eine Ergänzung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Frankreich
3. Arrêté fédéral concernant un complément à la convention contre les doubles impositions entre la Suisse et la France
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, art. 1, 3
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 2
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit I
(Baader Caspar, Aeschi Thomas, Flückiger, Kaufmann, Rime, Walter Hansjörg, Wandfluh)
Abs. 1
... wobei diese Identifikation durch Angabe des Namens und der Adresse erfolgen muss.
Antrag der Minderheit II
(Fässler Hildegard, Birrer-Heimo, Kiener Nellen, Leutenegger Oberholzer, Pardini, Schelbert)
Abs. 1
... erfolgen kann. Steuerpflichtige Personen können auch aufgrund eines bestimmten Verhaltensmusters identifiziert werden.
Art. 2
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité I
(Baader Caspar, Aeschi Thomas, Flückiger, Kaufmann, Rime, Walter Hansjörg, Wandfluh)
Al. 1
... contribuable, cette identification doit être établie par le nom et l'adresse.
Proposition de la minorité II
(Fässler Hildegard, Birrer-Heimo, Kiener Nellen, Leutenegger Oberholzer, Pardini, Schelbert)
Al. 1
... que le nom et l'adresse. Le contribuable peut également être désigné sur la base d'un modèle de comportement prédéfini.
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 121 Stimmen
Dagegen ... 46 Stimmen
Walter Hansjörg · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
4. Bundesbeschluss über eine Ergänzung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich
4. Arrêté fédéral concernant un complément à la convention contre les doubles impositions entre la Suisse et le Royaume-Uni
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, art. 1, 3
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 2
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Baader Caspar, Aeschi Thomas, Flückiger, Kaufmann, Rime, Walter Hansjörg, Wandfluh)
Abs. 1 Bst. a
a. die steuerpflichtige Person identifiziert, wobei diese Identifikation durch Angabe des Namens und der Adresse erfolgen muss; und
Antrag der Minderheit
(Fässler Hildegard, Birrer-Heimo, Kiener Nellen, Leutenegger Oberholzer, Pardini, Schelbert)
Abs. 1 Bst. abis
abis. steuerpflichtige Personen aufgrund eines bestimmten Verhaltensmusters bezeichnet; und
Art. 2
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Baader Caspar, Aeschi Thomas, Flückiger, Kaufmann, Rime, Walter Hansjörg, Wandfluh)
Al. 1 let. a
a. il identifie le contribuable, cette identification doit être établie par le nom et l'adresse; et que
Proposition de la minorité
(Fässler Hildegard, Birrer-Heimo, Kiener Nellen, Leutenegger Oberholzer, Pardini, Schelbert)
Al. 1 let. abis
abis. il désigne le contribuable sur la base d'un modèle de comportement prédéfini; et que
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 119 Stimmen
Dagegen ... 45 Stimmen
Verfahrensbeitrag
5. Bundesbeschluss über eine Ergänzung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Katar
5. Arrêté fédéral concernant un complément à la convention contre les doubles impositions entre la Suisse et le Qatar
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, art. 1, 3
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 2
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Baader Caspar, Aeschi Thomas, Flückiger, Kaufmann, Rime, Walter Hansjörg, Wandfluh)
Abs. 1 Bst. a
a. die steuerpflichtige Person identifiziert, wobei diese Identifikation durch Angabe des Namens und der Adresse erfolgen muss; und
Antrag der Minderheit
(Fässler Hildegard, Birrer-Heimo, Kiener Nellen, Leutenegger Oberholzer, Pardini, Schelbert)
Abs. 1 Bst. abis
abis. steuerpflichtige Personen aufgrund eines bestimmten Verhaltensmusters bezeichnet; und
Art. 2
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Baader Caspar, Aeschi Thomas, Flückiger, Kaufmann, Rime, Walter Hansjörg, Wandfluh)
Al. 1 let. a
a. il identifie le contribuable, cette identification doit être établie par le nom et l'adresse; et que
Proposition de la minorité
(Fässler Hildegard, Birrer-Heimo, Kiener Nellen, Leutenegger Oberholzer, Pardini, Schelbert)
Al. 1 let. abis
abis. il désigne le contribuable sur la base d'un modèle de comportement prédéfini; et que
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 122 Stimmen
Dagegen ... 46 Stimmen
Verfahrensbeitrag
6. Bundesbeschluss über eine Ergänzung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Luxemburg
6. Arrêté fédéral concernant un complément à la convention contre les doubles impositions entre la Suisse et le Luxembourg
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, art. 1, 3
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 2
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Baader Caspar, Aeschi Thomas, Flückiger, Kaufmann, Rime, Walter Hansjörg, Wandfluh)
Abs. 1 Bst. a
a. die steuerpflichtige Person identifiziert, wobei diese Identifikation durch Angabe des Namens und der Adresse erfolgen muss; und
Antrag der Minderheit
(Fässler Hildegard, Birrer-Heimo, Kiener Nellen, Leutenegger Oberholzer, Pardini, Schelbert)
Abs. 1 Bst. abis
abis. steuerpflichtige Personen aufgrund eines bestimmten Verhaltensmusters bezeichnet; und
Art. 2
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Baader Caspar, Aeschi Thomas, Flückiger, Kaufmann, Rime, Walter Hansjörg, Wandfluh)
Al. 1 let. a
a. il identifie le contribuable, cette identification doit être établie par le nom et l'adresse; et que
Proposition de la minorité
(Fässler Hildegard, Birrer-Heimo, Kiener Nellen, Leutenegger Oberholzer, Pardini, Schelbert)
Al. 1 let. abis
abis. il désigne le contribuable sur la base d'un modèle de comportement prédéfini; et que
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 120 Stimmen
Dagegen ... 46 Stimmen
Verfahrensbeitrag
7. Bundesbeschluss über eine Ergänzung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Mexiko
7. Arrêté fédéral concernant un complément à la convention contre les doubles impositions entre la Suisse et le Mexique
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, art. 1, 3
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 2
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Baader Caspar, Aeschi Thomas, Flückiger, Kaufmann, Rime, Walter Hansjörg, Wandfluh)
Abs. 1 Bst. a
a. die steuerpflichtige Person identifiziert, wobei diese Identifikation durch Angabe des Namens und der Adresse erfolgen muss; und
Antrag der Minderheit
(Fässler Hildegard, Birrer-Heimo, Kiener Nellen, Leutenegger Oberholzer, Pardini, Schelbert)
Abs. 1 Bst. abis
abis. steuerpflichtige Personen aufgrund eines bestimmten Verhaltensmusters bezeichnet; und
Art. 2
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Baader Caspar, Aeschi Thomas, Flückiger, Kaufmann, Rime, Walter Hansjörg, Wandfluh)
Al. 1 let. a
a. il identifie le contribuable, cette identification doit être établie par le nom et l'adresse; et que
Proposition de la minorité
(Fässler Hildegard, Birrer-Heimo, Kiener Nellen, Leutenegger Oberholzer, Pardini, Schelbert)
Al. 1 let. abis
abis. il désigne le contribuable sur la base d'un modèle de comportement prédéfini; et que
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 122 Stimmen
Dagegen ... 46 Stimmen
Verfahrensbeitrag
8. Bundesbeschluss über eine Ergänzung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Norwegen
8. Arrêté fédéral concernant un complément à la convention contre les doubles impositions entre la Suisse et la Norvège
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, art. 1, 3
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 2
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Baader Caspar, Aeschi Thomas, Flückiger, Kaufmann, Rime, Walter Hansjörg, Wandfluh)
Abs. 1 Bst. a
a. die steuerpflichtige Person identifiziert, wobei diese Identifikation durch Angabe des Namens und der Adresse erfolgen muss; und
Antrag der Minderheit
(Fässler Hildegard, Birrer-Heimo, Kiener Nellen, Leutenegger Oberholzer, Pardini, Schelbert)
Abs. 1 Bst. abis
abis. steuerpflichtige Personen aufgrund eines bestimmten Verhaltensmusters bezeichnet; und
Art. 2
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Baader Caspar, Aeschi Thomas, Flückiger, Kaufmann, Rime, Walter Hansjörg, Wandfluh)
Al. 1 let. a
a. il identifie le contribuable, cette identification doit être établie par le nom et l'adresse; et que
Proposition de la minorité
(Fässler Hildegard, Birrer-Heimo, Kiener Nellen, Leutenegger Oberholzer, Pardini, Schelbert)
Al. 1 let. abis
abis. il désigne le contribuable sur la base d'un modèle de comportement prédéfini; et que
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 121 Stimmen
Dagegen ... 46 Stimmen
Verfahrensbeitrag
9. Bundesbeschluss über eine Ergänzung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Österreich
9. Arrêté fédéral concernant un complément à la convention contre les doubles impositions entre la Suisse et l'Autriche
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, art. 1, 3
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 2
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Baader Caspar, Aeschi Thomas, Flückiger, Kaufmann, Rime, Walter Hansjörg, Wandfluh)
Abs. 1 Bst. a
a. die steuerpflichtige Person identifiziert, wobei diese Identifikation durch Angabe des Namens und der Adresse erfolgen muss; und
Antrag der Minderheit
(Fässler Hildegard, Birrer-Heimo, Kiener Nellen, Leutenegger Oberholzer, Pardini, Schelbert)
Abs. 1 Bst. abis
abis. steuerpflichtige Personen aufgrund eines bestimmten Verhaltensmusters bezeichnet; und
Art. 2
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Baader Caspar, Aeschi Thomas, Flückiger, Kaufmann, Rime, Walter Hansjörg, Wandfluh)
Al. 1 let. a
a. il identifie le contribuable, cette identification doit être établie par le nom et l'adresse; et que
Proposition de la minorité
(Fässler Hildegard, Birrer-Heimo, Kiener Nellen, Leutenegger Oberholzer, Pardini, Schelbert)
Al. 1 let. abis
abis. il désigne le contribuable sur la base d'un modèle de comportement prédéfini; et que
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 121 Stimmen
Dagegen ... 46 Stimmen
Schluss der Sitzung um 13.05 Uhr
La séance est levée à 13 h 05